läufig sollen sämmtliche Chinesen, welche um die Erlaubniß einkommen, ihre Wohnsitze wechseln zu dürfen, oder welche spanische Unterthanen werden wollen, zurückgewiesen werden. Außerdem verweigert die Regierung allen freien Chinesen, welche das Land verlassen wollen, die Reisepässe. Solche Chinesen, welche keine Legitimation von der Polizei aufzuweisen haben, sollen an die Regierung abgeliefert und zur Zwangsarbeit verurtheilt werden.
“
“ Landtags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 15. März. Im der gestrigen Sitzung des auses der Abgeordneten nahm in der Peneralbiore sion uͤber den Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtungen und Be⸗ fugnisse der Ober⸗Rechnungskammer, nachdem der Re⸗ ferent Abg. Schmidt (Sagan) und der Abg. Lasker gesprochen hatten, der Finan Minister rrlee das Wort: Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, sich in allen Punkten dem Antrage des Referenten Ihrer Kommission anschließen zu wollen und daher nicht dem Standpunkte Folge zu geben, den der geehrte Herr Vorredner soeben entwickelt hat. Man wird doch in der That anerkennen müssen, daß in Be⸗ ziehung auf dieses so wichtige tief einschneidende Gesetz, das andere Haus den Beschlüssen dieses Hauses vollkommen entgegen gekom⸗ men ist, da eine Aenderung nur beschlossen worden ist, die der Herr Referent mit vollem Recht als eine Verbesserung be⸗ aehse hat, ich glaube in §. 6, und da eine Aenderung be⸗ schlossen worden ist, der eine große Bedeutung nicht beigelegt werden kann. Man muß sich natürlich vor Allem über den Sinn des diesseits gewünschten Zusatzes verständigen. Wenn die Herren die Verhandlungen des underen Hauses durchgelesen haben, so werden sie gefunden haben, daß darüber Zweifel bestanden, wie der in Frage Kehende Passus in §. 18 auszulegen sei. Man wird anerkennen müssen, daß die in jenem Beschlusse gewählte Redaktion nicht als eine sehr gccnc⸗ zu betrachten ist. enn man festhalten will, wie es das Abgeordnetenhaus auch 5 Zeit hat festhalten wollen, daß der Bericht, von dem hier in diesem Absatz die Rede ist, sich nicht darauf zu erstrecken habe, die Mängel der Verwaltung vom Stand⸗ punkte der Ober⸗Rechnungskammer aus darzulegen, daß er sich vielmehr darauf zu beschränken habe, ein Resumé derjenigen Bemerkungen zu geben, zu denen die Ober⸗Rechnungskammer nach Vorschrift dieses Gesetzes Veranlassung haben wird, daß also das ganze Gebiet, welches in dem Gesetzentwurf unter §. 12 sub b berührt ist, von diesem zu erstattenden Bericht ausgeschlossen sein würde, wäre diese Interpretation als völlig unzweifelhaft an⸗ genommen worden — ich habe sie als eine solche betrachtet und auch
dem anderen Hause gegenüber als eine solche bezeichnet — wä Iande pretation als vgch unzweifelhaft benche ec e 5 es wohl möglich, daß der Beschluß zu dessen Gunsten ausgefallen wäre — indessen doch auch immer nur möglich, insofern behauptet wurde: wenn auch heute erklärt wird, der Passus hat keine andere, als die ihm eben beigelegte HBedeutung; so kann doch vielleicht in Zukunft mit dem Pafts eine andere Auslegun verbunden werden. Da nun von allen Seiten ein Emnverständniß darüber besteht, daß die Ober⸗Rechnungskammer, auch wenn ihr durch diesen Absatz nicht formell die Befugniß beigelegt wird, ein Resumẽé ihrer Bemerkungen machen zu sollen, doch in der Lage ist, dieses Re⸗ fum⸗ machen zu dürfen und aus den Gründen, die der Herr Referent chon angeführt hat, wohl ohne Zweifel ein solches Resume wirklich erstatten wird, so hat in der That dieser Punkt eine große politische Bedeutung nicht, und es würde mir scheinen, daß schon die Rücksicht auf das andere Haus gebieten würde, von diesem Punkte auch hier
