mit dazwischen liegenden Neuwah
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erledigt angesehen werden müssen un
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Den Weg aber kann sie
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schei erte? age
dabei die durchzuführen, die
bloß Verbesserungen im Gebiete
en, über die Prinzipien des Gesetz⸗ Wie würde nun die Sache zu stehen kom⸗ wenn die Vorlage heute durch Ihre Beschlüͤsse für dieses Jahr Glauben Sie wirklich, daß die Staatsregierung in der im nächsten Jahre Ihnen eine Vorlage zu unter⸗ hren heutigen Beschlüssen oder den Beschküssen, die Sie irgendwie nachkommen und daß sie doch Hoffnung haben könnte, das mit dem anderen Hause nach zweimaligen Voten vereinbarte Gesetz mit Bestimmungen sie von Haus aus nicht für die richtigen hat Wenn jetzt die Reform scheitert, so ist die nothwen⸗ eitens des Herrenhauses in ieses Rechtsgebietes an die
entwurfes vereinigt hat.
sein würde, breiten, die eulich gefaßt haben,
alten können. 3 ige Folge die, daß die Anträge, die heren Jahren in Bezug auf eform
Staatsregierung immer dringender gestellt worden sind, zunächst als
daß die Staatsregierung zu⸗ nächst nicht mehr in der Lage ist, mit neuen Vorlagen zu kommen. anz gewiß nicht beschreiten, den jetzt der Herr Graf zur Lippe wiederholt, wie auch früher, vorgeschrieben hat, der Belastungen von Grundstücken vorzunehmen und die Theorie des Eigenthumerwerbs nach den land⸗ echtlichen Vorschriften unverändert zu lassen. Denn ich kann nur immer und immer wiederholen, damit es nicht übersehen wird, die Staatsregierung muß die Ansicht haben, diese Reformen nicht bloß u beschraͤnken auf das Gebiet des Landrechts“ sondern auch einzu⸗ sühren in die gemeinrechtlichen Provinzen, in denen sehr dringende
Bedürfnisse vorhanden sind zur 53 eines Grundbuchrechtes. Sie kann aber auch diese Unsicherheit der T.. d 1 — erwerbs selbst für die landrechtlichen Provinzen nicht für Frläfsig erachten, wenn sie eine so frei gestellte,
heorie des Eigenthums⸗
eine so frei gegebene rund⸗
chuld schaffen wollen wie im Entwurfe geschehen und von allen Fak⸗
toren bisher gebilligt worden ist.
Ich habe also zum Schluß nur den dringenden Wunsch der Koͤnig⸗
lichen Staatsregierung auszusprechen, daß Sie den Beschlüssen des
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neten nahm bei F. ordnung zu §. 37:
Abgeordnetenhauses beitreten, mit dem die Königliche Staatsregierung
sich geeinigt hat.
— In der gestrigen Sitzung des Seees der Abgeord⸗ Füigea dena der Diskussion über die Kreis⸗ »Die mit dem Besitze gewisser Grund⸗
stücke verbundene Berechtigung und Verpflichtung zur Verwal⸗
Abg. von Meyer (Arnswalde) den behalten bleibt jedoch die Festsetzung der die Besitzer der bisher verpflichteten
ist aufgehoben«, wozu der
usatz beantragte: »Vor⸗ ntschädigung, welche Grundstücke nach ihrer
tung des Schulzen (Richter⸗Amts
Wahl durch Kapitalszahlung oder Landabtretung den Berech⸗ tigten zu gewähren haben“, der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Persius, das Wort:
Meine Herren! Die Gründe, welche die Staatsregierung ver⸗
anlaßt haben, in dem vorliegenden Gesetzentwurfe nicht sowohl die
Ablösung, als vielmehr die Aufhebun
buntbttnen
Schulzenamtes vorzuschlagen, sind bereits in den Motiven der
der mit gewissen Gütern ver⸗ chtung zuür “ des r
Berechtigung und Berp 1 ühe⸗
ren Vorlage so ausführlich erörtert, daß ich auf die Einzelnheiten hier
nicht noch einmal einzugehen brauche.
