Berlin, 21. März. Gestern fand ein Fami⸗ Beide Kaiserliche der hier eingetroffenen
Preußen. Be⸗ liendiner im Königlichen Palais statt. Majestäten empfingen den Besuch Hohen Gäste. 1 “ en Heute findet ein größeres Diner im Königlichen Schlosse statt, Morgen Abend, zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages, musikalisch⸗dramatische Vorstellung im Königlichen Palais.
8 — Se. Kaiserliche
Kronprinz begrüßte gestern Vormittag 8 ½ Uhr Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen von Sachsen bei Höchstdessen An unft auf dem Anhalter ahnhofe. Um ½11 Uhr ertheilte Höchst⸗ derselbe dem Hauptmann Grafen v. Finckenstein vom Ersten Garde⸗Regiment zu Fuß, Militär⸗Bevollmächtigten in Wien, Audienz und begab Sich um ½ 12 Uhr zur Sitzung der Central⸗ Kommission für die Wiener Ausstellung 1873 nach dem Staats⸗
Ministerium. Um 15 Uhr Nachmittags wurde die Gemahlin des groß⸗ britannischen Botschafters, Lady Russell, von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin in besonderer Audienz empfangen. Abends wohnte Se. Kaͤlferliche und Königliche Hoheit der Generalprobe zum Wappenfest im Tattersall und darauf der Vorstellung im Hpernhause bei, von wo Höchstderselbe Sich zum Thee zu Ihren Majestäten begab. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) ist gestern Abend, zuͤr Theilnahme an der Geburts⸗ tagsfeier Sr. Majestät des aisers und Königs, von Hannover hier eingetroffen. 191. „, 3I6oo14****
— Die Allerhöchsten und öchsten Herrschaften waren am Dienstag im Hotel des Justiz⸗ Ninisteriums bei der Eröffnung des Bazars anwesend, welcher von der Frauen⸗Abtheilung des Gustav⸗Adolf⸗Vereins dort veranstaltet ist, und besuchten auch gestern die Ausstellung für die Zwecke des Diakonissenhauses zu Kaiserswerth im Niederländischen Palais. 8
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen machte gestern Vormittag Ihrer Majestät der verwittweten Königin, den Mitgliedern der Königlichen Familie und den übrigen Fürstlichkeiten seine Besuche, welche Seitens Derselben im Laufe des Nachmittags erwiedert wrüUr..
— Ihre Königliche Mecklenburg⸗Schwerin empfing gestern Mittag mit dem Herzog und der Herzogin Wilhelm im Schlosse Bellevue den aus Schwerin hier eingetroffenen Bevollmächtigten zum Bun⸗ desrath, Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, und besuchte darauf die im Niederländischen Palais für die Zwecke des Diakonissen⸗ hauses zu Kaiserswerth veranstaltete Ausstellung. Ihre König⸗ liche Hoheit beabsichtigt, nach der Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Kaisers noch einige Tage bei Ihrer Majestät der verwitt⸗ weten Königin in Charlottenburg zum Besuche zu verweilen und dann zum Osterfeste nach Schwerin zurückzukehren.
Z“ Die Ausschüsse des Bundesraths für die Brausteuer, für Justizwesen und für die Geschäftsordnung hielten heute Sitzungen ab.
