8
bezüglich aller ihrer Civilstandsakte 9. April 1870, R. & Bl. Nr. 51. maßgebend sein würde. Insolange aber ein solcher Schritt nicht geschehen ist, kann die Regierung zur Ausübung jener staatlichen Funktionen, welche der Scelsorgegeistlichkeit der gesetzlich anerkannten Bekennt⸗ nisse anvertraut sind, nur diejenigen Priester als legitimirt welche nach den bestehenden Gesetzen und kirchlich⸗staatlichen Einrichtungen als die ordentlichen Seelsorger jener Bekenntnisse er⸗ scheinen. Es entbehren daher insbesondere alle von sogenannten alt⸗ kasheheher Geistlichen geführten Civilstandsregister (Tauf⸗, Trauungs⸗ und Sterbematriken) der öffentlichen Eigenschaft und Glaubwürdig eit und ist diesen Geistlichen die Führung derartiger quasi⸗amtlicher Register und die Ausstellung von Zeugnissen über die daselbst eingetragenen Akte unter Audrohung der gesetzlichen Folgen Kais. Verordnung vom 20. April 1854, R. G. Bl. Nr. 96) zu untersagen. —
Es steht ferner mit Rücksicht auf die 88. 74 und 75 a. b. G. B. zu gewärtigen, daß von solchen Geistlichen geschlossene Ehen von den zuständigen Gerichten für ungültig erkkärt werden. Denn bei dem offenbaren Mangel eines gesetzlich anerkannten Organismus der Alt⸗ katholiken kann weder die Versammlung jener Gläubigen als ordent⸗ liche Pfarrgemeinden noch ihr Seelsorger im Sinne des Gesetzes an⸗
esehen werden. Es sind somit sowohl Brautleute als Seelsorger
unter Hinweisung auf die trafbestimmungen wegen Eingehung ge⸗ 88 sowie auf die nachtheiligen civilrechtlichen Folgen ungültiger Eheschließungen zu belehren und ist eventuell weiterhin das
etzliche Amt zu handeln. gesetch ginver ändniß mit den Ministern des Innern und der Justiz
Uche ich Eu iernach vorzugehen. 88 8- 8g Hende Februar waren 411,999,879 Gulden Staats⸗ noten im Umlauf.
— Im Abgeordnetenhause beantwortete am 1. d. M. der Handels⸗Minister die Interpellation betreffs des Transport⸗ wesens dahin, daß die Ausarbeitung der Gesetzentwürfe mit
ugrundelegung des Elaborats der Enquete⸗Kommission bereits in Angriff genommen und Verhandlungen mit Ungarn wegen eines neuen Eisenbahnbetriebs⸗ Reglements eingeleitet wurden. Desgleichen beantwortete der Handels⸗Minister die Interpella⸗ tionen betreffs der füdnorddeutschen Verbindungsbahn und der dalmatinischen Bahn. Bezüglich der ersteren erläuterte der Minister den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen; bezüg⸗ lich der letzteren sagte der Minister, daß die Vorarbeiten noch im Laufe des Sommers beendet und die Arbeiten vor Jahres⸗ schluß begonnen werden können.