- zu 1eee.- 8
1 enn dann eine Art Konjektural⸗Politik aufgestellt worde ist, wie es dem Gesetz im anderen Hause veesten wenn dieses Haus unverändert bei dem ersten Beschlusse auch in Beziehung auf diesen Punkt stehen bleiben sollte, so erlaube ich mir doch dem geehrten Herrn Vorredner zu bemerken, daß es mit dieser Konjekturalpolitik eine mißliche Sache ist. Es ist wahr, es ist von einem der geehrten Herren Redner im Herrenhause bemerkt worden, daß sein Votum durch eine irrige Auffassung der Fragestellung seitens des Herrn Präsidenten veranlaßt worden sei und daß er, wenn er die Fragestellung in einem andern Sinne 3529 hätte, sein Votum anders abgegeben haben würde. Dagegen kann nicht behauptet werden, daß Viele in diesem Irrthum befangen gewesen wären. Ich kann selbst das Zeugniß ablegen, daß gleich die nächsten Nachbarn dieses geehrten Herrn mit dem Kopfe dazu schüttelten, die nicht diese Auslegung gemacht hatten. Ich kann daher meinerseits es nur als sehr fraglich bezeichnen/ wie sich das Verhältniß im Herrenhause gestalten würde, und kann nur die Bitte aussprechen, ebenso wie ich im andern Hause möglichst die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses in Schutz genommen habe, hier mir zu gestatten, daß ich die letzten Be⸗ schlüsse des Herrenhauses Ihnen auf das Dringendste empfehle.
— Ueber Petitionen linksrheinischer Gemeinden in Betreff der Ueberhandnahme des Schwarzwildes erklärte der Regierungs⸗ Kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath v. Kamptz;
Meine Herren! Bisher sind nur vereinzelte Klagen uͤber Beschädi⸗ gungen durch Schwarzwild an das landwirthschaftliche Ministerium Plangt; auch die Petenten aus der Rheinprovinz haben sich mit ihren
zeschwerden und Anträgen noch nicht hierher gewendet. Erst durch de votkcgenden Peiitghen ist Fevren, welche großen
— die Verwüstungen dur warzwild in einzelnen Thei der Monarchie angenommen 85.8 Der eha
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Minister hat
aber sofort daraus Veranlassung genommen der Sache näher zu tr sämmtliche Regierungen un Landdrosteien sind zur sahrigen 8 richterstattung darüber aufgefordert worden, wie die Verhältnisse in ihren Bezirken liegen, ob sich dort ähnliche Uebelstände gezeigt haben, was bis⸗ her zur Abhülfe geschehen ist, und welche Vorkehrungen nach ihrer Meinung zu treffen sein möchten, um die gefährdeten Interessen der Landwirthschaft zu schützen. Die Berichte sind bis jetzt nur zum kleinsten Theile eingegangen. Sobald das zur Beurtheilung der Sache erforderliche Material vorliegt, wird in Erwägung gezogen werden, welche weiteren Schritte auf dem Wege der Gesetzgebung und Versbaltung zu thun sein werden. Ich darf jedoch versichern, daß die Regierung alle gesetz⸗ lich zulässigen Mittel anwenden wird, um den Beschwerden abzuhelfen Vor der Hand bin ich aber außer Stande, nähere Auskunft darüber u ertheilen, was beschlossen und angeordnet werden wird. Ich kann aher das Hohe Haus nur bitten, sich mit dieser Versicherung zu be⸗ gnügen, und namentlich auch dadurch den Antrag der Kommission unter 1, wonach die Regierung aufg efordert werden soll, dem Hause der Abgeordneten noch in dieser Sitzung über das, was sie gethan hat, Nachricht zu geben, für erledigt zu erachten.
