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empfehlen. Dasselbe Recht soll
1 2
gen. Dem Vorschlage der dazu Berechtigten soll en wenn derselbe den Bestimmungen dieses Statuts ni 8 solches nach dem ee des Kuratoriums der 0
werden.
§. 13. Die Besetzung der von der Füüftung göeümndech ur re Majestã
Den Stiftern anderweiter Freistellen wird von eintretender Er⸗ ledigung derselben sofort Nachricht gegeben. Geschieht die Wieder⸗ r es nächsten Vierteljahres oder,
wenn der nächste Hauptaufnahme⸗Termin später eintritt, in dem letz⸗ teren, so ist die Hohe Beschützerin berechtigt, auch solche Freistellen auf
stellen erfolgt auf Vorschlag des Kuratoriums die Kaiserin und Königin.
besetzung derselben nicht innerhalb
Antrag des Kuratoriums zu besetzen.
§. 14. Die nächste Aufsicht über die Stiftung steht dem Kura⸗ Mit ebildet,
torium derselben zu. Dasselbe wird von zwei Mitgliedern 1 von welchen das eine durch Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ernannt und das andere durch den Verwaltungsrath des Kaiserin Augusta⸗Vereins aus seiner Mitte gewählt wird. Das letztere Mit⸗
glied übt die dem Vorstande des Kaiserin Augusta⸗Vereins zustehende
Mitaufsicht über die Stiftung aus.
Beide Stellen sind Ehrenämter, mit denen weder Einnahmen noch Entschädigungen verbunden sind. 1 b
Das Kuratorium hat seinen Wohnsitz in Berlin.
§. 15. Das Kuratorium führt die Aufsicht über die Verwaltung der Stiftung und über die Beamten und sonstigen Angehörigen der⸗ selben; ihm liegt ferner die allgemeine Fürsorge ob für alle, ins⸗ besondere die finanziellen Interessen der Stiftung. Dasselbe hat das von den Zöglingen zu entrichtende Kost⸗ und Erziehungsgeld, sowie die für halbe Freistellen zu leistenden Zuschüsse eaaen und die allgemeinen Bestimmungen zu erlassen, welche für die Aufnahme von Zöglingen in die Stiftung zur Anwendung kommen sollen.
§. 16. Das Kuratorium verwaltet alle äußeren und inneren Angelegenheiten der Stiftung selbständig, ohne dabei der Leitung irgend einer Behörde zu unterliegen.
Dasselbe stellt vor 8— eines jeden Jahres den Etat der
Stiftung auf und legt denselben der Hohen Protektorin zur Genehmigung vor; es revidirt und dechargirt die Jahres⸗ resp. Monatsrechnungen, welche von der Oberin abzu⸗ egen sind.
.17. Das Kuratorium ertheilt der Oberin und den Beamten der Stiftung die erforderlichen Faßfsong. Es setzt mit der Oberin die Haus⸗ und Tagesordnung, sowie den Lektionsplan fest und erläßt die zur Ausführung der Fas eönung 1 Reglements.
§. 18. Die unmittelbare Leitung und Verwaltung der Stiftung Allerhöchsten Beschützerin
erfolgt durch eine Oberin, welche von der berufen wird. 8
Die Lehrer, Lehrerinnen und Erzieherinnen, sowie die Wirth⸗ schafterin werden von der Oberin vorgeschlagen und vom Kura⸗
tovrium ernannt.
Die Besoldung der Oberin, sowie der Lehrer und Lehrerinnen, der Erzieherinnen, der Wirthschafterin und des sonstigen Personals wird von dem Kuratorium bestimmt.
Die Annahme und Entlassung des Dienstpersonals erfolgt unter Kenntnißnahme des Kuratoriums durch die Oberin. Der Oberin steht die Disziplin über das Dienstpersonal zu.
§. 19. Die Verwaltung aller inneren Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere die ganze Oekonomie stehen unter der Leitung der Oberin; sie hat für sämmtliche Bedürfnisse der Stiftung, na⸗ mentlich für die nöthigen Ankäufe zu sorgen. Die Ausgaben inner⸗ halb des Etats leistet die Oberin selbständig und erhält zu diesem Behuf monatlich ein Pauschquantum, über welches sie am Schlusse des Monats Rechnung zu legen hat.
Zu Ausgaben über den Etat und zu solchen Zahlungen, welche im Einzelnen die Summe von 100 Thalern übersteigen, ist die Ge⸗ nehmigung des Kuratoriums einzuholen.
