Landw. Regts. Nr. 1, Geisler, Sec. Lt. von der Res. des Ostfries ¶ kaum no h zu vermeiden sein wird. Der König von Burmah
nf. Regts. Nr. 78, beiden mit Pension nebst Aussie 7 b — im Civildienst und ee S hens. enfisn ne ℳ8 Ab scht auf ünseh will nämlich die verlorenen Provinzen an der Seeküste, vor
Beamte der Militär⸗ Verwaltung. 8 memn. Tar e Fesa ehedcane e bringen und er⸗ das L. 888 84 EEEö—— u deanen s * nicht ds de Seise Fn ecas ach. 88 EE „Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. nach China, dem Irrawaddy in dgernacet öe ie beide schacigt ebenso 8* asjenige, was ihnen ge⸗ worfen worden n ing dahin, daß eine Mitleitung der Kirche an Hülfgoegrit2 2 Februar 1872. Zickermann, Weitzmann, abtretung Pegus ist natürlich nicht zu .ntenn Fes hde⸗ 3 meinsam ist, wenn das geschleht, und nichts Anderes will die Vorlage, der sn wosden statthaben solle — und zwar weil die Verfassungs⸗ “ r beim Großen Generalstabe, zu etatsmäß. Registratoren aber würde die Beseitigung der Hindernisse, wel 4 88 eberseits so ist der Ferggelch mit der Wegnahme von Eigenthum, denke ich, mehr Kommission, oder der Central⸗Ausschuß der Ersten Kammer hervor⸗ auf dem Irrawaddy erleidet Ran 9 18- che der Verkehr als hinkend. Der ganze Satz ist aber auch nicht richtig. Das Anrecht der gehoben hatte, er gehe — dieser Antrag — anscheinend einen Theil v1 —BNNtt Mitelpunkte sowohl des 8 See- geen als Seehafen zum Kirrche ist, wie schon so oft gesagt worden, durch Art. 24 fixirt und an der üüsen Regelung des Unterrichts der Kirche, und das passe 14““ Nichtamtliches. (hina machen. Außerdem ist es der i bcene Handels mit dieser Art. 24 blelcbt, unberübet. Der Art. 8 üs 8ing. in 8 A des Artikels, um den es ich hier handelt, jetzt Art. 24, 8 1 hauptsächlich darum zu thun, die Fervieonn Faufmanne 2 nogs die beeacach Faktoren b8 Mchfiand 8 898 “ . 8 8- 2. shtat Alsien. Calcutta, 15. Februar. Die beiden Ab⸗ und Gegenden des füdöstlichen China über B Fmn egenwaͤrtig die ganze Schulau sicht gehabt, die Schulaufsicht im All⸗ über den ganzen Unterricht begründet wird, nicht der Gedanke theilungen der Looshai⸗Expedition machen unter den und Momein offen zu haben, weil sonst der für En arho Zemneinen Und insbesondere in Nean auf den Religionsunterricht, und der Verfassung, daß die Theilnahme der Kirche mit Nothwendig⸗ Generalen Bourchier und Brownlow in ihrem Vor⸗ een Handel mit China in die äußerste Gefahe r h unur das Allgemeine, was Art. 23 berührt, das wird hier emeint, keit eintreten sollen. Es finden sich in den Reden des Herrn v. Laden⸗ marsche befriedigende Fortschritte, obwohl die Schwierig⸗ würde. 8 Gefahr gerathen nicht das, was Art. 24 herührt. Es bleibt das vollkommen bestehen, berg mit Klarheit die Sätze, daß das praktische Bedürfniß, daß eine es bleibt bestehen die Leitun des Religionsunterrichts in der Volks⸗ binhe Rücksicht auf die Kirche und die Geistlichkeit, ja, daß der se
keiten, mit denen die Abthei bei j dri Chi 1 heilungen bei ihrem Vordringen China. Auf dem Wege von Peking nach Tientsin sollen schule wenn auch — wie sowohl der Herr Referent anerkannt hat, ein esonderes Vertrauen der Kirche zu erweisen, der Gru d sei, der in dem beabsichtigten Maße den Geistlichen eine