— 3. März. Der Verfassungsausschuß des Hauses der Abgeordneten fetzte in weiterer Berathung de Elaborates des Subkomites über den galizischen Ausg leich die Diskussion über die finanziellen Bestimmungen fort. Gemäß den Anträgen des Subkomites wurde beschlossen, daß die Höhe des dem Lande Galizien für die Kosten des Unterrichtswe ens alljährlich zur Verfügung zu stellenden Pauschalbetrages nach dem Maße jener
Auslagen zu bestimmen sei, welche auf Grund des Finanz⸗
gesetzes pro 1871 unter den Titeln: „Landes⸗ und Bezirksräthe«, gölehrer Beldungsanstalten⸗, »Staatszuschuß zu Schulfonds«, „»Studienfonds« und »Tech sche Hochschulen« für Galizien wirklich verwendet sind. Nach gleichen Grundsätzen ist für die Kosten der politischen Fermfilteh ein Pauschalsatz zu bestim⸗ men, bei dessen Bemessun jene Auslagen zu Grunde ju liegen haben, welche auf Grund des Finanzgesetzes für 1871 für die politische Verwaltung Galiziens wirklich verwendet worden sind. Die Beschlußfassung über den Feithans⸗ wann die Revision dieser Pauschalbeträge zu geschehen habe, wird in der nächsten
Sitzung stattfinden. bung shrag März. Das Unterhaus beendete gestern die
e Generaldebatte über die Wahlgesetznovelle. b
Schweiz. Bern, 1. März. Der Ständerath hat beim Art. 84, Referendum, mit einer kleinen Modifikation, und beim Art. 88, Initiative, vollständig dem Nationalrathe
estimmt. — Vom Nationalrath wurde der Schulartikel 24 mit
57 gegen 47 Stimmen definitiv festgehalten Und sodann Globo⸗ abstimmung über die Verfassung mit 75 gegen 28 Stimmen angenommen; le tere wollten den Verfassungsentwurf dem Volk gruppenweise zur Abstimmung vorlegen. Der Schluß der Session findet voraussichtlich am Dienstag statt. 2. März. Die Bundesversammlung beschloß mit
76 gegen 63 Stimmen, in die Berathung des Dubs schen Ent⸗ lassungsgesuchs nicht einzutreten, denselben vielmehr um einst⸗ weiliges Verbleiben in seiner Stellung zu ersuchen. Der Bundesrath Dr. J. Dubs erklärte darauf in einem an die Bundesversammlung gerichteten Schreiben, daß er bei dem von ihm eingereichten Entlassungsgesuch beharre, jedoch mit der Erledigung desselben erst in der Julisession einverstanden sei. — Von dem Nationalrathe und Ständerathe i beschlossen worden, die revidirte Bundesverfassung dem Volke zur Abstimmung vorzulegen. Eine Proklamation der Bundes⸗ versammlung wird die Annahme derselben dem Volke empfehlen. — Der Nationalrath ertheilte zu dem Beschlusse des Ständeraths betreffs Anstellung eines Bau⸗Inspektors für die Gotthardbahn seine Zustimmung
—
1 —
Belgien. Brüssel, 3. März. Der Senat hat vor⸗ gestern das Budget des Ministeriums des Innern einstimmig ewilligt und sich nach Erledigung einiger kleinerer
Gesetze bis zum 18. d. M. vertagt. . Die Repräsentantenkammer genehmigte gestern ein⸗
stimmig das Budget des Justiz⸗Ministeriums. 24
Großbritannien und Irland. London, 1. März.
Die gestrige große Cour im Buckingham⸗Palast, die
erste dieses Jahres, war sehr zahlreich besucht. Außer der Könggin⸗ ie in Halbtrauer, geschmückt mit dem Bande und Skern des Hosenband⸗Ordens, dem Victoria⸗ und Albert⸗ Orden, dem preußischen Luisen⸗Orden und dem coburg⸗gothaischen Hausorden, erschien, dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, den Arthur und Leopold, der Prinzessin Beatrice, dem Herzog von Cambridge und dem Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar, waren Prinz Hassan, ein Sohn des Vize⸗Kömigs von Aegypten, un zwei hier anwesende indische Hoheiten, der Maharadscha Dulip Singh und der Nebob von Bengalen mit seinem Sohne erschienen. Das diplomatische
Corps war fast vollzählig zugegen.
9 Närz. Die Abreise Ihrer Majestät der Koönigin 1.
nach Windsor erfolgte gestern Nachmittag unter dem Zusam⸗ menfluß eines zahlreichen Publikums am Buckingham⸗Palast wie in allen Straßen, welche die Königlichen Equipagen zum Bahnhofe passirten. Das Publikum begrüßte Ihre Majestät mit begeisterten Zurufen. Ueber 1000 Gentlemen, größtentheils Parla⸗ ments⸗Mitglieder, Lords und Mitglieder der Klubbs im West⸗ end versammelten sich am Buckingham⸗Palaste und gaben der Königin das Geleit bis zum Bahnhofe der Gregt⸗Western⸗ Eisenbahn in Paddington, von wo aus die Abreise nach Windsor stattfand. In Begleitung der Königin befanden sich “ jüngsten Kinder, Prinz Leopold und Prinzessin eatrice.