§. 20. Die in der Stiftung festlich zu begehenden Tage sind die
1 Geburtstage Ihrer Majestäten des Kaisers und Königs und der Kaiserin und Königin.
§. 21. Das Kuratorium der Kaiserin Augusta⸗Stiftung
pertritt dieselbe nach Außen Behörden und Privatpersonen gegenüber, insbesondere auch vor Gericht und in Prozessen.
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schen Ministerium der geistlichen,
Dasselbe ist befugt, Namens der Stiftung alle Rechtsgeschäfte,
auch solche, zu denen die Gesetze eine Spezialvollmacht erfordern, mit poller rechtlicher Wirkung abzuschließen.
Die Legitimation der Mitglieder des Kuratoriums vor Gerichten
und anderen Behörden wird durch ein von dem Königlichen Preußi⸗
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten auszustellendes ihre Eigenschaft bekundendes Attest
geführt.
von für die laufende Korrespondenz die Unterschrift eines der beiden Mit⸗
glieder des Kuratoriums genügt.
Die Insinuation gerichtlicher Verfügungen und Vorladungen er⸗
folgt mit verbindlicher Kraft für die Stiftung an eines der beiden Mitglieder des Kuratoriums.
Urkunden, sowie die
Beschlüsse beiden Mitgliedern
1 des Kuratoriums müssen desselben
vollzogen sein, während §. 22. Abänderungen di
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eses Statuts können von dem Kurato⸗
h11““ 8 8 vE1“ 8½ 1 111““
denjenigen Korporationen oder Insti⸗ tuten zustehen, welche mit andern, ähnliche Zwecke verfolgenden Korporationen oder Instituten zusammen der Kaiserin Augusta⸗ Stiftung einen einmaligen Beitrag von mindestens 1000 Thalern g.e ee. wenn jede solche Anstalt mindestens 100. Thaler dazu eistet und dieselben sich untereinander über das S. eini⸗ tsprochen werden,
t zuwiderläuft.
. all, so llen dem Vorschlagenden die Gründe der Ablehnung mitgetheilt
rium der Stiftung nur m Aller 5 ssten Bes rin beschlossen werden. Allerhöchsten Beschüte
Berlin, den 10. Januar 1872. Das Kuratorium der Kaiserin Augusta⸗Stiftung. Gamet, Moelle, 1 Präsident. Dem vorstehenden Statut ertheile Ich hiermit Meine Berlin, 24. Februar 1872. 2 Augusta,
Deutsche Kaiserin, Königin von Preußen.
Ge⸗
„Auf Ew. Majestät Ansuchen vom 8. d. M. will ich in Würdigung des patriotischen Zwecks des verdienstvollen Unter⸗ nehmens gern gestatten, daß Ew. Majestät das Ihnen angetra⸗ gene Protektorat sowohl über den in der Konstituirung be⸗ griffenen Verein, welcher sich der Fürsorge für hülfsbedürftige Töchter der in dem Kriege gegen Frankreich auf dem Felde der Ehre gebliebenen oder in Folge des Feldzuges gestorbenen deut⸗ schen Offiziere, Militär⸗Beamten, Militär⸗Geistlichen und Mili⸗ tär⸗Aerzte, sowie der denselben gleichzustellenden Träger des rothen Kreuzes widmen will, als auch über die im Anschlusse daran zu gründende I“ übernehmen, und daß demnächst dem Vereine der Name »Kaiserin Augusta⸗Verein für Deutsche Töchterg und der Anstalt der Name »Kaiserin Augusta⸗Stiftung« beigelegt werde. Ich wünsche dem Unter⸗ nehmen ein segensreiches Gedeihen. Berlin, den 16. Oktober 1871. — “ gez. Wilhelm. An der Kaiserin und Königin Majestät.
