1871 / 201 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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1 Berichtigung. Gestern: Berlin Mecklenb. Eisenb.-Schuldv. 80 be⸗

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Redaction und Rendantur:

Schwieger.

(R. v. Decker).

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei Folgen zwei Beilagen

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Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anze Donnerstag den 21. Dezember.

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erlin, 21. Dezember. In der gestrigen (12.) Sitzung des 2¹* der Abgeordneten beantwortete der Staats⸗Minister Graf von Roon eine von den Abgg. Dr. Kugler und Vogt⸗ he die Regierung gerichtete Interpellation (s. gestr. Nummer 5.4082) mit folgender Erklärung: 1 Meine Herren! Ich koͤnnte die Frage eben so gut verneinen als bejahen. Die Absicht, in der Nähe der Stadt Frankfurt, wenngleich »„unmittelbarer⸗ Nähe, eine Pulverfabrik zu errichten, hat vorgelegen und liegt noch vor Eine solche Pulverfabrik ist eine Nothwendigkeit geworden, hervorgerufen durch die erweiterten Bedürf⸗ nisse der vergrößerten Armee. Es kommt darauf an, dieser neuen Fabrik eine Lage zu geben, daß von ihr aus diejenigen Theile des bandes mit Pulver versorgt werden können, denen dasselbe gegenwärtig nur durch einen weiten Transport zugeführt werden kann; es kommt darauf an, daß diese Fabrik wie alle diejenigen militärischen Etablissements, die mit der Erzeu⸗ gung von Kriegsvorrath beschäftigt sind, vor einer feindlichen Berührung geschützt sein moöͤge. Es folge also daraus, daß dieses Etablissement möglichst auf der rechten Rheinseite errichtet werde. Ferner folgt aber aus der Natur eines solchen Etablissements, daß von da aus der Transport des Pulvers möglichst ohne Gefahr er⸗ folgen kann, und das weiset auf eine Schiffahrtslinie hin, auf eine Schiffahrtslinie auf der rechten Rheinseite. Die Natur eines solchen Instituts bedingt aber auch eine Bewachung. Man mußte also in sie Nähe einer großen Stadt, einer großen Garnison gehen, um diese Bedingung erfüllen zu können. Die Wahl zwischen den Lokalien, welche diese Bedingung erfüllen, ist nicht sehr groß, und es ist dabei auch immer der Preis des Grund und Bodens zu berücksichtigen. Es mußten solche Lokalien ausgeschlossen werden, die, dicht bebaut, einen Bodenwerth von excessiver Höhe beanspruchen wuͤrden. Mithin war die Wahl nicht groß: Eine Garnison auf dem rechten Rheinufer in der Nähe einer Schiffahrtslinie. Auf diese Weise ist denn unter andern Pro⸗

in der Natur der Dinge liegt es, daß man dieses Projekt an und für sich als ein wohlberechtigtes betrachten kann.