— Heute Mittag 1 ½ Uhr fand im Staatsministerial⸗ Sitzungssaale unter Vorsitz des Ministerial⸗ Direktors Moser eine Sitzung der Reichs⸗Central⸗Kommission für die Wiener Ausstellung statt. 8 4
zch lb ging das Herren haus zum fünften Ge enstand der Tages⸗ ordnung über, dem Bericht der 8. Jomemifston über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Form der Verträge, durch welche Grund⸗ stücke zertheilt werden. (S. S. 3686, Jährg. 1871 d. Bl.) Die Kommission beantragte, dem Gese entwurf die Zustimmung zu versagen, während Herr Dr. Dernburg den Antrag stellte, den §. 2 des Gesetzes in folgender Fassung anzunehmen: „Die §§. 2, 3 und 4 des Geaeges vom 24. Mai 1853 werden auf⸗ gehoben.« An der Di kussion betheiligten sich die Herren r. Dernburg, v. Kleist⸗Retzow, Graf Rittberg und v. Bernuth, sowie der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Förster. Bei der Abstimmung wurde der Kommissions⸗ ntrag abgelehnt und die Vorlage mit dem Antrage des Dr. Dernburg angenommen. — Herr v. Below als Vor⸗ sitzender der 8. Kommission richtete an den Regierungs⸗ Kommissar die Anfrage, ob die Regierung die auf die Hypothekenverhältnisse 9 euvorpommerns, Schleswig⸗Holsteins u. s. w. bezüglichen Gesetzentwürfe, welche gegenwärtig noch der Kommission vorliegen, zurückziehen und einer Um⸗ arbeitung 1“ wolle. Der Regierungs⸗Kommissar, ““ v“ 14““
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Hoheit die Großherzogin von
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werde von dem Schluß
und Königliche Hoheit der
Im weiteren Verlauf der gestrigen (20.) Sitzung
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Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Förster erklärte, die Regierun
habe keine Veranlassung, diese Vorlagen zurückzuziehen; sie er⸗
warte, daß die Kommission sich der Durchberathung derselben
Unterziehen werde. Ob sie thatsächlich zur Erledigung gelangen, der Session abhängig sein.
Es folgten als letzter Gegenstand der Tagesordnung Peti⸗ tionen, welche durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt wurden. Der Präsident schloß die Sitzung um 2 Uhr und beraumte die naͤchste guf Sonnabend Vormittag 11 Uhr an.
Im weiteren Verlauf der estrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde §. 76 des Kreisord⸗ nungs⸗Entwurfs, nachdem auf Antrag des Abg. Reichensperger (Slpe) statt »mit Zangsmaßregeln unterstützen«, die Worte „durch Anwendung der gesetzlichen Zwangsmaßregeln unter⸗ stützen« gesetzt worden waren, angenommen; die §§. 77 — 80
—
wurden pure nach den Vorschlägen der Kommission geneh⸗
migt, ebenso §§. 81 und 82 nach längerer Diskussion zwischen den Abgg. Dr. Glaser, Miquel und v. Brauchitsche
8 3 der Kommissionsvorlage lautet:
der Wahlverband der größeren ländlichen Grundbesitzer besteht
mit Einschluß der juristischen Personen, Aktiengesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien aus gllen denjenigen zur Zahlung von Kreisabgaben verpflichteten Grundbesitzern, welche von ihrem gesamm⸗ ten auf dem platten Lande innerhalb des Kreises belegenen Grund. eigenthum die hoͤchsten Beträge gn Grund⸗ und Gebäudesteuer bis zum Belaufe der Hälfte des Gesammtbetrages dieser vom platten Lande aufkommenden Steuern entrichten, beziehungsweise zu entrich⸗ ten haben würden, wenn sie nach Maßgabe der Gesetze vom 21. Mai 1861 zur Grund⸗ bezw. Gebäͤudesteuer veranlagt wären. Zum Wahlverbande der größeren Grundbesitzer gehört auch der⸗ shnüge. dessen Steuerbetrag nur theilweise in die erste Hälfte ällt. Läßt sich nach dem Steuerbetrage nicht bestimmen, welcher unter mehreren Grundbesitzeen zum Wahlverbande der größeren Grundbesitzer zu rechnen ist, so entscheidet das Loos. Es sollen jedoch diejenigen Grundbesitzer, deren Grund⸗ und Gebäudesteuer den Betrag von 100 Thalern erreicht, in allen Fällen dem Wahlverbande der größeren Grundbesitzer, dagegen diejenigen Grundbesitzer/ deren Grund- und Gebäudesteuer!den Betrag von 75 Tha⸗ lern und deren Besitz 75 Hektaren nicht erreicht, dem Wahl⸗ verbande der Landgemeinden angehören. Nach Erlaß der Provinzial⸗ ordnung bleibt den Provinzialvertretungen überlassen, für ihre Pro⸗ vinz oder auch für einzelne Kreise in derselben den letzteren Betrag von 75 Thlrn. bis auf den Betrag von 50 Thlrn. zu ermäßigen. Diejenigen Gewerbetreibenden und Bergwerksbesitzer, welche wegen ihrer auf dem platten Lande innerhalb des Kreises betriebenen gewerb⸗ lichen Unternehmungen in der Klasse A I. der Gewerbesteuer mit dem Mittelsatze veranlagt sind, treten dem Wahlverbande der größeren Grundbesitzer hinzu.
