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kaufmännischen Geschäfte
einem renommirten
einigung einer guten Produktion mit die grösste Rentabilität. — Der Kaufpreis sämmtlicher Ziegeleien und Grundstücke beträgt 890,000 Thlr. eeäeäe·woh die Sumtas von 1X““ auf eine on Jahre othekarisch unkündbar ein- 8 “ —₰.1e**“” 1“ “ .“ Der Rest von 480,000 Thlr.
und Vergrösserungs-Kapital bestimmte
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Akt
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sind
560,000 en-Kapital belegt.
Die ersten Zeichner des Aktien-Kapitals offeriren hiervon die Summe von
400,000 Thlr. unter den nachstehenden Bedingungen dem Publikum zur öffentlichen Subskription, und haben das Bankhaus A. H. Heymann & Co. hier, Unter den
Linden 59, mit Entgegennahme der Zeichnungen beauftragt.
Subskriptions
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Die Subskription findet
am Mittwoch,
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in den üblichen Geschäftsstunden stalt. ö11“ 2 2) Der Subskriptionspreis ist auf pari festgesetzt.
bei den
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“ Kaution ent-
3) Bei der Zeichnung sind 10 Prozent des Nominalbetrages als
weder in baar oder in Effekten zum Tagescourse, zu erlegen. 4) Bei erfolgter Ueberzeichnung fin
bekannt gemacht wird. ““ *
) Die auf die Zeichnung zugetheilten Beträge sind bei der Zeichnungsstelle in voll-
gezahlten Aktien incl. 5 pCt. Zinsen vom 1. April d. J. unter Anrechnung resp.
Rückgabe der hinterlegten Kaution in der Zeit vom 15. April bis 20. April d. J.
abzunehnien. Die Kaution für die bis zu letzterem Zeitpunkt nicht abge-
hobenen Stücke ist als Konventionalstrase verfallen.
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V 892 en wir uns bereit, gabe der obigen Subskriptions-Bedingungen Zeichnungen auf 2000 Stück Aktie à 200 Thaler der Birkenwerder Aktien-Gesellschaft JZA1A1AXA4X“
Berlin, den 15. März 1872. 2sere
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findet eine Repartition statt, deren Resultat 8
Das Abonnement deträgt 1 Thlr. 2 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum ein Druchzeile Sgr.
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Berlin, Dienstag den 19.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der 34 verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen,
d zwar: des Komthurkreuzes des Königlich bayeri⸗ schen Militär⸗Verdienstordens: dem General⸗Arzt Dr. Chalons, Corps⸗Arzt des V. Armee⸗Corps; des Ritter⸗ kreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Ober⸗ Stabs⸗ und Garnison⸗Arzt Dr. Große zu Posen; des Ritter⸗ be9 zweiter Klasse desselben Ordens: dem Ober⸗ Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt Dr. Neithart vom 2. Nieder⸗ schlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47, dem Stabsarzt Dr. Ludw vom 2. Bataillon (Freistadt) 1. Nieder⸗ schlessschen Landwehr⸗Regiments Nr. 46, und dem Stabs⸗ i I Rosenthal, bisher im 2. Bataillon Ratibor) 1. Oberschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 22; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württem⸗ bergischen Kronen⸗Ordens: dem Stabsarzt Dr. Peltzer im medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Ver⸗ dienstordens des Herzogs Peter Friedrich S dem Stabsarzt Dr. Varenhorst beim Hannoverschen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 10 des mit demselben Orden verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens dritter Klasse mit Schwertern: dem Vize⸗Feldwebel Meyer von der Reserve des 1. Bataillons (Kiel) Holsteinischen Landwehr⸗
Kegiments Nr. 85; sowie des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Stabs⸗ und Bataillons⸗ Arzt Dr. Kellermann im 3. Thüringischen Infanteri
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Deutsches Reich.
