Eisenbahn-Prioritäts-Aktien nnd Obligationen.
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Ausländische Fonds.
Industrie-Papiere.
DberschI. Em. v. 1869 Kleine
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— FFandbr. 5 Schwed. 10 Rthl. Pr. A. — New-York St. Anl.
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1 Freitag den 16. Februar. 121S. KR. vxmlI 224 vd;
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Aquarium.
8 gelegenheiten. ülübberwiegend gegen Lohn oder sonst in geringem Umfanßge be⸗
6 Berlin , 16. Februar. In der gestrigen (31.) Sitzung des trieben wird, der Gewerbesteuer vom Handwerk unterliegen Fanf es der Abgeordneten legte zuerst der .ss Welgißter eee baste abzuändern, daß es auch in diesem Falle mit der af zu Eulenburg einen Gesetzentwurf, betr. die er vom Handel und zwar in der Klasse B. zu ver⸗
III. Em..
reuss. Südbahhn do. Lit. B..
v. do. do. v. 1865.. W66“ Rhein-Nahe v. St. ar. do. do. II. Em. Schleswig-Helsteine.. do. II. Ser.. do. II. Ser.. do. IW. Serx. do. V. Ser
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II. Em... 8½ 4 Eisenbahn-Stamm-Aktien. Ber 5 8 B [Berl. Nordbahn.
Cref. Kr. Kemp. do. do. St.-Pr. Warsch.-Bromb. Wsch. Ldz. v St. g. Oest.-Frz. St.-B. do.
Pux-Bodenbach.. do. neue..
Fünfkirchen-BaresH
GSaliz. Carl-Ludwigsb...
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do. do. III. Em. Kaschau Oderberger..
Ostrau-Friedlander.
Nordostbahhn...
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[Rockford, Rock Is'and..
2 Port-Royal. [St. Loufs South Eastern. G Central-Paeiishe
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do. Bock-Brau.. do. Br. Friedrh. do. Br. Schönebg. do. Centralheiz..
do. Immobil.-G.. do. Papier-Fabr. do. Passage-Ges. do. Pferdeb... do. Perz. Manuf. do. Vulcean do. Wasserwk.. Boch. Gussstahl. Böhm. Brauh.-G.
do. Friedrichshöh do. Schultbhb. Bresl. Bier Wisn. Bresl. Wagg. Fab Charlott. Chm. F. Constantia. Contin. Gas... Dt. Eisnb. Bau-V. Eckert Maschinb. Egells Masch... Esb. Eisenb. Bed. Färberei Ullrich.
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öͤffentllichen Immobiliar⸗Feuerversicherungs⸗Anstalten in der Provinz Schleswig⸗Holstein zur verfassungsmäßigen Ge⸗ nege 82 1b. erklärte: eecehichigfn cs Ich habe die Ehre, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung eci Gesetzentwurf von provinziellem Interesse u 8 bandelt sich um die Immobiliar⸗Brandversicherungsanstalten in Schleswig⸗ Holstein. Dort bestehen nämlich drei öffentliche Immobil iar⸗Feuer⸗ ee ⸗Anstalten, welche von den Königlichen Behoͤrden ver⸗ waltet und geleitet werden. Es handelt sich darum, diese drei An⸗ stalten in eine einzige zu vereinigen und dieselbe zu einer ständischen zu machen, zugleich aber einige allgemeine Bestimmungen über Klassiftkation un 1“ zu treffen. Die bisherige Ein⸗ richtung beruht auf landesherrlichen Anordnungen, sie tann afs nur durch ein Gesetz geändert werden. Der Gesetzentwurf hat dem schles⸗ wig⸗holsteinischen Provinzial⸗Landtage vorgelegen und hat dessen Zu⸗ stimmung erhalten. Indem ich die betreffenden Stücke dem Herrn Präsidenten überreiche, glaube ich vorschlagen zu dürfen, daß der Ein⸗
achheit der Sache wegen die A einhei S sachcert nsene g ngelegenheit durch Schlußberathung
— Darauf beantwortete der Minister des Innern die Interpellation des Abg. Dr. Löwe, (s. S. 894 der gestr. Nummer, neg ban⸗ Ietegpeans dieselbe motivirt:
Ich bin erst durch die Auseinandersetzung des Herrn Interpellan⸗ ten über den eigentlichen Sinn der Iletepenato⸗⸗ beee Wachen, weil, als ich sie 92 ich nicht recht wußte, ob der Erlaß des Land⸗ raths, welcher derselben beigefügt ist, ihm zu weit oder nicht weit enng ging. Ich sehe jetzt/ daß der Herr Interpellant meint, einige der Bestimmungen, die für den Kreis Ortelsburg erlassen worden sind, ließen sich mit den gesetzlichen Vorschriften nicht in Einklang bringen. Der Ansicht bin ich nicht. Diese Verfügung habe ich zwar erst jetzt