— Das Befinden des Prinzen von Wales hat durch die Abmattung in Folge seiner Theilnahme an der Dankesfeier am 27. v. Mts. nicht wesentlich gelitten. Se. Königliche Ho⸗ heit hütet seitdem das Zimmer und zwar auf den Rath der Aerzte, die es für nothwendig halten, daß der Prinz in Folge einer Affektion des Beines vor der Abreise nach dem Kontinent die möglichste Ruhe genieße.
— 3. März. Im weiteren Verlauf der Untersuchung, be⸗ treffend das Attentat gegen die Königin, 25 sich heraus⸗ gestellt, daß O Connor keine Beziehungen zu der fenischen Orga⸗ gsation gehabt hat. 1 A““
1 Frankreich. Paris, 2. März. Das »Journal officiels
verösenklicht ein Präsidialbekret, die Erhöhung der Tabaks-
preise betreffend. 8 8 — eber die französische Armee macht ein regelmäßi⸗
ger französischer Korrespondent der »Times« Mittheilungen, denen wir Folgendes entnehmen: Die heutige Armee ist noch die Armee früherer Tage, hat sich aber seit der Rückkehr von Deutschland und der erschmelzung mit den in Frankreich ee Elementen bedeutend gebessert. Die Mann⸗
chaften, welche ihre Dienstzeit vollendet hatten, sind entlassen
worden. Eine große Anzahl von Unterofsfizieren, welch
rend des Krieges die Epauletten erhalten hatten, über weder die
Tüchtigkeit, noch die nöthigen Kenntnisse für ihre Stellen be⸗
saßen, sind ebenfalls in das bürgerliche Leben zurückgekehrt. Die Disziplin ist wiederhergestellt. Indessen sind während des Winters die Mannschaften hart behandelt worden. Das System großer Lager, welches Herr Thiers selbst gegen der Sachverständigen festgehalten hat, war der Truppen und lastete
den Rath 1 — efährlich für die Stimmung chwer auf dem Scha
Hälfte Hütten, die aus Planken gezimmert sind, oder kampiren
im Schlamme. Die O fiziere können nicht den Studien oblie⸗
g
en und die Mannschaften haben sehr viel Kranke. Die Hütten häaben dem Staate mehr als 8,000,000 Fres. ge-⸗ kostet; indessen das ist noch die geringste Ausgabe, welche imm
auferlegt wurde. Die Truppen, welche in dieser Weise kam⸗ piren, werden als kriegsbereit betrachtet und erhalten daher Zulagen an Rationen und Löhnung, welche dem vollen Solde der Pariser Garnison gleichkommen. Die Extra⸗Ausgaben, welche hieraus erwachsen, können nicht niedriger als 200 Mill. Fres. veranschlagt werden. Der Finanz⸗Minister hat 75 bis 80 Mill. Frcs. angeschlagen, allein das reicht nicht zur Hälfte hin. “ — An die Deputirten ist eine Druckschrift vertheilt worden, welche die Aussagen der von der Enquöte⸗Kommission der Insurrektion vom 14. März vernommenen Zeugen enthält. Dieselbe ist ein starker Band in 4. und umfaßt nicht weniger als 623 zweispaltige Druckseiten. Unter den in dieser Sache vernom⸗ menen Zeugen sind hervorzuheben: die Herren Thiers, Jules
genommen.
te. Von den 110,000 Mann, aus welchen die Armee von Paris besteht, bewohnen mehr als die
Favre, Mac Mahon, Trochu, Picard, Ferry, Le Flô, Vinoy ee.eel, soblger, Bazirhin, Radelle de Paladines thuau, Vacherot und viele Andere, zum il der Polizei⸗ “ 5 e Beamte. 111“ — Zwische em Gesandten der Schweiz Dr. Kern und dem dänischen Gesandten Graf Mohtt gdit elh 85 den gestern “ eröffnet über einen Handelsver⸗ trag, welcher auf der⸗ asis der meist begünstigten Nationen zwischen den betreffenden Ländern abgeschlossen werden soll. — 3, Mäxrz. Der Justiz⸗Minister Dufaure hat er⸗ klärt, daß er seine Entlassung nehmen würde, wenn Pouyer⸗ Quertier Mitglied des Ministeriums bliebe. Man glaubt, daß von der Linken wegen der Zeugenaussage des Finanz⸗Ministers
in dem Prozesse Janvier de la Motte morgen eine J . G ine Inter⸗ pellation an die Regierung gerichtet werden wird. 8
Italien. Rom, 2. März. Der in der h tigen H.
