1872 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Richtamtliches. 8 . eutsches Neich.

Preußen. Berlin, 3. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag der Hof⸗ marschälle, empfingen den kommandirenden General des II. Armee⸗Corps, General der Kavallerie Hann von Weyhern, nahmen militärische Meldungen entgegen und arbeiteten längere Zeit mit dem Civilkabinet. 1u““

Ihre Majestät die Kaise rin⸗Königin dinirte heute bei Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen trifft heute Abend hier ein, um Seine Majestät den Kaiser und König zur Jagd nach Wusterhausen zu begleiten. Den Kammer⸗ herrendienst bei Ihrer Majestät haben übernommen die König⸗ lichen Kammerherren Graf L. Perponcher und Freiherr von der Lancken. ““ 1b —— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Abend den Thee bei Ihren Majestäten.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Ungeachtet der großen Zahl des Postbeamten⸗Per⸗ sonals hat es sich bei der obersten Postbehörde ermöglichen lassen, alle Gehaltszulalgen schon zum 1. Januar zur An⸗ weisung zu bringen. Es sind namentlich die mittleren und niederen Stellen bedacht worden. Am wenigsten hat für die Ires 2s ware reüern geschehen koͤnnen, indem bei der Ver⸗ stärkung der Besoldungsfonds nach den allgemein angelegt ge⸗ wesenen Normen bei diesem Titel nur ca. 125 Thaler pro Stelle im Durchschnitt entfielen, mithin im Ganzen sich nur ein geringes Mehrquantum ergab. vG1““

““ * 8 8 Die mit dem Courierzuge aus Cöln über Kreiensen um 1050 Uhr Vormittags fällige Post ist gestern 4 Stunden

verspätet hier eingetroffen.

Rendsburg, 30. Dezember. In der dritten Sitzung des Provinzial⸗Landtages wurde nach Verlesung und Genehmigung des Sna a.g der vorigen Sitzung zur Erle⸗ digung der Tagesordnung übergegangen, deren erster Punkt folgendermaßen lautet: »Vorberathung über den Ausschuß⸗ bericht, betreffend die Vorschläge über den Wirkungskreis des ständischen Ausschusses, über die Dauer der Amtszeit, die Gagirung und den Wohnsitz des Landesdirektors, sowie über den Sitz der ständischen Verwaltung.« Nach der Verlesung des Ausschußberichtes und der eingehenden Motivirung desselben wurde die Vorberathung eröffnet.

Zweitens stand auf der Tagesordnung: »Vorberathung über die Berichte der Kommission zur Prüfung des Entwurfs eines Statuts für die Verwaltung der provinzialständischen Brandversicherungs⸗Anstalten der Provinz Schleswig⸗Holstein.⸗ Im Ausschußbericht war von der Majorität des Ausschusses die von dem Minister des Innern gewünschte Veränderung be⸗ fürwortet, welche dahin geht, daß der Zeitpunkt für den Ueber⸗ gang der Versicherungsanstalten auf die Provinz, welchen der

rovinzial⸗Landtag in seiner u Diät auf den 1. Januar 1873 festgesetzt, statt dessen mit dem 1. Juli 1872 eintreten solle. Von der Minorität war dagegen beantragt, daß der Uebergang in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des Pro⸗ vinzial⸗Landtages vom 15. Juli 1871 erst am 1. Januar 1873 attfinde. Nach einer langen und lebhaften Debatte über iese beiden Anträge ging die Versammlung zur Vorberathung des Statutsentwurfes über. 1g der Durchnahme aller Paragraphen und des Reglements kam zur Erledigung Nr. 3. der Tagesordnung: ⸗Vorberathung, betreffend den Be⸗ richt des Ausschusses zur Revision der Rechnung über die Kosten der zweiten Diät des schleswig⸗holsteinifchen Provin⸗ sial Landtages⸗ Die Versammlung verzichtete auf die Ver⸗ lesung des Berichtes, und da auch Niemand sich zum Worte meldete, wurde sofort zur Erledigung der vierten Nummer der Tagesordnungübergegangen. Dieselbe lautet: »Zweite Berathung, betreffend das Ober⸗Präsidialschreiben wegen der Kosten der Unter⸗ haltung des Korrektionshauses.« Der Antrag des Ober⸗Präsiden⸗ ten, »„daß für jeden ““ pro Tag in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. April ein Pauschquantum von 6 Sgr., und in der Zeit vom 16. April bis zum 15. Oktober ein solches von 5 Sgr. 6 Pf. gezahlt werde, wobei der Tag der Einlieferung voll in Ansatz komme, während der Tag der Entlassung außer Rechnung bleibe«, wurde fast ohne Debatte angenommen. Münster, 1. Januar. Die bisherige Direktion des Landarmenwesens der Provinz zu Soest ist in Gemäß⸗ heit der Mlerhöchsten Verordnung über die Einrichtung und

a.

