1872 / 8 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Großbritannien am Kaiserlich Königlichen sbofe ernannten Sir e

iserin⸗Königin wohnte der Gebetwo

11“

Ihre Majestät die Ka gestern der ersten Abendandacht in gelischen Allianz bei. 1

Im weitern Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten sprachen in der Berathung über den Etat des Ministeriums des Innern zu den gestern bereits mitge⸗ theilten beiden Anträgen der Kommissarien des Hauses in der Generaldiskussion noch der Staats⸗Minister Graf zu Eulen⸗ burg und die Abgg. Mitschke⸗Collande, Graf erode, Dr. Löwe, Heyse und Schulze (Berlin), in der Spezialdiskussion rechtfertigte Abg. Reichensperger (Olpe) nochmals die Anträge der e welche demnächst nachdem einzelne An⸗ fragen der Abgg. Richter (Hagen) und Parisius zu den Etats für die Polizeiverwaltungen in Hannover und Magdeburg von dem Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg beantwortet waren genehmigt wurden; dagegen wurden die gestern gleichfalls mitgetheilten Amendements der Abgg. 8 und Hehner abgelehnt. Bei dem Etat für die Polizeiverwaltung von Berlin

entspann sich eine längere Diskussion, an deren Schluß ein

Antrag des Abg. Dr. Virchow: die Königliche Staatsregierung

aufzufordern, wegen Uebertragung einzelner Zweige der städti⸗ schen Polizeiverwaltung auf die Gemeinde sich mit dem Ma⸗ gistrat in Einvernehmen zu setzen, angenommen wurde. Die

Sitzung wurde um 5 Uhr geschlossen.

Hannover, 9. Januar. Der provinzialständische Verwalt ungsausschuß bewilligte in seiner gestrigen letzten Sitzung dem Wiesenverbande Hollage⸗Wackum in den Kreisen Osnabrück, Bersenbrück und Tecklenburg zu Ent⸗ und Bewässe⸗ rungs⸗Anlagen ein Darlehn aus dem Landesmeliorationsfond, genehmigte den Ankauf von Grundstücken für die Irrenanstalt su Osnabrück und erledigte verschiedene Angelegenheiten der 4 8 1“ assel, 8. Januar. Der ständische Verwaltungs⸗ Ausschuß setzte in der am 6. d. Mts. die Be. 1 öö 80 ngfagun ü 5 9 GG des Landes⸗ rs, betreffend die Erhöhung des Einkommens ständi Beamten für 1872 fort. 5 u..“

Sachsen. Dresden, 9. Januar. Auf der Registrande der heutigen der II. Kammer befanden A. ein Kommunikat des Finanz⸗Ministeriums, welches nterlagen für die Berathung des Steuerreformgesetzes enthält, sowie ein Antrag, die Revision des Stempelsteuer gesches betreffend. Der Vizepräsident Streit begründete zunächt den Antrag über die geschäftliche 2. der drei Gemeindegesetze, die Debatte zunächst auf die in Betracht kommenden allgemeinen Prinzip⸗ fragen zu richten ꝛc. Die Kammer nahm diesen Antrag 88 Diskussion an und trat nun in die Generaldebatte über die Gemeindegesetze selbst ein. Es wurden sodann im weiteren Verlauf der tzung folgende Prinzipfragen der Gemeindegesetze erörtert: Nothwendigkeit einer Revision der Gemeindegesetz⸗ gebung; Aufstellung besonderer Gemeindeordnungen für Cne⸗ und Land; Autonomie der Gemeinden Gemeindemitgliedschaft ; besonderes Bürgerrecht in Städten. Nachdem hel Prinzip⸗ in ausführlicher Berathung erörtert worden waren, ver agte die Kammer die Diskussion.