Ferner der Regierungs⸗Kommissar Land⸗Forstmeister Haas: Meine Herren, soweit die Staats⸗Forstverwaltung bei der vor⸗ liegenden Frage betheiligt ist, hat sie, auch ohne durch Petitionen dazu veranlaßt zu sein, schon seit längerer Zeit Alles gethan, was zur Abwehr resp. Vertilgung des Schwarzwildes in den hier in Frage kommenden Staatswaldungen überhaupt geschehen konnte. Sie hat ihre Schutzbeamten ermächtigt, das in den administrirten Jagden dieser Waldungen vorkommende Schwarzwild, wo und wann sie es treffen, zu erlegen; die Oberförster aber sind angewiesen, emeinschaftliche Jagden nicht blos im Winter, sondern auch zu jeder onstigen Zeit zu veranstalten, wann und sobald sich Schwarzwild in den Staatsforsten blicken läßt. Die Staats⸗Forstverwaltung hält sich versichert, daß die Forstbeamten diesen Weisungen mit Pflichttreue, ohne besondere weitere Anregung nachkommen. Zur Ausgleichung aber, für besondere Mühwaltung und zur Anerkennung für dieselbe sind denjenigen Schutzbeamten, welche sich bei der Ver⸗ tilgung des Schwarzwildes auszeichnen, besondere Grati⸗ fikationen und Remunerationen in Aussicht gestellt, außerdem ist das Schußgeld, welches für Erlegung von Schwarzwild Pzantt wird, erheblich erhöht. So wird für ein starkes Schwein ein Schußgeld von 5 Thlr. und so herunter bis zu einem Frischling ein Schußgeld von 1 Thlr. weee während die Taxe, die an die Forst⸗ kase zu zahlen ist, nur auf 2 Thlr. bis herunter auf 5 Sgr. fest⸗ gestellt ist. Jeder Schutzbeamte, der ein Stück Schwarzwild 82 halb der gemeinschaftlichen Jagden erlegt, kann gleichzeitig dieses Stück Wild für sich behalten und verwerthen, allerdings unter Verzichtleistung auf die Schußgelder. Damit sind meines Erachtens die Mittel erschöpft, welche der Staats⸗Forstverwal⸗ tung zu Gebote standen. Es kommt aber in Betracht, daß, wenn diese Mittel nicht ausreichen mögen, um den beabsichtigten Zweck Hanz zu erreichen, dies darin liegt, daß der Staatsforstbesitz gerade in den Gegenden, aus denen die Petitionen herrühren, ein ver⸗ hältnißmäßig untergeordneter ist. Sie werden mir dies zugeben, wenn ich anführe, 72. in den Kreisen Coblenz, Mayen, Ahrweiler, Adenau, soweit sie auf dem linken Ufer des Rheins und der Mosel liegen, der Staat nur etwa 22,000 Morgen zerstreutliegender Waldungen besitzt, während die Waldungen der Gemeinden eine Ausdehnung von 192,000 Morgen haben. Dazu kommen außerdem noch erhebliche Privatwaldungen. Der Hauptsitz des Uebels liegt also in den Ge⸗ meinde⸗ und Privatforsten; in den Staatsforsten kommt das Schwarz⸗ wild in Folge dieser Besitzvertheilung nur sporadisch und als Wechsel⸗ wild vor, weshalb das von der Staats⸗Forstverwaltung bisher an⸗ 5 wenn es auch die ihr zu Gebote stehenden Mittel erschöpft, och die vollständige Vertilgung des Schwarzwildes nicht bewirken ea Fefn ha dürfte, Se — Staats⸗Forstverwaltung anbelangt
„ wie er in dem Kommissionsberi wohl Aum weiter sein. 11ö6“] uf eine emerkung des Abg. Dr. Reichensperger
Een entgegnete derselbe Rögteruncg Konnmifsäre, 85 „Auf die letzte Bemerkung des geehrten Herrn Vorredners wollte ich mir doch erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß die Aus⸗ düer. der Forstschutzbeamten im Schießen ganz systematisch betrieben wird, daß sie ausgebildete Büchsenschüͤtzen von Hause aus sind. Aber nicht minder sind auch die Oberförster, die der Herr Vorredner mit “ vorzugsweise treffen wollte, nach unseren Er⸗