Ich glaube, daß in den Mo⸗
tiven der früheren Petg. auch die Bedenken, welche der geehrte Herr he
gemacht ha
Vorredner gegen die Aufhebung der Lehnschulzen⸗Verpflichtung geltend „bereits eingehend gewürdigt und ausfuührlich widerlegt
worden sind. b
Was das Amendement des Herrn von Meyer betrifft, so beab⸗
sichtigt dasselbe, an die Stelle der Ablösung die Aufhebung zu setzen. Ich Flasbe meine Herren, es wird dem Amendement nur eine prin⸗ e
zipie 1 feüller hat ihm wohl selber eine endr⸗ Bedeutung nicht beimessen
wollen, denn praktisch ausführbar er
werden; solche vermisse ich aber in dem Amendement. deshalb
Bedeutung beigemessen werden können, und der Herr Antrag⸗
— eint mir dasselbe nicht. Dazu würde erforderlich sein, daß bestimmte Ablösungsgrundsätze festgestellt ch kann Sie amens der Staatsregierung nur bitten, das Amendement des Herrn von Meyer abzulehnen und der Regierungsvorlage, welche übereinstimmt mit den Beschlüssen der Kommission, Ihre Zustim⸗ mung, zu ertheilen.
Nun ein einziges Wort zur Erwiederung auf die Bemerkungen des Hrn. Abg. von Meyer; ich glaube, dieselben beruhen sämmtlich
auf einer unrichtigen Voraussetzung. Der Herr Abgeordnete geht von der Annahme aus, daß die Lehnschulzen von Seiten der Gemeinden dotirt wären, er spricht auf Grund dieser Voraussetzung von einer
Beraubung der Gemeinden, Vermögen nicht zu.
die der Gesetzentwurf ihnen an ihrem zufügen wolle. Meine Herren, diese Voraussetzung trifft Die Lehnschulzen sind nicht von Seiten der Gemeinden dotirt, ondern von Seiten des Landesherrn, der Grund⸗ und Lehnsherren; in den einzelnen Fällen, wo ausnahmsweise eine solche Dotation von Seiten der Gemeinden stattgefunden hat, soll ihnen dieselbe nicht ent⸗
zogen werden.
Der §. 31 der Regierungsvorlage sagt ausdrücklich: 1 Grundstücke, Gerechtigkeiten und Einkünfte, welche den Schul⸗ zengutsbesitzern erweislich von der Gemeinde selbst für die Amts⸗ erwaltung verliehen sind, fallen an die Gemeinde zurück. Ich weiß nicht, wie durch eine derartige Bestimmung die Rechte
der Bauern irgendwie gekränkt werden; ich glaube, die Regierung hat die Rechte der Bauern im vollen Maße bewahrt
— Zu §S§. 48 und 49, die Bil treffend, nahm der Minister des Innern nach dem Abg. v. Kardorff das Wort:
Der Herr Vorredner hat mir Mangel an Zärtlichkeit für mein
uüng der Amtsbezirke be⸗ Graf zu Eulenburg
Kind vorgeworfen.
Ich muß darauf bemerken, daß die Empfindungen, die man gegen 1“ J““ 1u6“ 11“
Kinder hegt, doch nicht wesentlich nach der Zärtlichkeit abzumessen nd. Ich glaube nicht, daß die zärtlichsten Mütter immer die besten, ie zärklichsten Frauen immer die treusten sind.
