1872 / 43 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

17. Februar. In dem Prozesse gegen die Moͤrder der Dominikaner von Arcueil hat das Kriegsgericht heute das Urtheil gefällt. Fünf der Angeklagten sind zum Tode, sieben zur Deportation verurtheilt.

Rouher hat der heutigen Sitzung der Nationalver⸗ sammlung beigewohnt.

Spanien. Madrid, 15. Februar. Der Kaise

die Kaiserin von Brasilien sind heut hier eingetroffen. Der König empfing dieselben aug dem Bahnhofe.

18. Februar. (W. T. B.) Das Ministerium hat seine Demission genommen, um durch seinen Rücktritt eine Lösung der Krisis zu erleichtern. Man nimmt an, der öe werde Topete oder Serrano mit der Neubildung des Kabinet beauftragen.

8 talien. Rom, 18. Februar. Se. Königliche Höoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen 88 heute hier eingetroffen und hat mehrere Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein genommen. Der Prinz Humbert hatte Höchstdem⸗ selben seinen Adjutanten zur Begrüßung gesandt. 1““

MRumänien. Bukarest, 17. Februar. Die Regierung hat der Kammer die gestern vollzogene Unterzeichnung der rumänischen Eisenbahnkonvention angezeigt und einen Gesetzentwurf vorgelegt, den Bau einer festen Donaubrücke zwischen 2 und Rustschuk betreffend.

Nach der wurde der frühere Minister⸗Präsident E. Kostaki zum Kom⸗ missar ernannt, um in Berlin der Annullirung der früheren Strousbergschen Eisenbahnobligationen beizuwohnen. In der Kammer wurde der Justiz⸗Minister Costa⸗Foru heute interpellirt wegen der Purifikation, welche er im Per⸗ sonale des Appellhofes aus Anlaß des in der über die Unruhen des 10. März v. J. erlassenen Urtheilsspruche vorgenommen. Ein beantragtes Tadelsvotum wurde mit 62 38 Stimmen verworfen.

b Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Februar. Um den ungenauen Nachrichten entgegenzutreten, welche in russischen und ausländischen Zeitungen über die Gefahr mit⸗ getheilt werden, die den Kaiser auf der Bärenjagd bedroht hat, wird im »Regierungs⸗Anzeiger« folgender zuverlässiger Bericht über diesen Vorfall veröffentlicht: Am 4./16. Januar kam auf der Treibjagd ein Bär aus dem Dickicht des Waldes

llce eichun der Eisenbahnkonvention

mit 3 und das höchste Tribunal mit 12 Mitgliedern kommen. Der Abg. Sjöberg bemerkte zu dem Antrage, daß derselbe in der nächsten Zukunft nur geringe Aussichten hätte, angenom⸗ men zu werden, obgleich er anerkannte, daß derselbe große Auf⸗ merksamkeit verdiene. Derselbe gab auch Andeutungen über geringere, weniger durchgreifende Veränderungen des Staats⸗ rathes, die pse. Aussichten auf Annahme hätten. Freiherr v. Gripenstedt, früher Finanz⸗Minister, fand die Motion sehr beachtungswerth, aber doch Manches dagegen anzumerken, be⸗ hielt sich aͤber sein letztes Wort darüber noch vor.

Die Kosten für den letzten außerordentlichen Reichsta 82s 12. September bis zum 7. Oktober haben 75,748 Rdß etragen.

Ueber die Ausgaben für das Heerwesen Schwedens giebt Uüonpoßs. eine Uebersicht. Nach den Bud⸗

etten sind die Ausgaben für die Armee von 9,627,720 Rdl. schw. im Jahre 186 Für 14,536,239 Rdl. in 1872 gestiegen. Für 1873 sind im Budget im Ganzen 14,862,000 Rdl. aufge⸗ führt. Das Budget der Seewehr ist von 3,879,033 Rdl. in 1861 auf 4,988,000 Rdl. in 1872 gestiegen und für 1873 wer⸗ den 7,168,300 Rdl. gefordert. Es kommen dann noch die Kosten des Eintheilungswesens oder ca. 5,408,567 Rdl. hinzu. Während 96 die Gesammtausgabe für 1861 ungefähr 19 Millionen betragen hat, wird diejenige für 1873 nach dem Budgetentwuͤrf

*

ungefähr die Summe von 27 Millionen Rdl. erreichen.

Däaänemark. Kopenhagen, 14. Februar. Im Lands⸗ thing griff in der ersten Berathung des Staatsbudgets (Ein⸗ kommensteuer) der konservative Abgeordnete Sehestedt⸗Juul die Volkshochschulen an, in denen Politik und Parteiwesen eine zu große Rolle spielen. Sehestedt⸗Juul fand die Unter⸗ stützung von 14,000 Rdl. für solche Schulen zu hoch und meinte, daß der Staat für diese Unterstützung jedenfalls das Recht erwerbe, die Schulen zu überwachen.

Im Folkething ist die Frage wegen Bewilligun einer extraordinären Einkommensteuer durch die Abgebung de nunmehr vorliegenden Ausschußgutachtens in ein neues Sta⸗ dium getreten. Eine überwiegende Majorität des Ausschusses billigt die Steuer im Prinzip, den Umständen nach, selbst für zwei Jahre, will jedoch eine Herassehüng der Gesammtsumme ꝛc. Die radikale Partei des Ausschusses hatte im Ausschusse eine Einnahme⸗ und Vermögenssteuer vorgeschlagen, nämlich 1 pCt. der Einnahme und pCt. per Mille vom Vermögen, haben

betreffend, der Abg. Richter (Hagen) u. A. der Fmile des Werks über die ostasiatische Expedition. Hierauf nahm der Finanz⸗Minister Ccamphausen das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner ist auf den gestern angereg⸗ ten Punkt wegen der Ausgabe, die für Herausgabe eines Werkes über die ostasiatische Expedition geleistet worden ist, v rren es liegt mir doch daran, das Sachverhältniß in dieser Beziehung dem Abgeordnetenhause klar zu stellen. Ich hege den Wunsch, niemals eine Disposition zu treffen, zu welcher ich nicht befugt wäre. Die

erausgabe jenes Werkes über die ostasiatische Expedition ist zu ver⸗ chiedenen Malen zur Kenntniß des Abgeordnetenhauses gebracht wor⸗ en, niemals hat das Abgeordnetenhaus einen Beschlu efaßt der eine Willensmeinung kund gethan hat, daß man die isti⸗ rung der desfallsigen Ausgaben wünsche. Die Herausgabe schreitet allmählig fort; wann der Zeitpunkt eintritt, wenn neue Lieferungen stattfinden und eine Zahlung dafür 122 werden muß, ist im Voraus nicht zu bestimmen. Sobald die Landes⸗ vertretung damit einverstanden ist, daß die Ausgabe überhaupt ge⸗ leistet wird —, und ein Widerspruch, ich wiederhole es, ist bis dahin niemals seitens des Hauses der Abgeordneten erhoben worden —, dann ist es an sich eine überaus gleichgültige, eine überaus unbe⸗ deutende Frage, bei welchem Fonds in den Staatsausgaben die Aus⸗ gabe wirklich geleistet wird. Hätte ich ahnen können, daß man auf einen so unbedeutenden Punkt ein derartiges Gewicht legen würde, dann würde ich mich vielleicht entschlossen haben, in dem Staatshaus⸗ haltsetat pro 1872 eine Summe von 10,000 Thalern zu dem Zweck ausbringen zu lassen. Ich zweifle nicht daran, das Hohe Haus würde diesen Posten bewilligt haben. Ich will hier laut aussprechen, daß

ich die Situation g kifagse. wenn im Laufe des Jahres 1872, uge

worüber ich in diesem nblicke absolut nichts weiß , aber wenn im Laufe des Jahres 1872 ein weiterer Theil dieser Ausgabe vollendet werden sollte, dann glaube ich nicht Anstand

nehmen zu dürfen, den entsprechenden Geldbetrag wie bisher auf das

Hauptextraordinarium anweisen zu lassen. Wenn das Hohe Haus

mit dieser Ansicht nicht einverstanden ist, dann bitte ich dringend

darum, daß, aber nicht in Bemerkungen einzelner Mitglieder des Hauses, die repräsentiren doch nicht die Majorität desselben,

wenn dies nicht gcbilligt wird, dann bitte ich, daß ein desfallsiger Be⸗ schluß gefaßt wer

e; wird er aber nicht gefaßt, dann möchte ich doch die dringende Bitte aussprechen, das schwere Amt, was man zu ver⸗

woalten hat, Einem nicht durch solche Nergeleien noch mehr zu er⸗

schweren. . . Dann, meine Herren, hat der Herr Vorredner eine große Zahl

von Beispeilen angeführt, die dagegen Einsprache erheben, daß die

Bemerkungen zu dem Staatshaushalts⸗Etat nicht möchten unberück⸗ sichtigt bleiben, und daß Verstöße gegen diese Bemerkungen nicht möchten der Kenntniß der Landesvertretung vorenthalten bleiben.

Da kann ich nun eben so offen als bestimmt antworten, daß nach der Ansicht der

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verschiedenhen zwischen der Ober⸗Rechnungskammer und den Ressorts⸗ chefs bestehen mag. In einem solchen Falle hat nach Artikel 45 der Verfassung der König über diese Meinungsverschiedenheit zu be⸗ finden. Wenn diese 1-S. vermöge derjenigen Bemerkungen, die sur Entlastung der bestimmt find, den Häusern es Landtages unterbreitet werden, da nicht „ymuß⸗ dann kann die Auffassung entstehen, daß in allen olchen Fällen die Ober⸗Rechnungskammer Recht und die Ressortchefs Unrecht hätten, und es kann sich daraus die Gefahr entwickeln, daß die Landesvertretung nur allzusehr geneigt sein mochte, ihrerseits zu unterstellen: die Ober⸗Rechnungskammer hat Recht und der Ressortchef hat Unrecht. Der Hr. Abg. Virchow. den ich in diesem Augenblicke nicht auf seinem Platze sehe, hat, glaube ich, schon vorgestern mit großer Emphase aus den Bemerkungen der Ober⸗Rechnungskammer zu der Rechnung von 1868 einen Passus hervorgehoben, der ein irre⸗ seiner Ansicht nach und auch nach der Ansicht der Ober⸗ Rechnungskammer irreguläres Verfahren im Ressort des Ministe⸗ rium des Auswärtigen rügt. Meine Herren, ich will dem Ministe⸗ rium des Auswärtigen nicht vorgreifen, welches ja seiner Zeit Rede und Antwort über diesen Punkt zu geben haben wird, aber ich be⸗ zweifle meinerseits, daß das auswärtige Ministerium 8 vollständi bereit sein wird, den Verstoß als begründet anzuerkennen, der na der Meinung der Ober⸗Rechnungskammer besteht.

Im Uebrigen glaube ich mich des tieferen Eingehens auf diese Frage enthalten zu können; ich kann nur den Wunsch wiederholen, das Hohe Haus sich den Beschluß der Kommission nicht in sei⸗ nem vollen Umfange aneignen möge.

Ueber den Zusatz der Kommissson zu §. 17 Nr. 3 »Einnahme oder« bemerkte darauf der Staats⸗Minister Camphausen: 1t

Dann wollte ich mir die Bemerkung gestatten, daß gegen die Zusammenfassung von Nr. 3 und 4 meines Erachtens nichts zu er⸗ innern ist; aber es ist in der Kommissionsvorlage das Wort »Ein⸗ nahmen« eingeschoben, und es ist begehrt worden, daß die außeretats⸗ bics g0 Einnahmen zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt wer⸗ den sollen. Das widerspricht der bisherigen Praxis. Wir gehen davon aus, daß die Einnahmen einer nachträglichen Genehmigung nicht bedürfen. Mir scheint, daß hier ohne Noth eine Frage des er⸗ fassungsrechts angeregt wird, und ich bitte Sie daher, die Worte »Einnahmen oder« zu streichen, wenn Sie die Fassung der Kommis⸗ sion im Uebrigen vorziehen wollen, sonst aber bei Absatz 3 und 4 der Regierungsvorlage stehen zu bleiben.

Nach dem Abg. Lasker, welcher darauf hinwies, daß

Art. 99 der Verfassung die etatsmäßige Bewilligung für Ein⸗ nahmnen und Ausgaben vorschreibe; sei diese nicht erfolgt, so müsse für diese außeretatsmäßigen Einnahmen die nachträg⸗ liche Genehmigung des Landtages eingeholt werden: die Fassung der Kommission entspreche also durchaus nur der bisherigen

un kann ich sage kann,

aber für diese doppelte Besteuerung der Besitzenden keine Zu⸗ stimmung gefunden und daher die Einkommensteuer über⸗ haupt widerrathen, da die 400,000 Rdl. betragende Unter⸗ balance sich durch den Kassenbehalt odeanderweitig decken lasse.

Staatsregierung die Ober⸗Rechnungskammer nicht allein berech⸗ tiigt, sondern verpflichtet ist, einen Verstoß gegen eine Bemerkung, die in dem dispositiven Theil des Etats resp. des Spezialetats, wie das Gesetz hier vorzieht, erhoben wird, der Kenntniß des Landtages nicht vor enthalten, 88 8en 86 das 16 —. 1 zu müssen gegen die Regierungsvorlage, indem Sie die Worte voder von zxL. 8 . den 85 eheen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen« gestatte, auf Seite 35 des Kommissionsberichtes folgenden Passus zu aufnehmen, so würde ich von meinem Standpunkte aus dagegen gar verlesen; es wird also gesagt. . 88 eein Bedenken haben, das sehe ich als selbstverständlich an. Ich sehe Es wurde jedoch auf den Art. 99 der Verf. Urk. verwiesen, welcher auch Manghes von dem, was sonst auf diesem Gebiete hervorgehoben ö“ Eeee wie für die Ausgaben die etatsmäßige Be⸗ ist, namentlich Scitens des Herrn Abgeordneten von Wintzingerode, willligung vorschreibt. 1 cbenfalls als selbstverständlich an. Der Differenzpunkt zwi-⸗ Das ist ja in ewissem Sinne richtig, insofern auf den Etat ver⸗ schen der Staatsregierung und den verschiedenen Rednern, die sich fassungsmäßig der oranschlag der Einnahmen gebracht werden muß meldet, daß Carracas von den Insurgenten unter Guerra hier geltend gemacht haben, besteht meiner Meinung nach im Wesent⸗ und der Landtag durch seine Zustimmung zu dem Etatsgesetz diesen okkupirt wurde. Die Regierung konzentrirt nach Hinterlassung lichen darin, daß die Staatsregierung es nicht für zweckmäßig haͤlt, -.Snn. F. wwiüti richtigen apeskännts 8 er serengenest Ie faffsas einer kleinen Garnison in St. Louis, Truppen in Aquasca⸗ die Ober⸗Rechnungskammer durch den §. 18 ausdrücklich anweisen zu des Wortes »Bewilligung« ist aber dieser Satz unrichtig, in Preußen 1 . 8 A ls ein V werden die Einnahmen nicht bewilligt, sondern die Einnahmen be⸗ hentes. General Rocha marschirt in das Innere lassen, alles das, was in ihren Augen als ein Verstoß gegen be⸗ defind Mug der Etats⸗ 8 G stimmte Vorschriften und Gesetze erscheint, in die Bemerkungen auf⸗ 1 auf Gesetzen und finden unabhängig von der Etats⸗Bewilligunng Eine neue brasilianische Post meldet unterm zunehmen. Ich gebe sofort zu, das dies ein zweifelhaftes Gebiet ist statt. Dann wird aber fortgefahren: 22. Januar, daß unter den Sklaven von 4 oder 5 Plantagen und es überrascht mich nich, in größeren Ppesfen die Ansicht ver⸗ Ist diese nicht vorher erfolgt, so müsse die Regierung die G in Campinas und Inudiatry eine Verschwörung entdeckt und Preitet ist, man dürfe auf dieses Gebiet nicht verzichten. 2 zaect dag wicht für richtia Weir. vereitelt wurde. Unter den Mannschaften der in Pernam⸗ Gestatten Sie mir nur, mit einigen Worten noch hervorzuheben, Ich. ha e da 2 für rich ch. der gr. C111““ buco liegenden Schiffe richtet das gelbe Fieber Verheerungen worauf sich die Ansicht der Staatsregierung stützt. Wir haben Kiergegen spreche auch nicht die Praxis, denn die Regierung

an, in Folge dessen der Hafen für infizirt erklärt wurde. eine Einrichtung der Ober⸗Rechnungskammer gehabt mit einer Schärfe 1.“ “] in der allgemeinen Corrientes war eine Revolution ausgebrochen und der neue 1w 8

In .“ b 1t 1b V1 8 ddeer Revision, wie sie kein Land kennt, und diese Schärfe der Revision 1 Anig 9188

b . 1 2 ist hicht ri⸗cht ves. Das ist geradezu unrichtig; das ist seit dem Bestehen der Ver⸗ Gouverneur (Justo) ins Gefängniß geworfen worden. Die beizabshenten c pn n, 8 9. e h der era ach fassung niemals geschehen. Man hat dabei an die Uebersicht gedacht, Hauptstadt befand sich im Besitz der Insurgenten und Er⸗Gou⸗ .“ die dem Landtage vorgelegt wird. Diese Uebersicht trägt folgende verneur Babiene organisirte eine Streitmacht zur Unterdrückung

dem Landtage verantwortlich würde, wenn die Ober⸗Rechnungskammer 55* n dese e. .Ein Gerücht, daß auch Lopes Jordan Corrien⸗ der Finanz⸗Minister, auf das entschiedenste bestreiten. Die Ober⸗Rech⸗ 1.“ tes invadirt habe, scheint der Begründung zu entbehren. Zwischen nungskammer ist dernatürliche Verbündete des Finanz⸗Ministers, und der ding br na 18g 8--k; nan omtgs 8 128% e dcht ex hcs 888 8 den Kriegführenden in Uruguay war in Buenos⸗Ahres ein Finanz⸗Minister ist in gar pielen Fällen oder wenigstens in nicht seltenen Ausgaben.“ Bestimmter kann doch wohl nicht ausgesprochen Waffenstillstand unterzeichnet worden und Regotiationen Fällen in der Lage, mit der Ober⸗Rechnungskammer dahin zu wirken, der

8 a4 7 naeegtc eh sung S5 1 für den Abschluß eines 111 beberrs daß ein einzelner Ressortchef innerhalb gewisser Grenzen sich halte, A. außeretatsmäßigen uUsgaben un er Etatsüberschreitungen 5 131413“ Grenzen, die nicht seine Befugnisse dem Landtage gegenüberschreiten,

ge 8e - nachgesucht wird. Ein anderes Verfahren hat überhaupt nicht bestan⸗ Präsident Battle hatte offiziell erklärt, daß die Grundlage des I.“ E G j üj den, der Antrag der Regierung will nichts weiter, als die Aufrecht⸗ Friedens Anerkennung der Regierung von Montevideo und Fcher bi⸗ 65 aeeee Eöö1 10 8* erhaltung der Praxis; er entscheidet im Uebrigen diese Frage nicht. von den Blancos garantirte freie Wahlen seien. Die Präfiden⸗ der Monarch steht zwischen dem Minister, nein, meine Herren, der

Sollte ein Anspruch in der Beziehung erhoben werden, so wird dem⸗ tenwahl sollte am 15. Februar stattfinden. Monarch wendet sich dafür auch an die kompetente Siells ven der selben durch die Fassung der Regierung in keiner Weise präjudizirt, renger

während dagegen durch die Fassung, welche die Kommission vorschlägt, ins Auge gefaßt werden, als wie das natürlich in einem ein staatsrechtlicher Anspruch nach ent egengesetzter Seite hin aufge⸗ anderen Ressort geschieht, und dann erfolgt die Allerhöchste

I11“ stellt wird, der von der Reßserußs nicht anerkannt werden kann. Lanundtags⸗Angelegenheiten. Entscheidung. Wir gehen nun davon aus: bei uns in Preußen sehen Nach dem Abg. Dr. Nasse, welcher erklärte, daß alle wir ee der Gesetze, wenn sie klar erkannt werden und un⸗

b 89 eF œ2 8 v7 8 a.. u“ außeretatsmäßigen Einnahmen der nachträglichen Genehmigung See de. Seö Kücnce des Hauses der 8 gleichsam als unmöglich an, und wir nehmen an,

Praxis erklärte der Finanz⸗Minister:

Meine Herren! Ich bin zu meinem Bedauern genöthigt, Ihnen ausführlicher noch als es vorher ist, den Beweis zu führen, daß Ihre Kommission sich in einem Irrthum befunden hat. Der Irrthum tritt am klarsten und unzweideutigsten hervor, wenn ich mir

auf die Schützenline zu. Als der Bär Se. Majestät den Kaiser erblickte, stürzte er mit einer solchen Schnelligkeit auf Allerhöchst⸗

Amerika. New⸗Yorker Depeschen zufolge ist die Revo⸗ lution in Mexiko im Wachsen begriffen. Dreißigtausend Insurgenten stehen unter Waffen und halten den größeren Theil der Staaten Puebla und Vera Cruz besetzt. Es verlautet, Juarez habe den Präsidenten Grant um Beistand angegangen. Von Porfirio Diaz ist keine Kunde eingelaufen. Felix Diaz ist ge⸗ tödtet worden. Ein Telegramm aus Havannah vom 15. d.

8 denselben los, daß von Sr. Majestät nur zwei Schüsse hinter⸗ eeinander ügefssgr⸗ werden konnten. Von diesen Schüssen traf einer in die linke Schulter des Thieres, wobei die Kugel auf der rechten Seite zwischen der achten und neunten Rippe wwieder herauskam. Obgleich der Bär nach dem Schusse nieder⸗ sitürzte, erhob er sich doch augenblicklich wieder und sprang vporwärts. Se. Majestät der Kaiser trat, da keine Zeit mehr war, ein zweites Gewehr zu ergreifen, kaltblütig einen Schritt links. Der Pikenier Nikonow gewann hierdurch eine bequeme Gelegenheit, den Bären, auf seinen Jagdspieß zu nehmen, den er ihm in die Brust stieß. In derselben Zeit zerschmetterte der Uõnter⸗Jägermeister Iwanow, der rechts neben Sr. Majestät stteund, den Schädel des Bären durch einen Schuß. Dieser Schuß und der Stoß mit dem Spieße erfolgten vollständig gleichzeitig und streckten den Bären todt zu den Füßen Sr. Ma⸗ 1 estät Reviston der Lage der Wolostgerichte ist eine nehmigung nachholen, damit dem Verfassungsrecht genügt werde. Kommission eingesetzt, welche laut Allerhöchsten Befehls vom 16,/28. Dezember 1871 eine solche Revision in allen Lokalitäten, in denen dies für nothwendig und nützlich erachtet wird, aus⸗ zuführen, in allen hierbei auftauchenden Fragen die Gutachten der zu den Wolostgerichten gehörigen und auch anderer Per⸗ sonen einzufordern und die Originalverhandlungen der Wolost⸗ erichte und der Versammlungen der Friedensvermittler und riedensrichter, die sich auf die zu prüfende Frage beziehen,

Schweden und Norwegen. Stockholm, 14. Februar. In der 1“ der Zweiten Kammer des Reichstages vom 10. d. Mts. wurde über eine von dem Abg. Carlén ein⸗

8 Motion berathen, welche eine vollständige Veränderun in der Organisation des Staatsrathes vorschlägt. Danach so SKerselbe zwei Abtheilungen und jede dieser ein vollständiges Konseil bilden, von denen die eine, das Ministerkonseil, bestehend solche Fragen immer wiederum ins Auge gefaßt un

aus 6 bis 7 Mitgliedern, die eigentlichen Regierungsangelegen⸗ heiten besorgen und für die Führung derselben der Volksreprä⸗ sentation verantwortlich sein würde, während die zweite, das Staatsrathskonseil, bestehend aus 5 Mitgliedern, sich mit den inkommenden Beschwerden sa beschäftigen hat. Zu diesen Ab⸗

erden zu Abgeordneten am 17. d. M. erwähnte in der Diskussion sweifelhaf sin bedürfen, nahm der Finanz⸗Minister nochmals das Wort: 1 heilungen sollen noch eine juridische Gesetzvorbereitungskommission

6 8 die Fälle, wo es sich um wirkliche oder vermeintliche Abwei⸗ Meine Herren, mir scheint, daß die Begriffe in dieser Frage über §§. 17, 18 des Gesetzentwurfs, die elt, sich reduziren werden, daß eine Meinungs⸗ immer unklarer werden. b

ber⸗Rechnungskammer