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eine Herren! In dem ausführlichen Vortrage des Herrn Vor⸗ ist 88 e vorgekommen, mit der ich vollständig sym⸗
pathisire; es ist die Aeußerung, daß es wohl wünschenswerth gewesen en über 8 Gesetzentwurf, wie den vorliegenden, eine Vorbera⸗
Werth auf die Erklärungen legt,
hung im Plenum eintreten 8 — ] 8 be allerdings, daß die Verhandlungen gewonnen haben K. durch — line öffentliche Verhandlung von vorn herein eine große Zahl von Mißverständnissen und unrichtigen Darstellungen hätte beseitigt werden können, deren Beseitigung bis jetzt noch nicht hat gelingen 3. Eb 8 ich machen, wenn der Herr Vo . Prich bemersite resche die 22 Nr⸗ʒMis aus in tlicher Sitzung erfolgen, er mir doch die Erklärungen von den Föeen ver eamah⸗ferwelaefün etwas allzu sehr unterschätzt zu haben scheint. Die Herren Regierungs⸗Kommissarien haben doch nur Erklärungen abgeben können im Sinne der Regierung, die Regierung ist aber keinen Augenblick lang darüber unschlüssig gewesen, daß sie die Anträge, wie sie die Kommission gestellt hat, verwirft und daß sie Sie bittet, diese Anträge zurückzuweisen und zu der Regierungs⸗ vorlage zurückzugehen. In der Kommission und auch schon von einem der Herren Vor⸗ redner und noch mehr in der Privatkonversation ist vielfach hervor⸗ gehoben worden, ob es nicht eigentlich besser gewesen wärc, mit der ganzen Vorlage noch zu warten; es stelle sich die Nothwendigkeit zu vermehrten Ausgaben an allen Ecken und Enden heraus, für die Beamten brauche man mehr, für die Provinzialverbände brauche man mehr, und da sei es doch eigentlich etwas frühzeitig gewesen, schon jetzt an Steuererlasse zu denken. Meine Herren! Ich erkenne diesem Stand⸗ punkte eine gewisse Berechtigung zu. Ich habe selbst als Finanz⸗ Minister lange geschwankt und lange es nicht für möglich gehalten, daß schon in bicger Sitzungsperiode des Landtags mit einer großen Reform werde vorgegangen werden können. Ich bin davon ausge⸗
gangen, daß das dringendste Bedürfniß, das im preußischen Staate
zu befriedigen war, das war, die seit langen Jahren zurückgesetzten Ausgaben, soweit sie drin ender Natur waren, vor Allem ins Auge zu fassen, die ittel bereit zu stellen um diese Ausgaben leisten zu können. Zudem hat sich die Finanzlage nur allmählich gebessert, es hat ja sehr lange gewährt, ehe man uͤber⸗ sehen konnte, daß wir über Hülfsmittel würden verfügen können, wie sie schließlich die Staatsregierung zur Disposition gehabt hat. Die⸗ jenigen Herren, die zugleich Mitglieder des Reichstages sind, denen wird ja wohl noch in lebhafter Erinnerung sein, wie ein heißer Kampf im Reichstage hat geführt werden müssen, um den Gesetzentwurf über die Bildung des Reichskriegsschatzes in einer Weise zur Annahme ge⸗ langen zu sehen, der es der preußischen Regierung möglich machte, in die Aufhebung des preußischen BW d willigen und lediglich schon in diesem Verhältniß allein lag für Preußen eine Ausgabe⸗Erspar⸗
niß von2 Millionen durch die Verwendung jenes Staatsschatzes, die nach⸗
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diese Moglichkeit nicht cröffnet
her die Zustimmung des Hohen Hauses gefunden hat; und wenn uns — wwerr.e- bee- mnena. der Bestreitung der im Staatshaushaltsetat vorgesehenen Ausgaben stat 1 DUüülen Thaler Ueberschuß Million Oefizit gehabt Fben Sonach, meine Herren, verstehe ich also vollständig den Standpunkt zu würdigen, der vielleicht selbst noch in diesem weiter vorgerückten Stadium einen mehr oder weniger berechtigten Zweifel darüber hegt, ob es wohl ge⸗
than sei, schon jetzt mit Steuererlassen vorzugehen, und wenn die
andes der Regierung geperthber en Ausspruch thun e
Vertretung des Landes 1 1 ollte: »Nach sorgfältiger ee gr. aller in Betracht zu ziehenden
rhältnisse sind wir der Ansicht, daß wir das allgemeine Interesse des Landes mehr wahren, wenn wir noch weitere Ausgaben vor⸗ nehmen und den Steuererlaß verschieben«⸗, so würde ja die Staatsregie⸗ rung sich einen solchen Ausspruch sehr wohl gefalfen lassen können. Die Staatsregierung selbst steht aber nicht auf diesem Standpunkt, si beharrt dabei daß die Lage des Landes es gestattet, nicht allein
ie Ausgabeerhöhung ins Auge zu fassen, sondern auch an einen
Steuererlaß zu denken; sie ist, seitdem ꝙ Vorlage gemacht worden,
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in dieser ihrer Ueberzeugung nur noch bestärkt worden, denn seitdem hat die finanzielle Entwickelung des Landes einen ruhigen sicheren Gang genommen, die Zustände zeigen von Tag zu Tage eine ruhige Entwickelung, und die Regierung ist in der Lage, wie sie es vor zwei Monaten zu sein glaubte, auch jetzt dem Lande die Proposition zu machen, auf eine Steuerreform einzugehen.
Nun, meine Herren, kann ich heute, nachdem der Herr Vorredner von der Vorlage behauptet hat, sie wäre im ersten Augenblick blen⸗
dend und großartig erschienen, nicht anerkennen, daß es wirklich den
gegen die Vorlage erhobenen Einwendungen gelungen wäre, das Urtheil der Staatsregierung zu einem anderen zu machen als es
ursprünglich war; jedenfalls aber hat es das ganze Land als einen Ge⸗
winn zu betrachten, wenn die Fragen über Steuerreformen eine konkrete
Gestalt annehmen. Wir glauben sehr häufig die Erfahrung ge⸗
macht zu haben, daß, so lange die Landesvertretung sich in dem Sta⸗ dium befindet, mit einer allgemeinen Resolution gegen eine Steuer vorzugehen, sie dann sehr viel mehr Anhänger für eine solche Resolu⸗ tion hat, als wenn der Augenblick eintritt, den Folgen der Verwirk⸗ lichung einer solchen Resolution ins Angesicht zu sehen. Diese Er⸗ fahrung haben wir in Preußen, namentlich hinsichtlich der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, schon mehrfach gemacht.
Meine Herren, es mag wohl Wenigen in diesem Hause bekannt sein, daß ich persönlich mich mit dieser Frage nun schon mehr als ein Vierteljahrhundert beschäftigt habe. Vor nunmehr 25 Jahren bin ich in der Lage gewesen, an der Seite meines unvergeßlichen Freundes Kühne 8 Hand in * mit ihm diejenige Vorlage auszuarbeiten die dem Vereinigten Landtage im Jahre 1847 vorgelegt wurde; i bin der Verfasser der Denkschrift, die damals dem Vereinigten Land⸗ tage vorgelegt wurde und welche — es wird vielleicht nicht unin⸗
teressant sein, dies in die Erinnerung zurückzurufen — beginnt wie olgt: »Von allen Steuern, die seit der Umgestaltung des Abgaben⸗ wesens seit dem Jahre 1820 im preußischen Staate erhoben werden, ist schon geraume Zeit hindurch keine Steuer der Gegenstand so häu⸗ figer und so lebhafter Angriffe gewesen, als die Mahl⸗ und Schlacht⸗ steuer, und insbesondere haben auf den letzten Peobens nene zahlreiche Petitionen die provinzialständischen Versammlungen ver⸗ anlaßt, diesen Gegenstand einer Erörterung zu unterwerfen.⸗ Das wird nun wohl allgemein bekannt sein, 529 damalige Vorschlag der Staatsregierung darauf gerichtet war, die Mahl, und Schlachtsteuer gänzlich aufzuheben, eine Einkommensteuer einzuführen, die herabgeführt werden sollte bis auf ein Einkommen von 400 Thlr., eine Einkommensteuer einzuführen, bei der ein — nicht zugelassen würde, eine Einkommensteuer einzuführen, die auf Selbsteinschätzung beruhte und wirksame Vorschriften traf, um auch die Selbstschätzung zur Wahrheit werden zu lassen. - Wenigen in der Erinnerung, daß in jener Vorlage, die sich mit der Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer beschäftigte, schon vor⸗ gesehen wurde, daß in den Städten Verbrauchssteuern auch künftig sollten erhoben werden. , Meine Herren, es scheint mir, daß ich den Ansichten, die ich damals zu vertreten gehabt habe, nicht gerade später sehr untreu ge⸗ worden bin, und es scheint mir, daß wir heute, — oder gegenwärtig will ich sagen, nicht heute — daß wir gegenwärtig zum ersten Male nach einer langen Periode mit einem Vorschlag vor die Landesver⸗ tretung treten, der wirklich an sich als ausführbar erachtet werden muß. Dieser Vorschlag, meine Herren, geht nun allerdings davon aus, daß es nicht besgers sein würde, die indirekte Steuer vollkom⸗ men zu ö Nach meiner Auffassung hat das Land schwer dar⸗ unter gelitten, daß wir genöthigt waren, stets von Mahl⸗ und Schlachtsteuer zu sprechen, daß wir genöthigt waren, stets beide Steuern so zu behandeln, als wenn sie ungefähr dieselbe Wirkung hätten. Meiner Ansicht nach ist das ein vollständiger Irrthum allerdings mußte man von Mahl⸗ und Schlachtsteuer sprechen, insofern als ja die Mahl⸗ und Schlachtsteuer der Städte stets das Aequivalent gebildet hat für die Klassensteuer des platten Landes. Das ist auch der Grund, wes⸗ halb in dem vorliegenden Vorschlage die beiden Steuern als taats⸗ steuern gänzlich beseitigt werden sollen. Es kann dann ein Streit zwischen Stadt und Land nicht entstehen, wer am Meisten zahlt; dem Staate gegenüber sollen beide gleichmäßig belastet werden und dem Staate gegenüber soll also die Schlacht⸗ und Mahlsteuer nicht mehr bestehen. Die Gesetzesvorlage legt nun ein vollständiges Interdikt auf die Mahlsteuer, sie spricht aus, die Mahlsteuer soll absolut nicht mehr erhoben werden dürfen, weder als Staatssteuer noch als Kom⸗ munalsteuer. Die Gründe hierfür sind so oft in diesem Hohen Hause erwähnt worden, ich kann die Theorie, daß der Wegfall dieser Steuer auf die Preise des Brotes keinen Einfluß haben würde, in der esag laube ich, eigentlich zu den abgethanen Sachen rechnen. Nicht so einfach teht das Verhältniß bei der Schlachtsteuer; bis auf einen gewissen Grad ja natürlich auch, es versteht sich ja auch da ganz von selbst, daß die Steuer mit ein Bestimmungsgrund wird in den Faktoren, die den Preis bilden, aber es ist ein Irrthum zu unterstellen, daß sich hier die Aus⸗ gleichung genau ebenso leicht vollziehen würde. Meine Herren, hier⸗ auf — ich deute dies nur an, ich will in dieser Beziehung auf Naͤheres nicht eingehen, denn es ist für mich von untergeordneter Be⸗ deutung — worauf meines Erachtens bei der ganzen Frage der hochste Werth zu legen ist, das ist doch ins Auge zu fassen: welch wesentlicher Unterschied besteht, ob man das Brod, das unentbehrliche, täglich in ansehnlichen Quantitäten verbrauchte Nahrungsmittel der ganzen Be⸗ völkerung besteuert, oder ob es sich um ein Nahrungsmittel handelt, welches sbon zu den gewählteren Genußmitteln für den ärmeren Theil der Bevölkerung gehört. LE““ . Ja, meine Herren, ich wünsche, wie Heinrich IV., daß Jeder sein uhn im Topfe hätte, aber er hat es doch nicht, und wenn man Finanzpolitik treibt, so wird man die Thatsache nicht übersehen dürfen, daß nach der gegenwärtigen 8 unserer Bevölkerung der Gebrauch des Fleisches sowohl in den St — Verzehr an Brod gegenüber eine untergeordnete Rolle spielt. Nun möͤchte ich darauf aufmerksam machen, daß in der Kommission von einer Seite die Frage aufgeworfen worden ist — es findet sich die desfallsige Aeußerung auf Seite 9 — weshalb denn die Staatsregie⸗ rung nicht eigentlich besonnen und bedächtig vorgegangen wäre, wes⸗ halb, wenn die Kommunen mit ihren Verhältnissen nicht zurecht kom⸗ men könnten, sie nicht ungefähr in der Weise, wie es im Jahre 1869 geschehen wäre, wo man die Aufhebung der Steuer für 28 Städte eingeleitet ätte, auch jetzt nur successiv und allmählich vorgegangen wäre? arauf ist meine Antwort: daß wir das eigentlich in der Sache thun, wir kehren das Verhältniß nur etwas um, wir sagen nur: diejenigen, die das dringende Bedürfniß haben, zur Aufbringung ihrer Kommunalbeiträge der Schlachtsteuer sich zu bedienen, die mögen sie noch behalten. b Meine Herren! Man kann ja vom theoretischen Standpunkte aus sehr rasch den Satz aufstellen: beide Steuern müssen fortfallen; die Kommunen müssen sehen, wie sie fertig werden. Ich werde es einem meiner Herren Nachbarn überkassen, in späterer Zeit einmal ein genaues Bild von den Folgen zu geben, die z. B. für die Stadt Berlin eintreten werden, wenn wir einen solchen schroffen Satz an⸗ nehmen wollten. 888 8 will mich meinerseits begnügen, die Abhülfemittel ins Auge zu fassen, die man in Vorschlag bringt, um den Städten zu Hülfe zu kommen. Man geht davon aus, die Städte würden das Odium nicht übernehmen wollen, daß sie sich für die Beibehaltung der Schlacht⸗ steuer entschieden. Das würde für mich etwas völlig Unbegreifliches
ein. Ich für meinen Theil begreife nicht, wie man nach ehrlicher, sein aü dcher Prüfung der Besteuerungsgrundsätze zu der Lnr cht ge⸗
Vielleicht ist
die Schlachtsteuer auch als Kommunalsteuer n
dten, wie auf dem Lande, doch dem
langt: für große Städte ist die bis jett bestehende Form der Besteue⸗
rung durch eine Schlachtsteuer zweckmäßig, wie man sich dann genirt
fühlen sollte, sich auch zu dieser Ansicht zu bekennen. Ich will mich in diesem Augenblick zu der Ansicht bekennen, daß das für die großen Städte eine sehr zweckmäßige Besteuerungsform ist, und ich will also dieses Odium auf mich genommen haben.
MNun, meine Herren, in der Besorgniß, daß die Städte dieses Odium nicht möchten auf sich nehmen wollen, empfiehlt man uns, den Städten die Gebäudesteuer zu uüͤberweisen. Das versteht sich nun
doch wohl ganz von selbst, daß, wenn man den städtischen Kommu⸗ naen die Gebäudesteuer überweisen wollte, man sie auch im ganzen Lande aufzunehmen hätte für alle anderen gleichmäßig. Es würde die Erhebung der Mabl⸗ und Schlachtsteuer in den Städten zu er⸗
ch dann, um
möglichen, darum handeln, daß der Staat auf eine Einnahme von ahezu 4 ½⅞ Millionen Thalern zu verzichten hätte. Ich meinerseits habe alle solche Vorschläge nur dahin auffassen können: man will die
angestrebte Steuerreform nicht, man hält sie für ein Uebel und man
macht Vorschläge, von denen man im Voraus weiß, daß sie nicht angenommen werden können. b 8 Nun, meine Herren, will ich diese indirekten Steuern verlassen und mich zu dem Vorschlage wenden, der hinsichtlich der Modifikation der Klassensteuer gemacht worden ist. Was diese Modisikation betrifft, so muß ich Ihnen aufrichtig be⸗ kennen: als ich aus den Kommissionsverhandlungen erfuhr, daß man in der Kommission beinahe einstimmig die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer gutgeheißen, daß man in der Kommission, mit Ausnahme einer einzigen Stimme, sich dafür wee. hatte, daß 8 cht mehr sollte er⸗ hoben werden dürfen, da habe ich mir gesagt: nun ist das andere
Prinzip der Vorlage unbedingt gesichert, es ist nicht denkbar, daß die
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Kommission die großen Schwierigkeiten der Erhebung von blos direk⸗ ten Steuern in den Städten klar erkennen und dann doch gleichzeitig aussprechen solle: den Weg, den uns die Staatsregierung geboten hat, wenigstens den größten Theil der Bevölkerung von dieser Besteuerung frei zu lassen, den wollen wir verschmähen. Indessen, meine Herren, ich habe mich darin geirrt, auch diese Seite des Vorschlages hat in Ihrer Kommission keinen Anklang gesunden. Ihre Kommission und namentlich der Herr Redner, der soeben die Tribüne verlassen hat, hat mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, nach der Ansicht der Staatsregierung solle ein großer Theil der teuerunfähig erklärt werden. Meine Herren! Ich kann versichern, aß das der Staatsregierung niemals, auch nur einen Augenblick lang, in den Sinn gekommen ist. Wir gehen überhaupt nicht von der Ansicht aus, daß die in Preußen bestehenden Steuern eine gn sich unerträgliche Steuerlast bildeten. Wir haben in diesem Hause bei vielen Verhandlungen den Satz aufstellen hören, daß das Geld in seinem Werthe gesunken sei. Ich habe frceilich bis jetzt noch nie die Anwendung gehört, daß, wenn das Geld in seinem Werthe sinkt, dann die in festen Geldsätzen ausgedrückten Steuern in ihrem Werthe ebenfalls sinken, daß also die Steuerlast schon lediglich und allein vermöge dieses Umstandes sich wesentlich vermindert hat. Wer wird übersehen wollen — die Staatsregierung hat es gewiß nicht übersehen —, daß der Steuerbetrag von 15 Silber⸗ groschen pro Kopf, der seit mehr als einem halben Jahrhundert in unserem Lande erhoben wird, heute leichter zu tragen ist, als er vor funfzig Jahren zu tragen war; Es ist also nicht eine absolute Nothwendigkeit, in dieser Weise 7 helfen, seitens der Staatsregierung jemals angenommen worden. ber, meine Herren, wir sind auch nicht so weit gegangen, eine Steuer, die in Preußen eingeführt worden ist zu Zeiten der aller⸗ bittersten Noth, die eingeführt worden ist in jener Unglücksperiode von 1806 bis 13, die eingeführt worden ist in der Weise, daß man unmündige Kinder von zwölf