1872 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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der Angabe des enstandes der Darstellung deut⸗ lich zu bezeichnen, i Gemälden und Deichnungen auf der Rückseite, bei plastischen Werken an einer angemessenen sichtbaren Stelle. 1“ §. 9. Die eingehenden Kunstwerke sind mit zwei gleich⸗ lautenden Anzeigen zu begleiten, wovon die eine mit dem Stempel der Akademie versehen als Empfangebeeinighng zurückgegeben wird, die andere aber für die Anfertigung de Katalogs dient. Diese Anzeigen müssen außer dem Namen und Vornamen (Titel) des Künstlers zugleich dessen Wohnort enthalten, die dargestellten Gegenstände bezeichnen und bemerken, ob und für welchen Preis das Kunstwerk verkäuflich, sowie für welchen Werth dasselbe gegen Feuersgefahr zu versichern ist. §. 10. Mehrere Kunstwerke können nur dann unter Einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemein⸗ schaftlichen Rahmen befindlich sind. b . . 11. Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Werke ihrer Mitglieder und für diejenigen Künstler, die auf früheren Ausstellungen der Akademie eine goldene Medaille er⸗ worben haben, Kunstwerke von bedeutendem Gewicht und aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger An⸗ frage und mit Genehmigung der Akademie auf Rechnung der letzteren eingesandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu tragen. F. 12. Im Bureau der Ausstellung wird —b Ee Auskunft ertheilt, auch in Beziehung auf den Verkauf der eee. v1A“ Berlin, den 12. März 1872. ü) z8tts ze. Direktorium und Senat der Königlichen Akabemie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

hein 98 Fenanz⸗Ministerium n22

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3. Klasse 145. König lichen Aefe de stser fiel 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 41,886. 1 Gewinn von 2000 Thlr, auf Nr. 21,020. 4 Gewinne zu 600 Thlr. sfielen auf Nr. 6839. 25,765. 50,217 und 60,640. 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 5604 und 59,594 und 13 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 2585. 5423. 10,211. 27,071. 27,170. 30,861. 43,838. 50,855. 68,013. 70,141.

73,019. 80,804 und 93,290. 8 Berlin, den 13. März 1872. b Koͤnigliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

48. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten N Donnerstag, den 14. Näͤrz 1872, Mittags 1 Uhr. 8 agesordnung.

1) Schusbemang über den Gesetzentwurf, betreffend die ““ und die Föpert der Ober⸗Rechnungskammer

na en Beschlüssen des Herrenhauses. 2) Schlußberathung boch den Gesetzentwurf, bekreffend die Pfandleih⸗Anstalten zu Cassel, Fulda und Hanau. 3) Petitionen, welche, als zur Er⸗ örterung im Plenum nicht geeignet, zur Einsicht im Büreau niedergelegt sind. 4) Fortsetzung der Berathung des Zweiten Berichts der Kommission für das Zustizwesen über Petitionen. 5) Erster Bericht der Kommission für die Agrarverhältnisse über Petitionen. 6) Dritter Bericht der Kommission für Petitionen. 7) Vierter Bericht der Kommission für Petitionen. 8) Zwei⸗ ter Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über

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IW 0 0”0 112244““

8 Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 20. Infanterie⸗Brigade, Girodz⸗von Gaudi, von Posen.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck nach dem Lauenburgischen.

97 1 Behekeische Preittiftung..

Die philosophische Honorenfakultät hat in einer öffentlichen Sitzung am 11. März d. J. das Resultat der ersten Preisbewerbung verkündet. N8 1

Die Aufgabe war: Eine kritische Geschichte der Prin⸗ zipien der Mechanik. Eingegangen waren 5 Arbeiten.

Den ersten Preis von 500 Thlrn. in Friedrichsdo'r erkannte die Fakultät der Arbeit zu mit dem Motto: Sül x a encore quel- due chose etc., die eine in jeder Beziehung befriedigende Fesung

der Aufgabe bot. Die Eröffnung des versiegelten Couverts erga als Verfasser: Dr. E. Dühring, Dozenten an der Universität Berlin.

