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Freiwilligen Füsilier Hanke, den Hornisten Hilker, Otte, ämmtlich vom 6. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 55, em Portepee⸗Fähnrich von Meyer, den Kanonieren Winke⸗ meyer, Schleff, dem Füsilier Frevert, den Pionieren Leß⸗ mann, Jülicher, Schlemmer, Brinkmann, Roewe, sämmtlich vom 1. Bataillon (Detmold) 6. Westfälischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 55, dem Sergeanten Nausester, den Untero Heren ischer, Gollücke, Meier, Winkel, dem Obergefreiten Manhenke, den Kanonieren Rethmeyer,
Hofmeister, Lange, Schleef und Winkemeyer, sämmt⸗
lich vom Agestfälischen Feld⸗Artillerie⸗ G Nr. 7, der Fürstlich schaumburg⸗lippischen edaille für Militär⸗Verdienst im Felde mit Schwertern: dem
remier⸗Lieutenant Heitmann, Adjutanten beim Bezirks⸗
Kommando Detmold, dem Unteroffizier Meyer vom 1. Ba⸗
taillon 6. Westfälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 55; derselben Dekoration ohne Schwerter: dem Major Matthiaß, Commandeur der 2. Fuß⸗Abtheilung Westfälischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7, dem Major Krause vom 9 Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), dem Hauptmann Meese, Compagnie⸗Chef vom Niederrheinischen Füsilier⸗Regiment Nr. 39, dem Gefreiten Knacke, den Kanonieren Knacke, Rinne, Arens, Meyer II. und Höcker, sämmtlich vom Westfälischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 7.
Dentsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben den Munizipalrath und Thierarzt Schachinger zu Hochfelden im Bezirke Unter⸗Elsaß zum Beigeordneten dieser Gemeinde auf eine fünfjährige Amtsdauer zu ernennen geruht. 8
— 8
Den französischen Konsuln Jules de la Porte zu Bres⸗ lau und Paul Marcellin Berenger in Stettin ist Na⸗ mens des Deutschen Reiches das Exequatur für diese Ernennun⸗ gen ertheilt worden.
Bei der Kaiserlichen Telegraphenstation zu Barmen wird vom 1. Februar 1872 an der Dienst bis 12 Uhr Nachts (halber Nacht⸗ b- ausgedehnt werden. 5 8 8 öln, den 11. Januar 1872. “ Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öff
“ bö—“ 8 . 9 8 — Der bisherige Baumeister Edgar Schmiedt zu Halle a. S. ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze zu Unna angestellt worden.
Der bisherige Königliche Wasser⸗Baumeister Ludwig Oppermann zu Meppen ist zum Königlichen Wasser⸗Bau⸗ Inspektor ernannt und demselben die von ihm bisher kom⸗ missarisch verwaltete dortige Wasser⸗Bauinspektor⸗Stelle nun⸗
8
mehr definitiv verliehen worden.
die Eltern, Vormünder, Lehr⸗-, Brod⸗ und Fabrikherren die Anmel dung in der vorbestimmten Art bewirken. 8 Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militärpflich
Verordnun es hiesigen Königlichen Polizei⸗ idiums vom 16. November 1868 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern, oder ver⸗ hältnißmäͤßiger Gefängnißstrafe belegt 98 Folge daß die nicht angemeldeten rperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militärpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhält⸗ nisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigneten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden. Berlin, den 31. Dezember 1871. “.“ Königliche Kreis⸗Ersatz⸗Kommission.
Summari auf der K Halle⸗Wittenberg im Wintersemester 1871/72.
Im Sommersemester 1871 sind immatrikulirt gewesen 821; na Aufstellung dieser Nachweisung wurden noch immatrikulirt 30, =— 8517 davon sin e 220; es sind demnach geblieben 631; dazu sind in diesem S
gische Fakultät zählt Inländer 257, Ausländer 25, = 282. Die ju⸗ ristische Fakultät zählt Inländer 1— zinische Fakultät zählt Inländer 160, Ausländer 27, = 187. Die philosophische Fakultät zaͤhlt: 2) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 188, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach F. 35 des
niß
2) Hospitanten 23. überhaupt Theil 1015.
