4200 —
Um 5 Uhr dinirte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit “ mit Ihren Majestäten dem Kaiser und der
aiserin.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war am 23. bei der Christfeier im Augusta⸗Hospital zugegen, der seitens der Vorstandsmitglieder eine Bescheerung der Kranken folgte. Die Bescheerung der Königlichen Familie fand im Königlichen Palais statt.
Ihre Majestät wohnte am Sonntage dem Gottesdienste in der Marienkirche, am ersten Feiertage im Dom und gestern in der St. Matthäikirche bei. — Die Familiendiners fanden Mon⸗ tag bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron⸗ Pprinzen und gestern in Charlottenburg bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin statt.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dinirten am 24. d. um 3 Uhr Nachmittags mit Gefolge und um 4 Uhr fand die Weihnachts⸗Bescheerung statt. Abends 8 ½ Uhr be⸗ gaben sich Ihre Kaiserlichen Hoheiten zum Thee und Bescheerung zu Ihren Majestäten. — Vorgestern Vormittags 10 Uhr begab sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit dem Prinzen Wilhelm, der Prinzessin Charlotte und dem Prinzen Heinrich zum Gottesdienst in den Dom. Um 5 Uhr fand das Familien⸗Diner bei Ihren Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten statt. Um 7 Uhr besuchte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit mit den kronprinzlichen Kindern die Vor⸗ stellung im Opernhause. —
Gestern um 12 Uhr begab sich Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz mit dem Prinzen Wilhelm, der Prinzessin Charlotte und dem Prinzen Heinrich nach Born⸗
aditshr Weihnachts⸗Bescheerung der Arbeiter und S ͤb111“ ““
— Das Staats⸗Ministerium trrat gestern zu einer
Sitzung zusammen. — Der Entwurf einer Kreisordnung für die Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen hat bereits dem Landtage der Monarchie während der Session 1869 — 70 vorgelegen, ohne indessen zu einer definitiven Beschlußnahme der beiden Häuser des Landtages gelangt zu sein. Es hat jedoch im Plenum des Abgeordneten⸗ hauses nach einer vorhergegangenen Generaldiskussion über den ganzen Gesetzentwurf eine Vorberathung der beiden ersten Titel desselben, welche von den Grundlagen der Kreisverfassung und von der Gliederung und den Aemtern des Kreises handeln, stattgefunden. Diese Vorberathung ist mit Aus⸗ setzung der Diskussion über die §§. 12 und 13, welche nähere Vorschriften über die Heranziehung der Foren⸗ sen, juristischen Personen ꝛc. zu den Kreisabgaben und über die Unzulässigkeit einer Doppelbesteuerung desselben Einkommens in verschiedenen Kreisen enthalten, sowie der §§. 28 und 29, welche sich auf die amtliche Stellung der Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher beziehen, bis zu dem §. 53 im vierten, die Amtsbezirke und das Amt des Amtshauptmannes betreffenden Abschnitte des zweiten Titels gediehen. Außerdem hat die zu diesem Behufe niedergesetzte Kommission sich der Vorberathung der §§. 