88 2 8 828 8 — “ 12 10 8 11“ 11“
1e“ 1 4 8—
x üch⸗ 12 Gruppe. Graphische Künste und gewerxbliches Zeich⸗ nen: 8 Pnnär⸗ b) Tylographie; c) Kupfer⸗ und Fr d) Lithographie, Chromographie ꝛc. ; 0) Photographie; — und Guillocheurarbeiten; &) Mufterseicsmmam und 8 ion malerei; h) Apparate und ülfsmittel; i) Produktionsstatistik. 8
13. Gruppe. Maschinenwesen und Transportmittel⸗ 2) Motoren (DBampfmaschinen, Dam ferzeugungsvorrichtungen un Turbinen, Wasserräder, assersaulmaschinen, leence Maschinen, elektro⸗magnetische Maschinen, Ma⸗ 2 welche — den Wind bewegt werden, Gasmaschinen); b) Kraftübertragung maschinen (Transmissionen, Flaschenzüge ꝛc.); c) Arbeitsma 27
Maschinen für Bergbau und Hüttenwesen, Maschinen zur Bearbei⸗ x— der Metalle und des Holzesg Maschinen für Spinnereig Weberei/ Strumpfwirkerei und Stickerei, Näh⸗ und Strickmaschinen; — und Apparate für Appreteure, Walk⸗ Rauh⸗, Scheermaschinen, en⸗ trifugen; Maschinen für Färberei, Bleicherei und Lederappre 8 ꝛc.; Maschinen zur Verfertigun und Bearbeitun des Papieres un für Buchbinderei; Maschinen far Schriftguß, uchdruck, Lithograp ie, Kupferdruck, Farbendruck ꝛc.; Maschinen und Apparate für Zucker⸗
abrikation, Oelfabrikation, Brauereien, Brennereien, für
Pöffen⸗ und Kerzenfabrikation, Stärkerrzeugung⸗ Destillation, 8 erzeugungg Zündhölzchenfabrikation ꝛc.; Mahlmühlen, landwirthschaf 2 liche Maschinen zc); d) andere oben nicht eingereihte Maschinen
Pumpen, Feuerspritzen; Gebläsez Ventilatoren ꝛc.); °) Maschinan⸗ (emnpehesles 1) Transportmittel faͤr Bahnen, (Lokomotiven, Tend 84 und deren Bestandtheile, Eisenbahnwagen und deren Bestandtheile“ Draisinen, Bahnwagen, spczielle Maschinen und Wertgätteneinosch⸗ tungen zur Erzeugung und Erhaltung des Eisenbahn⸗Betriebs⸗
nateriales ꝛc. Schneepstüge ꝛc.); g) Manometer“ Hynamometer’ e⸗ schwindigkeitsmesser ac.; h) Straßenfuhrwerke; ¹) Produktionsstatis ;
14. Gruppe. Wissenschaftliche Instrumente: a) Mathe⸗ matische, astronomische“ physikalische und chemische Instrumente (Appa⸗ rate zum Messen, Wägen und Theilen, Instrumente und Vorrichtun⸗ gen für elektrische und optische Telegraphie ꝛc.); b) chirurgische Instru⸗ mente und Erzeugnisse der chirurgischen Technik (künstliche Gliedmaßen,
Gebisse zc.); c) Uhren und deren Besanbtchons dehshnostope⸗ Chrono⸗
ische Uhren ꝛc.); Froduktion 1b —
Keh eec Musikalische Instrumente: a) Mustkalische
nstrumente; b) Bestandtheile (Saiken, Resonanzböden, Membranen,
Feßr lättchen ꝛc.); c) ꝛc.); d) Geläute
nspiele; e] Produktionsstatistik. “
vi e en. 2 Heeresorganisation und Fr. gänzung; b) Truppenausrüstung, Bekleidung, waffnung; c) 2 tilleriewesen; d) Geniewesen; e) Sanitätswesen; f) militärisches L 4
iehungs⸗, Unterrichts⸗, und Bildungswesen; g) Kartographie un
istoriographie. Marinewesen: a) Schiffbaumaterialien; b) Bau
17. Gruppe. 32 schiff b f igen IFähnen, Flußschiffen, Binnenseeschiffen, Kabotagefahrzeugen, den. Kütncn adeis cehen für die Sce; Armirungs⸗ und Aus⸗
Kriegs. une nde; Darstellungen durch Zeichnungen und Modelle; eee Apparate, ,e2 beim Schiffbau in Verwendung kommen; Bekleidung und Ausrüstung der Schiffsbemannaug, e) Land⸗ und Wasserbauten für die Schiffahrt (Leuchtthürme 2f ’ und Hafenbauten, Küstenbefestigung ꝛc.) f) Hydrographie (nautische Kartographie, nautische und meteorologische Instrumente und Unter⸗ richtsmittel). “ . Fö“
Gruppe. Bau⸗ und Civil⸗Ingenieurwesen⸗ a) Ba wüneralischen Ursprunges, Materiale und Verfahrungs⸗ weisen für deren Erzeugun und Apparate zu ihrer Prüsung, Fen. Träger und andere metallische Bau bestandtheile, Materiale und Ver⸗ fabrungsweisen zur Kon ervirung des Holzes; b) Materiale und Ver⸗ rungsweisen für Fundirungen (Rammen, Schraubenpfäã le, pneu⸗
Caissons ꝛe.); —. Makanale und 88 dahrings.