Das heute aus⸗

aden. Karlsruhe, 8. Januar. gegebene »Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt für das. roßherzogthum Baden« enthält: Landesherrliche Ver⸗ ordnungen: einige Aenderungen in der Organisation der Ge⸗ richte und Verwaltungsbehörden des Großherzogthums⸗ die Organisation der Handelsgerichte, die Ausbildung, Prüfung und dienstpolizeiliche Aeberwachung des zur Ausübung der Felbmeß. ; bestellten Personals betreffend; ferner Bekanntmachungen des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: die Ausübung des Begnadigun rechtes be⸗ treffend ; des Ministeriums des Innern: die Natura verpflegung Se e im Frieden 5. Hesigelzimlatftees. rankirte Absendung portopflichtiger Dien des vnfsagetrte ng 9 pflichtig stsachen mittelst 18 BeFer heh dee eneh. Weimar, 9. Januar. Hroßherzog ist von seiner Reise n zurücgerget zog s se nach Berlin hierher Anhalt. Dessau, 9. Januar. Die neueste Nummer der »Gesetz⸗Sammlung für das Herzogthum Anhalt⸗« enthält eine Bekanntmachung vom 25. Dezember 1871, be⸗ treffend das Verzeichniß der zum Familien⸗Fideikommiß des Herzoglichen Hauses gehörigen inländischen Grundstücke.

85

Oesterreich⸗Un arn. Wien, 8. Der Kai 1 hat am 6. d. M., Mittags 1 Uhr, den zum öö“ lichen und bevollmächtigten Botschafter der Kr

e der evan⸗

1

11“

Andrew Buchanan empfangen und de schreiben entgegengenommen.

Prag, 8. Januar. Das Ministerium entschied über den Rekurs der beiden vom 8 Landesausschusse ernannten Lan⸗ des⸗Medizinalräthe, daß ie vom gegenwärtigen Landesaus⸗ schusse eingesetzten und willkürlich von dem Statthalter aner⸗ annten beiden (czechischen) Medizinalräthe nicht als solche zu betrachten seien und die Funktionen derselben an die früheren Räthe haben.

Kronstadt, 8. Januar. Boghati, Adjutant des Ex⸗ Fürsten Cusa, wurde auf Requisition der rumãnis en Regie⸗ rung hier verhaftet. ““

Großbritannien und Irland. London, 8. anuar. Ihre Majestät die e s verläßt in Bealeitcen des 1

n Beglaubigungs⸗

Prinzen Leopold, der Prinzessin Beatrice und der Kinder des Prinzen von Wales morgen Windsor und begiebt sich zu einem 14tägigen Aufenthalt nach Osborne, Insel Wight. Die Prin⸗ 8 sin Ludwig von He ssen tritt heute mit ihren Kindern ie Rückreise nach an; der Herzog von Edinburgh wird seiner Schwester das Geleit bis Brüssel geben. Die landwirthschaftliche Sozietät von Korfolk hat den 8 8 ünh en von Wales zu ihrem Präsidenten für 1872 Gestern starb hier der General⸗Lieutenant Sir Edmund Macarthur (Oberst des 100. Infanterie⸗Regiments) im Alter von 82 Jahren. Der Verstorbene trat im Jahre 1808 in die Armee und machte sa sämmtliche Schlachten und Aktionen im spanischen Halbinselkriege mit. Auch nahm er an der Ex⸗ Fehftihn: srach Eanada Theil und erhielt alsdann ein Kom⸗ mando bei der britischen Okkupations⸗Armee in Frankreich. Während der FI König Wilhelms IV. bekleidete er das Amt des Sberst⸗Kämmerers und fungirte hierauf viele Jahre als Gouverneur und Truppenbefehlshaber der Kolonie Victoria. Frankreich. Paris, 8. Januar. Da ournal offi⸗ ciel« veröffentlicht 9 Schreiben des Justiz⸗Ministers an 8 General⸗Prokuratoren in Betreff des neuen Gesetzes über die Wahl und Zusammensetzung der Handelsgerichte. Die Wahl erfolgte bisher in Gemäßheit der Art. 618—621 des code de commerce durch Notable, die von den Präfekten ausgewählt wurden. Nach dem neuen Gesetze soll die Wahl vor einer Versammlung erfolgen, die eine aus dem Präsiden⸗ ten und einem Mitgliede des Handelsgerichts, dem Präsidenten und einem Mitgliede der Handelskammer, 3 Generalräthen, dem Präsidenten des Conseil des Prud'hommes und dem Maire bestehende Kommission zusammensetzt. Das erwähnte Schreiben enthält eine nähere Anweisung über die Bildung dieser Kommissionen, sowie über das Wahlverfahren. Versailles, 9. 8 In der Nationalversamm⸗ lung wurde die Zusatzkonvention zum Frankfurter Frieden genehmigt. Es begann die Diskusston über die eeee. der Mobiliarwerthe. Der Finanz⸗Minister hob die Nothwendigkeit einer Ent vW Lille, 9. Januar. (W. T. :) Das nunmehr definitiv vorliegende Resultat der Ergänzungswahlen für die Nationalversammlung ergiebt im Departement Nord die Wahl von Dupont und Bergerot. Di blik