1 Provinz Westfalen vom 15. September v. J. mit dem

1. Fanvar 1872 aufgelöst, und beginnt mit diesem Zeitpunkte die ihre Wirksamkeit.

Bayern. München, 1. Januar. Der Koͤnig hat den roßbritannischen Gesandten am hiesigen königlichen Fole⸗ Sir enry Howard, aus Anlaß der Abberufung desselben ein

huldvolles Schreiben und das königliche Bildniß übersendet.

Der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin nebst Gefolge sind am 29. Dezem⸗ ber Abends in München eingetroffen, und haben nach kurzem Aufenthalt im Bahnhofe mit dem Nacht⸗Eilzug die Reise über Innsbruck nach Italien fortgesetzt.

In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 29. Dezember wurde in namentlicher Abstimmung der Fesehentwurf⸗ betreffend Abänderung des Heimathgesetzes ein⸗ stimmig angenommen. Darauf vertagte sich die Kammer bis zum 3. Januar. 88 1

Das »Regierungsblatt für das Bayern⸗ enthält eine Königlich Allerhöchste ie Ausbildung und Verwendung der geprüften Rechtspraktika dienste betreffend, vom 19. Dezember 1871. 8

Sachsen. Dresden, 1. Januar. Die Königliche Dekla⸗ ration, betreffend die Aufhebung des Lehnsverbandes, insoweit solcher noch besteht, ist jetzt dem versammelten Land⸗ tage zugegangen. Dieselbe lautet im Eingange:

„Wer Joßanz von Gottes Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. vens in ber Erwägung, daß die gänzliche Beseitigung des Lehnsver⸗ bandes durch Erbverwandlungen nicht zu erwarten ist und die mit dessen Fortbestehen verknüpften Nachtheile für das öffentliche Wohl die Vortheile, welche unter Umständen für den Staatsfiskus daraus erwachsen koͤnnen, überwiegen, die Uns zustehende Oberlehnsherrlichkeit in Fehech aller Lehen jeder Art aufzugeben böschlocsen und leisten demzufolge auf alle Rechte und Ansprüche, welche ausschließlich durch die bestehenden Leb bei deren Fortdauer in Zukunft für Uns hätten begründet werden köͤnnen, hiermit Verzicht, jedoch mit der Beschränkung, daß dieser Verzicht rücksichtlich der auf dem Heimfall stehenden Lehen nur dann, wenn ein nach Lehnrecht successionsfähiger Nachfolger des jetzi⸗ en Lehnseigenthümers annoch geboren wird, rücksichtlich der Lehen agegen, welche mit Afterlehnsherrlichkeit verbunden sind oder aus einer solchen bestehen, erst nach Beseitigung des zwischen dem After⸗

Jehnsherrn und ihren Aftervasallen bestehenden Lehnsverbandes wirk⸗

sam werden soll.

Zur Regelung der durch Aufhebung des Lehnsverbandes berührten Rechtsverhältnisse ist dem Landtag ein 30 Paragra⸗ phen umfassender Gesetzentwurf vorgelegt worden.

Württemberg. Stuttgart, 1. Januar. Die am 27., 28. und 29. v. Mts. zur Ausgabe gelangten »Regierungs⸗ Blätterfür das Königreich Württemberg⸗ veröffentlichen ein Ge⸗ setz, betreffend Aenderungen des Polizei⸗Strafrechts bei Einführung des Straf⸗Gesetzbuchs für das Deutsche Reich, und eine König⸗ liche Verordnung, betreffend die bürgerliche Feier der Sonn⸗, Fest⸗ und Feiertage, vom 27. Dezember. Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern, vom 23. Dezember, und eine liche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Reiche gesetzes, sowie das Gesetz, betreffend Aenderungen des Landes⸗ Strafrechts und der Straf⸗Prozeßordnung bei Einführung des Strafg e für das Deutsche Reich, vom 26. Dezember, und Verfügungen, betreffend die Vollziehuug der Freiheits⸗ strafen vom 1. Januar 1872 ab, und die Ausbezahlung der Militärpensionen, Invalidengehalte und Gratialien, vom 28. Dezember.

