1872 / 57 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Dem Rechnungs⸗Rath Goering, Geheimen FEohhs Sekretär im General⸗Auditoriat, den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath;

Dem Kreis⸗Physikus Dr. Brachvogel zu Merseburg den Charakter als Sanitäts⸗Rath; und 1 Dem Domainen⸗Polizei⸗Verwalter Casprzig zu Dar⸗ kehmen den Charakter als Domänen⸗Rath zu verteil b“

Der Advokat Kyl! II. in Cöln ist zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Appellationsgerichtshofe ernannt worde

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse Hellert zu Wolgast ist zum reis⸗Thierarzt des Kreises Usedom⸗Wollin, mit Anweisung eines Wohnsitzes in Wolgaster Fähre, ernannt worden.

Die Wundärzte erster Klasse haben wiederholt darüber

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Beschwerde geführt, daß die ihnen durch ihre Approbation bei⸗

gelegte Berufsbezeichnung hinsichtlich ihrer Berechtigung zur Au übung der ürtlicheg Praxis r. Beschränkung andeute, welcher sie nach Publikation der Gewerbe⸗Ordnung, vom 21. Juni 1869 nicht mehr unterliegen, und daß hieraus für sie vielfach eine nicht gerechtfertigte Beschränkung ihres Gewerbe⸗ betriebs erwachse. Fit; 8 Mit Rücksicht auf die von den Wundärzten erster Klasse bei ihrer Prüfung Befähigung für den ärztlichen Beruf, sowie ihre auf Grund dieses Nachweises vor Verkündi⸗ gung der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 erlangte Be⸗ echtigung zum Gewerbebetriebe als Aerzte, in Verbindung mit den Vorschriften dieser Gewerbe⸗Ordnung über die Berechtigung ur Ausübung ärztlicher Praxis, nehme ich keinen Anstand, nzuerkennen, 8 die Breußischen Wundärzte erster Klasse in⸗ nerhalb des Geltungsbereichs der gedachten Gewerbe⸗Ordnung ur Ausübung der vollen ärztlichen Praxis befähigt und be⸗ echtigt sind und sich als »Aerzte« bezeichnen dürfen. Die Königliche Regierung ꝛc. ermäͤchtige ich, denjenigen Wundärzten 85 Klasse, welche dies bei ihr . s. eine amtliche Bescheinigung darüber zu gewähren, daß die gegenwärtige, der Bescheinigung in beglaubigter Abschrift beizufügende Verfügung auf sie Anwendung findde. „Berlin, den 24. Februar 1872. 1 ZZE11.““ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ n sämmtliche Königliche Regierungen und Land-⸗ ddrosteien und an das Königliche Polizei-a

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gegeben wird, enthält unter

1 Nr. 7965 das Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden und in den zum Regierun vbesiste Cassel gehörigen vormals Großherzoglich hes⸗

8 litm Das 11. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗

sischen Gebietstheilen. Vom 15. Februar 1872; unter 2₰ Nr. 7966 das Gesetz, betreffend die Erweiterung der Pro⸗ vinzialverbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz. Vom 24. Februar 1872; und unter

Nr. 7967 die FI“ betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Erweiterung der Provinzialverbände der Pro⸗ vinz Sachsen und der Rheinprovinz. Vom 24. Februar 1872. Berlin, den 6. März 1872.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

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MNitchtamtliches. Deutsches Reich

1 Preußen. Berlin, 6. März. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern zur Geburtstagsfeier im Schloß Bellevue bei dem Herzog und der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin. Heute wohnte Ihre Majestät der

liturgischen Andacht im Dome bet.

8 Zur Beglückwünschung Sr. Hoheit des Herzogs Wil⸗ helm von Mecklenburg⸗Schwerin begaben Sich gestern Vormittag Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher sodann seine zweitägige Reise nach der Provinz

vommern antrat, Ihre Kaiserliche 8,d eniclfche Sohee⸗ die Kronprinzessin, sowie die übrigen hier anwesenden

Höchsten Herrschaften, mit Ausnahme des leicht unpäßlichen

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Seitens der Stadt Erfurt den

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5 Adalbert, nach Schloß Bellevue, wo zur Feier des eburtstages Sr. Hoheit Abends eine Ballfestlichkeit stattfand, zu welcher etwa 180 Einladungen ergangen waren.