Was nun aber die »unmittelbare Nähe« anlangt, so muß ich sagen: das Projekt, von dem die Rede ist, sollte zur Erbauung einer Pulverfabrik führen, die 4000 Schritte von den letzten Häusern von Frankfurt entfernt wäre. Mir scheint, diese Nähe ist nicht gerade sehr bedrohlich. Bei dieser Gelegenheit will ich aber doch darauf hin⸗ weisen, daß die Befürchtungen, die an die Errichtung eines solchen Etablissements geknüpft werden, in der That nicht so groß sind, als sie auf den ersten Anblick erscheinen mögen. Pulver und Pulverfabriken sind freilich immer gefährliche Dinge, aber Sie müssen wissen, daß die Masse von Pulver, die in einer Fabrik bewahrt wird, immer und zwar grundsätzlich, eine mög⸗ lichst kleine ist; daß die Gefahr einer Explosion durch die Art und Weise der Erbauung des Etablissements wesentlich vermindert wird. Die Gebäude, auf die es dabei ankommt, haben ganz leichte Dächer, sind meistentheils aus Fachwerk erbaut und haben wenigstens die eine ungefährlichere Seite dann baulich so hergestellt, daß eine Explosion nach dieser Seite hin einen leichten und ungefährlichen Ausgang findet. Die Gefahr einer Pulverexplosion wächst bekanmlich mit der Solidität der Einschließung. Es ist wahrscheinlich, wenn ich von den finanziellen Interessen absehe, die von dem Herrn Begründer der Interpellation geltend gemacht worden sind, daß die Explosion, die neuerdings in Coblenz stattgefunden hat, die Veranlassung zu Befürchtungen geworden. Meine Herren! Diese Katastrophe ist aber nicht herbeigeführt worden durch Arbeiten in einer Pulverfabrik, sondern in einem Laboratorium, eine Arbeit, die ihrer Natur nach immerhin viel gefährlicher ist, als die einer Pulverfabrik. Ich kann noch thatsächlich bemerken, daß, so lange die Pulverfabriken in Neisse und in Spandau betrieben werden, und das ist jetzt schon eine sehr lange Reihe von Jahren (seit 1834 hat die Militärverwaltung diese Fabriken übernommen) seitdem nirgend eine Katastrophe dieser Art stattgefunden hat. Die Gefahr ist viel größer, wenn das Pulver auf weiten Landstrecken transportirt werden muß. Ist es nicht anders zu machen, als die Fabrik anzu⸗ legen mit der Nothwendigkeit eines weiten Pulvertransportes, so haben natürlicherweise alle die Ortschaften, durch welche der Trans⸗ port geht, die Gefahr zu bestehen, die möglicherweise eintreten kann,

trotz aller Vorsicht. sch Theil der Interpellation anlangt, so muß

vO11111144“4“ arau endes erwidern. Es handelt sich * f Folgende b Ausführung ist

ein Projekt, um vorläufige Ermittelungen; bis zur

1897 88 weiter Seeg Es muß, bevor ein solches Projekt von der Militärverwaltung fest in die Hand genommen werden kann, zunächst das Einverständniß des Herrn Handels⸗Ministers und des Herrn Ministers des Innern dazu eingeholt werden. Es würde also in diesem Falle unter allen Umständen von Seiten der genannten Herren Minister eine Rückfrage bei der Stadt stattgefunden haben, die städtischen Vertreter würden also zu allen Zeiten Gelegenheit

raschende Ausführung des fraglichen Projektes vorhanden; es be⸗ findet sich thatsächlich noch in dem Stadium des ersten Entwurfs. Und da ein Ankauf des betreffenden Terrains bisher nicht möglich gewesen ist, so bliebe, wollte die Militärverwaltung dies Projekt à tout prix zur Ausführung bringen, nur der Weg der Expropria⸗ tion übrig; ob aber die Expropriation in diesem Falle als gesetzlich zulässig erachtet werden würde, das kann als fraglich angesehen werden. In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend eine Zusatzbestimmung zu Art. 74 der erklärte der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Wollny, nach dem Abg. Lasker: Meine Herren! Da mein Verhalten in der Kommission von dem Herrn Votredner zum Gegenstande des Angriffs gemacht worden ist, so würde ich glauben, an der schuldigen Achtung für dieses hoh Haus zu fehlen, wenn ich nicht darauf zurückkäme und mein Ver⸗- halten zu rechtfertigen suchte, wenngleich nur mit wenigen Worten.

Die Staatsregierung hatte eine Vorlage gemacht, gegen welche in der Kommission ein Gegenvorschlag eingebracht wurde. Selbstverständlich konnte ich von meinem Herrn Chef und von der Staatsregierung nicht informirt sein, wie gerade dieser eben erst eingebrachte Gegenvorschlag zu behandeln sein sollte. Jede Erklärung, die ich abgab, wurde also nur abge⸗ geben, nicht im ausdrücklichen und speziellen Auftrage der Staats regierung, sondern wie ich kraft des erhaltenen Mandates sie ertheilen zu müssen glaubte. Ob ich hiermit im Sinne der Staatsregierung und in Gemäßheit meiner Vollmacht gehandelt habe, unterlag zu naͤchst meiner Beurtheilung. Sollte die Staatsregierung der Meinung sein, daß ich ihre Ansicht nicht getroffen hätte, so würde ich von ihr desavouirt werden. Auf diese Gefahr hin konnte und durfte ich meine Erklärung abgeben, Sie werden heut aus dem Munde des Hrn. Finanz⸗Ministers hören, ob er mein Ver halten in der Kommission mißbilligen wird. 1