anlagen sei, der Stakats⸗Minister Camphaus . Ninist en das Wort: Meine Herren! Es möchte zur Abkürzung der Diskussion ge⸗ Secheg, wenn die Regierung fors beim Beginn derselben ihren F an punet⸗ zu den Porschlähen er Kommission klar bezeichnet; es i 2 zwar in der Kommission selbst schon geschehen, es wird aber zweckmäßig sein, diese Erklärungen hier zu wiederholen. Ihre Kom⸗ mission hat sich im Ganzen mit dem von der Regierung vorgelegten Geset⸗Entwurf einverstanden erklärt und hat die Erleichterungen der Muͤhlenbesitzer in der Gewerbesteuer, wie sie von der Regierung in Vorschlag gebracht worden ist, gutgeheißen; sie hat aber hinsichtlich der Mühlen, die in der vierten Abtheilung zur Gewerbesteuer zu veranlagen sind, einen anderen Modus in Vorschlag ge⸗ bracht, als wie ihn die Regierung für zweckmäßig hält. Die Regie⸗ rung hat nämlich den Vorschlag gemacht, daß Mühlen von ganz geringem Umfang, die entweder lediglich oder weit überwiegend für ohn arbeiten, in der Kategorie der Handwerker zur Steuer veranlagt werden sollen. Sie hat sich dabei angeschlossen an die Bestimmungen des §. 15 des Gewerbesteuer⸗Gesetzes, welches auch in Zukunft noch in Kraft bleiben wird, hinsichtlich der Besteuerung verschiedener Arten von Mühlen, die ebenfalls mit der Handwerkersteuer zu belegen sind. Die Regierung war sich daher bewußt, daß durch ihren Vorschlag die in Rede stehenden Mühlenetablissements mit einem Mittelsatz an Steuer von 4 Thlr. zu belegen wären, sie ist aber der Ueberzeugung, daß gerade dieser Mittelsatz den Verhältnissen der Mühlen entsprechen wird und daß den Mühlenbesitzern eine zu weit gehende Erleichterung zu Theil werden möchte, wenn man sien statt zu diesem Mittelsatz von 4 Thlr. in der Klasse H. der andwerker, veranlagen möchte
zur Klasse B., die mit einem Mittelsatz von 2 Thlr. bele ist. Ich will zunächst hervorheben, daß für das befami finanzielle Resultat die Frage nicht ganz unwichtig ist. Es werden in der vierten Abthei⸗
lung etwa 21,000 Mühlen mit dem Mittelsatz von 4 Thlr. zu besteuern sein,
regon- Paeisie ux d sGummifbr. Fenr.
Feer⸗ durch die Interpellation kennen gelernt, weil dergleichen spezielle Ver⸗ und wenn man nun diesen Mittelsatz von 4 Thlr. herabdrückt zu dem
fügungen der einzelnen Landräthe ja nicht zu meiner Kenntniß kom⸗ Mittelsatz von 2 Thlr., so entsteht dadurch gegen den Ausfall von
ordnung, die ich erlassen habe. gebräan Füt000,hlr. den Ihnen die Staatsregierung in Vorschlag jelle Seite der Frage in,
. So lange die Kartell⸗Konvention mit Rußland vom Jahre 1857 meine Herren, so wi 1 tage 1e. B bestand, hatte Preußen die Verpflichtung, gewisse Kategorien von so steht der Staatsregierung die Frage einer gerechten und gleichmäßi⸗ Fetw ba! russischen Unterthanen auszuliefern, namentlich ausgetretene Militär⸗ gen Besteuerung doch noch höher. In der Kommission ist der Ge⸗ b pfüchige, Verbrecher u. s. w. Diese Verpflichtung ist mit Erlöschen sichtspunkt verteeten worden, daß es den bisher in der Klasse B. der russisch⸗polnischer Unterthanen zu entledigen, die uns unbequem oder Erleichterung gereichen würde, wenn ihnen diese Müblen⸗Etablisse⸗ gefährlich werden, hat sich gewiß doch die Regierung mit dem Wegfall ments hinzuträten; und wenn dadurch die Moöglichkeit 8 ger Konvention nicht begeben; dies beruht schon auf allgemeinen würde, eine höhere Steuer auf die Mühlen zu legen und diese Steuer völkerrechtlichen Grundsätzen. blos dazu zu erheben, um die mit dem Mittelsatz von 2 Thlr. Die Spite des Erlasses, auf welchem die Verfügung des Land⸗ in Klasse U. veranlagten Steuerpflichtigen zu erleichtern. Das raths basirt, ist keinesweges gegen die Militärpflichtigen gerichtet; scheint uns aber doch kein richtiges Verfahren. bei der Normirung im Gegentheil, wir haben meistens die Erfahrung gemacht, daß der⸗ der Steuer zt sein, daß man eine an sich richtige Besteuerung nicht gleichen Personen, wenn sie aus Polen oder Rußland übertreten, bei eintreten läßt, sondern eine geringere, um dadurch das Mittel zu ge⸗ uns als brauchbare Arbeiter verwendet werden können: die wund⸗ winnen, andere Steuern noch weiter zu erleichtern. Soweit die Frage wirthe nehmen sie gern und die Regierung