Ew. Kaiserliche und Königliche Majestät benachrichtige ich
auf das Schreiben vom 11. v. Mts., daß ich auf Grund des
von den Ministern der Justiz und der geistlichen Angelegen⸗ Füfen inzwischen erstatteten Verichts der von dem »Kaiserin Augusta⸗Verein für Deutsche Töchter« zu gründenden Erziehungs⸗ Anstalt »Kaiserin Augusta⸗Stiftung« die Rechte der juristischen Person verliehen habe. Es wird mir zur Freude gereichen, die Anstalt unter Ew. Majestät freundlicher Fürsorge bald ihre segensreiche Wirksamkeit entfalten zu sehen. Das Statut der Kaiserin vsg tv füge ich wieder bei. Berlin, den 24. Februar 1872. J“ gez. Wilhelm. An der Kaiserin und Königin Majesttt. — 8 8 Anschließend theilen wir die Bestimmungen über die Auf⸗ nahme von Zöglingen in die Kaiserin Augusta⸗Stiftung zu Charlottenburg mit: Zur Aufnahme in die Kaiserin Augusta⸗Stiftung ist erforderlich, daß die Zöglinge 1) ein Lebensalter von 10 bis 13 Jahren erreicht haben und noch nicht konfirmirt sind; 2) einen gesunden Körper besitzen und sich üher die erfolgte Pocken⸗
von
impfung ausweisen; 3) für Unterricht und Epiehumg empfänglich sind, im Deutschen richtig lesen und schreiben können und im Rechnen mit ganzen unbenannten Zahech geübt sind. .“ Den Aufnahmegesuchen sind daher beizufügen: az) ein Geburtsschein, 1 t. b) ein ärztliches Gesundheits⸗ und Impfzeugniß,
2 2
““
c) ein Schulzeugniß oder ein anderer geeigneter Nachweis über
8 den bereits empfangenen Unterricht.
Die Inhaberinnen von halben Freistellen haben ein Jahrgeld Zweihundert Thalern, die Pensionairinnen ein solches von Vier⸗ hundert Thalern und letztere außerdem funfzig Thaler für die von der Stiftung zu besorgende Kleidung in vierteljährlichen Raten praenumerando an die Kasse der Stiftung zu entrichten.
Zur Bestreitung der Ausgaben für Reinigung der Wäsche, die von der Stiftung besorgt wird, ferner für Schuhe, Handschuhe, für die Schulbücher, für Schreib⸗- Zeichnen⸗, Strick⸗, Näh⸗ und Stick⸗ materialien, sowie zur Befriedigung anderer kleiner Bedürfnisse ist für jeden Zögling einschließlich derjenigen, welche ganze oder halbe Frei⸗ stellen inne haben, eine monatliche Vergütung von Fünf Thalern zu entrichten und in vierteljährlichen Raten im Voraus an die Oberin der Stiftung zu zahlen.
Von diesem Betrage wird monatlich Ein Thaler als Taschengeld an die Zöglinge ausgehändigt, welche über dessen Verwendung der Oberin der Stiftung Rechnung zu legen haben. 8
Die Annahme von Geschenken in der Stiftungist untersagt.
Die Zöglinge empfangen in der Stiftung ohne Unterschied
1) Nahrung, Kleidung mit Einschluß der Kopfbedeckung, Wohnung,
Heizung, Beleuchtung und Aufwartung,
3 2) Unterricht in der christlichen Glaubens⸗ und Sittenlehre, in der
deutschen, französischen und englischen Sprache, im Rechnen, in r Erdbeschreibung und Geschichte, in den Naturwissenschaften, soweit sie in den weiblichen Erkenntnißkreis gehören, im Schön⸗ schreiben, im Zeichnen, Klavierspiel, im Singen, im Tanzen, im Turnen und in weiblichen Handarbeiten, — 3) freie ärztliche Behandlung und freie Arzenei.
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ctet, nach Ablauf derselben pünktlich zurückzukehren. Werden sie 2 durch Krankheit behindert, so ist der Oberin ein ärztliches
Geheimer eeeeen und Geheimer Ober⸗ Finanz⸗Rath
Ufer Nr. 30)
die heiß ersehnte erste Hülfe, aber erst um 8 Uhr wurde man des
der Historienmaler, die sich
b Deger und Andere.
Klassen sich befanden. Unter Räumen lagen die großen Ateliers
als »Courszettelkommentar« nebst
Die Zöglinge werden während der Ferien, und zwar im Juli ochen und zu Weihnachten 10 Tage entlassen; sie sind aber ver⸗
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Zeugniß einzureichen. ““ 1 2 . Halbjährlich, zu Ostern und Michaelis, wird über die Fortschritte, den Fleiß und die sittliche Führung der Zöglinge ein Zeugniß ertheilt und solches den Angehörigen derselben zugesandt. 1 Die Aufnahme der Zöglinge in die Stiftung findet in zwei Haupt erminen des Jahres, am Donnerstag nach Ostern und am ktober, sta 4* 8 agg. Entlassung erfolgt nach geschehener Einsegnung, welche durch den Prediger der Stiftung bewirkt wird. Wird die Entlassung früher gewünscht, so muß die Abmeldung ein Vierteljahr vor den Aufnahme⸗Terminen erfolgen, widrigenfalls die Stiftung berechtigt ist, noch die Pension für das nächste Viertel⸗ jahr zu fordern. 82 8 Die Bewerbungen um ganze und halbe Freistellen sind an das Kuratorium der Stiftung zur Zeit vertreten durch den Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und Präsidenten Gamet, Charlottenstraße Nr. 55, und den Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath a. D. Moelle Schöneberger zu richten; Gesuche um Aufnahme als Pensionärinnen agegen an die Oberin der Stiftung, Fräulein Christiansen in Charlottenburg, abzugeben.
