1872 / 43 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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statistik die Statistiken über die im Zollverein gemeinschaftlichen Abgaben aufzustellen haben. Die gedachte Centralbehörde kann erst nach erfolgter Feststellung ihres Etats, also keinenfalls vor dem Beginn der nächsten Session des Reichstags, ihre Wirksamkeit beginnen. Für die Bearbeitung der monatlich

und vierteljährlich aufzustellenden Handelsübersichten des Zoll⸗

vereins fehlt es daher zur Zeit an einer Fisrfür verantwort⸗ lichen Behörde. UAm einer Stockung in der Veröffentlichung der in naͤchster Zeit schon anzufertigenden Uebersichten vorzu⸗ beugen, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 9. d. Mts. auf den Antrag des Reichskanzlers nach Anhörung des Aus⸗ chusses für Zoß. und Steuerwesen beschlossen: 1) die Bearbei⸗ tung der monatlich und vierteljährlich aufzustellenden Handels⸗ übersichten des Zollpereins einstweilen dem Reichskanzler⸗Amt u übertragen und demselben das Beamtenpersonal des Central⸗ bureaus des Zollvereins zur er aqung zu stellen, 2) zu be⸗ stimmen, daß mit dem 31. März d. J. das Centralbureau des

JZollvereins seine Funktion einzustellen hat.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der (33.) Sitzung des Hauses der

Abgeordneten am 17. d. Mts. wurde der §. 18 des Ober⸗ Rechnungskammer⸗Gesetzes nach einer längeren Debatte, an wel⸗ cher sich noch wiederholt der Staats⸗Minister Camphausen, und als Regierungs⸗Kommissare der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Wollny und der Geheime Finanz⸗Rath Hoffmann betheiligten, in folgender Fassung angenommen: Die nach Vorschrift des Art. 104 der Verfassungs⸗Urkunde mit allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres von der Staatsregierung dem Landtage vorzulegenden, von der Ober⸗ Rechnungskammer unter selbständiger, unbedingter Verantwortlichkeit aufzustellenden Bemerkungen müssen Fesobch. 1“

1) ob die in der Rechnung aufgeführten Beträge in Einnahme und Ausgabe mit denjenigen ü Lzhgüiennen, welche in den von der Ober⸗Rechnungskammer revidirten Kassenrechnungen in Einnahme und Ausgabe vr en sind; *

9 ob und in wie weit bei der Vereinnahmung und Erhebung, bei der Verausgabung oder Verwendung von ee oder bei der Erwerbung, Benutzung oder Veräußerung von Staatseigenthum Abweichungen von den Bestimmungen des gesetzlich festgestellten Staatshaushalts⸗Etats oder der von der Landesvertretung genehmigten Titel der Spezial⸗Etats (§. 19), oder von den mit einzelnen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen oder von den Bestimmungen der auf die Staatseinnahmen und Sestses giben oder auf die Er⸗ werbung, Benutzung oder Veräußerung von Staatseigenthum bezüg⸗ lichen Gesetze set kanden haben, insbesondere

3) zu welchen Etatsüberschreitungen im Sinne des Art. 104 der Verfassungs⸗Urkunde (§. 19), sowie zu welchen außeretatsmäßigen Ausgaben die Genehmigung des Landtags noch nicht beigebracht ist. Mit den Bemerkungen ist ein Bericht zu verbinden, welcher die haupt⸗ sächlichsten Ergebnisse der Prüfung übersichtlich zusammenfaßt.

Demnächst wurde die Debatte vertagt.

In der heutigen (34.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗Minister Graf zu S. und Camphausen, der Geh. Ober⸗Finanz⸗ Rath Wollny und einige andere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, wurde die Berathung des Gesetzentwurfs über die Ober⸗Rechnungskammer kortgesett. ». 19 der Kommis⸗ sionsvorlage (entsprechend dem §. 18 des Regierungs⸗Entwurfs) lautet:

»Etats⸗Ueberschreitungen im Sinne des Art. 104 der Verfassungs⸗ Urkunde sind alle Mehrausgaben, welche gegen die einzelnen Kapitel und Titel des nach Art. 99 a. a. O. festgestellten Staatshaushalts⸗ Etats oder gegen die von der Landesvertretung genehmigten Titel der Spezialetats etbssttiber haben, soweit nicht einzelne Titel in den Etats als übertragbar ausdrücklich bezeichnet sind, und bei solchen die Mehrausgaben bei einem Titel durch Minderausgaben bei anderen ausgeglichen werden. Unter dem Titel eines S pezialetats ist im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen jede Position, welche einer selbständigen Bewilligung der Landes⸗ vertretung unterlegen hat. .

In die zur Vorlegung an den Landtag gelangenden Spezial⸗ Etats sind fortan, zuerst in die Etats für das Jahr 1873, bei den Be⸗ soldungsfonds die Stellenzahl und die Gehaltssätze, welche für die Disposition über diese Fonds, unter Ausschluß der Verwen⸗ dung etwaiger Ersparnisse, maßgebend sind, Sahecgttederen

Eine Nachweisung der Etatsüberschreitungen und der außeretats⸗ mäßigen Einnahmen und Ausgaben ist jedesmal im nächsten Jahre, nachdem sie entstanden sind, den Häusern des Landtags zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Die Erinnerungen der ee legung werden durch diese Genehmigung nicht berührt. 1

Die gesperrten Worte sind Zusätze der Kommission. Die Abgg. Dr. Goecke und Rickert beantragten:

im zweiten Satze des ersten Absatzes statt der Worte »welche einer x888 sech ändigen Bewilligung der Landesvertretung unterlegen hat⸗ zu setzen: »v»welche einer nv,, Beschlußfassung der Landesvertretung unterlegen hat und als Gegenstand einer solchen im Etat erkennb gemacht worden ist. * 11444“*“

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Nachdem der Abg. Lasker als Referent die Kommissions⸗

vorschläge motivirt, nahm der Staats⸗Minister Camphausen

das Wort und befürwortete die Streichung der von der Kom⸗ mission beschlossenen Zusätze. Halte man es für nothwendig, den Ausdruck »Titel eines Spezialetats« zu definiren, so möge man die von dem Abg. Dr. Goecke vorgeschlagene Fassung wählen. Der Abg. Engelcken wünschte, daß auch dieses Amendement abgelehnt werde; mindestens möge man die Worte: »welche einer selbständigen Beschlußfassung der Landesvertretung unter⸗

legen hat« fallen lassen. An der weiteren Debatte betheiligten

ich dann noch die Abgg. Richter, Dr. Reichensperger (Coblenz 1c8 v. Benda, worauf das Haus nach dem Echtußwort da Referenten zur Abstimmung Paüß⸗ Der zum ersten Alinea von der Kommission beantragte Zusatz wurde in der vom Abg.

Dr. Goecke vorgeschlagenen Form angenommen; ebenso wurde der

eezuge des letzten Absatzes genehmigt, dagegen wurden die übkigen Abänderungsvorschläge der Kommission abgelehnt. Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des F 21 über, nachdem §. 20 der Kommissionsvorlage (§. 19 des

egierungsentwurfs) ohne Debatte unverändert angenom⸗ men war.

Der Chef der Adnuirralität hat bestimmt, daß der in den

Besitz der Kaiserlichen Marine 1“ Transportdampfer er

„»Adele« den Namen »Eider«, ampfer »Alma« den Namen »Swine« und das bisherige Kauffahrteischiff »Alber⸗ tine« den Namen »Elbe« zu führen hat.

S. M. S. »Herthaa ist am 23. Dezember pr. auf der Rhede von Manila und S. M. S. »Rymphe«⸗ am 3l1. desselben Monats im Hafen von Melbourne (Australien) an⸗

Der französische Militär⸗Bevollmächtigte, Rittmeister Prinz Ludwig von Polignac, und der Militär⸗Attaché, Lieu⸗ tenant Graf Henri de la Ferronays, haben sich nach Ver⸗ sailles begeben. 118 ee aee

Lauenburg. Ratzeburg, 17. Februar. Die »Lauen⸗ urgische Zeitung⸗ enthält folgende Berichtigung: In der am Mittwoch, den 14. d. M., gebrachten Mittheilung über den am 9. d. M. abgehaltenen Landtag ist unter Anderem bemerkt worden, daß der Vertreter des Ministers für See. Baron von Landsberg, ein Schreiben verlesen Ee. welches den Zeit⸗ punkt der Enperbe e9 Lauenburgs in die preußische Monarchie in nahe Aussicht stellt und gleichzeitig die Aus⸗ scheidung des Domaniums zu Gunsten betont. Nach 1 Erkundigung über den Inhalt der Verhandlun⸗ en auf dem gicht, jene Mitt 38 dahin zu berichtigen, daß der Baron von Landsberg die Einsree im Landtage mit keinem Worte berührt, sondern der Ritter⸗ und Landschaft lediglich über die beabsichtigte Uebertragung der Domänen⸗ verwaltung an die Stände Mittheilung gemacht hat.

Bayern. München, 15. Februar. eute Nachmitta fand im Saale Karls des Großen der Königl. Residenz Hof⸗ tafel statt, zu welcher zahlreiche Einladungen ergangen waren. Unter den Geladenen befanden sich sämmtliche hier komman⸗ dirende Generale, die Reichsräthe von Maurer, von Schrenck und von Aretin, sowie der zur Zeit auf Urlaub weilende Königl. Gesandte am Berliner Hofe, Frhr. v. Perglas. .

Das Militärverordnungsblatt Nr. 6 enthält die bereits erwähnte Verordnung über die vom 1. April I. J. an in Wirksamkeit tretende Neuformation der bayerischen Armee: 1) der Formation der Armee liegt zu Grunde: a) die Einthei⸗ lung des Heeres in stehendes Heer und Landwehr, b) die gesetz⸗ liche Dauer der Militärdienstpflicht von 7 Jahren im stehenden Heere, wovon die ersten 3Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienste, von 5 Jahren in der Lan wehr, c) eine Friedenspräsenz⸗ stärke von 1 pCt. der Bevölkerung. 2) zielle Verordnungen bleiben vorbehalten: a) das Ersatzwesen, b) Organisation der Landwehrbehörden, c) die Dienstverhältnisse der Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes (der Reserve und Landwehr), d) die Dienstverhältnisse der einjährig

Frrerens h e) die Vorschriften für den Dienst. Bis zur Be⸗

anntgabe dieser Verordnungen bleiben die eglücsen bis⸗ herigen 1“X insoweit solche nicht bereits modifizirt sind oder noch modifizirt werden, aufrecht erhalten. 3) Dem⸗ gemäß verbleiben auch die Ersatzmannschaften vorläufig in ihrem bisherigen Dienstverhältniß, besnhe die Ersatz⸗ mannschaften 1. Klasse zur Disposition der betreffenden Truppen⸗ theile. 4) Angehörige deutscher Bundesstaaten, welcheauf Grund §. 17 Abs. 3 des Friegszienstgesetes durch Verziehen nach Bayern zur Re⸗ serve, beziehungsweise Landwehr der bayerischen Armee über⸗ treten, sind von den General⸗Kommandos beziehungsweise den betreffenden Landwehrbehörden entsprechend einzutheilen, doch

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enannten Landtage unterläßt die Redaktion

Der Regelung durch spe 8 ie

hat sich diese Eintheilung vorläufig nur auf solche Reserve⸗ und Landwehrmannschaften zu erstrecken, welche zum aktiven Dienste bei der Fahne wirklich eingezogen waren. 5) Die etatsmäßige Friedensstärke bestimmt sich nach Maßgabe der jährlich bekannt gegeben werdenden Friedensetats. Von sonstigen Bestim⸗ mungen ist zu erwähnen, daß die bisherigen Corpsverbände der Artillerie und der Genie⸗Truppen gelöst werden, daher das Artillerie. und das Genie⸗Corps⸗Kommando aufgehoben wird.

Sachsen. Dresden, 17. Februar. Der König leidet seit einigen Iögen an einer leichten katarrhalischen Affektion, befindet sich aber heute bereits wieder auf dem Wege der Besserung.

Beide Kammern hielten heute Sitzungen. In der Ersten Kammer erstattete zunächst die 2. Deputation über die von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden auf die Jahre 1867 und 1868 abgelegten Rechnungen Bericht. Darauf genehmigte die Kammer einstimmig die Bewilligung von 300,000 Thlr. zum Bau eines Polytechnikums zu Dresden. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Staats⸗Minister von Nostitz⸗Wallwitz, es werde noch ein

ostulat an den Fäntas kommen, bei welchem sich der letztere über die innere Einrich 58 und die Zwecke, die das Kunst⸗ Gewerbemuseum erfüllen solle, auszusprechen Gelegenheit haben werde. Ohne Debatte trat hierauf die Kammer der verän⸗ derten Fassung bei, welche die 1. Deputation dem Gesetzentwurf gegeben hatte, der sich mit einigen Fenzenoesittichen Bestim⸗ ne e beschäftigt. Zum Schluß der Sitzung folgten Petitions⸗ erichte.

Die Zweite Kammer fuhr in der Berathung des Budgets des Kultus⸗Ministeriums fort, nachdem beim Regi⸗ strandenvortrag ein Antrag auf baldige Vorlegung einer Ab⸗ änderung des Jagdgesetzes dahin gestellt worden, daß die Schon⸗ zeit der Rebhuͤhner auf die Zeit vom 1. Dezember bis zum I. September des folgenden Jahres verlängert werde.

Baden. Karlsruhe, 17. Februar. Die Erste Kammer Leg in ihrer heutigen Sitzung den badisch⸗bayerischen Eisenbahnvertrag. Die Minister v. Freydorf und Dusch erkärten, beruhigende Zusicherungen aus München über den Bau der

Bergzabern⸗Zweibrückener Eisenbahn als Hauptbahn erhalten

zu haben.

Hessen. Darmstadt, 17. Februar. Die Prinzessin Ludwig hat heute eine Deputation empfangen, welche die Glückwünsche der englischen Gemeinde dahier zur glücklichen Genesung des Prinzen von Wales darbrachte. Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 17. Februar. Das 35 für das Herzogthum BP1““ enthält den folgenden Dank⸗Erlaß des

erzogs:

8 en Freub und Leid hat das Meininger Land jeder Zeit treu zu seinem Fürstenhause gestanden. Das hat sich jetzt von Neuem bewährt.

Nie werde ich die herzliche Theilnahme vergessen, die mir von allen Seiten entgegen geracht wird. Sie giebt mir und den Meini⸗ gen Kraft, das schwere Schicksal zu tragen, welches die Hand Gottes

mir zum zweiten Male auferlegt hat. 1 8 Es ist mir Herzensbedürfniß und erachte ich es als meine Pflicht, meinen innigen Dank dafür hiermit auszusprechen. Meiningen, den 15. Februar 1872.

Oesterreich⸗Ungarn. Pesth, 16. Februar. Das Amtsblatt veröffentlicht das folgende Allerhöchste Handschreiben: Lieber Bedekovich! Indem Ich Sie auf Ihr im Wege Meines ungarischen Minister⸗Präsidenten unterbreitetes Ansuchen Ihres Feen⸗ als Banus von Kroatien, Slavonien und Dalmatien in naden enthebe, verleihe Ich Ihnen als Anerkennung der treuen und eifrigsten Verdienste, welche Sie in dieser, sowie in Ihrer fruͤhe⸗

ren Eigenschaft als Minister geleistet, Meinen Orden der Eisernen

Krone Erster Klasse. n, den 12. Februar 1872.

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““ Melchior Lonyay m. p. In beantwortete der Minister wegen des rumänischen

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der Anterhan gsigung Tisza die Interpellation Bömche’s Bahnanschlusses dahin, er werde diesbezüglich in keinen Ver⸗

ag eingehen, der dem Interesse nicht entspricht.

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Auf die Interpellation Tancsics wegen Einführung der unga⸗ rischen Sprache bei der E“ antwortete der Minister Tisza, daß die Regierung bestrebt ist, die unga⸗ rische Sprache in den Verkehrsdienst einzuführen. Auf der Tagesordnung stand die Bankfrage. Ghizi brachte folgenden Beschlußantrag ein: »Das Ministerium wird angewiesen, noch im Laufe der Session einen Gesetzentwurf über Ffebgellung der Valuta und über die Errichtung einer selbständigen, ihre Noten allezeit gegen baar einlösenden Zettelbank mit genügen⸗ den Fili Aus Rücksicht auf Uebergangs

Franz Sgsehn m. p.

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schwierigkeiten soll das Privilegium dieser Bank möglichst kur sein und sodann soll die Bankfreiheit eingeführt werden.« —— 17. Februar. Im Unterhause wurde heut die Debatte über die v.eg fortgesetzt. Der Finanz⸗Minister Kerkäaͤ⸗ polyi erklärte, er sei für eine ungarische Bank; Ungarn köͤnne einer eigenen Bank für die Dauer nicht entrathen, allein vorerst müsse die Valuta la, ase. werden. Auf welche Art die Re⸗ ierung dies bewerkstelligen wolle, darüber könne er jetzt keine Neinung abgeben; es hänge dies von dem Resultate der zu führenden Verhandlungen ab, und weil der Antra . in dieser Beziehung der Regierung vollkommen freie Hand läßt, empfehle er dessen Annahme. Die Diskussion wird am Montag fortgesetzt. X““ v111“”

Schweiz. Bern, 16. Februar. Im Ständerath trat, nachdem die Interpellation Borel über den französischen Han⸗ erledigt worden, der Rath in egeeEee; der Revisionsberathung auf die Frage des Volksreferendums ein.

17. Februar. Der Ständerath hat das fakultative Referendum mit 21 gegen 17 Stimmen angenommen. Gegen⸗ über dem veie orcen erhielt dasselbe in einer zweiten Ab⸗ stimmung 22 gegen 13 Stimmen; das Ständevotum wurde abgelehnt mit 22 gegen 18 Stimmen. 8 Der Ständerath hat entgegen dem Beschluß des Na⸗ tionalraths in seiner heutigen Sitzung beschlossen, daß außer den Bundesgesetzen auch solche Bundesbeschlüsse, durch welche eine einmalige Ausgabe von mindestens 2 Millionen oder eine Jahresausgabe von mindestens 100,000 Franes angeordnet wird, der Abstimmung durch das Volk unterliegen sollein.

Großbritannien und Irland. London, 17. Februar. Ihre Majestät die Königin gedenkt in Begleitung des und der Prinzessin von Wales, sowie der übrigen Mitglieder der Königlichen Familie am 91. oder 22. ds. von Osborne nach Windsor zurückzukehren.

Der Kaiserlich deutsche Botschafter, Graf Bernstorff, traf nach mehrwöchentlicher Abwesenheit gestern imhiesigen Botschaftspalais wieder ein.

Im Ooerehhs stellte vorgestern Lord Stanhope den bereits ange Tadelsvotums gegen die Staatsregierung wegen der von ihr vorgenommenen Beförderung des ehemaligen R. Collier zu einem der Richter des Geheimen Rathes. Der Antrag wurde bei der Abstimmung mit 89 gegen 87 Stim⸗

men verworfen.

Im Unterhause beantragte in der vorgestrigen Sitzung nach Erledigung einiger Interpellationen von unwesentlichem In⸗ teresse der Chef des v eiaessssens die zweite Lesung des Gesetz⸗ entwurfes, betreffend die Einführung geheimer Abstimmungen bei Parlamentswahlen (Ballot⸗Bill). Nach einer mehr als zweistündigen Diskussion gelangte die zweite Lesung mit 109 gegen 51 Stimmen zur Annahme. Hierauf wurde auch der zweite Theil der Ballot⸗Bill, welche unter dem Titel»⸗Amended Corrupt Prac- tices Bill« die Strafbestimmungen gegen unerlaubte Wahl umtriebe, sowie die Errichtung eines permanenten Wahlgerichts⸗ hofes, enthält, zum zweiten Male gelesen. Gegen Ende der Zißung legte der Unter⸗Staatssekretär für die Kolonien einen Gesetzentwurf vor, welcher bezweckt, kriminelle Exzesse gegen Eingeborene der Inseln im Stillen Ocean zu verhindern und zu bestrafen. Derselbe passirte die erste Lesung.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses legte der Kriegs⸗Minister das Armeebudget auf den Tisch des Hauses nieder und beraumte den 22. d. M. für dessen Erörterung an. Nach Erwiderung einer Anfrage, betreffend die Alabamafrage, bildeten den nächsten Gegenstand der Erörterung eine Inter eattat bezüglich des Handels mit chinesischen Kuli’s. Nach⸗

em sodann eine Interpellation eingebracht worden, betreffend den macsgelhan ustand der Geschworenengesetze, sowie einen über den Zustand der hölzernen Panzer⸗Fre⸗ atten, gelangte Walpole's Gesetzentwurf, betreffend die Ein⸗ ührung öffentlicher Ankläger in England, nach kurzer Debatte, in welcher sich der Minister des Innern zu Gunsten der Vor⸗ lage äußerte, zur zweiten Lesung. Schließlich * der Chef des Armengesetz⸗Kollegiums (Local Government Board), das Geseß zum besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit (Publ- Heafth Bill) vor. 8

Das Handelsamt hat, wie die offizielle »London Gazette« mittheilt, vom Auswärtigen Amt die Abschrift einer von der ottomanischen Regierung an den Geschäfts⸗ träger in Konstantinopel gerichteten Note erhalten, welche an⸗ zeigt, daß die Station des Kriegsschiffes, an Bord desen die Firmans für die Beschiffung des Bosporus und der Darda⸗ nellen an die Schiffsherren verabfolgt werden, von Galata

Point gegenüber Gallipoli nach einem Orte vis-Aà-vis von

Lampsaecus verlegt worden ist.

ündigten Antrag auf Annahme eines

eneral⸗Anwalts