seen für Erdarbeiten (Excavateurs, Baggermaschinen, Erdtransponr⸗ mcer. Iehectzerh⸗ ꝛc.); d) Materiale und Verfahrungsweisen für Straßen und Eisenbahnen (S traßen⸗Walzmaschinen, Eisenba hn⸗Ober⸗ hau, Wechsel, Kreuzungen Schiebebühnen, Drebscheiben, schiefe und selbst⸗
matische Apparate,
wi Seilrampen, atmosphärische Eisenbahnen, andere Zug⸗ bflensosertg enen Hemmt allen Feischäünzen : Gebäude aller Art, ir zum Eisenbahnbetrieb geböͤren, Eisenbahn⸗Signalisirungswesen ꝛc.); e Wasserbau mit Ausschluß des maritimen Bauwesens (Fluß⸗ und Kanalbauten, Wehren ꝛc.); f) Modelle und Pläne von Brücken, Viadukten, Aquädukten ꝛc.; g) Pläne, Modelle und Zeichnungen für öffentliche Gebäude, bürgerliche Wohn⸗ und Zinshäuser, Gefängnisse, Spitäler, Schulen, Theater; Hilfsapparate zum Aufzichen und Fort⸗ bewegen ser Lagen bei Bauausführungen (Paternosterwerke in⸗ den zꝛc., Pläne und Modelle für bile hnhäuser; Werk 2* und Verfahrungsweisen für Bauhandwerker; h) Materiale und eerfah⸗ wungsweisen für die sanitäre und bequeme Einrachtung der vorstehen⸗ den ten (Belcuchtung, Ventilation, Heizungsanlagen aller Art,
leitungen, Aborte; Kanäle, Waterklosets, Blitzableiter ꝛc.); elammaeburmesen: Kulturpläne, Trockenlegungen und Drai⸗ nagen, Baulichkeiten für Landwirthschaft und Viehzucht (Getreide⸗
Silos, Stallanl 2c.; k) Industriebauten: Mühlen⸗ Brennextien, vuderscbriten, Saͤgewerke, Brauereien, Lager⸗
Das bürgerliche Wohnhaus mit, feiner inrichtung —5 Ausschmückung: a) Ausgeführte d SZeichnungen des bürgerlichen Wohnhauses der
1
hãäuser ꝛc. 19.
inneren
b 28 ereien und verschiedenes Geräth.
Kunstbildung einzuwirken bemüht Leistungen der Muscen.
wendung kommende Objckte.
gee. Zeittn, , g. ammlern xpositi 1 Flterer Meister; b) sogenannte Objets d'art der verschiedensten Art (Bronze, Email, Majolica, c) Cremoneser Instrumente.
Gewebe und Nadelarbeiten; c), Schmuckarbeiten in Metall; d) llung der Wirksamkeit der Museen L ände, durch deren Vorführung die mackes und auf die allgemeine ind; b) Ausstellung der eigenen
a) Kirchendekoration (Deko⸗
22. Gruppe. ür Kunstgewerbe: a) Gegen duseen auf die Veredlung des Ge
23. Gruppe. Kirchliche Kunst
ration der Wandflächen, Glasgemälde ꝛc.); b) Gegenstände der Kirchen⸗ einrichtung
bewahrun Aruzefige Kelche, Monstranzen, Leuchter, Altarbehän
Schränke zur Auf⸗ und Kanzelschmuck e, Kanzelbehänge, attung in Ver⸗
Orgeln, Stühle,
lltäre, Kanzeln chticher Wefaße Altar⸗
irchlicher Gefäße ꝛc.); c) er Taufe und Leichenbe der Kunst und Kunstgewerbe
Kunstliebhabern und 8 ’ Gemälde
ltarteppiche ꝛc.); d) bei
bjekte ausgestellt von des amatours). a)
