1872 / 2 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

ste Beilage eiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeig Mittwoch den 3. Januar. v

s chen Reich

und Obligationen. 1/l u. [

Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen. Eisenbahn-Prioritäts-Aktien

NMastrichter. /Tu.71932bz G KRhein. I. Em. V. 58 u. 60172 do. kleine o. do. do. v. 62 u. 64 8 do. 98 G do. do. v. 18655 4 ½ do. 98 G 1I““ do. 100 G sRhein-Nake v. St. gar.. . 4 ½1/1 u. 7 do. [99 ⁄etw bz G do. do. II. Em. 4 ½ do. do. 84 bz G ssSchleswig-Holsteiner 4 ½ do. do. 84 bz 6 Thüringer I. Ser. do. do. 82 G do. II. Ser 4 ½ do. do. [99 ¾ bz G do. IIl. Ser.... do. [99 ½ bz G do. IV. Ser.... do. 99 ¾ bz G do V. Ser do. 91 3v 6G Dux-Bodenbach... 91 ½ 2 do. neue.. 99 ½⅔ G Fünfkirchen-Bares.. 91 ½ G Galiz. Carl-Ludwigsb 99 ¾ G do. do. II. Em. do. do. III. Em. 100 B Kkaschau Oderberger.. 102 ½ bz G Ostrau-Friedlander... 99 ½ 6 TUngar. Nordostbahn.... do. Ostbahn 99 6G Lemberg-Czernowitz... 95 G do. II. Em. 100 G do. III. Em. 100 G Mähr.-Schles. Centralbahn 103 bz Mainz-Ludwigshafen 93 G Oestr.-franz. Staatsbahn.. 93 G do Ergänzungsnetz 104 B Kronprinz Rudolf-Bahn.. 92 ½ bz G do. 69 er 92 ½ bz Südösterr. Bahn (Lomb.). 10 5bz do do . [100 bz do. Lomb.-Bons, 1870, 74 1⁄4 u1092bz G dod. o. v. 1875.. do. do. 92 bz G do. v. 1877, 78 do. 8 1/1 u. 7. 1/4 ul

Prioritäten. 1/1 u. 7 1/1 u. 7 1/1 u. 7

Boxtel-Wesel olländ. Staatsbahn

Alabama u. Chatt. garant.

Calif. Extension..

reits in den Motiven des vorigen Entwurfs ausführlich dargelegten Gründe entscheidend gewesen.

Die sonstigen Abweichungen de Absatz 2 und 3 von dem früheren Entwurfe einer⸗ 1

1/4 u 10 9 bz G

Landtags⸗Angelegenheiten. do. eit

do. kotive zu dem Entwurfe der Kreis⸗Ordnung für die

2 16 osen Im ab⸗ 1“ 11“ ET 1u“““ ändernden Beschlusse des Abgeordnetenhauses, welches auch hier die 0. 1

85 eeeen ö1“ 1— LAwuseinandersetzung dem Civilrichter übertragen wollte, andererseits Fort Wayne Mouncie .. 11 1n 8 ergeben sich 8 weitere Anwendung der zum 8. 3 entwickelten Motive Brunswick 1 De entnehmen wir Folgendes: Zweiter Abschnitt. Von den Kreisangehörigen, ihre

Den weiteren Motiven Cansas Facific.... W1“ Rechten und Pflichten. §L. 12 und 13. Die Beitragspflicht der

Erster TLitel: Vonden GrundlagenderKreisverfassung: 8 1m Oregon-Calif.- itt: V n Umfange und der Begrenzung d juristischen Personen zu den Kreisabgaben war in den Port Huron Peninsular .. Abschnitt: Von der fang Frtas und juristischen Pers z g

