1872 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

nungen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen nach dem angegebenen Termine müssen un⸗ berücksichtigt bleiben.

Berlin, . Koönigliche technische Bau⸗Deputation.

Finanz⸗Ministerium.

Der General⸗Staatskassen⸗Sekretär Koehler ist z General⸗Staatskassen⸗Buchhalter ernannt worden.

Seee

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps, v. Werder, nach Karlsruhe.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗RNath Wehr⸗ mann nach der Schweiz.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 20. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗ Ministers Grafen von Roon, des get⸗ Kabinets⸗Raths von Wilmowski und des Generals von Tresckow entgegen, und empfingen die Besuche des Kronprinzen von Sachsen, des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin von Sachsen⸗Weimar und des Herzogs und der Herzogin von Anhalt. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin begrüßte estern Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Froßherzogin von Sachsen bei ihrer Ankunft im Königlichen Schlosse und empfing heute den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronp rinzen von Sachsen, sowie der anderen hier einge⸗ troffenen hohen Gäste. Heute fand das Familiendiner im Königlichen Palais statt. hre Majestät die Kaiserin⸗Königin ertheilte heute der Ge⸗ mahlin des Königlich großbritannischen Botschafters die An⸗ tritts⸗Audienz. Ihre Majestät war sowohl im Verkauf zum Besten des Gustav⸗Adolph⸗Vereins, als in dem Bazar für die Hintanisse ⸗Anstalt anwesend und besuchte das Augusta⸗ Hospital. 1

hre Majestät die verwittwete Königin empfing gestern Mittag im Schloffe zu Charlottenburg den Besuch Ihrer Königlichen der Großherzogin Alexandrine und der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, der Prinzessin Friedrich Carl, des Erbprinzen und der Erbprinzessin Leopold von Hohenzollern ꝛc.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag die Generale Vogel von Falckenstein und von Werder und nahm militärische Mel⸗ dungen entgegen. Um 5 Uhr fand im Palais ein größeres Diner von 43 Gedecken statt. Abends 7 Uhr fuhren Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin in das Wallner⸗Theater; von dort begab Se. Kaiserliche Hoheit Sich um ½ 9 Uhr zum Empfange der Groß⸗ herzoglich sächsischen Herrschaften nach dem Anhalter Bahnhofe.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat wäh⸗ rend Seiner kürzlichen Anwesenheit in Schloß Glinike ver⸗ schiedene Anordnungen getroffen, welche die Erweiterung und Verschönerung von dortegen Parkanlagen im bevorstehenden Sommer zum Zweck haben.

Der Neubau des über 80 Fuß hohen Thurmes am Ka⸗ valierhause ist beendet und gewährt eine weite Umsicht über die Havel und deren umliegende Ufer.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl beabsichtigte Sich, nach telegraphischer Meldung aus Palermo, heute von dort nach Tunis zu begeben. Beim Besuche des Theaters in Palermo wurde Se. Königliche Hoheit bei Seinem Erscheinen vom Publikum auf das Wärmste begrüßt.

Se. Königliche Hoheit der Gberz9 von Baden ertheilte gestern Vormittag dem Grafen Usedom Audienz und begab Sich alsdann mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin in das Fonbringic Palais. Ihre Königliche . die Großherzogin besichtigte vorgestern das Reichstags⸗ gebäude.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar sind gestern mit den Prinzessinnen Marie und Elisabeth von Weimar hier ange⸗ kommen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ferner trafen gestern Abend Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Anhalt und heute früh Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der K

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ronprinz von Sachsen hiere

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den 1. März 1872.

der Humanität vergessen.

im Heehhe

welcher von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kron. prinzen empfangen wurde.

Die Ankunft des Fürsten von Schwarzburg⸗Son⸗ dershausen erfolgt heute Abend gegen 7 Uhr.