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Nichtamtliches. . Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 13. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heut militärische Meldungen entgegen und . Vorträge von dem Chef des Militär⸗ Kabinets, General⸗Adjutanten von Tresckow, und von dem Obersten und ö von Albedyll, dem Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Grafen Pückler und Perponcher.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern im “ anwesend.
— Ihre Majestät die verwittwete Königin machte gestern eine Spazierfahrt durch den Thiergarten, im Schlosse Bellevue einen Besuch ab, und kehrte alsdann nach
Schwerin v
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen, empsing den General⸗Lieutenant von Blumenthal, kommandirenden General des IV. Armee⸗Corps und ertheilte Audienz dem Regierungs⸗Präsidenten von Hagemeister und darauf dem Obersten von Böhn, Commandeur des 1. Garde⸗
tiger, zu welcher er verpflichtet ist, versäumt, wird nach der Straf⸗
voon Itzenplitz bemerkte, daß er bereits bedeutende Mittel auf
at diese Versaͤumniß die den angeregten Zweck verwendet habe.
Kilitärpflichtigen, im Falle ihrer
ische Uebersicht über die Zahl der Studirenden öniglichen EEö“ Friedrichs⸗Universität
emester gekommen 339. Die Gesammtzahl der im⸗ matrikulirten Studirenden beträgt daher 970. Die evangelisch⸗theolo⸗
„Ausländer 5, = 91. Die medi⸗
Pr vom 4. Juni 1834 —, c) Inländer ohne Zeug⸗ er Reife nach §. 36 desselben Reglements 117, = 305, d) Aus- länder 105, = 410, zusammen 970. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 22, Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 45. Es nehmen mithin an den Vorlesungen
r. Falk, sowie von den Hofmarschällen
Charlottenburg zurück, wohin später auch Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗
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mer gegebene Erklärun b Vorl⸗ der Karbeitung begriffen sei und dem Landtag in kürzester
Frist werde vorgelegt werden.
8—
daran, daß er die gewünschte Vorlage vor einigen Jahren be⸗ darg n; daß das Haus damals jedoch beschlossen habe, die Materie erst nach Erledigung der Kreisordnung in Be⸗ rathung zu ziehen. Das Haus habe es also selbst in der Hand, den Gegenstand bald wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Der Abg. von Behr bat um eine rößere Berück⸗ sichtigung des Gewerbemuseums. Allerdings sei bereits viel eschehen, indessen bedürften die bisherigen Räumlichkeiten ünaind einer Erweiterung. Der Staats⸗Minister Graf
Ein eheeenhseung.
bäude sei in Aussicht genommen, die Baustelle aus⸗ gebcbtt, 9 85 ausgearbeitet, und schon der hies ährige Etat würde die Mittel zur Ausführung verlangt haben, wenn die Verhandlungen mit dem Berliner Magistrat, welcher sich weigere, das Institut zu einer Staatsanstalt machen zu lassen, bereits zu Ende geführt wären. Der Abg. v. ennig erklärte diese Weigerung des Magistrats für gerechtfertigt, da das Museum als Staatsinstitut nicht zu einer e reichen Wirksamkeit ““ werde. Der Staats⸗Minister Grafvon Itzenplitz erklärte, daß ihm keineswegs viel daran gelegen sei, die aphüfate zu einer staatlichen zu machen, jedenfalls müsse aber zunächst eine Entscheidung über den Charakter derselben herbeigeführt werden. Der Abg. Dr. Reichensperger (Cohlenz) wünschte das Museum nach dem Vorbild des Kensington⸗ Museums in London gleichfalls von der Leitung des Staates unabhängig zu erhalten, und erklärte sich gegen eine Centrali⸗ sirung, die nur der Hauptstadt zu Gute komme. Der Abg. Lasker erinnerte den Vorredner daran, daß gerade das Museum die von ihm getadelte Centralisirung in hohem kaße besitze. 8 . “ Tit. 13 (Unterhaltung der unchaussirten Wege) bean tragte der Abg. von Bockum⸗Dolffs, die Erwartung aaus⸗ usprechen, es möge den Bezirks⸗Regierungen (Land⸗ rosteien) aufgegeben werden, von den in ihren Be⸗ irken im Lenhe des Jahres vorgekommenen Verwen⸗ ungen zur Beförderung des Gemeindewegebaues aus Staats⸗ mitteln am Schlusse des Jahres eine nach Kreisen geordnete Uebersicht durch das Amtsblatt zu veröffentlichen. — Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag angenommen — Gegen die Position, welche 2400 Thaler zu Stipendien für Baumeister zu Reisen im Auslande auswirft, nahm beim Schluß des Blatts der Abg. Dr. Reichensperger (Coblenz) das Wort, um egen die nach seiner Ansicht in unseren öffentlichen Bauten errschende Monotonie zu protestiren.