12 und 13, sowie des zweiten und dritten Abschnittes des 3. Titels, welche von den Versammlungen und Geschäften des Kreistages und vom Kreishaushalte handeln, unterzogen und ihre Abän⸗ derungsvorschläge dem Abgeordnetenhause unterbreitet. Der dem Hause der Abgeordneten in der 13. Sitzung der gegenwärtigen Session des Landtages vorgelegte Entwurf einer Kreisordnung weist nicht unerhebliche Abänderungen und Er⸗ gänzungen des ursprünglichen Entwurfes auf. Die wesentlichste Abänderung betrifft die Reorganisation er ländlichen Polizeiverwaltung. In dieser Beziehung sind ie Reformvorschläge des früheren Entwurfes in einer solchen Weise modifizirt worden, daß die für die Verwaltung der ört⸗ lichen Polizei neu zu schaffenden Institutionen an die thatsäch⸗ lich gegebenen Verhältnisse enger anschließen und dadurch für eine erfolgreiche Durchführung eine festere Grundlage gewähren als das ursprüngliche Organisationsprojekt. Es wird von der in dem früheren Entwurfe als Regel vorgeschriebenen Bildung grobßer, mehrere Tausend Personen umfassender Amtsbezirke Ab⸗ stand genommen, und für eine den Wünschen und Bedürfnissen der Betheiligten, so wie den örtlichen Verhältnissen entsprechende Ab⸗ grenzung der Amtsbezirke größere Freiheit gewährt. Der gegenwär⸗ tige Entwurf beschränkt sich darauf, allgemeine Grundsätze aufzu⸗ stellen, welche die den Verhältnissen nahestehende Kreisversamm⸗ lung bei ihren dem Minister des Innern für die Bildung der Amtsbezirke zu machenden Vorschlagen zu beachten hat. Nach diesen Grundsätzen sollen Gemeinden, sowie auch Gutsbezirke von erheblichem Umfange, welche eine wirksame Polizeiverwal⸗ tung aus eigenen Kräften herzustellen vermögen, zu besonderen Amtsbezirken erklärt, alle übrigen Gemeinden und Gutsbezirk
chulkinder
aber zu je zwei oder mehreren, unter Anlehnung an die be⸗
stehenden polizeiobrigkeitlichen Bezirke zu Amtsbezirken vereinigt
werden. In den einen eigenen Amtsbezirk bildenden Gemeinde sollen der Regel nach die Gemeindevorsteher zugleich “ vorsteher fungiren, während für jeden der übrigen Amtsbezirke auf Grund einer vom Kreistage aufzustellenden Vorschlagsliste ein Amtsvorsteher auf drei Jahre vom Ober⸗Praͤsidenten be⸗ rufen wird. Der Amtsvorsteher soll die gesammte Polizei in Amtsbezirke verwalten. Dagegen sollen die nach dem früheren Entwurfe dem Amtshauptmann übertragenen bisher landräth⸗ lichen Funktionen, sowie die Aufsicht über die kommunalen Angelegenheiten der ländlichen Gemeinden und Gutsbezirke auf den Kreisausschuß übergehen, der letztere jedoch berechtigt sein sich hierbei der vermittelnden und begutachtenden Thätigkeit des F zu “
die Bedenken, welche gegen das frühere Reformprojekt vielen Seiten aus dem Kostenpunkte hergeleitet wünsch sinde werden hiernach gegen das in Aussicht genommene Projekt nicht in gleicher Weise geltend gemacht werden können. Wird die Zahl der Amtsbezirke nach dem neuen Entwurfe auch eine erheblich größere werden, als nach dem älteren, so wird doch die Belastung der Kreise durch Aufbringung der Polizeiver⸗ waltungskosten um deshalb nicht wachsen. Im Gegentheil darf erwartet werden, daß die Belastung der Kreise sich ermäßi⸗ gen wird, indem die zu eigenen Amtsbezirken zu konstituirenden Gemeinden und Gutsbezirke jene Kosten selbst zu tragen haben, die Verwaltung der Polizei in den übrigen durchschnittlich nur wenig umfangreichen Amtsbezirken aber verhältnißmäßig geringere Amtsunkosten verursachen wird, als in den nach dem früheren Entwurfe projektirten großen Amtsbezirken. Ueberdies sollen nach dem gegenwärtigen Gesetzentwurfe den Kreisen zur Bestreitung der Kosten der Polizei⸗Verwaltung aus den Einnahmen des Staatshaushalts⸗Etats diejenigen Summen überwiesen werden, welche in Folge des Gesetzes durch das Eingehen der Königlichen Polizeiverwaltungen und durch den Wegfall der Schulzen⸗Remunerationen und anderer Polizei⸗ Verwaltungskosten erspart werden.