Arbeit zuerkannt mit dem Motto: »Je tiefer man eindringt u. s. w.⸗« Als Verfasser nannte sich in dem eröffneten Couvert: Prof. Dr. H. Klein in Dresden. .

Ein ausführlicher Bericht wird in den Nachrichten von der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften und der Georg⸗August⸗ Universität Nr. 9 abgedruckt werden. 1u1““

Göttingen, 11. März 1872. 1

G. Wait, d. Z. Dekan.

114“

Baden ertheilte gestern

welcher die Staats⸗Minister

Der zweite Preis von 200 Thlrn. in Friedrichsd'or ward der

8 ““

Niichtamtliches. Deunutsches RNeich.

Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der Kaiser und nahmen heute den Vortrag des Civil⸗ kabinets entgegen und empfingen den General der Infanterie von Werder. (6 E6 1

Um 5 Uhr fand im Königlichen ein größeres Diner 8 b.2. Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von

aden statt.

8 1e. Kaiserliche und ng18. Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag um 10 Uhr den General der Infanterie von Werder, nahm um 1I1 Uhr nillitärische Mel⸗ dungen entgegen, ertheilte dem Grafen Krassow und Herrn von der

Lanken aus Rügen und darauf dem Prediger Schiffmann

Audienz.

—. ‚Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von ormittag dem Ober⸗Ceremonien⸗ meister Grafen Stillfried, dem Oberst⸗Kämmerer Grafen Redern, dem Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, der Frau von Türckheim, dem Leibarzt Dr. von Lauer, dem kommandirenden General des XIV. Armee⸗Corps von Werder Audienzen und begab Sich alsdann in das Kron⸗ prinzliche Palais.

Se. Königliche Hoheit der Fürst zu S2ees empfing gestern Vormittag im hiesigen Schlosse den Ober⸗ Ceremonienmeister Grafen Stillfried, den belgischen Gesandten Baron von Nothomb und höhere Militars, begrüßte hierauf die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie sowie Ihre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg und

empfing hierauf die Gegenbesuche.

2 Der Bundesrath hielt heute eine Sitzung ab.

11“

qIn der heutigen (17.) Sitzung des Herrenhauses, 8 8 gen 8 alk und von Selchow und

mehrere Regierungs⸗Kommissare beiwohnten und die vom

Präsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode um

11 ½ Uhr eröffnet wurde, trat das Haus nach geschäftlichen

Mittheilungen sofort in die Tagesordnung ein. Der erste

Gegenstand derselben war die Verlesung der nachfolgenden

Interpellation des Grafen zu Münster:

»Ich erlaube mir an die Königliche Staatsregierung die Anfr. ge, ob es die Absicht derselben ist, die begonnene Restauration des alten Kaiserhauses zu Goslar noch weiter fortzuführen, und ob sie nicht dafür Sorge tragen wird, daß dieses ehrwürdige Denkmal deutscher Baukunst und deutscher Geschichte erhalten werde?⸗ 1—

Der Graf Münster begründete diese Interpellation, in⸗ dem er die Versuche schilderge, die sowohl von der früheren hannoverschen Regierung, von der Stadt Goslar selbst, als

auch von der preußischen Regierung gemacht wurden, um jenes

Denkmal, in dem während 200 Jahren 11 deutsche Kaiser re⸗ sidirten und 25 Reichstage tagten, zu erhalten, und bat die Regierung um Aufschluß über die Schritte, die sie zur Restau⸗ ration des Palastes zu thun gedenkt.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk beantwortete die Interpellation dahin, daß er erklärte, es liege in der Absicht der Regierung, in irgend einer Weise den Wün⸗ schen zu genügen, da sie sowohl ein Denkmal alter deutscher Kunst zu erhalten wünsche, als auch die Verträge aufrecht er⸗ halten wolle, welche die frühere hannoversche Regierung mit der Stadt Goslar abgeschlossen habe. Nur über das Wie? sei noch zu entscheiden, da darüber verschiedene Ansichten herrschen. Einmal könne man einen vollständigen Palast errichten. Dies würde aber nur ein modernes Gebäude auf altem Grunde

sein, oder man könne die vorhandenen Reste freilegen und die

Ruinen in dem gegenwärtigen Zustande erhalten; endlich könne man den Kaisersaal und die Palastkapelle zu einem architekto⸗ nischen Ganzen vereinigen und der Nachwelt erhalten. Gegen⸗ wärtig schweben über diese Angelegenheit noch Erörterungen in den verschiedenen Ministerien, und würde die Staatsregierung, wenn diese erledigt, dem Landtage eine entsprechende Vorlage machen. Damit war dieser Gegenstand erledigt.

Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Pericht der Agrar⸗Kommission über die Petition von 307 Bürgern der Stadt Zell a. d. Mosel, wegen Vhrecht gang zur Benutzung von Rottland. Auf den Antrag der Kom⸗ mission wurde die Petition ohne Debatte durch Tagesordnung erledigt. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Agrar⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom Pkesʒ über das Deich⸗ wesen auf die Provinzen Schleswig⸗Holstein und Hannover.

Finanz⸗Rath Dr. Wollny und Geh.

(S. S. 4135, Jahrg. 1871 d. Bl.) Die Kommission hat den Entwurf in den Art. I. und VII. abgeändert und bean⸗ nesgl. e nmnt ae assungsmäßige ustimmung zu ertheilen. err Fölncos hat en einen Gegenentwurf welcher eine volle Codifikation des Gesetzes vom 28. Ja⸗ nuar 1848 anstrebt. Herr Dr. Zachariae beantragte in Folge dessen den Gegenentwurf des Hrn. Malmros mit dem vorliegenden Bericht der Agrarkommission über den Regie⸗ rungsentwurf von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und ihn zur Prüfung und Berichterstatrung an die bezeichnete Kommission zurückzuverweisen. Es erhob sich hierüber eine längere Debatte, nach welcher Herr Dr. Zachariae seinen Antrag vorläufig zurückzog.

Nachdem sodann der Referent Hr. Malmros sich mit we⸗ nigen Worten über die Tendenz des Gesetzes ausgelassen, trat das Haus in die Generaldiskussion ein. An derselben bethei⸗ ligten sich die Herren Graf Rittberg und Frhr. v. Bodelschwingh⸗ Plettenberg, so wie der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten v. Selchow, und der Regierungskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Marcard, worauf die Generaldiskussion ge⸗ schlossen wurde. In der Spezialdiskussion wurden die Artikel I. bis VI. ohne Debatte angenommen. Ueber Artikel VII. erhob sich eine längere Diskussion, an welcher sich der Keferent Herr Malmros, der Regierungskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Marcard, so wie die Herren Hasselbach und v. Kleist⸗Retzow betheiligten. Bei der Abstimmung lehnte das Haus die von der Kommission zu Art. VII. gefaßten Be⸗ schlüsse ab und stellte den Artikel in der von dem Abgeordneten⸗ hause beschlossenen Fassung wieder her. Die Art. VIII. und IX. gaben zu keiner Debatte Veranlassung, und nachdem der noch⸗ mals aufgenommene Antrag des Herrn Dr. Zacharige vom Hause abgelehnt war, wurde das Gesetz mit großer Majorität angenommen. Den letzten Gegenstand der Tages⸗ ordnung bildete die Schlußberathung uͤber den Gesetzentwurf, betreffend die Todeserklärung von Personen, welche an dem in den Jahren 1870 71 geficrfen Kriege theilgenommen haben. Derselbe wurde ohne Diskussion nach den Feage des Hauses der Abgeordneten angenommen. Schluß der Sitzung

82 7

ö weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses

er Abgeordneten ging das Haus zur Berathuͤng des Entwurfs einer Grundbuchordnung über. Ueber die ersten 28 Paragraphen 8 sich keine Debatte. Zu §. 29 beantragte der Abg. v. Behr folgenden Zusatz: ““

»Soweit der Beschädigte nicht im Stande ist, Ersatz seines Schadens von den Grundbuch⸗Beamten zu erhalten, haftet ihm für denselben der Staat.⸗ 1 *

Nach längerer Debatte zwischen dem Staatsminister Camphausen und den Regierungs⸗Kommissarien Geh. Ober⸗

