1872 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Exemplare der allgemeinen Bedin⸗

whe zu ertheilen.

jali ckkosten Cungag ch aden, den 13. Januar 1872. 8 Königliche Regierung.

idri⸗ eziellen Bedingungen / Frreisrichter Moschner anstehenden Termine geltend zu machen, eg spez

genfalls der Antheil der verehelichten Richter an der 1ch ver Janh

von 9000 Thlr. für löschungsfähig erklärt werden wird. 8 Striegau, den 18. 88

Dezember 1871.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

äufe, Verpachtungen, Submissionen

Bekanntmachung.

oͤffentlichen Verkaufe der an der Schloßfreiheit Nr. und 88 »An den Werderschen Mühlen Nr. 1/*24 hierselbst belegenen fiskalischen Alt⸗ und en⸗Werberschet

sKuͤhlengebaͤude ist ein Lizitationstermin auf 8 8 Me hntag, 8 Fäblrn 1hn Snationsbureau in W 10 Uhr, in dem Mühlen⸗Admi V nhe. e Müͤhle⸗ . 2. a 11 ö 85 Situationsplan liegen im Die Lizitationsbedingungen un -2e tionsplan niegeh. en Geschäftszimmer des Domänen⸗Rentamte . SS Einsicht von heut ab bis zum Lizitat ö. v Vormittags 9 bis Nachmittags 3I ücke ist bi Lizitationstermine der Grundstücke ist bis zum Lizi an wischen 8 und 12 Uhr Vormittags, e9 heriger Anmeldung in 88 vorbezeichneten Mühlen⸗Administration bureau gestattet. in, d Dezember 1871. 8 8 lin, den 2e. ee 8 Berliner Beeage lewelam. ber⸗Regierungs⸗Ra ehlema u“ 85 Vertretung: Kühlenthal. 8

Bekanntmachung. und ie i en ack allgarten, Desteda tin dene hemasun belegenen Füng⸗ getrennt verpachteten,

beiden Domaͤnen⸗Vorwerke Neuhof und Pforten⸗

hof bei Eberbach, im Gesammtflächengehalt von 770 Morgen,

S oder 192 Hektare, 65 Aren und 99 Meter, deehrer schuh adr Fereren des 1 Wirh. sgeba Pfortenhofs für die Zei —22 89 gebängen nsohünni 1872 und ven 5 82 auf A Fahre is⸗ i 1890 öffentlich meistbieten 1— Ie 1vö 1sont sereahm. zuerst mit dem ganzen ee und demnächst mit Weglassung von 191 Morgen, 48 Ruthen, 52 Schuh oder 47 Hektare, 87 Aren, 13 Meter Ackerland.

Stunde vom Rheine i egen neben einander, etwa 1 Stund und ge 38 Eisenbahnstation und etwa 3 Stunden von den Städten Wiesbaden und Mainz entfernt und haben mit diesen außer te Verbindungswege.

8 Derbictacgonstermin haben wir auf Dienstag, den 30. Janu 88 I. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sitzungszimmer anberaum 8

d tliebhaber zu demselben mit dem Bemerken ein, daß 8 1 Uhr nicht mehr zugelassen werden 8 6 das dem Angebot bei der 88 Besenuns.nrea 3

iegende Pachtgeld⸗-Minimum 1500 Thal 8 wücgen Han. eeeee; disponible Vermögen auf 30,000 Thaler und bei der Verpachtung von nur 579 Mor 1 15 Ruthen, 44 Schuh das letztere auf 24,000 Thaler festgeset worden ist und 1“ ö eldpacht bei beiden Arten der Verpachtung z Bünans L. Demnenenweinberge 1090 Karren Dünger afljhr 1 werden müssen. 8 v⸗ EE1“ zur Unterhaltung der 81 nen Gebäude, so weit solche nicht als inquilinische 5 Lün digkeit des Pächters anzusehen ist, so wie erforde 85 werdende öSen auf die Pachtdauer

1 ung übernommen. .1 8 fistatssche RHcn 88 bedungenen Vermögens, so wie über . Qualifikation als Fene gsr⸗ üben de Bacn ene eeheserna

Termine, längstens aber in demselben, 8 2* Feeintunge⸗Rar Münzel sich auszuweisen. Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Lizitati

ö

WI“ rsten.