beunruhigt sie nicht. Neben der Erleichterung in Betracht kommt, scheint die Kommission über⸗ diesem Theile von Ueberläufern befindet sich 8 an der russisch⸗ sehen oder nicht Uchtic Fecpordigt zu haben, daß durch die Einran⸗ polnischen Grenze eine sehr große Anzahl von Gesindel, Bettler, Land⸗ — die nach der Ansicht der Regierung vorgenommen werden Schaaf Feil.... streicher u. s. w., wie sie in der Verfügung bezeichnet worden sind, soll — der Müller in die Klasse der Handwerker den letzteren eine Ch. Fbr. Schering 1t welche dem Lande im höchsten Grade beschwerlich werden, und Erleichterung zu Theil werden wird, die auch diesen zu Schles. Wagenb. deren sich so schnell und einfach als möglich zu entledigen, im gönnen ist. as Verhältniß ist gegenwärtig Folgendes. n veee er Regierung und Bevölkerung liegt. Die Anweisung geht der Handwerkerklasse H sind für das Ja r. 11871 in der ahin, daß die Gensdarmen und Polizeibeamten womöglich im ganzen Monarchie 20,593 Gewerbetreiben de veranlagt, mit Augenblick des Uebertritts solche Leute ofort wieder zurückweisen; einem Steuerbetrage von 82,614 Thlr. Wenn diesen Steuerpflichtigen
daß der Gensd'arm, der solchen Leuten begegnet, den Betreffenden nach die Mühlenetablissements von diesem geringen Umfange, wie es die
seiner Legitimation fragt und sobald er diese nicht nachweisen kann, Regierungsvorlage beabsichtigt, hinzutreken, so wuͤrde also der in der
ihn sofort wieder an die Grenze führt und sagt: Du gehst zurück, — Se H. aufzubringende Steuerbetrag ich- auf einige vierzig⸗
freilich auf die Gefahr hin, daß er an einer andern Stelle wieder her⸗ tausend Gewerbtreibende erstrecken und würde sich ungefähr gegen den überkommt. Aber ich glaube, es wäre eine zu peinliche Auslegung Pöergronrrahr Betrag verdoppeln; er würde aber, da sehr piele des Gesetzes, wenn man diesen Landstreichern und Vagabonden es ge⸗ Mäuͤhlen recht füglich einen höheren, als den Mittelsatz von 4 Thlr. statten wollte, obgleich sie ohne Legitimation sind, sich erst irgendwo tragen können, auch noch den bisher steuerpflichtigen Handwerkern einzunisten und dann beim Oberpräsidium anzufragen, ob es erlaube, eine Erleichterung verschaffen können.
daß sie dableiben, und dann hinterher ein Verfahren eintreten zu Aus allen diesen Gründen legt die Staatsregierung Werth darauf,
lassen, welches, je länger der Aufenthalt gedauert hat, desto schwerer daß der §. 1 der Vorlage in derjenigen Fassung angenommen werden und härter kersb g “ hat desto schwere möge, wie ihn die Regkerung FaeceHkagen 8
1.1“”“ Mihr.-Schles. Centralbahn Mazinz-Ludwigshafken 5 Oestr.-franz. Staatsb., alte3 8 F6
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134etw bz B 111u““ Ich glaube, daß das Gebot, lastige Personen im Augenblick des Was den von der Kommission beschlossenen Zusatzparagraphen 3
15/11. 108 ⅛ bz B 8 “ ständig innerhalb der gesetzlichen Befugniß liegt; und daß die An⸗ In der Spezialdiskussion über §. 1 desselben Gesetzentwurfs bz. . I wendung dieser Befugniß S an der russisch⸗polnischen Grenze empfahl der Abg. Hahn (Referent) nochmals den Kommissions⸗ 88 8* uue“ von Werth ist, werden wir llle bestätigen, die mit den dortigen Ver⸗ vorschlag: Die Klagen über zu hohe Besteuerung Seitens der 1610. IU1AbnG 2 11““ hältnissen einigermaßen bekannt find-. Müller Lrn als begründet zu erachten, die Regierung sehe das 6/10. 112 bz 1“ 28 G ch glaube, hiermit die Interpellation genügend beantwortet und auch ein, aber die Abhülfe, die sie vorschlage, sei ungenügend 1571 1““ “ b die Bedenken 88 8 E sn haben. Darauf erwiderte der Regierungs⸗Kommi ar, Geh. Finanz⸗ See. 8 1 8 8 Abonderung der Fewerbe arer. Qefggesung, 7 ser veim Ne Ferren. Die Staatsregierung hofft, daß die V 8 . V 8 1 Vorschlage der Kommission, den §. 1 der Vorlage, welcher be⸗ sezung des Herrn Referenten nicht shehn daß also die Masjorität
4 “ vA“ stimmt, da das Müllergewerbe, welches lediglich oder weit der Kommissionen nicht die Ihrige sein werde. ““ 9 1“ 1“ 9 1 8 8* 8 “ . 8. 9. 8 1 ,17 2
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