“ 1. „2. März. Der in der heutigen Sitzun
der Deputirtenkammer vom Finanzausschusse vorgäege e⸗
Bericht über beabsichtigte Finanzmaßnahmen beantragt: nehmigung der Emission von weiteren 300 Millionen Lire Noten innerhalb 5 Jahren, Vertagung der Berathung über den Staatsschatzdienst, Genehmigung der freiwilligen Konver⸗ tirung der zurückzahlbaren Nationalzwangsanleihe von 1866 in konsolidirte Rente, Genehmigung der Verdoppelung des Bankkapitals ohne Erhöhung des Notenumlaufes, Bewilligung einer erhöhten Steuer auf Petroleum und Kaffee, Ablehnung der Steuer auf Webestoffe, sowie endlich Annahme mehrerer anderen sekundären Verwaltungsmaßnahmen. Der Finanz⸗ Minister G. Sella erklärt sich mit sämmtlichen Ausschußan⸗ trägen, mit Ausnahme des Antrags auf Vertagung der Be⸗ rathung über den Schatzdienst, einverstanden. — In seiner feüencen Bevathatng vgenehs en der Finanzausschuß den Ge⸗ „betreffend die Bewilligung v 2 Milli ü außerordentliche Milktarausgaben. ; iere. ttsets 2
Griechenland. Athen, 2. März. Der König und
die Königin von Dänemark sind heute Morgen, vom
König und der Königin von Griechenland bis Corfu beglei über Corinth und Brindisi nach Rom abgereist. fu begleitet,
Nußland und Polen. St. etersburg, 2. Mär Ein Cirkular des Ministers es Fnnern . Gouverneure erläutert das unlängst in der Gesetzsammlung publizirte, am 21. Dezember 1871 Allerhöchst bestätigte Gut⸗ des Rülcheragc⸗ über die Seee des Verkaufs von nihum behufs Ergänzung der S ücksta WEI11“ gã — g der Wee und
Dänemark. Kopenhag en, 29. Februar. Das Staats⸗ budget wurde gestern im Landesthing in dritter Behand⸗ lung, ohne neue lenderungen zu erfahren, einstimmig an⸗
8
Ame. März. Die Antwort der amerikanischen Regierung ist am heutigen abgegangen. d 8 st am heutigen Tage nach England
Amerika. New⸗York, 2.
hwHer
8 — 1
Berlin, 4. März. In der Sitzung d auses der
5. 2 1 g des Hauses der
Abgeordneten am 2. d. M. leitete der Minister des Innern
Gra⸗ z Eulenburg die Vorlegung der Gesetzentwürfe, wie gt, ein: 1
Ich habe zwei Gesetzentwürfe einzubringen. Der erste betrifft die
Pfandleihanstalten zu Cassel, Fulda und Hanau. Es existiren näm⸗
lich in dem Kommunalbezirk von Hessen ein Leihamt zu Cassel, eine
Pfandleihanstalt zu Fulda und ein Leihamt zu Hanau Anstalten arbeiten unter der Garantie des Staates. Es erice näch
zweckmäßig, daß der Staat ferner die Garantie für diese Anstalten,
welche ein ganz lokales Bedürfniß befriedigen, übernimmt, und deshalb daran gedacht worden, diese Anstalten dem e
verbande von Hessen zu überweisen nebst dem Eig 2 Eigenthum an d Grundstücken, welches dem Staate noch zusteht. Der Hommunal⸗
Landtag von Hessen hat sich mit der Ueb . 8 ch ebernahme der Anstalten ein⸗ nun zu legalisiren. Die Sache ist ganz nach dem Fuße bearbeitet,
n erklärt, und der Gesetzentwurf bezweckt, diesen Uebergang
wie der Uebergang der Kreditanstalt in Hessen auf den kommunal⸗
ständischen Verband.