ollkommen un ä t Scüeha vehnme 8 d sachgemäß mit der Kunst des
Dem Abg. Vogeley, welcher über die Verwüstungen durch Schwarzwild im Regiecrungsbezirk Cassel klagte, 2,2 8 vegee s⸗Rath von Kamptz: 8
eine Herren! Die Bemerkungen des Heern Vorredners ’— lassen mich, zu erwähnen, daß erst ganz 8a,g von Seiten der Staats. regierung Anordnungen getroffen sind, um dem Ueberhandnehmen von Schwarzwild im Regierungsbezirke Cassel zu steuern. Nach den im früheren Kurfürstenthum Hessen bestehenden gesetzlichen Bestim⸗ mungen werden nicht eingehegte wilde Schweine als schädliche Thiere⸗ betrachtet; sie haben weder eine Schonzeit, noch gehören sie überhaupt u den jagdbaren Thieren. Alles Schwarzwild, was sich außerhalb er Gehege vorfindet, soll ausgerottet werden. Die Regierung hat nun in Folge verschiedener Klagen, die bei ihr eingelaufen sind, sich zu dem Vorschlage bewogen gesehen, das Schwarzwild durch polizei⸗ lich anzuordnende Jagden abzumindern; im Einverständniß mit dem 8 Minister des Innern hat das landwirthschaftliche Mini⸗ erium die Regierung ermächtigt, solche Jagden anzustellen und die nöthigen Gelder aus den Fonds zu allgemeinen polizeilichen Zwecken zu entnehmen. Hier ist also alles geschehen, was schehen konnte 1 8 1u“
der Finanz⸗Minister
— In der heutigen Sitzung des Herrenhauses nahm Camphausen in der Diskussion über
den Staatshaushalts⸗Etat für das
Wort: Meine
worden, ob sich die Finanzlage zeichnen lasse, oder nicht.
Ansprüche man eiten sein, daß in der Finanzlage ein wesent⸗ Wenn Sie sich vergegenwärtigen, en sind seitdem
ankommen, welche jedenfalls nicht zu bestr licher Umschwung daß noch
eine ins Leben getreten ist 8 geleistet hat, daß er die Besteuerung der
Einnahmen Verzicht fallen kassen, daß er
er die Gesindebücher in Zukunft n ohne Steuererhöhung nur
will, daß wir demnach rung der Einnahmen, herbeiführt worden ist Jahr Ausgab man, glaube ich, bei Anerkennung berechtigt Diese 14,445,447 Thlr.
als für das Jahr 187
Jahr 1870 gewährt ha
aus Mehr⸗Ueberschüssen, w olide vorsichtig rgn.
pro 1872 ergiebt, g
sie bildet sich dan
grofen Ersparniß an Matrikularbeiträgen, die
2,047,000 Thlr., und endlich aus einer seh
ungemein s
einnahmen pro von 4/652,087 Thlr.;
für die Verzinsung der Jahr auf 1,539,200 Th angegebenen Betrag. gieser 14,445,447. weniger würden solidationsgeset ins nicht in den Stand leihen
während wir diese
worden, ganz ungewö u verwenden. Nach die Zustimmung der haben wir den Staat
die 5 prozentige Anleihe von 1859 zu tilgen. die Kündigung
Jahres geschehen; die Rückzahlung. auf die Dauer um 26/600,000 Thlr. bis um Renten, die mit zu tilgen. Außerdem mächtigung ertheilt Steuerbeträge visher werden mußten vom Reiche
Herren! In Ihrer
eingetreten ist.
nicht drei Jahre verfloss ese e Steuerprojekte erörtert wurden, daß von allen diesen Steuern der Staat auf mannigfache
das Landbriefbestellgeld hat Mühlen ermäßigt hat, daß
1872 an Ausgaben 14,445/447 Thlr. mehr einigermaßen bescheidenen unsere Finanzlage eine sehr günstige sei. die wir für das Jahr 1872 mehr verwenden
Thaler G verausgaben können,
zur Schuldenti
laufenden Staatsausgaben zu 4,003 000 Thlr.
