und die Kosten des Schubes, unbeschadet der in den Wirkungskreis des Reichsrathes nach §. 11 Lit. n des bezogenen Grundgesetzes ge⸗ hörigen Gesetzgebung; v“ f†) in Sachen der Civilrechts⸗Gesetzgebunn;; ¹) die Gesetzgebung über Vormundschaften und Kuratelen und das in Vormundschafts⸗ und Kuratelssachen zu beobachtende Ver⸗ fahren “ 8 b mit Vorbehalt der Jurisdiktionsnorm für die Reichsgesetzgebung; . 5) die behufs Anlegung der auf Grund der allgemeinen Grund⸗ buchsordnung einzurichtenden öffentlichen Bücher nothwendigen Gesetze; c) die Gesetzgebung über die Einführung von Friedensrichtern und Pdien elgenschten, dann über das Verfahren bei denselben, 1 mit Vorbehalt der Festsetzung ihres Wirkungskreises durch die Neichsgesetzgebung; 1 b 8 23 Psgic *) innerhalb der Reichsgesetzgebung über das Gebühren⸗ wesen; sen⸗ die Gesetzgebung über die Grundzüge der Organisirung der im Lande bestehenden vagiscan Verwaltungsbehörden erster und zweiter Instanz, jedoch mit der Beschränkung, daß die Entscheidung in eigentlichen Regierungsgeschäften, sowie überhaupt die Vollstreckung nur von der Regierung bestellten Organen zustehe. Es bleibt jedoch der Reichsgeseigebung vorbehalten, im Falle durch gedachte Organisirung den Bedürfnissen des Reiches nicht genü⸗ ende Rechnung getragen würde, hierzu eigene Or ane aufzustellen. Eventuelle Abänderungen der Staatsgrundgesetze über die Regie⸗ rungs⸗ und Vollzugsgewalt und über die richterliche Gewalt: a) Für die besondere Wahrnehmung der Interessen des König⸗ reiches Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogthume Krakaug wird durch ein dem Lande Galizien angehöriges Mitglied des Mi⸗ nisteriums gesorgt. — . p b) 3ecsasgeag greich Galizien und Lodomerien mit dem Groß⸗ herzogthuͤme Krakau besteht ein eigener Senat des obersten Gerichts⸗ und Kassationshofes in Wien, dessen Verhältniß zu den übrigen Senaten durch ein Reichsgesetz bestimmt wird.
C. Erventuelle simansc Bestimmungen: a) Bezüglich der Kosten des Unterrichtswesens wird dem Lande Galizien ein Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt. Die Höhe dieses Pauschales ist nach dem Maße jener Auslagen zu bestimmen, welche auf Grund des Finanzgesetzes pro 1871 unter 88 Titeln: »Landes⸗ und Bezirks⸗Schulräthe«, »Lehrer⸗Bildungs⸗ anstalten«, »Staatszuschuß zu Schulfonds«, »Studienfonds« und technischen Hochschulen« für Galizien wirklich verwendet worden sind. Eine Revision dieses Pauschales findet nach je fünf Jahren statt, und wird dasselbe in dem nämlichen Verhältnisse erhöht oder ver⸗ mindert, in welchem die betreffenden Auslagen nach den Central⸗ Rechnungsabschlüssen der vorausgegangenen Jahre in den anderen Ländern sich vermehrt oder verringert haben. 8 1 b) Nach gleichen Grundsätzen ist für die Kosten der politischen Verwaltung ein Pauschale zu bestimmen, bei dessen Bemessung jene Auslagen zur Grundlage zu dienen haben, welche auf Grund des Finanzgesetzes für 1871 unter den Titeln⸗ »Politische Verwaltung in den einzelnen Ländern« und »Neubauten der politischen Verwaltung⸗ für Galizien wirklich verwendet worden sind. Die Revision dieses Pauschales hat ebenfalls nach den oben (a) angeführten Grundsätzen zu geschehen. Wenn von dem unter A. g) im zweiten Absatze bemerkten Vor⸗ behalt Gebrauch gemacht wird, so ist das Pauschale um den Betrag der hierdurch verursachten Kosten zu vermindern. 3
D. Eventuelle Bestimmungen in Betreff der Durchführung: a) Die aus dem Königreiche Galizien in das Haus der Ab⸗ geordneten entsendeten Mitglieder haben an jenen erhandlungen nicht Theil zu nehmen, welche sich auf Gegenständs beziehen, die rück⸗ — sichtgic Galiziens aus dem Wirkungskreise des Reichsrathes ausge⸗ schieden werden. Zur Beschlngfaͤhigtes des Abgeordnetenhauses bei solchen Ver⸗ bandenggen ist die Anwesenheit der Hälfte der übrigen Mitglieder er⸗ orderlich. b) Das betreffende Gesetz hätte erst dann in Wirksamkeit zu treten, wenn dasselbe im Wege der Landesgesetzgebung Galiziens als ein Bestandtheil der dortigen Landesordnung einverleibt wird. c) Bezüglich des ersten Absatzes der galizischen Resolution wurde beschlossen, wegen des inneren Rammheshenges desselben mit der Durchführung der Wahlreform in eine Berathung erst zur Zeit der Berathung über letztere einzugehen.