Majestät die Kaiserin⸗Königin hat aus Veranlassung des am 14. d. M. hierselbst erfolgten Todes des Wirklichen Geheimen Rathes von Sydow, Vorsitzender des Centralkomites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter und erkrankter Krieger und Vorstandsmitglied des Vaterländischen Frauenverins, an das genannte Komite fol⸗ gendes Schreiben gerichtet:

zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger Mein tiefes Beileid an dem Tode seines Vorsitzenden, des Wirklichen Geheimen Raths v. Sydow, auszusprechen. Derselbe hat sich in ernster Zeit treu bewährt und sein schweres Amt mit musterhafter Aufopferung verwaltet. Sein Verlust wird von Allen, die ihn in dieser Thätig⸗ keit, wie in seinem Wirken beim vaterländischen Frauenverein ge⸗ kannt und beobachtet haben, auf das Schmerzlichste empfunden wer⸗ den. Ich Selbst fühle ihn doppelt als Mitglied des einen, wie als Protektorin des andern Vereins, und werde nie den hingebenden und selbstverleugnenden Eifer des Verewigten für die großen Aufgaben

Berlin, den 8. März 18727. 8 Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat dem Centralkomite aus derselben Veranlas⸗ sung das nachstehende Schreiben zugehen lassen:

Mit aufrichtigem Bedauern habe Ich aus der Meldung vom 14. d. M. von dem unerwarteten Hintritt des Königlichen Wirklichen Geheimen Raths v. Sydow Kenntniß erhalten und will nicht unter⸗ lassen, Meiner Theilnahme an dem schmerzlichen Verlust Ausdruck

zu geben, welchen das Centralkomite der deutschen Vereine zur

Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger durch den Tod

seines verdienten Vorsitzenden erlitten hat.

Berlin, den 16. März 1872. Friedrich Wilhelm Unter Vorsitz Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen fand heute Vormittag 11 ½ Uhr

im Staatsministerial⸗Sitzungssaal eine Sitzung der Kommission

für die Wiener Welt⸗Ausstellung statt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen, ferner für Zoll⸗ und Steuerwesen und füͤr Handel und Ver⸗ kehr, sowie die Ausschüsse desselben für Eisenbahn, Post und Telegraphen und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Herrenhauses war die Vorberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Stempel⸗Abgaben von gewissen bei dem Grundbuch⸗Amte anzubringenden Anträgen. Der Gesetzentwurf wurde ohne jede Diskussion ke⸗

s folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung: der mündliche Bericht der Agrarkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Artikel III. und IV. der Ufer⸗, Ward⸗ und Hegungs⸗Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz vom 12. September 1763. (S. S. 3991. Jahrg. 1871 d. Bl.) Namens der Kommission empfahl der Bericht⸗ erstatter Graf Carmer:

1) Dem Gesetzentwurfe in der von dem Abgeordnetenhause be⸗ schlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, 2) folgende Resolution anzunehmen: die Königliche Staatsregierung aufzuforderne dem Landtage einen vorher dem Schlesischen Provinzial⸗ Landtage zur Aeußerung e Gesetzentwurf, die gänzliche Auf⸗ hebung der schlesischen Ufer⸗, ard⸗ und Hegungsordnung vom 12. September 1763 betreffend, vorzulegen, 3) die Petition Nr. 472 von 10 schlesischen Gemeinden, mit dem Antrage: den Gesetzentwurf, betreffend die Ufer⸗, Ward⸗ und Hegungsordnung, nur dann anzuneh⸗ men, wenn dieselbe vollständig fuͤr Schlesien wird, durch vorstehenden Beschluß über den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Ohne Diskussion wurde nach Befürwortung durch den Referenten, Grafen Carmer, der erste Antrag angenommen. Zu dem zweiten Antrage sprachen der Referent, der Handels⸗ Minister Graf von Ibenplit und Graf Rittberg, dann wurde dieser, wie auch der Antrag 3 genehmigt. 4

Es folgte als letzter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht der Agrar⸗Kommission über den Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Schul⸗ Instituten, sowie den frommen und milden Stiftungen ꝛc. zu⸗ stehenden Real⸗Berechtigungen. (S. S. 671 d. Bl.) Derselbe wurde in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung angenommen und um 3 Uhr die Sitzung dann geschlossen. 1“ 6 ““

seterungeetommsaüsare Hof⸗

Sir⸗ .