— Der Frhr. von Roggenbach ist von hier nach Straßburg abgereist. — An die Soldaten der Okkupationsarmee sind in der Weihnachtswoche 32,560 Packete mit der Post aus der eimath nach Frankreich abgesendet worden. Dieser Verkehr onzentrirt sich in den beiden Feldpost⸗Sammelstellen zu Berlin und Metz. 8 “ b — Der Courierzug von Cöln über Minden kam heut 1 Stunde 5 Minuten zu spät in Berlin an, da der Post⸗ wagen wegen Federbruchs in Düsseldorf ausgesetzt und deshalb umgeladen werden mußte.
Bayern. München, 11. Januar. In der Sitzung der
ichsräthe Minister des Innern
Kammer der Reichsräthe legte der Ministe einen Gesetzentwurf über Ergänzung des Pferdebedarfs für das ein ähnlicher Entwurf schon im
eer vor und bemerkte, da
ab, daß eine bezügliche Vorlage in
— 12. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung
der Abgeordnetenkammer verlas der Abg. Pfarrer Ruß⸗ wurm
ie von ihm und dem Abg. Lauerer eingebrachte nterpellation an das Gesammt⸗Ministerium anläßlich der
Vorfälle in Amberg beim Begräbnisse des Altkatholiken Zunner, welchem das katholische Stadtpfarramt mit Seesenh des bischöflichen Ordinariats in Regensburg das kirchliche
5** “ als Katholik verstorben sei. 1 8 kirche Se. Trauergottesdienste in eigener Kompetenz bestimmt die Sterbeglocke wurde auf Veranlassung der Polizei zwangs⸗ weise geläutet. Die Interpellanten sehen in der gewaltsamen Bewirkung des Glockengeläutes und in der Gestattung der Vor⸗ nahme gottesdienstlicher Handlungen seitens des exkommunizir⸗ ten Professors Friedrich Verletzungen der Verfassung und stellen die Anfrage, was das Staats⸗Ministerium dem gegenüber zur Wahrung der iasungemähihen Rechte der katholischen Kirche zu thun gedenke; ob es die katholische Kirche in ihrem Eigen⸗ thumsrechte schützen wolle und ob es die nach Artikel XII. des
egräbniß und das Geläute der Stadtpfarrkirche Die Regierungsbehörde entschied, daß Zunner er Magistrat hatte die Spital⸗
Konkordats der katholischen Kirche in Bayern gewährleistete Disziplin für jetzt und in alle Folge dadurch schützen wolle, daß sie keinen Geistlichen in ir end einer Pfarrei oder Diözese, der er nicht angehört, ohne Erlaubniß des Diözesanbischofs — um so weniger also einen hX“ Priester — geistliche Funktionen vornehmen läßt. 1““
“ vns Peeniter v. Lutz stellte in seiner Beant⸗ wortung der Interpellation zunächst die Thatsachen richtig und wies nach, daß die Regierun der Oberpfalz voll⸗ kommen korrekt gehandelt habe, da die ersten Anordnungen in dieser Angelegenheit dem Magistrat der Stadt Amberg über⸗ lassen waren, welcher über die Gemeindekirchen das volle Ver⸗ fügungsrecht gehabt hätte. Die Regierungsbehörde habe nur verfügt, daß Zunner als Katholik zu behandeln sei, und sie habe darin Recht gehabt, da sie in dieser Frage den Stand⸗ punkt der Regierung zu dem ihrigen gemacht habe. Die Auf⸗ gabe der Regierung sei, die civilrechtlichen Folgen der Expkom⸗ munikation abzuwehren, in Gewissensfragen mische sie sich nicht. Zunner habe das Recht gehabt, vor dem weltlichen Forum als Katholik behandelt zu werden. Die Entscheidung der 1 bezüglich des Läutens der Sterbeglocken und der Glocken der abtpfarrkirche stehe noch offen, da die betreffenden lokalen Rechtsverhältnisse noch nicht bekannt seien. Die Regierung werde stets das Eigenthum der katholischen Kirche schützen, ohne deshalb die Frage über das Verhältniß zwischen Kirchenbesitz und Besitz der Gemeinde an einer Kirche präjudiziren zu wollen.
