1872 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Das Stagats Sitzung zusammen.

In der heutigen (31.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗Minister Grafzu Eulenburg, Camphausen undeinige Regierungs⸗Kommis⸗ sarien beiwohnten, legte der Minister des Innern, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, dem Hause einen Gesetzentwurf, betreffend die Umwandlung der drei Mobiliar⸗Feuerversicherungs⸗Anstalten

in der Provinz Schleswig⸗Holstein in ein einziges ständisches

Institut, zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor. Das begchloßg die Bhetag. dun Scglußteratzung zu erledigen. .Dr. Löwe richtete hierauf an die Regi 2 gende Interpellation: 1 Feere.

An die Königliche Staats⸗Regierung erlauben wir uns die An⸗ frage zu richten, ob der im Oreelsburger Kreisblatt vom 8 8* nuar cr. enthaltene landräthliche Erlaß vom 21. Januar, den wir 6-veen üsa⸗ 8 Sernen ö ob derselbe den Instruk⸗

we ie Königliche Regieru örden den veüe Grenzverkehr ertheilt lic dg. 8 g er beigefügte Extrakt aus dem Ortelsburger Kreisb Nr. 4 vom 24. Januar 1872 lautet: 8 ꝛc. ꝛc.

Unter Bezugnahme auf meinen fruü eren Kreisblatt⸗ ich die Ortsvorstände und die hmeinenfr Heregö srh⸗ Serns üach 88 daß fortan jeder ohne Legitimation übergetretene russisch⸗polnische Unterthan für den Aufenthalt in Preußen der ausdrücklichen Geneh⸗ migung des Herrn Ober⸗Präsidenten bedarf. Diese wird selbstver⸗

ändrich nur für so lange ertheilt, als der Aufenthalt der Betreffenden

en diesseitigen Interessen nicht zuwiderläuft. Solche russisch⸗polnische

ꝛc. aber, die sich als Bettler, Landstreicher oder sonst als

ästige, beziehungsweise gefährliche Personen darstellen, sind von den

Ortspolizei⸗Behörden und Gensdarmen über die Grenze zurückzuweisen resp. zurückzuschaffen. Von dieser Zurückweisung dürfen jedoch solche Personen nicht betroffen werden, welche einer der vorbezeichneten Ka⸗ Mlanse beziehungsweise schon einen Wohnort im

Ich veranlasse nun die Ortsvorstände, fortan von dem Ei

unlegitimirter russisch⸗polnischer 8 sogleich dem 8 Königlichen Domänen⸗Polizei⸗Amt resp. mir N er⸗ zu machen, da⸗ mit das Weitere wegen der Aufenthalts⸗Genehmigung geschehen kann. Die unterlassene Anzeige wird strenge gerügt werden. Die König⸗ lichen Gensdarmen haben bei ihren at uillen zu kontrolliren, ob dieser meiner Anordnung nachgekommen wird, auch haben dieselben ventuen⸗ die Zurückschaffung der lästigen Ueberläufer gleich herbei⸗ 0 .

8 Ortelsburg, den 21. Januar 1872. Der Landrath.

ö1“ Graf 9 Eulenburg beantwortete die

Interpellation dahin, daß jener Erlaß auf einer allgemeinen von der Regierung erlassenen Anordnung beruhe und den Gesetzen in keiner Weise widerspreche. Der Staat müsse sich das Recht wahren, lästige Personen, Bettler, Landstreicher ꝛc. ohne längeres Verfahren über die Grenze zurückzuweisen und gerade an der russisch⸗polnischen Grenze sei diese Befugniß von besonderem Werthe. Das Haus ging sodann zur Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abände⸗

rung der Gewerbesteuer⸗Gesetzgebung (S. S. 3911,

Jahrg. 1871) über. Die Kommission hatte insofern eine

Modifikation der Vorlage beantragt, als sie im §. 1 den Ge⸗

werbebetrieb von geringem Umfange mit der Ge⸗

werbesteuer vom Handel in der Klasse B unter den übrigen Fabrik⸗ und Handelsunternehmungen veranlagt wissen wollte, während die Re Heugg wörlag; denselben der Ge⸗ werbesteuer vom Handwerk unterwirft. Der Staats⸗

Minister Camphausen und der Regierungs⸗Kommissar Geh.

