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ar fragen, ob man nicht eine Grenze treffen könnte, um das ganz eringfügige eine Grenze, die nach einer Ziffer sich be⸗ mäße, indessen dem tritt das Bedenken entgegen, aß wichtige prinzipielle Fragen sich oft an die kleinsten Ziffern knüpfen kön⸗ nen, während andernfalls eine große Ziffer gar kein Prinzip zum Austrag bringt und die Vertretung für eine solche sich auf keiner Abweichung von der für die Staatsregierung maßgebenden Norm zu gründen braucht. Nun enthält aber auch der Vorschlag, wie die Kom⸗ mission ihn formulirt hat, Etwas, was in vielen Fällen völlig un⸗ ausführbar sein würde; es soll nämlich die Eintragung in das Soll angeordnet werden behufs der weiteren Verfolgung;, welche von der vorgesetzten Behörde weiter zu betreiben ist. Voraussetzung ist also, daß in allen Fällen eine Verfolgung der vorgesetzten Behörde ein⸗ treten und von ihr betrieben werden soll. In zahlreichen Fällen ist eine solche Verfolgung schon von vornhereinunmöglich/ nämlich wie ich auch schon in der Kommission hervorgehoben habe, in allen denjenigen Fügen, wo die Vertretung des Beamten zwar unleugbar, wo sie vielleich durch richterliches Erkenntniß festgestellt ist, wo aber das richterliche Erkenntniß schon seine vollständige erfolglose Vollziehung gffernben at und also von einem noch einziehbaren Defekt gar nicht die Rede san kann. Nach den Vorschlägen der Kommission würde aber in allen denjenigen Fällen, wo durch die Notatenbeantwortung und nach der Notatenbeantwortung keine Deckung, d. h. keine Zahlung eingetreten ist, die das Staatsvermögen ausgleicht, die Ein⸗ tragung in das Soll erfolgen müssen, unangesehen 1 ob die Behörde eine Verfokgung eintreten lassen könne oder nicht. In zahlreichen Fällen ist auch die Lage der Sache die, daß man eine Verfolgung von vornherein für möglich seen kann, daß sich aber im Laufe der weiteren Verhandlung die Verhältnisse so entwickeln, daß ein Rechtsgrund für die Verfolgung wegfällt Derjenige Beamte z. B., dem man die Vertretung zugemuthet hat, weist nach, daß er in seinem Rechte gewesen ist, das Anerkenntni dessen kann ihm nicht verweigert werden, also auch ein solcher Fal deseh. von der Eintragung in das Soll nothwendig auszuschließen sein. Nun tritt aber mit dieser Bestimmung eine zweite in Verbindung, und da muß ich um Entschuldigung bitten, wenn ich der Diskussion des §. 17 vielleicht in einiger eziehun schon vorgreifen sollte. „Es soll nämlich das ganze Soll, wie es eingetragen ist, mithin sollen auch diejenigen Fälle, in welchen die Uneinziehbarkeit bereits feststeht / durch die Bemerkungen der Ober⸗ Rechnungs⸗Kammer zur Kenntni des Landtages gebracht werden. Hier soll also zur Kenntniß des Landtages etwas gebracht werden, was mit der Frage, ob die Staatsregierung die für sie bindende Richtschnur bcholgt oder überschritten habe, in keiner Verbindung steht, es würde damit also dem Landtage die Enischeidung darüber vindi⸗ zirt werden, ob denn alle diese Fälle zur Verfolgung geeignet sind, ob die Staatsregierung zur Verfolgung das Ihrige ethan habe, ob nicht vielleicht noch irgend welche Mittel vorhanden ein möchten, die zur Beitreibung des rückständigen Soll führen könnten. In einer roßen Zahl aller dieser Fälle würde in die ene namentlich —— Frage eingetreten werden, ob denn nun die Exekutivmittel er⸗
schö sind ob bei ganz klarer Vertretung alle diejenigen herangezogen sind, ie möglicherweise in Anspruch genommen werden koöͤnnten, ob manden richtigen Weg der Verfolgung beschritten, ob die Pheschecen Exkussen sind,
ob ihnen nicht vielleicht hier und da noch ein ermögensobjekt weg⸗
enommen werden könnte, also alle diese Verwaltungsfragen würden in die Bemerkungen der Ober⸗Rechnungskammer aufgenommen wer⸗ den, um demnächst qusgesprochenes oder stillschweigendes Motiv für die Entscheidung des Landtages werden zu können, öb die Entlastung zu ertheilen oder zu versagen ist. Dem gegenüber hat die Staats⸗ regierung es für das Richtigere gehalten, daß die Fassung ihrer Vorlage unverändert beibehalten werde. Sie giebtzu, daß in allen jenen Fällen, wo eine Vertretung von der Ober⸗Rechnungskammer angeregt worden ist, es ihre Schuldigkeit ist, die Verfolgung eintreten zu lassen; sie giebt ferner zu — und das scheint zur Stellung des Abänderungsantrags geführt zu haben — daß die Ober⸗Rechnungskammer keine Behörde ist, welche sich darüber schlüssig machen kann, ob sie ein Recht ausüben
wolle oder nicht, Letzteres, um im konkreten Falle eine Nachsicht zu üben
aus irgend welchen Billigkeitsrücksichten. Für die Ober⸗Rechnungs⸗
kammer fällt Recht und Pflicht in dieser Beziehung zusammen; aber ob die Ausübung des Rechtes an seiner Stelle sei, ob sie zu dem Ziele fuͤhre, welches die Ober⸗Rechnungskammer ins Auge faßt, das soll nach der Regierungsvorlage ihrer Beurtheilung unterworfen werden; es wird danach der Ober⸗Rechnungskammer freistehen müssen, andere Mittel zu erschöpfen und in den Fällen, wo sie die Verfolgung für nothwendig hält, entweder in Uebereinstimmung mit der Staats⸗ regierung oder auch, um gegen die Staatsregierung ihre Ansicht zur Geltung zu bringen, indem sie die Verfolgung durch die Staats⸗ regierung anordnet. b 1 ““ Ich bitte um Verzeihung, wenn ich noch zwei Worte hinzufüge. Dassenige, was ich ausgeführt habe, finde ich auch ausgesprochen in dem von dem Herrn Abg. Engelcke eingebrachten Amendement; ich würde daher die Zustimmung zu diesem Amendement eventualiter erklären.
Nach dem 58 Lasker nahm darauf zu demselben Para⸗ graphen das Wort der Staats⸗Minister Camphausen:
Ich möchte doch die nachfolgenden Redner bitten, bei dem Be⸗ schluß über §. 17 den F. 18 unausgesetzt im Auge zu behalten, und zugleich will ich hiermit aussprechen, daß die Verwerfung der Kom⸗ missions⸗Anträge in diesem Punkte auf das Allerdringendste gewünscht werden muß.
Was dann die Bemerkung des Herrn Abg. Lasker betrifft/ daß
ie Kommission nur den gegenwärtig bestehenden Zustand wiederholt habe, so ist die vollständig unrichtig.
Wenn Sie irgend ein größeres Protokoll der Ober⸗Rechnungs⸗
ammer zum Durchlesen in die Hand nehmen — die Lektüre ist nicht
selbst kä
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immer sehr angenehm — dann werden Sie eine große Zahl von
Bemerkungen finden, wo ausgesprochen wird, dieser oder jener hat hier ein Versehen gemacht, es ist eine Intrade des Stagtes die hätte erhoben werden müssen und ist nicht erhoben worden eShat ein error in calculo stattgefunden, ich will also beispielswei e sagen, wenn Zeugengebühren bei der Justiz festgestellt werden, es wird zu viel oder zu wenig bezahlt, es treten Fälle ein, wo nach dem strengen Rechte ausgesprochen werden müßte, hier hat der Beamte 3 Pfennige oder 1 Silbergroschen zu ersetzen u. s. w. u. s. w.; das sind nicht etwa fingirte Fälle, das ind Fälle, die toto die in den Revisionsprotokollen der Ober ⸗ Rechnungskammer vor⸗ kommen. In allen diesen Fällen ist die Ober⸗Rechnungskammier nach dem jetzt bess. e Zustande berechtigt, auszusprechen: hier sind die Vorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen nicht ganz genau befolgt worden; es ist das und das Versehen gemacht worden; eigent⸗ lich mußte der Ersatz bis zu der und der Höhe eintreten; wir nehmen an, es ist entweder aus Irrthum gefehlt worden oder aus unrichtiger Beurtheikung der bestehenden Vorschriften oder aus einem Herzeh. lichen Versehen; wir erlassen eine Warnung, daß das in Zukunft nicht mehr geschehen möge; wir sehen aber wegen Geringfügigkeit des Gegenstandes davon ab, der Sache weitere Folge zu geben. Nach dem §. 16, wie ihn die Regierung vorgeschlagen hat, wird dieses rich⸗ tige und zweckmäßige Verfahren beibehalten; nach dem §. 17, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat, wird dieses zweckmäßige Verfahren unmöglich gemacht, und es wird daher der bestehende Iustand durch diesen Berschla wesentlich alterirt. — 1
Was im Uebrigen den Zusammenhang des §. 16 mit dem §. 17 betrifft, so beziehe ich mich auf die lichtvolle Darlegung des Herrn Regierungskommissars und schließe mit der Bitte, daß Sie sowohl den §. 17 der Kommissionsvorlage, als auch das vorletzte Alinea des §. 18 seiner Zeit verwerfen möogen. S.
1*
“ “
Kunst und Wissenschaft
Berlinz, 17. Februar. Das in der Nr. 34 d. Bl. besprochene neueste Kunstwerk von Joseph Firmenich:»Die deutsche Kaiser⸗ eiche in der Hangelsberger Forst⸗ ist zum Besten der Kaiser Wilhelm⸗Stiftung vom 16. bis 22. d. M., Dorotheenstraße 20 hierfelbst, ausgestellt. —
— Der Kreisgerichts⸗Direktor a. D. Karl Friedrich Koch, dessen am 21. vorigen Monats erfolgten Tod wir eeg war be⸗ kanntlich einer der namhaftesten Vertreter der preußischen Rechtswissen⸗ schaft. Wir geben deshalb nachträglich noch eine kurze Nach⸗ richt von seinen Schriften. Am bekanntesten ist sein be⸗ reits in 5. Aufl. mit Kommentar und Anmerkungen herausgegebenes »Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staatene«. 4 Thle. in 6 Bdn. (Berlin 1862 — 64, nebst Nachtrag 1869). Ferner Fbeßen dahin: sein »Lehrbuch des Preuß. gemeinen Privatrechts⸗, 2 Bde. 3. Aufl. (Berlin 1857 — 58); »Das Preng Civil⸗Prozeßrecht«, 5. Aufl. (Berlin, 1864); »Der Preuß. Civil⸗Prozeß«, 2. Ausg. (Berlin, 1855); „Die Prozeß⸗Ordnung nach ihrer heutigen Geltung«. 3. Aufl.
Berlin, 11 seine »Anleitung zur Preuß. Prozeß⸗Praxis mit Bei⸗ pielen«, 2 Bde. (Berlin; 1889.261); seine »Anleitung zum Re⸗ feriren und zum Ahsetzen der Er cesg. bei Preußischen Ge⸗ richten.« 2. Ausg. (Marienwerder, 1836); sein »Formularbuch und Kommentar zum Notariat⸗Gesetz für instrumentixende Gerichtsperso⸗ nen und Notarien.« 7. Aufl. (Breslau, 1866); »Das Recht der For⸗ derungen nach Preuß. Rechte, in Vergleichung mit dem gemeinen Rechte und mit Rücksicht auf neue Gesetzgebungen.« 2. Aufl. 3 Bde. (Berlim, 1858 — 59); »Die Lehre von dem Uebergange der Forde⸗ rungsrechte durch Unüversal⸗ und Singular⸗Succelsions u. s. w. (Seste, 1837); »Die Lehre vom Besitz nach Preuß. Rechte.⸗ Aufl. (Breslau, 1839); »Preußens Rechtsverfassung, und wie sie zu reformiren sein möchte.« 2 Bde. (Breslau, 1843) und Fortsetzung Breslau, 1844); »Die bevorstehende Gerichts⸗Organisirung und die
atrimoniakrichter in Preußen⸗ (Berlin, 1849); »Beurtheilung der ersten 10 Bde. Entscheidungen des Königl. Ober⸗Tribunals« (Berlin, 1847); »Das Wechsekrecht nach den Grundsätzen der allgem. deutschen Wechselordnung und nach seiner Anwendung in den Preuß. Län⸗ dern⸗ (Breslau, 1850); »Das allgem. deutsche Handelsgesetzbuch, herausg. mit Kommentar«; »Die Preußische Konkursordnung, herausg. mit Kommentar.« 2. Ausg. (Berlin 1864); »Allgemeine öbgeheleRudeang für die gesammten Königl. Staaten.“ (Berlin, 1856); »Das Recht und Hypothekemwesen der Preuß. Domänen, mit Berücksichtigung der Dogmen⸗ und Domänen⸗Verwaltungsgeschichte⸗ (Breslau 1838); »Allgem. Berggesetz für die Preuß. Staaten.« 6 erlin 1870); »Die Juden im Preuß. Staate. Eine geschichtl. Darstellung der polit., bürgerl. und privatrechtl. Verhältnisse der Juden in Preußen, nach den verschiedenen Landestheilen.« (Marienwerder. 1833); »Schle⸗ sisches Archiv für praktische Rechtswissenschaft.⸗ vee. 1837 — 40). 6 Bde. Endlich gab Koch im Verein mit Wentzel, Simon, v. Rönne und Gräff die »Ergänzungen und Heimeen der Preuß. Rechts⸗ bücher durch Gesetzgebung und Wissenschaft«⸗, das sog. Fünfmänner⸗ buch (Breslau 1838 ff.) heraus.
London, 15. Februar. In Belfast ist am 14. d. Mts. Robert Patterson, ein bedeutender Zoologe, gestorben.
“ Gewerbe und Handel. 8
8 Berlin, 17. Februar. In dem Oeffentlichen Anzeiger der heu⸗ tigen Nummer d. Bl. befindet sich ein Inserat der »Thier⸗ arten⸗Westend⸗Gesellschaft⸗, Unter welcher Firma ein Kon⸗ ortium das bekannte Gainsche Terrain an der Kurf rstenstraße hier⸗
uflich erworben hat, um dasselbe zu parzelliren.
8 gelber: V Juni-Juli 79 ½ à 79 bez.,
fordert, 55 ¼ — 57 ¼ Thlr. bez., Mai 55 8 à 55 ¾ à 55 ¼ bez., Mai-Juni 55 ½ à 55b bez, Juni-Juli 8“ à 56 ½ à 56 ¼ bez, Juli-August 56 ⅞ à 56 ¾ bez. Otr.
kleine 46 — 61 Thlr. nach Quafität.
inkl. Sack pr. Mürz 7 Thir. 28 Sgr. Br., April-Mai 7 Thlr. 29 ¾ à 29 Sgr. 55 d Mai-Juni 8 Thlr. bez., Juni-Iuli 8 Thlr. 1 ½ Sgr. bez.
Mlonat 28 ½ à 28 % bez., April 2.½ Thlr., April- Mai 28 ¾ à 28 413 bez, Mai-Juni 28 ¾ Br., September-Oktober 2 ¼. à 26 ¾% à 267¼ bez. “ Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass 1000 264¼ 1X1XA“
beozahlt.
Br., 77 ½ Thlr. Gd. — Roggen loco still.
pr. Juli 8.1 ¼.
1“ 1111““ 1 t
Pprroeoduhten- und Wearen-Börse.
mwerumn, 16. Februar. (Amtliche Preisfeststellung
von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf
Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eideten Waaren- und Produktenmakler
Weizen pr. 1000 Kilogr. loco SSler, Thlr. nach Qnalität, pr. April-Mai 79 ¼ à 79 bez., Mai-Juni 79 ¼ à 79 bez., à 7 in einem Falle 79 ¾ bez., Juli⸗ August 79 bez. Gekündigt 2000 Ctr. Kündigungspreis 78 ¾ Thlr. pr.
1000 Kilogr.
ggen pr. 1000 Kilogr. loco 54 -57 ½ Thlr. nach Qual. ge- pr. Februar-März 54 i bez., April-
1 Gek. 1000 Kündigungspr. 54 ⅔˖ Thlr. pr. 1000 Kilogr. Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse 46 — 61 Thlr. nach Qual,
Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 41 — 50 Thlr. nach Qualität,
April- Mai 46 ⅞ à 47 bez., Mai-Juni 47¼ bez., Juni-Juli 47 ⅞ bez.
Roggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert pr. diesen Monat 7 Thlr. 28 Sgr. Br., Febrnar-
Gek. Kündigungspr. 7 Thlr. 28 Sgr. pr. 100 Kilogr. Erbsen pr. 1000 Kuogr. Kochwaare 52 — 58 Thlr. nach Qual., Futterwaare 48 — 51 Thlr. nach Qualität. Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 28 ⅞ Thlr., pr. diesen Februar-März 28 ½ à 28. ⁄ bez., März-
Petroléum, raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit
Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 13 ⅔ Thlr., pr.
diesen Monat 12 bez., Februar-März 12 ½ à 12 ⅞ bez., März-
Kpril 12 ¼ à 12 ¾% bez., April-Mai 12 ½ Thlr., September-Okto-
ber 13 ½ bez. 8 Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass r. diesen Monat 23 Thlr. 5 Sgr. Br, 23 Thfr. 3 Sgr. G., Februar-Mürz 23 Thlr. 5 Sgr. Br., 23 Thlr. 3 Sgr. G., April- Mai
23 Thlr. 12 à 6 à 10,Sgr. bez., Mai-Juni 23 Thlr. 12 à 8 à 10
Sgr. bez., Juni-Juli 23 Thlr. 17 à 13 à 16 Sgr. bez., Juli-August 23 Thlr. 22 à 18 à 20 Sgr. bez., August September 23 Thlr. 8 à 4 à 8 Sgr. bez., September-Oktober 21 Thlr. 11 à 8 à 10 Sgr.
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. ohne Fass loco 23 Thlr. 10 ‧à 6 Sgr. bez.
Weizenmehl No. 0 11 ¼ à 10 ⅛, No. 0 u. 1 10 ½ à 9½ Roggen- mehl No. 0 8 ⁄ à 8 ⁄2, No. 0 u. 1 8 à 7i pr. 100 Kilogramm Brutto unversteuert inkl. Sack.
Danzig, 16. Februar. (Westpr. Ztg.) Weizen loco be- wegte sich am heutigen Markte in ruhiger Haltung, da es an Kauflust mangelte und auch die Zufuhren klein blieben, wes- halb das Geschäft ein kleines blieb und sich auf einen Umsatz von nur 80 Tonnen beschrünkte. Bezahlt wurde für: bunt 123 pfd. 76 Thlr., 124 — 5pfd. 76 ⅔ Thlr., hellbunt 127pfd. 77 ½ Thlr., fein 121pfd. 77 Thlr., 124 pfd. 78 ½ Thlr., hochbunt glasig 125- bis 126hfd. 81 Thlr., 129 — 30 pfd. 81½ Thlr., fein weiss 131pfd. 83 ½ Thlr. Regulirungspreis für 126pfd bunten Hieferungsfühigen 77 ½i Thir. Termine unverändert. Auf Lieferung 126pfd. bunt pr. April- Mai 78 ⅔ Thlr. Br., 77 3 Thlr. G., pr. Mai- Juni 78 ⅛ Thlr. ur Konsumtion wur- den 50 Tonnen umgesetzt. Es bedang: 120 pfd. 51 ¾ Thlr., 122 pfd. 51 ⅞ Thlr., 124 pfd. 52 ⅞ Thlr., 128pfd. 54 ½ Thlr. Reguli- rungspreis für 120 pfd. lieferungsfüähigen 50 8 inländ. 51 Thlr. Termine fest. Auf Lieferung 120 pfd. 1 pril-Mai 52 ⅞ Thlr. Br., 52 ⅞ Thlr. G., inl. 52 ½ Thlr. Br. — Gerste loco flau, kleine 102 — 3 pfd. 44 Thlr., 103 pfd. 45 ¾ Thlr., 110 pfd. 47 ⅞ Thlr. — Hafer geschäftslos. — Erbsen loco geschäftslos. — Wicken loco 48 Thlr., für besetzt 45 ⅛˖ Thlr. bez. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd. Zoligewicht. — Spiritus loco 22¾ Thlr. per 100 Liter à 100 pCt. bez.
Posen, 16. Februar. (Pos. Ztg.) Roggen (pr. 20 Centner),
r. Februar 52 ½, Febr.- März 52 ¼, Frühjahr 53, April-Mai 53 ¼, Mai-Juni 53 ½. — Spiritus (mit Uass) (Ppr. 100 Liter = 10,000 pCt. Tralles), pr. Februar 22 ⅛, März 22 ⅞%, April —, Mai 23 ¼, Juni 23 ⅞, Juli 23 ⅛, April-Mai im Verbande 23.
Breslau, 16. Februar, Nachm. 1 Uhr 49 Min. (Tel- Dep. des Staats-Anzeigers.) Spiritus pr. 1 0 Liter à 100 pCt. 23 Br., 22 ½ Gld. Weizen, weisser 208 — 242 ½ Sgr., gelber 206 — 234 Sgr. Roggen 152 — 169 Sgr. Gerste 138 — 154 Sgr. Hafer 130 — 136 Sgr. pro 200 Zollpfund = 100 Kilogr.
Magdeburg, 16 Februar. (Magdeb. Ztg.) Weizen 74 bis 78 Thlr. Roggen 56 —59 Thlr. Gerste 54 - 63 Thlr. Hafer 50 — 52 ⅞ Thlr. pr. 2000 Pfd. —
Cöln, 16. Februar, Nachmittags 1 Uhr. (Wolffs Tel. Bur.) Getreidemarkt. Wetter: Kälter. Weizen fester, hiesiger loco 8.15, fremder loco 7.22 ½¾, Pr. Mürz 8.22 ⅞, pr. Nai 7.26 ⅞,
Roggen behaupfet, loco 6.7 ¾, pr. März 511, pr. Mai 5.17 ½, pr. Juli 5.21 ½. Rüböl matt, loco 14 1, pr. Mai 14 ¾0, pr. Oktober 13 ¾. Leinöl loco 12 ⁄. — —
HGamburg, 16. Februar, Nachm. (Wolffs Tel. Bur.) Ge- treidemarkt. Weizen und Roggen 1o0co geschäftslos, auf Ter- mine flau. Weizen pr. Febr. 127pfd. 2000 Pfd. in Mk. Boo. 162 Br., 160 GC., pr. Februar. März 127 pfd. 2000 Pfd. in Mk. Bco. 162 Br., 160 G., pr. April-Mai 127p d. 2000 Pf.
pr. Mai 48, pr.
desgl. v. amerikan..
d. in Mark Banco
8 E11““ 8 EEö1““ SEEE1111“ 1“ 1“ 8 82 8 2 8 824 e7 1
183½ Br., 1622 Gd, Dr. Mai- Jum gag gxo
Banco 163 ½ Br., 162 ½ G. Roggen pr. Februar 113 Br., 112 G-.
pr. Februar-März 113 Br., 112 G., pr. April-Mai 113 Br., 112 G.⸗ r. Mai-Juni 113 Br., 112 G. Hafer fester. Gerste still- üböl fest, loco 29, pr. Mai 29 ¼, pr. Oktober 26 ½ Spiritus
flau, pr. 100 Liter 100 pCt. pr. Februar, pr. Februar- März
20, pr. April-Mai 19 ¾ preuss. Thaler. 3000 Sack. Petroleum geschäftslos, Standard white loco 11 ⅞ Br., 11 ⅞ Gld., pr. Februar-März 11 ¾ G, pr. August-Dezember 12 ¾a G. — Wetter: Schnee.
BHBremen, 16 Febrvar. (Wolff s Tel. Bur.) Petroleum, Standard white loco 5 —ℳ bez.
Amnsterduns, 16. Februar, Nachmitt. 4 Uhr 30 Minuten. (Wolff's Tel. Bur.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Roggen loco desgl., pr. März 188 ⅛, pr. Mai 195 ½. Rüböl loco 49, 1 “ has 81 Schnee. 88 ntwerpen, ebruar achmitt. 2 Uhr 30 Minuten (Wolff's Tel. Bür.) 8
Getreidemarki. Weizen matt, dänischer 33. Roggen ruhig, Odessa 19. Hafer unverändert, inländischer 18. Gerste vernachlässigt, Donau 174.
Petroleum-Markz. (Schlassbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 44 ½ bez., 45 Br., pr. Februar 45 Br., pr. März 45 l Br., pr. Septencber 50 bez u. Br. Ruhig. “
London, 16. Februar. (Wolff’s Tel. Bur.)
Getreidemarkt (Anfangsbericht). Fremde Zufuhren sei letztem Montag: Weizen 2310, Gerste 12,010, Hafer 23,730 Qrtrs.
Kaffee fest, Umsatz
8
Weizen unverändert
2 8b
88
8
88
Der arkt eröffnete für sämmtliche Getreidearten sehr
fest. — Wetter: Kalt, Nordwind. London, 16. Februar, Nachmitt. (Wolff’s Tel. Bur.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Sämmtliche Getreide- arten schlossen bei beschränktem Umsatz zu äussersten letz ten Preisen. Nur schwedischer Hafer 3 d. höher. IHiverponl, 16 Februar. (Baumwollen-Wochen bericht.) (Wolff's Tel. Bur.)
Wochenuamsatz . EIö“ 1. v. amerikann. dsgl. für SpekulaaV 2 Export „8.. ö1e“ . „ » wirkl. Konsum. Wirklicher Exrport.. Import der Woachoe. e. 886164““ dsgl. v. amerikan Schwim. n. Grossbritannien .
„v 2 2222252b22b2b—eeee2*
0222929 2222b8292ꝗb889u22s22*
39922222292 * 8 d 9
98,000 499,000 157,000 414,000 98 202,000
HHidverp9οl, 16 Februar, Vormitt. (Wolctis Tel. Bur.)
(Anfangsbericht.) Baum wolle: Nuthmasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Ruhig, auf Lieferung fest. Tagesimport 1000 Ballen amerikanische. ra errnsn, 16 Februar, Vormitt. 10 Uhr 37 Min. (Wolfls
el. Bur.)
Baumwolle: Muthmasslicher Umsatz 12,000 Ballen. Etwas bessere Frage. Tagesimport 90 11 B. Schwimmende besser ge- fragt. Orleans ferne Lieferung zu 11 ¼ gefragt. Amerikanische aus ingend einem Hafen 114¼.
Liverpool, 16. Februar, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.)
Baumwolle (Schlussbericht): 10,000 Ball. Umsatz, davon fr S und Export 3000 B. Stetig.
iddl. Orleans 11 ¼, middl. amerikanische 11 %, fair Dhol- lerah 8 x¼, middl. fair. Dhollerah 7 ¼, good middling Dhollerah 7 %, middl. Dhollerah 6 ½, Bengal 6 ½, new fair Oomra 8 ., good fair Oomra 9, Pernam 11 %, Smyrna 8 ⅛, Egyptische 11¼.
Manchester, 16. Februar, Nachm. (Wolff's Tel. Bur.) Ruhig, Preise ziemlich fest.
12r Water Armitage 10 ¾, 12r Water Taylor 12 ½, 20r Water Micholis 14 ½, 30r Water Gidlow 16 ⅛, 30 r Water Clayton 17, 40 r Mule Mayoll 15 %, 40r Medio Wilkinson 17 ⅛, 36r Warpcops Quslität Rowland 16 ¼, 40r Double Weston 19 i¾, 60r do. do. 22 ¾⅔, Printers ⁄11. * ¼ 8 ½ pfd. —.
Paris, 16. Februar, Nachmittags. (Wolfl's Tel. Bur.) Produktenmarkt. Rüböl weichend, pr. Februar 103.00. pr. März-April 103.00, pr. Mai-Juni 102,00. Mehl ruhig, pr. Febr. 74.00, pr. März-April 74.00, pr. Mai-August 74.00. Spiritus pr. Februar 56.75. — Wetter: Veränderlich.
3 88 Petersburg, 16. Februar, Nachm. 5 Uhr. (Wolffis Tel-
ur. (Produktenmarkt.) Talg loco 52 ⅞, pr. August 53. Weizen r. Mai 12. Roggen loco 6 ½, pr. Mai 7 3. Hafer pr. Mai-Juni 40. Hanf pr. Juni 35. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 15. — Wetter:
Frost.
New-Nork , 16. Feee Abends 6 Uhr. (Wolff’s Tel. Bur.) Baumwolle 23 ½. Mehl 6 D. 95 C. à — D. — C. Rother Frühjahrsweizen — D — C. Raff. Petrol, in New-York pr. Gallon von 6 ⅔⅞ Pfd. 21 ½. do. do. in Philadelphia do. 21 ¼. Havanna-Zucker Nco. 12. 9⁄⅞.
ET“ Dampfer »Cimbria- ist heute Vormittags
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