1 Nath Dr. Förster, sowie den Abgg. von Behr, Thomsen, Dr. Gneist, Lasker und Bahlmann wurde das Amendement von Behr und mit ihm §. 29 angenommen. Zu §. 33, welcher die notarielle Be⸗

laubigung von Anträgen 12 Einträgen oder Löschungen ordert, stellte der Abg. von Behr folgendes Amendement:

»Die Beglaubigung von Anträgen kann auch durch andere, zur Führung eines Amtssiegels befugte, öffentliche Beamte erfolgen, welche Sn dem zuständigen Appellationsgericht widerruflich beauf⸗

agt sind.« nch kurzer Debatte zwischen dem Regierungs⸗Kommissar, Geheimen Sber. Justiz⸗ Rath Dr. Förster und den Abgg. von Behr und Lasker wurde das Amendement abgelehnt. §. 50 der Kommissionsvorlage lautet:

„Der Grundbuchrichter darf die Auflassungserklärung erst entgegen⸗ nehmen, wenn er nach Prüfung der Sache dafür hält, daß der so⸗ fertigen Eintragung des Eigenthums ein Hinderniß nicht entgegen⸗

eht. Die Eintragung des Eigenthumsüberganges muß sich unmittel⸗ bar an die Auflassung anschließen.⸗

. Her Abg. Schmidt (Sagan) beantragte als zweites Alinea einzufügen:

dänne der Auflassungserklärung können die Betheiligten das Rechts⸗

gfscha t, welches der Auflassung zu Grunde liegt, bezeichnen, und sind ieselben befugt, eine Ausfertigung oder Abschrigt der über das Rechts⸗ geschäft errichteten Urkunde zu den Akten zu geben..“.

Der Abg. Simon v. Zastrow beantragte, in diesem Amen⸗ dement statt der Worte » können bezeichnen« die Worte »haben zu bezeichnen«. Der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Förster, erklärte sich mit dem Amenbement Schmidt (Sagan) einverstanden, worauf dasselbe angenommen, dagegen das Unter⸗Amendement Simon v. Zastrow abgelehnt wurde.

In Konsequenz des gestrigen Beschlusses, wonach vom Grundbuchamte legalisirte au porteur lautende Zinsquittungs⸗

hinter §. 94 zwei neue Paragraphen einzufügen, welche d

scheine ausgegeben werden können, beantragte der Abg. von Be .

diesen Modisfikativnen die ver⸗

½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. 8248† shlgich.h

Verfahren hinsichtlich dieser Quittungsscheine regeln. auten:

§. 94 a. Mit dem zur 86n vorgelegten Grundschuldbrief sind die noch nicht verjährten Zinsquittungsscheine zu übergeben. Der sur Berichtigung der fehlenden eeüö erforderliche Be⸗

ag muß vor der Löschung gerichtlich niedergelegt werden. Die interlegung des fälligen Betrages geschieht durch den Schuldner. Den nicht älligen Betrag kann der läubiger für seine Rechnung hinterlegen. Verweigert er dies, so ist der Schuldner den Betrag für eigene Rechnung zu hinterlegen verpflichtet, und berechtigt, denselben von dem zurückzuzahlenden Kapital abzuzichen.

§. 94b. Der Inhaber eines noch nicht ver esesn Zinsquittungs⸗ Scheines 18,2v Aushändigung desselben den Betrag aus dem Depositorium in Empfang⸗ nehmen. Sechs Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist für jede einzelne Zinsrate ist der Hinterleger berech⸗ tigt, die Rückgabe des entsprechenden Betrages zu verlangen. Wegen der Verjährung der Zinsraten gelten die Vorschriften des bürgerlichen Nechtes für Verjährung eingetragener Zinsen. Ein Aufgebot der Zinsquittungs⸗Scheine findet nicht statt.

Nachdem der Abg. Lasker die Anträge begründet, und der RegierungsKommissar sich mit denselben einverstanden erklärt atte, wuͤrden sie mit großer Majorität 8 benso genehmigte das Haus eine Reihe kleiner Abänderungen, welche die Einführung der Zinsquittungsscheine in den folgenden Paragraphen nöthig gemacht hat.