N

Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Fo Bekanntmachung. Thuͤringische Eisenbahn. ie Li resp. Anfertigung von 8 Lieserung üsh Ausweichen und 272 Stück Herz⸗ und Kreuzungsstücken im Wege der Submission vergeben werden. 188 Die Offerten sind mit der Aufschrift: v11“ »Offerte auf Ausweichen⸗« ꝛc. 811 Uhr u dem auf Mittwoch, den 14. Februar, Vormittag 2 in unserem Geschäftslokale anberaumten Submissionstermine e. einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa ersch

S ittenten eröffnet werden. . terschriftlich anerkanntes Exem 1 fein t zhien von unserem Sekr kariate auf portofreie 1“

unentgeltlich abgegeben. 2

I8. Fanaa E. Snee der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

““

soll

Verschiedene Bekanäatmachungen.

is⸗-Wundarzt⸗Stelle des Kreises Schwetz ist noch immer Fs hhe det eb begand esas häasehanur kann entweder die Kreisstadt oder nebng9 en Sag ifizi rdern wir auf, sich innerhalb chen b öee⸗ den 15. Januar 1872. Königliche Re⸗ gierung, Abtheilung des Innern. E1“

is⸗Wundarzt⸗Stelle des Kreises Lübbecke so d TPreice un Hewerber um diese Stelle sich . reichung ihrer Zeugnisse bei uns bis zum 1. März d. J. zu dhas

„den 19. Januar 18722. 8 in dgasz fiche vIs. Abtheilung des Innern.

M. 665 GEfßlingen (Wuͤrttemberg).

Wächter-Controle-Uhren,

1 lt neuester und verbesserter Konstruktion, solid bee empsg

Gustav Benk,

pf⸗Schleppschiffa

8

8

3 Gesellschaft. 88: 2

Bilanz vom 31. Dezember 1871.

ö“

8 Aectiva. G 1)

4 Dampfer (»Adler«, »Prinz Carl⸗«, »Cüstrin⸗

6 leppkähne und 2 Güterprähme.. 3 osfichehsen 8 fertig geschmiedete 23 4) Mobiliar, Comtoir⸗Utensilien, Schmiede, 5 6

Thlr.

23,094 11,300

schine ꝛc. 8 Hohune Ischime ze., Werg und dergl. Vorräthe Kohlenvorrath. 88 7) Baarbestand in Effekten 8) Baarbestand in der Kasse

dem Freiherrn Victor von Magnus zu * Banquier Sacki⸗Rickoff zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß

der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen,

Purgischen Jäger⸗Bataillons erster Klasse mit Schwertern des ernestinischen

Fischern vom Ostpreußischen Füsf

Gefreiten ZJäger⸗Bataillon Nr. 6, ddesselben Bataillons,

9) Verschiedene Debitoren..

1 Passiva. G

) Ausgegebene 120 Aktien à 250 Thlr.. Reservefonds..

garlaslune für in Ausführung eparaturen

3 Keser Emicnerungs⸗Lont⸗

5

1 2 3

Bei Unterzeichnung der unter dem

E. Ribbeck,

Die Direktion: Betriebs⸗Direktor.

8 Sonntage, jederzeit in unserer Domänen⸗ veee Aauch sind wir bereit, Abschrift der

Ferd. Jahn. E. Böttcher. Th. Kreich.

In J. U. Kern's Verlag (Max Müller) in Breslau ist soeben erschienen:

Hahn's Strafgesetzbuch.

für

aus den Motiven und den Entscheidungen des Ober⸗Tribunals,

herausgegeben von Preis 1 Thlr. 5 2

erläuter

das Deutsche Reich,

Ober⸗Tribunalsrath. X“ Cto. 548/1) Sgr. Tribunals und die amtlichen Motive in

Diese Ausgabe, in zweiter Auflage erschienen, berücksichtigt die Jurisprudenz des Ober 8.

ausgedehntestem Umfange.

Liquidations⸗Kommission zur

trägt Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.

Insertionspreis sür den Raum ei 1 Druckzeile 8 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und

Auslandes ne

hmen Bestellung W

für Berlin die Expedition:

Se. Majestäͤt der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regimentsarzt a. D. Dr. Karl Gustav Elberlin

8

zu Luxemburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der

zu verleihen.