Finanzrath Siber vertheidigten die letztere Fassung, während

der Referent, Abgeordneter Hahn, sowie die Abgeordneten

Muntau und düringer für die Kommissionsvorlage ein⸗ traten. Schließlich entschied sich die Majorität des Hauses mit 176 gegen 104 Stimmen für den Regierungsentwurf. Mit allen übrigen von der Kommission beantragten Abänderungen erklärte sich der Staats⸗Minister Camphausen einverstanden; dieselben wurden ohne weitere Debatte genehmigt und endlich 88 L-- 2 Gee Nachdem hierauf noch

setze urf, betreffend das zheschli erforderliche Lebensalter:

Einziger Paragraph. Die Eheschließung ist Persone änn⸗ w, Bv nicht vor dem ö 1 8982 hs Eea an nicht vor dem vollendeten vierzehnten Lebens⸗

Alle entgegenstehenden oder ein höheres Lebensalter erheist

Berscesstn eSH 5 66 des Anhangs zum Feernen duchs htd 1 und 145 des Rheinischen Civilgesetz⸗ an die Kommission zurückverwiesen worden war, um noc einige Bedenken juristischer und physiologischer Natur 1 ledigen, ging das Haus bei Schluß des Blattes zur Berathung

Ministerium trat heute zu einer

1

8

894

6., 7. und 9. Februar setzte der Kommunal⸗Landta der Kurmark die Berathung resp. Beschlußfassung der * egangenen Gutachten der Ausschüsse fort, resp. beendigte die⸗

elben in der Sitzung am 9. Februar. 1 1 vorzuheben: tung F Es sind hiervon her

1) die Angelegenheit, betreffend die Uebernahme eines Bei⸗ rags zu den Einrichtungskosten und einer Gercna der 1gen ten Seitens der Kurmark für eine durch die Provinztak Sünde der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz zu begründende Spar⸗ und Lebensversicherungs⸗Anstalt. Die Versammlung nahm zwar mit lebhaftem Interesse Kenntniß von dem Projekte und war von dem wohlthätigen Einfluß, den ein solches Institut für die ganze Provinz haben wird, überzeugt; sie war jedoch in ihrer Majorität der Ansicht, daß die weitere Beschlußnahme bis zur definitiven Feststellung des Phichen Statuts durch den Provinzial⸗Landtag auszu⸗ 2) Der Antrag der ständischen General⸗Direktion der Land⸗ Feuer⸗Sozietät, ihr im Ständehause Spandauerstraße 59 er⸗ weiterte 8 zu gewähren, da die jetzigen zu beschränkt seien, wurde für begründet erachtet und die General⸗Direktion angewiesen, dem nächsten Kommunal⸗Landtage einen Entwurf des dieserhalb mit der ständischen Hauskommission abzuschließen⸗ 28 erhege. sfete Ko v. Zeichnung zur Prü⸗ ntuellen Genehmigung der dane wereaden Gekeheshihigungen d d en. * . Feeh Der von der Landarmen⸗Direktion erstattete allgemei

Verwaltungsbericht, welcher dem 2. üsftabt veheg e. 8 dem Letzteren bie Ueberzeugung verschafft, daß die stän⸗ ische Landarmen⸗Direktion auch in dem genannten Zeitraum die ständische Landarmen⸗Verwaltung mit ne betem Eifer und Umsicht geführt hat. Der Landtag nahm hiervon umsomehr mit besonderer Befriedigung Kenntniß, als daraus hervorgeht, wie es der Direktion gelungen, von dem seiner Zeit zur Erbauung der großen ständischen Land⸗Irren⸗Anstalt zu

23,000 Thlr. zurückzuzahlen.

