1872 / 17 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

aus gehen sie bis nach Gießen. Also weil in Kalk Wagen reparirt werden, die über die Cöln⸗Mindener Bahn laufen, muß man an⸗ nehmen, daß die Kalker Werkstatt auch für die Interessen der Cöln⸗ Mindener Bahn arbeitet; folglich muß der Gemeinde Kalk auch ein Theil des Rein⸗Einkommens der Cöln⸗Mindener Bahn zufallen. Was diese Deduktion anbetrifft, meine Herren, so würde ich sie zugeben, wenn wirklich nachgewiesen wäre, daß die Werk⸗ stätte in Kalk dazu beiträgt, Reinerträge für die Cöln⸗ Mindener Bahn zu erzielen; dann würde es auf die Lage der Werkstätte resp. darauf, daß sie nicht unmittelbar an der Cöln⸗ Mindener Bahn liegt, nicht weiter ankommen. Aber die Deduktion sst thatsächlich unrichtig. Die Kommission hat nicht genügend beachtet, daß die Cöln⸗Mindener Bahn ihre eigenen, für ihre Zwecke vollkommen usreichenden Werkstätten, namentlich die Centralwerkstätte in Dort⸗ mund besitzt. Will man nun auch der Kommission so weit entgegen⸗ ommen wie irgend möglich, so entsteht doch immerhin sofort die Frage: wie soll denn der Antheil der Kalker Werkstatt an dem Reinertrage von Cöln⸗Minden ermittelt werden; Das kann och nur in folgender Weise geschehen: die Gesammtleistun⸗ gen der Dortmunder Wertstatt und der Kalker Werkstatt muß man zunächst zusammenrechnen und sie dann auf die beiden Bahnen Deutz⸗Gießen und Cöln⸗Minden nach dem Verhältniß repartiren, welches sich ergiebt, wenn man den gesammten Betriebsumfang auf Deutz⸗Gießen einerseits und auf Cöln⸗Minden andererseits mit einander vergleicht; alsdann aber muß man zusehen, ob nunmehr die Werkstatt in Kalk mehr leistet, als bei dieser Repar⸗ irung auf sie entfällt. Das Resultat ist alsdann aber dieses, daß die Dortmunder Werkstatt eher für Deutz⸗Gießen mitarbeitet, als umge⸗ kehrt die Kalker Werkstatt für Cöln⸗Minden. Demnach treffen die Voraussetzungen der Kommission nicht zu, und man muß daher sagen, daß für die Erzielung des Reinertrages von Cöln⸗Minden die Kalker Werkstatt von keinem Einfluß ist, daß sie keine Reinerträge für Cöln⸗ Minden erzielen hilft. Weil das nun nicht der Fall ist, so muß der Anspruch der Gemeinde Kalk zurückgewiesen werden. Aus allen die⸗ sen Gründen bitte ich das Hohe Haus, den Antrag der Kommission

abzulehnen.

Im Verlauf der Diskussion nahm der Regierungs⸗ Kommissar noch einmal das Wort:

Ich möchte zunächst, meine Herren, mir erlauben, hervorzuheben, es sich hier um eine administrative Rechtssache handelt, daß es ediglich darauf ankommt, welche der beiden Parteien nach Lage der Gesetzgebung und der faktischen Verhältnisse Recht hat, so daß alle

die von einem geehrten Herrn Vorredner hervorgehobenen vermeint⸗ ichen Billigkeitsgründe, Belastung der Gemeinde ꝛc. ꝛc., nach Lage der Gesetzgebung ohne jeden Belang sind. Dann erlaube ich mir, dem Herrn Abg. Lauenstein nochmals zu erwidern, daß er das Reskript des Ministers von 1869 durchaus un⸗ richtig auslegt, eventuell bitte ich den Hrn. Abg. Lauenstein, mir diejenigen Stellen des Reskriptes vorzulesen, aus denen er dasjenige folgern will, was er HeHaaante Ich behaupte bestimmt, daß es nicht richtig ist, wenn der Herr Abgeordnete Lauenstein sagt/ nach dem Reskript habe

der Minister des Innern die Ansicht, daß, wenn eine Eisenbahngesell⸗ schaft sich eine Maschinenwerkstätte für ihre eigenen Zwecke anlegt,

as wie ein gesonderter Gewerbetrieb betrachtet werden und dieser Betrieb der Maschinenwerkstätte ganz für sich allein und abgesondert von dem Eisenbahnbetriebe betrachtet und beurtheilt werden müsse. Das hat der Herr Minister des Innern nicht gesagt, sondern das

