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Carl p „Direktor des Colldge in Vevey, wird i b Eeen N. p m Mai dieses Jahres sein Amt jederle denkt seine Kräfte ganz der Erziehungs⸗Anstalt in seinem Hause zu widmien D gen und geden . Der Unterri Hl in allen Füchern 8 ben. 2 3 cht wird nach dem Programme des Lonsge Pensionspreis Fr. 1000. Fi ühi mmühülnhee b 8 . e.
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[764] “ 5 Beschluß affige über die Rechnungsablage.
Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank, 8 3) Ersatwahl für die nach Art. 21 des Statuts ausschelbenden
zwei Mitglieder des Verwaltungsrathes. Hypotheken⸗Versichernngs⸗Aktien⸗Gesellschaft. 4) Wahl der Revisionskommission drgeg,2 nach Art. 33 des
Die Herren Aktionäre werden gemäß Art. 25 des — Statuts. säatuts vohu 21. Denambet 1968 Fie xge * 5 de Fätöüts,-. 8* Seinehsbenechtigt in der Generalversammlung sind nach Art. 24 8 84 alaf 18 49 a iejenigen Herr ü G Sonnabend, den 13. April 1872, 9 mehr besitzen und ern Scess nnndefeeg venchen 1a veten 8 Vormittags 10 Uhr, A. eesh der ö 88 ve tenfan bei der Direktion eintragen ließen.
8 8 Eih — 2 51 bene.. werden Donnerstag dn ch bFrethh 8 2 April, von 9 bis 12 Uhr Vormittags vnd han. rbl, 22 achmittags, im Geschaͤftslokal der Gesellschaft, heit der Besiummungen des Art wmeigun 25b 88 9 Ee; Berlin, den 9. März 1872 12 1““ “ 12 ie Direktion: ““ Dr. Fühling. Arnstädt. Jochmuß.
g 12U Sene 289 18 eedee weee eeeh 82812zerh i1N 8.
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Frigt maüpet inne.
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zur jaͤhrlichen ordentlichen Generalversammlung im Englischen Hause, Mohrenstraße Nr. 49, in Berlin, ergebenst
111“ Milhlnh Kneu e — 1 yETagesordnungg: — J1 1) Bilanz Sgs 1871 nebst Berichterstattung der Direktion und des Verwaltungsrathes. “ 4“
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chsische
“ auuuu Dresden. „ Von dem unterzeichneten Verwaltungsrathe ist in Beachtun 8 der butah “ bestätigten Statuten enthaltenen Bestimmungen b dhhn 5 4 dess . N vnd 28 ber
ddie ordentliche Generalversammlung “ der Sächsischen Bank zu Dresden für das Jahr 1872 xe Miittwoch, den 10. April dieses Jahres,
“ Vormittags 10 Uhr, 8
im Saale des Meinhold'’schen Etablissements zu Dresden,
1““ 8 1 abzuhalten. Moritzstraße Nr. 16,
Die Aktionäre der Sächstschen Bank zu Dresden, welche fünf od h Berangtheenctetst Mahihkeh bat be Sebsembne lgung 8. 1 8 Srcheten einelabenk g Ine dem elgneten Te eee. evebirenden ecten Neltn echenrekfen chtigung urch Produktion der Aktien bei den an den Eingängen des Sihungssaales
-Niaech dem durch Allerhöchstes Dekret vom 4. Januar 1868 bestätigt nen j Aktien, wie von der In enserse gtese Direktion hierdurch bekannt Ler, en genrn, era 1 9 8 50, der Saoen. 6g vnen iedash hie
auch bei der Bank oder ihre ili 1 emni 8 Iih hen n oder ihren Filialen zu eipzig „Chemnitz, Zittau, Meerane, Reichenbach i. V., Annaberg und
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11““ m 18. Juli 1865 EAqages Süilhtn
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“ Herrn 5 1ee I gnesn 5 in Berlin 1 “ “ Mart. Magnus 8 v1A“ Herfen Ee mFesheeke Jag. * 22 Cöln 11““ “ „ F1240 892 b “ .·A. von Kothse ne in Fran este rs uh c“ Se. eSe. ünt a solchenfalls eine Bescheinigung der Bankdirektion oder Pe Sittaeder eines der nur SSs N B nthäuser esteltnen Bescheint r Aktionäre für die Generalversammlung. Die deponirten Aktien werden vom 12. April ab Ruckg Kchäuser ; 8 einigung an den Stellen, an welchen die Deposition erfolgt ist, wieder ausgehändigt. 11“
