“
ihnen außer der Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz zusiel, so war das eben für Holstein ein sehr wesentlicher Theil. Sie hatten übrigens außerdem die Ehe⸗Gerichtsbarkeit erster Instanz und die höhere Kriminal⸗Gerichtsbarkeit erster Instan waren also wirklich wesentlich mit der Rechtsprechung in erster Instanz befaßt, und ich kann also diesem Gerichte gegenüber am wenigsten anerkennen, daß seinen Mit⸗ gliedern eine besondere Benachtheiligung nach den konkreten Verhält⸗ nissen angesonnen würde. “ “
Bezüglich der Stellung der ehemals hessischen
klärte darauf derselbe Regierungskommissar:
Der Herr Abgeordnete hat eine Spezialfrage aus der hessischen Gerichtsverfassung berührt, die aber zum Theil ihre Erledigung schon efunden hat und in gleicher 36 ferner finden wird. Die hessischen ktuare hatten zum großen Theil richterliche Qualität, wie der Herr Abgeordnete bemerkt hat. Bei den Organisationen im Jahre 1867 traten sie trotzdem zum großen Theil oder “ zum Theil nicht in die Reihe der Amtsrichter, sondern nahmen ie Stellen von Amts⸗ erichts⸗Sekretären an. Demnächst waren es zwei Positionen, um die ch ein Streit entwickelte: Es waren einmal die unständigen Notariats⸗ gebühren und dann die jetzt bei der Vorberathung des ordinären Etats schon zur Sprache gekommenen anderen Gebühren, die eigehcc en Schreib⸗ ebühren. In Beziehung auf beide beanspruchten die Sekretäre Ent⸗ chädigung. Doch hatte sich die Staatsregierung . ablehnend verhalten, auf die Bestimmungen des hessischen Gesetzes über die Ge⸗ hälter der Staatsbcamten sußend, daß derartige unständige Einnah⸗ men nicht garantirt worden wären. In Bezug auf die Notariats⸗ See e. ist das indessen schon im Jahre 1868 zurückgenommen, in eziehung auf die anderen viel erheblicheren Gebühren aber, um die der bekannte Prozeß gegen den Staat geschwebt hat ist es nach der bei der Vorberathung abgegebenen Erklärung des Vertreters des Herrn ꝛJustiz⸗Ministers die Absicht, auch diesen Schaden und den Beamten also auch für diese Gebühren Ersatz zukommen zu lassen. Bei allen diesen Gebühren aber ist allerdings die Staats⸗ regierung nach den damaligen Verhältnissen davon ausgegangen, daß, wenn die Beamten mittlerweile als Sekretäre schon ein höheres Ge⸗ halt erhalten hätten, die ihnen neuzuzulegenden Entschädigungen aller⸗ dings mit darauf abgerechnet werden müßten, und das scheint mir der Grundsatz zu sein, der auch bei den fernern csFicahgen fest⸗ gehalten werden muß. Die entschädigungsberechtigten Beamten werden einfach behandelt werden, wie alle übrigen Beamten, die ein höheres Aussterbegeld haben, bei Gehaltszulagen behandelt werden.
Dem Abg. Reichensperger (Olpe), welcher sich überhaupt egen das Durchrangiren chterlichen Beamten in der von
der ri er Kommission vorgeschlagenen Weise, besonders aber gegen Ober⸗Tribunals⸗ und Ober⸗
das Durcheinanderrangiren der . Appellationsgerichts⸗Räthe erklärte da erstere meist älter als letztere seien und durch die betreffenden Maßnahmen unzweifel⸗ haft geschädigt würden, weshalb ihm die Vereinigung der beiden Gerichtshöfe, die durch die Verfassung verlangt werde, richtiger erscheine, erwiderte der Regierungs ommissar, Ober⸗Gerichts⸗ Rath Rindfleisch: 1 1“ b
Ich habe zuerst die Frage des Herrn Abg. Reichensperger in Be⸗ ziehung auf die Bedeutung des Ausdrucks ». keichense als Richter⸗
u beantworten. Ich kann mich hier nur mit dem einverstanden er⸗
lären, was schon der Herr Referent als die Auffassung der Kommis⸗ sion hervorgehoben hat. Der Ausdruck »Dienstalter als Richter« ist aus der bisherigen Gesesgehung entnommen und stammt hier speziell aus dem Erlaß vom 19. März 1850, in dem es heißt, daß die Richter rangiren sollen nach der Berufung an das Gericht oder, wenn ihnen dies günstiger, nach dem Dienstalter als Richter, d. h. als Ober⸗ Landesgerichts⸗Assessoren oder Gerichts »Assessoren. Es ist also mit dem Ausdrucke wirklich das gemeint, was der Hr. Abg. Reichensperger als wünschenswerth bezeichnet.