8

27 Stimmen in der Minorität. 3

Spanien. Einer Depesche aus Melilla vom 5. Januar zufolge sind auf Befehl des Kaiserlichen Prinzen von die Laufgräben der Belagerer zerstört worden. Zwischen dem Prinzen und dem Gouverneur der Festung hat eine Konferenz stattgefunden, in welcher der Kaiserliche Prinz befriedigende neacscheüffe gab. Die Angelegenheit ist damit als beendigt zu

Türkei. Aus Konstantinopel vom 6. Januar wird de »Times« Nachdem Graf Andrassy auf die Er⸗ nennung eines Ungarn zum österreichisch⸗ungarischen Botschafter bei der Türkei bestanden, ist Graf Ludo außerordentlichen nannt worden. Dänemark. Kopenhagen, 8. Januar. Der Reichs⸗ tg eröffnete heute seine Sitzungen. Das Folkething wählte Krabbe zum Präsidenten, J. A. Hansen und B. Christien⸗ sen zu Vizepräsidenten.

Afrika. Nach Berichten aus der Capstadt wurde am 17. November die Annexion der Diamantenfelder an die bri⸗ tische Krone formell vollzogen, was unter den Diamanten⸗ räbern große Begeisterung hervorrief. Die Feier war sehr

ringende

provisorisch zum esandten und bevollmächtigten Minsster er⸗

irz und einfach. Einer der Kommissäre verlas die Annexions⸗

Steaates und überhaupt eine bitr

b uu 82

roklamation von einem Wagen aus, worauf die britische lagge aufgehißt wurde. Der Präsident des Orange⸗Frei⸗ aates, Mr. Brand, hat gegen die Annexion Protest eingelegt. Die Diamanten⸗Ausbeute nimmt zu, und von allen Häfen aus sind Transportmittel nach den Feldern sehr gesucht. Drei ereee gehen von der Capstadt jetzt wöchentlich nach den Diamantenfeldern ab und legen die Entfernung in etwa acht Tagen zurück. Die Regierung betreibt den Bau der Eisenbahn im Osten mit Energie. S 1

E“

*

LL111““

1“ 8— 1 111“ v“ Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Pesth, Mittwoch, 10. Januar. Nach einer Meldung des „Pesti Naplo« ist der bisherige österreich⸗ ungarische Gesandte in Rio, Graf Ludolff, zum außerordentlichen Gesandten und Leiter der österreichisch⸗ungarischen Botschaft bei der Pforte in Konstantinopel ernannt worden.

R vrittmach 1“ . achrichten zufolge i ie deutsche 11. De 88 in Parbados und de. orvette »Gazelle« am .6 age in Port au Prince angekommen. Der West⸗ vevitnie e. »Elbe« ist mit 297,209 Dollars in Contanten

heute in Plymouth eingetroffen.