Kunst und Wissenschaft. Ueber den Brand in Düsseldorf wird der „Köln. Z. « von dort unterm 20. d. M. Folgendes geschrieben: 1 1 ““ Das Feuer kam Nachts um etwa 2 Uhr im südwestlichen Theile des mit der Akademie usammenhangenden Ständehauses zumn Aus⸗ bruch und war allem
Vermuthen nach aus einem Kaminbrahde ent⸗ standen. Die Flammen verbreiteten
sich mit leider allzugroßer Schnelligkeit und zerstörten den oberen Theil des Ständehauses, dessen Thurm jedoch vollständig intakt blieb, sodann diejenigen Flügel des Akademie⸗Gebäudes, die sich vom Ständehause bis zu dem Theile,
worin sich der Ausstellungssaal befindet, erstrecken. Gegen 3 Uhr kam
Feuers vollständig Herr. Vor Allem sei bemerkt, daß die unschätz⸗ are Königliche Kupferstich⸗Sammlung gerettet ist. Im Uebrigen aber sind die angerichteten Zerstörungen und Verluste sehr groß. Zunächst wurden hiervon betroffen die verschiedenen Ateliers im oberen Theile des Ständehauses be⸗ Dahin gehören die Meister Molitor, Maßen, Ittenbach,
Betroffen und zerstört wurden ffener. das Se⸗ kretariat des Rheinisch⸗Westfälischen Kunstvereins, dessen Archiv mit sämmtlichen Schriftstücken, sämmtlichen Kupferstich⸗Vorräthen, den vorhandenen Kupferplatten und Original⸗Zeichnungen total verbrannte. Von Ateliers fielen ferner die der Meister
fanden.
der Zerstörung anheim Andreas Müller, Professor Keller und Rocting, von deren Inhalt schr wenig gerettet werden konnte. Ganz besonders zu beklagen ist, daß ein für Zifflich bestimmtes großes Altargemälde, welches Andreas Müller vor vier Jahren begonnen und jetzt beinahe ganz vollendet hatte, ein Opfer der Flammen geworden ist. Weiterhin ergriffen die Flammen, von Süden nach Norden gehend, den Flügel der Akademie, in dessen oberen Etagen die Kupferstecher⸗Schule Und die Landschafter⸗ von Bendemann, Wislicenus u. A. Alle vorgenannten Theile und Räum⸗ lichkeiten sind bis auf den Grund ausgebrannt, so daß von der Akademie nur noch derjenige Theil steht, in welchem sich der Ausstellungssaal⸗ befindet. Alle unter diesem Saale gelegenen Ateliers blieben verschont. Ebenso das Provinzial⸗Archiv und die Landesbibliothek, sowie die Räume, welche die Rambouxsche Sammlung enthielten. Verschont blieben auch die augenblicklich im Ständesaal befindlichen, zur öffent⸗ lichen Verloosung bestimmten Gemälde des Künstler⸗Unterstützungs⸗ vereins im Werthe von etwa 40,000 Thlrn. und die Reste der ehe⸗ maligen kurfürstlichen Galerie, unter welchen die Himmelfahrt Mariä von Rubens zu nennen ist. Diese Bilder der voreinst kurfürstlichen Galerie waren zur Vornahme von Herstellungsarbeiten von den Wänden herabgenommen und im Ausstellungssaale untergebracht. Aus den Lehrsäͤlen und dem Konferenzsaale der Akademie konnte da⸗ gegen nur wenig gerettet werden. 4 — Von A. Salings Börsen⸗Papiere (Jahrgang 1870 —–71) ist soeben in der Haude⸗ und Spener'schen Buchhandlung F. Weid⸗ ling) in Berlin die zweite Hälfte des zweiten Theils, die isenbahn⸗ apiere und die Lotterie⸗Anleihen umfassend, erschienen. Der die isenbahn⸗Papiere behandelnde Abschnitt hat gegen den früheren Jahrgang dadurch eine sehr wesentliche Bereicherung erfahren, daß bei den Bahnen auch Uebersichten über die Rentabilität und die Verkehrs⸗ entwickelung der letzten Jahre hinzugekommen sind. Die Erwägung, daß das in diesem Werke mühsam gesammelte statistische Material in kurzer Teit doch wieder veraltet, hat dem Verfasser, wie derselbe in dem Vorwort mittheilt, die Anregung gegeben, in einem täglich erscheinenden Blatt von Zeit zu Zeit