1872 / 75 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Versicheru as Jahr 1871 ausgegebenen

an jedem Werktage, in den V

oder bei der Seklion des Deutschen Phönix Später kann die Fehl nh nur Dienstags Frankfurt a. M., den 23. März 1 Der Direktor:

Löwenga

vom 25. Mär gsstunden von

gs⸗Gesellschaft in Frankf Dividenden⸗Scheine der Aktien des Deutschen Phönix werden für jede 1 Coupon: von Litt. A. mit Fl. 60. 86 B. mit » 30. 8 bis 11 Uhr, an der Gesellschafts⸗Kasse in Karlsruhe eingelöst.

und Freitags in den gedachten Vormittagsstunden stattfinden.

önix,

2

8

(Kleiner Hirschgraben 14 Der Verwaltungsrath:

Donner, Prbstbent.

ersicherungsgesellschaft in Frankfurt am Main.

I. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto per 381. Dezember 1821.

Uebertrag von 1870: . 2) Prämien⸗ und Gewinn⸗Reserve.. b) Reserve der vollen, für spä⸗ tere Jahre im Voraus ein⸗ genommenen Prämien...

ab: die davon fällig gewor⸗ denen, auf die laufende Einnahme übergegangenen

Prämi .

oe) Reserve für unre ulirte Schäden Bruͤtto⸗Einnahme an Prämien und Nebenkosten, abzüg lich Ristorno und zwar: a) für Feuer⸗Versicherungen: aa) Prämien für das lauu fende Jahr . Thlr. 830,086. 6 bb) für spätere Jahre lim Voraus eingenommene Prämien..

Thlr. 161,636. 18.

b) für Fracht⸗Versicherungen.2

Zinsen aus den angelegten Kapitalien Aktien⸗Uebertragungs⸗Gebühren....

8

3 Pramien⸗- und Gewinn⸗Reserve als Vortrag Reserve der vorausempfangenen Prämien.

II. Summaris

102,289 750,261 58,824

Bezahlte Entschädigungen, abzüglich des Antheils der Rückversicherrr.. Reserven für unregulirte Schäden theils der Rückversicherer Bezahlte Rückversicherungs⸗Prämien: a) Jahres⸗Prämien Thlr. 172,328. 15. b) für he Jahre im Vor⸗ aus bezahlte Prämien. 25,074.29. 1 Thlr.

—2

308,875 66,257

Thlr.

197,403

Bezahlte Provisionen (abzüglich der von den Rück⸗

versicherern vergüteten) allgemeine Verwaltungs⸗ kosten inkl. Abgaben, Besteuerungen und Verwen⸗ dungen für gemeinnützige Zwecke Dotation für den Beamten⸗Pensionsfond Abschreibungen... V1 Dividende an die Herren Aktionäre. Reserven für später ablaufende Versicherungen und für außerordentliche Bedürfnisse: a) Prämien⸗ und Gewinn⸗ 8 Reserve Thlr. 662,362. 25 b) Reserve der vollen für 1 spätere Jahre vorausem⸗ 8 pfangenen Prämien ab- züglich des bezahlten An⸗ theils für Rückversicherungs⸗ Prämien).. gs

827,618

15

882,30225 165,255 20

827601815

che Bilanz

per 31. Dezember. 1821.

fci-1erevis

Sola⸗Wechsel der Aktionäre in Gemäßheit des §. 11. des revid. Statuts

Gesells Lit. F

Inventar, abgeschrieben.

Fopothekariche Anlagen.. orräthige Staatspapiere u.

Sicherungs⸗Wechsel⸗ Conto

Immobilien⸗Conto

Mobilien⸗Conto Hypotheken⸗Conto Obligationen⸗Conto Depositen⸗Conto

Wechsel⸗Conto

Vorräthige Wechsel auf Frank⸗ furt am Main und andere Wechselplätze..

Baarer Cassa⸗Bestand. Guthaben bei den General⸗

und Haupt⸗Agenturen... Vorräthige Schilder. Vorausbezahlte Provisionen auf die für spätere Jahre vorausempfangenen Prͤä⸗ mien . (Laufende Zinsen von Hypo⸗

theken und Staatspapieren

bis 31. Dezember 1871. Guthaben bei den Rückver⸗

sicherungs⸗Gesellschaften.. Sonstige Aktiva (Saldi ver⸗

schiedener Abrechnungen). *

Cassa⸗Conto Haupt⸗Agenturen⸗ Schilder⸗Conto

Provisions⸗Conto 11

1“

Interessen⸗Conto

Conti der Rückversiche⸗ rungs⸗Gesellschaften Diverse Debitoren

Thlr

[2,513,828

V 97,244 821,476 419,810 8,857 172,514 57456

58,517 7140

19,563

10,932 68,048 11 5,9061

1

Thlr. 1708,658

I

Grund⸗Kapital Gewinnreserve laut §. 53 des frevidirten Statuts . Reserve ö

onto eserve. » 077. 4. Versicherungs⸗Conti Voraus⸗ pro 1872/1880 empfangene ö1 Prämien

für spätere

Jahre » 165.255. 20. Reserve für am 31. Dezember 1871 noch unregulirte Schädbden Noch nicht erhobene Aktien⸗ Zinsen und Dividenden aus früheren Jahren.. Dividende pro 1871

Sonstige Passiva (Saldi ver⸗ sasegecs Abrechnungen).