Gegentheil. In dem Restript heißt es, soweit es hier in Frage kommt: dem entsprechend hängt auch die Entscheidung davon ab, ob die in der Maschinenwerkstatt zu Langenberg zur Ausführung kommenden Arbeiten als zum Gewerbebetriebe der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ ahn gehörig, anzusehen sind«. Es wird also die Frage estellt: gehören die in der Werkstatt gemachten Arbeiten zum Eisenbahnbetriebe? Und die Frage wird demnächst dahin eantwortet, es liegt kein Grund vor, die gedachten Arbeiten für etwas nderes, als für einen integrirenden Theil des Gewerbebetriebes der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn zu erklären. Demnach kommt es bei er Beurtheilung der Sache lediglich darauf an: erzielt die Eisenbahn⸗ gesellschaft durch ihren Eisenbahn⸗Gewerbebetrieb ein Einkommen? Und wenn sie ein solches nicht erzielt, so ist es meines Erachtens völlig unzulässig, zu sagen: die Eisenbahngesellschaft vertheilt zwar keine Zinsen und Dividenden, aber sie bat irgendwo eine Werkstatt und die hat sie nicht zu ihrem Vergnügen, sondern, so deduzirt der Hr. Abg. Lauenstein, sie hat daraus jedenfalls den Vortheil, daß sie sich die Sachen, die dort gemacht werden, nicht an einen bestellen und theurer bezahlen muß; folglich profitirt sie so und so viel dadurch, daß sie die Werkstatt hat und das⸗ jenige, was sie weniger Schaden hat;/ rechnen wir ihr als Einkommen an und beziehen davon Einkommensteuer. Das ist meines Erachtens eine unrichtige Deduktton.

Endlich komme ich darauf zurück, daß es in der That vollkommen gleichgültig ist, daß die Eigenthümerin der Deutz⸗Gießener Eisenbahn noch eine zweite Bahn hat, die sich rentirt. Man wird nun und nimmermehr behaupten wollen, daß, wenn Jemand in der Gemeinde

A eine rentable Fabrik hat und in der Gemeinde B gleichzeitig eine nicht rentable Fabrik, daß er dann in der Gemeinde B deshalb zur Einkommensteuer heranzuziehen ist, weil die Fabrik in der Gemeinde A sich rentirt. Aus diesen Gründen kommt es auch für die Gemeinde

Kalk gar nicht in Betracht, daß die Gesellschaft, welcher die Deutz⸗

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Gießener Bahn gehört, noch eine zweite Eisenbahn hat, die rentabel ist.

——,

Ich bitte wiederholt um Ablehnung des Antrages der Kommission. Bei der Berathung des Etats der Staats⸗Lotterie er⸗ klärte zu dem Antrage des Abg. Schröder, die Gehälter des Vorstehers und des zweiten Direktors als künftig wegfallend zu

dritten Ort

bezeichnen, der Regierungs⸗Kommissar Geheime Finanz⸗Rath

Die Zahl von Stellen für diejenige Behörde,

Hoffmann:

Meine Herren! welche die Lotterie verwaltet, erscheint in ihrer jetzigen Gestaltung nicht neu in dem diesjährigen Etat, sondern sie ist in gleicher Weise unverändert in einer ganzen Reihe von früheren Etats schon vor⸗ handen. Wenn man in früherer Zeit es zweckmäßig gesunden hat, gerade diese Behörde kollegialisch einzurichten und diesen Verwaltungs⸗ zweig nicht einem einzelnen Beamten in die Hand zu geben, so, glaube ich, liegen die Gründe, die dafür obgewaltet haben, ziemlich nahe. Einerseits handelt es sich hier um eine Geldverwaltung von ziemlich erheblichem Um⸗ fange; sodann aber und das ist der Sanseae. handelt es sich hier um einen Zweig des Dienstes, wo dem Glückszufall ein unge⸗ heurer Spielraum eingeräumt ist. Das Zutrauen zu einer Staats⸗ lotterie wird natürlich in dem Maße bestehen, als die vollständige Garantie dafür gegeben ist, daß bei der Vertheilung der Gewinne eben nur der Zufall und nichts weiter als der Zufall entscheidet. Diese Gründe sind glauͤbe ich, ziemlich gewichtig, und sie sind es gewesen, die dazu bestimmt haben, die Behörde in dieser Weise zu organisiren, und diese Gründe würden es unzulässig erscheinen lassen, an der kollegialischen Einrichtung der Behörde etwas zu ändern. Nun, meine Herren, wenn Sie einen Blick auf die Zahlen werfen, so werden Sie sehen, daß im übrigen die kollegialische Behörde so billig wie möglich eingerichtet ist. Ein einziger von den Beamten bezieht ein volles Gehalt, die übrigen Beamten sind durchweg aus anderen Stellen herangezogen und beziehen nur neben⸗ her Gehälter für die Geschäfte. Ich glaube, daß sachlich kein Grund vorliegt, in dieser Einrichtung etwas zu ändern.

Bei Berathung einer Petition aus Alt⸗Rahlstadt: »zu veranlassen, daß mit der Einführung des Gesetzes über die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in Schleswig⸗Holstein, auch die bisher gezahlten Jagdablösungs⸗ gelder in Wegfall kommen«, erklärte der Staats⸗Minister von Selchow:

Ich kann auf die gestellte Frage eine sehr bestimmte Antwort

eben. Es hat unpassend geschienen, gegenwärtig in einer einzelnen Frovinz des Staates das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden fortbestehen zu lassen, während es in allen übrigen Provinzen bereits befeitigt ist. Deswegen ist von mir eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und wird auch, wie ich glaube zu dürfen, noch während dieser Session dem Hauße vorgelegt werden können. Es ist nicht die Absicht, sie zuerst dem andern Hause vorzulegen, weil auch ich meiner⸗ die innere Verwandtschaft mit dem allgemeinen Ablösungsgesetze, as ich heute vorzulegen die Ehre gehabt habe, gnerkenne. Das Gesetz ist in meinem Ministerium bearbeitet und in den weiteren Stadien, die es zu durchlaufen hat, nur dadurch etwas aufgehalten worden, daß einzelne Bedenken dagegen angeregt worden sind, die aber zum großen Theile mehr formaler Natur sind, und ich glaube, die Er⸗ klärung meines Herrn Kommissarius in der Kommission hier nicht blos wiederholen, sondern, wenn es gewünscht wird, auch dahin de⸗ klariren zu können, daß die Einbringung dieses Gesetzes sehr nahe bevorsteht.

In der Berathung des Etats der Seehandlung nahm nach dem Abgeordneten Schröder (Königsberg) zu dem An⸗ trage der Kommissare des Hauses 1) die Staatsregierung auf⸗ zufordern: auf die baldige Veräußerung der gewerblichen Eta⸗ blissements der Seehandlung ernstlich Bedacht zu nehmen, 2) zu erklären: der Rettogewinn der Seehandlung aus dem Jahre 1870 im Betrage von 558,593 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. ist zu allgemeinen Staatszwecken verfügbar und dem Landtag ist über Verwendung dieser Summe eine Vorlage zu machen, der Finanz⸗Minister CLamphausen das Wort:

Meine Herren! Was den Antrag betrifft, mit der Veräußerung der gewerblichen Etablissements der Seehandlung vorzugehen, so würde ich diesen Antrag gutheißen, wenn die Ausführung ebenso leicht wäre, als wie es leicht ist, einen solchen Antrag hinzustellen und die Be⸗ hauptung aufzustellen: ja die Veräußerung müsse doch gelingen, wenn der gute Wille da wäre.