— 13. Februar. Im Abgeordnetenhause brachten Dr. Mayerhoffer und Genossen eine Interpellation ein darüber, ob die französische Regierung wegen des angeblichen Aufschlags
n Flaggenzoll bereits Eröffnungen gemacht habe, und wie die Regierung zum Schutze der österreichischen Industrie sich in diesem Falle zu verhalten gedenke. — Der Nothwahl⸗Gesetz⸗ entwurf wurde auf Vorschlag des Präsidenten dem Verfassungs⸗
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ausschusse zugewiesen.
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sungs⸗A schuß berieth über das Nothwahlgesetz. Grocholski erklärte, die schen Abgeordneten wuͤrden gegen das Gesetz stimmen. An der Debatte betheiligten sich Minister Lasser, die Abgeord⸗ neten Fux, Weber, Caronini, Demel, Pickert, Tinti, Brestel, Giskra. Auf eine Anfrage des Abg. Pickert erklärte der Mi⸗ nister Präsident: Die Regierung fasse die möglichst bassehe Durchfuͤhrung der Wahlreform in's Auge und werde dieselbe sogleich in Angriff nehmen, wenn hierfür eine Zweidrittel⸗ Majorität im Abgeordnetenhause in Aussicht gestellt sin werde. Die Wahlreform liege der Regierung ebenso am Herzen wie
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— Der Verfas 8 galizi⸗
heute
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jedem Mitgliede der Verfassungspartei. Grocholski stellte für den Fall der Annahme des Nothwahlgesetzes den Zusapanttag, daß die Funktion der kraft des Nothwahlgesetzes gewäh geordneten mit dem Zusammentritt des nächsten Landtages erlöschen solle. Der Antrag auf Wahl eines aus drei Mit⸗ liedern bestehenden Subkomites wurde vom Ausschusse abge⸗ ehnt und beschlossen, nur einen Referenten zu wählen, welcher über den Gesetzentwurf in der nächsten Ausschußsitzung Bericht erstatten soll. “ “ ““ Frrankreich. Paris, 12. Februar. Das »Journal officiel« meldet, daß die Demission des Seine⸗Präfekten Leon Say nicht angenommen ist und dieser im Amte verbleibt.
— Der »Constitutionnel« berichtet, daß vorgestern Abend die legitimistische Partei der gemäßigten Rechten bei Ernoul sich versammelt und ein Programm angenommen habe, das von Ernoul selbst verfaßt wurde, v»auf der traditionellen Monarchie fuße, die Kultusfreiheit, die Preßfreiheit und alle
rinzipien, die von 1789 herrühren, die Ministerverantwort⸗ lichkeit und die Unterwerfung unter das Votum der Nation anerkenne und in welchem der Farbe der Fahne keine Erwäh⸗ nung geschehe«. Dieses Programm sei vorgestern Abend von 30 Abgeordneten unterzeichnet worden; sobald es 150 Unter⸗ schriften habe, solle es dem Grafen Chambord in Gent unter⸗ breitet werden. Uebrigens berichtigt das »Univers«, der Graf Chambord werde sich in Mecheln und nicht in Gent auf einige Zeit niederlassen. Nach dem »Bien public« wird der Graf in Nalines seinen Aufenthalt nehmen.