Baden. Karlsruhe, 1. Januar. Das neueste, am 30. v. M. verausgabte »Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden« enthält eine landesherrliche Ver⸗ b den Vollzug der Freiheitsstrafen betreffend, vom

M.,

von Strafgefangenen, und des des Innern, die Stellung unter Pongereaeffich betreffend, vom 29. v. M., außerdem eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Handels Ministeriums vom 29. v. M., den Uebergang der badischen Telegraphie an die Reichsverwaltung betreffend. 1b

Hessen. Darmstadt, 30. Dezember. Das Großherzoglich hessische Regierungsblatt Nr. 43 veröffentlicht folgende Verord⸗ nung, die in Folge der Militärkonvention vom 13. Juni 1871. in der Organisation der Militärbehörden eintretenden Verän⸗ derungen betreffend:

Ludwig III., von Gottes Gnaden Großherzog von Hess und bei Rhein ꝛc. ꝛc.

In Ausführung der zwischen Uns und Sr. Majestät den Deut⸗ schen Kaiser und König von Preußen am 13. Juni 1871 aboschlosse⸗ nen haben Wir verordnet und verordnen hiermit wie folgt:

§. 1 Das Kriegs⸗Ministerium, das General⸗Auditeriat, das Kriegs⸗Zahlamt, das Militär⸗Bauamt und das Montinngs⸗D

Verwaltut des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens in der

““ 8 11““

werden mit Wirkung vom 1. Januar 1872 ab

ändische Landarmen⸗Verwaltung mit dem Sitze zu Münster

nten im Justiz⸗ 8

sowie Verordnungen des Ministeriums des Groß⸗ herzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen, den Vollzug der Freiheitsstrafen und die ve.. Entlassung

SH. 2. Die Geschäfte dieser Behörden bei der laufenden Verwal⸗ tung, Sebec bei der Rechtspflege in Unserem Truppen⸗Kon⸗ tingent, gehen vom 1. Januar 1872 an, nach Maßgabe der Militär⸗ Konvention, auf die hierzu bestimmungsmäßig eüene Organe der Königlich preußischen Armee über.

3. Die aus der Zeit bis Ende 1871 herrührenden Angelegen⸗

8 heiten werden von den in §. 1 genannten Behöͤrden unter ihrer bis⸗

herigen Dienstbenennung erledigt. Ihre Stellung zu den übrigen Landesbehoͤrden und unter sich, sowie zu den Kommando⸗ und Truppen⸗ Behoͤrden regelt sich hierbei nach den dafür bisher maßgebend gewe⸗ senen Bestimmungen. .

§. 4. Die nach der Militärkonvention fortbestehenden Verwal⸗ tungsbehörden, nämlich: die VW1““ das Artilleriedepot, das Traindepot, das Proviantamt, die Garnisonverwaltungen und die Lazarethverwaltungen treten mit dem 1. Januar 1872 bezügli aller Angelegenheiten der laufenden Verwaltung unter die ihnen na Maßgabe der Militärkonvention vorgesetzten preußischen Behörden, jedoch Hne üec des Fienärerzatzihes zu den ihnen seither vor⸗ gesetzt gewesenen Behöͤrden, wenn und soweit es sich um Verwaltungs⸗ aus der Zeit bis Ende 1871 und deren Abwickelung andelt. 1 Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und Großherzoglichen Siegels. 1“”“

Darmstadt, den 23. Dezember F“

(L. S.) Ludwig.

beigedrüͤckten

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 2. Januar. Das am 28. v. Mts. Ensg ebene »Regierungsblatt für dass Großherzogthum ecklenburg⸗Schwerin⸗ veröffent⸗ licht die Verordnung vom 23. v. M,., betreffend die Rechnung nach Mark und Pfennigen und die Ausprägung neuer Scheidemünze. 8

Lippe. Detmold, 30. Dezember. Die Gesetz⸗Sammlung für das Fürstenthum Lippe enthält eine Verordnung, die vor⸗ läufige Feststellung des Landkassen⸗Etats für das gahr 1872 und die Erhebung der danach aufzubringenden Steuern be⸗ treffend, vom 28. Dezember 1871. Dieselbe lautet: .“

Von Gottes Gnaden Wir Paul Friedrich Emil Leopold ꝛc.