3 frü 8 rfs im W ichen konform mit Rockford, Rock Island.. LrrisHe. Veränderung bestehender Kreisgrenzen, sowie die Bil⸗ §. 6 1u Irüheren Ennonefs ins chhen ürovins 18 South-Missourai. r Kreise sollte nach dem von dem Hause der Abgeordneten 85 Land⸗Gemeinde⸗Ordnungen für Rheinland und Westfalen wegen ort-Royal... orberathung des früheren Entwurfes gefaßten Beschlusse dieses Gegenstandes getroffenen Bestimmungen geordnet worden. Von St. Louis South Eastern. 8 wenn eine Aenderung der Wahlbezirke damit ver. 88 letzt 88 wich der frühere Entwurf nur darin ab, daß er in Bezug EE G“ ererenwurf vorsctuge durch Königliche Verordnung dbgüechan Lüichencte und nur jene gleich den Dix. pro 1870 ¹ E“ eine in die öͤffentlichen und privatrecht⸗ delch Dggear h. Seftrns der Kommission des Fhgeordnekenhauses A. B. Omnibus-G. 4 ½ 1/7. e Be 29 ält nisse der Kreife und ihrer Angehörigen tief eingreifende ist diese Unterscheidung indeß nicht für gerechtfertigt erachtet, vielmehr öb“ n . Uhen Zele handle. Mag auch die Richtigkeit dieses Satzes an sch nicht beschlosfen worden, daß auch die juristischen Personen zu den Kreis⸗ AKAhrens’ Brauerei 1/4. Msgehee verden so Näßt sich aus demfelben doch noch nicht die Eint Uicnentethern nach dem erwähnten Maßstabe heranzuziehen seien. Albertinenhütte. 15/11. 1 5 liehen daß derartige Angelegenheiten vor das Forum Drn Stantsre ierung hat sich dieser Ansicht nicht anzuschließen, bei nähe⸗ AAls. Depos, Bank 1011. gehören Denn zu der Annahme, daß die Inter⸗ rErxwaä 1 der fuür dieselbe geltend gemachten Gründe aber auch nicht Anglo-Dtsch. Bk. 1/12. 8. die es sich bei der Veränderung bestehender und der Bil⸗ 85 verteeen ver nbeht daß diejenigen gegen die fragliche Besteuerung Bk. E.Ind. u. Hand. 25/11. es Renex Kreise handle, beim Erlasse einer Königlichen Verordnung, rechenden prinzipiellen Bedenken, welche aus der Natur der Ein⸗ Hdo. f. Rheinl. u. W. 31/10. nachzem die den Verhältnissen nahe ssebenden rovinzial⸗ und Kreis⸗ lbmmenfteuer entnommen sind, im Wesentlichen auch der Heranzie⸗ Berg. Mk. Bergw. 1/12. 2r. n2 85 ehört worden sind, eine mindere Prepirzihtigung zu er⸗ hung der Forensen und gewerblichen Gesellschaften zu dieser Steuer PHerl. Aqwariam. 1/1. b- tc b Fenrden als beim Erlasse eines Gesetzes, zu einer . enstehen, und daher zur konsequenten Durchführung des Prin⸗ sdo. Bauges. Born 1/1. polchen A 8 hme liegt nach den bisherigen Erfahrungen eine 8 Feaene leichmäßige Erledigung beider Fragen geboten erscheint. 171. Prchen mg nicht d Es dürfte daher kein genügender erauf 1we die Erfahrung hin, indem die Unzuträglichkeiten .Br. Friedrh. 1/10. 1 eslehmns 8 sein den der auch nach Emanation der Ver⸗ weist ehes te chhaen Wese re der Forensen und juristi⸗ Br. Schönebg. 1/ 8 ET ten und mit derselben nicht im Widerspruche sch Peronen in Ausübung der dieserhalb für die Stadtgemeinden Hdo. Centralheiz.. 1/1u. 7. assung Pra is nach welchen ö und Veränderungen 8 inen Theil der Landgemeinden bereits bestehenden Befugniß sich HSa Cee. 8 vF en abs Gegenstand der Exckutive nicht durch Gesetz, sondern hinsichtlich der Forensen und gewerblichen Gesellschaften in nicht min⸗ do. Immobil.-G.. 8 K5 1 liche Verordnung bewirkt worden sind, jetzt abzuweichen. Mvens Maße als hinsichtlich der juristischen Personen herausgestellt lto. apier-Fabr. dench in Rede stehende Maßregel selbst würde die Ausführung, wenn g d von der eieemn wie von der anderen Seite zu zahlreichen und r durch Gesetz zu bewirken, wesentlich erschwert werden, da die beemcben Beschwerden geführt haben. I1öe Fäl wo mit Umgestaltung der Kreise auch die Wahlbezirke ver⸗ . Grund dieser Beschwerden glaubt die Staatsregie⸗ 88 8”. 8. b Anbert werden, keineswegs wie behauptet worden die Regel 161““ Unrichtigkeit des fraglichen Besteuerungs⸗ bilden werden. Es wird daher wiederholt een Fenandeetine prinzips selbst erblicken und daher die Frage einer näheren Erwägung Böhm. Brauh -G. gen der Kreise von dem vorerwähnten Ausnahmefa unterziehen zu müssen, unter welchen, die Interessen der betheiligten EBörs.B. f. Hal. G.