Dieser Fassung gegenüber stehen die .bese 84 und 85 der Regiesunes zasht⸗ die folgendermaßen lauten:
§. 84. ZSum Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer gchören mit Einschluß der juristischen Personen alle⸗ diejenigen Grund⸗ beftzer deren gesammtes, auf dem platten Lande innerhalb des Kreises belegenes Grundeigenthum nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer und des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Einführung der allgemei⸗ nen Gebäudesteuer zu einem Grundsteuer⸗Reinertrage beziehungsweise Gebäude⸗Nutzungswerthe von zusammen mindestens je 1000 Thalern veranlagt ist.
§. 85. In denjenigen Kreisen, in welchen größere Grundbesitzer sich befinden, deren gesammtes, auf dem platten Lande innerhalb des Kreises belegenes Grundeigenthum mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage beziehungsweise Gebäude⸗ Nutzungswerthe von zusammen mindestens je 6000 Thlrn. veranlagt ist, treten dieselben als Meistbegüterte zum Zwecke der Wahl von Kreistagsmitgliedern zu einem gesonderten Ver⸗ bande zusammen. Dieser ahlverband wählt so viel Kreistags⸗ Abgeordnete, als sich für ihn nach der in Gemäßheit der Bestimmun⸗ gen des §. 70 Alinea 2 und 3 anzustellenden Berechnung ergeben.
Der Abg. v. Mallinckrodt. beantragt §. 84 der Regierungs⸗ Vorlage mit folgendem Zusatze FIeon ü9
»Nach Erlaß der Provinzial⸗Ordnung leibt den Provinzial⸗Ver⸗ tretungen überlassen, diese Zahl auf 750 Thlr. und für einzelne Kreise selbst bis auf 500 Thlr. zu ermäßigen. Diejenigen Gewerbetreibenden, welche wegen ihrer auf dem platten Lande innerhalb des Kreises be⸗ triebenen gewerblichen Unternehmungen in der Klasse A. J. der Ge⸗ werbesteuer mit dem Mittelsatze oder höher veranlagt sind, so wie die⸗ jenigen Bergwerksbesitzer, welche diesen Gewerbetreibenden gleich zu achten sind, treten dem Wahlverbande der größeren Grundbesitzer hinzu.«
Der Abg. v. Denzin wollte gleichfalls §. 84 der Regie⸗ rungsvorlage annehmen, aber mit dem Zusatze: schluß der Provinzialpertretung kann diese Zahl für die ganze Provinz auf 750 und für einzelne Kreise sogar bis auf 500 herabgesetzt werden⸗ und sodann das letzte Alinea des §. 83 des Kommissionsentwurfs als besonderes Alinea in folgender Fassung hinzuzufügen: »Die Besitzer von gewerblichen Etablisse⸗
ments und Bergwerken, welche« u. s. w. wie im Kommissions⸗ Entwurf.
Der Abg. in der Kommiissions⸗ ersetzen durch die
Besitz
lbg. Dr. Virchow beantragte, vorlage die Worte »von 75 Thatern« zu
Worte »von 50 Thalern« und die Worte »und deren
75 Hektaren« zu streichen. “ 88
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»Durch Be⸗
Endlich verlangte der Abg. Miquel im letz Worte »mit dem Mittelsatze« zu streichen.