Die wichtigste Ergänzung ist dem Entwurfe durch die Einfügung einer Reihe von Bestimmungen zu Theil geworden, welche einerseits die Regelung des Verfahrens in Verwaltungs⸗ Streitsachen vor den Kreis⸗Ausschüssen bezwecken, andererseits, wenn auch zunächst nur provisorisch, in den Deputationen für das Heimathwesen (§§. 40 und 41 des Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungs⸗Wohnsitz) eine Rekurs⸗Instanz für die Entscheidungen der Kreis⸗Ausschüsse schaffen und solcher⸗ gestalt das System der obrigkeitlichen Selbstverwaltung innerhalb des durch die Kreis⸗Ordnung gegebenen Rahmens zu einem Abschlusse bringen. Diese Bestimmungen finden sich in den §§. 119 bis 138 des vierten Abschnittes des 3. Titels und in den §§. 159 bis 172 des siebenten Titels des Entwurfs. Der Gesetzentwurf beschränkt sich nach dem Vorgange des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz und des zu demselben ergangenen preußischen Ausführungsgesetzes darauf, die Hauptgrundsätze für das Verfahren vor den Kreis⸗ ausschüssen und vor den Deputationen für Verwal⸗ tungsstreitigkeiten aufzustellen und überläßt im Uebrigen die Regelung des Geschäftsganges ministeriellen Regula⸗ tiven. Die §§. 126 und 168 bestimmen, daß die Verwaltungsgerichte die Thatsachen, welche für die von ihnen zu treffende Entscheidung erheblich sind, von Amtswegen zu erforschen und festzustellen, sowie den Beweis im vollen Umfange zu erheben haben. Da die Kreisausschüsse einschließ⸗ lich des Vorsitzenden aus 7 Mitgliedern, die Deputationen für das Heimathswesen aber nur aus 5 Mitgliedern bestehen, so ist in dem §. 161 eine Verstärkung der Mitgliederzagl der letz⸗ teren durch Hinzuziebung des Präsidenten, bezw. des Dirigenten der Abtheilung des Innern der betreffenden Regierung und des stellvertretenden richterlichen Mitgliedes in Aussicht genommen.
Wie das Gesetz vom 8. März 1871 das Prinzip der Kosten⸗ pflichtigkeit für Armenstreitsachen eingeführt hat, ist dieses Prin⸗ zip auch hinsichtlich der der Cognition der Kreisausschüsse und der Deputationen für das Heimathwesen unterliegenden Verwal⸗ tungsstreitigkeiten angenommen. Während die in I. Instanz zu erhebenden Kosten den Kreisen zufließen sollen, welche dafür auch die sämmtlichen Kosten der Geschäftsverwaltung der Kreis⸗ Ausschüsse zu tragen haben, sollen die Kosten der II. Instanz zur Staatskasse vereinnahmt und daraus die Ausgaben be⸗ stritten werden, welche die Geschäftsverwaltung der Deputationen für Verwaltungsstreitigkeiten verursacht, etwaige Ueberschüsse aber den Provinzialverbänden zugewiesen werden, welche die den gewählten Mitgliedern der Deputationen zu gewährenden Entschädigungen aufzubringen haben. Diese Bestimmung ent⸗
spricht derjenigen des §. 44 des Gesetzes vom 8. März 1871, ch die Kosten der Deputationen für das Heimathwesen
nit Ausnahme der vorerwähnten Entschädigungen für die ge⸗ nchlten Miglieder der Deputationen dem Stacee zur Last ge k sind. “
8 Die Bestimmungen über die Kreisbesteuerung, insbeson⸗ dere auch über die Heranziehung der Forensen, juristischen Per⸗ sonen u. s. w. zu den Kreisabgaben, sind mit der Maßgabe beibehalten worden, daß der in dem früheren Entwurfe hin⸗ sichtlich der juristischen Personen aufgestellte Grundsatz, dem⸗ zufolge dieselben nur zu den auf den Grundbesitz und Gewerbe⸗ betrieb gelegten Kreisabgaben beitragen sollen, auch auf die Forensen, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Berggewerkschaften ausgedehnt worden ist.
Die in dem vierten Titel des früheren Entwurfs für die Stadtkreise vorgeschene, den Kreisausschüssen analoge Insti⸗ mtion von Stadtausschüssen, ist in die jetzige Vorlage nicht mit übernommen worden. 1
— Es ist noch in trauriger Erinnerung, wie am 22. Juni d. J. dem Zuge, mit welchem das Füsilier⸗Bataillon des 1. Pommerschen Grenabier⸗Regiments Nr. 2 auf der Heimkehr aus Frankreich befördert ward, auf der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn in der Nähe von Ragkwitz ein schwerer Unglücks⸗ fall zustieß, bei welchem eine größere Zahl von Mannschaften jenes Bataillons theils getödtet, theils mehr oder weniger schwer verletzt wurde. Die wegen dieses Unfalls damals sofort eingeleitete Kriminal⸗Untersuchung hat dazu geführt, daß der inzwischen bereits vom Dienste suspendirte Lokomotivführer, welcher den fraglichen Zug beförderte, durch Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Delitzsch vom 15. Dezember cr. beges fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahn⸗Transports, wodurch der Tod von Menschen verursacht worden, auf Grund des §. 316 des Strafgesetzbuches zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt ist.