London, Mittwoch, 10. Januar. Der bisherige General⸗ konsul in St. Miguel (Azoren), E. J. Monson, ist zum General⸗ konsul für das gesammte Königreich Ungarn mit dem Sitze in worden. 1“

then, Dienstag, 9. Januar. Durch Königliches Dekret ist die Deputirtenkammer de . worden.

New⸗York, Dienstag, 9. Januar. Der kommandirende General der Militär⸗Division des Südens, General⸗Major H. W. Halleck, 1 gestorben. Meldungen aus Mevxiko zufolge soll der Anführer der ö General Porfirio Diaz, in zwei größeren Gefechten Niederlagen erlitten haben.

Hier eingetroffenen regatte »Niobe« am

Landtags⸗Angelegenbeiten.

Berlin, 10. Januar. In der gestrigen (15.) Sitzung des auses der Abgeordneten nahm in der General⸗Diskussion über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Ueberweisung einer Summe von sedtc. 142,000 Thlr. und eines Kapitals von 46,380 Thlr. an den kommunalständischen Verband des Regie⸗ rungs⸗Bezirks Wiesbaden, der Minister des Innern Gra zn nach dem Abg. Grafen Winzingerode das ort:

Ich muß einigen allgemeinen Ausführungen entgegentreten, die von dem Herrn Redner gemacht worden sind, der so eben aufhörte, zu sprechen. Der Auffassung, als ob bei Bewilligung der Provin⸗ ialsfonds an Hannover und Hessen wesentlich der Gesichtspunkt zum Prunde gelegen habe, als wolle man diesen Provinzen den Ueber⸗ tritt zur preußischen Monarchie erleichtern, als wolle man ein Pflästerchen auf die Wunde legen, die damals blutete, muß ich entgegentreten. Dieser Gesichtscunkt war mit maßgebend, man te von der Bewilligung der Provinzialfonds, daß sie eine solche

irkung üben würde; allein der Grundgedanke war der, da man mit der von Provinzialfonds, die man an und für sich als etwas Zweckmaäßiges und Erstrebenswerthes ansah, bei diesen Provinzen den Anfang machen wollte, weil sich die Umstände und die ganze Lage des Landes in jenem Momente am besten dazu eigneten.

Wenn 9 Regierung Ihnen jetzt vorschlägt, dem Kommunal⸗ bezirk von Nassau einen Prövinztalfonds zu bewilligen, so steht sie ganz auf demselben Standpunkte, welchen sie damals den Provinzen Hannover und Hessen gegenüber einnahm. Wir würden in der That in eine sehr eigenthümliche Lage kommen, wenn wir neee⸗ dem Re⸗ gierungsbezirk asan gegenüber sagen wollten: die Amalgamirun mit Preußen hat sich ja auch ohne die 140,000 Thlr. aäbrücg gemacht; wir wollen das Geld lieber in der Tasche behalten.« Auf diesen Standpunkt kann sich die Regierung nicht stellen; Nassau hat einen Billigkeitsanspruch darauf, daß es ganz ebenso behandelt werde wie diejenigen neuen Provinzen, denen Provinzialfonds gegeben wor⸗ den sind, und ich kann den Antrag der Regierung auf eine solche Bewilligung nicht als ein »Mittelchen« bezeichnen, es der Herr Vorredner eben gethan hat. Wenn

a 1en naturgemäß die Frage wieder auftauchen we

es mit denjenigen Provinzen gehalten werden, die bis esvitkziaetenbb söten. namentlich also mit den ac 8 muß ich das a .

arf doch nicht behaupten, wie der

aben diese Versprechungen

bewilligt werden

sammenwirken der Regierung un werden. Es liegt nicht in hgr Machtvollkommenheit

eines gegenseitigen Einverständnisses über die Bewilligung und deren Höͤhe möglich 35 läßt.