Mit dem zweiten Theil seiner Bemerkungen hat der Herr Abg.
Reichensperger ein sehr wesentliches, prinzipielles Gebiet für die ganze Frage, die uns hier beschäftigt, betreten; er hat nämlich an die Ver⸗
leichung der Regierungsbemerkungen mit der Formulirung nach dem Beschlusse der Kommission die Folgerung geknüpft, daß die Fassung der Kommission eine wesentlich andere rechtliche Folge mit sich führen olle, und hat ausgeführt, daß nach dem geltenden
die Gerichte wirklich in der Lage sein würden, auf Grund der Vor⸗ bemerkungen der Kommission so zu urtheilen, wie nach der Auffassun der Staatsregierung nicht geurtheilt werden soll. Das würde zunäch beweisen, wie zweckmäßig es Seitens der Staatsregierung ge⸗ wesen ist, vorsorglich auf jenen Punkt hinzuweisen; ich bin indeß in dieser Beziehung nicht beunruhigt; denn ich bin überzeugt, daß, wenn nicht schon eher von anderer Seite, so doch durch den Schluß⸗ vortrag des Herrn Referenten bestätigt werden wird, daß in der Kommission durchweg nur die Ansicht vertreten gewesen ist, die ich mir erlaubt habe, Namens der Staatsregiecrung auszuführen. 8 würde auch sonst gar keine Bedeutung gehabt haben, durch Vorle⸗ sung aller neuen Anciennetätslisten, die doch gerade auf die jetzige
erwirklichung der neuen Prinzipien basirt sind, die Kommission und mittelbar das Haus darüber in Kenntniß zu setzen, welche Folgen die jetzt beabsichtigten Aenderungen haben würden, wenn wirklich nichts damit hätte gemeint sein sollen, als daß in irgend einer künf⸗ tigen Zeit auf dem Wege der Vakanzen, die ja für das Abgeordneten⸗ haus kein Interesse haben können, einmal ein derartiges Resultat eintreten könnte. In dieser Beziehung hoffe ich also, virn, wn-n durch das Zeugniß des in Berichterstatters unterstützt zu werden.
Die wichtigste Frage aber, die der Herr Abgeor nete Reichensper⸗
ger demnächst an jene Auslegung anknüpfte, ist die wegen der gesetz⸗
Aktuare er⸗
echte des Landes
116“ 1
1136 8
lichen Zulässigkeit der Abänderungen, wie sie vorgeschlagen werden⸗ Er hat dem Etatsgesetz den Charakter eines Sre en Ge⸗ setzes beigelegt Ich möchte ihm aber, wenn er behauptet, daß dies uneigentliche Gesetz nicht im Stande sein sollte, frühere gesetzliche Vorschriften über die Gehaltsbezüge der Beamten abzuändern; vor allen Dingen die Gegenfrage vorlegen, auf welchen andern als den Etatsgesetzen die meisten jetzigen Etats beruhen, die von ihm geschützt werden sollen. ch habe, abgesehen von dem über das Ascensionsrecht Gesagten
kein Jch habee, Ccbat gehört, und ich werde deshalb bich BeS ten tung der Frage abwarken dürfen, ob namentlich der jetzige Etat des Obertribunals auf etwas Anderem beruht, als auf dem Etatsgesetze, 885 so wie die andern Etats. Eine Ausnahme besteht hier nur in
ezug auf einige Etats; das sind diejenigen, welche durch die Kabinets⸗ ordre vom 19. I 1850 eine besondere Regulirung bekommen haben, die tats der Appellationsgerichte, Stadt⸗ seich HVCECöö“ Für sie ist auch allein ein bestimmter
rundsatz über die Anciennetät gesetzlich . es andererseits richtig ist, daß der 2 vom 12. November 1860 ganz allgemein bestimmt, da aufsteigen sollen nach Maßgabe dhrer Anciennetäat. Was nun di Wirkung dieses Allerhöchsten Erlasses anbetrifft, so ist dem Herrn Abgeordneten unzweifelhaft darin beizustimmen, daß der Richter da⸗ durch ein klagbares Recht auf das Aufsteigen in den etatsmäßige Gehaltsklassen zugestanden worden ist; aber das klagbare Recht kan doch nur soweit reichen, wie die Grundlage des Anspruchs selber d
Richter begleitet; und nun scheint es mir völlig einleuchtend, daß ein
Richter, dem durch ein neues Etatsgesetz eine Gehaltserhöhung von 2⸗ oder 300 Thlr. angeboten wird, nicht diese Gehaltserhöhung an⸗ nehmen und zugleich das Etatsgesetz ablehnen kann, auf Grund dessen ihm die Gehaltserhöhung zugestanden werden soll. Man kann in dieser SeitcHnc unmöglich trennen und den Richtern gestatten, in dem neuen Etat und seinen höheren Gehältern aufzusteigen, während sie die Bedingung dieses Aufsteigens von sich weisen. Das würde allerdings vielleicht die Ler des einen oder anderen Richters wesent⸗ lich verbessern, aber die taatsregierung würde doch niemals in der Lage sein, eine derartige Theilung ihres in den neuen Etats enthal⸗ tenen Angebotes zuzulassen.