u kämpfen haben, mehr und mehr zunehmen. General augenblicklich 1 ½ . zahlreiche Räuberhorden ihr Handwerk treiben; 8 — our B „₰ b 1 . reiben z auch der erste der Redner die heute gesprochen haben — wenn auch ihn dazu führe chier hat bei seinem Marsche durch die zahlreichen Angriffe jedenfalls haben dieselben sich gebildet aus den Leuten, welche ven unter einer gewissen Aussicht des Staates, damit keine falschen Stellung zu gewähren in seinem Lokal⸗Schulvorstand. Aehnliche Ver- ier hältnisse, hak der Herr Referent gesagt, sind bereits vorhanden und
und Hinterhalte der Poiboy's und Salboorah'’s nlich vi i — — he iel während der letzten Ueberschwemmungen am mei ren, d. h. keine solchen Lehren, die den Staat schädigen gepredigt G sten gelitten Sn er Form die Religion gelehrt an dieses Beispiel werden sich vielleicht noch einige Uhnxewehn nach
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kriegerische Abwechselung. Die Beschaffenheit des Terrains i 9 nicht i . rains ist haben. — Die russische Land⸗Telegra inie i rden, und damit nicht in unwürdig * graphenlinie ist seit kurzer EW“” Derartige Aufsichtsbefugnisse bleiben dem Staate, im Uebri⸗ verschiedener Richtung hin anknüpfen lassen. Es ist hingewiesen wor⸗
kens . h EE“ 27 Waldungen bedeckt. Sehr geringe. gen aber * ie Kirche, und “ Füttun ennt eer e a de nte Torheen — Rede Lege b ee er die vorrückenden Heeresabthei 1 Fri rbunden ist, — wenn man die Sache ni e ut — hat man auf die städtischen uldeputationen, welche jetzt zusammengesetzt den nes sehr schlechten Wegen, ven Kebn ehrhetlunge 1 L22 Hanzbe “ deon, dcs, der Hashh br S. vAchang — der Lehmg ehne 1 J. dn dehuns 1ien 1. be- vxeeqgun lie 8 dsnetdc aher “
ingebornen verbin ie E Fa b p H 5 tren welche diese Argumentation hervorgehoben haben, Recht und aus anderen, sa verständigen Personen, insbesondere auch au g den, auch die Elephanten⸗Fährten, obwohl neue Bank errichtet werden soll. e daß der ganz abstrakte Satz nicht überall konkrete Wahrheit Geistlichen. Das Vorbild war dasjenige, das Herrn v. Ladenberg hingestellt sein, ob das nicht der richtige Weg
dieselben ioni ih, n h 81 58 283, von den Pionieren, namentlich für die Artillerie, In Hongkong nehmen die Sitzungen der Polizei⸗Kommis ist. Das ändert aber die Nichtigkeit des Standpunkts der Regierung leitete, und es mag da 1 Das Beispiel wird geeignet sein, einen Vorwurf zurückzuweisen,
immer erst noch einer bedeutenden Ausbesserung bedürfen. Die sion das allgemeine Interesse in Anspruch. Man ist sehr g- nicht im mindesten, die da sagt: die Gesammtaufsicht liegt in den war. eü t; der gestern auch durch manche Reden klang; es hieß: »Mit dem zweiten
Eingeborenen geben sich die größte Mühe ei chti S
he, das Vordringen der spannt, welche Wirkung die beabsichtigte zei änden des Staats, die Gesammtaufsicht wird vm Staate
britischen Truppen zu verhindern und wenden hierzu eigen⸗ Verwaltung haben wirss Die Bbsichagtederefam. Perlgae 3 wird aber geübt sje nach dem konkreten Falle, Leschraͤnkt in Bezug Satze des §. 1 würde die Selbstverwaltung zer ört; man könne dann b auf den Religionsunterricht, weil Artikel 24 eine feste Linie zieht, nicht mehr von Selbstverwaltung reden.“ Nun, meine Herren, die
thümliche Hülfsmittel an. So häufen sie z. B. auf rden, si ¹ . B. au 1 ezogen werden, find ern däteen te. Sasgesge gebe cogagem an gecen eetetne s sehe ah lg wnd uggsen as, ns — sezinzan, wehweee desaa dedn de sagten den he Füh üebeneehn ae Szaagenüeand ih e 8 arke inggewã 1 je Süens rivatanstalten, weil da andere Ver nisse als bei den öffentlichen dern sie sin aatsorgane; ie aatsregierung a e chlinggewächse im Gleichgewichte bezieht, so daß die Berathungen wahrscheinlich lange Zeit er Pegeles sind, — und derartige Beschränkungen kenne ich mehrere. immer als solche betrachtal und sie hat ihnen deswegen auch rgeordnet, die ihres Patronats waren. Es ist dieses