Nachdem in Folge der Mandatsniederlegung eines Theils der Landtags⸗Abgeordneten und der Weigerung mehrerer Wahlbezirke, Neuwahlen nach Maßgabe des Wahlgesetzes von 1836 vorzunehmen, Unsere Regierung außer Stande gewesen ist, den Nien das Jahr 1872 Fusassteclten und von Uns genehmigten Landkassen⸗Etat einem be⸗ sch ußfähigen Landtage zur Prüfung und Genehmigung vorlegen zu önnen, verordnen Wir unter Bezugnahme auf die §§. 5 und 6 der landständischen Verfassungs⸗Urkunde vom 6. Juli 1836 und auf Grund des 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 1867, die den Landständen in Beziehung auf die Betheiligung an der Gesetz⸗

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428 sährng zustehenden Rechte betreffend, um eine ordnungsmäßige Fort⸗

ührung der Verwaltung des Landes und die Erfüllung der ihm gegen . Reich obliegenden Verpflichtungen zu ermöglichen, wie olgt: §. 1. Der hierneben publizirte Etat der Landkasse qe 1872 soll vorerst für die Landesverwaltung maßgebend sein und in Ausführung gebracht werden. §. 2. Es sind danach die direkten Steuern in derselben Anzahl von Simplen, wie im * 1871, nämlich: a) die Grundsteuer in 5 Simplen, b) die Klassensteuer und klassifizirte Einkommensteuer in 12 Simplen, c) die Schulsteuer in 4 Simplen, nach den darüber auf⸗ gestellten Steuerkatastern zur Erhebung zu bringen und von den Ren⸗ danten zur Landkasse prompt abzuliefern. §. 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1872 in Kraft, und soll mit dem hierneben publizirten Etat und dessen Anlagen den Landständen bei ihrer nächsten Zusammenkunft zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden. H. 4. Unsere Regierung wird mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt. 1 6“ Gegeben Detmold, den 28. Dezember 18377. Leopold, Fürst zur Lippe. 8 In Vertretung: B. Meyer. Der Etat für 1871 schließt mit 238,500 Thlr., derjenige für 1872 mit 239,227 Thlr. in Einnahme und

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Januar. Der Kaiser

empfing den Präsidenten und die Vize⸗Präsidenten des Ab⸗ geordnetenhauses. Er gedachte in der Erwiderung auf ihre Anrede in anerkennender Weise der Schnelligkeit, mit welcher die Gesetzvorlage wegen provisorischer Forterhebung der Steuern ihre Erledigung gefunden habe 2 und sprach die Hoffuung aus,

daß bei einem harmonischen Zusammenwirken der Majorität in beiden Häusern des Reichsrathes und der Regierung die Arbeiten der diesmaligen Session von einem gedeihlichen, egensreichen Erfolge für das Vaterland begleitet sein würden. Pesth, 2. Januar. Der Ohmann des Deak⸗Klubs hat Auftrage des Klubs den Grafen Andrassy im telegraphi⸗

en Wege zum Jahreswechsel beglückwünscht. Der Beschluß rzu wurde unmittelbar, nachdem Deak vom Klub begrüßt rden war, gefaßt. 8

2 2 2 8 6 8 Großbritannien und Irland. London, 2. Januar. n Wales hat dem heute Mittag ausgegebenen

Bulletin zufolge gut geschlafen, und macht die Genesung des⸗ selben günstige Fortschritte.

Am 28. Dezember starb hier der General⸗Lieutenant John Campbell im Alter von 73 Jahren; der Verstorbene trat im Januar 1812 in die Armee, diente als Adjutant im ersten burmefischen Kriege und führte während des Aufstandes

in Canada 1838 das Kommando im Bezirk Beauharnais.