Ich kann versichern, daß ich das hier in Rede ein lebensfähiges, esbtthenebehigen halte, dem ich die größte Zu⸗ neigung zuwende und dessen Gedeihen mir außerordentlich am Herzen liegt. Wenn ich die Dringlichkeit des Gesetzes, den Wunsch, es zu Stande zu bringen, gerade in diesem Hause nicht immer betong, so liegt das einfach darin, daß ich das nicht nöthig habe; der Wunsch ist ja im ganzen Hause vorhanden. Vielleicht haben Sie noch so viel Geduld, um zu hören, wie ich mich in dieser Beziehung im Herrenhause aussprechen werde; Sie werden dann vielleicht einen besseren Maßstab an meine Zärtlichkeit legen. 11“
In Beziehung auf den speziellen Bunkt, von dem hier die Rede war, bemerke ich nur: ich suche gar keinen Ruhm darin, über. . ein Gesetz unter meiner Mitwirkung zu Stande zu bringen, ondern den Ruhm, ein gutes Gesetz zu Stande zu bringen. Ic werde mich deshalb auch nicht abhalten lassen, in einzelnen
unkten diejenigen Bedenken, die ich gegen die Beschlüsse der
Kommission habe, hervorzuheben, weil das nicht blos mein Recht, sondern auch meine Pflicht ist. Die Folge davon ist noch nicht, da ich alles für unannehmbar erkläre, was dieser meiner besseren Auf⸗
fassung widerspricht. In Bezug auf diesen Punkt bin ich der Ansicht, aß der Vorschlag der Regierung, indem er die Bildung der Amts.⸗ bezirke mehr flüssig halten will, eine größere Garantie für die leichtere
Ausführbarkeit des Gesetzes giebt. Bch halte die Regierungsvorlage ür besser als die Zahlenbestimmung des Kommissionsvorschlages. ch werde bei der namentlichen Abstimmung für den Antrag Denzin immen, weil ich ihn für besser halte, aber keineswegs deshalb,
weil ich einen andern Vorschlag für unannehmbar ansehe.
— Zu §§. 50 — 52, welche von dem nach dem Vorschlage der Kommission neu zu bildenden Amtsausschuß handeln, er⸗
klärte der Minister des Innern: h“
Die Stellung der Regierung zu dieser Frage ist ziemlich einfach.
Wogegen die Regicrung sich, so lange ich mich erinnern kann, erklärt hat, 1 die zwangsweise Zusammenlegung von Gemeinden. Auch im Jahre 1 hat die Regierung auf diesem Standpunkte gestanden, und Dasjenige, was der Herr Abg. Miquetl darüber angeführt hat, ist, glaube ich, nicht ganz korrekt; auch in der damaligen Gesetzgebung würde die Bildung von Sammtgemeinden immer nur in das Be⸗ lieben der einzelnen Gemeinden gestellt und ein Zwang nicht ausge⸗ sprochen. Gegen einen solchen 6 1 heute noch auf das Entschiedenste erklären; allein gegen eine Vereini⸗ ung von Gemeinden, mag man sie nun Sammtgemeinden oder Nlenter nennen, wenn sie aus Freiwilligkeit hervorgeht, kann ich weder aus gouvernementalen, noch aus konservativen Rücksichten mich erklären; es ist eben ein Akt der Selbstbestimmung der Ge⸗ meinden, dessen Resultate vielleicht ganz gut ausfallen können. Der Zweifel daran, ob eine solche Institution werde lebendig werden, hat die Regierung F- eine auf Hervorrufung derselben zie⸗ lende Bestimmung schon in ihrem eigenen Entwurf in Vorschlag zu bringen. Ich stehe auch heute noch auf dem Standpunkte, daß ich glaube, es wird sehr langer Zeit bedürfen, ehe die Institution lebendig werden wird, und darum halte ich die Bestimmung auch heute noch für nicht nothwendig, vielleicht sogar für überflüssig, für schädlich aber auf keinen Fall, und da ein graer Theil dieset Versammlung einen entscheidend großen Werth auf diesen Vorschlag legt, so bin ich seitens der Regierung nicht in der Lage, mich gegen denselben zu er⸗ klären. Ich glaube, es wird die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Gesetz nicht die Folge haben, daß die einzelnen Gemeinden durch den größeren Verband absorbirt werden, sondern ich glaubeg es wird soziemlich Alles beim Alten bleiben. Ist diese Voraussetzung richtig so könnte es sich fragen, ob Veranlassung vorliegt, die Amtsvertretung, oder sonstige Institutionen, die sich daran knüpfen, ins Leben zu rufen, oder ob nicht die Ruͤcksicht auf unnütze Arbeit dahin treiben soch den Vorschlag der Kommtission nicht anzunehmen. Ich rechne zu diesen Arbeiten namentlich die Ausarbeitung von Statuten für jeden ein⸗ zelnen Amtsbezirk; dem gegenüber muß ich aber bemerken, daß die Vorschläge, wie sie in der Kommission formulirt sind, 183 einfach sind. Die Vertretung des Amtsbezirks ist in einfacher Weise konstruirt, wie sie theils in der Natur der Verhältnisse liegt, andererseits Wahl⸗ verhandlungen und sonstige größere Demarchen nicht verlangt. Das giebt mir die Bexuhigung, daß die in die Bevölkerung keine Beunruhigung hineinwerfen wird. Die größte Gefahr, der man sich bei der Annahme aussetzt, ist die, daß diese Bestimmungen viel⸗ leicht eine Zeit 2 ein todter Buchstabe bleiben Aber mehrere an⸗ dere Paragraphen können möglicherweise dieses Schicksal auch theilen, ohne daß man gerade sagen kann, das wäre verwerflich. Meine Herren, ich habe keine Veranlassung, mich gegen die Amendements, die gestellt sind, auszusprechen.