des gegenwärtigen Entwurfes im und von dem ab⸗ 8 d

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0. Ser. v. Staat 3 ¾ gar. 1 11 B. Lit. C. IIV. Serie 1““ 0. VI. Serie do. Azch. Düsseld. I. Em. do. II. Em. do. III. Em. 0. Düsseld.-Elbf. Priorit. 0. do. II. Serie do. Dortmund-Soest do. do. II. Serie do. Nordb. Fr.-W.. do. Ruhr.-C.-K.-Gld. I. Ser. do. do. II. Ser. do. do. III. Ser. Berlin-Anhalter. do. do. Lit. B.. Berlin-Görlitzer Berlin-Hamburger do. 10 Dea. do. III. Em. B.-Potsd.-Magd. Lit. A. u. B. EEEETEE11“

I. Serie II. Serie do. kl. III. Serie I1I1“ IV. S. v. St. gar.

VI. do. do. kI Breslau.-Schweid.-Freib.. do. Lit. G.

Cöln-Crefelder.

Cöln-Mindener I. Em. II. Em. II. Em. III. Em. 4 III. Em.

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bei b nicht nur dann, bunden ist, sondern abgesehen

1/1 u. 7 do.

——

79 ½ bz G

AAERNS

Charkow-Asow. do. in Lyr. Strl. à 6.24 E1ö““ Charkow-Krementschug.. do. in Lvr. Strl.... Jelez-Orel-. Jolez-Orel L.-St. Jelez -Woronesch Koslow-Woronesch... sursk-Charkow Kauͤrsk-Kiew 1““ do. klrine Mosco-Rjäsan’. Mosco Smolensk.. do. kleine. Poti-Tiflis Rjisan-Koslow Rybinsk-Bologoye do. kleine Schuia-Iwanowto do. kleine.... Warschau-Terespol 5 do. Warschau-Wiener II do. do.

9* &oðSʒ;o & & & & &ᷓ c ̃ð &ᷓ & 6̊6cõ̊·

zaf b übri⸗ 8 ie Beseiti dieses im Wege Keniglicher Verordnung erfolgen zu lassen. Daß malverbände sichernden Maßnahmen die Beseitigung diese gens derartige Veränderungen erst dann zur Ausführung gelangen Hemnena socheit es Fecher bestehenden Rechtes auf gesetzlichem Wege

öͤnnen, wenn die Landesvertretung die sich daraus etwa ergebende ssen ist. Für die Kreise hat dasselbe eine gesetzliche

eirn Staatskaus Jin das Auge zu fassen 1 ECZTö 1““ Anerkennung bisher nicht gefunden. Die Staatsregierung vermag

iner weiteren Ausdehnung des ihrerseits als irrationell erkannten

IEII Systems aber nicht zuzustimmen und daher zur Zeit vorbehaltlich

Was sodann die in Fol⸗ der in der Vorbereitung begriffenen generellen ee der Ange⸗

üätte buata Ses legenheit für alle kommunalen Verbände das Besteuerungsrecht ühere Entwurf di

K

des Kechtsweges überlassen, während die Majorität des Hauses der der F bezuͤglich der Forensen und juristischen Personen nur auf 1 e echts 8 .

bgeordneten sich dahin entschied, daß nach Festsetzung der Aus⸗

1 veegesiehts ee h mahs⸗ durch ein Gesetz die ö stehender Streitigkeiten nach diesen Grundsätzen dem Eivilrich er ü 8— lassen bleiben solle. Hierin lag das Anerkenntniß, daß der Civilrichter in Ermangelung zutreffender allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen nicht in der Lage sein würde, die Auseinandersetzung einer theils auf staatsrechtlichen, u“ auf EE11 insch bewirken, wenn ihm nicht die Be⸗ m⸗

ö““ hr⸗ Spezialgeseh gegeben würden.

Brau. Königstadt Hdo. Frie drichshöh do. Schulth. . . .. Bresl. Wagg. Fab do. Weehslerb.ü. [Centr. Genosssch. (Charlott. Chm. F. Commerz. B. Sec. (Conztantia Dt. Eisnb. Bau-V. Deutsch Nat. Bk. [Eckert Maschinb. Egells Masch... Färberei Ullrich. (Gummikbr. Fönr. do. Volpi u. Schl. Harpen. Bgb. Ges.

.

IV. Em.

do. kl.

8 V. Em Märkisch-Posener.. Magdeburg-Halberstädter do. von 1865 do. Wittenberge Magdeb-Leipz. III. Em.. Magdeburg-Wittenberge. Niederschl.-Märk. I. Serie do. II. Ser. à 62 ½ Thlr. N.-Mrk. Oblig. I. u. II. Serie III. Serie

e einer Veränderung der Kreise erforder⸗ chen den Betheiligten betrifft, so wollte dem Verwaltungswege mit Ausschluß

die im Wege der Grund⸗ und Gewerbesteuer erfolgende Ausübung

desselben zu beschränken.

Beide vorgenannten Steuern lassen ihrer Natur, bezw. der Art ihrer Veranlagung nach die Person des Inhabers außer Betracht und sind daher auf alle innerhalb 8 befindlichen Grundstücke und gewerblichen Anlagen ohne Rücksicht darauf, ob dieselben physischen oder juristischen Personen, Kreiseinwohnern oder Forensen angehören, ohne Weiteres anwendbar. Die gleichmäßige Mitheranziehung der Forensen, juristischen Personen ꝛc. zu den nach diesem Fuße umgeleg⸗ ten Kreisabgaben entspricht auch insofern der Gerechtigkeit, als diesel⸗

FSEgEg n

̊—

gen in jedem einzelnen Falle

68

IV. Serie weigbahn. do. Lit. D. Nordh.-Erfurter I. Em... Oberschl. Lit PAP . o0o..

1869..

do. kieine .. (Brieg-Neisse). (Cosel- Od.) ... do. III. Em.. do. IV. Em...

v

Ostpreuss.

do. do IB. Rechte Oderufer I. Em. Rheinische ......... 1“

5Eq=g

EE9”mr Un

hGh†s* H bn. on 1242 1u“

do. v. St. garant...

do.

Henrichshütte .. Hermsd. Portl. F.

Hessische Bank. Hoerd. Hütt-V Int. Bank. Hamb.

Gothaer St.-Anl. 5

Dlanheimer Stadt-Anl. 4 ½

Ausländische Fonds. Warschauer Pfandbr. 5 1/4 u. 1/10.

1/1.

1/1 U. 18

Stadt Oblig. T1’1. u. 17,07752

Schwed. 10 Rthl. Pr. A. New-NYork St. Anl. V New-Nersey

TUnzar. Eisenb. Anl.

—.

7 1/5 u. II.

Stück do.

8

96 2bz

8

Eisenbahn-Stamm-Aktien.

Div. pro]1870/1871

Cref. Kr. Kemp.

do. do. St.-Pr.

Warsch.-Broömb.

Wsch. Ldz. v St. g.

Oest.-Frz. St.-B. do. junge

2

nSS

1/1 u. 1/2 u.

1/1 u. 1/1 u.

229 a ¼a8 bz 219a20 et. bz

Königsb. Ver. Bk. Königsb. Vulcan Köpn. Chem. Fab. Kramstn...... Leipz. Vereins-B. Mgd. F.-Ver.-G. Maklerbank

Makler-Ver. Bk. Mecklb Bd. Kred. do. Hypoth. B. Nhm. Frister u. R. Niederschl. K. V. Oberlausitzer... Oranienb. Ch. F. Ostdeutsche. ... Renaissance-G.. Rostock. Ver. Bk. Schaaffh. B. Ver. Staasf. Chem. F. Thüring. Bk. Ver. Westend Km.-G.