erhalten werden; diese leiten sie auf die W lbst, fordern werd befestigen sie ü , Lege se st, rbemn, * Es ist gesagt worden, die Auffassung der Staatsregierung sei Schulen unte festig si und bedecken sie alsdann mit hnbleeine 8 gewcen heute als damals, als die Verfassungs⸗Urkunde Verhältniß nicht aus der Städteordnung herausgewachsen, sondern es
Colonne über Landta EIböööö b u Stande kam. Meine Herren, ich bestreite das, ich stelle die Be⸗ ist eine, wenn auch damit in Verbindung stehende, so doch spätere gs⸗Angelegenheiten 1.“ V. 1 sbelle ganz ganz selbständige Entwickelung. Und dennoch ist dieser Zustand in
diese verborgenen Schlingen, so stürzen die Stei CC1“ “ rre, ⸗ V — einmassen auf Gerlin 8 b “ auptung auf, daß der Minister von Ladenberg insbe
18 Metsegi aften herab und richten nicht selten laent Ab Berlin, 9. März. In der gestrigen Sitzung des Herren⸗ Hicelbe Anschannang hatte, die heute und die gestern von dieser Stelle allen Kommunen als ein sehr glücklicher gekennzeichnet worden; den⸗
g fälle an. Ferner sind an vielen Stellen der Wege hauses nahm in der Specialdiskussion über §. 1 des Gesetz⸗ okumentirt ist. Ich glaube, der Beweis wir kurz und bündig ge⸗ noch hat das Abgeordnetenhaus, um ihn zweifellos sicher zu stellen, Verhaue oder Pallisaden aus starken Baumstämmen errichtet entwurfs, die Beaufsichtigung des Erziehungs⸗ und Uneieriah⸗ den können. Herr von Ladenberg — und daraus bitte ich das Amendement zu §. 3 gebracht und angenommen. Dennoch e konnte der Vormarsch bisher ununterbrochen wesens betreffend, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheit weisen zu erklären — hatte vor Augen einen wird er hingestellt als eine freie Ennvwickelung der Selbst⸗ fortgese werden, da der Widerstand der Eingeborenen selbst Dr. Falk nach dem Grafen zu Eulenburg das Worke nheiten n dekaibirten Unterrichts⸗Hesehe mnpulf, vewelhng. h Jöchhen vn . 5 Znunn ber Srund niemals von . B er eschla⸗ 1 8 t sich e seine Reden gehalten hat. Diese konkrete, es §. 1 a a anderwärts ähnliche Zustände in e langer Dauer ist. General Bourchier wendet Vorschlag Ihrer Kommission unterscheidet sich von der spefielle Ausführung von Verfassungsbestimmungen ist es gewesen, zu fassen sein werden, so sollte man doch anknüpfen an die praktische
sich jetzt von seinem letzten Aufenthaltsorte Savu 2 assung, die der §. 1 im Hause der Abgeord f b 6 % Savunga zunächst dur d u Hause der Abgeordneten erhalten hat, da⸗ iim manchen Ausdruck in den Mund gelegt hat. Wie aber Erfahrung und an das Wohlsein der Kommunen und sich nicht über⸗
8 igen 1t F ich b Sitzung K . der au ur zu wänken. abe früher ausgeführ g ie neuesten diesen Fassungen nicht vorhanden. Bereits im Hause der Abgeord⸗ Le; eügencden Parbig sagt . 11A6A*X*" nicheens ber vauch, nar ienen Vorschrifien) 4 thatsächlich wie des⸗
Nachrichten aus dem Distrikte Ludiana, d b L aß k . its h 1 „daß keine weiteren Be⸗ neten ist meinerseits hervorgehoben worden, das Amendement, welches 3 „Ich wiederhole es, das Recht der Ober⸗Aufsicht (ich komme wegen auch im großen, altlandrechtlichen As en Sache e. altung immer no