— Zu §. 55, die Amtsvorsteher betreffend, hatten die Abgg. Dr. Hänel und Miquel eine Reihe von Amendements gestellt, welche im Wesentlichen beantragten, die Amtsvorsteher nicht ernennen, sondern wählen zu lassen. Nachdem die Ab⸗ geordneten diese Anträge zurückgezogen hatten, nahm der Abg. v. Mallinckrodt dieselben wieder auf. Hierüber erklärte der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg:
Meine Herren! Ein —2 Worte von meiner Seite werden nöthig sein nach der Erklärung des Herrn Abg. v. Mallinckrodt. Ich danke den Herren Abgg. Miqutl und Hähnel, daß sie Namens der Fraktionen, welche das Amendement gestellt haben, dasselbe furuͤckgegogen haben. Die Regierung würde zu diesem Amendement eine bestimmt ableh⸗ nende Stellung eingenommen haben, und die Befürchtungen, welche
die Herren Ankragsteller an die Konsequenzen davon knüpften, würden
8 84 8 2 8
stehende Kind für
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Pproeedere in folgender ganz einfacher Voraussetung.
wang muß sich die Regierung auch 8
ment
durchaus gerechtfertigt sein. Ich betrachte es als eine wesentliche Er⸗ leichterun für das —252 des Gesetzes, wenn diese Frage hier im Sinne der Regierung oder der Kommission entschieden wird. Wie nun Herr v. Mallinckrodt und seine politischen Freunde sich sachlich der rage gegenüberstellen werden, das weiß ich nicht; will Herr v. Mallinckrodt, indem er das Amendement wiederaufnimmt, blos beweisen, daß doch die große Majorität im Hause für die Ansicht der Regierung sei und also gegen das Amendement des Herrn Miqutl stimme, so könnte ich ja sachlich nichts dagegen sagen, formell nur das, daß ich darin keine große Höflichkeit gegen die Herren, die das Amendement zurückziehen wollen, finden würde; will aber Herr v. Mallinckrodt für das Amendement stimmen, dann bitte ich, daß die Herren Antragsteller die Höflichkeit gegen die Regierung haben,
weck, den sie erreichen wollten, jetzt dadurch zu erreichen, daß sie egen das Amendement stimmen. Das scheint mir die einzige prak⸗ 28 Konsequenz der Konnivenz zu sein, die sie an den Tag legen wollten.