Provinzen aufgestellt worden ist, auch vinzialfonds zu bewilligen bereit 3 e Leistungen, die dem Staate oblagen, die dur

e 8 Ich habe die

Ministerien stattgefunden frne der Verwaltun

fewesen ist, weil diejenigen

beschränkt waren, und weil deshalb, wenn man eine dieser Mittel an die einzelnen Provinzen stattfinden ließe, das Quan⸗ tum des auf die einzelnen Provinzen fallenden Antheils nur ein sehr

ihren danken worden, wonach die Provinzial en überwiesen v2 e

wie er aber gt, daß bei jeder Bewilligung von Provinzialfonds, oder

rde: wie wird er noch keinen alten Provinzen? s8 berechtigt ansehen. Allein, meine Herren, man Herr Vorredner es gethan, bisher

1 ie gegebenen Versprechungen ungenügend erfüllt worden. Sie a- s 8 p Hrnase egensaa ehn Sie haben sie zum

il extrahirt, es ist darüber, daß auch den alten Provinzen Pro⸗ heile etracitt, 3 olaß⸗ ein gegenseitiges Einverständniß wischen der Regierung und der Landesvertretung eingetreten; aber ie Erfüllung dieser Versprechungen kann doch auch nur durch Zu⸗

der Z herbeigeführt

nn er Regierung

oder des einzelnen Ressorts, plötzlich die Bewilligung von Provinzial⸗ fonds zu dekretiren, sondern dazu gehört eine finanzielle Lage des

11 88 8 . 8 8

Nun habe i u erklären, daß ei der Bewilligung

schon Sre. verschiedene Male die Ehre gehabt,

ie Regierung nach dem Muster, welches von Provinzialfonds für die neuen an die alten Provinzen Pro⸗ sei, nämlich nach dem Muster, den Staat rfüllt wuͤrden, auf die Provinzen übergehen zu lassen und den diejenigen Beträge zu überweisen, welche bisher aus der taatskasse für die Erfüllung dieser Verpflichtungen geleistet worden hre gehabt, Ihnen zu sagen, daß in dieser Verhandlungen zwischen den einzelnen

haben, um diejenigen einzelnen auszuscheiden, welche in diese Kategorie ch habe zu meinem Bedauern hinzufügen müssen, ieser Verhandlungen ein ziemlich unbefriedigendes ittel, welche den preußischen Staat in einen alten Grenzen gerade für solche Zweige der Verwaltung zu ier die Rede sein kann, außerordentlich eberweisung

eziehung eingehende

allen könnten. das Resultat

Gebote standen, von denen

keimges und unbefriedigendes würde sein können. Sen hat ie Regierung versucht, wo sich irgend eine Gelegenheit bot, uten Willen durch die That zu beweisen, und in dieser Ge⸗ Pig⸗ ist dem Landtage seiner Zeit ein Gese Se gemacht

Hülfsfonds als volles Eigenthum den

ollten. Dies war keine geringe Summe, handelte sich um drittehalb Millionen. Den Herren ist bekannt, daß dieser Gesetzentwurf nicht zur ö“ gelangte, weil man sagte, die Organe, denen die Fonds überwiesen werden sollten, seien zur Zeit nicht solche, daß eine bestnttive Ueberweisung an sie stattfinden könne. Man wollte die Ueberweisung nur provisorisch sattfinden lassen und ab⸗ warten, bis die Organisation der Provinzen durchgeführt sein werde, um dann eine definitive Ueberweisung eintreten zu lassen. Das Herrenhaus widersprach dieser Ansicht, und der Gesetzentwurf kam nicht zur Annahme. Es war dies der Ausdruck des Gedankens, daß eine Ueberweisung der Provinzialfonds zweckmäßig erst dann zu er⸗ folgen habe, wenn die Organisation der Behörden derart stattgefunden ha- daß sle mit den Beduüͤrfnissen der Neuzeit und mit den Wünschen und Absichten der Landesvertretung übereinstimmen.