Ich halte die Sache für ziemlich einfach und würde daher vor⸗
schlagen, sie im Wege der Schlußberathung zu erledigen.
Sodann habe ich Namens der Herren Minister des Krieges und
der Justiz noch einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend die Todes⸗
erklärung von Personen, welche an dem in den Jahren 1870 1871 geführten Kriege Theil genommen haben. Dalb Sn Segund
schließt sich dem Gesetze vom Jahre 1868, welches denselben en⸗ stand betrifft, ziemlich nahe und mit nur geringen Aenselcben Wegen.
ch von meinem Standpunkte aus würde glauben, daß auch
dieser Gesetzentwurf auf dem Wege der Schlußberathung erledi werden kann; sollte das Haus aber anderer Meufüra 8g
uu 8 8 “ weisen. hl empfehlen, denselben der Justizkommission zu über⸗
— In der Generaldiskussion über den Gesetzentwurf hene wurf, be⸗ Sne Penstorirneng unmittelbaren Baatsbenrlnen, Finanz⸗Minister Cam Cens dhs 8 3 phausen nach dem Referenten Meine Herren! Ich möchte mir erlauben, noch in der — Petee-Ras Stellung der Regierung zu den Leneecderungäbescfüfer er Kommission darzulegen, um so mehr, als ich mir vielleicht ver⸗ sagen muß, der ganzen Verhandlung dieses Gesetzes beizuwohnen.
Im Allgemeinen hat schon der Herr Referent darau einen aufme Pemach 1 Fenb at Fsn de .8 8 Reglerung 98 Rlesanf aersage 1 4 d. und daß es sich im Allgemeine große Meinungsverschledenheiten nicht Seae bei eielnen der in Vorschlag gebrachten Abänderungen bestehen indessen doch mehr oder weseüst gewichtige Bedenken auf Seiten der Staatsregierung. Ich erlaube mih in dieser Hinsicht drei Punkte hervorzuheben. Der erste dieser Punkte ist der bei §. 20 gefaßte Beschluß, wonach die Beamten, die nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres ihre Ver⸗ setzung in den Ruhestand nachsuchen, von jedem Beweise ihrer Dienst⸗ unfähigkeit befreit sein sollen. Ich verkenne gar nicht, daß diese Vor⸗ schrift viel Ansprechendes hat und daß es gewiß nicht zu unterschätzen ün wenn das gleichmäßige Recht, wie es für Bayern, Württemberg, Hachsen geschaffen ist, auch in Preußen zur Anwendung gelangen koͤnnte. Auf der anderen Seite bin ich aber doch nicht in der Lage ein so wichtiges Prinzip ohne Weiteres meinerseits zu acceptiren, zu⸗ 88s die bisherice Erfahrung ein Bedürfniß nach dieser Richtung hin urchaus nicht an den Tag gelegt hat. Nach der bisherigen Erfah⸗ rung ist die Verwaltung wohl hier und da in den Fall gekommen, einem pensionsunlustigen Beamten die Wege etwas erleichtern zu bügece zur een u gelangen. Dagegen ist der Fall, daß sie einem Seee ses 88 van Aener dü 60 und mehr Jahren hat ausscheiden veeasmmen. s en mit Pension versagt hätte, wohl nur selten un bitte ich bei dieser Bestimmung Eines nicht zu übe 8 wir nämlich in dem höheren ang inssdsenche: üngtseb he Bezug auf die Gehälter sehr große Sprünge machen, und daß der⸗ enige Beamte, der heute ein estimmtes Gehalt bezieht, nach der Be⸗ rderung, die ihm zu Theil wird, morgen vielleicht einen höheren etrag als Pension für sich in Anspruch nehmen könnte, wenn seine Beförderung gerade mit diesem Lebensjahre zusammentrifft, und solche Fälle sind keineswegs ganz selten. Wir haben beispielsweise im vori⸗ Pn Jahre zwei Regierungs⸗Präsidenten zu Ober⸗Präsidenten gemacht V as Gehalt der RNegierungs⸗Präsidenten