Ich kann nicht umhin, dem Centralkomite der deutschen Vereine

und Hanau.

lünderungen des Amtsbezirks. 4) Die

bdelt es sich hierbei um Aufbringung von Abgaben Seitens

1603

In der heutigen (20.) Sitzung des He rrenhauses, welche der Präsident Graf Eberhard . Stolberg⸗Wernigerode um 11 Uhr eröffnete, und der die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Graf von Itzenplitz und Camphausen, sowie die

eh. OberMehtrrung Rath von Wolff,

Kammer⸗Rath Aschenborn, Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath

r. Förster u. A. beiwohnten, schlug der Präsident vor, daß das Präsidium des Hauses Se. Majestät den König zu Seinem bevorstehenden Geburtstage beglückwünsche. Der Minister des innern, Graf zu Eulenburg, erklärte sich zu der Mittheilung ermächtigt, daß der König, dessen Gesundheitszustand noch immer eine große Schonung nothwendig mache, diesmal zu Seinem Bedauern das Präsidium des Hauses nicht, wie bis⸗ her, persönlich zu empfangen im Stande sei. Das Haus be⸗ schloß deshalb auf Antrag des Herrn von Bernuth, seine Gratulation durch eine Adresse darzubringen, lehnte den Antrag des Herrn von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, daß das ganze Haus dies Schriftstück unterzeichnen solle, ab, und beauftragte mit der Unterzeichnung derselben das Präsidium des Hauses. Das Haus beschloß ferner, das Gesetz über die Taunus⸗ ꝛc. kisenbahn durch Schlußberathung zu erledigen und ernannte

der Präsident zum Referenten den Herrn Wilckens, der dem

Hause am Sonnabend über die Vorlage Bericht erstatten wird. Sodann trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war der Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Pensionirung der un⸗

lmittelbaren Staatsbeamten, sowie der Lehrer und Beamten an

den höheren Unterrichts⸗Anstalten mit Ausschluß der Univer⸗

sitäten (S. S. 195 d. Bl.) Die Kommission beantragte, der Vorlage unter Streichung des letzten Alinea des §. 20, welches

autet:

»Beamte, die nach Vollendung ihres 6C0. Lebensjahres ihre Ver⸗ sczung in den Ruhestand nachsuchen, sind jedoch vom Erweise ihrer Fenstunfähigkeit befreit.« in der Fassung zuzustimmen, wie solche vom Abgeordneten⸗ hause angenommen worden ist. An der Diskussion bethei⸗ ligten sich der Referent Hr. Hasselbach und Hr. Wilckens, sowie der Regierungs⸗Kommissarius, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Wolff, und der Finanz⸗Minister Camphausen. Dann wurde die Vorlage nach dem Antrage der Kommission genehmigt und ein Antrag des Dr. Zachariae zu §. 33, welcher die ehemals standesherrlichen Beamten den ehemaligen Patrimonialbeamten gleichstellen will, abgelehnt. Der zweite Gegenstand der Kagesordnung war die Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Pfandleihe⸗Anstalten zu Cassel, Fulda (S. S. 1260 d. Bl.) Die Vorlage wurde ohne Diskussion nach den Anträgen der Referenten genehmigt.

Der dritte Gegenstand war die Schlußberathung uüber die esetzentwürfe, betreffend den Eigenthumserwerb und die ding⸗ iche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten, sowie einer Grundbuch⸗Ordnung nebst Kosten⸗ tarif für Grundbuchsachen. Auf Antrag des Herrn von Below wurden diese Gesetze nach den Beschlüssen der Vor⸗ berathung ohne Debatte en bloc angenommen.