4) Die Anträge der ständischen Landarmen⸗Direktion und der General⸗Direktion der Land⸗Feuer⸗Sozietät, ihren Beamten Theuerungszulagen zu gewähren, wurden auf Vorschlag des 2. Ausschusses genehmigt, und zwar wurde beschlossen, den 5 Beamten der Land⸗Feuer⸗Sozietät, welche sämmtlich in Berlin wohnhaft sind, eine Zulage von 10 ꝓCt. zu gewähren. Eben⸗ falls 10 pCt. sollen diejenigen Beamten der Landarmen⸗Ver⸗ waltung erhalten, welche ebenfalls in Berlin wohnen, und die⸗ jenigen in der Provinz, deren gesammtes Einkommen 500 Thlr. und darunter beträgt. Die übrigen Beamten der Landarmen Verwaltung, jedoch mit Ausschluß der Direktoren, der ständi⸗ scem Kommissäre, des Dirigenten der Land⸗Irrenanstalt und es Anstaltsgekstlichen zu Straußberg, dessen Gehalt anderweit verbessert worden ist, sollen 7 pCt. erhalten. Ebenso wurden verschiedenen anderen ständischen Beamten, welche in Berlin wohnen, in Berücksichtigung der hier sich seit Jahren immer ehr herausstellenden Steigerung aller Lebensbedürfnisse, be⸗ Konders auch der Woßnmhh Gehaltserhöhungen zugebilligt.

5) Der Antrag des ritterschaftlichen Abgeordneten für den Kreis Ost⸗Havelland, welcher auf eventuelle Abänderung in der jetzigen ständischen Organisation abzielt, wurde durch Ma⸗ jorität in Erwägung seiner großen Wichtigkeit auf ein Jahr bis zum Zusammentritt des nächsten Kommunal⸗Landtags zu vertagen beschlossen, während die Minorität schon auf diesem Landtage ein näheres Eingehen auf den qu. Antrag wünschte Die Majorität erkannte übrigens auch jetzt schon an, daß eine Nothwendigkeit der Umänderung der bisherigen staͤnbischen Or⸗- ganisation sich nicht in Abrede stellen lasse; die Sache sei aber eine so wichtige und von so weittragender Bedeutung, daß es ent⸗ schieden wünschenswerth sei, wenn jedes einzelne Nüglied des Landtages sich eingehend mit dieser Frage beschäftige, sich na⸗ mentlich auch mit seinen Kommittenten hierüber in Verbindun setze. Hierzu sei jedoch eine längere Zeit erforderlich, und e aus diesen Gründen dem Gegenstande entschieden nux günstig, wenn dessen nähere Berathung auf ein Jahr ausgesetzt werde. J8e) Die Land⸗Armendirektion hatte angezeigt, baß der zei⸗ tige 1 Arzt der Land⸗Irrenanstalt zu Neustadt⸗Ebers⸗ walde, Dr. Sponholz, üeine Penstgnirun zum 1. JZuli cr. nachgesucht. Sie hat sich von der Begründung dieses Gesuches überzeugt, und daher dem Antrage des Dr. Sponholz ent⸗ sprochen, und beantragte, dies zu genehmigen, zugleich aber, ihr in der Wiederbesetzung dieser Stelle freie Hand zu lassen, Obschon dieser letzte Antrag gegen den §. 4 des Land⸗Armen⸗ Reglements verstößt, welcher dem Kommunal⸗Landtage die Bestätigung des neu anzustellenden Direktors der Land⸗Irren⸗

des Gesetzes, die Ober⸗Rechnungskammer betreffend, über.

anstalt zu Neustadt⸗Eberswalde wahrt, so beschloß der Landtag

doch, für diesmal und ohne Präjudiz für die Zukunft die

Plenar⸗Versammlungen vom 29. Januar, 1.,

Neustadt⸗Eberswalde aufgenommenen Darlehn im Jahre 1870

staͤndische gedachten

Stelle vom 1. Juli der

Kommunal⸗Landtages, eine Petition an das

bas von der

ei, daß eben sei, nur in

sasteht

6 gegen 1 In der Schlußsitzung Kurmark am 10. Februar von Königsmark, der Vers den ausge 1870, den

zur Beschlußfassu

enheik vorgelegen, war

weil dem Kommunal⸗Landtage seinen eigenen kommunalständi Diesem Ausschußgutachten trat 14 Stimmen bei.