achsen. Dresden, 12. Januar. Für die heutige üigaehs 8 II. Kammer stand auf der Negistrande ein Bericht der Finanzdeputation über Theile des außerordentlichen Aus abe⸗ budgets. Vor Eintritt in die Tagesordnung lenkte der Abg. Dr. Biedermann die Aufmerksamkeit der Kammer darauf hin, daß der Forderung der Regierung betreffs des Aufwandes für das zu errichtende evangelisch⸗lutherische Landeskonsistorium das von der Synode beschlossene Kirchengesetz über die Errich⸗ tung dieses Landeskonsistoriums gleichsam als Motiv beige⸗ druckt sei. Zur Beseitigung aufgestoßener Sweifen stellte er den Antrag, daß die 1. Deputation (für eerfassungs⸗ und Gesetzgebungsgegenstände) die Frage zu prüfen habe, ob und inwieweit bei der Errichtung eines Landeskonsistoriums auch die Kammern als Gesetzgebungsfaktoren mitzuwirken haben?
Regiments zu Fuß. Um 45 Uhr dinirte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander von Preußen und besuchte dann den Staats⸗Minister a. D. Grafen von Schwerin.
re 1859 ausgearbeitet gewesen, aber nicht zur Vorlage an 88 Landtag Sh,e sei, daß durch diesen Eniwurf einer Be⸗ stimmung bes Versailler Vertrags und einer Verpflichtung Bayerns gegen das Deutsche Reich Rechnung getragen werde, daß ähnliche Bestimmungen bereits in den Fünfziger Jahren in Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden gesetzliche Kraft er⸗ langt und seitdem sich als sehr heilsam erwiesen hätten. Er fügte bei, daß der freiwillige Kauf der Pferde im Bedarfsfall auch danach die Regel, der Zwangalauf die Ausnahme sein werde. Der Gesetzentwurf über die provisori che Steuererhebung und die vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben pro 1872 für das J. Quartal 1872 wurde ohne Debatte einstimmig angenommen; desgleichen die Gesetzentwürfe über die Abänderung einiger Bestim⸗ mungen der Gemeinde⸗Ordnungen des rechtsrheinischen Bayerns und der Pfalz. Auch der Gesetzentwurf über die Revision der esetzlichen Bestimmungen bezüglich des Geschäftsgangs des Landtags gab zu keiner Debatte Anlaß und wurde einstimmig angenommen. Freiherr v. Lerchenfeld referirte über eine Anzahl von Gesuchen von Staatsdienern ꝛc. um Gehaltsaufbesserung ; der V. Ausschuß hat die Gesuche als zulässig befunden, und einem Antrag entsprechend, wird die Kammer dieselben bei 85 Budgetberathung in Erwägung ziehen. Der Finanz⸗Minister Pfretzschne g b hierauf die schon in der Abgeordnetenkam⸗
achdem der Kultus⸗Minister Staats⸗Minister Dr. von Ger⸗ 1“ , warum die Regierung gerade diese Form der Einbringung der finanziellen Forderung an ie Kammer gewählt Hüe „ der Abg. Hehmichen aber als Vorstand der Finanzdeputation mitgetheilt hae daß die letztere in ihrer Majorität ebenfalls infolge Au tauchens von Kompetenzzweifeln über die Mitwirkung des Staates an dieser Errichtung des Landeskonsistoriums, jedoch noch vor Verhand⸗ lungen mit K. Kommissaren geneigt gewesen sei, den Aufwand für das Landeskonsistorium abzulehnen, wurde der präparatorische An⸗ trag Dr. Biedermanns, dem sich der Kultus⸗Minister nicht widersetzt hatte, an die 1. Deputation verwiesen. Hierauf trat die Kam⸗ mer in die Berathung des Kirchengesetzes, betreffend die Beschrän⸗ kung des Patronatrechts, ein; es wurde ein präjudizieller An⸗ trag: die Berathung uͤber die Vorlage abzusetzen und den Ent⸗ wurf an die 1. Deputation zu verweisen, gegen 15 Stimmen angenommen, worauf sich die Kammer nach Erledigung meh⸗ rerer Petitionen vertagte⸗ essen. Darmstadt, 11. Januar. Das neueste »Groß⸗ herzoglich Hessische Regierungsblatt« veröffentlicht u. A. ein Edikt, die Mitglieder des uu““ für 1872 be⸗ treffend; diesem gemäß wird Staatsrath für 872, außer den in
