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Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heut um 11 Uhr militärische Meldungen im Beisein des Stadt⸗Kommandanten entgegen und ließen Sich sodann von dem General von Tresckow und dem General von Stiehle in Vertretung des Kriegs⸗Ministers Vortrag halten. Mittags machten Allerhöchstdieselben eine Spazierfahrt im Thiergarten. Um 5 Uhr fand im Palais ein kleines Familien⸗Diner statt, dem Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine von Mecklenburg, sowie der Erbgroß⸗ herzog von Sachsen beiwohnten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen, empfing den Geheimen⸗Rath Dielitz und begab sich dann in das Museum. Um 5 Uhr dinirte Se. Kaiserliche und vex, veh; Hoheit bei Ihren Majestäten und begab sich dann in die Oper.
Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. M. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben. E11111A“ “
— Der NReichskanzler Fürst von Bismarck hat sich gestern Nachmittag 3 Uhr auf einige Tage nach der Provinz Sachsen begeben.
— In Betreff der Betheiligung an der Industrie⸗ ꝛc. Aus⸗ stellung zu Wien im Jahre 1873 hat der Bundesrath in der Sitzung vom 7. d. M. auf den Antrag des Präsidiums nach Anhoͤrung des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen: 1) es sei die Betheiligung der deutschen Landwirthschaft, Indu⸗ strie und Kunst an der Wiener Ausstellung im Jahre 1873 als Ange⸗ legenheit des Reichs 82 behandeln; — 2) es sei der Reichskanzler zu ersuchen, a) bei der Kais. österreichischen Regierung unter Miittheilung des vorstehenden Beschlusses nähere Erkundigungüber die Anordnung der Ausstellung in räumlicher Beziehung und über die Verhältnisse der einzelnen an der Ausstellung sich veigeilegenden Länder und Produktivgebiete unter sich, sowie 1“ der Füait Königl. österreichischen Ausstellungs⸗Kommisston und General⸗ Direktion der Ausstellung einzuziehen, b) ha Zweck der Vor⸗ und Begutachtung aller die Behandlung der Aus⸗ 1“ etreffenden Fragen, insbesondere der Fragen: welche Aufgaben den Reichsorganen zuzuweisen, wie diese zu bestellen seien, was den einzelnen Staaten und Produktionsgebieten und ihren Vertretern zu überlassen sei, wie es mit der Bestreitung des Aufwandes gehalten werden solle, eine aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Bundesstaaten bestehende Kom⸗ mission zu berufen und die Regierungen der Bundesstaaten einzuladen, sofort sachverständige Vertreter für diese Kommission u bezeichnen; — 3) auf das Ergebniß der einzuziehenden Er⸗ sundigungen und die Vorschläge dieser Kommmsston die weitere E“ auszusetzen.
Auf die Vorlage des Präsidiums, betr. die Einführung des Eisenbahn⸗Betriebs⸗Reglements in Württemberg, Baden, Südhessen und Füsa. Lothringen, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 8. d. M. dem Antrage des ACsschages für 1 bahnen, Post und Telegraphen gemäß beschlossen, 1) das Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde in einzelnen Punkten nach den gemachten Vorschlägen abzuändern, 2) daß das Betriebs⸗Reglement mit diesen Ab⸗ äinderungen vom 1. Januar 1872 an auch in Württemberg,
Baden, Südhessen und Elsaß⸗Lothringen in Kraft trete.
— Der Bundesrath hat in der S vom 7. d. M. in Betreff der Umgestaltung der seitherigen Statistik des Zollvereins verschiedene Beschlüsse gefaßt, deren wesent⸗ lichen Inhalt wir in Nachfolgendem zusammenstellen:
I. Bezüglich der Bevölkerungsstatistik wird aner⸗ kannt, daß die vom Bundesrathe des Zollvereins aufgestellten Bestimmungen über die Erhebung des Standes und der Be⸗ wegung der Bevölkerung jetzt unmittelbare Anwendung auf die Bevölkerung der Staaten des Deutschen Reichs finden. In Folge der Verlegung der Volkszählung auf den 1. De⸗ zember 1871 sollen die Uebersicht des Flächeninhalts, der Wohn⸗ häuser, der Haushaltungen und der orfsanwesenden Bevölkerung bis zum 31. Dezember 1872 und die Uebersicht der ortsanwe⸗ senden Bevölkerung nach Geschlecht, Geburtsjahren ꝛc. bis zum 31. Dezember 1874 an das Reichskanzler⸗Amt eingesendet, auch die Uebersichten über die Zahl der Eheschließungen, der Gebo⸗ renen und Gestorbenen erstmals für den Zeitraum vom 1. De⸗ zember 1871 bis Ende 1872 und dann fuͤr jedes Kalenderjahr
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aufgestellt und vorgelegt werden. Die besonders aufzustellend Uebersicht über die ortsanwesende staatsangehörige und bundes angebörige Bevölkerung, sowie über die Milikärbevölkerung de einzelnen Bundesstaaten nach dem Stande vom 1. Dezemmber 1871 ist ““ bis zum 31. Dezember 1872 an das Keich⸗ kanzler⸗Amt einzusenden.