S Rechnungen

desgleichen der Brandenburgisch⸗Niederlausi kasse und der Ständischen Städte⸗Feuersoziet

1870 befindlichen Dechar Landtages zu vollziehen Nachdem die

mark den K

eien.

önig.

handlungen aus.

Bayern. mit den Königlichen Prinzen und in der St. Michaelshofkirche dem

Nachmitta sche dem fei Gebets und der hierbei innerhalb der Kirche

ddes vierzigstündigen abgehaltenen Fanterie-Lei

Kirche

sammelte und Rückfahrt aus der Kirche

veg⸗

insbesondere die

fu

machu

prinz

mittag 4 45 Minuten au wurden im Ba

Thaiß empfangen.

Komite des Deak⸗Clubs zusammen. theilten ihre Besprechungen

ankdirektion mit. 2 der heutigen mehrstündigen Sitzun Pulsky besügiche Beschlußahtre Rötheln leicht erkrankt,

n. 2 Pionier Compagnie, jeßt er 9. Compagnie des Großherzoglichen

3. Infanterie⸗Regimen

Oest

München, 13. Februar.

42—g beigewohnt. Eine regiment mit Fahne als Ehrenwache aufgestellt. zahlreiche Publikum den mi en. Darmstadt, egierungsblatt« Nr.

gren und die dabei entstandenen Verluste

die Bestätigun einer Stiftung

8

Rudolf in G

Die

Auf. Lonyay'’s Einladung trat

mit dem Mini

wird morgen dem Deak⸗

Februar. er

tretenden Symptomen befriedigend.

Agram, 13. Landesdirektor Vakanovich und der Sektionschef und Ho der Septemviraltafel in Pesth

N2

Kantons Neuenburg h⸗ Orden von dem Ertheilen des

Februar. frath Dr. S

Bern, 14. Februar. De

weiz. hat den Auss

mit 47 gegen 34 Stimmen beschlossen.

Der

Großbritannien und Irland. L Prinz von Wales ist mit seiner Ge

Land. Armendirektion zur definitiven Besetzung der cr. ab zu ermächtigen. Antrag von 22 Mitgliedern des

Staatsregierung in den beiden Häusern des jetzt versammelten preußischen Landtages eingebrachte Schul⸗Aufsichts⸗ gesetz zu richten diese Angele das Schulge

einem Inhalte und seiner Tendenz . ihm aber aus dem Grunde keine weitere Fol

Der 2. er Ansicht, daß dem

etz vom 4. Dezember v. J. gerichteten nach zwar

chen Angelegenheiten

des 44. Kommunal⸗Landtags der I. J. theilte der Vorsitzende, Graf ammlung zunächst mit, der Kurmärkischen Hülfskasse pro echnungen der Land⸗Feuersozietät pro 1870, den Rechnungen der Ständischen Land⸗Armen⸗Hauptkasse pro 1870,

e⸗Vermerke von allen

geschehen, gab der Vorsitzende ein kurzes Resume der Thätigkeit des 44. Kommunal⸗Landtages der Kur⸗ und schloß denselben mit einem

aiser und K 1 Der Vertreter des Domkapitels zu Brandenburg, Dom⸗

herr von dem Knesebeck, sprach hierauf dem Vorsitzenden den Dank der Versammlung für die um

»Hoch⸗ sichtige Leitung der Ver⸗

dem großen Cortege heute

und Musik war vor der Das vor der Kirche ver⸗

den herzlichsten Hochrufen. 13. Februar. Das „Großherzoglich enthält eine Verordnung,

Vergütung für

Nr. 117 betreffend.