24. Gruppe.
Miniaturen, Porzellain, Fayence ꝛc.);
25. Gruppe. Bildende Kunst der Gegenwart: Werke,
elche seit der zweiten Londoner Ausstellung 1862 geschaffen wurden: 8 Ues sfittider hit Inbegriff von Modellen, Entwürfen, Skizzen und Aufnahmen architektonischer Werke der Gegenwart; b) Skul Inbegriff der figuralen Kleinkunst, Graveur⸗ und Medailleur unst ꝛc.) c) Malerei mit Inbegriff von Miniatur⸗, Emailmalerei ꝛc.; d) zeich⸗ nende Künste (Kupfer⸗, Stahlstich, Radirung, Holzschnitt ꝛc.).
tur mit
26. Gruppe. Erziehungs⸗, Unterrichts⸗ und Bildungs⸗
wesen: a) Das Erziehungswesen, dargestellt durch die Vorführung 82 8 was sich auf die . e und Erziehung des Kindes,
ine ische und — 1 1 8 .*2 Eintritt in die Schule bezieht (Ernährung des Kindes,
hschulen, Krippen, Kindergärten, Kinderspiele, Turnapparate zc.); 8 hr Unrerfchtanvefan dargestellt durch Schulhäuser und Schul⸗ einrichtungen in Wirklichkeit, in Modellen und Zeichn n, Lehrmittel, durch Vorführung ven Werken und Zeitschriften über das Unterrichtswesen, Beschreibung und —
G Gescöchs. Elementar⸗)schule.
auf den 8 ö positionen eingereiht; 8) Mittelschule (Gymnasien, Real⸗-
psychische Heranbildung, von den ersten Lebens⸗
Zeichnungen, durch
llustration von Lehrmethoden, der Schule, ihre Organisation und Gesetze; ge. In diese Abtheitung werden auch alle Taubstummen und Idioten bezug⸗
ichte und Statistik nierricht von Blinden,
ulen); „) Fach⸗ und technische Hochschulen; 8) Universitäten. c) D engeren Sinne, Fortbildung der Erwachsenen dargestellt durch die Leistungen der Literatur, der Tagespresse, auf Bildungszwecke gerichteten Vereine und öffentlichen Bibliotheken.
Die Arbeitsmaschinen werden in die 13. Gruppe eingereiht, jedoch von der Jury der betreffenden Fachgruppe unter Zuziehung von Maschinenfabrikanten beurtheilt. ezüglich solcher Ob ekte, welche die Einreihung in mehrere Gruppen zulassen, bleibt es dem Aussteller anheimgestellt, die Gruppe anzugeben, in welche er seine Objekte ein⸗
gereiht wissen will. Additionelle Ausstellungen: *) 1) Geschichte der Erfindun⸗ en. 2) Geschichte der Gewerbe. 8 Darstellung der Abfallsverwer⸗ hung. 4) Geschichte der Preise. 5) Darstellung des Welthandels. Lem porare Ausstellungen: G 1) Lebende Thiere (Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Hunde, eflügel, Wild, Fische 1S. 2) Todtes Geflügel, Wildpret, Fleisch, Fette c. 3) Produkte der Milch⸗ wirthschaft. 4) Leistungen des Gartenbaues (frisches Obst, frische Ge⸗ müse, Blumen, Pflanzen u. s. w.). 5) schaft schädliche lebende Pflanzen.