zur Schuldentilgung bestimmt haben, sind wir
auf die Schuldentilgung
bis zu
und die un getroffenen Einrichtung
Kommission ist
zu erheben
daß seitdem
nicht mehr mit wie sie durch den natürli
in die Lage gebracht w sein, daß
1, bilden sich aus dem
dann ferner
Staatsschulden, Ir. Das macht in Sumn
Dabei ist nun anzuerkennen, von wenn wäre und wenn uns dieses
eine Summe Leben getreten esetzt hätte, Sung zu bestimmen. nicht
die für
Beträge
hnlich große 8 der S
den Vorschlägen
beiden Häuser des Landtages gefunden haben, Thlr. dazu bestimmt, um Das wird im Laufe dieses ist ersolgt und am 1. Juli d. J. erfolgt Durch diese Maßregel’ die 26/7600,000 Thlr. — ich nenne hier nur die runde Summe — in Anspruch nehmen wird, wird das Budget
000 Thlr. entlastet
1/800, 20 fachen Betrage en Häusern die Summe; preußischen uns jetzt
dem ist von
worden, aus den
des Staates als eine günstige be⸗ In dieser Beziehung wird
zu verwenden, so würde
elche die Veranschlagung, Veranschlagung, t, gegen das Vorjahr um eine Summe
sich belaufen wird auf r großen Ersparniß an Ausgaben die sich belaufen wird für ieses
verwendende in der gewöhnlichen Weise
den 30 Millionen haben wir dazu bestimmt, abgelöst werden können,
vermöge eir zur Disposition ge
worden, dazu zu verwenden, einmal um 9 Millionen aus früher ge⸗ währten Krediten an konsolidirter Anleihe zu annulliren und zwei⸗ tens, um den Rest, den wir bei der Vorlage des Gesetzentwurfs auf 2,600,000 Thlr. veranschlagt haben, — indem die ganze Summe der Steuerkredite auf 11,600,000 Thlr. angenommen wurde — um diesen Rest noch ebenfalls dazu zu verwenden, um solche Rentenverpflich⸗ tungen abzutragen.
ch bin in der angenehmen Lage, Ihnen heute mitzutheilen, daß in Bezug auf diese Steuerkredite ein bei weitem günstigeres Verhältniß eintreten wird, als wie damals unterstellt werden konnte. Wir waren bei jeder Vorlage genöthigt, die kreditirten Steuerbeträge genau so anzugeben, wie sie am 31. Dezember 1870 gewesen waren; und es dahingestellt sein zu lassen, ob dieselbe oder eine etwas geringere oder größere Summe auch am 31. Dezember 1871 kreditirt sein würde. Die Erfahrung hat gelchrt, wie überhaupt unsere Einnahmen in erfreulicher Zunahme begriffen sind, daß die kredi⸗ tirten Steuerbeträge am 31. Dezember 1871 statt auf 11,600,000 Thlr. sich auf 14,063,000 Thlr. belaufen haben. Wir werden also nunmehr in der Lage sein, mit einem Schlage 44,000,000 Thlr. dazu zu ver⸗ wenden, um Schuldverpflichtungen des Staates zu tilgen, und wir werden in der Lage sein, während hier dieses Budget schon einen so großen Fortschritt nachweist, von vornherein mit voller Bestimmthei annehmen zu können, chulden⸗Verwaltung des Jahres
daß die Staatss 1 1873, wenn von den Zinsen für neue Anleihen abgesehen wird — sich noch weiter
das ist ja ein neues Element — der Ausgabebetrag
um 2,000,000 Thlr. ermäßigen wird. Mir scheint, meine Herren, daß diese Aussicht für unsere Finanzlage doch ir der That wohl als günstig bezeichnet werden kann. 2e 1““
Jahr 1872 das die Frage erörtert
es sehr darauf
gedenkt. Eins wird
in diesem Raume
einer Steuer belegen durch eine Vermeh⸗ chen Lauf der Dinge orden sind, für das
Ansprüchen, zu der
Ueberschuß, den das sie bilden sich ferner und zwar eine
unserer Staats⸗ Faiehna..
einmal aus einer sehr
.
