8
1 6) der Königlich bayerische Gerichts⸗Accessist Edm und Oegg zu Diedenhofen zum Friedensrichter daselbst, 7) der ehemalige Friedensgerichts⸗Schreiber Carl Bou⸗ langer ju Dammerkirch zum Friedensrichter daselbst, 48) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Carl Da⸗ niel Emil Bernhard Emminghaus zu Hochfelden zum Friedensrichter daselbst,
11111“
4) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Ernst Gott⸗ lieb Barre zu Rappoltsweiler zum Friedensrichter daselbst, 50) der Königlich preußische Landgerichts⸗Assessor Joseph Schumacher zu Oberehnheim zum Friedensrichter daselbst, 8 51) der Polizei⸗Anwalt beim Koͤniglich bayerischen Land⸗ gericht zu Neustadt a. Hardt zum Friedensrichter in Ensisheim, 52) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Heinrich 114““ Graefe zu Bischweiler zum Friedensrichter 53) der Königlich preußische Landgerichts⸗Assessor Richard Friedrich Dilthey zu Busendorf zum Friedensrichter daselbst, 54) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Dr. Albert Roffhack zu Saarunion zum Friedensrichter daselbst, 55) der Friedensrichter Joseph Schomas zu Weiler zum
Friedensrichter daselbst, wveer 8 56) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Heinrich Conrad Lohr zu St. Amarin zum Friedensrichter daselbst, 57) der Großherzoglich hessische Gerichts⸗Accessist Dr. Jo⸗ hann Baptist Becker zu Bolchen zum Friedensrichter da⸗ selbst, “ stzs der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Friedrich Weber zu Metzerwiese zum Friedensrichter daselbst, 1 59) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Carl Bernhard Marheineke zu Salzburg (Chateau⸗Salins) zum Friedensrichter daselbst, . 8 60) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Friedrich Wilhelm Ludwig Croenert zu Ruffach zum Friedens⸗ richter daselbst, . 861) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Franz Braun zu Metz zum Friedensrichter daselbst, 62 der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Georg Schaefer zu Thann zum Friedensrichter daselbst, b 63) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Ferdina nd Treiber zu Selz zum Friedensrichter daselbst, ͤ64) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Mag von Vincenti zu Geispolsheim zum Friedensrichter daselbst, 65) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Heinrich Hildebrand zu Kaisersberg zum Friedensrichter daselbst, 66) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Valentin Isemann zu Schirmeck zum Friedensrichter daselbst, 67) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Max Fries zu Verny zum Friedensrichter daselbst, . 68) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Otto Janton zu Neu⸗Breisach zum Friedensrichter daselbst, 69) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Eugen Laurent zu Lützelstein zum Friedensrichter daselbst, 70) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Eugen Michel zu Rohrbach zum Friedensrichter daselbst, 71) der bisherige Ergänzungsrichter Joseph Biese zu Großtagenchen zum Friedensrichter daselbst,
72) der bisherige Ergänzungsrichter Gottlieb Jose ph
Larger zu La Poutroie zum Friedensrichter daselbst, 1 73) der Gerichtsvollzieher Joseph Boeglin zu Senheim zum Friedensrichter in Pfirt. 58
Se. Majestät der Kaiser haben den Munizipal⸗Rath und Notar Franz Christiany zu Busendorf im Bezirk Lothringen zum Beigeordneten dieser Gemeinde für eine fünf⸗
jährige Amtsdauer zu ernennen geruht. 1 8.
Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872 ab. “
1) für den bisherigen badischen ö eine Telegraphen⸗ Direktion mit dem Eize in Karlsruhe errichtet wird und derselben ugleich die bisher zum Bezirke der Telegraphen⸗Direktion in Frank⸗ sug a. M. gehörigen Telegraphenstationen in den Hohenzollernschen Landen zugewiesen werden, . . “
2) für das Telegraphenwesen in Elsaß⸗Lothringen die provisorisch eingerichtete Telegraphen⸗Direktion in Straßburg i. E. definitiv in Wirksamkkeit tritt.
Berlin, den 21. Dezember 1871. 16.“ Fhürst von Bismarck.