Auszug aus dem Allgemeinen Reglement für die
Betheiligung des Auslandes. 1) Die Ausstellung wird im Prater in eigenen, zu diesem 5 wecke errichketen Gebäuden und den sie umgebenden An 888 stattfinden, am 1. Mai 1873 eröffnet und am 31. Oktober desselben Jahres ge⸗ lossen werden. sch S Unter dem Präsidium Seiner Kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Rainer besteht eine Kaiserliche Kommission in Wien für die Repräsentation nach Außen und für die Berathung prinzi⸗ ieller Fragen. we; 8 3) HSis Leitung der Ausstellung ist dem von Sr. Majestät zum General⸗Direktor derselben ernannten Geheimen Rath Freiherrn von Schwarz⸗Senborn übertragen. 8) Für die Herstellung eines gedielten Decke, für die Errichtung der 1 ussteller bei der I des Jahres 1873 in lungen zu leisten haben. j 8 Zabigh Der Ausstellungsraum wird als Freilager G r6el) erklärt. Auch die Gegenstände der österreichischen taatsmonopole können unbehindert ausgestellt werden. . 8 11) Ausstellungsobjekte dürfen nur mit besonderer Bewilligung des General⸗Direktors vor Schluß der E1“ werden. 13) Die Ausstellungsgegenstände werden der Beurtheilung seitens einer internationalen Jury unterzogen, in Bezug auf welche besondere Bestimmungen später veröffentlicht werden. ehen Ein
14) ein offizieller General⸗Katalog wird erscheinen, 15) Es wird dafür Sorge getragen werden, daß die auf die Aus⸗
ußbodens und einer ge⸗ artenanlagen werden die ien keinerlei
aus gestattete Wohngemächer.
20. Gruppe. Das Bauernhaus mit seinen Einrich⸗ tahssn *— 2— Wöö der verschiedenen Völker der
cingerichtete und mit Geräthe ausgestattete
industrie: a) Poterien; oͤffentlicht werden.
ebäude, Modelle
V
richtung später bekannt gemacht werden wird.
stellung und Ausstellungsobjekte bezüglichen Druckschriften in einem
im Ausstellungsrayon befindlichen Lokale angekauft werden können. 17) Für die Werke der bildenden Kunst werden, gleich wie für
die Maschinenausstellung, für die additionellen und temporären Aus⸗
*) Für diese Ausstellungen werden Ue der⸗ Bestimmungen ver⸗
Der Land⸗ und Forstwirth⸗
stellungen, für einzelne Gruppen und besondere Einrichtungen, wie
1 z. B. Kosthallen, Kellerung ꝛc. Spezial⸗Programme und Reglements
ausgeben werden.
18) Jeder Aussteller verpflichtet sich zur Anerkennung und Ein⸗ halß er Feich banbn des .
19 Fenscchelich der Zulassung der Ausstellungsgegenstände gelten folgende Beschränkungen:
Ervplodirbare und als feuergefährlich anzusehende Stoffe sind gänz⸗ lich ausgeschlossen.
Alkohole und Oele, ätzende und andere Stoffe, welche die anderen ausgestellten Gegenstände beschädigen oder das Publikum belästigen könnten, werden nur in soliden, für diesen Zweck geeigneten Gefäßen von mäßiger Ausdehnung angenommen, auch haben sich die Attssteller solcheg Gegenstände jederzeit den etwaigen besonderen Anordnungen
es General⸗Direktors zu fügen.
Zündhütchen, Feuerwerkskörper, Zündhölzchen und andere ähnliche
Gegenstände dürfen nur in Imitationen, ohne Hinzugabe entzündlicher Stoffe, ausgestellt werden.
20) Der General⸗Direktor behält sich außerdem das Recht vor, aus den Ausstellungsräumen alle Produkte zu entfernen, welche durch ihre Menge oder Beschaffenheit schädlich oder mit dem Zwecke und der Anordnung der Ausstellung unverträglich erscheinen.
21) Die Sendung jedes Ausstellers muß von einem durch Sbn,he. en seines Landes ausgefertigten Zulassungsscheine be⸗ gleitet sein.
23) Die Ausstellungsobjekte werden vom 1. Februar bis inkl. 15. April 1873 in den Ausstellungsraum Iee .
Diese Termine koͤnnen von dem General⸗Direktor, mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse, z. B. für Objekte, welche durch langes Verpacktbleiben leiden würden, für Gegenstände von hohem Werthe u. dgl. m. auf besonderes Ansuchen verändert werden, doch müssen alle zur Aufstellung möthigen Vorkehrungen im Vorhinein getroffen sein.
24) Besondere Verordnungen werden den Zeitpunkt festsetzen, bis 5 welchem die Materialien für Bauten, welche Ausstellungsobjekte
ilden, ferner zerlegte Apparate und Maschinen, schwere oder umfang⸗ reiche Gegenstände, so wie jene, welche besonderer Grundmauern be⸗ dürfen, in den Ausstellungsrayon gebracht werden müssen.