Was schließlich das Ober⸗Tribunal in seinem Verhältniß zu dem
Ober⸗Appellationsgericht in Berlin anlangt, so beruht die Gleichstellung der Obertribunals⸗Räthe mit den Räthen des Ober⸗Appellation
gerichts hier sowohl wie der früheren Ober⸗Appellationsgerichte in den
neueren Provinzen auf dem späterhin von mir citirten Gesetz von 13. März 1869, worin erklärt ist, daß die Mieztiediche an einem der früheren aufgehobenen Ober⸗Appellationsgerichte der Mitgliedscha an dem hiesigen Ober⸗Appellationsgericht und dem Ober⸗Tribuna leich stehen, daß die Qualitäten cüe als gleich vorausgesetzt werde ollen, und es ist also danach klar, daß die Staatsregierung in ihren Vorschlägen hier einen festen, gesetzlichen Boden unter sich hat. Die vollständige, organische Vereinigung des Ober⸗Appellationsgerichts mit dem Ober⸗Tribunal wäre der Staatsregierung gewiß ebenso wün⸗ schenswerth wie dem Herrn Abgeordneten; ein Gesetz darüber wird ja durch das Gesetz vom 24. Juni 1867, auf dem die Organi⸗ ation des Ober ⸗ A basirt ist, ausdrücklich in Aussicht gestellt. ie Staatsregierung ist nur bis noch nicht in der Lage gewesen, ein derartiges Gesetz einzubrxingen; sie wird damit bis zu der neuen Organisation der Gerichte warten müssen, und wünscht jetzt nur die Vereinigung, die dann durchzu⸗ f5,9. sein wird, finanziell vorzubereiten. as zuletzt die materielle enachtheiligung der Mitglieder des Ober⸗Tribunals betrifft, so würde das Eintreten einer solchen für die Staatsregierung Grund ernstester Bedenken gewesen sein; aber auch in dieser Beziehung kann ich den Anschauungen des Herrn Abg. Reichensperger nicht zustimmen. Es bestehen die beiden Gerichte zusammengenommen aus 65 Mitgliedern. Es würden also, wenn nach der Jedem der Durchschnittssatz der jetzigen Gehaltserhöhung von Thlrn. zugelegt werden sollte, 65 Zulagen zu 300 Thlrn. zu vertheilen gewesen sein. Von diesen 65 Mitgliedern werden nun 55 auch nach den neuen Provinzen wirk⸗ lich dieser Bewilligung theilhaftig, es bleiben nur 10 übrig, von denen 5 momentan etwas mehr, 5 etwas weniger als 300 Thlr. bekommen; von letzteren 5 gehören aber 3 dem Ober⸗Appellationsgericht und von den 55 Mitgliedern des Ober⸗Tribunals würden also nur 2 eine zeit⸗ weise Verkürzung erfahren. Nun wird mir der Herr Abg. Reichen⸗ perger allerdings erwidern, daß er durchaus nicht pro domo, nicht r das Ober⸗Tribunal, sondern eben so gut auch für das Ober⸗Appel⸗ lationsgericht gegen die Vorlage gesprochen habe. Dann kann ihm aber meinerseits nur antworten, daß die Staatsregierung gewiß mit Recht geglaubt hat, bei großen durchgreifenden Reformen überhaupt auch nicht allzu ängstliche Rücksicht auf jedes einzelne Interesse nehmen zu dürfen. 5 “ .