Erlauben Sie mir, daß ich auf das, was geschehen ist, nachdem wir zuletzt über diesen Gegenstand verhandelt haben, etwas näher eingehe. Das Haus hat im vorigen Jahre den Wunsch ausgesprochen, daß die Seehandlung, wenn irgend möglich, jedoch ohne sie zu verschleudern, mit dem Verkaufe der Aktien der Patent⸗Papierfabrik vorgehen möge. Meine Herren! Das ist geschehen; die Seehandlung ist in die Lage gebracht worden, daß ihr, nachdem ihr mehrere un acceptable Offerten gemacht waren, auch eine acceptable Offerte gemacht worden ist, und sie hat im Laufe des vorigen Jahres weit mehr wie die Hälfte der sämmtlichen Aktien, die sie in Bezug auf dieses Etablissement noch besaß, zur Veräußerung gebracht. Sie hat in solchen Aktien einen Betrag von 90,000 Thlr. zu Preisen verkauft, die weit über pari gehen, einen Posten zu 142 ½ pCt. und einen anderen Posten zu 150 pCt. Die Seehandlung wird auch heute bereit sein, mit diesem Verkaufe vor⸗ zugehen, wenn sie Käufer zu annehmbaren Preisen findet.

Dann, meine Herren, hatte die Seehandlung die Veräußerung des großen Mühlen⸗Etablissements in Bromberg ins Auge gefaßt. Es ist Ihnen bei den früheren Verhandlungen wenn ich mich recht entsinne, war es schon vor zwei Jahren ange⸗ kündigt worden, daß man die Vorbereitungen treffe um mit einer sol⸗ chen Veräußerung vorgehen zu können. Diese Vorbereitungen haben zunächst darin bestehen müssen, die Bedingungen genau zu formu⸗ liren, unter welchen ein solches Etablissement veräußert werden könnte. Es liegen dort sehr schwierige Verhältnisse vor. Die Besitzung selbst in ihren ersten Anfängen ist ursprünglich, im Jahre 1842, in der Absicht erworben worden, um das große Beriese⸗

lungsprojekt in

der Tucheler Haide zur Aussaghn bringen er

zu können. Zu dem Ende war es nöthig, daß Besitz

und die Beherrschung der Wasserkraft bei der damaligen Herkules⸗ Mühle in Bromberg in die Hände des Staates dieses allgemeine Interesse Rücksicht nehmen könnte. Die Seehandlung 1 sc nun eine ziemlich ausgedehnte Korrespondenz darüber gehabt, wie

übergehe, der auf

ich die Bedingungen würden formuliren lassen, um jenem Zwecke ei einer Veräußerung nicht in den Weg zu treten. Als man glaubte,

hiermit fertig zu sein, da blieb noch übrig, sich mit der Verwaltung

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des Handels⸗Ministerii in Verbindung zu setzen, um festzustellen, wie es hinsichtlich der Schiffahrtsverhältnisse auf der Brahe sich ge⸗ stalten würde, wenn dieses bis dahin in den Händen der Staats⸗ Verwaltung befindlich gewesene Etablissement in Privathände über⸗ ginge. Diese Verhandlungen haben geraume Zeit in Anspruch ge⸗ nommen; indessen schon im Februar vorigen Jahres hat zunächst der

err Handels⸗Minister den lebhaften Wunsch ausgesprochen, daß zu einer solchen Veräußerung nicht geschritten werden möge und zwar im dringendsten Interesse der Schiffahrt, weil viele Dinge, die der Besitzer, so lange wie das Eigenthum sich in den Händen der Staats⸗ regierung befindet, sich füglich gefallen läßt, die er bereitwilli thut, nicht erfüllt werden würden, sobald das Etablissemen in den Händen eines Privpatbesitzers wäre; und wenn alle die Bedingungen dem Kontrakt⸗Abschlusse hinzugefügt wer⸗ den sollten, die den Privatbesitzer in dieser Beziehung völlig abhängig machen von der Verwaltung der Schiffahrts⸗Interessen, dann war vorauszusehen, daß irgend ein Privatbesitzer sich nicht dazu entschließen würde, jenes Etablissement zu erwerben. Das hat dahin geführt, daß sich die Regierung ich kann sagen zu meinem persönlichen Bedauern wird entschließen müssen, auf die Veräußerung des Etablissements in Bromberg zu verzichten.