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Des Königs Majestät aben geruht, auf Präsentation ürgermeister Breslau daselbst zum Mitgliede des Herrenhauses auf Lebenszeit zu berufen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Zoll, und Steuerwesen und für Rechnungswesen traten heute

zu einer Sitzung zusammen.

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Die heutige (13.) Sitzung des Herrenhause von dem Präsidenten, Grafen Eberhard zu Stolberg, um 11 Uhr eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Prä⸗ sident des Staats⸗Ministeriums Fürst v. Bismarck und die Staats⸗Minister Graf v. Roon, Graf v. Itzenplitz, Camphausen uUnd Dr. Falk. Der Präsident machte zunächst die Mittheilung, daß die Herren Gobbin und Breslau als die Vertreter der Städte Görlitz resp. Erfurt durch Allerhöchste Berufung in das Haus neu eingetreten seien. Dann trat das Haus in die Ta⸗ gesordnung ein, deren erster Gegenstand die Verlesung der fol⸗ genden Interpellation des Grafen Münster war: „An die Staatsregierung richte ich die Anfrage, ob es die Absicht derselben ist, die begonnene Restauration des alten Kaiserhauses zu

Goslar nicht weiter fortzuführen, und ob sie nicht dafür Sorge tragen wird, daß dieses ehrwürdige Denkmal deutscher Baukunst und deutscher

Geschichte erhalten werde 2⸗ 2 ,85 Der Staats⸗Minister Dr. Falk erwiderte: Die Königliche Staatsregierung ist bereit, die Interpellation nach 8 Tagen zu beantworten. Sie würde dies heute schon gethan haben, wenn in der Kürze der Zeit die Interpellation ist mir erst gestern igegangen es angänglich gewesen wäͤre, die Details der augen⸗ licklichen Sachlage festzustellen. 1 ““ b

Damit war dieser Gegenstand erledigt. Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Vereidigung folgen⸗ der neu eingetretener Mitglieder: der Herren Graf Finck von

Finckenstein, Graf Moltke und Graf Franz zu Stolberg⸗Wer⸗

nigerode.

Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der IX. Kommission über das Schulaufsichtsgesetz. Der Wortlaut des Gesetzes, wie er aus den Berathungen des Abgeordnetenhauses hervorgegangen, ist folgender:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc, verordnen in Ausführung des Artikel 23 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 mit Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ tages für den Umfang der Monarchie, was folgt:

§. 1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegen⸗

stehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat⸗Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalten dem Staate zu.

Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates.

§. 2. Die Ernennung der Lokal⸗ und Kreis⸗Schul⸗Inspektoren und die ihrer Aufsichtsbezirke gebüͤhrt dem Staate allein. Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule ertheilte Auf⸗ trag ist, sofern sie dies Amt als Neben⸗ oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben. S. 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt die den Gemeinden und deren Organen zustehende Theilnahme an der Schulaufsicht, so⸗ wie der Artikel 24 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. §. 4. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich ꝛc.

Dagegen beantragte die Kommission, dem Gesetzentwurfe

folgende Fassung zu geben: . 8.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie, was folgt:

. 1. Die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat⸗Unterrichts⸗ und Erzichungsanstalten steht dem Staate zu.“

Demgemäß handeln die mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates.

§. 2. In der Regel haben die Superintendenten, Erzpriester und Dekane das Amt eines Kreis⸗Schul⸗Inspektors zu verwalten. In besonderen Fällen können jedoch die vorgesetzten Behörden auch einen anderen Geistlichen derselben Kirchengemeinschaft, insofern es nöthig ist, auch einen Nichtgeistlichen damit beauftragen.