Im Jahre 1864 erfolgte seine Ernennung zum General⸗Lieute⸗ nant und 1869 zum Chef des 92. (Gordon Hochländer) b. Die mit dem Jahresschluß veröffentlichten Ausweise über die Staatseinnahmen Großbritanniens während des abgelaufenen Jahres, der letzten neun Monate und des mit ult. letzten Monats verflossenen Vierteljahres lassen die Finanz⸗ lage günstig erscheinen. Die Gesammteinnahmen während des Jahres betrugen 72,209,111 Pfd. St. oder 940,156 Pfd. St. mehr als im vorhergehenden Jahre. Die Totaleinnahmen während des dritten Quartals des laufenden Fiskaljahres stellen sich auf 16,854,097 Pfd. St. oder 924,915 Pfd. St. mehr als in dem entsprechenden Quartal des Jahres vorher. Mit Ausnahme der Post, die einen Ausfall von 42,000 Pfd. St. aufweist, zei⸗ gen sämmtliche Rubriken einen ansehnlichen Zuwachs, und zwar Zölle 211,000 Pfd. St., Accise 206,000 Pfd. St., Stem⸗ elgefälle 225,000 Pfd. St., Taxen 14,000 Pfd. St., Eigenthums⸗ euer 201,000 Pfd. St., Kronländereien 1000 Pfd. St. und Diverses 108,915 Pfd. St. Den nicht unbeträchtlichen Ausfall der Post schreibt man der Einführung des Postkartensystems und der neuen Portosätze zu. Viel günstiger gestaltet sich indeß das Resultat der Staatseinnahmen, wenn man die letztverflos⸗ senen drei Quartale des laufenden Fiskaljahres in Betracht zieht. In diesem Zeitraum belief 8. der Zuwachs der Ein⸗ nahmen auf die Summe von 2,263,891 Pfd. St.

„Frankreich. Paris, 1. Januar. Fürst Metternich gestern dem Präsidenten Thiers sein Abberufungs⸗ reiben.

Spanien. Madrid, 29. Dezember. Nach dem amt⸗ lichen Blatt ist der General Crespo, zweiter Kommandant der spanischen Truppen auf Cuba, seiner Funktionen enthoben und nterimistisch durch den General Ferrer ersetzt worden. Ebenso General Ellora, General⸗Kommandant des Westdepartements von Euba seines Amts entlassen worden. Dasselbe ist einstweilen dem General Morales übertragen worden.

Den neuesten Nachrichten aus Melilla via Gibraltar 25. Dezember zufolge lagert der Kaiserliche Prinz von Ma⸗ rokko noch immer in der Nähe der Festung und züchtigt die aufständischen Stämme mit großer Strenge.

Italien. Rom, 2. Januar. Der Papst ist von einem leichten Unwohlsein, welches ihn in den letzten Tagen befallen hatte, vollständig wieder hergestellt. Heute findet beim Minister des Aeußern ein Diner zu Ehren der Mitglieder der Tele⸗ graphenkonferenz statt. Dieselben besuchen morgen Neapel, 85 die Munizipalität einen glänzenden Empfang be⸗ reitet. 3

Rumänien. Bukarest, 2. Januar. (W. T. B.) Di Kammer genehmigte 19 Artikel der Eisenbahnkonvention. Es bleibt mithin nur noch der Zusatzartikel 20 zur Berathung übrig, und dürfte die gesammte Vorlage übermorgen erledigt sein. Anläßlich der griechischen Weihnachtsfeiertage wird sodann eine zwanzigtägige Vertagung der Kammer eintreten.

Almerika. New⸗York, 2. Januar. Die Botschaft

welche der Gouverneur des Staates New⸗York wie alljährlich erlassen hat, beziffert die Höhe der Staatsschuld auf 29 ½ Mil⸗ lionen Dollars. Der Gouverneur empfiehlt die Annahme von Gesetzen, welche besondere Strafen für Wahlbestechungen festsetzen, die Bestrafung bestechlicher Beamten erleichtern und und den Gouverneuren ein höheres Maß von Verantwortlich⸗ keit auferlegen sollen.

Asien. Einer Mittheilung des Konsuls für die siiamesi⸗ sche Regierung in London, D. K. Mason, zufolge hat der König von Siam, von dem Wunsche beseelt, die freund⸗ schaftlichen Beziehungen, welche zwischen ihm und der britischen Regierung schon seit lange bestehen, noch fester zu knüpfen, dem Vizekönig von Indien eine Staatsvisite abzu⸗ statten und einige der britischen Besitzungen in Hindostan in Augenschein zu nehmen. Zu diesem Behuf hat derselbe am 24. November Singapore verlassen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. München, 3. Januar. Abgeordnetenkammer. Der Finanz⸗Minister beantwortete die Interpellation des Abgeord neten Pfahler, betreffend die Höhe und die Verwendung des

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auf Bayern fallenden Antheils der Kriegsentschädigung. Bis⸗

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