lauf der ganzen Begebenheit ist ungefähr fol . 1 ürde ni ü b ender: in der Sache 1 1 4 32 ; ahlreichen Ermordungen in uaggah folg 88 Zur Zeit der daß im Bahc⸗ Frde nicts v ändert. Ich mache darauf aufmerksam, Eine solche Theilung würde gerade das herbeiführen, was man Raum hat zunächst in der Wahl der Schulvorsteher und in der Ver⸗ er E d . gikote, sowie bei r Abgeordneten diese Aenderung nur beliebt worden 8 die größten Zerwürfni altung des Vermögens r Ermordung Jaishee Ram’s waren die hauptsächlichsten ist, um auszudrücken, daß in vielen Landestheilen bereits ähnliche Fhesss ts vernaeld⸗ vfel und stußt de N . “ d Eö“ b d Fenettaen der Eingeborenen äußerst thätig, diese gefährli Befugnisse existiren, bie der §. 1 im ersten Alinea aus ähnliche Die bisherige Gesetzgebung hat diese Theilung nicht zugestanden. Ich habe nur einen Punkt hervorgehoben, 8* wenn von der Sekte zu bekämpfen, da die Möͤrder zu derselben G 8 rliche liegt der Ton in den Worten: »Unter Aufhebun adlar srict. Es Das Landrecht stellt die Unterrichts⸗Anstalten ohne Ausnahme Befuͤgniß des §. 2 Gebrauch gemacht wird, in der That 8 8 .ee In Kaschmir, Puttiala, Nabha und Iheend „gehör r elnen Landestheilen entgegenstehenden Bestimmuf⸗ en u 86 8n in. [ unter die Ober⸗Außsicht des Siaates und die Mitwirkung, weich. nangich der Züsarzmenseagcees Berftäches vee 76. chul In. Kukas aus ihren Stellun 8 d heend jagte mun die dem Worte: veinzelnen«. Sachlich ist kein Unterschied zwis 8 buf mdie Kirche dabei hat, gründet sich mit Ausnahme weniger besonde⸗ nämlich da, wo der Geistliche 1vSIh 8* ke. 4 An. Kaschmir entli ngen und aus dem Heere. In den Fassungen zu machen. Man hat also auch kei 8 ischen bei⸗ ren Verhältnisse auf die Zulassung und Uebertragung von Seiten spektor ist, dem Schulvorstande angehört. Die esetzgebung lieg - entließ man allein 400 derselben. Die Maharaja’'s von dem Antrag des Abgeordnetenk ruch keine Veranlassung, des Staates.⸗ 8 in dieser Beziehung verschieden. Verliert ein derartiger Gei licher 5582„ zurückgetreten. —UAnd was verstand denn Herr von Ladenberg unter Oberauf⸗ die Eigenschaft des Schul⸗Inspektors, so ist die Folgerung daraus, 1 nschaft dem Schulvorstande
und Rajas in den kleineren Staaten bezei gten, zum Vortheile Im zweiten Alinea findet sich das Wort: »alle« in „die« “ . ich überei 9 8 1 umge⸗ sfi derselben Sitzung äußert er vorher — un wörtlich überein⸗· daß, weil er nur in dieser Eigenscha n S sicht? In ders bung 8 d jüngst durch das in angehören kann, er ohne diese Eigenschaft nicht weiter im Vorstande
der Regierung, den größten Eifer i d ü 1
n in der Verfolgung der ändert. An und für sich würde ich meinen: 8 . Sekte. Erschreckt m g w — meinen: es ist dasselbe; denn sti Auszüge aus anderen Reden sin 1 — 1 2 1 * e 1t 7 . ndessen w. Er t: o bleibt für ihn dies Re⸗ egründet, und es wer seine Vorstands⸗ e. Statthalter der Provinzen erhielten Befehl, Se 8.,n ore Sednae sap peege sihegen at, besagt etwas anderes, 1“ üec mich aber auch in Hinweisung auf den für den befugnisse in keiner Weise alterirt werden. Insofern kann ich mich Jummov der sich zeigen würde, zu ergreifen und nach man hat ausgeführt Bn8vg 16 Aenderung vorgenommen; (Elementarunterricht bereits gefertigten Entwurf des Unterrichts⸗ dem, was der Herr Referent gesagt hat, anschließen, — wenn er sagte, ov zu senden. on hier wurden sie entweder ver⸗ Sinn nicht geändert wissen vobcht en Sinn ändern, und weil ich den gesetzes dahin geäußert, daß es auf der einen Seite Nothwendigkeit, daß ein Landrath, der ein Gut habe im Kreise, aber aufhöre, Land⸗ möchte, bitte ich Sie, auch dieses Amende⸗ aauf der anderen billige Rücksichtnahme sei, die Geistlichkeit bei dieser rath zu sein, dennoch im Kreistage ee . volcan. ein Gut im Kreise hat,