Auf eine Erwiderung des Abg. v. Mallinckrodt entgegnete der Minister des Innern:
Ich werde ein paar Worte auf den Eingang der Rede des Herrn Vorredners erwidern müssen, nicht zur Aufklärung der Versammlung — denn ich glaube, die hat mich nicht mißverstanden — aber viel⸗ leicht doch zur Aufklärung für das Publikum, welches unsere Ver⸗ handlungen liest. enn ich das Wort höflich ö1 — denn ich glaube, auf mich war doch die Replik gemünzt — so ist mir im Traume nicht eingefallen, auf die Nothwendigkeit einer Höflichkeit, die bis zur Aufgabe von Grundsätzen ginge, anzuspielen, sondern ich habe, meine Herren, nur von einem Procedere gesprochen, und dieses
. — Ich habe ge⸗ sagt: will der Herr von Mallinckrodt gegen das Amendement des
Miqutl stimmen, dann ist es nicht höflich gegen den Herrn
iquel, der es schon zurückgezogen hat, ihm noch diese Niederlage im Hause bereiten u wollen as war der Sinn, in dem ich das Wort »Höflichkeit« gebrauchte; ich habe dem Herrn von Mallinckrodt keine erniedrigende Höflichkeit zumuthen wollen.
— In der vs- des Hauses der Ab⸗ geordneten, in welcher die Spezial⸗Diskussion uͤber die Kreis⸗ ordnung fortgesetzt wurde, erklärte der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer “” Persius, zu §. 61, welcher dem Amtsvorsteher das Recht zum Erlaß von Polizei⸗Strafverord⸗ nungen einräumt, und zu welchem der Abg. Reichensperger Olpe) 8½, 12 Zusatzbestimmung beantragt hatte: »Die ver⸗ indliche Kraft dieser Verordnungen ist auf die Dauer von 5 Jahren beschränkt. Die gegenwärtig bestehenden Polizei⸗ Strafverordnungen verlieren ihre verbindliche Kraft, wenn sie nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Verkündigung dieses Ge⸗ letes von neuem beschlossen und verkündigt werden,« nach dem Abg. von Brauchitsch:
Meine Herren! Ich möchte mich im Namen der Staatsregierung der Ansicht des geehrten Herrn Vorredners anschließen und in Ueber⸗ einstimmung mit denselben Sie bitten, dem Amendement des Herrn Abg. Reichensperger Ihre Ze enehen nicht zu ertheilen. Ich lege auch meinerseits das entscheidende Gewicht darauf, daß durch das Amendement Reichensperger eine aktuelle Rechtsungleichheit zwischen den Städten und dem platten Lande geschaffen werden würde. Das Amendement bezieht sich nur auf das platte Land, die Polizeiverord⸗ nungen die für die Städte bereits erlassen sind und in Zukunft noch werden erlassen werden, bleiben also von demselben underührt. Ich glaube, daß in Folge dessen die Rechtsunsicherheit, welche das Amende⸗ eseitigen will, durch dasselbe nur würde vermehrt werden. Ich kann auch den Ausführungen des Herrn Abg. v. S nur in der Beziehung vollständig beipflichten, daß der Zweck, den dieses Amendement verfolgt, auch im Verwaltungswege sich erreichen lassen wird. Ich glaube, daß es sehr wohl thunlich ist, durch ministerielle Reglements eine rechtzeitige Republikation von solchen Polizeiverord⸗ nungen, die in Vergessenheit gerathen sind, anzuordnen, und ich darf die Bemerkung hinzufügen, daß derartige ministerielle Anordnungen bereits bestehen. Ich bin hiernach der Ansicht, daß in der That ein
Bedürfniß zu dem Amendement Reichensperger nicht vorliegt.