Die Lotal⸗Schul⸗Inspektion der Volksschule wird von dem Orts⸗ geistlichen im Auftrage des Staats wahrgenommen.

Der den Kreis⸗ und den Lotalschul⸗Inspektoren ertheilte Auftrag kann, sofern sie die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, durch Beschluß der vorgesetzten Behörde zurückgezogen und an andere Geist⸗ liche derselben Kirchengemeinschaft, sofern es nöthig ist, auch an Nicht⸗ Geistliche übertragen werden. 88

§. 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt die den Schulvorständen unter der Aufsicht des Staates zustehende Leitung der Volksschulen und die Berechtigung des Patrons, beziehungsweise der Gerichtsobrig⸗ keit, des Ortsgeistlichen, sowie der Gemeinde und ihrer Organe zu

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Gemembeitstheilungs⸗Hadnung vom stü

Volksschule durch die Organe der betreffenden Religionsgesell⸗ schaften unberührt. 227311 I. 11* §. 4. Unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses.

Der Referent, Herr v. Kleist⸗Retzow, erklärte, daß er sei⸗ nem Bericht für jetzt nichts hinzuzufügen habe. In der Generaldiskussion, zu welcher sich als Redner 10 für und 16 gegen die Vorlage der Kommission gemeldet haben, erhielt zu⸗ nächst Herr v. Wedell das Wort.

Nach demselben sprachen noch bis zum Schluß des Blattes die Herren Graf Münster, Faißerf von Man⸗ teuffel (Erossen) und Hasselbach für die Regierungs⸗ vorlage, und die Herren Graf von Gahlen, von Waldaw⸗ Steinhövel und Graf Bninski gegen dieselbe und für die An⸗ träge der Kommission. Der Stagts⸗Minister Dr. Falk empfahl in längerer Rede die Annahme der Regierungsvorlage in der Fassung, wie dieselbe von dem Hause der Abgeordneten ange⸗ nommen ist. b G

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde §. 34 des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten, in der Fassung der Regierung angenommen. Ebenso wurde ohne Debatte der Rest des Gesetzes erledigt und schließlich die ganze Vorlage fast einstimmig angenommen. Demnächst trat das Haus in die Generaldebatte über das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der 7. Juni 1821 auf die Zusammenlegung von Grundstücken, welche der gemeinschaft⸗ lichen Benutzung nicht unterliegen. (S. S. 3823. Jahrg. 1871 d. Bl.) Nachdem der Staats⸗Minister v. Selchow und die Abgg. Arndts, Dr. Bähr (Cassel), Reichensperger (Olpe) und v. Wahellwit gesprochen hatten, wurde die Generaldebatte ge⸗

schlossen und die Spezialdebatte auf Donnerstag 11 Uhr fest⸗

gesetzt.

Mittelst Allerhöchster Ordre vom 5. d. M. ist bestimmt worden, daß in Kiel eine Marine⸗Akademie für See⸗ Offiziere eingerichtet werden soll; der Chef der Admiralität ist mit der weiteren Veranlassung auf Grund der Allerhöchst genehmigten Bestimmungen für die Organisation der Akademie 441414*

Sachsen. Dresden, 5. März. Die Erste Kammer genehmigte in Gegenwart der Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen und v. Nostitz⸗Wallwitz, der Geh. Räthe v. Thümmel und Freiesleben und des Geh. Finanz⸗Raths Römisch ohne erheb⸗ liche Debatte und gemäß den Vorschlägen ihrer 2. Deputation die Budgets der allgemeinen Staatsbedürfnisse und des Ge⸗ sammtministeriums nebst Dependenzen. Der Abg. Martini brachte bei dieser Gelegenheit den Antrag ein, daß zur Beseiti⸗