Kapital⸗Conto 3 1 Gewinn⸗Reserve⸗ Conto

Reserve⸗Conto für un⸗ regulirte Schäden Zinsen und Dividen⸗

den⸗Conti pro 1851 bis 1870 Dividenden⸗Conto pro

1871 Diverse Kreditoren 8

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4,256,296 [23

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den nachbenannten

Landgericht in Metz zu ernennen geruht.

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Berlin, Mittwoch den 27. Mäaͤrz, Abends.

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Neichs⸗ und Köni vFssEEFMAxHempn b enh 1 glich Preußischen Staats⸗Anzei ür das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, .“ unr die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten engggen.

Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen C11A“ 1 3 4 51 8 * önigli Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 7 ½ Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann bereits Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht. 1 ährend der Dauer der Sessionen des Deutschen Reichstags und des preußischen Landta ü vg 1 L gs werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verbandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten 8 884 8 und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger aufgenommen.

odann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbü 82 b 82 erbündeten Regie⸗ rungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staats⸗Regierung dem preußischen Landtage v werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und

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für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind.

Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, wie sie mit

8

demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt ätze üb 8 preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, dense dns E“ hc L1 Vierteljahrshefte des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers erscheinen am Schluff 1 jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den Besonderen Beilagen des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers publizirten Artikel 8 Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 7 ½¼ Sgr. vierteljährlich zu beziehen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,

nach nter 1” die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Hekorationen zu erthei⸗ len, und zwar⸗ des Großkreuzes des Brdens der König⸗ lich würktembergischen Krone: dem General⸗Feldmarschall Grafen von Wrangel und dem General⸗Adjutanten, General der Infanterie von Bonin, Präses der General⸗Ordens⸗ Kommisston; des Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens und des Eöö1öö““ Verdienstkreuzes für die Jahre 1870/71: dem Gencral⸗Lieutenant z. D. Freiherrn von Troschke, Mitgliede der General⸗Ordens⸗Kommission; sowie des Königlich bayerischen Verdienstkreuzes für die Jahre 1870/71: dem General⸗Lieutenant z. D. von

8 8 gn;

Derenthall zu Berlin.

vassraueege

nen. Denigemäß soll für den Umfang des Reichspostgebiets ehce Verfahren bei Packeten ohne Hehee Ein Absender, welcher bezüglich des von ihm eingelieferten 1 Feemhüsbten oder rekommandirten Packetes im Falle der Un⸗ estellbarkeit die sofortige Rücksendung vermieden zu sehen wünscht, hat auf der Adreßseite des Begleitbriefes in hervor⸗ tretender Weise den Vermerk: »Wenn unbestellbar, Nach richt« niederzuschreiben. Diesem Vermerk ist Name und Wohnung des Absenders hinguzufügen, so daß derselbe leicht aufzufinden ist. Der Vermerk kann auch mittelst Stempelab⸗ drucks hergestellt werden. Bleibt ein solches Packet demnächst am Bestimmungsorte unbestellbar, so fragt die daselbst befind⸗ liche Postanstalt zuvörderst bei dem Absender schriftlich an, ob das Packet zurückgeschickt, oder an eine andere Person, sei es in demselben oder in einem anderen Orte des Reichspost⸗ gebiets ausgehändigt werden solle. Für die Benachrichtigung wird das einfache Briefporto von 1 Gr. bz. 3 Kr. in Ansatz 8, Die Antwort muß direkt an die rückfragende Postanstalt frankirt abgeschickt werden und eine klare vollständige Bestimmung über das Packet enthalten. Die Bezeichnung mehrerer Personen, welchen

das Packet der Reihe nach zuzuführen sei, ist nicht gestattet.

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Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Friedensrichter Julius Hamm in Saargemünd zum Staats⸗Prokurator bei dem Landgericht in Metz, und den Königlich bayerischen Bezirks⸗ amts⸗Assessor Gustav Hohe aus Pfaffenhofen, zur Zeit kom⸗ missarischer Staats⸗Prokurator in Metz, zum Rath bei dem

Geht bei der Postanstalt innerhalb 10 Tagen nach Absendung ihrer Anfrage eine Antwort nicht ein, so wird das Packet nach dem Aufgabeorte zurückgeschickt. Ist das Packet auch an den zweiten Adressaten unbestellbar, so kann, wenn der Absen⸗ der ein bezügliches Menlange Pe hat, vor der Rück⸗ elben V

e“ der Post. er Wunsch laut ge⸗

Bekanntma betreffend die Packetbeförderun Aus den Kreisen des Publikums ist worden, eine Milderung der Folgen der Unbestellbarkeit von Packeten dahin eintreten zu sehen, daß auf Verlangen des Ab⸗ senders das unbestellbare Packet nicht sofort nach dem Auf⸗ gabeorte zurückgesandt, vielmehr der Absender zunächst schrift⸗ lich von der Unbestellbarkeit benachrichtigt werde, um eine etwaige anderweite Verfügung über das Packet treffen zu kön⸗

sendung noch einmal in der eise die anderweite Bestim⸗ mung des Absenders durch die Postanstalt eingeholt werden. Sügce Sseser ö an b dritten Adressaten eben⸗ alls ohne Erfolg bleiben, so muß die Rücksendung er Berlin, 25. März 1872. 8 Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

* 8 11