Wenn nun aber etwa gemeint werden sollte, daß diese An⸗ forderung für die Staatsinteressen eine besonders nachtheilige sei, so will ich mir erlauben, dem Hohen Hause die Mittheilung zu machen, daß in den 10 Jahren von 1861 bis 1871 es nur ein einziges Jahr gegeben hat, in welchem dieses Etablissement mit Verlust gearbeitet hat, daß aber in allen anderen Jahren ee ehech zum Theil außerordent⸗ lich hohe Gewinne dadurch erzielt worden sind, daß die Verzinsung des Buchwerthes des Etablissements, sowie der durchschnittlich verwendeten Betriebskapitalien in diesen Jahren 203,276 Thlr. betragen hat; man würde also in diese Zahl mit 10 dividiren müssen, um zu dem Jahresdurchschnitt zu gelangen, d. h. 20,327 Thlr, und daß während dieses Zeitraumes ein Reingewinn von 415,174 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. aufgekommen ist. Demnach hat sich das bei dem Etablisse⸗ ment Pfschästigte Betriebskapital, das sich die Seehandlung zu ehr billigen Zinsen verschaffen kann, und ferner der Buchwerth der Etablissements, der zu 4 Prozent Zinsen gerechnet wird, also das in dieser Weise theils durch Festlegung in Immobilien, theils durch Hergabe zum Betriebskapital beschäftigte Kapital hat während eines Zeitraums von 10 Jahren durchschnittlich gerechnet nicht in jedem einzelnen Jahre 121 ¼ pCt. Zinsen aufgebracht. Meine Herren, Sie werden begreifen, daß das Staatsinteresse nicht sehr lebhaft dazuhindrängt, dieses Etablissement veräußern zu müssen, und daß, wie der Staat sich des Besitzes von Mühlen überhaupt nicht durchgängig entschlagen ann, er von diesem Standpunkte aus es verschmerzen kann, wenn - genöthigt ist, das Etablissement in Bromberg noch weiter zu be⸗ reiben.

Hiervon abgesehen, meine Herren, besitzt die Seehandlung über⸗ haupt, Alles in Allem gerechnet, nur noch zwei gewerbliche Etablisse⸗ ments, ein sehr großes in Erdmannsdorf und ein zweites kleineres in Landeshut. Beide sind bestimmt für Flachsspinnerei, Erdmannsdorf weitergehend zugleich Weberei umfassend, und ursprünglich seifte lediglich aus der wohlwollenden Absicht, der dortigen eberbevölkerung dauernde Beschäftigung zu sichern. Als ich vor Jahren das Präsidium der Seehandlung über⸗ nahm, war das Etablissement in Erdmannsdorf meine größte Sorge. Damals sah man es als völlig selbstverständlich an,

der Staat in Beziehung auf dieses Etablissement keine andere Aufgabe lösen könne, als mit einem mehr oder weniger großen Verluste die philanthropischen Zwecke, die man ins Auge gefaßt hatte, zu unterstützen. Das Etablissement wurde ursprünglich für lebenskräftig 8e es ist mehrmals dem Publi⸗ kum zum Ankauf angeboten worden, zuletzt, wie ich den Herren seiner⸗ shes mitgetheilt habe, 1870. Und, meine Herren, bei der letzten Aus⸗ etzung dieses Etablissements, wo die Bedingungen für die Submission auf den Wunsch einzelner Abgeordneten, völlig frei auch hier mit⸗ Phest worden sind, ist überhaupt gar kein Gebot abgegeben worden.

ie soll es denn nun die Staatsregierung anfangen, es zu veräußern, meine Herren? Ich sage: es ist überhaupt gar kein Gebot abgegeben worden. Seitdem haben wir den Krieg gehabt und jetzt haben wir eine Periode großen gewerblichen Ausgchwvungs, bis zum heutigen Tage ist aber auch während dieser Periode des großen gewerblichen Aufschwungs irgend eine ernstlich gemeinte Offerte für das Etablissement in Erdmannsdorf nicht abgegeben worden.