II. Die Uebersicht über die Erwerbung und den Ver⸗ lust der Bundes⸗ und Staatsangehörigkeit wird ers. mals für das Jahr 1872 und sodann alljährlich aufgestellt.
III. Die See. der Ortschaftsverzeichnisse im Einzelnen soll jeder Regierung überlassen bleiben.
IV. Die Uebersichten über den Waarenverkehr des Zollgebiets des Deutschen Reichs mit dem Auslande und den Zollausschlüssen werden vom 1. Januar 1872 nach Maß⸗ gabe der dem Kommissionsberichte vom 23. Mai 1871 bhei⸗ geschlossenen Anleitung aufgestellt und durch das statistische Centralorgan des Reichs weiter verarbeitet und veröffentlicht
V. Vom 1. Januar 1873 ab sind alljährliche Erhebungen anzuordnen: über den Bestand und die Bestandesveränderun⸗ gen der deutschen Seeschiffe, über die Verunglückungen deutscher Seeschiffe, über den Verkehr der Seeschiffe in den deutschen Hafenplätzen, über die Reisen deutscher Seeschiffe zwischen außer⸗ drutsche⸗ Hhaenplatgen und über die Schiffsunfälle an der deut⸗
en Küste.
VI. Erstmals im Jahre 1872 und dann alle fünf Jahre sich wiederholend sinden statistische Aufzeichnungen statt über die deutschen Wasserstraßen selbst und über den Bestand der deutschen Flußschiffe; sodann mit dem Jahre 1872 beginnend alljährlich über den Verkehr auf jenen Wasserstraßen an Fahr⸗ zeugen und Gütern.
VII. Die Einrichtung der Statistik der gemeinschaft⸗ lichen Zölle und Steuern des Deutschen Reichs wird nach den dazu in Vorschlag gebrachten 23 Mustern vom Jahre 1872 ab genehmigt und sollen die süͤddeutschen Regierungen ersucht werden, vom gleichen Zeitpunkte an ähnliche Uebersichten über die Besteuerung des Branntweins und Biers (Malzess an das Reichskanzler⸗Amt gelangen zu lassen.
VIII. Es werden genehmigt die Herstellung eines alphabetr⸗ schen Registers über die im Laufe dieses Jahres aufgestellten vier Verzeichnisse der einzelnen Aemter im Zollverein nach ihren verschiedenen Befugnissen, sowie einer Nachweisung über die Organisation der Verwaltung der hücl und Steuern zunächst nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1872, endlich einer fortlaufenden, mit dem Jahre 1872 beginnenden, alljährlich abzuschließenden Geschäfsstatistik der Zoll⸗ und Steuerverwaltung.
.Eine Uebersicht der Straffälle in Zoll⸗ und Steuersachen ist zuerst für das Jahr 1872 htestelkes und sollen die süd— deutschen Regierungen ersucht werden, vom gleichen Zeitpunke an geeignete Nachweisungen über die Uebertretungen der Landes⸗ gesehe wegen Besteuerung des Branntweins und Biers an das Reichskanzler⸗Amt gelangen zu lassen.
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X. Es soll ein zugleich das Central⸗Bureau des Zollvereins
ersetzendes statistisches Centralorgan für das Deutsche Reich zur technischen und wissenschaftlichen Verarbeitung des einlaufenden Materials und zur Begutachtung statistische Fragen ins Leben gerufen und der Reichskanzler ersuch, näͤhere Vorschläge über die Einrichtung dieses Organs, unter Aufstellung eines Kostenanschlages für dasselbe an den Bundes⸗ rath gelangen zu lassen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnunge⸗ wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
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S. M. Briggs »Musquito⸗ und »Undine⸗« sind am 26. d. M. von Cadix nach Madeira in See gegangen. Bayern. München, 26. Dezember.