— Am 24. Dezember ist der von Königsberg kommende Courierzug II. mit 39 Minuten Verspätung hier angekommen; der starke Verkehr auf vielen Stationen hatte die Verspätung hervorgerufen.
— Der von Stralsund um 4 Uhr 35 Min. Nachmittags in Angermünde eintreffende Schnelluug hat am 23. d. Mts. wegen starker Frequenz in Angermünde den Anschluß an den um 6 Uhr Abends in Berlin ankommenden Courierzug nicht erreicht. Der Schnellzug ist von Angermünde aus als be⸗ sonderer Zug abgelassen und um 1 Stunde 15 Min. verspätet hier angekommen.
Sachsen. Leipzig, 26. Dezember. Gestern Abend 110 Uhr traf der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗ungarische Botschafter am britischen Hofe, Graf v. Beust, auf der Magdeburger Bahn hier ein und reiste 9 Uhr 50 Min. auf der Dresdener Bahn weiter.
Württemberg. Stuttgart, 24. Dezember. Ein Erlaß des Finanz⸗Ministers ermächtigt die Staats⸗Hauptkasse, die sämmtlichen Kassen des Departements der Finanzen, sowie die Kassen der Verkehrsanstalten zur Annahme von Noten der württembergischen Notenbank.
Mecklenburg⸗Schwerin, 25. Dezember. Der Groß⸗ herzog hat unterm 22. d. den Landtags⸗Abschied erlassen, durch welchen das Kap. I. der Landtags⸗Proposition ange⸗ nommen und die Absicht ausgesprochen wird, demgemäß das landesherrliche Edikt zur Erhebung der eordentlichen Landes⸗Kontribution sowohl in den Großherzoglichen Aemtern und Domänen, als auch in den ritterschaftlichen, Klöster⸗, auch Rostocker Distrikts⸗, städtischen Kämmerei⸗ und Oekonomiegütern, nach dem vorgeschlagenen und kraft dieses genehmigten Kontributions⸗-Modus, pro Johannis 1872—73 mit aus⸗ drücklicher Angabe der Bauerhufensteuer und mit Erstreckung auf die ordentlichen Necessarien, publiziren und die Kontribu⸗ lon erheben zu lassen. — In Ansehung des Kap. II. der Landtags Proposition, betreffend die Bedürfnisse der allgemeinen andes⸗Rezeptur⸗Kasse, genehmigt der Großherzog die zur Heckung derselben für das Etatjahr vom 1. Juli 1872 bis 8 Juni 1873 von den Ständen bewilligte Erhebung der Kon⸗ ribution nach dem Edikte vom 30. Juni 1870 in dem ein⸗ maligen vollen ediktmäßigen Betrage, welcher zur einen Hälfte san Oktober 1872, zur anderen Hälfte im April 1873 zu er⸗ scgen und an die allgemeine Landes⸗Rezeptur⸗Kasse abzuführen it, und wird derselbe demgemäß demnächst die Kontribulion erkündigen lassen. Zugleich ertheilt er zu den von den Ständen semachten Vorschlägen zum Etat der allgemeinen Landes⸗Rezeptur⸗ nasse pro 1. Juli 1872/73 die Zustimmung, und werden in Betreff hes Etats die weiter erforderlichen Verordnungen erlassen beer en. — Drittens genehmigt der Großherzog den Entwurf er Verordnung, betreffend die Entschädigung für die vom 8 1873 ab durch §. 7 der deutschen Gewerbeordnung dusgehobenen Berechtigungen und betreffend die Ablösung der fünrch §. 8 der Gewerbeordnung von demselben Zeitpunkte ab lür ablösbar erklärten Rechte, wenn auch die Beschlüsse der
4201 8
Stände im Einzelnen nicht ganz der Proposition entsprechen, und behält sich derselbe vor, wegen der im Fostie eecses nch b offen gelassenen Frage und wegen der weiter erforderlichen Re⸗ daktionsveränderungen die Angelegenheit auf dem nächsten Landtage zur definitiven Erledigung zu bringen. 1
Hamburg, 23. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Senats ist der bisherige erste Bürgermeister Herr Dr. G. H. Kirchenpauer zum ersten, Senator Dr. Haller zum zwei⸗ ten Bürgermeister für das Jahr 1872 gewählt worden.