die neuesten necrah u den »Börsenpapieren« zu liefern und das Werk so stets im Laufenden zu erhalten. Diese Zeitung wird vom 2. April d. J. ab unter dem Titel Saling's Börsenblatt in Berlin erscheinen; sie stellt sich die Aufgabe, das Publikum über alle wissenswerthen Vorkommnisse des Effektenmartts zu informiren und wird die erwähnten Nachträge »Anhang«, im ersten Quartal ein⸗ mal, später monatlich und, nach Bedürfniß halbmonatlich, bringen. Gewerbe und Handel. Berlin, 21. März. Der Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen hat von seinen im v. J. ge⸗
von Linsen für optische Zwecke; undurchsichtigen rothen Emails. Werth, und außerdem Drei; undurchsichtigen rothen Emails und Bronze. Derselbe soll in werden, nicht zu strengflüssig sein, braun werden, oder son 1 darf er keine bräunliche Haut zeigen. nicht allein die Angaben über die setzun dern auch Proben des ungebrannten und des auf Emails einzusenden«; 4) betreffend die Zusammensetzung der Cemente; 5) betreffend die Verkokung der Steinkohlen.
9 Brände. h
0 1v Glv Nvv OöOOvNv vOOO9,OS9;,üU,IvvGU ISvvvvNv N
stellten Preisaufgaben folgende wiederholt 2 betreffend ein Ver⸗ fahren zur Darstellung eines gelben Lothes; 2) etreffend Herstellun
2 11““ —
3) betreffend die Herstellung eines »Die silberne Denkmünze, oder deren Hundert Thaler für die Herstellung eines (Glasfluß) auf Gold, Silber, Kupfer verschiedenen Schattirungen dargestellt
bei Feerneisen. nicht schwarz oder
st die Farbe verändern. Bei dem Glanzkfließen Es sind bei der Bewerbung — Emails, son⸗ ronze aufgesetzten
Außerdem stellt der Verein eine neue Preisaufgabe für 1872, be⸗
treffend die in den Mühlen vorkommenden Selbstentzündungen. Die silberne Denkmünze oder deren Werth, und außerdem fünf⸗ 82842% Thaler für den Nachweis der Ursachen der in den
ühlen vorkommenden Selbstentzündungen und der dadurch herbei⸗ Dieser Nachweis muß durch praktische Versuche Von der angegebenen Summe von 500 Thalern
egründet werden. v . des Gewerbfleißes in Preußen
at der Verein zur Beförderun
250 Thaler ausgesetzt und der Verband deutscher Müller und Mühlen⸗ Interessenten 100 Thaler, so wie der Herr werbe und öffentliche Arbeiten aus Staatsfonds 150 Thaler zuge⸗
inister für Handel, Ge⸗
sichert. Motive: Es wiederholen sich in den Mühlen Brände, welche in den Mahlmühlen sogar mit Explosionen verbunden sein sollen. Für die Ursachen dieser Brände hat man bisher nur Vermuthungen aufgestellt. Vollständige Aufklärung der Sache, durch Versuche genü⸗ n. unterstützt, ist im Interesse der Sache dringend wünschenswerth. Ratibor, 19. März. Gestern Abend fand auf dem Roth⸗ child'schen Tiefbau in Wittkowitz (in Mähren unweit der chlesischen Grenze bei Mährisch⸗Ostrau) eine Arbeiterrevolte att. Die Grubengebäude sind hierbei beschädigt und die Kasse eraubt worden. Bei dem von Seiten der Gendarmerie und ges Militärs erfolgten Bajonnetangriff und Feuer blieben von den Arbeitern 4 todt und 50 wurden verwundet. Gegen 100. Arbeiter sind verhaftet. Als Motiv wird angeblich die seitens der Pächter verzögerte Löhnung bezeichnet. v“ Verkehrs⸗Anstalten. Madrid, 20. März. Im Mai d. J. werden mit Zustimmung der spanischen Regierung drei unterseeische Telegraphenkabel elegt werden. Das eine zwischen Corunna und Falmouth wird Fpanien direkt mit Großbritannien verbinden; das andere wird die Verbindung zwischen Singapore und Manila mit drei Zweigdrähten auf den Philippinen, und das dritte die Verbindung zwischen Min⸗ danao (Philippinen) und den Molukken herstellen.
