1872 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

8 vLanxse⸗ 8 4 Das Abonnement beträgt

für das Diertetjahr. Insertionspreis für den Naum einer Druchzeile 3 Sgr.

Aue pos-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung für Lerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 2.

Berlin, Dienstag den 2. Januar, Abends.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den tebch ge Königlich würt⸗ tembergischen und Großherzoglich badischen Konsul Hugo zu Genf und den Bank⸗Direktor Philipp Ernst Mark zu Zürich zu Konsuln des Deutschen Reiches zu er⸗ nennen geruht. b 8 3

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expedirender Sekretär und Kalkulator und der Magistrats⸗ Sekretär Pfafferoth als Geheimer Registrator bei dem Reichskanzler⸗Amte angestellt worden.

Die Kanzlei⸗Diätarien Schewe, Strache und Pape sind als Geheime Kanzlei⸗Sekretäre beim Reichskanzler⸗Amte angestellt worden.

Der Ober⸗Post⸗Kommissarius Bielecke ist unter Ernen⸗ nung zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator, der Rezistratur⸗Asstütent Ilius unter Ernennung zum Gehei⸗ men Registrator, der Bureau⸗Assistent Lan e und die Kanzlei⸗ Assistenten Hempel und Kramer unter Ernennung zu Ge⸗ heimen Kanzlei⸗Sekretären beim General⸗Postamt etatsmäßig angestellt worden. 11“

Gesetz, betreffend die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die 8 18 Verwaltungsbehörden in Elsaß⸗Lothringen für 1872.

Vom 23. Dezember 1871. .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach

erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß⸗Lothringen was

olgt: - Die persönlichen und sächlichen Ausgaben für das Ober⸗Präsi⸗ dium, die Bezirks⸗Präsidien, die Bezir 8⸗Hauptkassen, die Kreis⸗ Direktionen, die Polizei⸗Direktionen in Straßburg und Metz, die Kreis⸗Schul⸗Inspektoren, die Kantonal⸗Polizei⸗Kommissare und die Forst⸗Direktionen werden auf Grund des beiliegenden (a) Etats für das Jahr 1872 auf 987,400 Thaler festgestellt. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und eigedrucktem Kaiserlichen Insiegel⸗ 2 Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1871. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

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2. Etat der Verwaltungsbehörden in aflsachlin en.

Fortdauernde Ausgaben: Ober⸗Präsidium. 1) Be⸗ oldungen 81,650 Thlr. 2) Andere persönliche Ausgaben 6800 Thlr. 3) Sächliche Ausgaben 19,100 Thlr. 4) Dispositionsfonds 60,000 Thaler = 167,550 Thlr. Bezirks⸗Prästdien. 5) Besoldungen 238,705 Thaler. 6) Andere persönliche Ausgaben 33,300 Thlr. 8 Sächliche Ausgaben 43,300 Thaler = 315,405 Thaler. ezirks⸗Hauptkassen: 8) Besoldungen 39,150 Thlr. 9) Andere persönliche Ausgaben 600 Thlr. 10) Sächliche Ausgaben 4500 Thlr. = 44,250 Thlr. Kreis⸗Direktionen: 11) Besoldungen 112,655 Thaler. 9 Sächliche Ausgaben 38,000 Thaler = 150,0655 Teales Polizei⸗Direktionen: 13) Besoldungen 106,950 Thaler. 14) Andere persönliche Ausgaben 2000 Thaler. 15) Sächliche Ausgaben 10,000 Thlr. = 118,950 Thaler. Kreis⸗Schul⸗ Insp ektoren: 16) Besoldungen 25/940 Thaler. 17) Sächliche usgaben 8300 Thlr. = 34,240 Thlr. antonal⸗Polizei⸗ Kommissare: 19 Aversum zu Besoldungen und sächlichen Aus⸗ 7000 Thlr. Forst⸗Direktionen: 19) Besoldungen —. 20) Andere persönliche Ausgaben 1800 Thlr. 2.) Säch⸗ liche Ausgaben 9000 Thlr. = 56,350 Thlr. Summe der fortdauern⸗

den Ausgaben 987,400 Thlr.

Berlin, den 23. Dezember 1871.

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Der Stadtgerichts⸗Sekretär Schm gedi ch e ist als Geheimer

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Halle, Dr. Hermann Knoblauch, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen;

Den bisherigen Gerichts⸗Assessor Friedrich Albert Louis Gustav Herbst zum Garnison⸗Auditeur in Stettin zu ernennen;

Dem Banquier Meyer Cohn zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen; und

Den Ober⸗Stadt⸗Sekretär und Bureau⸗Vorsteher Lück zu Trier, der von der dortigen Stadtperordnetenversammlung ge⸗ troffenen Wahl gemäß, als besoldet vnximn der Stadt 1e he zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

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Der Registratur⸗Assistent Tissot dit Sanfin ist zum Geheimen Registrator im Marine⸗Ministerium ernannt worden.

Die Geheimen Kanzlei⸗Diätarien von Zitzewitz, Vo⸗

bach und Paepke sind zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretaͤren im Marine⸗Ministerium ernannt worden.

Die Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur⸗Aspiranten Jaeger und Lindemann sind zu Marine⸗Schiffbau⸗Unter⸗Ingenieuren er⸗ nannt worden.

für Handel, Gewerbe und öffen 8 88

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Bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, Abtheilung für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ wesen, ist der Geheime Kanzlei⸗Direktor, W“ Friedrich Wilhelm Klemann, auf seinen Wunsch wieder in die Kategorie der Bureaubeamten als Geheimer Registrator eingerückt, und in Folge dessen der Geheime Kanzlei⸗Sekretär Wilhelm Heinrich Braune zum Geheimen Kanzlei⸗Inspektor befördert, sowie der Kanzlei⸗Diätar Eduard Klingelstein zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt.

Dem Hütten⸗Inspektor z. D. Pfannkuch zu Cassel ist unter Beilegung des Titels »Berg⸗Inspektor« die Stelle des Dirigenten der Berg⸗Inspektion am Habichtswalde über⸗ tragen worden.

Der bisherige technische Assistent Heinrich Velde zu Wiesbaden ist als Königlicher Eisenbahn⸗Baumeister bei der Nassauischen Staats⸗Eisenbahn⸗Verwaltung angestellt worden.

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Justiz⸗Ministerium. 1

Allgeme ne vom 23. Dezember 1871, betreffend die Anzeige der strafgerichtlichen Verfolgungen, welche gegen vorläufig entlassene Strafgefangene eingeleitet werden.

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Nach §. 2;½ des Strafgesetzbuchs findet bei schlechter Führung eines

gemäß dem §. 23 vorläufig entlassenen Strafgefangenen der Widerruf er vorläufigen T Demgemäß sind durch die gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Innern und des Justiz⸗Ministers vom 21. Januar d. J. §. 15 die Ortspolizei⸗Behörden angewiesen worden, der Fütanhgcg Justizbehörde Anzeige zu machen, sobald ein vorläufig entlassener Srö sich einem unsittlichen oder verdachterregenden Lebenswandel hingiebt.

Entsteht gegen einen vorläufig entlassenen Strafgefangenen der Verdacht einer begangenen strafbaren Handlung, so sind die Justih 2aes selbst in der Lage, die betreffenden Thatsachen behufs der En schedun dher den Widerruf der vorläufigen Entlassung zur Kennt⸗ niß des Justiz⸗Ministers zu bringen. Demgemäß werden summliche

Beamte der Staats⸗Anwaltschaft angewiesen, von einer jeden stra

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