Schleife

1“ L1A1“

er König baben Allerg adigst geruht: erlin und dem

6- Majestä 8

zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen resp. des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse und des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens Karls des Dritten zu ertheilen. ““

n Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht, den nachbenannten Offtzieren ꝛc. die Eriaubniß zur Anlegung

und zwar: des Großherzoglich mechhenbung schwerin⸗ schen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Major Freiherrn von Reibni „Commandeur des Magde⸗ r. 4 des Ritterkreuzes Herzoglich sachsen⸗ dem Hauptmann von stlier⸗Regiment Nr. 33/ der demselben Orden affiliirtensilbernen Verdienst⸗ medaille mit Schwertern: den Sergeanten Klapper, Treder, Körner, den Oberjägern Riemer, Kirschke, den Jaroschowitz und Ermer vom 2. Schlesischen

dem Oberjäger Böhm von der Reserve 8, dem Forstaußseher von Radziewsky, früher Sergeant in demselben Bataillon; der Herzoglich sachsen⸗altenburgischen Tapferkeitsmedaille: dem Feldwebel Ewald vom Brandenburgischen Jäger⸗Bataill

F5

Hausordens:

Deutsches Neich. Zusatzkonvention zu dem am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. abgeschlossenen Friedensvertrage zwischen Deutschland und Frankreich,

unterzeichnet Frankfurt a. M., den 11. Dezember 1871.

(Deutscher Reichs⸗ ꝛc. Anzeiger von 1872 Nr. 15 S. 333.) Schlußprotokoll vom 11. Dezember 1871. .

1m heutigen Tage von ihnen ver⸗ einbarten Zusat⸗Konvention zu dem Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 haben die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten die nachstehenden

Erklärungen abgegeben: Gebietstheilen herstammenden P

1) Alle aus den abgetretenen sonen, welche egenwärtig in der französischen Armee oder Flotte in

——

oder freiwillige ütungs⸗ Vereine, in Paris liquidiren, falls nalität entschieden

ten der Arbeiter

zur Genehmigun 4) Nachdem

in

irgend welcher Eigenschaft, auch als Freiwillige oder Einsteher, dienen, werden entlassen wer en, sobald sie der zuständigen Militärbehörde die Erklärung vorlegen, daß sie sich für die deutsche Nationalität ent⸗

schieden ebene G Diese Erklärung ist in Frankreich bei der Mairie ihres zeitweili⸗ gen Garnisons⸗ oder Aufenthaltsortes abzugeben und wird im Aus⸗ e in der im letzten Absatze des Artikels 1 der Zusatzkonvention zur Kenntniß der deutschen Regierung gebracht

u e timmten Weise werden.

2) Die deutsche Regierung wird der französischen den von der Letzteren seit dem Abschlusse des Präliminar⸗Friedens von Versailles vorschußweise bezahlten etrag der nach Art. 2 der Zusatzkonvention

auf das Deutsche Reich übergehenden Pensionen, nach Verhältniß der 1871 verstrichenen Zeit, erstatten, und soll der ge⸗

In d selbe ohne

werden. und 3 des Artike daß die i

des obenerwähnten den Besitzer von sie die gesetzliche

burg

Art. 11 der Zusatz nach Maßgabe ses

7) Die in den Dienst

gezahlt werden.

den abge

eit dem 2. März achte Betrag durch die in Artikel 11 der Zusatzkonvention bezeichnete Abrechnung gelangen.

wird die französisch

nte und auch den 5) Nachdem s

3) Die in den ab Gemeinde⸗Bediensteten Beiträge

gegenseitigen deren Fonds bei angeleg einzelne i

1

urch Artikel 18 des Ge en der Gerichtsverfa chädigung der Inhaber der zur Justizverwaltung Stellen offiees herigen Verkäuflichkeit,

Bevollmächtigten, daß die

betreffend Abänderun der Grundsatz der Ent erigen verkäuflichen er Aufhebung der bis erklären die deutschen bereit ist, die geeigneten Maßnahme den Grundsatz der Entschädigung auch auf die verkäuflichen Stellen in Anwendung zu bringen, welche der Justiz⸗ verwaltung nicht angehören, falls d gehoben werden sollte. en Fällen,