An diese Auffassung ist die Regierung vor der Hand gebunden. Dies ist der eine und wichtige Gesschtspunkt der andere ist der: wo werden die Fonds hergenommen, wenn eben eine Ab- zweigung derjenigen Fonds, von denen ich vorhin die Ehre hatte, zu soere en, zur Herstellung einigermaßen beträchtlicher, ausreichender Pro⸗ vinzialfonds nicht hinreicht? In dieser Aceehian8 meine Herren, bietet die neuere Zeit und die finanzielle Gestaltung unserer Staatsverhält⸗ nisse effess Aussicht als je vorher, doch aber vor der Hand nur eine Aussicht. Ihnen ist die Lage unseres Staatshaushalts bekannt, würden Sie glauben, daß in diesem Augenblick soviel Geld disponibel ist, um den Provinzen hinreichende Fonds 85 ihre eigenen Zwecke zu überweisen? Die Staatsregierung ist dieser Ansicht nicht, sie ist aber der Ansicht, daß der Zeitpunkt eintreten wird, sobald Frankreich die Verpflichtungen S.Sen. haben wird, welche es uns gegenüber über⸗ nommen hat. Die Regierung hat ben Standpunkt, daß die Pro⸗ vinzialfonds blos herzustellen seien durch Ueberweisung von Staatsfonds, unter gleichzeitiger Ueberweisung bisher vom Staate prästirter Leistungen insofern verlassen, als sie gewillt ist, über diese Grenzen hinauszugehen und den Provinzen, außer einer solchen Abzweigung, noch andere Fonds zur Disposition zu stellen. Sie will, um diese Maßregel aus⸗ zuführen, aber den Zeitpunkt abwarten, wo die Or anisation der provinziellen Verwalfung zur Ausführung gekommen sein wird und wo die finanziellen Verhältnisse des Staates gestatten werden, den Provinzen Fonds zu überweisen, sei es in Kapital, sei es in Rente, sei es, wie von einigen Seiten angedeutet und gewünscht worden ist, in gewissen Steuerquoten. Aber alle diese Fragen, meine Herren, in diesem Augenblicke zu ventiliren, 6 nicht an der Zeit. Wir wiederholen die Zusage, die wir früher gemacht haben, in erweitertem Maße, aber wir können sie nicht erfüllen, und die Landesvertretung kann sie nicht erfüllen, bevor die- jenigen Bedingungen eingetreten sind, die ich mir eben zu entwickeln erlaubt habe. 8 .

Sollte diese Erklärung beruhigend wirken, so würde es mich nicht blos im Allgemeinen freuen; es würde mir namentlich erwünscht sein für die Berathung dieser Vorlage, die ich als eine nothwendige Konse⸗ quenz derjenigen Schritte ansehe, die wir Hannover und Hessen gegen⸗ uͤber gethan haben, und die, wie ich fest überzeugt bin, meine Herren; auch Eie in Ihrer Majorität genehmigen werden.

Das dem Hause der Abgeordneten im Entwurfe vorgelegte Gesetz,

eines Gesammt⸗Konsistoriums

d die Errichtun 11“— im Regierungs⸗Bezirk

ür die evangelischen

irchen l lautet: 88 sir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer

onarchie, was folgt: 8 Larch Die erforgtlischen Konsistorien zu Cassel, Marburg und

u werden aufgehoben. 2. Die dusge⸗ aller Angelegenheiten der evangelischen Kirchen im Ke terun gabezirk Cassel, insbesondere die Befugnisse der bisherigen Konsistorien, gehen auf das durch Unseren Erlaß vom 13. Juni 1868 ws Samml. S. 583) vorgesehene evangelische Gesammt⸗Konsi⸗

kon, welche das Zustandekommen

orium über

1“