1872 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

5 8

und Hessens, die nung des Herrn Proposition unterbreitet, dem

1

Zusatz des von mir erwähnten Inhalts,

am 6. November 1870 in Staats⸗Ministers Delbrück Artikel 4 der Bundesverfassung einen

Versailles in der Woh⸗ zusammengetreten ist, die

betreffend Kompetenzerweite⸗

rungen im einzelnen Fall unter Wahrung der für Verfassungs⸗ änderungen vorgeschriebenen Formen,ä beizufügen. Dieser Zusatz wurde dann aber schließlich nicht beigefügt deshalb, weil von anderer Seite

in einem solchen Zusatz eine Verfassungsänderungen Ferblickt mehr der Ansicht mich Bestimmung einem piellen Aenderungen werden könnte. Bsdenfals hat die der Zweck der We worden ist und daß Verfassungsänderun fassungsurkunde ni materiell waren vember 1870 sprochen, daß unter

einer

veränderungen zu verstehen seien, und von mir erwähnten Zusatzvorschlages ge

gar wurde, zuneigte, ar erunnchecn nach prinzi⸗ er Ver

fassun

lassung jener Zusatzbe er deutsche Reichstag bei seinen besonderen Einladung icht zu bedürfen glaubt.

sämmtliche Theilnehmer der darin einverstanden und sie

Verfassungsveränderungen auch Kompetenz⸗

daß er Etwas festsetzen würde, was

und was in Uebung sei im flüͤssiges aussprechen würde und Dies wurde schon En Art. 4 der delt. Zum Art. 7 6. November Verfassung als abgelehnt gelten 15 Stimmen gegen sich haben. ten von Bayern an Theil nahmen, da in ten war, möglicher Weise auch Bayern an einen Bin debrath Ich habe mit jenem

9

Dreiviertels⸗Mehrheit,

der Konferenz ihren Unterhan

direkte während durch

Einladun ich eine

p dla ich persönli daß derartige urkunde vielleicht vorgebeugt sabrzn seit 1871 gezeigt, daß limmung nicht erreicht Vorschlägen zu in der Ver⸗ Aber, meine Herren, Konferenz vom 6. No⸗ haben das auch ausge⸗

es haben die Gegner des en ihn nur das eingewendet ereits anerkannten Rechten

Norddeutschen Bund, daß er etwas Ueber⸗ deshalb 2J1 werden koͤnne.

Bundesver

der Bundesverfa

1870 der Vorschlag gemacht, sollen, wenn Dabei war, weil die

assung damals verhan⸗

ssung war der Konferenz vom

daß Veränderungen der sie im Bundesrathe Bevollmächtig⸗ vom 6. November 1870 nicht

dlungen eine Stockung eingetre⸗ u denken an einen Bundesrath ohne Mee mit 88 v bees

. 1 orschlage mich nicht einverstanden erklärt; ich wollte nicht eine Mehrheit von 38 Stimmen, —— eine Mehrheit von 39 Stimmen für befugt

sondern nur eine

erklären, Verfassungsänderungen im Bundesrathe zu beschließen und dieser meiner Anschauung ist am folgenden Tage an

Stelle auch entsprochen worden. Bei den Erörterungen nun um die Frage wie groß sie sein

drehten, wie die Mehrheit müsse, um Verfassun

können, da wurde auch von einer

verhalte mit den Staats⸗Minister selb verständlich erachten gliede besondere Rechte, nicht morgen von einer können, es

wurde gegen die Ateßiunt ferner werde

zu be da n.

dentlich schwierig sein was jura singulorum

seien 8 ene⸗ Formulirung be

u fin

als se

bstverständlich betra sie melhsvers

ch auch anhei

Schlußprotokoll zu dem Vertrag

der Landesvertretungen war nicht die Rede. n

dem

8

jura singu Mehrheit bedürfe also einer Festsetzung hierüber sünn⸗ gemacht, daß es außeror⸗