— Ueber §§. 66 und 67, die Kosten der Amtsverwal⸗
tung ꝛc. betreffend, nahm der Finanz⸗Minister Camphausen,
nachdem die Abgg. von Gottberg und von Kardorff gesprochen, das Wort: Meine Herren! Der vorletzte Herr Redner sprach davon, daß der Beschluß zu §. 67 der Kommissionsvorschläge in der Kommission ganz einstimmig gefaßt worden sei; er fügte dem eine Erläuterung hinzu, wie dieser Paragraph zu verstehen sei, und nahm insbesondere an, daß die Regierung dadurch unbedingt die Verpflichtung übernehmen würde, ein Gesetz vorzulegen, das die Kosten in dem angedeuteten Um⸗ fange das heißt in dem von dem Kommissionsvorschlage angedeuteten Um⸗ fange überwiese, dabei schien es mir, als ob der Herr Vorredner über iesen Kommissionsvorschlag in seinen Aeußerungen bereits wesentlich hinausgegangen wäre. Der Herr Referent hat eine nähere Erläute⸗ rung zu diesem Paragraphen nicht gegeben. Ich will nicht leugnen, daß mir eine solche gerade bei diesem Paragraphen besonders will⸗ kommen gewesen wäre und beinahe geradezu unentbehrlich erscheint. Verzeihen Sie, meine Herren, wenn ich äußere, daß der Inhalt des Kommissionsvorschlags im §. 67 auf mich den Eindruck macht, als wenn ein Wechsel ausgestellt würde, bei dem der Zeit⸗ punkt der Zahlung unbekannt wäre, bei dem der Betrag der Zahlung unbekannt wäre und bei dem auch noch zweifelhaft wäre, wer eigent⸗ lich der Zahlungsempfänger sein soll. Diese Verpflichtung ist nun
allerdings etwas sehr unbestimmten Inhalts, und es möchte der
heiten seiner
.“ Staatsregierung beim besten Willen schwer fallen, einer so artikulirten Verpflichtung vollständi — ich würde vielmehr befürch⸗ ten, — was auch in Zukunft geschehen möchte, bald die eine, bald die andere Seite des Hauses sich darüber beklagen möchte, daß die Staatsregierung den übernommenen Verpflichtungen nicht nachge⸗ kommen wäre. Wenn ich mich an den Wortlaut des Vorschlags halte, wenn ich in’s Auge fasse, daß der hier angedeutete Gedanke darauf beruht, daß die künftige Organisation der Kreisverwaltung eine Menge S in die Hände nehmen möchte, daß dadurch bei den Staatsbehörden das bisber vorhandene Personal verringert werden könnte, also ansehnliche Ersparnisse eintreten möchten, und daß diese Ersparnisse, anstatt sie den allgemeinen Staatsfonds zu Gute gehen zu lassen, den Kommunalverbaͤnden überwiesen werden möchten, so würde offenbar dieser Gedanke mit demjenigen Vorschlage, den ja die Staatsregierung ihrerseits schon ursprünglich gemacht hat, in einem sehr nahen 2— E stehen. Es scheint mir un⸗ 5 zu sein, daß für die Staatsregierung ein erhebliches edenken nicht obwalten könnte, eine dahin gerichtete Ver⸗ pflichtung zu übernehmen. Wenn es die Meinung ist, hierüber hinaus⸗ zugehen, wenn es die Meinung ist, mehr oder weniger große Fonds — ich würde in diesem Augenblick ja nicht einmal im Stande sein, auch nur zu errathen, was damit gemeint ist, — wenn es die Meinung wäre, mehr oder weniger große Fonds in Anspruch zu nehmen, dann würde wohl diese Frage zusammenfallen mit der Frage, die in diesem Hause ja schon mehrfach erörtert worden ist ob nicht den Provinzen Provinzialfonds zu vev seien. In Bezug auf diese generelle Frage hat mein Kollege, der err 2 des Innern, vor einiger Zeit Anlaß genommen, die nsichten der Staatsregierung hier aus 9 darzulegen. Es ist das geschehen in der Sitzung vom 9. Januar d. J., und es wird ja noch wohl in Aller Erinnerung sein, in welchem Sinne er sich da⸗ mals ausgesprochen hatte. Ich würde von meinem Standpunkte aus nur hinzufügen können, daß meiner Ueberzeugung nach die Staats⸗ eeeee in der Lage sein wird, dem erwünschten Zustande⸗ ommen der organischen Gesetze, die wir für unser Land in's Auge Ffaßt haben — zunächst also die Kreisordnung — auch mit den inanzen des Landes, S es von allen Seiten gewünscht und von der Regierung als entsprechend anerkannt wird, zu Hülfe zu kommen. Wir erfreuen uns TIs ereee⸗ Gott sei Dank, einer günstigen Fi⸗ nanzlage die 8 ⸗ “ be ng fur die 8 der Landes⸗ ertretung und von der Regierung übereinstimmen ewünschten Zwecke kräftig die Mittel zu hee b 88
Landwirtbschaft.