Geewerbe und Handel. rovinzial⸗Wechsler⸗ und Diskonto⸗Bank in entlicht in dem »Oeffentlichen Anzeiger« der heutigen Nr. ein Inserat, demzufolge am 18. d. Mts. die Anmeldung zur Zeichnung von 500,000 Thlr. dieser Aktien zum Course von
106 Prozent bei Gebrüder Veit & Co., Berlin, Gebrüder Alexander
in Breslau stattfindet. Das Kapital (der Bank beträgt 1 Million
betroffenen An⸗ Thaler. 1 Summe zu den Stettin, 13. Moͤt Die Vorsteher der Kaufmannschaft mach⸗ Aber, meine Herren, ten heute bekannt, daß, da die Mündungen der Oder, die Peenez Swine und Dievenow, vom Eise frei sind die Schiffahrt für Segel⸗ schiffe als eröffnet zu betrachten ist. Der echswöchentliche Frühjahrs lieferungstermin beginnt daher mit Freitag den 15. März d. J. un endigt am Freitag, den 28. Aprik d. J. Verkehrs⸗Anstalten.
Die Nr. 30 der »Zeitung des Vereins deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen« enthält: ein Verzeichniß überzähliger und fehlender Güter. — Eisenbahn⸗Kalender. — Offizielle und Privat⸗
Anzeigen. 1 13. März. Das britische Handelsamt hat, der
London, sch „London⸗Gazette« zufolge, vom auswärtigen Amt eine Depesche des daß, da die
britischen Gesandten in Athen erhalten, welche meldet, Vorsichtsmaßregeln in griechischen Häfen gegen die Einschleppung der Cholera aus der Türkei nicht länger erforderlich, die einzige Quarantäne, die bislang aufrecht erhalten wurde, nämlich für an- kommende Fahrzeuge von St. Jean d' Acre in Syrien, nunmehr ebenfalls aufgehoben b111AAAXA“ʒ
na den vorhin von mir Pof Die z dn, daß 6 Posen ver daß wir statt Pos
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des Landtages die Er⸗ die für die kreditirten Mitteln vorgeschossen einer andern
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Erscheint auf
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1“ ue ber 1 i ch 9 Eu11““ Frozchfnsachiune S e“ n transatlantischen Ländern bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindun Grund der neuesten * Angaben am 15. jedes Monas. Berlin, den 15. März 1872. 812
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“ Bei regelmäßigem Gange der Eisenbahnzüge ꝛc. wir “ Der Abgang findet statt 8
der Anschluß erreicht, wenn der Abgang aus Berlin in spätestens erfolgt:
1“ b11“ . 111u““ 21
Baltimore Vereinigte Staaten) a) direkt
Southampton Liverpool “ Bordeaux Bremerhafen Southampton Liverpool
b) via New⸗York
Boston (Vereinigte Staaten)
a) direkt b) via New⸗York
Queenstown (Cork)
“ “ Hamburg Bremerhafen 85
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Liverpool Queenstown se. Liverpoo Queenstown (Cork) Southampton A16“
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Hamburg Bremerhafen
am 7. jed. Mon. 10 Abds. 8 am 17. jed. Mon. 10 Abds. *½
am 9. jed. Monats1) 5 am 22. jed. Mon. 8 früh.
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am 26. Mäͤeh Hanet jed. 2. Dienstag 8 he
am 27. März, dann jed. 2. Mittw. Dienstag Sonntag 10 Abds.
Dienstag, Donnerstag, Sonnabend Femmne⸗, Dienst., Donnerst. 1) Abbͤdaza. Mittwoch, Freitag, Sonntag Mont., v Freit 8 ⅞ früuh. 1 f
jed. 2. Donn. (28. März jed. 2. Dienst. (26. Märzz5. jed. 2. Sonnab. (30. März) jed. 2. Donn. 8x fr., (28. Miürsl.. Mittwochh— Dienst. 11 Abbs. “
Sonnabend Freitag 7 ¼½ Abbs.
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Donnerstag
Dienc. 9.8ns.. 1. Freitag ittw. “ Beenag, Donn., Sonnab. 10 Abd Mittw., Freit., Sonnt.
Sonnt., Dienst, Donn. Dienstag
Mont., Mittw., Freit. 8 fr. 1 G Sonntag 10 Abds. 8” sied. 2. Donn. (28. Märzz siseed. 2. st. 8 fr., (26. 30. März) sied. 2. Donn. 8 ¾ fr.,
Dienstag 11 Abds. Freitag 7 Abds.
Sonnabend