6
— Der oben erwähnte Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die Verpflichtung zum Halten der Gesetz⸗Samm⸗ lung und der Amtsblätter, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:
§. 1. Zum Halten der Gesetz⸗Sammlung für die Preußischen Staaten und des Amtsblattes sind fortan verpflichtet: 1) die Ge⸗ meinden und die selbständigen Gutsbezirke, 2) die im höheren un⸗ mittelbaren Staatsdienste etatsmäßig angestellten Beamten.
§. 2. Von der im §. 1. zu 1. vee Verpflichtun dürfen die Bezirks⸗Verwaltungs⸗Behörden (8 Kegierungen, Landdro rheng Gutsbezirke und kleinere Gemeinden auf Zeit entbineden.
ob 8* Erlaß den Richtern
jettzt
2e 8
8
§. 3. Alle bisherigen, über die Vorschrift des §. 1. hinaus⸗ henden Verpflichtungen zum Halten der darin bezeichneten amtlichen
tter sind aufgehoben. “] “ Urkundlich u. s. w. 8
EE
13. Februar - Belgien und der Schweiz eingezahlten Beträge; Erleichterung beim Abschluß von und Unterbeamte der Postverwaltung; von Eisenbahn⸗Güterwagen als Postbeiwagen;
1 Deutschland: d versammlung des Vereins der Stärke⸗,
über einige nähere Bestandtheile derselben. bezirken Coblenz und Cöln. — darauf.
Das »Amtsblatt der Deutsch E“ unge Nr. 14 hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen: vom
1872: Reduzirung der auf Postanweisungen nach Italien, vom 17. Februar:
Lebensversicherungen für Beamte vom 19. Februar: Benutzung vom 20. Februar: ostdampfschiff⸗Verbindung zwischen Dänemark, den Faroer und sland; Seepost⸗Verbindung mit Norwegen auf der Route Hamburg⸗ Drontheim; Crefeld⸗Kreis Kempener Industriebahn.
— Die »Annalen der Landwirthschaft in den König⸗ ich Preußischen Staaten« Nr. 16 haben folgenden Inhalt: Erster Kongreß deutscher Landwirthe. V. General⸗ Stärkesyrup⸗ und Stärkezucker⸗ abrikanten Deutschlands. Versammlung des Teltower landwirth⸗ chaftlichen Vereins am 13. Februar. Futterwerth der nach verschie⸗ enen Fabrikationsmethoden gewonnenen Zuckerrübenrückstände, sowie
Aus den Regierungs⸗ ur Abwehr und Replik einbau von F. Rubens.
Literatur: Schädliche Insekten für Obst⸗ und?
— Vermischtes: Aufruf des Klubs der Landwirthe. Obstbau⸗ und
Bienenzu tkursus der Lokal⸗Abtheilung Bitburg.
Ernennung.
Nach der letzten Zählung beträge die anwesende kerung Roms 244,484, die abwesende 301.
bevölkerung 247,497 Bewohner. 140,697 männliche und 106,800 sich wieder in 42/,750 Familien.
ergiebt sich, ten zählt. eingetreten. Von
Studirende ganz und stützungen sind theilt worden. 2¹ duirte Studirende 34 entlassen; den eines Doktors 8 erhalten.
liche und 11 außerordentliche dozenten, 8 4 Lektoren
Statistische Nachrichteen. Bevöl⸗
Diese Bevölkerung theilt sich in weibliche Individuen und gruppirt
— Aus dem Jahresbericht der Universität St. Petersburg daß dieselbe gegenwärtig 1285 Studirende und 128 Hospitan⸗ Im Laufe des Jahres sind 354 Studirende aus⸗ und 371 den Studirenden gehören 89 zur historisch⸗philolo⸗ 36 zur orientalischen und 431 zur phpstn alisch⸗-mathematischen Fakultät. Von den Kollegiengeldern sind 530 82 zur Hälfte dispensirt gewesen. An Unter⸗
100,000 R. an die hülfsbedurftigen Studirende ver⸗ Als Kandidaten hat die Universität 147 und als gra⸗ den Grad eines Magisters haben 9,
Bei der Universität fungiren 31 ordent⸗ Professoren, 28 etatsmäßige Privat⸗ überetatsmäßige und 4 fremde Lehrer, und 11 Laboranten und Assistenten,
ischen, 729 zur juristischen,
Privatdozenten, 2 der neuen Sprachen
im Ganzen 99 Personen; von denselben kommen 18 auf die historisch⸗
ilologische 17 auf
länge von etwa 2500 Meilen.