Der Regierungs⸗Kommissar, Geh. egierungs⸗Rath Persius, empfahl die Annahme der Regierungsvorlage, event. mit dem Zusatze der Abgg. von Mallinckrodt oder von Denzin. Im Laufe der weiteren Debatte zog der Abg. Miquel sein Amen⸗ dement zurück. Das Amendement des Abg. Dr. Virchow wurde in seinem ersten Theil abgelehnt, im zweiten jedoch an⸗ genommen, die Worte vund deren Besitz 75 Hektaren« sind also gestrichen. Mit dieser Modifikation wurde schließlich nach Verwerfung aller anderen Amendements §. 83 der Kommis⸗ sions⸗Vorlage genehmigt. Die §§. 84 —86 wurden pure nach den Kommissionsanträgen genehmigt; §. 87 in folgender vom Abg. von Denzin beantragter Fassung:
Bleibt die vorbandene Zahl der in dem Wahlverbande der grö⸗
eren Grundbesitzer Wahlberechtigten in einem Kreise unter der ihrem Verbande nach §. 86 zukommenden Abgeordnetenzahl, so wählt dieser Verband nur so viel Abgeordnete, als Wähler vorhanden sind, und fällt die demselben hiernach adgehende Zahl von Abgeordneten dem Wahlverbande der Landgemeinden zu. —
Um 4 ½ Uhr vertagte das Haus die Debatte auf heute, nachdem der Präsident v. Forckenbeck angezeigt hatte, daß er die Glückwünsche des Hauses Sr. Majestät dem Kaiser und König in einem vom Präsidium unterzeichneten Schrei⸗ ben it theilch beabsichtige. Das Haus ertheilte ihm dazu die Ermächtigung.
— Die heutige Ge gieerng des Hauses der Abgeord⸗ neten, welcher am Ministertische der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und der Geheime Regierungs⸗Rath Persius bei⸗ wohnten, wurde durch folgende Interpellation des Abg. von Schorlemer⸗Alst eröffnet:
»Nach den Berichten der Presse in Uebereinstimmung mit den Aeußerungen des Herrn Minister⸗Präsidenten in der 13. Sitzung des Herrenhauses vom 6. März d. J. hat aus Anlaß einer eingeleiteten Untersuchung in Posen eine Haussuchung und dabei die Beschlagnahme eines Briefes stattgefunden, welcher ohne Zweifel identisch ist mit dem Briefe des Abg. Windthorst, wie ihn die »Köinische Zeitung« vom 14. März Nr. 74 und nach ihr die offiziöse Presse, an die Mitthei⸗ lungen des Fürsten Bismarck anknüpfend, veröffentlichen.
Die Auslieferung des gedachten Briefes an die politische Behörde
und dessen Veröffentlichung, welche ohne Vorwissen des Abg. Windt⸗ horst geschehen ist, erscheint, abgesehen von dem Umstande, daß der Vricf nicht an den der Haussuchung unterworfenen Hrn. v. Kozmian in Posen gerichtet war, als eine schwere Indiskretion, welche weder der Inhalt des Briefes noch die herangezogenen Umstände irgendwie motiviren, die sich vielmehr objektiv als ein Amtsmißbrauch quali⸗ jzirt. 6 Der Unterzeichnete richtet an die Königliche Staatsregierung die Anfrage, ob sie von dem vorgedachten Sachverhältniß Kenntniß e. nommen hat und gesonnen ist, Anordnungen zu treffen, um den Ur⸗ heber der in Rede stehenden Veröffentlichungen zur Verantwortung zu ziehen, und der Wiederholung solcher Vorkommnisse nach Möglich⸗ keit vorzubeugen.«
Der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg erklärte, daß 68n die Interpellation erst eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung aus dem Staatsministerium zugegangen sei Da er von der Art und Weise, wie der Brief in die Oeffentlichkeit gelangt sei, nicht die geringste Kenntniß habe, die Einziehung von Erkundigungen aber Zeit erfordere, so sei er vor Ablauf von acht Tagen nicht in der Lage, die Interpellation zu beantworten. b 1
Das Haus fuhr hierauf in der Spezialberathung der Kreisordnung fort. Ohne wesentliche Debatte wurden zu⸗ nächst die §§. 88 bis 96 in der Fassung der Kommission un⸗ verändert genehmigt. — §. 97 lautet:
Die Vertretung der Landgemeinden erfolgt bei Gemeinden: 1) von weniger als 400 Einwohnern durch einen Wahlmann, 2) von 400) und weniger als 800 Einwohnern durch zwei, 3) von 800 und weniger als 1200 Einwohnern durch drei, 4) von 1200 und weniger als 2000 Einwohnern durch vier, 5) von 2000 und weniger als 3000 Einwohnern durch fünf Wahlmänner und für jede fernere Vollzahl von 1000 Seelen durch einen ferneren Wahlmann.