gung des alten Staatsarchivs⸗Gebäudes und zur Erbauung

eines neuen ein Postulat auf das außerordentliche Ausgabe⸗ budget noch in dieser Finanzperiode gesetzt werde. Der Finanz⸗ Minister Frhr. v. Friesen erklärte, die Regierung werde die Angelegenheit in Erwägung ziehen. Eine nachträgliche Auf⸗ nahme einer solchen Position in das jetzige Budget halte er indessen nicht für zweckmäßig. Hierauf debattirte die Kammer das Königliche Dekret, die Erbauung einer Eisenbahn von Chemnitz uüͤber Aue nach Adorf; Referent v. Erdmannsdorff. Nach kurzer Debatte trat die Kammer einstimmig den An⸗ trägen der Deputation, resp. den Beschlüssen der Zweiten Kammer in dieser Eisenbahn⸗Angelegenheit bei.

Die Zweite Kammer, der heute ein Nachtrag zum Eisenbahndekret vorgelegt würde, trat in die Spezialberathung des Volksschulgesetzes ein. Es wurden die §§. 1 bis 5, welche die Aufgabe der Volksschule, die Unterrichtsgegenstände, die Arten der Volksschule, Schulpflichtigkeit, Obliegenheiten der Eltern und Erzieher, behandeln, im Wesentlichen nach den Vorschlägen der Majorität der Deputation angenommen,

dabei der Antrag auf dreijährigen obligatorischen Unterricht

in den Fortbildungsschulen genehmigt, ein Gegenantrag auf nur zweijährige Dauer desselben verworfen, worauf die Be⸗ rathung über §. 8,Sesgnr des Konfessions⸗Verhält⸗ ni 8 begonnen, ihre Beendigung jedoch auf morgen vertagt wurde.

Württemberg. Stuttgart, 4. März. Der König hat vorgestern den General der Infanterie von Werder, kom⸗ mandirenden General des XIV. Armee⸗Corps, zur Tafel ge⸗ Pgen, zu welcher sämmtliche Generale geladen waren. Der

eneral ist gestern Mittag wieder von hier abgereist.

5. März. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte der Finanz⸗Minister einen Gesetzentwurf betreffs Aufbesserung der Gehalte der Geistlichen vor. Eine Anzahl von Abgeordneten brachte den Antrag ein, die Regie⸗ rung möge im Bundesrathe für Gewährung von Diäten an die Reichstags⸗Abgeordneten wirken. 1

Baden. Karlsruhe, 4. März. In der eegs Sitzung der Zweiten Kammer machte, wie bereit 3 gemeldet 2

gencRanter.

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. Peicher Weise bleibt die Leitung des religiösen Unterrichts in der Vol