1 Es war insbeson als die betreffende Bestimmung orddeutschen Bund, Baden und Hessen

ura singunlorum einzelner Bundesglieder. elbrück erklärte v E. müsse, daß, wenn lorum, eingeräumt werden, ihm wieder genommen werden

zum Art. 78, die sich hauptsä lich

des Bundesrathes beschaffen, sveränderungen beschließen zu eite gefragt, wie es sich denn Der daß er es doch als ganz heute einem Bundes⸗ diese

gar nicht. Es

immen, was denn Reservatrechte, es schwer sein werde, eine ent⸗

Di

e Freunde des Gedankens mein⸗

] doßs en, es könne nscis schaden, Etwas, was man von allen Seiten 2 in inexe

t eischig, eine Formulirun

haben eine solche entworfen und deghelbe 1 28 zwischen dem Norddeutschen Bund Baden und Hessen vom 15. November 1870. Von einer 8 1

rotokoll zu konstatiren, und zu entwerfen. Sie ergegangen in das Zustimmun

Füerhanpe

ere auch nicht die Rede von der⸗

des Schlußprotokolls zwischen vom 15. November am

25. November 1870 übergegangen ist in das Schlußprotokoll zwischen

dem Norddeutschen 88 Meine Herren!

gefolgt ist in diesem Hause muß indeß, veranlaßt dur

einige neten von Hall,

than hat, in Begiehung ane die Vor en.

merkungen ma ieses Haus über den Gegenstand nicht ge aßt; der bekanntlich nicht Abgeordneten Hölder wahrung von der Kommission das Haus nicht gemacht war. der Verwahrung auch nicht wid Herren, finde ich zwischen einer stimmung einen Unterschied einen Unt

8 Feordnete von

en, sondern zu meinen persönlichen Ungun Wenn ich, meine Herren, mein S ein Recht der Zustimmun

behaupte ich, daß ich mein Auslegungsrecht wahre, ein Recht der Zustimmung habe, fugniß, wenn der Fall eintreten

men, oder auch nicht in Zustimmungsre t verwahrt hat betheiligten, der damals schwieg, Zustimmungsrecht bestreitet.

hat, der kann es, glaube ich,

betheiligte, der sein Auslegungsrech

än

Bund und Württemberg.

1 n! Was hierauf über die Fra im Norddeutschen Reichstage im Dezember 1 das ist Ihnen jaßt dur euß die er bei Begründung des

e verhandelt worden 70, und was nach⸗ zur Genüge bekannt. Ich 1 8* büiee ateesne. s Antrag on früher ge⸗ ge in diesem Hause einige Be⸗

eru

hat einen ausdrücklichen Beschluß

nur in dem Kommissionsbericht,

gedruckt vorlag, der hier verlesen wurde, des ständischen Auslegungsrechts selbst zum Ge Rich prochen worden ist. erwahrun

srechts und des Fendischen Autre ied, den allerdings der Herr Ab⸗ Hall bei der Begründung seines 8 rie gefun⸗

dann sage ich noch nicht, sondern ich wahre mir nur die Be⸗ wird, ein Recht in Anspruch zu neh⸗ Anspruch zu nehmen. f