Die Wahl der Wahlmänner der Landgemeinden werden von der Gemeindeversammlung in denjenigen Landgemeinden aber, in welchen eine gewählte Gemeindevertretung besteht oder eingeführt wird, durch die letztere und den Gemeindevorstand aus der Zahl der stimmberech⸗ tigten Gemeindemitglieder durch absolute Stimmenmehrheit gewählt.
Die Wahlen erfolgen nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze beigefügten Wahlreglements. — —
Ausgeschlossen von der Theilnahme an der Wahl in der Ge⸗ meindeversammlung sind diejenigen, welche zum Wahlverbande der größeren Grundbesitzer gehören. 1 3
Dem gegenüber steht der §. 82 der Regierungsvorlage,
elcher lautet: 1 Die Vertretung der Landgemeinden erfolgt bei Gemeinden von weniger als 400 Emwohnern durch den Gemeinde⸗Vorsteher, bei Ge⸗ meinden von 400 und weniger als 800 Einwohnern durch den Ge⸗ meinde⸗Vorsteher und einen Schöffen, bei Gemeinden von 800 Ein⸗ woyhnern und darüber durch den Gemeinde⸗Vorsteher und zwei
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Unter bei gleichem Dienstalter
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den letzteren entscheidet hierbei
das das höhere Lebensalter.
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höhere Dienstalter, und
Landgemeinden von 1200 Scelen und darüber erhalten eine stär⸗ kere Vertretung, wenn in denselben eine gewählte Gemeindevertretung
besteht oder eingeführt wird In diesem Falle
Einwohnerzahl von 1200 und weniger als
bei einer Einwohnerzahl von 2000 und
einen fünften und so weiter
wählen die Gemeinde⸗Verordneten bei einer
2000 Seelen einen vierten weniger als 3000 Secelen
für jede Vollzahl von 1000 Seelen einen
ferneren Vertreter aus ihrer Mitte in die Wahlversammlung des
Bezirks.«
„Der Regierungs⸗Kommissar Geh. Regierungs⸗Rath Persius wünschte in Uebereinstimmung mit der Minorität der Kom⸗ mission, daß die Fassung des Regierungsentwurfs wiederher⸗
gestellt werde. Der Abg. von Ansicht an. Der Abg. angehörigen ein reges Interesse
Wedell⸗Malchow schloß sich dieser Lasker wies darauf hin, daß die Kreis⸗ an dem Kreistage nehmen
würden, wenn sie ihre Vertreter zu denselben besonders wähl⸗
ten. Werkzeug in der Hand des Minister Graf zu Eulenburg gen entgegen. Auch er
Kommissions⸗Vorlage. Durch
tragen.
Eine Versammlung von Schulzen würde ein gefügiges Landraths sein. trat diesen wünsche ein der Kreiseingesessenen an dem Kreistage, den Regiexungsentwurf jedoch besser gesichert, die Wahlen würden in die Kommunal⸗Verwaltung nur politische Die Behauptung, daß die Schulzen dem
Der Staats⸗ Ausführun⸗ lebhaftes Interesse glaube dasselbe durch als durch die
Agitationen hineinge⸗ Landrath
gegenüber eine unselbständige Stellung einnähmen, widerlege
sich durch die praktische Erfahrung.