44A4XX“ mpfschiff⸗Verbindung Kiel — Korsoer (Kopenhagen). E1“
Vom 15. März ab werden nach Wiedereinrichtung der Schnellzüge auf der Altona⸗Kieler Eisenbahn (aus Altona um 945 U rAbends, aus Kiel um 6 Uhr früh) im Anschluß an die⸗ selben die Postdampfschiffe zwischen Kiel und Korsoer wie folgt coursiren:
Abgang aus Kiel: Täglich um 12 35 Uhr Nachts nach Ankunft des aus Altona (Harburg, Hannover, Cöln zc.) bz. aus Hamburg und Berlin.
Ankunft in Korsoer: Am nächsten Morgen gegen 7 Uhr zum Anschluß an den ersten Stic nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 1038 Uhr Vormittags.
Abang aus Korsoer: Täglich um 105 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen.
Ankunft in Kiel: Am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach Altona (Harburg, Hannover, Cöln ꝛc.) bz. nach Hamburg
Berlin, den 10. März 18722. “
Kaiserliches General⸗Postamt. b Stephan. 8
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W.“ “ ntmachung. Verkau erthzeichen und Korrespondenz⸗ karten en Eisenbahnzügen befindlichen ostbureaus. bahnzügen befindlichen Postbureaus
marken, Franco⸗Couverts und Korrespondenzkarten mit sich führen, um solche, im Falle eines Verlangens, an die im Eisenbahnzuge oder auf dem Bahnhofe befindlichen Reisenden abzulassen. Der Verkauf findet unter den gewöhnlichen Be⸗ dingungen, wie bei jeder stabilen Postanstalt statt. Die Käufer wollen die zu entrichtenden Beträge wo möglich abgezählt bereit . da bei der Kürze der Haltezeiten und den besonderen erhältnissen in den ambulanten Postbureaus sel von Berlin, 16. März 1872. v1““ 8 Kaiserliches General⸗P Stephan.
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Betreffend die Korrespondenz der Landbewohner.
Den Korrespondenten, welche ihren Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, ist jetzt allgemein gestattet, ihre Postsendungen auch von 1 olchen Postenekalten abholen zu lassen, deren Landbestellbezirk den betreffenden ländlichen Ort nicht einschließt. 1
Zur Förderung des Zweckes wird es beitragen, wenn Korrespondenten, an deren Wohnsit sich eine Postanstalt nicht befindet, denjenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, den Kamen der Postanstalt mittheilen, durch welche ie ihre Postsachen zu beziehen wünschen, und dabei auf die
othwendigkeit aufmerksam machen, daß der Absender auf der Adresse außer dem Wohnorte des Adressaten auch den Namen jener Postanstalt angebe. . 1—
wird es sich empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Korrespondenten allgemein dem Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der Orts⸗ und Datumsangabe den Namen des Postorts hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Postsachen empfangen.
Ferner ist zur Erleichterung des Postverkehrs der Land⸗ bewohner nachgegeben worden, daß für die Orte, welche an einer Poststraße oder in deren Nähe belegen sind, verschlossene Posttaschen von den durchpassirenden Posttransporten ab⸗ gegeben beziehungsweise aufgenommen werden können. Berlin, den 16. März 1872.
Kaiserliches General⸗Postamt. 8 Stephan.
“ Bekannim Ghhu8——— Diejenigen deutschen Rheder, Ladungseigenthümer, Schiffer und Schiffsleute, welche sich annoch für berechtigt erachten, für die ihnen aus der Aufbringung von Schiffen verursach⸗ ten Verluste auf Grund Art. I. §§. 1—5 des Reichsgesetzes vom 14. Juni 1871 (Reichsgesetzblatt S. 249) Entschädigung aus Reichsmitteln zu beanspruchen, haben ihre Liquidationen bei E1“ Verlustes ihrer Ansprüche bis zum 30. April ds. Js. einschließlich
bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.
Berlin, den 11. März 1872.
Die Reichs⸗Liquidations⸗Kommission
Schroeder.
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1 n Lörchingen und Albersweiler, Kreis Saarburg, werden am 1. April cr. Telegraphenstationen mit beschränktem Tagesdienst
eröffnet. 1ö“ Straßburg den 17. März