25) Die verschiedenen Aufstellungsvorrichtungen können in den Gebäuden nach Maßgabe der Vollendung der Bauarbeiten hergestellt werden; die sämmtlichen Vorrichtungen muüssen jedoch spätestens am 8 a. 1873 zur Aufnahme der Ausstellungsgegenstände be⸗ reit sein.
30) Die zum Betriebe von Maschinen nothwendige Bewegungs⸗
kraft wird den Ausstellern unentgektlich zur Verfügung gestellt. Die Uebertragung der erforderlichen Betriebskraft geschieht durch eine horizontale Transmissionswelle, deren Lage, ala gese und Tourenzahl von dem General⸗Direktor rechtzeitig bekannt ge⸗ geben wird.
Die Aussteller haben sowohl die Riemenscheiben für diese Haupt⸗ transmission, ats auch alle etwa erforderlichen Vorgelege (Contre- arbres) sammt Riemenscheiben und Riemen selbst beizustellen.
Für die Maschinen⸗Abtheilung wird ein spezielles Reglement ver⸗ öffentlicht werden.
31) Der Gencral⸗Direktor wird nach Thunlichkeit den Ausstellern, auf für die Ausführung der Ausstellungsarbeiten Unter⸗ nehmer, welche sich bei ihm gemeldet haben, für deren Leistungen er jedoch keine Garantie übernimmt, angeben: übrigens steht es den Ausstellern frei, Unternehmer und Arbeiter eigener Wahl zu ver⸗ wenden.
34) Für die Anordnung und Aufstellung jener Produkte und Ausstellungsgegenstände, welche im Parke untergebracht werden, er⸗ folgen besondere Instruktionen.
Verbindungswege und Erdarbeiten dürfen in den Parkantheilen nur nach dem/ von den fremdländischen Kommissionen mit dem General⸗Direktor vereinbarten Plane angelegt und ausgeführt werden.
35) Die Gegenstände werden unter dem Namen der Erzeuger ausgestellt. Sie können mit Bewilligung der Letzteren auch den Namen des Geschäftsmannes tragen, der sie auf dem Lager hat.
36) Die Aussteller werden eingeladen, ihren Namen oder Firmen auch die Namen jener Personen beizufügen, welche sich um den Aus⸗ stellungsgegenstand in hervorragender Weise verdient gemacht haben, sei es als Erfinder, sei es durch Zeichnung oder Modelle oder
durch Verfahrungsweisen, oder endlich durch außergewöhnliche manuelle
Fertigkeit.
.37) Desgleichen werden die Aussteller eingeladen, den Verkaufs⸗ 5b Und den Verkaufsort auf den Ausstellungsgegenständen zu be⸗ merken.
38) Der General⸗Direktor hat die noͤthigen Schritte eingelcitet, damit den Ausstellungsgegenständen für die Zeit von ihrem Eintritte in den Ausstellungsraum bis zu ihrem Mästritte die Rechtswohl⸗ thaten der, zum Schutze des geistigen Eigenthums in Oesterreich⸗Un⸗ arn bestehenden Gesetze, nämlich des Erfindungs⸗Patent⸗, des Mar⸗ en⸗ und Musterschutzgesetzes u⸗ s. w. unentgeltlich zu Theil werden. Die diesfälligen näheren Bestimmungen werden rechtzeitig bekannt gegeben werden. 8
Reproduktionen (Zeichnungen, photographische Aufnahmen u. s. w.) von Russtellungsobjekten sind nur mit Zustimmung des Ausstellers und mit Genehmigung des General⸗Direktors zulässig.
40) Der General⸗Direktor wird die nöthigen Anstalten treffen, um die ausgestellten Produkte möglichst vor Schaden zu bewahren; auch-wird er das zur Bewachung erforderliche Personal beistellen. Für etwa doch vorkommende Beschädigungen oder Verluste übernimmt der General⸗Direktor keine Verantwortung.
41) Jeder Aussteller erhält Eine Karte, welche ihn zum un⸗ entgeltlichen Eintritt in den Ausstellungsrayon berechtigt. Desgleichen
11
gent kann nur
Eintritt verabfolgt. Ein von eeten Ausstellern bestellter
Eine Eintrittskarte erhalten.
Die Modalitäten bezüglich der Ertheilung der Karten un Ausübung der Kontrole werden später “ 8
11161
Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins durch Courier⸗ und Schnellzüge.
(Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben am 1. jedes
Monats.) Berlin, 1. März 1872.
Abgang nach
Ankunst in
8. 15 fr.
8 15 His-.
11.50 . † 2. 10 N.⸗
. Amsterdam. über Oberhausen oder Salzbergen.
Abgang nach⸗
Ankunft in
8. 15 fr.* sFSossb 8. 30 Ab. * (über Eisenach resp. Kreiensen.) 5. 55 fr.*
7 Ab. *
Abgang nach
Ankunft in.
(8.45 fr. †
9. 45 V† 6. 4 Ab.† 6. 4 Ab. †
1 Bremen. über Braunschweig oder
Gardelegen. 6. 30 fr.*
Abgang nach An ungt 1“
8. 40 fr. ** [11.5 Ab.⸗
Breslau. z4.23 Nm.““ 6. 33 fr.*
Abgang nach
Ankunft iin..
Brüssel. 7. 45 Ab.* 10 A22f uüber Cöln oder Giadbach )4. 50 fr. † 4. 50 fr. † 2. 48 N.* [2. 48 Nm.*
Abgang nach
Ankunft in..
9415 SF 10 Ab.* 9 Ab.†
Eöln. [8. 45 fr. † über Braunschweig 8 45 Ab.⸗
Gardelegen oder Kreiensen. . 188
Ankunft in
Ab ang nach
s
e 110. 10 A. -
Abgang nach⸗ Ankunft in
Dresden.
77. 45 Ab. † 1 12. 20 fr. †
Ankuͤnft in..
Abgang nach....
(8. 15 fr. *
Frankfurt a. M. 98. 30 Ab.⸗ über Eisenach F .55 Ab. * 8.28 fr. *
Abgang nach Ankunft in..
[8. 15 fr. *
8.30 Ab.* 3.25 Nm. * v5 Nm.“*
11ö.— über Kreiensen resp. Eisenach.)3. 25 N. † 2 25 R.*
Abgang nach...
Ankunft in...
(8.45 fr. † s0. 45 V 7,45 Ab.“ 7.45 Ab.“ 12.15 N. †/10. 45 V. †
2. 30 Nm. * [12. 15 N. *
Haag. über Oberhausen oder Salzbergen.
Abgan Angunst in..
Feambuph. 8 18 N.hn. A⸗
8. 30 A. † 5 U. fr.*
Abgang nach.... Ankunst in..
Abha Ankun
“
9 V.* 11. 5 Ab.*
Ksnigsberg i. Pr. (1. Hefre⸗ (11. 47 M⸗
Abgan Ankunft in
Kopenhagen. 11 U. Ab. *
über Kiel oder Fanbericia. 10.30 Ab. *
Abgang nach Ankunst in
11.35 Vm. * [12 Ab. *
“
Abgang nach
„Ankunft in
London. 0910 Ab. *
8 45 fr† s0. 45 V über Ostende. V 5.40 Nm. †
Abgang nach Ankunst
3. 55 fr. Lübeck. 2 15 N †
direkt oder über Hamburg. 19. 30 A.
Abgang nach Ankunft in
München. 8.15 fr.⸗ über Nürnbergoder Recgene. „ 8.12 fr.“ 9. 30 Ab.“*
Abgang nach
8*
Ankunft ink.... 2
burg. 8 45 fr.† 9. 45 V. 8 Paris. 10 U. Ab. * 7. 45 aer. über Gladbach oder Cöln.) 10.15 Vm.† 10. 15 V.
Abgan Ankun
9 88
7. 45 Ab. †
Ankunft in..
9 V. 2* 11. 5. Ab. *
St. Petersburg. 3 fr.⸗
Abgang nach. Ankunft in
4.30 Nm. * (C88“ ““ ““ 11955 1
Abgang nach... Ankunit in
Stockholm. 842 U. A. * über Kopenhagen. 7. 27 Ab. *
Abgang nuch Ankunft in
Straßburg. 8. 15 fr.⸗. 8. 45 fr. †⸗ über Eisenac oder 8. 30 A.
Abgang nach
wird auch seinem etwog bestellten Agenten Eine Karte für d t⸗
Ankunft iin.
Seg [8. 40 fr. **7. 45 Ab. †
2 Triest. 11. 5 Ab.*
über Breslau oder Dresden. 9. 44 A.** 7.51 Ab. † 7.51 Ab.“
9 U. Ab.*9 Ab -S
5. 5 Rmn.eæe