1s Fier §. 124 wird in Folge dessen folgender §. 124a. eingefügt: . Eene des Eigenthümers ist dem Grund⸗Schuldbriecf ein Zins⸗Quittungsbogen beizulegen, auf welchen die einzelnen Zins⸗ Quittungen für einen fünfjährigen Zeitraum mit dem Stempel des Grundbuch⸗Amttes versehen, enthalten sind. Auf dem Grund⸗Schuld⸗ brief ist zu vermerken, ob und 8 n. Zeit Zins⸗Quittungsscheine ertheilt sind. Nach Verbrauch der einzelnen Quittungsscheine ist der Inhaber des Grund⸗Schuldbriefes berechtigt, die Ertheilung eines neuen Zins⸗Quittungsbogens nachzusuchen.«

Im Uebrigen wurde die Grundbuch⸗Ordnung in der Fassung der Kommission durchweg unverändert genehmigt und eendlich die Vorlage im Ganzen einstimmig angenommen.

Der der Grundbuchordnung beigefügte Kostentarif wurde, nach einer Erklärung des Staats⸗Ministers Camphausen, daß die Regierung gegen die von der Kommission beschlossenen Herabsetzungen nichts einzuwenden habe, einstimmig genehmigt, ebenso wie die Vorlage, betreffend die Stempelabgaben für die beim Grundbuchamt anzubringenden Anträge. Damit waren

sämmtliche das Hypothekenwesen betreffende Vorlagen erledigt.

Der Königlich sächsische Kriegs⸗Minister, General⸗Lieu⸗ tenant v. Fabrice, hat sich nach Dresden zurückbegeben.

Der Grobßherzoglich mecklenburgische Staats⸗Minister, Graf v. Bassewitz, ist gestern aus Schwerin hier eingetroffen. 28 Lv Bayern. München, 11. März. Gestern Nachmittag fand in der St. Cajetans⸗Hofkirche die Todtenvigilie zur Gedächtnißfeier König Maximilians II. statt. Der Feier wohnten außer dem Könige, der Königin⸗Mutter noch die Asmhen des Königlichen Hauses und von der Familie des Herzogs Max der Herzog Ludwig an. Von den König⸗ lichen Staats⸗Ministern waren die Herren Graf Hegnenberg⸗ Dux, v. Pfretzschner, Dr. Fäustle und v. Pfeufer anwesend, an die sich viele Beamte des Civil⸗ und Militärstandes und städtischen Behörden anschlossen. Auch dem heutigen Gottesdienst und Requiem wohnten der König, die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und das Staats⸗ Ministerium bei.

12. März. In der heutigen Sitzung der Kammer der Ablgeordneten erklärte der Minister Präsident auf eine Anfrage des Abgeordneten Herz, was geschehen solle, wenn die Arbeiten der Kammer bis zum Zusammen⸗ tritt desz Reichstages nicht erledigt seien, die Regierung werde in diesem Falle die Kammern nicht vertagen, sondern die Etats⸗ arbeiten zu Ende führen lassen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung gelangte der Antrag des Abgeordneten Freytag, den Staatsbeamten die aktive Betheiligung an industriellen Unter⸗

nehmungen zu untersagen, zur Der Justiz⸗

minister Dr. Fäustle erkannte die Nothwendigkeit eines neuen Disziplinargesetzes für die Staatsbeamten und der strengen Handhabung desselben an, und es wurde in Folge dessen der reytag'sche Antrag auf den Vorschlag des Antragstellers und mit Zustimmung des Ministers an eine besondere, aus 14 Mit⸗ gliedern bestehende Kommission verwiesen.

Sachsen. Dresden, 12. März. Die Erste Kammer berieth heute das Budet bes Kultus⸗Ministeriums. Dasselbe wurde nach den Vorschlägen der Deputation erledigt.

Bei Beginn der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer veranlaßte zunächst die Frage, ob über das Volks⸗ schulgesetz eine Abstimmung mittelst Namensaufrufs stattfinden solle, eine längere Debatte. Nachdem beschlossen worden war, daß, falls die Erste Kammer wesentlich abweichende Beschlüsse

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