— 13. Februar. Der Deputirte Conti (von Korsika gewählt) ist gestorben. 18 —
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Spanien. Aus Melilla wird über Gibraltar ge⸗ meldet, daß die Arbeiten zur Ableitung des Oroflusses günstig vorwärts schreiten, aber vor fünf Monaten nicht beendigt sein dürften. Ein kleines Detachement spanischer Kavallerie war angekommen, um dem Gouverneur der Festung auf seinen & Eskorte zu
Exkursionen nach dem benachbarten Gebiet al
— 8 dienen. “ 18
Italien. Ro hier eingetroffen. — Graf Beust ist in Genua angekommen.
Numänien. Bukarest, 13. Februar. E. T. Regieru hat energische Maßregeln zur Ermittelung und Bestrafung der Urheber der in jüngster Zeit stattgefundenen Judenverfolgungen ergriffen. Nach Kahul, wo die Exzesse sehr großen Unfänig erreichten, wurde Militär gesandt.
— Der enat hat die Gesetzvorlagen, betreffend das Tabaksmonopol und das Heereskontingent, angenommen. Die Deputirtenkammer genehmigte das Pensionsgesetz.
m, 12. Februar.
Eisenbahnengesellschaft, Reinhard, ist hier eingetroffen und übernimmt heute von der Regierung die Bahnen und das — 8 vJ1“
Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Februar. Hershg von Leuchtenberg, ist am 10. d. M. in das Ausland gereist.
— Vorgestern fand im Generalstabsgebäude die Feier des 50jährigen Jubiläums des Topographen⸗Corps statt Derselben wohnten der Kaiser, der Großfürst Thron⸗ vlhe. die Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch, Konstantin, mükala und Michael Nikolajewitsch und Nikolai Konstantino⸗ wi ei.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 8. Februar Der König empfing heute in besonderer Audienz den am hie⸗ sigen Hofe akkreditirten K. K. österreichisch⸗ungarischen Gesandten und bevollmächtigten Minister Grafen Mülinen, welcher in Ver⸗
alassung seiner bevorstehenden Abreise sich verabschiedete und Zei dieser Gelegenheit mit den Großkreuz⸗Insignien des Nord⸗ stern⸗Ordens dekorirt wurde. 4““ 1“
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Dänemark. Kopenhagen, 9. Februar. Die gestern im Folkething beendete erste Lesung des Entwurfs einer Konkursordnung gab dem Justiz⸗Minister Gelegenheit, die von einem Mitgliede der Linken gegen die Aufhebung der Schuld⸗ 8 Bedenken zu widerlegen, indem er darauf hin⸗ wies,
fahrungen Rücksicht nehmen müsse, zumal wenn es sich um einen Gegenstand handle, der, wie der vorliegende, keineswegs einen spezifisch nationalen Charakter trage. Im Uebrigen ge die Befürchtung des Vorredners, daß die Beseitigung der
Schuldhaft einen 1“ Einfluß auf die Kreditverhält⸗ nisse ausüben würde, schon deshalb ungerechtfertigt, weil der
ten Ab⸗
— Der Generaldirektor der neuen rumänischen
Der Prinz Eugen Maximilianowitsch Romanowski,
aß man auf die in anderen Ländern gemachten Er⸗
Entwurf in dieser Beziehung, namentlich durch seine pfand⸗ rechtlichen Bestimmungen, hinreichende Fürsorge treffe.
— 10. Februar. Laut Nachrichten aus Athen be⸗ sinden sich der König und die Königin, die Prinzessin Thyra und Prinz Waldemar dort im besten Wohlsein. Gegen Ende dieses Monats gedenken Ihre Majestäten Griechenland zu verlassen und über Italien, wo sie einen von 5—6 Wochen nehmen werden, hierher zurück⸗ zukehren.