Berlin, 20. März. Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium
at bei seiner weiteren Berathung der Frage wegen Hebung der den Antrag der Kommission: The nereng de⸗ Pferde⸗ ucht⸗Vereine, wo solche, aus landwirthschaftlichen Vereinen gebildet, ch lediglich der eenx. der Landes⸗Pferdezucht mit allen Mitteln und Kräften gewidmet haben⸗, debattirt und dabei den Antrag des Geheimen Regierungs⸗Raths von Salviati: »über den Antrag als nach Lage der Verhältnisse gegenstandlos zur Tagesordnung hinweg⸗ zugehen⸗ angenommrn. — Der Kommissionsantrag: »Verwendung von Prämien, vorzugsweise auf die heranwachsenden bildungsfähigen Generationen, die Mutterstuten der Zukunft« wurde, nachdem auf Antrag des Herrn von Schorlemer die Worte: »die Mutterstuten der Zukunft⸗ gestrichen waren, genehmigt, ebenso der Antrag des Centralausschusses der Königlichen landwirthschaftlichen Gesellschaft zu Celle: »erhebliche Bei⸗ hülfen zur von mäͤhrigen Stuffä en und von Zuchtfüllen su bewilligen« Der Antrag der Kommission: »den Herrn Minister ür die landwirthschaftlichen vessee. zu ersuchen, dahin zu wirken, und sich bei dem Herrn Reichs⸗Kriegs⸗Minister dafür zu ver⸗ wenden, daß beim Ankauf der Armeeremonten der Durchschnittspreis angemessen erhöht werde«, fand seine Erledigung durch Annahme des olgenden Antrags des Grafen von Wintzingerode: »In Erwägung, aß der Herr Kriegs⸗Minister am besten in der Lage ist, zu ermessen, ob die Erzeugung von Remonten wirklich abnimmt und dann selbst zur Erhöhung der Ankaufspreise schreiten muß, über den Kommissionsantrag zur Tagesordnung überzugehen.⸗— Neben dem Kom⸗ missions⸗Antrag: »den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu bitten, für die Prämitrung von Hengsten in den Händen von Privaten, welche die Qualifikation eines Landbeschälers haben und zum Decken öffentlich ausgeboten werden, einen angemesse⸗ nen Fonds durch Erhöhung des allgemeinen Prämienfonds auf den Etat bringen zu wollen,« wurde der Antrag des Central⸗Ausschusses der Königlichen landwirthschaftlichen Gesellschaft zu Celle: »Beihülfen zur Prämiirung von ;— und 2 ¾ljährigen Hengstfüllen zu bewilligen, und soweit die gegenwärtig zu solchen Zwecken zur Verfügung stehen⸗ den Geldmittel eine solche Mehr⸗, beziehungsweise Neubewilligung nicht gestatten sollten, die geeigneten Schritte zu thun, um entsprechen⸗ dere größere Geldmittel für diese Zwecke bewilligt zu erhalten⸗ zur Debatte gestellt. Zu dem Kommissionsantrag stellte Herr von Na⸗ thusius⸗Königsborn das Amendement, die Worte »die Qualifikation eines Landbeschälers haben und« zu streichen. In dieser amendirten Fassung wurde der Kommissionsantrag und ebenfalls der Antrag des Centralausschusses der Königlichen landwirthschaftlichen Gesellschaft zu Celle angenommen. Auch fand der Kommissionsantrag: »Den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen, die bereits in Quedlinburg bestehende und andere sich etwa bildende Fahr⸗ schulen zur Dressur von Wagen⸗ und Reitpferden, sowie zur sach⸗ emäßen Ausbildung von Kutschern, Reitknechten und Stallwärtern, obald sie sich in ihrer Thätigkeit bewährt haben, auf eine an⸗ gemessene Weise zu unterstützen- die Zustimmung des Kollegiums, nachdem der “ für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗
ereitwilligkeit Ausdruck gegeben hatte, die Anstalt in
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