6 116“
Bekanntmachung. 1 I.“ SZSufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom L. August 1888 (Stück 34) zur öffentlichen gebrachten Militär⸗Ersatz⸗Instruktion für den Norddeutschen Bun vom 26. März 1868 werden alle diejenigen jungen Männer, welche “ in einem der zum Deutschen Reiche gehörigen Staaten heimaths⸗ — Der Ausschuß des Bundesrathes für Rech⸗ berechtigt, und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich n ungswesen trat heute zu einer Sitzung zusammen. den 31. Dezember 1852 geboren sind, 2) dieses Alter bereits über⸗ 8 . “ b
— In der heutigen (17.) Sitzung des Hauses der Ab
schritten, aber sich noch nicht vor einer Er ““ zur 8 Sitzung 5 Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältnis geordneten, welcher am Ministertische der Staats⸗Minister Graf von Itzenplitz, Ministerial⸗Direktor Mac Lean und einige
aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig inner⸗ halb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Homizil (Heimath) andere Regierungs⸗Kommissare beiwohnten, theilte der Präsident v. Forckenbeck zunächst das Resultat der Kommissions⸗
haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus⸗ un Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, w ahlen mit. Danach hat sich die Kreisordnungs⸗Kom⸗ mission in der Weise konstituirt, daß als Borsitzender
Fehregnrschen Fabestace und ghehepe mit einem ähnlichen
Verhältnisse stehen itärpflichti Stud ⸗ . 1
Miacrcc““ Abgg. v. Bennigsen, als Stellvertreter v. Gottberg, zu Schriftführern v. Wedell, Vehlings⸗
siasten und Zoͤglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit die⸗ dorf, Gajewski und Delius. Die Kommission zur Vor⸗
selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militärdienste bere tigt, resp.
von der vereea gn Gestellung vor die Kreis⸗Ersatz⸗Kommission in t berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Errichtung eines Ge⸗ sammt⸗Konsistoriums im Regierungsbezirk Cassel, ⸗hat
diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen: sich, behufs ihrer . See 88 der eit — 4. 5 2. 88—
5. war k. J. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Re⸗ zum Vorsitzen en Abg. v Eyn z essen. 6 8 viers versönlich. zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, he den Ans “ vallesfenn, 8 “ sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestim⸗ Abgg Florschüß und Müller Berlin) gewählt. — Das Haus brineg. 1“ setzte hierauf die vor den Ferien unterbrochene Vexuthund des Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier Etats des Handels⸗Ministeriums fort. Der Abg. ihr gesetzliches Domizil haben, oder hier nach §. 20 der Militär⸗Ersatz⸗ Jakobi (Liegnitz) wünschte die baldige Vorlegung einer Wege⸗ Instruktion gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen] Ordnung. Der Staats⸗Minister Graf von Itzenplitz erinnerte
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