München eingetroffen.
— Der Großherzog von Mecklenburg mit Gemahlu
wird am 29. d. von Berlin kommend mit dem Abendschnelln der bayerischen Ostbahn hier ankommen und am 30. Morgan 2 ½ Uhr, mittelst Extrazugs der Staatsbahn nach Kufstein u von da über den Brenner nach Brindisi weiter reisen. n — Der Entwurf eines Gesetzes, die durch die Ein führue des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich bedingten kil änderungen der Militärstrafgesetze betreffend, an g 131 Artikel. Es sollen hierdurch eine Reihe von Arfiehh Militär⸗Strafgesetzbuches und der Militär⸗Strafgerichtsor n theils Abänderungen oder Ergänzungen erfahren, theils g
wegfallen. b Die Vorstandschaft der Eisenbahn⸗Central⸗ Kommist
mit deren bisheriger Zuständigkeit wird vom 1. Januar 1.¹ an der jeweilige Generalstabschef führen. ütiat uich — Da die Zollgrenze gegen Els Lothringen beseitigt
Wagen einen Damm hinabstürzten.
großherzog
Der König üth am 25. Dezember Nachmittags von Hohenschwangau in/
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so werden vom 1. Januar k. J. an in der Organisation der in der Pfalz befindlichen Haupt⸗Zollamtsbezirke an der Grenze Veränderungen eintreten.
Mecklenburg⸗Schwerin. Sternberg, 26. Dezember.
Der Großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz hat unterm
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22. d. Mts. den Landtags⸗Abschied veröffentlicht: Dur denselben wird, betreffend die ordentliche Lan tagskoniribntion
und den ö für den Zeitraum vom 1. Juli 1872 bis Ende Juni 1873, die alsbaldige Publikation des betreffen⸗ den Edikts befohlen. Anlangend die Deckung der Bedürfnisse der Central⸗Steuerkasse r den Zeitraum vom 1. Juli 1872 bis 30. Juni 1873, wird behufs Erhebung der bewilligten Steuer nach dem Modus des Kontributions⸗Edikts vom 30. Juni 1870 im vollen ediktmäßigen Betrage ebenfalls die Publikation der erforderlichen Verordnung verfügt. Der durch die Ver⸗ handlungen festgesetzte rekttfizirte Etat der Central⸗Steuerkasse für das Rechnungsjahr vom 1. Jult 1871 bis Ende Juni 1872, sowie der in gleicher Weise für diese Kasse vereinbarte Etat für den Zeitraum vom 1. Juli 1872 bis Ende Juni 1873 sind geneh⸗ migt, unbeschadet jedoch der bei einzelnen, vorerst nur approxi⸗ mativ angenommenen Positionen der Einnahme und Ausgabe sich demnächst ergebenden Aenderungen und unter Vorbehalt ö. Modificationen, welche Zwecks Bereithaltung der als Landesbeitrag zur Unterstützung des Baues der Berliner Nord⸗ bahn bewilligten außerordentlichen Mittel in Aussicht genom⸗ men sind. Die Centralsteuer⸗Direktion wird bei Mittheilung der Etats mit entsprechender Anweisung versehen werden; Endlich wird, ungeachtet betr. den Verordnungsentwurf wegen Entschaͤdigung für die vom 1. Januar 1873 ab durch §. 7 der Deutschen Gewerbe⸗Ordnung A Berechtigungen ꝛc. die vermittelnden Propositionen des Großherzogs keine Beachtung ge⸗ funden haben und verschledene Aenderungen, welche die Stände be⸗ chlossen, nicht ohne Bedenken sind, dennoch die Antwort ad Caput ntgegengenommen, aber vorbehalten, nicht blos wegen der für den §. 8 offen gelassenen Frage, sondern auch wegen sonstiger Modifikationen des Entwurfes, wenn solche bei weiterer Erwäͤ⸗ gung als erforderlich sich darstellen sollten, auf dem nächsten Landtage die weiteren Propositionen zu machen.