Nach längerer Debatte, an welcher sich noch die Abgg. von
Gottberg, von Kardorff, von Lattorf ligten, beantragte der Abg.
der Kommissions⸗Vorlage so zu
von Mallinckrodt, fassen:
und Dr. Hänel bethei⸗ das zweite Alinea
»Die Wahlmänner der Landgemeinden werden in denjenigen
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Landgemeinden, in welchen eine gewählte oder eingeführt wird, durch die letztere und denjenigen Gemeinden,
Gemeindevertretung besteht
den Gemeindevorstand, in
wo eine gewählte Gemeindevertretung nicht
besteht, durch den Gemeindevorstand aus der Zahl der stimmberech⸗ tigten Gemeindemitglieder durch absolute Stimmenmehrheit gewählt.« Nach Ablehnung dieses Amendements wurde die Kom⸗
missionsvorlage in namentlicher Abstimmung mit
25 Stimmen angenommen. Bei Schluß des Blattes dauerte
des Monats April,
Aerzten in Aussicht genommen; doch
205 gegen
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die Berathung fort.
— Der JZustiz⸗Minister Dr. Leonhardt hofft im Laufe jedoch nicht vor der die Geschäfte wieder übernehmen zu können. dem Süden ist weder von dem Minister, noch von
Mitte des Monats, Eine Reise nach dessen haben die Letzteren dem
Minister einen kürzeren Landaufenthalt vor der Wiederaufnahme
der Geschäfte dringend angerathen.
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— Im Königlich Niederländischen Palais, Unter den
Linden 36, hat gestern der Verkauf za gonnen, welche unter Hoheit der Herzogin
einer Ausstellung arrangirt sind,
hlreicher Gegenstände be⸗ der Höchsten Protektion Ihrer Königlichen Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin zu
die für die Zwecke des
Diakonissenhauses zu Kaiserswerth in den Tagen vom
20. bis 23. März stattfindet. Die licher Art alle zwei Jahre stattfindet, wie noch nie von allen Seiten
bedacht worden, so daß in
ein stät die Kaiserin und Königin, Königliche
mit Gaben drei glänzender Bazar hergestellt werden konnte.
Hoheit der Kronprinz,
Ausstellung, welche in ähn⸗
ist dies Mal so reich der Liebe größeren Sälen Ihre Maje⸗ Se. Kaiserliche und fast alle übrigen
Mitglieder des Königlichen Hauses, sowie die Mehrzahl der hier
zur Zeit anwesenden Fürstlichkeiten
beehrten die Ausstellung
am gestrigen Eröffnungstage mit Ihrem Besuch, so daß der⸗
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selben dadurch eine reiche Einnahme zufloß. Es wird, da noch überaus viele und glänzende Gegenstände ausgestellt sind, auf
den lohnenden Besuch des
— Die mit dem Courierzuge um 7,35 Uhr Vormittags fällige spätet hier eingetrofen. Cöln, 21. März. 20. d. M., ist ausgeblieben.
München, 19.
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Bayern.
rathes stattgefunden. — Der Justiz⸗Minister Dr. Fö Abend nach Verlin begeben. Für dier
hat Staats⸗Rath von Fischer das Port
nommen.
en ch des Bazars in den durch um des Zweckes willen noch besonders
aus Cöln über Minde Post ist 45 Minuten ver⸗
Die 1. Post aus London, früh vom
März. Unter dem Präsidium des Prinzen Luitpold hat heute eine Sitzung des Staats⸗
nächsten Tagen hier⸗ aufmerksam gemacht.
Fäustle hat sich vorgestern
8
Fei seiner Abwesenheit
euille der Justiz über⸗
— Der General⸗Verwaltungs⸗Direktor der Armee, von
Feinaigle, welcher sich vor einigen?
Wocher in dienstlichen An⸗ 1