Es folgte die SchlußHberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grundbuch⸗ Amte anzubringenden Anträgen. Auch dies 8 ward auf Antrag des Herrn von Below bei Schluß des Blattes nach den Beschlüssen der Vorberathung vom Hause ohne Debatte en bloc angenommen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Spezialdebatte über den RKreisordnungs⸗Entwurf fortgesetzt. In den §§. 50 52 der Kommission ist über die Bestimmungen des Regierungs⸗ Entwurfs hinaus eine neue Körperschaft, der Amtsausschuß, geschaffen und dem Amtsvorsteher an die Seite gestellt. Ge⸗ bidet wird derselbe in den zusammengesetzten Amtsbezirken urch die Vertreter der Gemeinden; in Amtsbezirken, die nur aus einer Gemeinde bestehen, tritt die Gemeindeversammlung an seine Stelle; in Amtsbezirken endlich, die nur ein einziger Gutsbezirk sind, fällt der Amtsausschuß weg. Zu seinen Be⸗

ffugnissen gehört:

1) Die Kontrolle sämmtlicher und die Bewilligung derjenigen Ausgaben der Amtsverwaltung, welche vom Amtsbezirke aufgebracht werden. 2) Die Beschlußfassung über diejenigen Polizei⸗Verordnun⸗ gen, welche der Amtsvorsteher zu erlassen befugt ist, sofern er die Zu⸗ simmung des Amtsausschusses erlangt. Aeußerung über Ab⸗

t eschlußfassung über solche

Kommunal⸗Angelegenheiten, welche die Gemeinden und Gutsbezirke durch übereinstimmenden Beschluß dem Amtsbezirke vF 78 es Amts⸗

bezirks, deren Aufbringungs⸗Maßstab nicht gesetzlich feststeht, so muß sich die Uebereinstimmung der Betheiligten alich auf den Aufbrin⸗ gungs⸗Maßstab erstrecken. 5) Die Bestellung, so wie die Wahl be⸗ onderer Kommissionen oder Kommissarien zur Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen des Amtsausschusses. 6) Die Beschluß⸗ fassung über sonstige Angelegenheiten, welche de

Amtsvorsteher aus

dem Kreise seiner Amtsbesugnisse dem Amtsausschusse zu diesem Zwecke unterbreitet.

Nach längerer Diskussion zwischen dem Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg, dem Referenten Dr. Friedenthal und den Abgg. v. Gottberg, Miquel, Graf Schleinitz und v. Brau⸗ chitsch wurden die §§. 50 52 nach den Kommissionsvorschlägen angenommen. §. 54 bestimmt, daß Urkunden, welche das Amt verpflichten sollen, von dem Amtsvorsteher und minde⸗ stens einem Mitgliede des Amtsausschusses zu vollziehen sind. Nach dem Antrage des Abg. Dr. Vixchow wurde hinter dem Worte »Amtsausschusses« eingefügt »„unter Anführung des be⸗ treffenden Beschlusses des Amtsausschusses.« Ueber die §§. 55, 56 und 57 wurde gleichzeitig debattirt. §. 55 bestimmt:

Der Amtsvorsteher wird von dem Ober⸗Präsidenten aus der Zahl derjenigen Kreisangehörigen ernannt, welche der Kreistag als zu dem Amte befähzgt vorschlägt.⸗«

Der Abg. Lasker beantragte, anstatt »Kreisangehörigen⸗ zu setzen EE ie Abgg. Dr. Hänel und Miquel hatten eine Reihe von Anträgen eingebracht, die im Wesent⸗ lichen bezweckten, den Amtsvorsteher nicht ernennen, sondern wählen zu lassen. Beide Antragsteller erklärten, daß sie mit Rücksicht auf die Zusammensezung des Hauses und auf die Wichtigkeit des Zustandekommens des Gesetzes ihre Anträge zurück⸗ zögen. Der Abg. v. Mallinckrodt nahm dieselben wieder auf. Der Abg. v. Denzin beantragte, daß nicht jedesmal für den Fall der Behinderung eines Amtsvorstehers ein Stellvertreter berufen werde, sondern daß dieselben ein⸗ für allemal ernannt werden. Nach längerer Debatte zwischen dem Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg, und den Abgg. Lasker, v. Mallinckrodt und Dr. Virchow wurden die Anträge Hänel⸗Miquel mit großer Mehrheit, abgelehnt; ebenso wurde der Antrag v. Denzin ver⸗ worfen, dagegen die §§. 55 (mit dem Amendement Lasker), 56 und 57 in der Fassung der Kommission angenommen. Gegen Uhr vertagte der Präsident die Debatke auf Abends 7 ½ Uhr.