. Februar. isela sind gestern Nach⸗ Wien hier angekommen und hnhofe von dem landeskommandirenden Feld⸗ zeugmeister Grafen Huyn und dem Ober⸗Stadthauptmann

Ein zahlreiches Publikum hatte 1G gefunden, welches die Kinder Ihrer Majestäten mit herzlichen Eljenrufen begrüßte.

13. Februar.

shn längerem Aufenthalt nach Ofen. D er zweiten Hälfte des März in Ofen ein.

Der Kaiser kommt

Lonyay und Kerkapolyi

Die gesammte Angelegenheit wurde in vollständig erledigt. Franz Club referiren, worauf im Hause eingebracht wird. Kronprinz Rudolf ist a jedoch ist sein Befinden bei mäßig

Der Ministerialrath ich ist zum Stellvertreter des Banus

ernannt worden.

Unterrichts in den Primärsch

Herrenhaus gegen

Ausschuß, dem egen qu. Antrage beizupflichten

ge zu ein Petitionsrecht

der Landtag mit

daß die auf

sschen Landschafts⸗ ts⸗Hauptkasse pro itgliedern des

auf Se. Majestät

Der König hat feierlichen Schluß

Compagnie vom König bei der An⸗

Kriegs⸗ eleistete Kriegs⸗ und eine Bekannt⸗ er Großherzoglichen

Der Kron⸗

sich ein⸗

am 20. Februar Kaiserin trifft in

heute das Bank⸗

Pretis und der

ster

der

ist an den auf⸗

und Finanz⸗

uhaj zum Beisitzer

r Große Rath des chluß der geistlichen ulen

1““

ondon, 13. Febr

kommend, gestern in Osborne

der 2. eingetroffen. bereitete dem Prinzen einen begeisterten Empfan In der gestrigen Sitzung

sich der neuerwählte Sprecher de den Lords und erhielt vom Lordkanzler die Königin seine Gemeinen bestätigt habe. Der für Indien, machte dem Hause bereits am 21. Februar 1822

brachte hierauf die Sprache.

raths, abgesandt, »Mit tiefstem Bedauern habe ich zu melden, am 8. d., mordet wurde. lassung inspizirt, und au Kriegsschiff zurückzukehren, hedns unter izekönig umgebende Wache brach und ihm zwei . Vizekönig gab bald darauf seinen Geist auf. t und soll vor Gericht war ein Einwohner in Territorium und wurde vom

versetzte. Moͤrder wurde sofort arretir Sein Name ist Shere Ali; er Peschawer liegenden fremden v. von Peschawer wegen Mordes a d 1

Er kam im Mai 1869 auf der Niederlassung an.⸗«

Eine hierauf folgende Interpellation, betreffs Vorlegung von

111“

zu Die

Erwählung

emeldeten Ermordung

Im

Dasselbe, von lautet: Abends 7 Uhr, von

seinem bereit em Schutze

Der

tat Abschriften der englischen und

on verurtheilt.

legen könne. tionen von nur untergeordne des Innern das Gesetz zur (Regulation of Mines)

Bestimmungen

seiner nmun Disziplin,

strikteren daß

ei den Kapitänen

kann. Der Gesetzentwurf

der Sitzung füllte eine für Schottland schaffung der Todesstrafe, Calcutta,

aus, das, die

Frrankreich. Paris, meldet,

Lyon, ein

dasselbe bis zum 1.

heißt: In Anbetracht,

zuführen sucht, wesen sei, wir bulgarisches

anlaßt habe, zurück.