8 „Diejenigen zur Theilnahme an der Generalversammlung berechtigten Aktionär körttich d. “ Vollmacht vertreten lassen wollen, werden nach §. 31 der dacc Acghe ie Vollmachten bi u“ d. vv Eee en, ihre Aktien bez. die über deren Deposition ausgestellten Bescheinigun en nhach vn bis zum 9. April 1ö. mitzug⸗ en, v. F vor den requirirten Herren Notaren, welchen die Direktion die Vollmachten ü ermitten gr grn tritie in zos Bfsedaenang eeen g ee beis Wendalen emne ke Ldet i Ntaha dg uö vi ngsrathe ein Antrag auf Abänderun ir⸗. aens eceatz acesäüsegs gien aiasegezeseie echegs inea negbeseheereme ““ 11X1A4A4A4“*“
1811ö1 v“ 8 s üübhrF. gastnJ ne nts 2ͥ wing 81 22 is I. N 2 GSegenstaͤnde der Tagesordnung feng bang zanHang ehn 1 se . 8 ortrag des Jahresberichts und Jahresabschlusses pro 1871, sowie Ertheilung d 8e1e. 1. 12ℳ) 884 18 2) Beschlußfassung über die Bilanz des 1 heilung der Decharge an die Verwaltunn,g, “ Vücbane 8 ü des Weschen sahres 1ee] und Petewunw lber s eig ih N. Ziit des Auszahlung der 8 ntrag des Verwaltungsrathes auf Abänderung der Bestimmungen in §. 11 FA-. He — 3 v;r e. über Anträge von Akgonren welche nach §. 36 de aen es ghene B. ein heh cht werd S 12 vier 29 ugsraths⸗Mitgliedern an Stelle der nach §. 17 der Statuten ausscheidenden gfünc 825 en sollten; Fildi 127s Seeeemee, Freiherr Carl von Kaskel in Dresden, Stadtrath C. W Stalegoch wieder wählbaren Das Ver ng wnssetan eh vuf Fefegesrüg 1n h d Becker jun. in⸗Leipzig. r. A 8 8 Küanchan, iGraf . 1— 22 . ½⸗Imm nls 6 aeeneahhe Dresden, am 10. März 1872. 89 rsorschlossspeman. .. Hhas 8 88
Der Verwal h. 1 “
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andere ebenfalls zur Theilnahme 3
mmungen gebracht worden
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Sachlen⸗Altenburg, der Für 8 her Kronprinz von Sachsen, der Erbprinz und die Erbprinzes⸗ sin von
22. März.
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ndere Beilage
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eichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗An eiger 9-
“ h 980. Marz 18727.
Inhalts⸗Verzeichniß: Chronik des Deutschen Reiches. — Das deutsche Kirchenlied. — Beiträge zur deutschen und preußischen Geschichte 8und Landeskunde in Schulprogrammen. I. — Die Norddeutsche Feldpost im Kriege 1870g918 — Die Lebens⸗ und Feuerversicherung
im preußischen Staate und im Deutschen Reiche 1867 —1869. — Der Königliche eger bei Berlin. IV. ark bis zum Tode König Friedrich 4
des Thiergartens in einen englischen
Die Umwandlung
ilhelms — Vaterländische Bildwerke auf den
berliner Kunstausstellungen. I. — Uebersichtliche Darstellung der meteorologischen Beobachtungssysteme und der Beobachtungsstationen.
Chronik des Deutschen Reiches.
11. Januar. Deklaration, betreffend die Angdegüaneg der zwischen Preußen und den Niederlanden am 16. Juni 1856 abgeschlossenen Konsularkonvention auf die Konsuln des Deutschen Reichs in den niederländischen Kolonien.
28. Februar. Allerhöchster Erlaß, betreffend die unter Herrschaft des preußischen Strafgesetzbu s vom 14. April 1851 zu Se erg verurtheilten ꝛc. 8
11. März. Gesetz, betreffend die Ueberweisung einer Summe von schehg 142,000 Thlr. und eines Kapitals von 46,380 Thlr. an den kommunalständischen Verband des Regierungsbezirks Wiesbaden.
vflss März. Der sächsisch⸗coburgische Spezial⸗Landtag wird eröffnet.