In der Abendsitzung erledigte das Haus die §§. 58 71 des Kreisordnungs⸗Entwurfs. An den Vorschlägen der Kom⸗ mission wurden nur zwei Aenderungen vorgenommen. Zu

. 65 wurde folgender, von den Abgg. Lasker und Graf

ethusy⸗Huc vorgeschlagener Zusatz angenommen: »Das Recht, eine Ordnungsstrafe gegen den Amtsvorsteher festzusetzen, steht allein dem Kreisausschusse zu.“« Ferner wurden in dem Alinea 3 des §. 67, welches lautet: »Außerdem wird der Staat als Beihülfe zur den Kreisen, beziehungsweise Amtsbezirken durch die Wahrnehmung von Geschäften der

ee erwachsenden Ausgaben besondere Fonds

überweisen«, auf Antrag des Abg. Dr. Virchow die Worte vals Be,. gestrichen. Um 10 Uhr vertagte das Haus die ebatte.

In der heutigen (52. Sizung des Hauses der Ab⸗ Se ies Ferehe. welcher am Ministertische die Staats⸗Minister

raf von Itzenplitz, Graf zu Eulenburg, Camphausen, ferner der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Meinecke, Ministerial⸗ Direktor Weishaupt und andere Regierungs⸗Kommissarien bei⸗ wohnten, ersuchte der Präsident von Forckenbeck das Haus zu⸗ nächst um Ermächtigung des Präsidiums, zu dem bevorstehen⸗ den Geburtstage Sr. Majestät des Königs die Glückwünsche des Hauses persönlich zu überbringen. Der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg erklärte darauf, daß mit Rück⸗ sicht auf Seinen Gesundheitszustand Se. Majestät Sein Bedauern ausdrücken lasse, die Deputation nicht empfangen zu können; in Folge dessen zog der Präsi⸗ dent seinen Vorschlag zurück. Das Haus trat hierauf in die Berathung über den Gesetzentwurf wegen Ankaufs der Taunusbahn, Zahlung eines Beitrages zu den Baukosten einer Eisenbahn von Langelsheim nach Clausthal ꝛc. (S. S. 1384 d. Bl.)

in der Generaldebatte sprach der Staats⸗Minister Graf von

enplitz seine Uebereinstimmung mit den vorgeschlagenen

odifikationen der Regierungsvorlage und den Wunsch aus, den Abschluß der Berathung möglichst zu beschleunigen, da die⸗ Verzinsung der Kaufgelder für die Taunusbahn dem Staate täg lich Geld koste. Der Abg. Zuckschwerdt erhob gegen das Abkommen mit der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft wegen des Baues der Berbahn mehrfache Bedenken, denen der Ministerial⸗ Direktor, Sber⸗Berghauptmann Krug v. Nidda entgegentrat. Die Vorlage wurde sodann ohne weitere Debatte in der von der Kommission Fassung mit einem Zusatz des Abg. Hammacher zu §. 3, nach welchem die Verträge mit der Bahn Bremen⸗Geestemünde durch die Vorlage unberührt bleiben, definitiv angenommen. Das Haus fuhr hierauf in der Spezialberathung der Kreisordnung fort. Die §§. 71.

und 72 lauten: 1 §. 71. Der Landrath wird vom König ernannt; die Kreisver⸗

sammlung ist jedoch befugt, für die Besetzung eines erledigten Land⸗

raths⸗Amts aus der Zahl der Grundbesitzer und Amtsvorsteher des reises geeignete Personen in Vorschlag zu bringen.