1872 / 48 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

8 Klassensteuer. 2)

besserung der Beamtenbesoldungen nebst Nachweisun

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ung des Hauses der Abgeordneten 268 hün. 1872, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung.

1) Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Auf⸗ hebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und einen Erlaß an Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗

treffend die öffentlichen Immobiliar⸗Feuerversicherungs⸗Anstalten in der Provinz Schleswig⸗Holstein. 3) Die bei der Vor⸗ berathung des Entwurfs zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1872 gefaßten Beschlüsse. Mündlicher Bericht der Budgetkommission über die Denkschrift, betreffend de A onds unter Kapitel 57 Titel 6 des Staatshaushalts⸗ dens Van 1872 Nachweisung R. zum Etat des Finanz⸗ Ministeriums zu gewährenden Besoldungsverbesserungen. Bericht der Budgetkommission über den Etat von den verschiedenen Einnahmen bei der allgemeinen Kassen⸗ verwaltung für das Jahr 1872. Antrag der Kommission: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: „dem vorbezeich⸗ neten Etat, mit Vorbehalt der endgültig festzustellenden Zahlen, seine Zustimmung zu ertheilen.«“⸗ Mündlicher Bericht 8 Budgetkommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffen die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für 1872, und den Entwurf eines Nachtrages zu diesem Gesettet.

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38. Plenar⸗Sitz am Montag, den

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

reußen. Berlin, 24. Februar. Se. Ma estät der gaiser G König nahmen heute den Vortrag des Kriegs⸗ Ministers und später die Besuche Ihrer Majestät der Königin von Württemberg und 8 Kaiserlichen Hoheit des Prinzen r von Oldenburg entgegen. 8 Gestern fand 8 Kznglichen Palais zu Ehren der Köni⸗ in Orga von Württembervg eine musikalische Abendunter⸗ baltuna statt, bei welcher, unter Leitung des Ober⸗Kapellmeisters Laubert, die Königliche Kammersängerin Lucca und die Herren Niemann, Betz, Salomon, Woworsky und Fricke sich betheilig⸗ ten. Unter den geladenen Gästen befanden sich die vier Bot⸗ schafter, die Fürstlichkeiten und die hier anwesenden württem⸗ bergischen Offiziere. . gicchene Fa ein größeres Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg statt. Ihre Majestät die Königin Olga reist heute Abend nach St. Peters⸗

burg ab.

Se. Kaiserliche und. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag um 11 Uhr den Konsul des Deutschen Reiches in Nizza, Herrn Um 5 Uhr fand das Familien⸗Diner bei den Höchsten Herrschaften statt. Abends um 9 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und Kö⸗ nigliche Hoheit der Kronprinz zum Concert bei Ihren Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten nach dem Palais. 8

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Ihre Majestät die Königin von Württemberg vgihag sebcn⸗ Vörmittag im Königlichen Schlosse den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert, der Prinzen Wilhelm und August von Württemberg, des Herzogs und der

erzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, der Fürstlichen Familie Radziwill, des Herzogs und der Herzogin von Usest ertheilte mehrere Audienzen und begab sich sodann in das

önigliche Palais. . Fehe ee. Peter von Oldenburg ist gestern, von Weimar kommend, hier eingetroffen und begrüßte im Laufe des Tages die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, sowie die Königin Olga von Württemberg und die hier anwesenden Fürstlichkeiten. Der Prinz gedenkt nach kurzem Aufenthalt die

Reise nach St. Petersburg fortzusetzen.

8 n der vorgestrigen Plenarsitzung des Bundes⸗ rat Seg. e. S der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz führte, wurde über die geschäftliche Behandlung der Vorlagen des Präsidiums, betreffend: a) die Theuerungszulagen für die in Elsaß⸗Lothringen stationirten Truppen, b) den zu Paris am 14. Februar cr. unterzeichneten Postvertrag mit Frank⸗ reich, c) die Beschlüsse der Kommission für die Wiener Welt⸗ ausstellung, d) die Konsularkonventionen mit Spanien und Italien, e) die Berechnungen über die Kosten, welche vorweg aus der französischen Kriegsentschädigung zu bestreiten sind, sowie über einen Antrag Braunschweigs, betreffend die Bewilli⸗ gung des Zollrabatts für verschiedene erst nach Jahres⸗ schluß über die Zollgrenze eingegangener Weine Beschluß ge⸗ faßt. Hierauf wurde vom Vorsitzenden über die Ergebnisse der

8 „Allen nach den bestehenden Vorschriften

ssen und über die Behandlung portopflichtiger Sendungen asen eeh mit Baden * Südhessen Mitt eilung gemacht. Ausschußberichte wurden erstattet à) über Zollbegünstigun⸗ gen für die in Elsaß⸗Lothringen eingeführte Kartoffelstärke zur Stärkezuckerfabrikation, b) über die weitere Errichtung von Reichskonsulaten, c) über eine Eingabe, betr. die Errichtung eines besoldeten Kons. in Hilfine Feen Endlich den zwei Eingaben vorgelegt und erledigt. Im v Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde in der Spezialdiskussion über das Gesetz, Befreiungen von der Klassensteuer und Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, nachdem noch der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, der Referent Abg. von Brauchitsch und der Abg. Elsner von Gronow gesprochen hatten, unter Ablehnung der Amendements Elsner von Gronow und Sachse §. 1 der Kommissionsvorlage angenommen da⸗ durch sind die §§. 2 und 3 der Regierungsvorlage beseitigt, und wurde die weitere Berathung der §§. 4 bis 6 derselben, welche von den Modalitäten der Fortdauer der Erhebung der Schlacht⸗ steuer in den Fomeh Fühett, Finfägnig . I1“ Der §. 2 lautet in der Ko fa 8 Beafegg r zu besteuernden Personen, wird vom 1. Juli 18 der Sleehen n291 nfrnnenen ilgeneng ein Steuerabschlag von

2 t (4 Monatsraten jährlich) gewährt. 8 . Beent, (tz Me heen des Eisernen Kreuzes, soweit sie zur ersten

der Klassensteuer gehören, zustehende Be reiung von der

Lin 1 wird 8 1. Jali 1872 ab auf die Inhaber des auf Grund der Urkunde vom 19. Juli 1870 verliehenen Eisernen Kreuzes ausgedehnt«. b 18- iesem Paragraphen entspricht §. 1 der Regierun svorlage: 8 nc 88 hebn nn Vorschriften in der Unterstufe a. der ersten Stufe in der ersten Hauptklasse der Klassensteuer zu besteuern⸗ den Personen werden vom 1. Juli 1872 ab von der Klassensteuer

befreit. u— »Di nhabern u. s. w.« wie oben.

8— An Pasker beantragte für den Fall der Ablehnung der Regierungsvorlage §. 2 der ommission dahin zu ändern, daß der Steuerabschlag nicht »vom 1. Juli 1872 ab« bis zur ander⸗ weitigen gesetzlichen Regelung, sondern für das Jahr 1872 vom 1. Juli ab und für das Jahr 1873 gewährt wird. Nach kurzer Debatte zwischen den Abgg. Migquel, Lasker, von Meyer (Arnswalde) und dem Referenten von Brauchitsch wurde das Amendement abgelehnt und §. 2 in der Fassung der Kommission angenommen; ebenso §. 3 nach einer kurzen Bemerkung des Staats⸗Ministers Eeee und §. 4 und 5, letzterer mit folgendem Zusatz des Abg. von Behr: »Der Finanz⸗Minister ist ferner ermächtigt, in den Städten über 50,000 Einwohner mehrere Serscecühe8 ösass he. nen einzusetzen.“ Ueber das ganze Gesetz wird in der nächsten Sitzung abgestimmt werden. Damit ist eine Reihe von Petitionen erledigt; nur die des Magistrats der Stadt Elbing, daß die Kriegsschuld dieser Stadt als Staatsschuld auf den allgemeinen Staatsschuldentilgungsfonds übernommen werde, wurde nach kurzer Debatte zwischen dem Regierungs⸗ Kommissar Geheimen Ober⸗Regierungsrath Ribbeck und den Abgeordneten Phillips, Glaser und v. Meyer (Arnswalde) der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Endlich wurden nach längerer Debatte, an welcher sich mehrfach der Staats⸗ Minister Camphausen, der Kommissar Geheimer Finanz⸗Rath Siber —2 vee. giß lbgeordnete betheiligten,

Kesolutionen genehmigt: 88

d rnsign e aufzuforderxmh bei Weiterführung der Steuerreform das Geseß betr. die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer vom 1. Mai 1851, einer Revision zu unterziehen und auf die Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer

an die kommunalen Verbände Bedacht zu nehmen. 8— 2) Die Staatsregierung aufzufordern, in der nächsten Session

inen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Feststellung der Shene galesörteänef analog dem Verfahren bei der Einkommensteuer⸗ Einschätzung einer gewählten Kommission übertragen wird.

Um 4 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 11 Uhr.

Der Kommandant S. M. S. yhmp he⸗ 7 aus Melbourne in Australien gemeldet, daß die dorthin bestimmte, Mitte November fällige Post verloren gegangen ist. An⸗ ehörige der Schiffsbesatzung, welche mit dieser Post zu Anfang Pktober v. J. wichtige Briefe an S. M. S. »Nymphe« ab⸗ gesandt haben sollten, werden wohlthun, Duplikate ihrer Schreiben an das Schiff, per adr. des Kaiserlichen Hof⸗Post⸗Amts zu

1s Bayern. München, 23. Februar. n

Die neue Geschäftsord⸗ ung fürdie Zweite Kammmerwurde heutemit einigen redaktio⸗ nellen Abänderungen und der von Völk beantragten. Modisi⸗ kation, daß anstatt 5 künftig 7 Abtheilungen gebildet werden,

bei namentlicher Abstimmung einstimmig angenommen. Die⸗

gemäß des Gesetzes vom 21. Juli 1870 gegründeten Darlehns⸗

selbe tritt mit dem 1. März d. J. in Kraft.

württembergischer Interessen sei aber die Beibehaltung

Gesandts

Die mit der Neuformation der n tretende »Militär⸗Schießschule« 5 die Heranbildung von Schießlehrern für die Infanterie⸗

egimenter und Jäger⸗Bataillone, dann die Vermittlung einer gründlichen Kenntniß der C“ und einer sach⸗ gemäßen Behandlung derselben, sowie der dazu gehöri⸗ gen Munition, 2) die konstruktive und technische Vervollkomm⸗ nung der in der Armee eingeführten Handfeuerwaffen und Munition, die Beurtheilung und Prüfung von Vorschlägen und neuen Erfindungen in dieser Richtung, endlich das Studium der analogen Einrichtungen anderer Armeen. Die Militär⸗ Schießschule erhält ihren Sitz in Augsburg, und wird jährlich den Lehrcurs auf dem Lechfeld, und zwar vom 16. April bis 13. August vornehmen, wozu von den Regimentern und Ba⸗ taillonen die entsprechende Anzahl Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine abgestellt werden. 8

Säachsen. Dresden, 23. Februar. (W. T. B.) Von der Zweiten Kammer wurde heute der Antrag angenom⸗ men: »Die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierun im Bundesrathe für die Ausdehnung der Reichskompetenz au das gesammte Gebiet des bürgerlichen Rechtes und für Be⸗ willigung von Diäten an die Reichstags⸗Abgeordneten stimmen werde.« Die Kosten für die Gesandtschaft in Wien wurden nur provisorisch, diejenigen für die Gesandtschaft in München als ständige bewilligt.

Das 2. Stück des Gesetz⸗ und Verordnungs⸗ blattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872 enthält unter Nr. 6 eine Verordnung vom 20. Januar d. Js., die Zuständigkeit zur Entscheidung von Streitigkeiten nach §. 108 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 betreffend; unter Nr. 10 eine Verordnung vom 3. Februar d. J., die Anberau⸗ mung eines anderweiten Präklusivtermins für die Gültigkeit der älteren, aus der Kreirung vom Jahre 1855 herrührenden Königlich sächsischen Kassenbillets betreffend.

Chemnitz, 23. Februar. Von dem Stadtrathe und den Stadtverordneten wurde heute die Verleihung des Ehren⸗ bürgerrechts an den Fürsten Bismarck beschlossen.