Pbeeispinäcter von Dusch vor Eintritt in die Tagesordnung Vorlagen, betreffend die Erbauung neuer Eisenbahnlinien. Nach diesen Vorlagen führte die Tagesordnung auf des Berichts, betreffs der Rechnungsnachweisungen und des Bu der Badanstalten. Die Rechnungsnachweisungen wurden ge⸗ nehmigt. as das Budget betrifft, so hat die Regierung in Anhetracht der durch Aufhebung der Spielbank mit Ende Ok- tober d. J. eintretenden Veränderungen mit der Stadt Baden Vereinbarung dahin getroffen, daß die Zinsen des am Schlusse des Jahres 1872 im Ganzen 1,600,000 Fl. betragenden Bad⸗ fonds ausschließlich für die Interessen des Kurorts Baden und auch von Badenweiler bestimmt sind, und das Ministe⸗ rium des Innern, wie bisher, die Verwendung für Ge⸗ bäude, Anlagen und sämmtliche Kuranstalten an beiden Orten übernimmt. Was von den Einnahmen noch ührig bleibt, er-⸗ hält die Stadtgemeinde Baden als Zuschuß zu ihren Auslagen für Erhöhung der Annehmlichkeiten des Kurorts. Zu letzterem zwecke bringt die Stadt Baden selbst eine Summe auf, die fas 1873 auf 70,000 Fl. berechnet ist. Die Kommission bean⸗ ragte Genehmigung dieser Uebereinkunft. Weiter ist aus dem Bericht noch anzuführen, daß das Einnahmebudget für 1872 598,546 Fl. beträgt, das für 1873 112,020 Fl. Dagegen be⸗ tragen die Ausgaben für 1872 74,861 Fl., während dieselben für 1873 mit 142,020 Fl. beziffert sind. Das Budget wurde darauf nach den Kommissionsanträgen angenommen. Ein Bericht des Abg. Heydenreich über das Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Paragraphen des Kapitalsteuergesetzes (veranlaßt durch das Reichsgesetz vom 13. März 1870) bean⸗ tragte Genehmigung der Vorlage. Dieselbe wurde angenom⸗ men. Hierauf machte der Präsident den Vorschlag, die (gestern mitgetheilten) Anträge und Gesetzesvorschläge bezüglich der Altkatholiken, Missionen ꝛc. wegen vorgeschrittener Zeit des Landtags in den nächsten Tagen ohne gedruckten Bericht sofort im Plenum zu berathen. Derselbe wurde, nachdem einige klerikale Abgeordnete sich dagegen geäußert, ebenfalls angenom⸗ men. Ferauf wurde über eine Petition der Stadt Heidel⸗ berg um Belassung des Kreisgerichts berathen. Der Antrag der Kommission, welcher auf Ueberweisung der Petitiovn an die Regierung zur Kenntnißnahme lautete, wurde schließlich genehmigt. 8 Hessen. Darmstadt, 5. März. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 12 enthält: 1) eine Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die Anwendung des neuen Flächenmaßes bei Aufnahme der Erwerbsurkunden, bei Führung der Mutationsverzeichnisse, bei Fortführung der Grundbücher und der Grundbuchskarten be⸗ treffend; 2) eine Bekanntmachung Großherzoglichen Ministe⸗ riums des Innern, die Errichtung einer Handelskammer zu Gießen betreffend; 3) eine Bekanntmachung Großherzoglicher Kommission für Postangelegenheit, Veränderungen im Post⸗ G in den Provinzen Oberhessen und Rheinhessen be⸗ treffend. 8 In der Zweiten Kammer wurde gestern die Be⸗ rathung über das Budget fortgesetzt, und zwar zuerst über die Positionen des Ober⸗Medizinal⸗Kollegiums der Landes⸗Uni⸗ versität. Ein Antrag des Ausschusses: »Die Regierung wolle die Wiederherstellung der katholisch⸗theologischen Fakultät an der Fasedeeitwahft bewirken« wurde ohne Se an⸗ Nachdem bezüglich der Gymnasien die Forderungen er Regierung bewilligt waren, ging darauf die Berathung über auf die Schullehrer⸗Seminarien. 2 Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 5. März. Die heute ausgegebene Nr. 12 des »Regierungsblattes« für das Großherzogthum Sachsen enthält einen Gesetznachtrag zur

DSachsen⸗Altenburg. Altenburg, 4. März. In der heutigen Sitzung des Landtages brachte der Vortrag aus der Registrande 8 Anträge betreffs Abänderung des Gesetzes über die Militärlasten und Revision der gewerbgesetzlichen Be⸗ immungen über den Hausirhandel. Darauf wurde der Bericht er Finanzkommission über den Entwurf einer Novelle zu dem Gesetz über die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer und eine Petition, dieselbe Steuer betreffend, berathen. Elsaß⸗Lothringen. Neu⸗Breisach, 3. März. Auf Befehl des Kriegs⸗Ministers haben die Festungswerke und Mili⸗ tärgebäude nunmehr dentsche Benennutn gen erhalten. Auch die Straßenschilder der Stadt werden mit deutschen Namen versehen. EE111“ à 1 1ö1u“ esterreich⸗uUngarn. Wien, 5. März. Das Herren⸗ haus eeg ins ine heutigen Sitzung das Nothwahl⸗ esetz unverändert in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung mit 72 gegen 10 Stimmen, mithin mit der erforderlichen weidrittel⸗Majorität. 6

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Medizinal⸗Ordnung vom 1. Juli 1858.