Amerika. Washington, 13. Februar. Im Senate brachte Sumner den Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungs⸗ kommission zur Erörterung der Frage ein, ob der angebliche Ver⸗ kauf von Waffen und Kriegsmunition, welche der Unions⸗ regierung gehörten, während des deutsch⸗französischen Krieges als eine Neutralitätsverletzung zu betrachten wͤar.
— JIn Rio de Janeiro ist laut Meldung vom 22. Januar — Itaborahy, ein Mitglied des Staatsrathes, ge⸗ orben.
— Aus Tandil in der Argentinischen Konföderation wird eine Ermordung von Fremden gemeldet. Sechsunddreißig Ausländer wurden von Gauchos, die durch ein Individuum Namens Solane bis zum Fanatismus aufgeregt worden waren, ermordet. Von den Mördern wurden 16 getödtet und 24 ge⸗ fangen genomnmen.
Asien. Der Vertrag, den esterreich mit China vor länger als zwei Jahren abschloß, ist, nachdem er den Kai⸗ sern der beiden Reiche unterbreitet worden, dem »Shanghai⸗ Courier« zufolge, nunmehr genehmigt und besiegelt, und Dupli⸗ kate in den zwei Sprachen sind ausgetauscht worden.
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Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 14. Februar. In der Ferszen 0)ei ung des Hau⸗ ses der Abgeordneten, in welcher den ersten Gegenstand der die bei der Vorberathung des Gesetzentwurfs, bekr. die Sgst. des Unterrichts⸗ und Er⸗ ziehungswesens, gefaßten Beschlüsse, bildeten, nahm zu dem Amendement von Rauchhaupt und von Brauchitsch zu §. 2 zuerst der Staats⸗Minister Dr. Falk gegen den Abg. Holtz das Wort: 8
Durch Annahme eines Schlußantrages möchte ich nicht in die Lage versetzt werden, gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Holtz gar keine Bemerkungen zu machen. Der Herr Abg. Holtz hat hervorgehoben: ich habe gesagt, es würden die evangelischen Geist⸗ lichen wahrscheinlich in ihren Stellungen als Schul⸗Inspektoren ver⸗ bleiben, und ich habe gegenüber dieser venes allerdings zum Ausdruck bringen müssen, daß ich das gesagt habe. Das ist aber nur das Resultat meiner früheren Aeußerung, und in dieser Beziehung treffen wir uns zusammen. Die Begründung ist von dem Hrn. Abg. Holtz nicht hervorgehoben worden, und die wird den Sinn meines Zugeständ⸗ nisses erst klar stellen. Ich habe mir erlaubt, hervorzuheben und ziemlich wörtlich: in Anbetracht der faktischen Verhältnisse werde es sehr wohl möglich sein, daß die evangelische Geistlichkeit zunächst und vielleicht 84 lange in ihren Stellungen bleibe. Die faktischen Verhältnisse
abe ich betont, und die sind eben die, daß, so weit meine Kenntniß isher reicht, bie enigen Konflikte, die eben zu derartigen Schritten
wie sie hier verlangt werden in dem Gesetzentwurf, drängen, auf Seiten der evangelischen Geistlichkeit nicht zur Kontestation gekommen sind, dagegen wohl auf der anderen. Ich hoffe und erwarte, da dieser Zustand bleiben wird. Sollte diese Erwartung und Hd76 nung getäuscht werden, sollte das, was ich mit dem Herrn Abg. Reichensperger auch ausdrücklich als möglich anerkannt habe, geschehen, daß auf dem Boden der evangelischen Kirche ebenfalls solche Konflikte kommen könnten; nun, meine Herren, dann würde es mir zwar sehr leid thun, aber die Spitze des Gesetzes würde ich genau so kehren gegen die evangelische Geistlichkeit wie gegen die andere. Ich meine, meine Herren, wenn ich so spreche und das auch neu⸗ lich ausreichend angedeutet habe — denn ich wiederhole einen größeren Theil meiner Worte — dann, meine Herren, möchte es mit dem — ich erkenne es an, in milder Form gemachten — Vorwurfe der Willkür — er wurde nur dadurch gemacht, daß ich hingewiesen wurde auf den früheren Rechtsstaat — es nicht so weit her sein.