beträgt 3500 Thaler, as der Ober⸗Präsidenten 7000 Thaler; es würde also, wenn man blos auf die formelle 1.” ung sieht, das Verhältniß eintreten können, daß man nach der ürderung durch die Erklärung man wolle pensionirt sein, ein höheres Einkommen für sich in An⸗ spruch nehmen könnte, als man bis dahin an Gehakt hatte. Sehr ängstlich würde mich nun der Fall nicht machen, wir würden immer⸗ hin mit Gewißheit darauf rechnen, daß bei derartigen Beförderungen ein solches formelles Recht, wenn es auch durch das Ge einge⸗ räumt ist doch nicht zur Anwendung gelangen würde, daß der be⸗ treffende Beamte natürlich mit Freu igkeit forgfahten würde, in sei⸗ nem Berufe thätig zu sein, aber ich halte mich doch verpflichtet, au Meliche P.een ge heglewesep und geltend zu machen, daß ein d 1 e is jetzt in kei denegfebermn s8 geschlagene Bestimmung bis jetzt in keiner Weis⸗ Einen zweiten Punkt, wo der Beschluß der Kommi ⸗ wichtigen Bedenken Anlaß giebt, bne. 18. S. 2. Eg g-. beschlossen, daß im Alinea 2 der Regierungsvorlage die Worte: voder im Kommunaldienste« gestrichen werden öllen; und hat damit den Grundsgt ausgesprochen, daß eine Verkürzung des Pensionsbetrages dann, wenn der Pensisnär im Gemeindedienst Anstellung gefunden hat, nicht eintreten solle. Es würde der Staatsregierung sehr bedenk⸗ lich erscheinen, auf eine solche Bestimmung einzugehen; einmal weicht sie ab von der Vorschrift, die bei dem kürzlich publizirten Militär⸗ Pensionsgesetz angenommen ist; sodann macht sie einen wesentlichen Unterschied zwischen den hoͤheren Beamten, die im Kommunaldienst Unter⸗ Fünft sähefs⸗ und zwischen den Subalternbeamten, Es ist ja bekannt daß die Subalternbeamten im Kommunaldienst wesentlich aus Militär⸗ personen entnommen werden, aus solchen, die als Unteroffiziere, als “ eine gewisse Zahl von Dienstjahren verlebt haben, die sich 8 vfß einen Anspruch auf Versorgung erworben haben, die nun in en Kommunaldienst treten, und wo dann unerbittlich unter gewissen Voßezaset n en der Pensionsbetrag gekürzt werden muüß. In dieser eziehung lediglich für die höheren Civilbeamten einen Unterschied zu machen, dürfte wohl in der That sehr bedenklich sein. 8 Am Bedenklichsten aber erscheint der Staatsregierung der Beschluß, er durch den §. 34 der Kommissionsvorschläge gefaßt worden ist, und es würden dem Zustandekommen des Gesetzes sehr ernstliche Hindernisse bexeitet werden, wenn dieser Beschluß von dem Hohen Hause sanktionirt würde. Es handelt sich dabei um die Verhältnisse der Beamten inden neu erworbenen Provinzen. Im Jahre 1867 hat die Staatsregierung dieses Verhältniß sehr sorgfältig ins Auge gefaßt. Man ist damals davon ausgegangen, daß in den annektirten Ländern, in Nassau, in Hannover u. s. w., jeder Beamte die Gehaltsbeträge, die er bereits genossen hatte, behalten mußte; man ist aber auch andererseits natür⸗ lich davon ausgegangen, daß der Herzoglich nassauische und der Kö⸗ 44 lich hannoverische Bamte aufgehört hat zu existiren, und * b es von da ab nur noch preußische Beamte 9 geben würde. Das hat dazu geführt, daß man erklärt hat, senten soll in seinem bisherigen Einkommen verkürzt werden, und iemand soll in Beziehung auf die Pension, was an und für sich ja noch einer verschiedenen Behandlung fähig war, in demjenigen verkürzt