Schließlich giebt der Abschied Befriedigung darüber zu erkennen, daß über den Verordnungs⸗Entwurf, die allgemeine Magistrats⸗ Sporteltaxe betreffend, eine vollständige 8 erreicht und damit die schon lange als dringendes Bedürfniß
eempfundene Regulirung des Sportelwesens der Magistrate zu eeinem erfreulichen Abschluß geführt ist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. De⸗ zember. Die Großherzogliche Familie hat die Nach⸗ richt erhalten, daß der Zug, mit welchem der Erbgroß⸗ ber sog von St. Petersburg heimkehrt, gestern Vormittag 10 Uhr zwischen Wilna und Kowno entgleist ist, so daß mehrere Glücklicherweise ist der Erbgroßherzog sowie seine Umgebung ganz unverletzt, wie denn überhaupt Menschenleben bei dem Unfall nicht zu beklagen sind,
und die Verletzungen der Passagiere sich auf Kontusionen und leichte
eie eehen beschränken. In Folge dessen wird der Erb⸗ statt Donnerstag erst Freitag den 29. Dezember hier eintreffen.
— Der Landtag hat sich bis zum 3. Januar 1872 ver⸗ tagt, nachdem er in den letzten Sitzungen den Etat für die am 1. Januar beginnende Finanzperiode erledigt hatte. Bei der Berathung des Steuergesetzes, dessen Verabschiedung dem Etat zu Grunde liegt, hat der Landtag sich für eine Herabsetzung des fünfzigprozentigen Zuschlages zu den Sporteln um 16 ¾ Prozent ausgesprochen. Dieser Beschluß bedingt allerdings einen wesentlichen Ausfall in den im Voranschlag vorgesehenen Einnahmen. Im Uebrigen ist der Etat mit unbedeutenden Modifikationen vom Landtag ange⸗ nommen worden und verdient namentlich Anerkennung die Bereitwilligkeit, mit welcher der Landtag auf die reichlich be⸗ messenen Mehrausgaben zur Erhöhung der Dotation des hiesi⸗ gen Museums und vor Allem zu Gunsten der Universität ein⸗ gegangen ist. Seitens des Kultusdepartements waren für diese Anstalten verhältnißmäßig bedeutende Summen gefordert wor⸗ den, um ihre Wirksamkeit den Ansprüchen der Zeit entsprechend zu steigern und namentlich die Universität Jena auf der Höhe ihrer ruhmvollen Traditionen zu erhalten. Obwohl die hier in Betracht kommenden Mehrausgaben schwer ins Gewicht fallen, zumal der Staatshaushalt nach anderer Seite hin, namentlich in Bezug auf Eisenbahnunternehmungen stark in Anspruch ge⸗ nommen ist, hat der Landtag sich ohne Weiteres mit ihnen einverstanden erklärt und dadurch den erfreulichen Beweis ge⸗ liefert, daß er nicht nur die hohe Bedeutung einer tüchtigen Pflege und Förderung der geistigen Interessen anerkennt, son⸗ dern auch in dieser Beziehung der Staatsregierung das vollste Vertrauen entgegenbringt, wie dies in dem Bericht des Aus⸗ schusses ausdruͤcklich hervorgehoben ward
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Schwarzburg. Rudolstadt, 23. Dezember. Der außerordentliche Landtag des Fürstenthums hat in seinen bis⸗ herigen Sitzungen in Veranlassung einer Petition des Thürin gischen Städteverbandes sich für eine beantragte Revision de Gemeinde⸗Ordnungswesens erklärt, dagegen in Bezug auf eine zweite Petition, die Trennung der Schule von der Kirche be⸗ treffend, nur der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die Volksschule der Herrschaft der Kirche als solcher nicht unterstellt sein dürfe. Ein Ministertaldekret, die Ehesteuer von 10,000 Thlr. für die Größherzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwerin, geb. Prin⸗ zessin von Schwarzburg⸗Rudolstadt betreffend, wurde vom Land tage genehmigt unter der nähern Bestimmung, daß bis zu Entscheidung der angeregten Frage wegen Feststellung des gn meralvermögens die Summe bei der Fürstlichen Hauptlandes⸗
kasse in Gewährschaft geführt werden solle.
