1871 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

4104 Bekanntmachung. Die Kreis⸗Thierarztstell geforder re A insbesondere ihre Favigkethacunnöhr eebaen wud sonftigen reis⸗Thierarztstelle binnen sechs ug einer

Wochen an uns einzurei etatsmäßige Gehalt beträgt 100 T zureichen. Das Kreis⸗Thierarzt freigestellt 10] Wlisn abrnc⸗., und wird es dem

zow zu nehmen. Stettin, den 14. Dezember enmin e

Königliche Redierung, Abtheilung des Innern. 88 Bredoreck.

2

Ernennung ihres seitherigen Inhabers zum

werben wollen, h Aerzte, welche sich um diese San

aben ihre dies erforderlichen Zeu nisse innerhal 855 e

Den resp. Bewerbern wird die

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See. Hachenburg, Häerien nennd Wohnorts unter den esbaden, den 16. Dezember 1871. freigestell.

Koͤnigliche Regierung. Innern

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na-Hauserban-aktien-Gesells

wir die Aktionäre obiger Gesellschaft Mts., Nachmittags 5 Uhr, im Geschäaͤftslokal Fapretltchen

Pn191899458. 0 Im Uebrigen verweisen wir auf rundkapitals. 1 Bertin, de Dezember 195 8. 8 Pttintes

““ 868 Die Direktion.

Gemäß 6. den 8

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der seit dem 1. Okiober 1869 für Güter äi den, bestehende Feea. en Sei krmäsigten Klassen A und B, sofer

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Kreis⸗ vacant geworden. eis⸗Wundarztstelle des Ober⸗Westerwald. ger

vom 1. Februar Is en

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EZLu beziehen durch jede Buchhandlun ze1 & v. Lengerke's verbesserter landwirthschaftlicher

und Schreib-Kal

1822. (Fünfundzwanzi hegg. T Gewöhnliche Ausgabe (mit 3 Seite weiss böi;- a) ger The 16. 88

se Ausgabe (mit 1 ganzen Seite weiss Papier pro Tag) in Cal. geb 1 11 8 in Leder geb. 1 Thlr. 29

. n Leder geb. r. 5 Sgr. Landwirthschafflicher

. Spe’ziell für den Wirkungsk ist ihnen das handlich 82 Mentzel'sche Kalender. E

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1 Wirthschaftsbetrieb so unentbehrlich geworden 8 bas

Terlag von Wlegandt . HMempel in Berlin.

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sere Krieger.

Ibum vom Kriegsschauplatz. 5 Bilder in Farbendruck 8 seinen Aquarellen vom Künstler selbdhbs 8 8

Nebst Eriku Stein gezeichnet.

ungen von Herm. IE1““ Preis in eleg. Mappe 40 Tnhlhlhtrt.

Zu beziehen durch alle B e Buchhandl Verlagshandlung von M. Brül-

gen, sowie auch direkt v 1 von der cker in Hamburg.

betreffend die 14. Verloosung der

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchkzeile 2 Sgr.

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ffr Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

Deutsches KNeich.

Se. Majestät der Kaiser und Koͤnig haben den bis⸗ herigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister des Deutschen Reiches, Prinzen Heinrich VII. Reuß, in St. Petersburg zu Allerhöchstihrem außerordentlichen und hevollmächtigten Botschafter bei Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zu ernennen geruht. 11

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Bergwerks⸗Direktor Ferdi⸗ nand Pütz zu Irun in Spanien zum Vize⸗Konsul des Deut⸗ schen Reiches daselbst zu ernennen geruht.

Königreich Preußen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen hat den Geheimen Sanitäts⸗Rath und Ober⸗Stabsarzt Herrn Dr. Langenmayer zum Leib⸗Arzt Ihrer Königlichen Hoheit

der Prinzessin Carl von Preußen ernannt.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist heut früh von St. Petersburg zurückgekehrt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste in b

Berlin, Geheimer Regierungs⸗Rath Hitzig, Hofmaler Pro⸗ fessor Graeb, Bildhauer Professor Wredow und Historien⸗ maler Professor Becker sind fernerweit auf die Dauer von drei Jahren zu Mitgliedern des Senats der Akademie ernannt worden.

Dem Gymnasiallehrer Dr. Hartung zu Wittenberg ist das Prädikat Oberlehrer verliehen worden.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulde Bekanntmachun

vom Jahre 1856

In der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗

wirkfen Verloosung von Schuldverschreibungen der 4 prozenti⸗

gen preußischen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1856 sind die in der Anlage *) verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzirn mit dem Bemerken gekün⸗ digt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Ka⸗ pitalbeträge vom 1. Juli 1872 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtags und der zu den Kassenrevisionen nöthigen eit, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags bei der taatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli 1872 fälligen Zinscoupons Serie V. Nr. 2 bis 8 nebst Talons baar in mpfang zu nehmen sind.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke

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ses Blattes bei.

einlassen. 1

Staats⸗Anleihe

sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Fest⸗ stellung die Auszahlung zu 85 hat. .

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab⸗- zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. ““

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht Berlin, den 16. Dezember 1871. 16

SHaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe. Meinecke.

1 Bekanntmachung, betreffend die Kündigung der fünfprozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859 zur Rückzahlung

am 1. Juli 1872.

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 28. Mai 1859 (Ges. S. S. 277), nach welchem dem Staate das Recht vor⸗ behalten ist, den Tilgungsfonds der fünsprozentigen Staats⸗ anleihe von 1859 vom 1. Januar 1870 ab zu verstärken, werden hierdurch die sämmtlichen bisher noch nicht zur Se ge⸗ langten Schuldverschreibungen der fünfprozentigen preu ischen Staatsanleihe vom Jahre 1859 zur Einlösung durch Baar⸗ ahlung des Nominalbetrages am 1. Juli 1872 hiermit ge⸗ ündigt.

Die durch diese Schuldverschreibungen verbrieften Kapital⸗ beträge sind vom 1. Juli 1872 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst den dazu ge⸗ hörigen, erst nach dem 1. Juli 1872 fällig werdenden Zins⸗ coupons, Serie IV, Nr. 3 bis 8 und Talons baar in Empfang zu nehmen.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen, sowie bei der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor⸗ nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu be⸗ orgen hat.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefernden Zinssoupons wird von dem zu zahlenden Kapi⸗ tale zurückbehalten.”

Mehrere Schuldverschreibungen der Art sind den Kassen mittelst doppelter Verzeichnisse vorzulegen, hinsichts deren Auf⸗- stellung, Aufrechnung und Unterzeichnung das bisher bei Ein⸗ lösung solcher Obligationen übliche Verfahren stattfindet.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. .

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. ““

Berlin, den 21. Dezember 1871. 1 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.