8 32 des

m Artikel 10 Tage erwähnten Patent⸗ dung innerhalb der gesetz haben, cbsnso angesehen werden solle auf franzöͤsischem Gebiete ausgebeute 2) daß dieselben Inhaber, be Frankreich weder Patentrechtes unterliegen, welche in

1

an die Kassen der früheren Gen

werden, nach erfolgter . Konvention bezeichnete Liquidations be nsen Bestimmungen des Art.

vertrages, zurückerstattet werden. erausgabe der der deutschen Ziffer 3 des Vertrages legung über ihre Amtsführung und lle Kautionen, welche nicht dachten Artikels 4 bezeichneten Ka langen den Berechtigten direkt von

8) Das Deutsche Reich

defct zukommen lassen, um von

retenen Landestheilen woh

Grund von vor Abschluß des Friedensvertrages ausgestellten ein⸗

ypothekarischen Urkunden zustehen⸗

ern letztere sich gaben beziehen.

nterzeichnung der gegenwärtigen Konvention an

süchen Schuldverschreibungen oder en Forderungen einzutreiben, so wöhnlichen Steuern oder auf Ab

9) Von der U

e

ebildeten

haben.

er früheren

zu unterbreiten.

dem Einfuhrve Gesetzes festgesetzt

Kautione

zu

nk allein und

getretenen Gebieten von Departements⸗ errichteten und durch Gehaltsabzüge, Geschenke Unter⸗- andere gleichartige

et consignations

ersicherungskassen und der caisse des depôots t sind, haben durch Vermittelung dieser Kasse zu hrer Mitglieder sich für die französische Natio⸗

Ebenso soll es mit den in die

8 Altersversorgun Beträge und den für diese Kasse

gemachten Abzü r Ark fiskalischen Taba Magazine in Straßburg, Schlettstadt und Benfe „Das Ergebniß der vorgedachten Liquidation tikel 11 der Zusatkonvention bezeichneten L

atenten befugt

Regiekung treten, wird vom 10. Mai 1871 nach erfolgter technungs⸗ ertheilter Decha

tegorien gel der französischen Regierung zurück⸗

Pensions⸗ Versorgungs⸗,

etzes vom 14. Juli 1871 ung in Elsaß⸗

ministériels im

n in Erwä

eren bisherige Verkäauflichkeit auf⸗

wo eine Entschädigung bewilligt wird, soll die⸗ chied der Nationalität der Stelleninhaber gewährt ittwen oder Waisen der Berechtigten zugestanden

ch in Deutschland bezüglich der Anwendung der 8. 2

Gesetzes vom 5. 8-

haben, erklären die französischen Bevollmächtigten ausdrücklich: 1; der Zusatz⸗Konvention vom heutige

Inhaber, welche

Juli 1844 Zwei ergeben

n, als wenn t hätten, und

züglich der ihnen verliehenen Patente

en Sg. sind.

noch der Entziehung des 2 und 3 des Artikels 32

Sie haben zugleich mitgetheilt, daß die in Elsaß⸗Lothringen wohnen⸗ französischen P lichen Kassen der französischen

sein

r abführen wollen.

die französische Staatskasse abge⸗ Feststellung durch die im

4 Ziffer 2 des Friedens⸗

oder

gskasse eingezahlten en von den Gehal⸗ smanufakturen und Id gehalten werden. gtionen ist der im Ar⸗ iquidations⸗Kommission

othringen,

Falle festgesteat worden ist,

aiserliche Regierung gung zu ziehen, um Inhaber derjenigen

welche die Ausbeutung ihrer Erfin⸗ lichen Fristen in Elsaß⸗Lothringen begonne sie ihre Erfindung

sollen, die öffent⸗ 1 Grenzstädte auszuwählen, an welche jährliche Patentsteue 6) Die von gewissen Gemeinden der abgetretenen Landestheile eral⸗Einnehmer zu Colmar, Straß⸗ und Metz gezahlten, und an führten Summen

n der Rech unngsbeamten welche

gemã

lter I rge stattfinden. den in Ziffern und 4 des ge⸗ hörten, werden auf Ver⸗

wird dem französischen Fiskus alle Er⸗

solchen Schuldnern, welche in nen, den Betrag der ihm auf

nicht auf die ge⸗

direkt durch ihre eigenen Agen⸗

rtikel 4 8