Wrürttemberg. Stuttgart, 21. Februar. Der Köni hat auf die Nachricht von dem Ableben des Professor Dr. von Oehler in Tübingen sein Bedauern über den Verlust, den die evangelisch⸗theologische Fakultät der Universität, das evangelisch⸗theologische Seminar in Tübingen und die Wissenschaft durch den Hingang dieses Gelehrten erlitten hat, den Kollegen desselben ausdrücken und die Hinterbliebenen seiner Theilnahme versichern lassen. In der vorgestrigen Abendsitzun der Zweiten Kam⸗ mer wurde der Gesetengzourf über das Verbot der Trauung im Ausland vollends zur Ende berathen und nach einer längeren Rede des Justizministers von Mittnacht nach der Fassung der Regierung mit allen Stimmen gegen die des Abg. Mohl angenommen. Derselbe hatte verlangt, daß das Wort kirchliche⸗ gestrichen werde, damit auch die im Ausland geschlossene Civilehe für gülti in Württemberg erkannt werde. Der Justiz⸗Minister hatte dies aus dem Grunde für unthunlich erklärt, weil zur Zeit in Württemberg nur die Noth⸗Civilehe für gewisse Fälle bestehe, diese also in Württemberg selbst zu schließen sei, weil erst erkannt werden müsse, ob ein solcher Fall gegeben sei. Die Rückwirkung auf vor Verkündigung dieses Föehes geschlossene Ehen gehe nicht an, weil sonst allgemeine Rechtsunsicherheit entstehen würde, z. B. wenn auf Grund einer solchen, nach der bisherigen Gesetzgebung ungültigen Ehe schon längst Erbvertheilungen vorgenommen worden, die dann wie⸗ der rückgängig gemacht werden müßten. Es müsse daher in Betreff früherer Trauungen die Entscheidung im einzelnen Fall der Feierung anheimgegeben werden. Darauf beantwortete der Minister des Auswärtigen, Frhr. v. Wächter, wie bereits telegraphisch berichtet, die Interpellation des Abg. Frhrn. von Varnbüler in Betreff der in der Fremdenlegion in Algerien dienenden Württemberger. 1 23. Februar. In der Zweiten Kammer begann heute die Berathung über die noch zu unterhaltenden Gesandtschaften. Der Staats⸗Ministerv. Wächter erklärtezur Kennzeichnung der Stellung der Regierung, daß dieselbe aus eigenem freien Antriebe die Anzahl der Gesandtschaften vermindert habe; zur enung speziell n er noch übrigen Gesandtschaften unentbehrlich. Nach längerer Debatte, an welcher sich u. A. die Abgg. Gültlingen, Mehring u. v. Varnbüler betheiligten, indem sie gegen die Regierungsvorlage sprachen, während der Zustiz⸗Minister v. Mittnacht für dieselbe wiederholt das Wort nahm, wurden die Gesandtschaften zu Berlin, St. Petersburg, Wien und München genshmigt. Bei Wien standen 44 gegen 43, bei München 54 gegen 33 Stimmen. F n von der Regierung keine

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Paris, Bern, Karlsruhe chaften verlangt.

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hat folgende Zwecke:

Baden. Karlsruhe, Ihre Königliche Habeit die Großherzogin hat sich gestern Nachmittag güche Baden begeben, um daselbst Ihrer Königlichen Hoheit der Land⸗ gräfin von Hessen, geb. Prinzessin Anna von Preußen, Ihren Durchlauchten der verwittweten Fürstin von Hohenlohe⸗Langen⸗ burg und der Herzogin von Schleswig⸗Holstein, so wie der Gräfin Trani einen Besuch abzustatten, und kehrte am Abend nach Karlsruhe zurück.

In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Gesetzentwurf, betr. die Erhebung der Stempelgebühren

durch Stempelmarken, mit wenigen Modifikationen ange⸗

nommen. Hessen. Darmstadt, 22. Februar.

2. Februar.

5 22. Das Regierungs⸗ blatt Nr. 10 veröffentlicht heute eine Rechnungsablage über die Verwendung der für das Jahr 1869 in dem Großherzogthum Hessen ausgeschriebenen Brandentschädigungs⸗Beiträge.