FHannt oder unter die spezielle Aufsi b 8 Aufsicht der Kreisbehör⸗ ment abzuweisen und hei den gestellt, denen sie angehörten. Diese Bekethner Haufes der 8c und sich mit dem 2. Theile des Vorschlages des beranfsich mitwirken zu lassen im Auftrage des Staates. In Theehget abne, eann88 ee Zee
einer neuen Religion haben si . der Abgeordneten, der mit der ursprünglichen Regierungs⸗ dieser Beziehung habe ich mich aber aus chließlich auf die Orts⸗ nich g h sich so verhaßt gemacht, n übereinstimmt, einverstanden erklären zu wollen. 1 gcene ’ .8. von einer ö Regel für die Ortsschule Landrath war, eine Stelle einzunehmen berechtigt gewesen ist. Ich
daß man in de iti ich diese Bi dem britischen Gebiete sowohl, wie in enn ich diese Bitte ausspreche, so bin ich freilich mit meinen Bemer⸗ die Rede ist, beschränkt.« glaube also wir bewegen uns ganz auf demselben Boden. Der Herr Referent hat den 2 orwurf erhoben: Warum man
Kaschmir und Puttiala ꝛc. wahrscheinlich kei kungen zu L. 1 noch nicht fertig. D ä Ausweg für dieselben finden 8 inlich keinen andern Vor age, und darum i ig. er §. 1 enthält das Prinzip der Also, meine Herren, hier nennt Herr v. Ladenber Oberauf⸗ — 1 1 ben „ als besondere Er⸗ ee eee ist es, wenn ich auch nicht so weit schwei ie Aufsicht, di der Orksschule, an der Lokal ule, denn in den städtischen Schuldeputationen die Geistlichen stehen lassen Peche woie die heshe leheg scht sogar die Lrtffiche else geabt wir Eal⸗ ne, deutlich wolle und —— in da Uündlichen Ortsschulvorständen? Nessee
laubniß⸗ oder Aufenthaltsscheine einzuführe Redne übt wi 1 . 8 8 sche n. Die angestellte Herren Redner, doch wohl recht, und i der untersten Stelle geübt wird. mei Untersuchungen führen täglich zu neuen Entdeckungen Die Ners. a o,genn ge ae Pfli t, Einiges noch zu berichtigen, rche ünberstenc botben, daß er Aufsicht ver⸗ Herren! Diese Verhältnisse sind verschieden; diese Deputationen sind orwurf entgegentreten, dem man gesc schon standen hat. Es ist mir wohl erklärlich, warum er sich so ausgedrückt ja eine Oberbehörde, die für die einzelnen Schulen chu versende Diese Vorstände
chnelle E rgreifun der Rädelsfü rer der K 8 hu dert 2 n r 8 gst 8 Sch au her un sich hab g 8 5 hres Programmes; nament⸗ ede des Herrn eferenten bedeutend betont worden ist. ch 5— erfficht im Auftrage des Staates üben sollte, 1e aus Gemeinde⸗ werden nach vem E 8 anz genau so behandelt wie die länd⸗
lich das Aufreißen der Eisenbahnschiene 5 hi h
der aht hier nicht den Satz »Trenn d - Alusfsich 8 1 5 der Telegraphenverbindun zienen, sowie das Zerstören der Ki ung der Kirche vom Stagte, Trennun mitgliedern und gebildet aus Geistlichen. Diesen Ortsvorstand hatte lichen Schulvorstände, denen sie auch sonst vollkommen parallel sind. poneh e 82 b lhen. Bei dem Verhör mehrerer Per⸗ er Kirche von der Schule⸗, denn über den, glaube ich, habe ich 8 1 elt deres hat vor Augen, — der Ausdruck findet sich in seinen Nun, meine Herren, erlaube ich mir noch ein Wort über Han⸗ erausgeste Ich bin nicht in der Lage, Etwas über dasjenige zu