Die Gründe, weswegen ich den in der Kommission gemachten Vorschlag empfehlen zu dürfen glaubte, sind in Kurzem folgende. Dasjenige, worauf es der Staatsregierung ankommt, was sie mit ihrer Vorlage bezweckte, war, di Mitglieder der Oberrechnungskammer dem Gegensatz der Parteien in den Häusern des Landtages zu entrücken, sie insbesondere nicht in die Nothwendigkeit zu bringen, über die von ihnen selbst auf gestellten Monita mit entscheidender Stimme befinden zu müssen. Dieser Zweck, den die Staatsregierung der Vorlage im Auge hat, wurde nach meiner Ansicht in gleicher Weise erfüllt durch den Kommissionsvorschlag, und zwar in einer Weise erfüllt, welche die Beseitigung vermeidlicher Schwierigkeiten erwarten ließ Allerdings ist ja zuzugeben, und es bedarf darüber so weitgehender Ausführungen wie sie hier gehoͤrt wurden, nicht, daß eine materielle Abweichung zwischen der Regierungsvorlage und dem Kommissionsvorschlage sich findet Indessen, wenn der Kommissionsvorschlag dasjenige erreicht, was di Regierung beabsichtigt, was sie ausdrücklich als die Absicht ihrer Vor lage in den Motiven angegeben hatte, so durfte ich mich für er mächtigt halten, Namens der Staatsregierung ihm beizustimmen und um die weiteren Verhandlungen nicht zu erschweren, den Vor⸗ schlag zu befürworten.

In der Sache selbst legt die Staatsregierung nur darauf Ge wicht, daß dasjenige, was sie sachlich intendirt, erreicht werde. E

wird daher von ihr die Annahme des einen, wie des andern Vor

lages willkommen geheißen werden. 8 Das Nähere darüber werden Sie aus dem Munde des Herrn

Finanz⸗Ministers hören.

Hierauf nahm der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort: 1

Meine Herren! Mir scheint, daß der Herr Abg. Lasker doch etwas zu strenge mit den Herren Regierungs⸗Kommissarien ins Gericht geht, und daß in der That die Verhandlungen in der Kommission sehr er⸗ schwert werden würden, wenn der Regierungs⸗Kommissar niemals ein Aeußerung machen dürfte, ohne schon im Voraus sicher zu sein, daß er auf die unbedingte Zustimmung der Regierung zu rechnen hätte. b Dies war, glaube ich, in dem vorliegenden Fall um so schwerer zu entscheiden, weil es sich dabei um eine staatsrechtliche Frag von weitgreifender Bedeutung handelte. Bei Aufstellung des Gesetz entwurfs haben allerdings diejenigen Absichten im Wesentlichen vorge⸗ waltet, die der Herr Regierungs⸗Kommissarius so eben wiederhol dargelegt hat. Wir haben uns an die Vorbilder gehalten, die wir für ähnliche Beziehungen gefunden hatten. In Belgien ist die Mit⸗ gliedschaft in beiden Körperschaften ausgeschlossen, aber in Belgien besteht für beide Körperschaften ein Wahlsystem. In England sollte nach den Motiven was allerdings nicht ganz korrekt angefuhrt ist, was sich aber auf eine Angabe in dem bekannten Schriftsteller Todd stützte die Mitgliedschaft in beiden Häusern des Landtages ausge⸗ schlossen sein; die unter der Regierung der Königin Victoria erlassene Akte hat aber nur bestimmt, daß man ausgeschlossen sein solle von der Mitgliedschaft im Hause der Zemeinen. Auch in dieser Beziehung bestehen nur für England, wie ich hier nicht auszufuhren brauche, wesent⸗

finden, ihre Bedenken gegen eine solche Anlage geltend zu machen. Es ist bisher durchaus keine Gefahr durch eine schnelle und über⸗

lich abweichende staatsrechtliche Verhältnisse. 8 *