Jahren mit diesem Steuersatze belegte, nachher so zu idealisiren, um daran ein System zu knüpfen, daß eder, der eine direkte Steuer tragen könne, in unserm taate eine solche Steuer zahlen wüfe Nein, meine Herren, wir haben diese Steuer aufzufassen, wie andere; wir haben zu untersuchen, wenn wir an Erleichterungen gehen, wo eine Erleichterung am ersten in Anspruch genommen werden kann. Da ist der einfache Gedanke der Staatsregierung: wenn es sich um die⸗ jenige Schicht der Bevölkerung handelt, die weder ein Stück Land, noch ein Haus, noch ein baares Kapital, noch ein geistiges Kapital besitzt, das sie in den Stand setzt, mehr zu erwerben, als durch ihrer Hände Kraft bei gewöhnlicher Tagelöhnerarbeit zu erlangen ist, dann erblicken wir in dieser Schicht der Bevölkerung diejenige Klasse, die am ersten Anspruch darauf hat, zu den Steuern nicht mehr heran⸗ gegogen zu werden, sobald wir in der Lage sind, auf Steuererträge erzicht leisten zu können. 1 Dann, meine Herren, während ich unbedingt anerkenne, daß man nicht wird behaupten können, diese Schichten der Bevölkerung seien nicht fähig, den bisher von ihnen gezahlten Steuerbetrag auch ferner zu entrichten, so bitte ich doch nicht anzunehmen, daß das Ver⸗ hältniß wegen Entrichtung dieser Steuer immer so ganz gemüthlich verlaufe, wie es vielfach angenommen zu werden scheint. Wenn uns die Nachrichten zugehen, wie die Kosten für ausgetragene Mahnzettel, wie die Kosten für vollstreckte Exekutionen einen wesent⸗ lichen Betrag erreichen — auch darüber wird später näheres Detail vorgelegt werden —, wenn wir uns vergegenwärtigen, was Exekution in Steuersachen zu bedeuten hat, ob sie nicht die Zerrüttung des gan⸗ zen wirthschaftlichen Vechaltnises darstellen kann: dann, meine Herren, können wir doch nicht anerkennen, daß man hier so 8 willkürlich eine Schicht der Gesellschaft herausgegriffen habe, um dor das Werk der Steuererleichterung zu beginnen. Nirgendwo in der Vorlage ist ausgesprochen, daß dieser erste Schritt der Staatsregierung ihr letzter sein wird; ich bin nie davon ausgegangen, daß diese Maß⸗ regel, so wie sie vorgelegt worden ist, eine Finalmaßregel sei. Aber
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Bevölkerung für.
Einrichtung und die Befugnisse der Ober⸗Re⸗
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davon, meine Herren, sind wir ausgegangen und daran halten wir fest, daß diese Maßregel, so wie sie vorgelegt worden ist, ein in sich abgeschlossenes Ganzes bildet, daß sie vollkkommen ausführbar ist und daß sie jetzt schon einen sehr großen Segen verbreiten kann. Was die Zukunft bringt — ich mag nicht aufs Neue auf die Frage eingehen, was uns die näch⸗ sten Jahre in Aussicht stellen; es mag ja Jeder darüber seine Ansicht haben, und es ist ja nicht unmöglich, daß das Verhängniß es will, daß wir weitere Schritte in Bezug auf Steuerreformen demnächst nicht vornehmen könnten. Wenn aber auch dieses Verhängniß ein⸗ treten sollte, dann werden Sie nach der Ansicht der Staatsregie⸗ rung immerhin einen sehr wichtigen und einen sehr segensvollen Schritt zur Steuerreform gethan haben. Wenn ich dem nun gegenüberstelle die Vorschläge der Kommission, dann kann ich nur hervorheben, daß ja ein wesentlicher Zweck der Vorlage, näm⸗
lich die Beseitigung von solchen Steuern, die dem Zahlenden viel
mehr kosten, als wie sie dem Staate einbringen, nicht erreicht wird;
in einem solchen Verhältnisse steht diese Besteuerung der untersten Stufe der Klassensteuer, und es wird weit mehr noch dieses Verhält⸗ niß eintreten, wenn die Klassensteuer ausgedehnt werden sollte auf die großen Städte.