außer Betracht und faßt diejenigen Bahnen zusammen,
Eisenbahn⸗Verwaltungen«
Eisenbahnpapiere;
28 auf die physikalisch⸗mathematische, 17 auf die juristische die orientalische Fakultt. 8
8 4 3 8 Verkehrs⸗Anstalten. “ Mittheilung im »Economist⸗ (Nr. 1486) beträgt
Nach ein
gegenwätig in
die Zahl der die Länge der die Zahl der die Länge der
Eisenbahn⸗ Bahnen in größeren Ge⸗ denselben ge⸗
Gesellschaf⸗ deutschen sellschaften ten Meilen
hörenden Eisenbahnen in Meilen
440 959
2900
g Schottlan Irland 4 ₰ in Summa 281 10 Sonach besaßen von 281 Gesellschaften deren 29. etwa ¼ des anzen Eisenbahnnetzes im Vereinigten Königreiche und kamen durch⸗ chnittlich 100 Meilen auf jede dieser größeren Gesellschaften.
Deutschland hat zur Zeit 69. Eisenbahnen mit einer Gesammt⸗ Läßt man die
unbedeutenderen Zweig⸗ Nürnberg⸗Fürth,
Glückstadt⸗Elmshorn ꝛc., welche einer Direktion unterstehen, 3 stellt sich die Zahl dieser Ver⸗ waltungen auf etwa 40, und wenn die preußischen Staatsbahnen als Einer Verwaltung unterstellt angesehen werden auf 33, so daß im Durchschnitt 62 resp. 75 Meilen auf jede Verwaltung kommen. Plymouth, 26. Februar. Der westindische Dampfer »Moselle« ist heute hier eingetroffen. —¹8 8 bn. Die 8 koft der Zeitung des Vereins »Deutscher hat folgenden Inhalt: Mittheilungen Eisenbahnen. Behee ““ F — und die Eisenbahnfrage; die reußische 8 san Nor Prabant⸗Deutsche Eisenbahngesellschaft; Eisenbahnverbindung zwischen Deutschland und Frankreich; Hamburg⸗ Kopenhagen; Rheinische Eisenbahn, Tarif⸗Combination, Hamm⸗Ha⸗ meln; Bremen⸗Marburg; Langewedel⸗Uelzen; Wittenberge⸗Lüneburg; imar; Magdeburg⸗Erfurt; Breslau⸗Schio.⸗Freiburg, neue
ahnen, als Greiz⸗Brunn,
nd derselben
über
3, mithin die Gesammt⸗
Emission und
e
eession
berger Bahn. ke. Brief
vas⸗Oroshaza
Eisenbahn
8 *ℳ 87 8*
Mindener, Hess. Ludwi zerlin⸗ 5ö Projekt; Ventschen⸗Schneidemühl. erreichischꝛungarische Correspondenz: der Bahneffekten; aus dem Reichstag; er Albre spektion; Gemeinsame und einhei Enquste; Berichte von den von der Ferd.
emlin⸗Ofen⸗Wien konzessionirt;
WW
die neuen Linien;
sbahn; Reorganisirung
7
öhm. und G
Nord⸗, Oesterr. Staats⸗,
eneral⸗Versammlungen der Cöln⸗ sb. und Berlin⸗Potsd.⸗Magdeb. E. — Neues Berliner Nordbahn. — Das Agio und die Reprise Eisenb.⸗Subventionen; Con⸗ ig der Oesterr. General⸗In⸗ tliche Signalisirung; die Transport⸗
alizischen Bahnen, dann
Elisabeth⸗West⸗ und Vorarl⸗ Kaiser Franz⸗Josef⸗Bahn, Tour⸗
und Retourkarten. —
e: Das große ilen ahn escaft⸗ Ungarische Ostbahn;
Theiß ; Donau⸗Draubahn;
Abgeordnetenhause; Personal⸗Veränderungen. Betriebsergebnisse Kalender. —
pro 1871.
ahn; Verkehrsstatistik; aus dem Ungar.
lügel Mezö ur⸗Szar⸗ Ludwigs⸗Eisenbahn:
Deutsch⸗Oesterr.⸗Russischer Verkehr. — Offizielle und Privat⸗Anzeigen.
V Bar. Abw Temp. Abws P. L. v. M. R. v. M.
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Wind. Allgemeine
[Himmelsansicht
Helsingõ Moskau
Memel. Flensbur Putbus. Cöslin..