Telegraphische Witterungsberichte v. 21. März.
St. Bar. Abw Temp. Ab/ . Allgemeine d- Ort. . L. v. M. v. M. Wind. bbe — 13, 8 NO., schwach. heiter.
— 8. 0SO., mässig. heiter.
— 9,3 NO., schwach. bedeckt.
— 8,7 ONO., schw. heiter.
0., mässig. bewölkt. Stockholm, 338,0 — 6,9 NO., mässig. bedeckt. ¹) Skudesnäs 337,8 — 4,5 ONO., mässig. halb heiter. Memel. 333,5 —2,6 — 1,0 + 1,1 0., mässig. ib. Flensburg. 331,8 — — 1,1 — NO., mässig. sbedeckt. Königsbrg. 332,7 -3,2 1,4 + 3,0 O., schwach. bedeckt, Regen. Danzig.. 331,s —4,4 0,12 +0,7 — bedeckt..) Purbus 329,4 — 4,3 — 0,4 — 1,0 SO., schwach. bewölkt.
Kieler Haf. 335,0 — — 1,2 — 0NO., schw. bezogen. Cöslin 332,2 — 3,0 — 2,0— 1,23 h. bedeckt.
Wes. Lchtt. 330,3 — 0,2 — frübe. *²) Wilhelmsh. 331,1 — 1,4 — SW., still. Schnee. Stettin.. 332,6 — 3,5 1,2 +,2SW., mässig. trübe. . Gröningen 333,1 — — 0,6 — W., schwach. bewölkt. Bremen 331,1 — — 1,6 — W., mässig. Schnee. Helder. 333,9 — 1,1⁄ — NW., mässig. — Berlin 331,6 — 3,4— 1,6 — 1,9 SW., schwach. ganz bedeckt. ⁴) 330,6 — 3,8 — 1,0⸗— 0,3 W., mässig. ttrübe.
Münster .331,1 — 3,1 — 2,2 — 3,0 0., schwach. heiter. Torgau 329,5 — 3,8 — 2,6 — 3,0 NW., stark. bedeckt. ³) Breslau. 327,9 —3,4 — 2,4 — 1,9 SW., schwach. heiter. 1 Brüssel 333,7 — 1,3 — WSW., schw. sehr bewölkt. Cöln 332,6 — 2,0 — 0,3 — 2,8 WSW, mässig. trübe. Wiesbaden 330,0 — — 1,4 — NW., schwach. heiter.) Ratibor 324,5 - 4,3 — 1,5 — 0,1 N., mässig. “ Trier. 326,8 — 4,8 0,s —0,9 SW., mässig. bew., Schnee. Cherbourg 335 1 — 4,0 — WSW., schw. bedeckt. Havre 334,5 — 3,2 W., schwach. strübe. Carlsruhe 330,1 — 0,2 SW., schwach. bedeckt, Reif. Paris 333,5 — ,6 NNW., schw. wen. bewölkt. s) St. Mathieu 335,7 — 4,6 N., schwach. bedeckt.
»„ Constantin. 333,3 — 7,1 SW., schwach. sehr bewölkt. ²)
1) Max. — 5,9. Min. — 8,7. Schnee. Gestern Abend und Nachts Schnee. ²) Gestern Schree. ²) Etwas Schnee. ⁴) Gestern Abend und Nachts Schnee. ³) Gestern Schnee. ⁶) Hagel und Schnee in Intervallen. ⁷) Gestern Schnee, Nachts Reif. ⁸³) Nebel und Reif. ²) Gestern Abend Regen.
Darmstadt, 18. März. Heute Morgen, einige Minuten nach 3 Uhr, war eine ziemlich starke Erderschütterung und schien das
dieselbe begleitende Geräusch, dem Rollen eines rasch fahrenden Wagens ähnlich, von Süd nach Nord zu verlaufen.
Haparanda 344, 4 Christians. 338, 7 Hernõösand 342,0 Helsingfors 339, 2 ve e 340,3
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