Der Herr Vorredner verwahrt sich dagegen, daß er den Staat nicht darauf hinweisen wolle, sich mit den Herren Gründern ein⸗ zulassen. Meine Herren, das würde auch nicht gut möglich sein, wenigstens nach dem, was mir über ähnliche Prozeduren berichtet wor⸗ den ist; da beginnt man ja gewöhnlich damit, daß man ein Objekt für einen mäßigen Preis ersteht und dann Abnehmer für einen bei weitem höheren Preis findet. Wenn der Staat auf eine Veräußerung ich einlassen will, dann wird er natürlich sagen: ich lege den Preis, der bedingt wird, bis auf Heller und Pfennig der Landesvertretung vor; er wird sagen, ich biete auch nicht den Schatten einer Hand dasn, daß Aktionäre herangezogen werden, die nachher übervortheilt werden.

Und so bitte ich, meine Herren, wenn Sie in allen Zeitungen

lesen, daß hier dies in die Hände einer Aktien⸗Gesellschaft über

h dort jenes, nicht den Schluß daraus zu ziehen, daß nun auch Etablisse⸗

ments, die dem Staate gehören, in dieser Weise veräußert werden

könnten. Würde es sich nun empfehlen, nachdem wir erst wie lange wird es her sein? vor zwei Jahren die ganze mühsame Prozedur

durchgemacht haben eine Prozedur, die für die Verwaltung ja nach⸗ theilig ist, weil sie überall Unsicherheit bei dem Beamtenstande her⸗ den Beamten das Gefühl hervor⸗

vo weil sie überall bei ruft, daß sie nicht wissen, woran sie sind, und deshalb die Freudigkeit

in der Verwaltung und also auch die Erfolge in der Verwaltung be⸗ 8

einträchtigt würde es sich also empfehlen, wieder mit einem solchen Submissionsverfahren vorzugehen?

wollte. Ich habe erklärt und will wiederholen: wenn der geehrte Herr Vorredner oder irgend Jemand uns Kauf⸗Offerten entgegenzubringen oder zu beschaffen vermag, die annehmbar zu erachten sind und ich kann versichern, daß dabei ein pretium affectionis nicht mitspielen wird, sondern daß uns dem Urtheilsspruch von Sachverständigen in dieser Beziehung unterwerfen wollen wenn also solche Offerten zu bringen sind, so dürfen Sie sich verlassen, daß die Staatsverwaltung durchaus nicht säumen wird, in die Veräußerung der Etablissements zu willigen; erzwingen aber, meine Herren, können wir sie nicht. Ich möchte nun glauben, daß es auch hinsichtlich dieser Etablissements vielleicht von Werth ist, wenn ich über die Resultate der Verwaltung auch noch einige Mittheilungen mache. Bei dem Etablissement in Erdmannsdorf haben wir, wie g sagt, mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Dessen⸗ ungeachtet hat dieses Etablissement, bei dem die Zinsen vom Betriebs⸗

Kapital und vom Buchwerth in den 10 Jahren von 1861 bis 1870

749,981 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf. betragen haben für das einzelne Jahr ergiebt sich also, mit 10 dividirt, 74,998 Thlr. und so viel Groschen und Pfennige während jenes Zeitraumes

nicht ein einziges Jahr gehabt, in dem ein Verlust stattgefunden hat,

und hat während jenes Zeitraumes einen Gewinn von 777,949 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf. erzielt, und auch selbst bei diesem Etablissement, das mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, hat sich das gesammte, darin theils festgelegte, theils als Betriebskapital beschäftigte Geld in dem zehnjährigen Zeitraum mit mehr als acht pCt. verzinst.