I

verübeln, Ver aber sein Auslegungsrecht verwahrt nicht befre

t g

en ande eines

sondern von dem Herrn fand sich eine Ver⸗ welche Verwahrung aber

ig ist, daß in diesem Hause Nun, meine des ständischen Zu⸗ eg ungsrechts doch

gänzlich verwischt hat. srecht verwahre, so habe; wimn ich aber

daß ich

Wer sein kann es dem Mit⸗ wenn er hinterdrein das

der

endlich finden, wenn der Mit⸗ leichfälls verwayrt hat, nach⸗

902 1.“ e

Pmicht Meinung über die Frage,

Antrages an

ener gelangt. Meine Herre

träglich zu einer andern Auslegung als nicht verhehlt worden; i

es ist etwas Thatsächliches diesem Hau bin es gewesen, der hier die Vorgänge im Norddeutschen Reichstage angeführt, der auf die schwerwiegende Aeußerung des Herrn Staats⸗ Ministers Delbrück im Norddeutschen Reichstage ausdrücklich auf⸗ merksam gemacht hat, der der Regierung das Recht ihrer Aus⸗ legung verwahrt hat. Wenn nun das Hohe Haus unter solchen Umständen es bei der Stelle in dem Kommissionsberichte einfach Plassen hat, so glaube ich, kann der Regierung mit Recht ein orwurf nicht gemacht werden und ich verwahre mich gegen die Insinuation, welche die Presse, übrigens die national⸗liberale voran, verbreitet hat, daß ich dieses Haus damals, wie man sich ausdrückte, habe »im Dunkeln tappen lassen.« Dieses Haus kannte die Sach⸗ lage, war auf den möglichen Streitpunkt aufmerksam geworden von mir aufmerksam gemachl worden, und wenn das Haus da⸗ mals eine materielle Entscheidung nicht gegeben hat, so war der Grund offenbar der, daß es eine materielle Entscheidung nicht geben wollte. Daß auch die Herren Antragsteller damals bei diesem Unterlassen einer materiellen Entscheidung sich beruhigt haben, das kann ich doch nicht umhin als ein Uebersehen von ihrer Seite aufzufassen. Wenn die Ferit Antragsteller damals die Ansicht hatten, die sie jetzt in so eierlicher Weise eingeführt haben und vertreten, dann sollte man glauben, hätten sie dem Hause sagen müssen: Hier in dem Kommissionsbericht findet sich beiläufig eine Verwahrung des ständi⸗ chen Ausle ungsrechts, damit ist uns natürlich nicht geholfen, die Stände müssen ihr Zustimmungsrecht, nicht ihr Auslegungsrecht ver⸗ wahren und sie müssen einen ausdrücklichen Beschluß daruber fassen. Ich glaube, die Herren hätten damals der Kammer sagen müssen, die Kammer dürfe dem Vertrag überhaupt ihre Zustimmung nicht gebem, wenn nicht das Recht der württembergischen Stände auf Zustimmung zu 8 Aenderung in den Reservatrechten ausdrücklich anerkanni werde. Aber damals haben die Herren über den Punkt überhaupt nicht gesprochen, wäbrend sie eine Veranlassung dazu gehabt hätten durch die Erklärung, die ich damals abgegeben habe, daß nach der Ansicht aller Kontrahenten zu Kompetenzerweiterungen eine vertretungen nicht erforderlich sei. Freilich wären vamals die Anschlußver⸗ träge angenommen worden, mit der oder mit jener Auslegung der fraglichen Bestimmung der Schlußprotokolle. Auch war damals der Standpunkt der Herren Antragsteller bezüglich der Reservatrechte ein einigermaßen anderer. Damals wurde gesagt, diese Reservatrechte, die wollen gar nichts heißen, die bedeuten gar nichts, die Rechte, welche die Regierung vorbehalten hat, die sind deenner.1 es handelt sich um gar nichts weiter, als um den nackten Eintritt in den Norddeutschen Bund. Meine Herren, ich habe es mit einer gewissen Genugthuung in dem Antrage gefunden und von Mehreren aussprechen gehört, daß die von der Regierung damals vorbehaltenen Rechte eine materielle Be⸗ deutung für das Land allerdings haben. Uebrigens, ich muß das noch befiscgen die württembergische Regierung hätte damals ich kam am 10. Dezember 1870 von Berlin zurück und am 19. Dezem⸗ ber wurde der Landtag eröffnet die Zeit gar nicht gehabt, als Ne⸗ gierung sich schlüssig zu machen über eine Frage, wie die vorliegenden 8 esne Frage, die man, unmittelbar von den Unterhandlungen Spiels, burchgesetzt hatte, für Alles, nur für keine raktische ansa über eine solche Frage sich eine bestimmte füntsrechtliche lche ansan nn bilden. Und wir wußten damals auch gar nicht, wie die brigen Regierungen, wie insbesondere die bayerische Regierung deren Unterhandlungen in Versailles wir nicht kannten und deren Verhandlungen mit dem bayerischen Landtage bevorstanden, zu dem fraglichen Punkte sich vexhalten werden. 28 bin der Ansicht, daß wenn ich trotzdem damals mich hervorgedrängt hätte mit meiner per⸗ die Sie nicht entscheiden wollteng war, daß ich das nicht haͤtte rechtferti⸗

Meine Herren, der Vollständigkeit wegen komme ich noch mit einigen Worten auf das, was den Verhandlungen in ch. noc. n nachgefolgt istin München. Der Ausschuß der bayrischen Abgeordneten⸗ kammer, welcher in seiner Mehrheit die Verwerfung des bayrischen Vertrags vom 23, November 1870 beantraͤgte, führt in dem Berichte unter Anderem als Grund für die Verwerfung an die »fast befrem⸗ dende Lücke«, daß nirgends in der Verfassung, in den Verträgen fest⸗ gestellt sei, ob und in wie weit die fraglichen Voten der Bundes⸗ raths⸗Mitglieder (in den Fällen des Art. 78. Abs. 1 und in den