14. März. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten und Offiziere, Aerzte u. s. w. der Marine.
— In Berlin tritt die Central⸗Kommission zur Ausfüh⸗ rung der anderweiten Regelung der Grundsteuer zusammen.
16. März. Der König von Sachsen nimmt aus den Hän⸗ den des österreichisch⸗ungarischen Gesandten Grafen Paar dessen Abh entgegen.
. Kaiserliche Serhs eenc betreffend die Ein⸗ berufung des Reichstages zum 8. April d. J.
— Preußisches Ge 89 betreffend die Festltellung des Staats⸗
aushalts⸗Etats für 1872. 18. März. Die Sitzungen der Kommission zur Berathung ber die Eisenbahn⸗Differential⸗Tgxife werden durch den Staats⸗ inister Delbrüͤck in Berlin eröffnet.
— Die sachsen⸗altenburgische Landschaft wird geschlossen.
19. März. Der Großherzog von Sachsen⸗Weimar mit sei⸗ ner Familie, der Herzog und die Herzogin von Anhalt treffen
n Berlin ein. 20. März. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufstellung
neuer Besoldungsetats, die Regulirung der Gehalte innerhalb der Etats und die Anciennetätsverhältnisse der richterlichen 1 Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft (in Preußen).
— Der Großherzog von Oldenburg, der
erzog von von Schwarzburg⸗
udolstadt,
schwarzburg⸗Sondershausen, 21. März. Der Erbprinz von Baden und der Erbprinz und die Erbprinzessin von Schwarzburg⸗Sondershausen treffen in Berlin ein. 1 — Der König von Sachsen nimmt die Beglaubigungs⸗ schreiben des neuernannten österreichisch⸗-ungarischen Gesandten Frhrn. v. Frankenstein entge
en. — DOer deutsche Votschaster in Paris, Graf Arnim, über⸗
reicht dem Papst sein Abberufungsschreiben.
— Die hessische Zweite Kammer vertagt sich. E“
— Der badische Landtag wird geschlo en. . Der Geburtstag des Kaisers und Königs wird
im ganzen Deutschen Reiche, am Kaiserlichen Hofe zu Berlin
unter Theilnahme zahlreicher fürstlicher Gäste gefeiert.
23. März. Beide Häuser des Landtags der preußischen Monarchie vertagen sich auf unbestimmte Zeit.
— Dankerlaß des Kaisers und Königs für die Allerhöchst⸗ demselben bei Gelegenheit seines Geburtstags zugegangenen zahlreichen Glückwünsche.
25. März. Die Königin von Großbritannien und Irland trifft in Baden⸗Baden ein. v*“] 1“ 5 I 88 2¾ 11 88 1 8 I1i
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Ein zwiesacher Vorläufer zu dem Werke Philipp Wacker⸗
Das deutsche Kirchenlied.)
nagels »Das deutsche Kirchenlied von der ältesten
*) » Das deutsche Kirchenlied von der ältesten Zeit bis
zu Anfang des XVII Jahrhunderts. Mit Berücksichtigung der eutschen kirchlichen Liederdichtung im weiteren Sinne und der lateini⸗
schen von Hilarius bis Georg Fabricius und Wolfgang Ammonius.« Von Philipp Wackernagel. Leipzig bei B. G. Teubner 1864 bis 1872. 4 Bde. — Die vorstehende In altsan gabe ist unter Benutzung eines Aufsatzes der »Epangelischen Kirchenzeitung⸗ versgth.