— Zu demselben Amendement erklärte nach dem Abg. von Rauchhaupt der Präsident des Staats⸗Ministeriums Für von Bismarck:
Ich bin der Meinung, die vielleicht nicht von Allen getheilt wird, daß, wer für das Amendement des Ferrn Vorredners stimmte, bei der letzten Abstimmung ebensowohl für die schließliche Regierungs⸗ vorlage hätte stimmen können, ohne seinen Prinzipien etwas zu ver⸗ geben. Ich bin auch der Meinung, daß, wer für die Regierungs⸗ vorlage stimmte, auch wohl für das Amendement Rauchhaupt für den Augenblick hätte stimmen können. Das Amendement Rauch⸗ haupt gab der Regierung, was sie für den Augenblick braucht, er⸗ füllte das Bedürfniß, gab der Regierung in ihrer Nothwehr dies zur Vertheidigung der Sicherheit des Staats nöthige Mittel gegen An⸗ griffe, welche jetzt schon auf diesem Gebiete stattfinden, von denen sie aber in der Zukunft noch mehr bedroht ist. Auch der Herr Vor⸗
redner schien vorauszusetzen, daß man sich einigermaßen gewundert habe,
wahrte dabei die deutsche katholische Geistlich
daß diejenigen, die für sein Amendement stimmen konnten, die also durch Prinzipien, durch irgend einen tiefer liegenden prinzipiellen, auf Mißverständniß über die Tragweite des Gesetzes beruhenden Gegensatz von der Auffassung der Regierung nicht mehr getrennt waren, daß die nachher nicht mehr für das Gesetz stimmen konnten. Ich muß sagen, es hat das allerdings eine große Verwunderung erregt. Der Herr Vorredner hat als Erklärung dafür nur ein einziges Motiv gegeben, welches indessen doch kaum mehr ein sachliches ist, sondern rein auf einen gewissen “ sich zurückführen läßt; es war der Ursprung, nicht der Inhalt der letzten Fassung, welche die eine Fraktion abhielt dafür zu stimmen; der Herr Vorredner erklärte ziemlich offen, weil es aus der anderen Partei gekommen war. Hätte man also vielleicht Jemand finden können, der die ähnlichen Amendements, die von der liberalen Seite kamen, aus den mittleren Parteien gestellt hätte, so wäre vielleicht die gegenseitig esteigert⸗ Empfindlichkeit weniger mächtig gewesen. Ich kann diesen Vorwurf, oder ich will lieber sagen diese Ermahnung, doch gegenseitige Fraktionseifersucht und Empfindlichkeit nicht auf Kosten der Vorlagen Platz greifen zu lassen, an alle Seiten des Hauses gleichzeitig richten, ich kann das Suchen eines Kompromisses, den wir Alle brauchen, nicht genug empfehlen; aber ich glaube, daß die konservative Seite im Ganzen nach ihrem früheren Verhältniß doch noch eher in der Lage gewesen wäre, dem dringenden Bedürfniß, dem von der Regierung offen als unabweislich erklärten Be⸗ dürfniß mit Aufopferung der Fraktionseifersucht zu Hülfe zu kommen, als es von der anderen Seite verlangt werden S Die konser⸗ vative Partei würde dadurch nur im Sinne der geringen Zahl von Vorfahren, die sie in frühenen Jahren in diesem Saale hatte, gehandelt aben — es waren Eilf, 1- ir deren Unterstütung ich stets dankbar gewesen bin — und es war nicht die Schuld derselben, daß sie nicht stärker ins Gewicht fiel; aber wenn sie das Erbe der damaligen Politik wirklich fortgesetzzt und aufgenommen hätten, so würden Sie jetzt, nun Sie stärker sind, mit uns gegangen sein. Die Eilf hätten mit der Regierung gestimmt, das versichere ich Sie.
— Nach dem Ee nahm der Fürst von Bis⸗ sg nochmals das Fürt.