An den Reichskanzler. Legitimations⸗
Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von 8 scheinen 5 Gewerbebetrieb im Umherziehen. 8 om 31. Dezember 1871. Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 10. November d. J, be⸗
treffend die Einführung der Ordnung des Norddeutschen
2
werbe
Bundes vom . Juni 18 in Württemberg und Baden (Reichz Gesetzblatt S. 392) und auf die Bekanntmachung vom 17. Janug d. J., betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen zum G werbebetrieb im Umherziehen für Ausländer und Angehörige solche Bundesstaaten, in welchen die Bundes⸗Gewerbe⸗Ordnung Gesetzeskraß noch nicht erlangt hat n““ S. 27), wird hierdurch zus öffentlichen Kenntniß gebracht, daß denjenigen Behörden, welche zußs Ausstellung von Legitimationsscheinen im Sinne der vorgedachten Bekanntmachung befugt sind, vom 1. Januar 1872 ab hinzutreten:
I. im Koͤnigreich Württemberg: die Oberämter Biberach, Crailsheim, Ellwangen, Gerabronn, Heiden heim, Laupheim, Leutkirch, Mergentheim, Neresheim, Tettnang, Ul und Wangen;
II. im Großh die Bezirksämter Ueberlingen, Stockach, 8 Bonndorf, Jestätten, Waldshut, Säckingen, Lörrach, Müllheim, Staufen, Altbreisach, Cenzingen, Eltenheim, Lahr, Offenburg, Kort Bühl, Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe, Bruchsal, Schwetzingen, Mann⸗ heim, Tauberbischofsheim, Werthheim, Walldürn und Buchen. Außerdem tritt dem mit der Bekanntmachung vom 17. Januar E Verzeichnisse hinzu: 8
II. im Fürstenthum Reuß jüngere Linie: der Bezirks⸗Ausschuß zu Ebersdorf, während von den in jenem Ver eichnisfe unter III. aufgeführten Großherzoglich hessischen Behörden ie Kreisämter zu Lindenfels, Wimpfen und hei om nuar 1872 ab die Befugniß nicht mehr haben, Legitimationsscheine der bezeichneten Art auszustellen. Berlin, den 31. Dezember 1871. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schat⸗ anweisungen im Betrage von 6,000,000 Thalern.
8 Vom 2. Januar 1872.
Auf Grund der mir durch die §§. 4 und 5 des Gesetzes vom
4. Dezember 1871, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats des
Deutschen Reichs für das Jahr 1872 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 412), er⸗
theilten Ermächtigung habe ich e daß zur vorübergehenden
Verstärkung des Betriebsfonds der Reichshauptkasse verzinsliche Schat⸗
erzogthum Baden:
anweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen Thalern, undß
zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und Zehntausend Thalern ausgegeben werden. 4 . A Den Zinssat dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei ein halb rozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit für eine Serie von drei Millionen Thalern (Serie lJ. der Reichs⸗Schatzanwei⸗ sungen vom Jahre 1872) auf drei Monate — vom 8. Januar 1872 bis zum 8. April 1872 — und für eine weitere Serie von drei Mil⸗ lionen Thalern (Serie II. der Reichs⸗Schatzanweisungen vom Jahre 1872) auf vier Monate — vom 8. Januar 1872 bis 8. Mai 1872 — estgesetzt. festg Pi preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen Be
rlin, den 2. Januar 1872. “ h“ Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck.
Gesetz, betreffend die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die Behörden der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern in Elsaß⸗ Lothringen für 1872.
Vom 27. Dezember 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Koͤnig von Preußen zc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach Fefolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß⸗Lothringen was olgt:
— Die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die Behörden der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern werden auf Grund des beiliegenden Etats 88 für das Jahr 1872 auf 1,144,613 Thaler, nämlich 1,094,613 Thaler an fortdauernden und 50,000 Thaler an einmaligen außerordentlichen Ausgaben festgestellt. . 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter chrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1 8 Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1871. 8 (L. S.) Wilhelm. v““ Fürst von Bismarck. Ausgabe⸗Etat für die Verwaltung der Zölle und 3 iindirekten Steuern.
Thlr.
111”“ SI“ 7
Hieekt “ 8 A. Besoldungen ““ B. Andere persönliche Ausgaben C. Sächliche Ausgaben 1 D. Dispositionsfonds . FE. Einmalige außerordentliche Ausgaben ...... Summe I II. Enregistrement und Hypothekenbewahrung. Besoldungen.... 11114“ G Summe II. per se. III. Erhebung und Kontrole der Zölle. 1 A. “ 8) Hauptämter
55,000 14,600
Nebenämter I. Klasse. 8
6
Constanz, Radolfzell, Engen,
Heppenheim vom 1. Ja†
Nr. 772 Ernennungen.
Südhessen und Eües Lothrgaef.
c) Nebenämter II. Kla d) Grenzschutz⸗Personal .Sonstige persönliche Ausgaben Sächliche Ausgaben Summe III.. Erhebung und Kontrole der Salzsteuer. e* 1“ “ B. Sächliche Ausgaben 8 Summe IV rhebung und Kontrole der indirekten Steuern), einschließlich der Tabakssteuer. A. Besoldungen.. 116“ B. Sonstige persönliche Ausgaben.. C. Sächliche Ausgaben... D. Einmalige außerordentliche
88 Summe.....
Darunter einmalige außerordentliche Ausgaben ö1I dauernde I Berlin, den 27. Dezember 1871. 8 Fürst von Bis: 8 “ nntmachung. Postverbindungen mit Aegypten, Indien,
Japan und Australien. Mit Beginn des
Thlr. 20,000 497,700 653,975 5,000 41,703
707078
13,625 1,450
15,075
231,950 2,000 25/010 4,000 262,960 15,075 700,678 19,300 146,600 1,144,613
1,094,613
4
China,
Jahres 1872 werden die österreichischen
Lloyddampfer von Triest nach Alexandrien bereits Freitags Nachts, anstatt wie bisher am Sonnabend um Mitternacht abgehen. Ebenso wird vom 8. Januar ab die Abfahrt der bri⸗
tischen Dampfer von Brindisi auf der Route Alexandrien um einen Tag früher stattfinden, als und zwar am Montag früh, anstatt Dienstags.
dessen muß die Korrespondenz aus Deutschland na
Indien, China, Japan und Australien, welche au
über Triest oder Brindisi Beförderung erhalten soll, gedachten Terminen ab um volle als bisher abgesandt werden. Doch empfiehlt es Briefe ꝛc. noch zeiti
Brindisi⸗ bis dahin In Folge Aegypten,
dem Wege
von den
24 Stunden früher,
sich, die
nach den genannten überseeischen Ländern möglichst er zur Post zu liefern, weil bei Störungen im
ange
der Eisenbahnzüge die Anschlüsse in Triest und Brindisi leicht verfehlt werden und hierdurch die Korrespondenz einen längeren
Aufenthalt erleiden kann.
Berlin, den 29. Dezember 1871. AMaaaiserliches General⸗Postamt
“ Stephan.
1““ “
A11“ Das 1. Stück gegeben wird, enthält unter
W
des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus⸗
Nr. 769 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Dezember 1871, betreffend die Errichtung einer Telegraphen⸗Direktion mit dem
Sitze in Karlsruhe; unter
Nr. 770 die Bekanntmachung, von Legitimationsscheinen ziehen. Vom 31. Dezember 1871; unter
betreffend die Ausstellung zum Gewerbebetrieb im
Umher⸗
Nr. 771 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe ver⸗ zinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,000,000 Tha⸗
lern. Vom 2. Januar 1872; und
Berlin, den 5. Januar 1872. 8 Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
unter
Das 1. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welches
heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 40 das Geset, betreffend die persönlichen lichen Ausgaben für die
27. Dezember 1871; unter
und säch⸗
Behörden der Verwaltung der Zölle und. indirekten Steuern in Elsaß⸗Lothringen für 1872.
om
Nr. 41 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. Dezember 1871, betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen
„Kaiserliche General⸗Direktion der ringen«; und unter 8
Eisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗
Nr. 42 die Bekanntmachung, betreffend Abänderungen
des Betriebsreglements
für die Eisenbahnen im Norddeutschen
Bunde vom 10. Juni 1870 und Ausdehnung dieses Reglements unter der Bezeichnung »Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands« auf die Eisenbahnen in Württemberg, Baden,
Berlin, den 5. Januar 1872. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Vom 22. Dezember 1871.
50,000
8
Königreich Preußen. 5872 “ 1I11“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Geheimen KriegsR⸗ath Barretzki vom Kriegs⸗Mini⸗ sterium zum Wirklichen Geheimen Kriegs⸗Rath und Rath zweiter Klasse zu ernennen;
Dem Militär⸗Intendanten Henry vom Garde⸗Corps den Titel und Rang eines Wirklichen Geheimen Kriegs⸗Rathes und Rathes zweiter Klasse zu verleihen;
Den Regierungs⸗Assessor Herrmann Nikolaus Fran⸗ zius in Osten zum Amtshauptmann zu ernennen, sowie
Dem Maschinen⸗Fabrikanten Heinrich Ferdinand Eckert zu Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.
Nichtamtliches, Deutsches Neichh.
Preußen. Berlin, 5. Januar. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern in dem 1. Ullmann'schen
8 *
Concerte anwesend.
— Der von Frankfurt a. M. um 735 Uhr Morgens fahrplanmäßig hier ankommende Schnellzug ist heute um zwei Stunden verspätet hier eingetroffen, weil auf der Frankfurt⸗ “ Bahn die Zugmaschine unbrauchbar geworden war.
in in dem Fahrplan dieses Courierzuges von Eisenach abge⸗ lassener Separatzug ist dagegen pünktlich hier angelangt.
Sachsen. Dresden, 4. Januar. Die II. Kammer nahm ihre Arbeiten im neuen Jahre gestern in einer Abend⸗ Sißung auf, in welcher der Registrandenvortrag erfolgte, welcher den Eingang nachstehender öniglicher Dekrete anzeigte: betreffs des Aufwandes für das zu errichtende evangelisch⸗lut⸗ herische Landeskonsistorium; betreffs der Stiftungen bei der Kultusministerialkasse und dem Universitätsrentamt; betreffs der Bewilligung für den Neubau der Seminargebäude zu Grimma; betreffs der Forderung von 60,000 Thlr. für ein zweites Seminar. Die Gemeindegesetze, sowie der Gesetzentwurf betreffs der Organisation für die innere Verwaltung und die Bildung von Bezirksverwaltungen wurden gleich⸗ falls vorgelegt und sollen 9 den von der Kammer angenommenen Antrag Anfang oder Mitte nächster Woche zur Generaldebatte in das Plenum der Kammer gelangen, nach deren Beendigung jedoch an eine Deputation zur weiteren Behand⸗ lung verwiesen werden. Außerdem befanden sich auf der Re⸗ gistrande ein Antrag auf Aufhebung der Strafbestimmungen wegen verspäteter Taufen, sowie wegen Rücktritts vom Ehe⸗ gelöbniß nach stattgefundenem Aufgebote, endlich eine Interpel⸗ lation betreffs der Summe und der Verwendung der auf Sachsen kommenden französischen Kriegsentschädigung. Zur Tagesordnung übergehend, ertheilte nach längerer Debatte die Kammer einstimmig nachträglich die ständische Genehmigung zu der auf Grund des Art. 88 der Verfassungsurkunde er⸗ lassenen Verordnung vom 6. Juni 1871, über die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz. In Bezug auf die Frage wegen der obersten Instanz in Unterstützungswohnsitz⸗Sachen (Königlich sächsisches Ministe⸗ rium des Innern oder das Bundesamt für Heimathssachen) wurde ohne wesentliche Debatte einstimmig ein Antrag ange⸗ nommen, worin die Regierung um Vorlage eines definitiven Gesetzes über die Ausführung des Bundesgesetzes betreffs des Unterstützungswohnsitzes ersucht wurde. Es verbleibt also in dieser Beziehung vorläufig bei dem jeßigen Zustande und In⸗ stanzenzuge. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Schlußberathung über die Anträge betreffs Streichung einzelner Paragraphen der Gesinde⸗Ordnung. Nach mehrfachen Erörterungen wurde der in der Vorberathung gefaßte Beschluß: Beantragung einer allgemeinen Revision der Gesinde⸗Ordnung egen 9 Stimmen wiederholt und die Abgabe der Anträge als aterial bei dieser Revision an die Regierung mit 24 Stin men beschlossen. ““ Bremen, 4. Januar. Die gestrige erste Sitzung der bremischen Bürgerschaft 1899 eröffnete der Pasnden Dr. Feirer hagen mit einer Ansprache, hinwies, daß das vergangene Jahr so reich an Glück und Erfolge für Deutschland gewesen, wie wohl kein anderes. — Es folgte die Ernennung des Bureaus. Zum Präsidenten wurde J. meeger pbagen wiedererwählt; zu Vizepräsidenten wurden wiedererwählt die Herren Lülmann und Dr. Adami. Nach Ergäͤnzung einiger Deputätionen, welche durch Entlassungs⸗ gofüche bisheriger Mitglieder veranlaßt, wurde die Summe von “ Court. zur Vermehrung des Betriebsmaterials ewillig 8
in welcher er darauf