Bei dem Etablissement in Landeshut, meine Herren haben wir unter günstigen Verbältnissen zu arbeiten gehabt, und das Etablissement in Landeshut ich glaube, es wird für das Haus kaum von Inter⸗ esse sein, wenn ich alle einzelnen Ziffern anführe hat während des

zehnjährigen Zeitraums mehr als 12 pCt. durchschnittlich geliefert.

Dessenungeachtet ist die Staatsregierung sich dessen bewußt, daß si den dauernden Besitz von solchen gewerblichen Anstalten nicht zu wünschen hat. Sie wird nach wie vor trotz aller Opposition, der sie begegnen mag, nicht dazu die Hand bieten, um die Etablissements zu verschleudern. Sie wird nach wie vor, mag nun ein solcher Antrag gestellt werden oder nicht, gern darauf Bedacht nehmen, diese Etablisse⸗ ments in Privathände übergehen zu lassen und vorzugsweise in solche, von denen sie überzeugt sein kann, daß sie den im Interesse jener Landestheile hochwichtigen Fortbetrieb dieser Etablissements in solider verständiger Weise sichern.

Produkten- und Waaren-Börse. 8

Berlin, 19. Januar. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eideten Waaren- und Produktenmakler.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. 10 0 % 68 84 Thlr. nach Qualität,

gelber Märker 75 Thlr. bez., fein. gelb. Märker 80 Thlr. bez.,

gelber: pr. diesen Monat 79ꝛ ¼ Br., 79 G., Januar-Februar 79 Br., Februar-März 79 ¾ Br., April-Mai 80 bez, Mai-Juni 80 ½ bez., Juni-Juli 81 bez.

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 55 59 Thlr. nach Qual. ge- fordert, 55 ½ 59 Thlr. nach Qual. bez., pr. diesen Nonat 56 ¼ à 56 bez., Februar-März 56 bez., April- Mai 56 à 56 à 56

bez., Mai-Juni 56 ¼ à 57 à 57 bez., Juni-Juli 57 ¾ à 58 à 57 ½

bez. Gekünd. 1000 Ctr. Kilogr. 1

Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse 46 61 Thlr. nach Qual.,, kleine 46 61 Thlr. nach Qualität.

Hafer pr. 1000 Kilogr. 1oco 43 50 Thlr. nach Qualität,

Kündigungspreis 56 Thlr. pr. 1000

pr. diesen Monat 47 Br., April- Mai 47 ¾ Br., 47 G., Mai- Juni

48 bez, Juni-Juli 48 ¾ Br., 48 G. Roggenmehl No. 0 u. 1 inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 6 Sgr. nominell, Januar Februar 8 Thlr. 6 Sgr. nominell, April-Mai 8 Thlr. 6 Sgr. bez. 8 Thlr. 6 ½ Sgr. nominell, Mai-Jani 8 Thlr. 8 Sgr. bez. Erbsen pr. 1000 Kiiogr. Kochwaare 52 58 Thlr. nach Qual. Futterwaare 48 51 Thlr. nach Qualität. Rüböl pr. 100 Kilegr. ohne Fass loco 28 Thlr., pr. diesen Monat 27 ¾⅜ bez., Januar-Februar 27¾ bez., Februar-März 27 1 bez., April-Mai 272⁄⁄ à 27 % bez., Mai-Juni 28 ¾ à 28 à 28 ½ bez. Gek. 2000 Ctr. Kündigungspreis 27 ¼ Thlr. pr. 100 Kilogr. Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 26 ¼ Thlr. Petroleum, raffinirtes (Standard white pr 100 Kilogr. mi

Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 14 Thlr., pr.

diesen Monat 13 bez., Januar-Februar 13 bez, Februar. März 13 bez., April-Mai 12 bez.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 23 Thlr. 15 à 20 Sgr. bez, Januar-Februar

aissio 2 Ich würde in der That glauben, daß die Verwaltung den Vorwurf verdiene, sie habe es nicht ernst⸗ lich gemeint, wenn sie gegenwärtig zu einem solchen Schritt übergehen

wir

pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert