Uniform, Landwehr⸗Bats. Breslau Nr. 38, als sämmtlich der Abschied bewilligt. von der 15. Art. dienst der Abschied bewilligt. Metzler, Sec. Lt. a. Fähnr. im 8. Pomm.
mobilen dem Holst. Inf. Regt. N der Pension
Prem. Lieut. mit Reichel, außeretatsm.
zurückversetzt. Becher, Sec. Lt. a. D., früher Res.⸗Off. des 2. Schle
Gren.⸗Regts. Nr. 11, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗
Offiziere und Beamte der Militär⸗Verwaltung. 8
3
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 14. Februar 1872. Stabe des Brandenb. Fest. Art. Regts. Nr. 3 (Gen. Art. Depot in Coblenz, Kretzmähr, Zeug⸗Hptm. vom
in fo81,g zum Stabe des Brandenburg. (Gen. Fel
Den 15. Februar 1872. Marquardt, Wollenteit, Hingstler
der 5., 6., 3., 8., 1., 4. und 9. est. Inspekt., zu Sekret. in diesen Bureaux ernannt. Göttke, Kassel, Fortifikat. Sekret. zu Magde⸗
burg, ersterer unter Ernennung zum Se etär im Bureau der 7. Fest⸗ Inspekt., in ihren Dienststellungen getauscht.
Nachweisung der beim Sanitätscorps pro Monat Januar 1872 ein⸗ 3 getretenen Veränderungen.
urch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs⸗
2
Ministers. Den 5. Januar 1872. Dr. Brümmer, Assist. Arzt vom 2. Westfäl. Infant. Regt. Nr. 13, Behufs Wahrnehmung einer Stabsarzt⸗Stelle zum medizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut. Durch Verfügung des General⸗Skabs⸗Arztes der Armee.
Den 10. Januar 1872. Dr. Pfahl, einjähr. freiwill. Arzt zollern. Füs. Regt. Nr. 40, zum ernannt und
ahrnehmung einer bei diesem Regt. vakanten ssist. Arzt⸗Stelle beauftragt.
Den 12. Januar 1872. Dr. Lucks, Unterarzt vom Kadetten⸗
hause in Culm, mit Wahrnehmung der daselbst vakanten Assistenz⸗ arzt⸗Stelle beauftragt. 98
Außerdem sind als invalide mit der gesetzlichen Pension ausgeschieden: „Liscovius, Unterarzt vom Garde⸗Pion. Bat., in Folge An⸗ erkennung vom 31. Dezember pr. Meifarth, Unterarzt vom 6. Thür. Inf. Regt. Nr. 95, in Folge Anerkennung von demselben Tage. Christen, Unterarzt vom Westfäl. Fest. Artill. Regt. Nr. 7, in Folge Anerkennung vom 2. Januar 1872. 1 “ “ A1AAX1X“ Den 19. Januar 1872. Dr. Jankowski, Assist. Arz 85 der 1. Inf. Munit. Kolonne des Pomm. ‚Feld⸗Art. Regts.
11“
8
1. Nassauischen Inf. Regt. Nr. 87.
Den 31. Kür. Regt.
Den 22. Januar 1872. Dr. Schlecht, Assist. Arzt vom
Landtags⸗Angelegenheiten.
erlin, 24. Februar. In der gestri en Sitzung des auses der Abgeordneten nahm bei der Berathung des EEI“ betreffend Befreiungen von der Klassensteuer und die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer nach einem
Resume des Abg. von Brauchitsch der Staats⸗Minister Camp⸗ hausen das Wort:
Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat den Eingang seines Referats damit eröffnet, daß er behauptet hat: von allen Rednern, welche die Kommission angegriffen hätten, hätte der inanz⸗Minister den schwersten Angriff gegen die Kommission erhoben, indem er seine Zu⸗ stimmung zu einer Aeußerung des Hrn. I. Rickert aussprach, daß es wohl zweckmäßig gewesen sein möchte, eine Vorberathun im Plenum eintreten zu lassen. Ich habe den stenographischen Bericht über meine vor⸗ estern gehaltene Rede zur Hand, und es liegt mir am Herzen zu onstatiren, daß ich in diesem Falle der Kommission nicht einmal ge⸗ droht habe, und daß es wohl eine kühne Schlußfolgerun ist, als ob Shne nerseis den schwersten Angriff gegen die Kommission erhoben ätte.
(Der Minister verliest die betreffende Stelle des stenographischen Berichts.)
Dann, meine
Eichborn II., Sec. Lt. von der Kav. des Reserve⸗
ension, Penf. nebst Auss. auf Anstell. im G 8 hhrees rig., mit Pens. ne uss. auf Anstell. im Civil⸗ D., zuletzt Port. Inf. Regt. Nr. 61, während der Dauer des r. 85 aggregirt, mit einer Charge nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und der Landw. Armee⸗Unif., in das Inaktivitäts⸗Verhältni
“
Meißner, Zeug⸗Hauptm. vom
Feldzen in.) zum rt.⸗Depot es; est. Art. Regts. Nr. 3, ldzeugm.), Paulini, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Metz, um Artillerie⸗Depot in Darmstadt, Daub, Zeug⸗Lieutenant vom
Art. Depot in Darmstadt, zum Art. Depot in Metz versetzt. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriumes.
Schulze, Riba, Kretschmer,
’1 Kopff, Fortifikations⸗ Sekretäre unter Belassung in ihren Dienst ellungen in den Bureaux-
“
gemacht, da in Motiven nicht alles dasjenige gewesen sei, was Seitens der Kommission wäre. Die Herren wissen ich im Laufe der Diskussion Reformplan im Sommer des
Nachdruck N. wüise. Material
hhe noch in dieser Sitzungsperiode den Vorsch! ich erst in einem spaͤteren Stadium herausgestellt hat.
den ein großes Gewicht gelegt worden ist,
reform in Beziechung auf diesen Punkt bestimmen könnte.
— vielleicht ist es gestattet diesen Passus Dann, meine Herren, während ich unbedingt anerkenne
wie es vielfach angenommen zu werden scheint.
Kosten — auch darüber wird später näheres De
Verhältnisses darstellen kann; dann, meine wir doch nicht anerkennen, daß man hier so ganz will⸗ kürlich eine Schicht der Gesellschaft herausgegriffen habe, um dort das Werk der Steuererleichterung zu beginnen.
Mir liegt noch nicht die Rede des Herrn Regierungskommissars vor und ich weiß nicht, ob dem vielleicht ein Wort entschlüpft sein könnte, was auf diesen Punkt ein größeres Gewicht legte, als ich es ethan habe. So viel erlaube ich mir noch geltend zu machen, daß ie Frage, in wie weit zur Einziehung der Steuer in dieser Stufe der Klassensteuer besondere Anstrengungen 1“ seien, ob man u Mahnungen und zu Steuerexecutionen werde schreiten müssen, ü die Städte ein viel bedenklicheres Aussehen annimmt, als für as platte Land, während wir grehge nach unserm Vorschlage dazu
übergehen wollen, daß in Zukunft die Klassensteuer auch in den großen Städten erhoben werden soll. G
Wenn nun gestern unter dem Beifall eines erheblichen Theiles des auses auf eine frühere Denkschrift des Finanzministers aus dem Kärz 1869. Bezug genommen und da behauptet worden ist, daß die damalige Denkschrift zu der gegenwärtigen Auffassung des Finanz⸗ Ministeriums passe, um mich desselben Ausdrucks zu bedienen, wie die Faust aufs Auge, so will ich nur erklären, daß diese Denkschrift vom März 1869 eine derjenigen ist, die ich gern acceptire und mit der ich übereinstimme. Nur, meine Herren, bitte ich nicht zu über⸗ sehen, daß in der Denkschrift die Frage, in welchem Umfange die Austheilung von Mahnzetteln für die teuereinziehung nothwendi wird, gar nicht berührt worden ist, ferner daß auch in dieser Denk⸗ schrift die Nothwendigkeit in einer nicht geringen Zahl von Fällen ur Lohnbeschlagnahnie überzug hen nach ewiesen ist und dann endlich, aß in der Denkschrift neben dem Passus, den der verehrte Abge⸗ ordnete zu verlesen für gut befunden hat doch wesentlich andere auch enthalten sind, die vielleicht seiner Ansicht nicht so foͤrderlich gewesen wären. Ich bitte um die Erlaubniß auch meinerseits Einiges aus dissesn Dentschrift verlesen zu dürfen. Darin heißt es nun aus⸗ rücklich:
Die Beschlagnahme des Arbeits⸗ und Gesindelohns ergiebt sich gegen säumige Schuldner der ersten Stufe der Klassensteuer in der Regel als das einzige Mittel, um zur Einziehung der fälligen Steuerbeträge zu gelangen.⸗«
Nun wird das noch weiter ausgeführt und es heißt dann: 8 »Nach der übereinstimmenden Meinung der zur Sache gehörten Be tgereFiehgen darf man sich der Besorgniß nicht verschließen, daß die Beseitigung des qu. Exekutionsmittels mit der Zeit den S jener Steuersumme von 2,905,398 Thlr. zur Folge haben
werde.«
»Es kommt dabei in Betracht, daß seitens eines großen Theils der Arbeiterbevölkerung nach deren heutigem Bildungsstande auf eine Zahlung von Steuern aus eigenem Rechtsgefühl nicht mit Sicherheit zu bauen, vielmehr anzunehmen ist, daß zunächst die unordentlichen, widerwilligen Arbeiter die Zahlung ver⸗ weigern und alsdann mit der Zeit auch Diejenigen, welche bisher die Steuer pünktlich entrichtet haben, darauf edacht sein
Herren,
werden, sich den gleichen Vortheil anseignen Es ist also in hohem
Grade wahrscheinlich, daß die Beseitigung der Lohnbeschlagnahme thatsächlich zur Befreiung der Arbeiterklasse von der in Rede stehen- den Personalsteuer führen würde. Für diese Konsequenz sprechen allerdings erhebliche Gründe der Gerechtigkeit und der Staats⸗ Finanzverwaltung. Da aber⸗ 11“ nd ich bitte auf diese Worte zu achten: 1.“
„»Da aber die fragliche Einnahme zur Zei
preußische Staatskasse«⸗ — 1“
wir waren damals im Frühjahr 1889 —
zur Zeit für die preußische Staatskasse unentb ehrlich ist, so würde
erren, hat der Herr Berichterstatter — ich bedaure,
wenn das als ein Eingehen auf die Generaldis ssion betrachtet wer⸗
nr
nur eruübrigen, den entstehenden Ausfall durch eine höhere Heran⸗ ziehung der übrigen Steuerpflichti
decken, also zunächst auf
den müßtet ich stelle das natürlich ganz anbeim — mit besonderem der Kommission und
enthalten
gewünscht worden bereits aus den Aeußerungen, die emacht habe, daß allerdings dieser Zahres 1871 nicht hat ausgearbeite werden. können, 8S daß die Moöglichkeit, zu einer größeren Re
ag machen zu können
eeine Steigerun
Was nun insbesondere den Ln, en der Exekutionen betrifft, auf
so muß ich doch konstatiren, daß diese Seite der Frage zwar immerhin als ein wichtiges Moment geltend ge⸗
macht worden ist, aber doch durchaus nicht als das Hauptmoment und noch viel weniger als das alleinige Monent, was zu einer Steuer⸗
Die ganze Frage ist in den Motiven zu dieser Vorlage nur sehr wenig berührt, sie ist in der Rede, die ich hier gehalten habe, doch auch wahrlich nicht sehr lebhaft accentuirt, denn ich habe mich begnügt
ervorzuheben — zu sagen:
daß man nicht wird behaupten köͤnnen, diese Schichten der Bevollerung seien
nicht fähig, den bisher von ihnen gezahlten Steuerbetrag auch ferner zu entrichten, so bitte ich doch nicht anzunehmen, daß das Verhältniß wegen Entrichtung dieser Steuer immer so ganz verlaufe,
. — - Venn uns die Nach⸗ richten sugehen, wie die Kosten für ausgetragene Mahnzettel, wie die
ür vollstreckte Exekutionen einen eelaag⸗ Betrag erreichen
8 ate ail vorgelegt werden —, wenn wir uns vergegenwärtigen, was Exekution in Steuersachen zu
bedeuten het ob sie nicht die Zerrüttung des ganzen wirthschaftlichen können
— nehmen wir gleich das Dreifache — dann würden Sie
zu eröffnen, muß
2 8 5 8 *
der bestehenden Sätze der Klassen⸗ und klassifizirten euer im Wege der Gesetzgebung Bedacht zu nehmen.« vv Herren, as ist der Unterschied zwischen der Zeitg wo diese Denkschrift verfaßt wurde, und der heutigen, daß, vateen man damals noch nicht in der Lage war, auf diese „ 2 ichten zu können, die “ zu ihrer großen 8as bucn eute in der Lage ist, diese Einnahme entbehren 2. 8 8,23 darum ist Ihnen die Staatsregierung mit einem Vorschlage geaen men, der in der That in der Denkschrift, die zu S Bekämp 5 1g angeführt ist, eigentlich schon prognostizirt war. eine 5 18 Uebrigen glaube ich für jetzt nicht auf alle die eing u dürfen, die der Herr Berichterstatter geltend gemacht hat. dis 8 Ich weiß nicht, ob es gewünscht wird, eine kurze Bemer ung, de⸗ ich noch zum §. 1 des Gesetzes zu machen haben worde sn 5. anzuschließen; es würde sich das auch anreihen an die Beßern gen des Herrn Berichterstatters. Der Herr Berichterstatter hat mi F 8 Nachdruck an die Ministerbank die Interpellation gerichtet: — seid Ihr denn auf dem Wege nicht weiter vorgegangen, der 8 Fahr⸗ e1““ erstatter und der Kommission völlig unbek⸗ deenn üt Fanbr icht zum Ziele geführt hat? daß jener Weg, den da Wosp. e znit 8 esrugg sehen⸗ 1I“ Sereen anbes S itten hat? und daß wir also, ; ia, hgse wollten, uns nur der Gefahr nifebein würhen, eine Maßregel vorzuschlagen, die nochmals 1“ m 85 den würde? Meine Herren, ich verwende kein Wort, f Diejenigen, die es in ihrem Herzen für wünschenswerth 89 2 die Mahl⸗ und Schlachtsteuer beizubehalten, zu bewegen, für die 8. gierungsvorlage zu stimmen, ich will der EI mei. nerseits nicht weiter entgegentreten, ich glaube die Gründe un szen. ründe sind erschöpft und ich werde mir nicht Stimmen auf 14 . Beite (nach links) gewinnen. Aber, meine Herren, für dicsegigen, 5 seit Jahren dafür gekämpft haben, daß eine Se; der M 5 und Schlachtsteuer so früh als möglich eintreten möge, für 17 möchte ich mir doch den Hinweis Sa sben daß, F 5 imm Jaßr “ aßregel ihre Zustimmung zu 3 bä warec, dider WeFa gc geces aufhob, 1” denn doppelt und dreifach bereit sein müssen, der gegemwäͤftigen Vorlage, wie sie die Regierung 5 agt hat, zuzustimmen. 1 8 25 — 88 Augenblick Geduld. — Denn, meine Herren, für wieviel Städte die Beibehaltung der eöö als dnb ingtes 5 eaehen wich ” diesein. 8. 2 88 dahin, darüber müssen ja die Betheiligten auc ehöre becden nn dann wird das das in der Kommission essich der Kommission von der Zahl von ganz von selbst ergeben. Man hat in E“ d es i on gestern darauf hingewiesen L 1 sespnechem . 1 werden solle, es eeen His waf Fß sein. Angenommen also, die Zahl ist doppelt un 1 8 5 i dieser Unterstellung 40 Städte von der Mahl⸗ un “ wächst die Zahl der Städte, die Sie nge ron der Nü hentn⸗ Schlachtsteuer befreien würden. Wenn Sie a g v.- b erordentlich wichtigen Schritt thun, daß Sie diejenig EE“ 5 nen snas Eö“ in viel höherem Grade der Anfechtun taabig dhe anden so wenn Sie also diese anfechtbarere Steuer 9b W — würden Sie ferner erreichen, daß die Verschie 5 mn sen edcic. tung der Staatssteuern zwischen den Städten e. br vollständig wegfallen würde und Sie eine einhei che üreite Stzuse 9 das ganze Staatsgebiet erlangten. v Ser m1 g 88” * och glauben, wenn Sie die I ige 8 9. 11ö 9 vergleichen, daß Sie dann alle Ursach 9 . Pehi 18gh. 1“ zu geben, und darum möchte ich Sie bitten.
8 der Spezialdiskussion über die §§. 1—3 nahm zu
den Anfen en 8b Abg Elsner von Gronow und Sachfe⸗
deren Zweck dahin geht, enjenigen Städten, die zur Zeit ohne
den Era der Schlachtsteuer ihren Haushalt nicht führen 42
können glauben, eine Uebergangsperiode von “ .
kürzerer Dauer zu gewähren, um die Einführung des 8 en
Steuersystems vorzubereiten, nach dem Referenten, A g.
Brauchitsch, der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg das Wort:
in, die Generaldiskussion dadurch wieder
Selbst auf die E entbectereza 1 be 8
b ergriffen habe, weil ich glaubte, es würd
8— Nüceaggcüe gg die Fwet . esaatertebo. Frif bean.
mmen, u 1
Uaneaeneh hen dc würge dann gleich die Erklärung abgegeben ie ich j nuß.
haben, den e egehas e gonwnnen, welcene mser Terns⸗
die Aussicht auf Beibehaltung der Schla duc hen “
sind, im Wege der einfachen direkten Keuse he benttuereas Ji Mitte
ür diejenigen Bedürfnisse aufzubringen, ü
tsteuer gedeckt haben. Darüber noch .
1““
1 iten hin t. Abe gen n.
oder fünf Jahre, der Schwierigke He eieha e e hah⸗
t seit 25 Jahren ventilirt, und
he 8 8 “ 8 werhen 1 vefan s egich 188-
sein oder die nöthige 2.
“ Auskunftsmittel zu finden, das man bis
„für den einzig richtig gegriffenen halte; daß
1“““ I1X1“X“ SD 18 her d 3 V Se s. 8 icht gefunden hat. as Heranziehen de ber dcenc4 Det erh in welchen bisher Spielbanken existirten, schlägt nicht durch, im Gegentheil, es würde gegen die Frist argu⸗ mentiren. Damals hatte ein großer Theil des Hauses ie banken unmittelbar aufheben wollen; wir haben gesagt: wir sin 8 im Prinzip einverstanden, wenn der Landtag zugleich die 55 gewährt, die Existenz der Städte zu sichern. Wir wollen 3 ie Spielbanken aufheben, sobald Einrichtungen getroffen sein werden, welche den Städten die nöthigen Mittel gewähren, denjenigen Ausfall, den sie durch Fortfall der Spielbanken erleiden werden, zu decken. Mit 8 Dekret, daß die Spielbanken an einem gewissen Tage aufhören sollten, war zugleich die Ueberweisung großer ebe lien an diese Städte gesichert, welche sie vor dem Ruin scha⸗ en. Weisen Sie mir heute ein Mittel nach, die Schlachtsteuer und eren Erträge zu ersetzen, so gebe ich Ihnen gern 2 oder 5 Jahre zu. Theilen Sie aber die Befürchtung, die die Regierung nach ihren Erfahrungen hegen muß, daß im Wege der einfachen, direkten 8 steuerung dieser Ausfall nicht zu decken sein wird un wissen Sie einstweilen nicht ein Fannz bestimmtes Mittel der Abhülfe anzugeben, dann helfen auch die Uebergangsfristen nicht; darum lassen Sie e Schlachtsteuer so lange bestehen, bis dies Mittel gefunden ist. Aus diesen Gründen erklärt sich die NSens bestimmt gegen die Amendements, die eine Frist von 2 oder 5 Jahren vorbehalten. — Nach Annahme des §. 1. der Kommissionsvorlage, welcher lautet: »In allen mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten wird mit dem 1. Januar 1873 die Klassensteuer an Stelle der Mahl⸗ und Schlachtsteuer v'r Die Fort⸗ erhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer al Gemeindesteuer ist unzulässig«, erklärte der Finanz⸗Minister Camphausen: Meine Herren! Obschon natürlich die Berathung der Gesetzes⸗ vorlage für mich gegenwärtig ein sehr geringes Interesse hat, nach⸗ dem im Namen der Staatsregierung seitens des Herrn Ministers des Innern erklärt worden ist, daß §. 1 in der von der Fernegn vorgeschlagenen Fassung für die Regierung unannehmbar sei, 82 das Haus dessenungeachtet diesen §. 1 so angenommen hat, so 191 ich doch nicht unterlassen, um in jedem Stadium der Berathung mit völliger Offenheit zu Werke Ku Lehen Ihmen, 1 85 issio den vielen Vorschlägen der Komm 88 8 Fhesnnng na euer in der Unterstufe IA in Zukunft forterhoben EE“ immerhin eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Einrichtung sein würde, wenn die Kopfsteuer beseitigt und an deren Stelle die Haushaltungssteuer treten würde.