über die Reservatrechte) an die Zustim⸗

Fällen be S hcschceelh 3 mung der gesetzgebenden Faktoren der Einzelländer gebunden sein sollen oder nicht. Diese Mehrheit war nicht so berühich, daß sie 1. genommen hätte, in der Natur der Sache und im klaren Rechte sei die Zustimmung der Ein el⸗Landtage begründet. Diese Mehrheit er⸗ klärte eine ausdrückliche Festsehung über das Verhältniß der Bundesrathsbeschlässe zu den konstitutionellen Rechten der Einzelländer für erforderlicht und weil diese fehle, beantragie sie die Verwerfung des Vertrags. Die Minderheit des bayerischen Ausschusses, welche nachher für ihren Antrag auf Annahme des Vertrags die Mehrheit in der Kammer gewann, war der Ansicht, daß die Frage, in wie weit die Regierung eines Einzelstaates bei Ausübung der den Einzelstaaten im Bunde fest henden Rechte an die Mitwirkung der Volksvertretung ehunden sei, dem inneren Staatsrechte des betr⸗Staates angehöre, vhs den⸗ Frpercsee Sass veeischs n Lutz hat damals gesagk, das estatte allerdi gli 1

Zuckacgon 8 g ngs eine gesetzliche Regelung der

daß die Verträge vom November 1870, obwohl sie eine sehr wesenkliche Kompetenzveränderung, eine Fhcnpeemedhs eans 5 die Gebiete der Presse und des Vereinswesens enthielten, den Landes⸗ vertretungen der Staaten des Norddeutschen Bundes nicht vorgelegt worden sind, und daß diese Landesvertretungen sämmtlich auch

das preußische Herrenhaus 8 dabei sich beruhigt haben, ist bekannt.

ber die ich gar nicht gefrag gen können.

Sösttmmesec he⸗ Landes

in welchen man die Reservatrechte, nicht überall leichten

des bayerischen Vertreters im Bundesrathe. 1

Endlich, als im Februar 1871 die Bundesrathe den Entwurf vorleßte⸗ da fanden sich mäch

Min

mann und ich. Reservatrechte

usschuß des 2 der Bundesrath und der Reichstag genehmigt

a ragliche Bestimmung aus den Schlußprotokollen heraus in den

Verfaffung

err Del 1 ziner Ansicht unter Zustimmung des berechtigten

Zust

der

und

egen

Wi

eliefert sein,

aben; ¹ nicht als selbstverständlich betrachtet haben.

Sie

Deutschen Reichsta

all

einung. nehmung Königlichen

Se

daß

berechtigten

U im

Frage der Auslegung einer man nicht Ergebniß der Zu ver 4 1 ggendem in möglichster Kürze KÜber 1 er fr muß dieser Sinn festgestellt werden nach dem historischen, lichen und dem logischen 2 Iheeimn mit dem übrigen c Husasbemerthn Artikel naeten von 6 mit mir einverstanden des⸗Gesetzgebung desrath.

2*

de

denee sollte. agli

er Inhalt als selbstverst

unserem Dafürhalten der oft

Staats Prwissen Beziehungen vollkommen eg.

un angewendet und eben in

bedeutend mit

Gegensatze im einze lnen

S verfassungsmäßis der Intexressen aauch die als Vertreter 7

*

reden die b eiden ip

Reichsregierun einer neuen Redaktion der eichsverfassung im Bundesrath zusammen von den Bevoll⸗ unterhandelt hatten, die Herren Staats⸗ von Friesen, Jolly, von Freydorf, Hof⸗ Die Bestimmung der Schlußprotokolle wegen der relevirt. Denn der Verfa ungs⸗ hat den Antrag gestellt, den haben, daß die schah ¼ Jah Rdenn geschah ¾ Jahr nachdem hatte, daß nach Bundesstaats die Bundesraths⸗ Bevollmäaäͤchtigten verstanden sei

daß ihm auch eine andere Auffassung nicht bekannt geworden sei. ih Seite im Bundesrath

diese Aeußerung wurde von keiner . nd erhoben und damit dürfte ein gewisser Beweis dafür daß jedenfalls diejenigen, die in Versailles unterhandelt