v11“ 88 8 “ 16“ Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
„e„Dresden, 27. Dezember. Der in der Nacht vom 1. zum 2. Weihnachtsfeiertage hier eingetroffene österreichische Botschaf⸗ ter am englischen Hofe, Graf Beust, wurde heute Vormittag in längerer Unterredung vom Könige empfangen. Derselbe wird heute Nachmittag an der Hoftafel Theil nehmen und be⸗ Tee 1c morgen Abend zu seiner Familie nach Salzburg London, Mittwoch, 27. Dezember. Gutem Vernehmen bach füa fchetgte die eSöe , ” ““ ed für Leves, an Stelle Denysons als S es — zause 2 Forsäleg 88 )j precher des Unter Paris, Mittwoch, 27. Dezember. Der Advokat Tonnel Kin9, “ dne. . des tribunaux⸗ 98 welchem er die Beschuldigu Blätter zurückweisen zu müssen Ksschu u“ Paris, Mittwoch, 27. Dezember. Das Gerücht von dem angeblichen Demissionsgesuch des französischen Gesandten in London, Herzog v. Broglie, wird von der »Agence Havas« als ungenau bezeichnet. — Bezüglich des Neujahrsempfanges wird mitgetheilt, daß Thiers bereits am 31. den Präsidenten der Nationalversammlung Grévy besuchen wird. Noch am selbigen Tage wird Letzterer mit dem Präsidial⸗Bureau den Besuch Thiers erwiedern. Am folgenden Tage findet sodann bei Thiers der Empfang des diplomatischen Corps, der Minister und der höheren Beamten statt. — Coulard wird sich, wie verlautet, am 10. Januar nach Rom begeben, um seinen Posten als Ge⸗ sandter am italienischen Hofe anzutreten. „Paris, 27. Dezember. Nach einem im »Journal officiel⸗« veröffentlichten Bericht des Ministers des Innern, der vom Präsidenten gebilligt ist, sollen fernerhin je nach den Umständen
regierungsseitig Veröffentlichungen nur durch das »Journal
officiel« erfolgen oder den Journalen Berichtigun ⸗ tigt 1ee 3 Keggecen Fcäser ersailles, 26. Dezember. (Verspätet eingetroffen.) Bei der Berathung der Einkommensteuer⸗Gesetzvorlage s 25e lebhaft gegen diesen Gesetzentwurf aufgetreten. Er sagte, di Einkommensteuer führe in finanzieller, politischer und sozialer Hinsicht zu großen Unzuträglichkeiten und würde in Bezug auf die meisten bestehenden Steuern eine Art von Doppelbesteuerung sein; sie würde willkührlich und wie die frühere außerordent⸗
liche Steuer (taille) unerträglich werden, Verwirrung schaffen
und die bestehende Klassifikation erschweren. Thiers schließt mi der Aufforderung an die Nationalversammlung, die Regierung zu unterstützen und sagt: die Kammer, welche einen loyalen
Versuch macht, die Republik zu stützen, könne nicht Mitschuldige werden an einer so willkührlichen Maßregel.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1
Die Hugenotten. von Meyerbeer. v. Voggenhuber. Grossi. Raoul: Hr. Formes. 7 Uhr.
Die Meistersinger von Nürnberg. von Richard Wagner. 1 Frl. Brandt. Hans Sachs: Hr. Betz. Walther von Stolzing: Hr. Niemann. Anfang 6 Uhr. Extra⸗Preise.
Lustspiel in 4 Abtheilungen, nach dem Spanischen de Augustin Moreto von West. Anf. 7 Uhr. M.⸗Pr.
5
Doonnerstag, 28. Dezember. Im Opernhause. Oper in 5 Abtheilungen nach Scribe. Ballet von Paul Taglioni. Margarethe: Frl. Lehmann. St. Bris: Hr. Salomon. Marcel: Hr. Behrens.
(259. Ab.⸗Vorst.) Die Valentine.
(254. Vorst.)
Musik Valentine: Fr. Urbain: Frl. Nevers: Hr. Schmidt.
A Fe nfang halb Im Schauspielhause.
Soehehcbie in 5 Akten von Gustav Freitag. Anf. halb 7 Uhr.
Im Opernhause. (255. Vorst.) Große Oper in 3 Akten Eva: Fr. Mallinger. Magdalena:
Freitag, 29. Dezember.
Donna Diana.
Im Schauspielhause. (260. Ab.⸗Vorst.) Don