“ 4. Landwirthschaft. 8 1 Februar. In der gestrigen letzten Sitzung des erle ön. e Seg Landwirthe gelangte zunächst der folgende, berells mitgetheilte dringliche Antrag zur Debatte 8 An⸗ nahme: »Der Kongreß der deutschen Landwirthe möge; 66 hohe Staatsregierung veranlassen, dahin zu wirken, daß 18 9 igung und Erneuerung des E1““ mit England die Spiri ugg e englischerseits und die Eisenzölle deutscherseits aufgehoben werden.⸗ Es folgte hierauf die Berathung über den in der vorigen Sühung S. ebrachten 11“ des Prof. Dr. Birnbaum p. Sre gerfragr. Der Antrag faßt sämmtliche bisher gefaßten Be⸗
issions⸗Antrages): 1) Hierzu empfiehlt es 848 h. s hs Asjreten ee dann⸗ sschließli er Reichskasse zu überweisen und afür Süclen. angaschligtichge in Wegfall zu bringen. eg. Behr; Resolutionen von Niendorf und Fanscher⸗ 2) Die den Einze staaten alsdann verbleibende, von einem jeden derselben ö Verhältnisse zu regulirende direkte Besteuerung ist mehr und mehr auf eine “ Einkommensteuer zu basiren. efonatian von Lenthe.) 3) Der Grundbesitz von Stadt und Land kann . zur Sicherung der Staatseinnahmen die Entrichtung eines ein für Iemat bestimmten Fixums zugestehen, wenn dieses alsdann bei 5 aus dem Einkommen berechneten Steuerquote in Abzug gebracht . 4) Für die altpreußischen Provinzen empfie lt es sich, einen Thei dieses Fixums für die Bedürfnisse der kommunalen Verbände zu 18 serviren, vorausgesetzt, daß dieses nicht als Seeker 79n für Ge⸗ 4A“”“ 1“ f. erforderlichen Vorarbeiten und auch hier nur nach Fecediges er “ und gründlicher Belehrung in der 1 111.“ eingegangen: ntrag vom a Thssengen en “ Loeutscher Landwirthe wolle beschlie⸗ ßen: „daß das Präsidium dem Reichskanzleramte 78. den Regierungen des Deutschen Reiches Kenntniß von der Steuerfrage gefaßten Resolutionen gebe«. — Antrag von 88 und Genossen: »Der Kongreß wolle b- Füeen nigciche 8 8 aßten Resolutionen einer aus 14 Mitge „ mög⸗ Frsneelrs e gefaßten Resot Staaten des Deutschen Reiches gebildeten und vom Ausschusse zu Eöb“ — überweisen, diese Beschlüsse nochmals einer eingehend ac ; d dem nächsten Kongresse darüber Bericht zu erstatten. nncgeanerfer beantragten besonderen Mittheilung dieser e das Reichskanzleramt und an die verbündeten “ für jetz Abstand zu nehmen.« Nach einer längeren lebhaften Diskussion er⸗ folgte durch Abstimmung auf Antrag des Herrn von Lenthe die Ueber⸗ weisung der Birnbaum'schen Anträge an 88 38 weiteren Berathung und Berichterstattung. Der ntrag Diest ward abgelehnt und der Antrag vom Rath ange⸗ nommen. — Damit war die Steuerfrage erledigt und es
schlüsse zu einem Ganzen zusammen und stellt sich folgendermaßen 88 3
die Erträge aus den
Ausschuß zur 8