23. Februar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer fand die Berathung über den Antrag der Ab g. Wernher und Dumont, die Rheinhessischen Probinzialfonde⸗ insbesondere den Mainzer Universitätsfond betreffend, statt.

DOesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Februar. Die Kaiserin ist, wie dem „Boten für Tirol und Vorarlberg⸗ aus Meran unterm 18. d. M. geschrieben wird, nunmehr voll⸗ ständig Fegech und unternimmt wieder größere Promenaden in der Nähe des Kurortes.

In der heutigen Sitzung des Abgeordneten⸗ au 56 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf, be⸗ reffend die Erhöhung der Friedensstärke der Kavallerie ein. Der Präsident theilte mit, daß die Abgeordneten aus Böhmen, Mähren, Steiermark und Krain, welche ihre Sitze im Hause nicht hatten, ungeachtet der an ste ergangenen Au forberung nicht erschienen seien. Diese Ab⸗ geordneten seien demnach als ausgetreten zu betrachten.

Schweiz. Bern, 22. Februar. In der heutigen Sitzung des Ständeraths wurde den Revisionsbeschlüssen des National⸗ raths von Art. 119 bis zum Schluß unverändert beigestimmt, die Rekurse Hürlimann und Dr. Frey aus Baselland abgewie⸗ senh 5 den Zürcher Eisenbahnkonzessionen die Genehmigung ertheilt. Der Nationalrath fuhr heute in Berathung der Diffe⸗ renzpunkte mit dem Ständerath fort. Art. 32, Vorschriften über Gewerbewesen und Gewerbepolizei, Art. 38, Bankwesen und Banknoten und Art. 44, Niederlassungsbedingungen, wurden nach den frühern Beschlüssen festgehalten; die zwischen⸗ inneliegenden Artikel dagegen wurden nach dem ständeräthlichen Vorschlage angenommen.

23. Februar. Der Nationalrath hielt bei seiner heutigen Berathung über die Verfassungsrevision seine ersten Beschlüsse über das Verbot des Jesuitenordens und Verbot der Errichtung neuer Klöster, sowie Wiederherstellung früherer Klöster durchgehends aufrecht und nahm sodann noch die Bestimmung an, daß die Einführung von Geschworenengerichten für den ganzen Bereich des Schweizer Gebietes durch den Bund gewähr⸗ leistet wird.

Belgien. Brüssel, 23. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer erklärte der Abg. de Fre im Verlauf seiner gestern angekündigten Inter⸗ pellation, ein Pratenhens sei in das Land gekommen, um egen die Ruhe Frankreichs zu konspiriren. Für die Regierung se die größte Vorsicht geboten gewesen, und es sei dieselbe daher zu tadeln, weil sie dem Grafen von Chambord Zeichen von Sympathie gegeben habe. Der Minister des Auswärtigen, Graf d'Aspremont⸗Lynden, antwortete, der Graf von Chambord sei kein Verschwörer und bie Regierung habe ihm keine Zeichen von Sympathie gegeben, auch keinen im öffentlichen Dienste stehenden Beamten an ihn abgeschickt. Was in Antwerpen ge⸗ schehen, sei lediglich eine Pflicht der Höflichkeit gewesen. Der Abg. de Fuisseau forderte Aufhebung des Fremdengesetzes, der Minister beantragte Tagesordnung. Die Kammer sah damit den Zwischenfall als erledigt an.

(W. T. B.) Nach hier eingetroffener Neldungaus Antwerpen sammelten sich heute Abend vor dem Hotel Antoine zahlreiche Volksmassen, welche unter Pfeifen und Schreien bald den Ruf: »Nieder mit den Verschwörern!« bald: »Es lebe Chambord!« hören ließen. In den Zugengen um Hotel ist Polizeimann⸗ chaft aufgestellt. Die Herzöge v. Trémouille und Rohan sind 5 Abend angekommen, Erzbischof Dupanloup wird er⸗ wartet.

Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. Unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der Königin fand gestern in Osborne ein geheimes Conseil statt, bei welchem Prinz

Arthur, der Marquis von Ripon, der Earl von Beßborough,

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