Wes. Le; Wilhelm
Münster
Carlsruh
7 Carlsruhe . 331,1
8
„ Christians. 335,3 „ Hernösand 334,9 „ Helsingfor. 334,8 „ Petersburg 333,1 „ Stockholm. 336,3 „ Skudesnäãs. 338,0 „ Frederiksh. —
Königsbrg 344,4 — 2,0—
Danzig.
Kieler Haf. 337,8
Helder... Berlin.
Torgau... Breslau... Brüssel... Oöln ... Wiesbaden 331,1 Ratibor 322,2 — 7,2 — 1,0
Cherbourg Havre..
„ St. Mathieu 339,7
21. Februar.
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338,3 336,3 — 0,2 338,8 1,6 334,2 — 1,5 — 0,2 — 331,2 — 2,5 — 4,2— .334,2 — 0,4 0,3, — 330,6 — 3,58 — 3,1 327,8 — 4,5 — 3,5 — 337,8 — 3,3 NW., .335,: +0,2 0,2 NW.,
— 0,6 8
0,6
328,3 - 4,0 338,8 9,2 338,7 5,0 0, 6 1,8 4,8
1,2 N.,
e. N., z.
Min. — 5,4. mittag
Gest. Schne Sturm,
Der Vesuv
Kegel vom thätig, und
Thätigkeit b.
bis zu einer
Zwischen
KRom, zufolge wur
1) Gest. Abend Nordlicht. ³) Gestern Nachmittag NO. schwach. NNO. schwach. 6) Gestern Mittag Regen. Abend Schnee.
gest.
¹³) Gest. Abend WNW.
Prof. Palmieri Mittheilungen über
lammen; es i 8 13. Januar 1871 seit penkoc S. . gleichzeitig erscheint ein im Okto des Hauptkraters entstandener kleiner Krater neu belebt. Die eruptive auf ein zeitweiliges unterirdisches Ge⸗
töse, eine dann und wann ausgeworfene Aschenwolke und zuweilen
den beiden Oeffnungen nur sehr selten Sublimationen.
Strom S. Strom S.
1⁰) Nac
e und Regen. Regen
zuweilen
die gegenwärtigen speit
eschränkt sich jedoch
SW., mässig. W., stark. W., schwach.
Winadstille. -1,1 NW., schwach. N., schwach. 4,8 —2,5 W., schwach.
„
2
6
7
2
6 Een 8 +0,s NO., mässig. „ — NO., mässig.
7 . 334,8— 1,1— 1,5 — 0,1 NO., schwach. bewölkt. 6 — O0NO., 7 — 0NoO., 6 Stettin. 334,8 —2,0 — 0,4 —0,1 NO., schwach. 8 Gröningen — N., still.
6 Bremen.. NO., mässig. 8 NO., mässig. 6 NO., schwach. „ NO., s. stark. „ N., schwach. „ N., mässig.
„ NO., stark.
8
6
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„
2
8
2
7
8
stark. N., lebhaft. stark. NO., lebhaft. NO., schwach. W., mässig.
NO., schwach.
2) Gestern Schnee.
Nachm. und Abend Schnee.
³) Gest. Vorm. Regen. Nachm. Schnee. Fts Sturm und Regen.
²²) Nachts
bedeckt. bewölkt. bedeckt. ¹1)
schw. bedeckt.
NW., schwach. bedeckt, Schnee. WNW Wingdstille.
„ schw. bedeckt. ²) heiter. schwach. chwach. Schnee. trübe. heiter. trübe. bedeckt. bewölkt.*) heiter.
mässig. heiter. schw. heiter
bedeckt, Schneec. bewölkt. 8 bedeckt.
ganz bedeckt.* bed., gst. Schn. trübe. :) heiter. ³) bedeckt. ) schwach. wenig bewöllct. lebhaft. Schnee. ¹⁹) bewölkt. 1"1²)jy) Schnee. trübe, Schnee. bedeckt. bewölkt. bedeckt. bedeckt. ¹³ bedeckt.
stark.
Max. — 1,6. ⁴) Gestern Nach- ³) Nachts etwas Schnee. ¹) Gestern ⁹) Schnee. i1) Nachts Schnee und Hagel.
giebt in den neapolitanischen Blättern folgende Eruptionen des Vesuvs: unausgesetzt aus zwei Oeffnungen Feuer und nämlich der im November v. J. außer Aktion getretene
wieder mäßig ber 1871 am Rande
Höhe von 50 Metres geschleuderte Massen von Lava.
zeigen sich
26. Februar. (W. T. B.) den daselbst heute wiederum zw
viele Rauchwolken, aber
Nachrichten aus Livorno
ei Erdstöͤße verspürt.