as Erforderniß einer Zu immung der Landesvertretungen

wi

igten, die in ister Helbruͤch,

Versailles von Lutz,

wurde damals deutschen Bundesrathes

enommen werde. Das

auf⸗ orddeutschen Reichstage erklärt

im

immung nur der

erspruch

So viel, meine Herren, über die Entstehungsgeschichte des Art. 78;

wissen über dieselbe jetzt gerade so viel als ich. Was ich, meine Herren, im November v. J. zur Sache im e erklärt habe, das war, es kam ja jener Zwischen⸗ unerwartet und unvorhergesehen meine persönliche

eute bin ich in der Lage, nach es Königlichen Geheimrathes im Namen der Staatsregierung mit höchster Genehmigung jestät des Königs die Erklärung abzugeben, Ansicht und rechtlichen Auffassung der Staatsregierun ter Zustimmung des Bundesstaates (Art. 78 Abs. 2 der Reichs⸗Verf.)

verstehen ist: die Zustimmung der Bevollmächtigten

Bundesrath. * 1 : Meine Herren! Wir müssen die Frage betrachten als eine reine bestehenden Fesetlichen Bestimmung, wobei

den Standpunkt einnehmen kann; daß man deshalb dem Auslegung sich nicht zu unterwerfen habe, weil bei dem Bestimmung man über die Auslegung sich nicht

habe ich mit Fol⸗ zu

ücklichen Erklärung der Kontrahenten 78 in der fraglichen Richtung dem sprach⸗ 5 der fraglichen Verfassungs⸗

Inhalt der Noichsverfassung rischen Zusammenhang war der jetzige 2. Absa ursprünglich nur eine protokollarische Fesnterngat un zum 1. Absatz, der damals den einzigen Inhalt des Der 1. Absatz redet die Herren Abgeord⸗ von Gmünd sind glaube ich, darin ausschließlich von dem Wege der Bun⸗ von der Abstimmung im Bun⸗ Dafürhalten nicht anzunehmen, daß dieses 1. Absatzes auch an den Weg

etzgebun st der Landesvertretung 88e.n enn as d 8 wäre, so müßte, glaube ich, die

tlicher sich ausgedrückt haben und ganz gewiß 8 Erläuterung deutlicen ssch erden als eine von allen Seiten ändlich betrachtete Bestimmung. chen Zusammenhang betrifft, so bildet nach ehörte Satzz, daß die Regierung eines

Uein nicht der Staat« sei ein Satz, der ja in . . keinen entscheidenden

alle. Wort Staat wird an ijedenen Bedeutungen gebraucht und

den Beziehungen nach lußen häufig gleich⸗ Staatsoberhaupt oder 8 taatsregierung. 6 ets, in welchem Zusammenhange un

Es seagt gch süe Falte e . Fe 7cich. 83 en Falle handelt es ich um Beziehungen der inzeln⸗ Ferliegena ec. han Willenserklärungen der Bndese Reich. Im Reich aber der Bundesrath das * Organ zur Geltendmachung des Willens, n⸗Staat Es bezeichnet denn Bun ten keineswegs blos sie bezeichnet dieselben in den Art. 6 der »Königreiche«, der

ganz

iner Maje nach der niglichen

e

andekommen der ändigt habe. Die Rechtsansicht der Regierung

In Ermangelung einer ausdrü en Sinn des Abs. 2 des Art.

Zusammenhang

Nach dem histo

78 bildete. Hall und

ausschließlich Es ist nach unserem rotokollarische Erläuterung

t.

Was den sprachli

für sich

im vorliege

egengrund im in sehr

fuͤr sich

mit welchem

taaten zum egenüber dem

der Einzeln⸗ Reichsverfassung die

der Regierungen . und 8 als Vertreter der »Bundesglieder«,

Bundesstaaten⸗«. ö sammenhang betrifft/ so V n logischen Zusanmn Was, meine Herren, den 9 eichsverfassung von Kom⸗

Absiß⸗ des dnt, dreh eich Ausdehnungen der en. er erste atz rede Au denzausdehnmengen, sachliche Gebiete gegenüber allen Vundesglie⸗