t, daß dieselben erst kürzlich ihre Län⸗ anderer Stelle und hier bereits das Geni an⸗ 1 enügende hervorgehoben — aber Reden hier und da; — der Ausdruck »Oberaufsicht« is daher nicht nover. ereien verkauft hatten, um von dem Ertrage ganze hn ich meine den Satz: »Es wird der Kirche ihr neech alfo r Recht an die “ Ich glaube also, wenn Herr v. Erulech Sa dobt häufig sagen, was der Herr Graf v. Vorries heute vortrug, denn
das hat mit derSache nichts zu thun, aber ich muß dem folgen, was
Anhängern zu bilden oder zu unterhalt euma “ ist di ist, die swei en. Die Untersuchunge iese Vor 8 zogen.« Es ist dieser Satz verbunden word b ehat, es Unrecht ist, die zwei ersten Silben »Ober« zu be⸗ werden noch immer fortgesetzt und bans E Es he à dfe b bonenaum 8 — vgebniß derfelb ahingehend, daß es ungefähr ebenso 1n einen Gegensatz herzustellen gegen das, was die Staats⸗ der Herr Präsident Meyer hervorhob. Er meinte, wenn dieses Gesetz 8 ß derselben zeigt, als ob man das Grundeigenthum dem Staate überweise 8 afasn n Tö1“ Den enten Satz des §. 1, daß über so Gesetz Sen wie es formulirt worden, so ist es für Hannover un⸗
daß die schnelle Handlungsweise der B ehörden — G hörden so nothwendig nur die Ausführung dieser Ueberweisung in einzelnen Fällen ein⸗ alle öffentlichen und Privat⸗Erziehungsanstalten dem Staate die ausführbar. Alles fällt zusammen, denn die Sceinsehds czte — sind bestimmt, abgesehen
wie erfolgreich war, und daß das harte Schi t 8
eenesserger Aig ebehbee een e Schicksal der ersten reten lasse. Es ist die Eigenthumsentziehung, die Entziehung d Aufsicht zusteht, meine ich, hat Herr von Ladenberg begründet, und das ist nach dem Gesetz von 1848 richti
kenr “ Fveae L für die fernere Thaͤtig⸗ was dier⸗ Feehrthemne . Parnleievehelt manden nne näea — 2 885 18 Aaagagrogen d g 88 e. 3 8n bebtauten von 8. Bernwacenag des Fü 5 beng ö. beizustthen in
ie Bezi 8 88 — ; ra und wi 1 Behörden und Beamten im Auftrage des Staats handeln. in einer Aufsichtspflicht; und nun fällt der Geistliche weg; folglich ziehungen zwischen der Regierung von Indien und genug, weil er von Jedem verstanden wird, aber ein Satz, den R1-ga G 1 seine e Worte, die ich vorgelesen habe. Ich meine also, 8 war die 8. erung, habe ich anders richtig verstanden; — kann
ige von Burmah in Maudalay nehmen neuerdings och eben nicht hingehen lassen darf. Ich meine, wenn es sich darum irgend ein Widerspruch ist in keiner Weise zu finden. Herr der Schulvorstand dem Geistlichen nicht mehr helfen, folglich sind von Ladenberg nahm allerdings — das ist durchaus mit Recht seine Funktionen su Ende. Ich halte diese Argumentation dem
einen sehr bedenklichen Charakter an, g andelt, daß die beiden größt ch ‚„so daß ein offener Zwi größten sittlichen Gestaltungen der Menschheit, fh Swist der Staat und die Kirche, sich unter der berechtigten Weise 82e8 hervorgehoben worden — eine Betheiligung der Geistlichkeit Gesetze gegenüber für unzutreffend. Die Sache liegt wie bei uns. an dem Ortsschulvorstand als wesentlich an, aber nicht als Wenn das Gesetz von 1845 den Geistlichen in der Provinz Hannover ein nothwendiges Requisit aus der Verfassung. Denn der bekannte die Aufsicht uͤber die Schule giebt, so ist er eben das, was wir in
überall äußerst ungünstig. Der Boden, zum größten Theil Zeit eröffnet worden, jedoch ist die Benutzung noch eine seexh werde.
————.n — ö
wegungen oder Demonstrationen i jen st gemacht worden sind. Der Ver⸗ demnächst Annahme erhielt, möge angenommen werden oder nicht, auf den Punkt zurück) kann der Staat mit Kiemmandem theilen. ändert bleiben und zeigen, daß die Selbstverw