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Westkfälische ...

FFRüAiEEIREER

Die Course verstehen

Dividende.

sich vom 1. Januar ab excl. 88 Berlin, Druck und Verlag der Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

Redaction und NRendantur:

Schwieger.

ecker).

erfahrens, sowie die Schwierig⸗

tläufigkeit eines solchen V Die Weitläufigkeit eines olch aller sich bei der Auseinan⸗

keit, die Grundsätze für die Entscheidung h bei der 2 n. edfa e bee ergebenden Differenzen im Voraus gesetzlich zu fi iren, wird sich aber ebenso wenig in Abrede stellen lassen wie der Umstand, daß durch die Beschäftigung mit einer derartigen Detail⸗ Gesetzgebung der 1 . für die Eegh ihrer größe⸗

Aufgaben nothwendige Zeit entzogen wird, we

; Fies behaupten lassen, daß sie zur Festsetzung der Feb. sätze einer verwickelten Auseinandersetzung geeigneter sei, als ein klei⸗ neres, den Verhältnissen näher stehendes Kollegium. Ein solches Kollegium aber bietet sich in dem im vorliegenden Entwurfe 154 sq.) vorgeschlagenen provisorischen Provinzial⸗Verwaltungsgerich shofe der Deputation für Verwaltungsstreitigkeiten dar. Dieser Ge⸗ richtshof wird in der Lage sein unterstützt durch seine Kenntniß der rovinziellen und lokalen Ver ältnisse, gleichzeitig die Grundsätze der Huseinanderse ung und zwar ex aequo et bono, soweit das Gesetz keine Vorschriften enthält, festzusetzen und danach über die sich heraus⸗ stellenden Streitpunkte zu entscheiden, während das für die Deputa⸗ tions⸗Verhandlungen vorzuschreibende Verfahren (§§. 163 ff.) dieselben Garantien bieten wird, wie das prozessualische Verfahren der Civil⸗ u jederholt vorschlägt, nur

4. Wenn der vorliegende Entwurf wiederho vorschlägt, n. den Stäzten von mindestens 30,000 Einwohnern das Recht des Aus⸗

während sich nicht

b n den Aufwendungen und Einrichtungen des Kreises zwar für

ben. an den m und enherhe in gleichem Maße mit den Kreisange⸗

hörigen, für ihre Person aber gar nicht theilnehmen. 1 Außer der Grund⸗ und Gebäudesteuer stehen den Kreisen nach §. 9 des Entwurfs für die Umlegung direkter Kreisabgaben nur die auf dem Gesetze vom 1. Mai 1851 beruhenden Personal⸗Steuern zu

Gebote. Diese aber, sowohl die Klassen⸗ als die klassifizirte Ein⸗

kommensteuer, stehen hinsichtlich ihres Subjekts und Objekts in so

unmittelbarer Beziehung zu der Person des Pflichtigen, daß ihre An⸗ wendung auf einzelne Vermögensobjekte desselben bez. auf das dem Pflichtigen hieraus zufließende Einkommen mit dem System der einen wie der anderen Steuer in Widerspruch tritt. Für die Klassensteuer, deren Veranlagung unter Berücksichtigung der be⸗ sonderen Klassenmerkmale nach der durch die gesammten Verhält⸗ nisse des Steuerpflichtigen bedingten Leistungsfähigkeit zu er⸗ folgen hat, bedarf dies keiner weiteren Motivirung. Aber auch die Natur der dihea Einkommensteuer steht einer Zerlegung des Einkommens nach den lokalen Bezugsquellen und einer selbstän⸗ digen Besteuerung der hieraus fließenden Einkommenstheile gerabehin entgegen; denn sie erfaßt das individuelle Einkommen in der Person seines Inhabers einerseits, ohne tieferes Eindringen in die Vermögens⸗ Verhältnisse des letzteren, als Gesammt⸗Einkommen, andererseits unter

scheidens aus dem Kreisverbande zu gewähren so sind dafür die b

8

Abrechnung seiner Schuldverbindlichkeiten, als freies Rein⸗Einkommen.