Kompetenz auf von Ausdehnungen der Zuständigkeit

weite Absatz redet

2 dern gket⸗ die regelmäßig schon der Reichszuständigkeit unterworfen

der einigen in gewissen Beziehungen Im ersten Ab atz ist, darin Abgeordneten Oe erlen und Streich mit uns der Lan 6XX“ vic Arferpes rum soll sie nothwendi sein in den Fällen des 2. Absate ““ 88 k.,8 wo 8 sich nicht von einem gemeinsamen In⸗ teresse aller Bundesglieder, sondern von dem Interesse einiger weniger oder eines einzigen Bundes liedes handelt, nothwendig war hier nur die Ausschließung einer Majorisirung im Bundesrath. Es ist schon wie⸗ derholt und mit vollem Rechte angeführt worden, daß doch ganz

einem o

egenüber von Und geg Bundesgliedern.

eptionell gestellten stimmen die Herren 2 überein, die Zustimmung

gewiß die

wesen, ganze vertretungen tages bezogen wären Schicksal z. Werth ich auch auf Nachdem da nicht angenommen ist, selbstverständlich subintelligirt Ueberhaupt darf man mit dem Vertragsp es genügt nicht, tstanden; also bgeändert werden. soweit nicht die Satz in dieser All Folge des Vertragsschlusse gfähigkeit der Kontrahenten eingetreten ertragsschluß ein Verhältniß g akter des Vertragsrechts an⸗ Verfassungsrechtes, des organischen staat⸗

als das

bin operiren; durch Vertrag en nur durch Vertrag a das nur richtig wäre, so ist wenn in Handlun

festgesett nicht richtig, gen in der oder wenn durch den? ist, welches nicht mehr sondern die Natur lichen Diese beiden Beziehungen, stattgehabter Ver⸗ Falle zutreffen. Nicht erst

1871 sondern ber 1870 sind schriften der dem Schutze, aber auch eutschen Stgaten vermöge des staatliche F Glieder eine sie in diesen keit unterliegen.

Novem für Vor

sind, und verm gungen der

von steller sich noch ich, fassun von

egenden

gesetzt haben,

Verbandes.

ahre

getreten sind in eine neue rheblichen Beziehungen öge welcher Handlungsfähigk und daß damit pwicheihs Bestimmungen versasfun welche in

elbst abgeändert wor

wenigstens hier

erträgen

m Bundesrath

im Bundesge cenf vas 2. A

ilt für alle

Fsatzes des Die Fälle

stellen zu

a doch gewiß

des Vertra

tande gekommen.

von den 8 agen, da

durch

Erfolge, gestern geschehen man etwas der rung Bundesrath en. Wenn satzes die so daß von e graphen nicht sei

itutionell erachtet meiner Absatz des deutschen

efallen. jetzt den zunehmen

Ansicht

nicht aufgege Ausschusses theilt ganz Nur ist eben loren. Was

zu starken Fa von Aalen h des ersten legung, wel

edeutung sind nicht die Ausdehnung der

oder wäre nicht Gebiet des bürger

darauf h 1 sie nicht von einer ga

der württembergischen hier vorbehaltene

Sodann,

ni

wollen, rein 1ea halten. etenz⸗Abgränzung sa de 8 ebenso durch 8—2 er Kompetenz gegenüber einzelne was in . Sehlüßprotokollen, in Dokumenten feche gs haben, die ganze Reichsverfa kann gerade so) wie von ellern gesagt is r Natur der Sache und nach . könne, die 2* eseitigen. ompetenz⸗Erweiterun der Landesgesetzgebungen, und man kann wie es .2

8 nach de eichsgesetzgebung ni

einseitige Akte Absatzes kann eine

die Befugniß über diese

ustimmung in

8

werden i Fällen lag und liegt die 1 Es ist diese Entscheidung

en die Ansicht der

Art. 78. ein ver Hecches Bemühen

Bundes geg

ampf;

den Stan

gestern angeführt hat,

Absatzes che die

Absaß geben,

B. die uns

der

des

in

meine

nicht den

angezogen

mit

AääldSmas

als die

Man u

ist/

agen:

Landesgesetzge einräumt/ s Necht unbestrittenermaßen ebung

Reichs⸗Gesetz iner Anwen

warum so

muß es der

den

un welches

die

Position übrigens

rben au at

durch eine 2

äͤlle des 1. Absatzes des Art. 78 von ei als die des zweiten 1gses. eichszuständigkeit auf Presse und Vereins⸗ dieser Zuständigkeit auf das 1 die Bildung der Landes⸗ aben sich ja Beschluͤsse des Deutschen Reichs⸗ nz anderen Bedeutung Postverwaltung, soviel Selbständigkeit lege? Absatze des Art. 78 Dafürhalten nicht als den Fällen des 2. Absatzes. rinzip nicht blos oben⸗ deutsche Verfassung ist ch in jedem einzelnen Falle

die Aus ehnung lichen Rechtes od

8 Vertragsprinzip in kann es nach meinem werden in

zu sagen: kann sie au Ganz abgesehen Kontrahenten etwas Anderes

den Charakter

meine Herren, der Redaktion der R shon in den Schlußprotokollen vom ie Bestimmungen über Bundesverfassung; unter der Herrschaft d Herren, ist des Eintritts in das D orm, vermöge welcher 8 größeren Ganzen geworden 1 Beziehungen neuen Bedin⸗ Damit / daß

oweit nichts and

den sind, dami

icht befreunden su können, Art. 85.

uswärtigen schließen wir keine Ver

ir ab und Iigein Srgun

Fälle unserer

Art. 78

des 1. Absatzes rechtlich an älle des zweiten,

eine des Reiches, von der der 1. Absatz ntstanden, wie

Vertrag e Bundesgliedern.

der Besteuerun

das ist ja doch 2 gleichzeitig aber der Regie⸗

85 und 88 der Verfa

Gegent eil stattfinden? Und wenn in den Fällen des funden wird, dann in den Fällen des 1. Absatzes. ae Entscheidung unserer Frage

das Erachten dpunkt des

für zum Fällen

geordnete von Aalen hat das als ein iesssosehe Kämpfer en

er au

dem ersten

ie

dürften

eben

er württem

sonst w der württe den

handelt.

85 haben

Ins2. Abstimmungen,

das m Herren!

di ung

t ist, von den

Auch in den nur g eshalb

ar bung beläßt / durch ihre der Landesge in den der barkeit estim ungsurkunde in di enn in den Fällen 8 die Ausschließ

bsatz

ersten 2. -- ganz richtig auch die P

emeinh 8 gewisse Aenderun⸗

Paragraphen

Die allgemeine

den Fällen des

des Branntweins und

der Bestimmungen

erfaßt. osition des ersten Absatzes des bayerischen Ab

ü dieselbe Frage jüngst ausgege 8 Abgeordneten

EETI11“

ner weit schwerer

Oder war

avon, daß heit auch dann sind;

eschaffen worden an sich trägt,

in vorliegendem

eichsverfassung vom

Serege⸗ erklärt also sie stehen unter er Reichsverfassungs⸗ so gewiß,

daß die süd⸗ eutsche Reich ein⸗ sie in sehr

dem so ist/ bergischen Landes⸗

deres als ein Landesgesetz ist, t scheinen die Herren Wnag. e

ürden sie, glaube mbergischen Ver⸗ der

Ceine Herren!

träge mit Auswaͤxt gen ghe

0 Trutschen Reiches. auch

ders konstruiren, anders

Und für die Fälle des

wirklich für Kom⸗ spricht, die ist die Abgränzung Nicht blos das, eäußerlich mehr die ist durch Vertrag ze bs. Ab

ich

2. Fällen des 1. klarem Rechte der gesetzten Schranken Fällen des ersten eschehen auf Kosten hier mit demselben Biers nicht denkbar, daß

Abstimmung im Igebung zu ver⸗ ällen des ersten

Landesverfassung vorgeht/ er

Para⸗ en Fällen die Rede es 2. Absatzes das

ung der ständischen

Absatzes so außerordentlich inkon⸗

*

muß sie doch ebẽnso inkonstitutionell Meine

Herren! Nach im ersten

zur Zeit des Nord⸗

erren Antragsteller aus⸗

halten, verloren ist;/ auf⸗ Der Herr Ab⸗ Herr Mohl hat

eordneten- en wurde, von Aalen

zum ersten Absatze unwiederbringlich ver⸗

worden sein.

angeführt Berrn Ab

1“

je nach geordneten diesem ersten

der Herr Abgeordnete von Aalen

meine Herren, de

möchte in einzelnen etragen

2. en ntscheidenden Bens

des Art. 78

Gegner des .

lbstimmung im Bun

eziehungen doch in etwas Der

Herr Abgeordnete ie Gefährlichkeit

für der Aus⸗

desrath der württem⸗

11““