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r sichtspunkte aus, daß zum klaren Verständn
9 Bernhard ihrem
underts« 1— Jahre 1841 von ihm erschienene, schon damals freudig begrüßte erk: Das deutsche Kirchenlied von Martin Luther bis auf Nicolaus Herman und Ambrosius Blaurer. Der Verfasser giebt den Unterschied statistisch selbst (Bd. 3 S. XI.) so an: Die 67 Fenischen Lieder weisen auf den ersten Theil des neuen Werkes (mit 656), die 195 vorreformatorischen äeden zweiten Theil (mit 1448); aus den übrigen 546, welche zur Vergleichung kommen können, sind im dritten Bande 1487 geworden. Nicht minder bedeutsam war das andere vorausgeschickte Werk: die 1855 erschienene Bibliographie des deutschen Kirchenliedes. Zu diesem giebt der Verfasser im zweiten Theile des ersten Bandes einen ergänzenden Nachtrag. Der Verfasser will in dem angeführten Werke ein Quellen⸗ werk zur Geschichte des deutschen Kirchenliedes bis zum An⸗ fang des XVII. Jahrhunderts bieten. E geht von dem Ge⸗ ß dieser Geschichte
Fbeit bis zu Anfang des XVII. Jahr ist schon vorangegangen; zuerst das im
nothwendig auch die Kenntniß ihrer Grundwurzeln gehört: und diese sind das geistliche Lied überhaupt, sowohl das lateinische, wie das vorreformatorisch⸗deutsche, ja auch das leichzeitige katholische, wie das anderer Gectlicher Richtungen z. B. der Wiedertäufer). Somit bildet denn der erste Band Leipgig 1864) die Grundlage für die folgenden: er enthält i rsten Theile die lateinischen Kirchenlieder und, wie schon an- 8 eutet, im zweiten: die Fortsetzung der Bibliographie zur eschichte des deutschen Kirchenliedes. 1G In der Sammlung der lateinischen Gedichte ist der Ver⸗ fasser gleichfalls methodisch verfahren. Er hat ni t nur die⸗ 2 en Lieder gegeben, welche eine unmittelbare Beziehung zu en deutschen kirchlichen Liedern haben, sondern auch andere, theils weil jene nur in Gemeinschaft mit diesen richtig gewür⸗ digt werden können, theils weil sie zum Verständniß des Gegen⸗ bildes, der gleichzeitigen deutschen kirchlichen Peeßte dienen. So beginnt er mit den ältesten des Ambrosius, Hilarius, Pruden⸗
tius, Gregorius; sie tragen noch in strengen und ernsten Zügen
das Bild der überwundenen Märtyrerzeit. Später, in der Zeit des befestigten kirchlichen Besitzstandes während des Mittelalters, siecht die lateinische Dichtung hin, während die durch ihre An⸗ regung entstandene deutsche von Otfrids großem Werke an nicht blos ungemein anwächst, sondern auch Lieder von unvergänglicher Schönheit und Kraft bietet. Mit der Re⸗ formation reinigt sich nicht nur das deutsche Lied und tritt in der Klarheit und Kraft jener alten Hymnen in den Dienst der Kirche, sondern auch das lateinische wird zu seiner ersten Ein⸗ fachheit und Reinheit zurückgeführt. Das ist der Grund, wes⸗ alb der Verf. denn auch eine Sammlun lateinischer Dich⸗ ungen aus der na reformatischen Zeit mittheilt. Es ist ein eitraum von 1300 Jahren, repräsentirt durch 656 Lieder. Sie ind nicht, wie es Daniel in seinem Thesaurus hymnologicus 55 getrennt nach Hymnen und Sequenzen, auch nicht, wie one in seinem Werke (Lateinische Hymnen, 3 Bde. 1856 bis 1855), nach dem Inhalt, sondern chronologisch geordnet, d. h. soweit sich bei den vielen namenlosen die Chronologie feststellen ließ; unter ihnen sind die des Prudentius, Fortunatus und des anzen Umfange nach abgedruckt. Den chluß bildet das durch Papst Urban VIII. abgeänderte römische Breviarium von 1631, der die Lieder aus Gründen der klassischen Metrik zuweilen vollständig um⸗ estaltete. Außer den schon genannten Dichtern finden ich hier vertreten: Sedulius, Elpis (eine Dichterin, Ge⸗
mahlin des Severinus Boethius im 5. Jahrhundert), Paulus
Diaconus, Alcuin, Theodulphus, Columbanus, abanus Maurus, Notker der Aeltere, Hartmann von St. Gallen, Odo von Clugny, Fulbert von Chartres, König Robert von Frank⸗ reich, Gotschalk, Anselmus, Abälard, Bernhard, Adam von St. Victor, Innocenz III. (dessen Stabat, mater erst später von Giacopone überarbeitet ist), Thomas von Celano, (zu dessen Dies irae, dies illa schon Anklänge in e Dichtungen des Femnofenꝭ sich finden), Bonaventura, T omas von Aquino auda Sion), Albert von Regensburg, Jacoponus von Todi Stabat mater), Konrad von Gaming, Johannes Hus (de coena domini: Jesus Christus nostra salus) Meister Jacob von Mülldorf, Aeneas Sylvius Papst Pius II. zuerst im
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