Glsaß⸗Lothringen. Mühlhausen, 21. Dezember. Der Präsident der hiesigen Handelskammer bringt ein aus Versailles, 16. Dezember, datirtes Schreiben des französischen Handels⸗Ministers zur Kenntniß der hiesigen Industriellen. Da,es eceht at gch bobe von ben Ceun Min
err Präsident! abe von dem Herrn Präsidenten des in⸗ dustriellen Syndikats vom .- *† ein Ansuchen um Auskunf darüber erhalten, ob die Waaren, fuͤr welche die Ursprungs⸗Certifikat vor dem 1. Januar nächsten Jahres ausgestellt werden, vor diesem S wenn sie die Grenze Behufs Einfuhr in Frankreich passir aben, schlechterdings frankirt sein müssen, oder ob für dieselben nach diesem Tage irgend welcher Aufschub bewilligt wird. Ich bitte Sie, Herr Präsident, dem Syndikat von Mühlhausen die Mittheilung zu machen, daß nach den ausdrücklichen Gesetzesformen vom Tage des Eintritts in Frankreich, welchen die betreffende Behörde bei den aus dem Elsaß importirten Waaren bestimmt, dieselbe kein Recht hat, die festzesetzte Frist zu verlängern. — Der Minister des Handels und Ackerbaues: Jules Lefranc. 1“ 8
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Oeßerreich⸗Ungarn. Wien, 27. Dezember. äuser des Reich,srathes wurden heute eröffnet. — Im errenhause erfolgte die Vorstellung des Präsidiums durch
den Ministerpräsidenten Fürst Adolf Auersperg. In der hier⸗ auf folgenden Ansprache des Präsidenten, Fürst Karl Auers⸗ perg, gedachte derselbe zunächst der Verdienste seines Vorgängers und erbat die EPe Unterstützung des Hauses. Redner wolle nicht auf die bestandenen Gefahren eingehen, sondern nur sein lebhaftes Dankgefühl dafür aussprechen, daß das werthvollste Gut, das Gesammtrecht, bewahrt sei. In erster Linie betrachte er die Hoffnung als feststehend, daß eine über allen Zweifel erhabene Verfassungstreue, gepaart mit Umsicht und Kraft, das Staatsschiff über die Klippen hinüberführen werde, an welchen es zu zerschellen drohe. Alle auf⸗ richtigen Vaterlandsfreunde wünschen, daß die Souve⸗ ränetät des Staatsrechtes nirgend in Frage gestelt und der Staatszweck nicht von Parteizwecken beherrscht werden dürfe, das Kaiserreich vielmehr ein festgegliederter, Achtung gebietender Großstaat bleibe, um seiner Mißton, im Innern alle Volks⸗ stämme gleichmäßig zu Mohen⸗ nach Außen jederzeit seine ge⸗ wichtige Stimme zur Wahrung der europäischen Friedens⸗ Interessen geltend zu machen, genügen zu können. Das Herren haus erwarte von der gegenwärtigen Regierung auf das Zu⸗ versichtlicste, daß Friede gemacht werde mit dem Gesetz, namentlich mit der verbrieften Verfassung, deren sicherer Hort das Herrenhaus stets gewesen sei. Der Präsident schloß seine Rede mit einem Hoch auf den Kaiser, in welches die Versamm⸗ lung begeistert einstimmte. Die Rede wurde wiederholt von Beifallrufen unterbrochen.
— Im Abgeordnetenhause nahm zunächst der Minister des Innern von Lasser die Angelobung des Alters⸗ Präsidenten Baron Pascotini nca h Letzterer hielt hierauf eine kurze, den Verfassungsstandpunkt betonende Ansprache und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser, in welches die Versamm⸗ lung begeistert einstimmte. Demnächst wurde die Angelobung der Abgeordneten vorgenommen und dem Hause mitgetheilt, daß morgen die Verlesung der Thronrede stattfinden und un- mittelbar darauf eine Sitzung abgehalten werden solle. Hier⸗ mit wurde die Sitzung geschlossen. 1
— Die Regierung wird morgen im Abgeordnetenhause den Staatsvoranschlag für 1872 einbringen. Nach demselben belaufen sich die Ausgaben auf 359,380,933 und die Einnahmen auf 308,599,859 Gulden. Das Desizit würde sonach 50,781,074 Gulden betragen.
Agram, 23. Dezember. Der Kaiser hat mit Entschließung vom 30. November 1871 die Vorschrift zur Organisirung eines Serezaner⸗Corps als Landes⸗Sicherheitswache für die kroa tisch⸗slavonische Militärgrenze genehmigt.
Belgien. Brüssel, 27. Dezember. Der König hat
sich gestern auf kurze Zeit nach dem Ardennenschloß begeben.
Großbritannien und Irland. London, 26. Dezember.
Ihre Majestät die Königin hat zum ersten Male seit