„Wenn ich nochmals das Wort ergreife, so geschieht es deshalb weil einige Gage in den Aeußerungen des Herrn Werrehners weich zu der Besorgniß veranlaßt haben, als könnte meine vorige Aeußerung dahin mißverstanden werden, die Regierung beabsichtige etwa noch etzt auf ein Kompromiß auf der Basis des Rauchhaupt'schen Amen⸗ ements hinzuwirken. Das 8 uns fern, meine Herren; haupt⸗ ächlich um aufzuklären, weshalb wir von Seiten der Regierung dem Amendement nicht entgegengetreten, weshalb das einzige Mitglied des Labinets, welches zugleich Mitglied des Hauses ist, sogar für dieses Amendement stimmte, habe ich gesagt: die Regierung ist der Meinung gewesen, daß dieser Mittelweg ihr vor der hand praktisch genügen würde. Zu Prinzipien ins gerade bei dieser Gelegenheit zu bekennen, hatten wir nicht das Bestreben, wir verlangten nach einer praktischen Waffe zur Abwehr — Prenzipien sind in dieser Frage mehr trennend als bindend. Wir haben uns mit dem Mindesten begnügt, wodurch wir nach dem englischen Sprichwort die beiden Enden hätten zu⸗ sammenbringen koͤnnen. Wir glaubten, daß dies der Fall sein würde; es ist uns nicht gelungen. Wir sind nun zu einem Abschluß durch Abstimmung gelangt und wir werden auf diesem Boden festhalten und dabei beharren. 1
Der Herr Vorredner hat gesagt, es sei ihm und den Seinigen undenkbar ewesen, daß in dieser prinzipiellen und von uns für die Sicherheit des Staates wichtig erklärten Frage, in einer Frage von der Bedeutung die bisherige konservative Partei der Regierung offen den Krieg erklärt hat. Ich will mir diesen letzten Ausdruck nicht aneignen, aber ich darf das wohl bestätigen, daß es mir auch undenkbar gewesen ist, daß diese Partei die Regierung in einer Frage im Stiche lassen werde, in welcher die Regierung ihrer⸗ seits entschlossen ist, jedes konstitutionelle Mittel zur Anwendung zu bringen, um sie durchzuführen. .
— Nach Schluß der Generaldiskussion erwiderte dem Abg. von Mallinckrodt auf eine persönliche Bemerkung desselben der Fürst von Bismarck: 8
„Der Herr Redner, der sich soeben setzte, hat eine Aeußerung, oder vielmehr die Tendenz mancher Aeußerungen von mir gerade im um⸗ gekehrten Sinne angeführt, als ich sie ausgesprochen habe, — ich weiß nicht, ob in Folge eines lapsus linguae, oder in Folge eines all⸗ “ Mißverstänonisses. Er hat gesagt ich hätte erklärt, ich hätte
en Frieden nicht mit der Kirche, aber mit dem Centrum erstrebt. Meine Herren! ich appellire an die henesrn Berichte und an das Zeugniß der ganzen Versammlung. s ist gerade umgekehrt. ch habe auszuführen gesuͤcht, daß wir gut der Kirche Frieden wollen,
Frieden haben müssen, daß aber das Centrum uns diesen Frieden erschwert, weil es durchsetzt ist und sich verbündet mit anderen Be⸗ strebungen, mit denen der Friede für den Staat viel schwerer herbei⸗ z. shheen zst, wie mit der Kirche, einer so großen Anzahl seiner An⸗ gehörigen. “
— In der Spezialdiskussion des Gesetzentwurfs nahm zu §. 2 das Wort der Abg. Dr. Reichensperger EFoblentg und ver⸗
t eit gegen eine an⸗ gebliche Behauptung des Fürsten v. Bismarck, welcher derselben vorgeworfen habe, daß sie an nationaler Gesinnung hinter dem französischen und italienischen Klerus üegessget. ; Redner erinnerte dagegen an die Hülfe, die die katholische Geistlichkeit in schwerer Zeit den deutschen Regierungen zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit gewährt und an ihre Leistungen im letzten Kriege. Der Präsident des Staats⸗Ministe⸗ riums erwiderte darauf Folgendes: