1872 / 43 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Es soll h erden, daß die Ober⸗ Rechnungskammer in gemwüssen Fällen eine Bemerkung zu machen at. Es soll ihr ausdrücklich die Pflicht auferlegt werden, diejenigen außeretatsmäßigen Einnahmen zu bezeichnen, zu welchen die nachträg⸗ iche Genehmigung noch nicht beigebracht ist. Das hat sie doch nur u thun, weil darin ein Mangel gefunden wird; sonst wüßte ich nicht, weshalb man das ausdrücklich in die Bemerkungen verweisen sollte. Die Smas. sagh nun, es giebt keine außeretatsmäßige Einnahmen, zu welchen die Genehmigung des Hauses noch nachträglich beizubringen ist. Ich meine, dann ist doch der Widerspruch agegen, daß die Worte ⸗die Einnahmen oder« stehen bleiben, vollständig klar begründet. Dem Abg. Lasker, welcher u. A. bemerkte: Nicht alle Einnahmen beruhen auf Gesetzen, z. B. die Einnahmen aus Verkäufen von 2v und dergl. Diese letzteren bedürfen unzweifelhaft der Genehmigung des Landtags. Die Regierung habe dieses Recht auch stets anerkannt. Wenn der Finanz⸗ Miinister erkläre, die Einnahmen bedürfen der Genehmigun nicht, so sei dies ein ganz neuer Satz, der ein unbestrittene Verfassungsrecht des Hauses verkümmere erwiderte darauf der Finanz⸗Minister: Meine Herren! Zu meinem großen Bedauern bin ich genöthigt, noch einige Worte hier auszusprechen. . 1 b Der Herr Abgeordnete hat mit der Bestimmtheit, mit der er sich auszudrücken pflegt, ausgesprochen, daß heute zum ersten Male ein unbestrittenes Recht der Landesvertretung durch meine Acußerung verkümmert worden sei. Ich glaube, bisher wird das Abgeordneten⸗ haus nicht die 3b gemacht haben, daß gerade ich darauf Be⸗ dacht nähme, die Rechte der Landesvertretung zu beeinträchtigen, und ich hätte daher es wohl für billig erachtet, wenn der verehrte err Abgeordnete, ehe er einen solchen scharfen Ausspruch that, sich doch die Möglichkeit vergegenwärtigt hätte, daß er mich vielleicht mißverstanden haben könnte. So viel ich weiß, habe ich des Ausdrucks valle Einnahmen seien durch die Gesetze vor⸗ esehen;« mich nicht bedient; nur einen Augenblick Geduld! ollte ich mich dessen bedient haben, o will ich hinzufügen, daß nach meiner Auffassung selbstverständlich dazu gehört, voder durch Hand⸗ lungen, die den Gesetzen gemäß erfolgen«. Damit werde ich diejenigen Einnahmen, die auf Verkäufen beruhen, wohl in diese Kategorie ge⸗ bracht haben. Nun, meine Herren, entsteht die Frage: ob eine Ein⸗ nahme vorgekommen sei, weil die Staatsregierung sich außerhalb ihres verfassungsmäßigen Rechtes bewegt habe. Diese Frage weise ich keinen Augenblick zurück. Ich bin nicht gemeint, in irgend einem Augenblick der Landesvertretung das Recht zu bestreiten, diese Frage vor ihr Forum zu ziehen und ihren Ausspruch darüber zu thun. Ich bin aber auch der Ansicht, wenn die Worte »Einnahmen oder« fehlen,

daß dieses Recht nicht im Mindesten dadurch verkürzt werden wird.

Wogegen ich die Regierung nur zu behüten suche, das ist, daß durch Einschiebung der gedachten Worte eine ganz neue Praxis mit einem Lan neuen Hintergrunde eingeführt werde, der in staatsrechtlicher

eziehung nachher zu Schlüssen führen könnte, die nicht berechtigt sind.

Das »Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten⸗ Nr. 1 ent⸗ hält u. A: Cirkular⸗Verfügung an die Königlichen Bezirks⸗ Verwaltungs⸗Behörden, die Herstellung und Versffentlichung von Ortschafts⸗Verzeichnissen in den zum Felbveeinsgehee ehörenden Staaten betreffend, vom 7. November 1 betreffend das Rang⸗Verhältniß der Telegraphen⸗Direktoren, vom 27. Dezember 1871. .“ Ordre, die Reihenfolge, in welcher die preußischen Orden ꝛc. zu tragen sind, betreffend, vom 4. Dezember 1871. Cirkular⸗Verfügung an saͤmmtliche Königliche Pro⸗ vinzial⸗Schulkollegien und an sämmtliche Königliche Regie⸗ rungen, die Nothwendigkeit der Impfung für aufzuneh⸗ mende Schüler betreffend, vom 31. Oktober 1871. Bescheid an die h Se- Regierung zu N. und abschriftlich an sämmtliche König⸗ liche Regierungen, Landdrosteien und das . Polizei⸗Präsidium u Berlin, die Anwendung von Medizinal⸗Gewichten und Waagen innerhalb der Offizinen der Apotheker betreffend, vom 12. Januar 1872. Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals, wonach die in den Steuergesetzen angedrohte Entziehung der Berechtigung zum Gewerbe⸗ betriebe durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch nicht beseitigt worden ist, vom 7. Dezember 1871. Allgemeine Verfügung an sämmtliche Justiz⸗Behörden, betreffend die Anzeige der strafgericht⸗ lichen Verfolgungen, welche gegen vorläufig entlassene Strafgefangene eingeleitet werden, vom 23. Dezember 1871. Cirkular an die sämmtlichen Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate und Eisenbahn⸗ Kommissarien, an die sämmtlichen Königlichen Ober⸗Bergämter, an die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrosteien, sowie an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin, und an die sämmtlichen König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktionen, die Prüfung und Genehmigung zur Inbetriebnahme von solchen Lokomotiven, welche nicht auß den im Betriebe befindlichen und dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisen⸗ bahnen, sondern zum Eisenbahnbetriebe für industrielle, bauliche und bergbauliche Zwecke verwendet werden sollen, betreffend, vom 12. De⸗ zember 1871. Bescheid an den Orts⸗Vorstand zu K. und an die Königliche Regierung zu N., die Heranziehung der Adjazenten zu Hand⸗ und Spanndiensten zu den vom Staate zu unter⸗ haltenden Landstraßen betreffend, vom 2. Dezember 1871. Allgemeine Vorschriften für die Markscheider im preußischen Staate, vom 21 Dezember 1871. Verfügungen der Kaiserlichen

ral⸗Direktion der To egraphen, die mi Januar 1872 ei

. 5

71. Allerhöchster Erlaß,

974

etenden Tarifänderungen betreffend, vom 15. Dezember

erfüung des Königlichen Finanz ⸗Ministeriums an Aktienübertragungen betreffend, vom 24. Juni 1871. Verfügung des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 30. Oktober 1871, wonach für die von Kindern unter 12 Jahren begangenen Diebstähle an Holz und anderen vrr . die in §. 10 des Gesetzes vom 2. Juni 1852 (Ses Seenmel S. bezeichneten Personen in Gemäßheit des

. 11 daselbst unmittelbar haften. Cirkular⸗Erlaß an sämmtliche Königliche Universitäts⸗Kuratoren und Kuratorien, die Ressortverhält⸗ nisse bei Zurückstellung der Theologen vom Militärdienst betreffend, vom 12. Oktober 1871. Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche König⸗ liche Provinzial⸗Schulkollegien, die von Gymnasien und Realschulen erster Ordnung beizubringenden Zeugnisse der Reife behufs Zulassung Portépeefähnrichs⸗Prüsung betreffend, vom 28. Oktober 1871.

erfügung, die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienst als Arzt, Pharmazeut, beziehungsweise Unter⸗Roßarzt, vom 28. November 1871. Verfügung, die Feststellung der Minimalgrößen der Mobilmachungs⸗ Pferde nach dem vom 1. Januar 1872 ab gültigen Maß betreffend, vom 3 Dezember 1871. Erlaß, den Tagegeldersatz für die mit den Subalternen 1. und 2. Klasse bei den Provinzialbehörden in gleichem Range stehenden Beamten betreffend, vom 9. Dezember 1871. Ver⸗ fügung, die Ergänzung des §. 154 2. der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 betreffend, vom 6. Januar 1872. Cirkular an sämmtliche Königliche Regierungen 2 Krankheit des Weinstock betreffend, vom 13. Dezember 1871.

Gewerbe und Handel.

Berlin, 19. Februar. Am Sonnabend Vormittag fand in dem

Saale des Englischen Hauses die 5. General⸗Versammlung des »Vereins der Stärke⸗, Stärkesyrup⸗ und Stärkezucker⸗

Fabrikanten Deutschlands« statt. Nach Erstattung des Rechen⸗

schafts⸗Berichtes trat die Versammlung in die Berathung der auf

Tagesordnung stehenden technischen Fragen. Auf die erste derselben:

Welche neueren Beobachtungen und Erfahrungen sind betreffs des technischen Betriebes bei der Kartoffelstärke⸗Fabrik gemacht? waren

aus der Versammlung keine Mittheilungen zu machen, ebenso auch

nicht auf die zweite Frage, ob etwas Näheres bekannt sei über das verbesserte Siemens'sche Sieb zur Abscheidung der Stärke von der Faser. Die dritte Frage lautete: »Liegt es im Interesse unseres Ver⸗ eins, die Ernennung von mindestens zwei Sachverständigen in Berlin für Stärkefabrikate beim Aeltesten⸗Kollegium hiesiger Kaufmannschaft u beantragen?« Die Versammlung l achverständiger im Interesse des Verkehrs mit Stärkefabrikaten am hiesigen Handelsplatze für dringend geboten und beauftragte das Komite des Vereins, bei dem Aeltesten⸗Kollegium die geeigneten Schritte zu thun, um diesen Wunsch der General⸗Versammlung zu realisiren. In Betreff der Frage. Wie werden nach den neuesten Erfahrungen die Abgänge der Kartoffelstärke⸗Fabrikation in der Landwirthschaft am besten verwerthet, entspann sich eine längere Diskussion, welche im Allgemeinen das Resultat ergab, daß immer noch die beste Verwerthung der Abgänge in der I“ durch Verfütterung derselben an das Vieh erzielt werde und daß dieses Futter namentlich in Verbindung mit Lupinen sehr günstige Resultate ergeben habe. Das sogenannte Fruchtwasser, welches bei der Stärke⸗ abrikation zurückbleibt, wurde auch als vorzügliche Düngung für iesen empfohlen. Schließlich erfolgte die Neuwahl des Komites. Es wurden die Herren Amtmann Zwegk⸗Falkenberg, A. v. Bären⸗ Frung, A. Fesca, Dr. Filly, Kette, E. Meyer, M. Sabersky, r. Scheibler wieder⸗ und v. Kriegsheim und Petrik neugewählt.

Die Aktien der Provinzial⸗Wechslerbank werden am nächsten Dienstag und Mittwoch durch die Berliner Wechsler⸗ bank an der hiesigen Börse eingeführt. Das Weitere ergiebt ein in dem heee. »Oeffentlichen e enthaltenes desfallsiges Inserat.

In dem Zeitraum vom 1. bis 15. Januar d. J. wurden in Berlin eingeführt: auf den Eisenbahnen: 138,888 ¾½ Tonnen Stein⸗ kohlen, Braunkohlen und Koks, 229 ¼ Klafter Brennholz; ausge⸗ führt: auf den Eisenbahnen: 17,681 Tonnen Steinkohlen Braun⸗ kohlen und Koks; vom 16. bis 31. Januar 1872 eingeführt: auf den Eisenbahnen: 139,307 ½ Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 219 Klafter Brennholz; Tesh.er. auf den Eisenbahnen: 10,814 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen und Koks.

Dresden, 17. Februar. Der bei dem Bankhause Michel Kaskel

aufgelegte Betrag für die Lauchhammer Werke ist bei der Eröff⸗

nung sofort gezeichnet worden. Stücke mit 102 ½ bezahlt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wien (altes Netz) betrugen in der Woche vom 8 bis 14. Februar 147,477 Fl., mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehreinnahme von 4704 Pl. Wocheneinnahme der neuen Linien 10,573 Fl., Mehr⸗ einnahme 8653 Fl.

London, 17. Februar. Nach hier eingetroffenen gee ist die Legung des Kabels zwischen Portorico und Jamaica

vollendet.

hielt die Ernennung derartiger

17. Februar. Die Einnahmen der Elisabethbahn

(Verglichen mit Ende Dezember 1871.)

(In Tausenden von Thalern.)

Dezbr.

laufende

Noten.

108,041

5068 2100 12735 + 5311

der Banken

reußi

2

4 44 4”

288 S sags;

22,087 + 1510 1210

V

87 45

3769 + 216

244,986 [+£ 2744 628

12 23 64 651

* +

1366 +◻ 64

4381

1470

2608 677

1030 +† 26 48 + 48

479

35

4153 +◻ 1078 1139 24 313 6343 +

21,007

1388 2098

6955 543 51 170 149 97

+ 66 102 78

+ + 245 19 4+ 288 353

239 + 3324 + 1632 ◻£α 2994 +

10,519 3012 11,6697 +¼̃ 3615 6 2438 + 2974 1375 +

3096 + 2501 6823

1928 1727

4 4 16 61 21 2 1 37 12 1

+ 728

47 + 24 298 + 118

4 17 31

1,500 20271 + 277

2,218

3 12 16

358 323 +☛ 351

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