Kollektivnote überreicht,

bisher getroffenen

sieben Ausländer von hier sentant lution angenommen, instruirt, über eine Kaffeezölle Bericht zu erstatt

New⸗Yor

dent Grant hat gestern Alabamafrage betreff

welche

mahlin, von Windsor

Delegirten der britischen un

eborenen Lord Mayo. jirksamkeit des irischen Landgesetzes zur

Unterhause verlas zunächst der Minister stone das Telegramm, welches Lord Mayo 8 Ermordun Mr. Elles, einem Mitgliede des

Regelung der Bergwerksordnung ein wie weit es von der vorscheigen Vor ver

verantwortlichen Geschäftsführer zu ernennen gistrirt werden und ein Certifikat erhalten soll, der Handelsmmrlür,

und Mißverhalten suspendirt Seelh.g zurück fand im

äͤnstige Aufnahme und wurde est

14. Februar. Vizekönigs ist zum Tode durch

daß bei Belan im Departement Ain, 1b Lager für 40,000 Mann errichtet wird. Den Ordres, welche dem Militärgenie zugegangen sind, zufolge, Mai erbaut sein. 1

Türkei. Konstantinopel, . Der Großvezier hat ein Dekret erlassen, in welchem es daß das ökumenische Patriarchat zwischen der bulgarischen und griechischen welche die Regierun d in Ausführung de Exarchat eingesetzt.

diese Maßregel falle auf das eegeien tasn

Numänien. Bukarest, 1— ier residirenden fremdländischen Konsuln haben der Regierung eine

Amerika. Washington, enhaus hat mit 140 gegen

Bill für k, 14. Februar.

Ma estat igh

des Sappauses prafentirte 8 Unterhauses, Herr Brand, die Zusicherung, daß zum Sprecher des Hauses der erzog von Argyll, Minister arauf Mittheilung von der

des Vizekönigs von Indien, des Lord Clifford

8 1““ 8

inem Besuche bei Ihrer Bevölkerung der Insel

Glad⸗ meldet. xekutiv⸗

daß der Vizekönig

einem Züchtling in Port Blair er⸗

Der wöcgefänag hatte mehrere Stationen der Nieder⸗

Wege nach dem Boote, um auf das s den Hafendamm erreicht, als ein

der Dunkelheit plötzlich durch die den

Stiche in den Rücken Der gestecl werden.

em außerhalb Kom⸗

lebenslänglicher Transpor⸗

amerikanischen Klageschriften in

der Alabamafrage, beantwortete der Premier⸗Minister dahin,

daß die Regterungense b

Klageschrift dem 8 vor⸗ einiger anderer Interpella em 1 brachte der Minister und sefte auseinander, in

age abweicht. Eine behufs Erzielung einer Bergwerksbesitzer einen hat, 5 re⸗

wie Faheseissigkeit ezogen werden roßen und Ganzen eine um ersten Male gelesen. Den

ügt scer

wrgeun

Debatte über das Unterrichtsgesetz ebenso wie eine Vorlage zur Ab⸗

erste Lesung passirte. T. B.) 18— Möoͤrder des

den Strang verurtheilt.

13. Februar. Der »Bien ublic⸗ 20 Kilometer von

muß

7

2

4

(W. T. B.)

12

8

14. Februar.

Bevölkerung Spaltungen herbei⸗ zu verhindern bemüht ge⸗ Kaiserlichen Fermans ein Die Verantwortlichkeit für Jatriarchat, welches dieselbe ver⸗

8 1

B.) Die hi

in welcher sie dieselbe zum chutz

der bedrängten Israeliten auffordern und gleichzeitig für die Maßregeln ihre Anerkennung

In Galatz wurde ein Versuch zu Ruhestörungen unterdrückt.

Sicherem Vernehmen nach sollen⸗ 9 ausgewiesen werden, welche sich als

Agenten der Internationale ver ächtig gemacht hatten.

aussprechen.

außer Rigondeaud noch

12. Februar. Das Reprä⸗ 27 Stimmen eine Reso⸗ das Komite für Mittel und Wege die Aufhebung der Thee⸗ und

(W. T. B.) Der Präsi Abschrift der die

dem Senat die

enden Klageschrift übersandt. Die aus

d nordamerikanischen Regierung in