Mieine Herren! Ich bitte Sie, sich doch einmal zu vergegenwär⸗ tigen: wenn hier in der Stadt Berlin 140 — 150,000 Steuerpflichtige vorhanden sind, die nach Maßgabe des bestehenden Gesetzes monatlich, nach Maßgabe des Vorschlages in dem neuen Gesetze vierteljährlich sich zu dem Steuererheber begeben sollen, die dort-⸗warten sollen, bis daß diejenigen, die sich vor ihnen eingefunden haben abgefertigt sind, bis ihre Namen in der Liste aufgesucht sind, was nicht ganz leicht sein wird, und die nun alles dies besorgen sollen, um dann nach dem Vorschlage der Kommission vierteljährlich 2 ½ Sgr. an die Staatskasse abzuführen, dann meine ich doch, daß eine gröͤßere Verschwendung nicht leicht vorgeschlagen werden könnte, und daß die Bemühung, daß die Belästigung, die dem Steuerpflichtigen erwächst, den Geldbetrag, den er an die Staatskasse abführt, bei Weitem übersteigen würde. Auch nach der Auffassung, daß eine Steuer⸗ unfähigkeit nicht entfernt behauptet werden kann, würde eine durchgreifende Ermäßigung in keiner Weise indizirt sein. Durch den Vorschlag, wie ihn die Kommiission gemacht hat, wird das System der Klassensteuer vollständig gebrochen. Man beginnt mit einem Steuersatz von 10 Sgr, 20 Sgr., gelangt dann zu 1 Thlr. 10 Sgr. und zu 2 Thlr., und wenn man dazu gelangt ist, entsteht auf einmal eine große Kluft — dann soll ein Sprung gemacht werden von 2 auf 4 Thlr. Das ist ja doch offenbar eine sehr wesentliche Verschlechterung des vorhandenen Systems, und so kann ich nur sagen, daß nach dem Vorschlage der Kommission die Durchführung der Maßregel, mit der man sich nun schon seit einem Vierteljahrhundert beschäftigt, vereitelt würde, daß dieser wesentliche Zweck der Vorlage nicht erreicht würde und daß der Steuererlaß eben nur der Erlaß einer Steuer, nicht abe der Weg zu einer größeren Reform sein würde. Auf dem Wege da gegen, den Ihnen die Regierung vorgeschlagen hat, werden Sie einem richtigen Hees in der Besteuerung die Bahn brechen, Sie werden das Steuerwesen durch Vereinfachung verbessern, Sie werden einem großen Kreise der Steuerpflichtigen ein gewichtiges Geschenk machen. Ich lade Sie ein, der Regierungsvorlage Ihre Zustimmung zu geben und die Vorschläge der Kommission zu verwerfen.
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— Die Kommission des Herrenhauses für das Schul au fs ichtsgesetz hat das Gesetz in folgender veränderter Ge⸗ stalt angenommen:
Wir Wilhelm ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags für den Umfang der Monarchie, was folgt:
ie Aufsicht über alle öffentlichen und Privatunterrichts und Erziehungsanstalten steht dem Staate zu. Demgemäß handeln die mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staats. S. 2. In der Regel haben die Superintendenten, Erzpriester un Dekane das Amt eines Kreis⸗Schulinspektors zu verwalten. In be sonderen Fällen können jedoch die vorgesetzten Behörden einen ander Geistlichen derselben Kirchengemeinschaft und, sofern es lissehes ist auch einen eenen. damit beauftragen. Die Lokal⸗Schul inspektion der Volksschule wird von dem Ortsgeistlichen im Auftrage des Staats wahrgenommen. Der den Kreis⸗ und den Lokal⸗Schul⸗ inspektoren ertheilte Auftrag kann, sofern sie die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, durch Beschluß der Bezirksregierung zurück gezogen und an andere Geistliche derselben Kirchengemeinschaft, sofern es nöthig ist, auch an Nichtgeistliche übertragen werden.
§. 3. Unberührt durch dieses bleibt die den Schulvorstän den unter der Aufsicht des Staats zustehende Leitung der Volksschuler und die Berechtigung des Patrons Peehha s weis der Gerichts obrigkeit, des Ortsgeistlichen, sowie ber emeinde und ihrer Organ sn enselben. In “ Weise bleibt die Leitung des religiösen Interrichts in der Volksschule durch die Organe der betreffenden Re⸗ ligionsgesellschaften unberührt. 8
§. 4. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt
Angelegenheiten
— Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die chnungs⸗ kammer, lautet nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeord⸗
neten: 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Feeüee ꝛc verordnen auf Grund des Artikels 104 der Verfassungs⸗Urkunde m WMelmmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie; wa olgt:
§. 1.
Die Ober⸗Rechnungskaämmer ist eine dem Könige unmit⸗