1872 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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l) auf dem Wege über Frankreich:

n itüht vf vfigiffes am 20. jedes Monats, in Vera⸗Cruz nach einer Fährzeit von ungefähr 26 Tagen.

2) auf dem Wege über England: a) aus Southampton mittels Dampfschiffes am 2. jedes Monats, in Vera⸗Cruz nach einer Fahrzeit von etwa 25 Tagen; b) aus Liverpool mittels Dampfschiffes am 10. SSs. Monats, in Vera⸗Cruz nach einer Fahrzeit von etwa 34 Tagen,;

3) auf dem Wege durch die Vereinigten Staaten von Amerika: aus New⸗YPork mittels Dampfschiffes am 12. April, 2. Mai, 22. Mai u. s. w. jeden zwanzigsten Tag, in Vera⸗Cruz nach einer Fahrzeit von ungefähr 12 Tagen. Es empfiehlt sich, die Einlieferungstage für die auf dem Wege über New⸗York zu befördernden Briefe so zu bemessen, daß auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen die Mit⸗ beförderung durch das betreffende weitergehende Dampfschiff gesichert ist. Die Briefe müssen spätestens am Tage vor dem Abgange des von New York nach Vera⸗Cruz fahrenden Dampfschiffes in New⸗York eingetroffen sein, um mit demsel⸗ ben zur Weiterbeförderung zu gelangen. .

Hinsichtlich der Tarife für die Korrespondenz bleiben die bisherigen Bestimmungen megebennd ee 4 Berlin, den 27. März 1872. 8

G 16“; General⸗Postamt. ih Kös Sr1 „80.

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In Illirch⸗Grafenstaden, Kreis Erstein, wird am 1. April cr.

eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst eröffnet.

Straßburg i. E., den 26. März 1872.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. aa

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Königreich Preußenn.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geru Dem Regierungs⸗Rat Dietlein in Stralsund den Cha⸗ rakter als Ober⸗Regierungs⸗Rath zu verleihen; und Den außerordentlichen Professor Dr. Wilhelm Weiß⸗ brodt in Braunsberg zum ordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät des dortigen Lycei Hosiani zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

““ Arbeiten.

Der bisherige Baumeister Wilhelm Leuchtenberg in Elberfeld ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und demselben die Stelle eines solchen bei der Hannoverschen Staatseisenbahn⸗Verwaltung mit dem Wohnsitze in Bremen verliehen worden. 88

Im Ressort der Berg⸗Verwaltung sind die bisherigen Di⸗ rigenken von Staatswerken sämmtlich zu Werks⸗Direktoren,

sowie ““ 1““ Bei der Bergwerks⸗Direktion in Saarbrücken die Berg⸗

Räthe von Hinckeldey und Follenius, der Berg⸗Inspektor von Ammon und der Berg⸗Assessor Haßlacher zu Direk⸗ tions⸗Mitgliedern; der Baumeister Dumreicher zum Bau⸗ und Maschinen⸗Inspektor, und - Bei dem Hüttenamt zu Gleiwitz der Hüttenmeister W ieb ner zum Hükten⸗Inspektor ernannt worden.

Haus der Abgeordneten.

Zum Bureau⸗Direktor des Hauses der Abgeordneten ist der bisherige Geheime expedirende Sekretär und Kalkulator im Königlichen Finanz⸗Ministerium, Rechnungs⸗Rath August Kleinschmidt, ernannt worden.

Der bisherige Stadtgerichts⸗Bureau Carl Gall ist zum Registrator bei 8 r neten ernannt worden.

Bekanntmachung. Das Publikum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß

Frist zur Umeichung der älteren gußeisernen Landesgewichte in er Schwere von ¾ Pfd. bis zu ¼ Ctr., sowie der bisherigen Medizinalgewichte, welche laut dem Cirkularerlaß der Kaiserlichen Normal⸗Eichungskommission vom 16. Dezember v. J. sich bis zum 1. Juli d. J. erstreckt, ihrem Ende entgegen geht.

Die Umeichung der oben bezeichneten Gewichte, d. h. deren Re⸗ vision, erncuerte Berichtigung und Beglaubigung mit dem neuen Eichungsstempel innerhalb des gegebenen Termins erscheint im Inter⸗ esse des gewerbtreibenden Publikums geboten, um jenen Gewichten auch im Falle zukünftiger Revisionen die fernere Zulässigkeit im Ver⸗ kehre A* wahren. 8

erlin, den 26. März 1872. 1 3 Der Königliche Eichungs Inspektor für die Provinz Brandenburg. Kosmann,/ 4 1 11“ Lönigl. Berg⸗Assessor. 8

Stephan. I27 18. 1“

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hNichtamtliches

Preußen. Berlin, 28. März. Beide Kaiserlichen Majestäten, sowie Ihre Königlichen n e der Großherzo und die Großherzogin von Baden und Ihre Kaiserlichen un Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die hln empfingen heute Morgen in der Hauskapelle Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit I“ mit der anwesenden Königlichen Familie, das heilige Aben mahl.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden der liturgischen Andacht im Dome bei.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag um 11 Uhr den Ge⸗ eimen Rath von Stockhausen und nahm militärische Mel⸗ ungen entgegen.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin ertheilte dem Königlich bayerischen Kam⸗ merherrn Grafen Holnstein Audienz. Um 5 Uhr dinirten beide

Majestäten sowie der Großherzog und die Großherzogin von

Baden im Kronprinzlichen Palais.

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Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und vieSbsgenn g von Baden besuchten am Dienstag Nachmittag mit Höchstihren Kindern den zoologischen Garten und nahmen, geleitet von der Direktion, die ganze Einrichtung in Augenschein. Später begaben Sich die Großherzoglich badi⸗ schen Herrschaften in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und des Grafen von Usedom in die Museen. Gestern Vormittag ertheilte der Erghechog dem Ministerial⸗Direktor Weißhaupt, dem Professor Dr. Helmholtz, dem Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Abeken Audienz und machte nachher einige Besuche. Die Kinder der badischen Herr⸗ schaften befanden sich auch gestern Vormittag wieder, geführt von Dr. Meyer, in den Museen. 8 X“

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Auf Grund des Gesetzes vom 1 Februar 1870, betref⸗ fend die Ausführung der anderweiten Regelun der Grund⸗ steuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim, sind gemäß der Anweisung für das Verfahren bei Ermittelung des Rein⸗ ertrages der segensche ge vom 21. Mai 1861 die Grund⸗

euer⸗Veranlagungs⸗Arbeiten für die Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein durch die vorgeschriebenen Organe: den Bezirks⸗Kommissar, die Veranlagungs⸗Kommissare, die Bezirks⸗Kommission und die Veranlagungs⸗Kommissionen eingeleitet worden. Für sämmtliche 20 Kreise der Provinz haben die Veranlagungs⸗ Kommissare die Kreisbeschreibungen entworfen, die Veranla⸗ gungs⸗Kommissionen solche nach eingehender Prüfung und Berichtigung einzelner Punkte genehmigt, zugleich über den Klassifikationstarif für jeden Kreis, für die beiden Kreise Stein⸗ burg und Tondern aber, in welchen eine Theilung in je zwei Klassistkationsdistrikte für nothwendig erachtet wurde, über den Tarif für jeden Distrikt sich vorläufig verständigt und nach einem vollständigen Begange des Kreises und Auslegung einer größeren Anzahl von Musterstücken den Tarif für jeden Kreis bezw. Klassifikationsdistrikt festgestellt, auch ein Klassifikations⸗ protokoll mit der Beschreibung der Bonitätsklassen vollzogen.

Die Klassifikationstarife sind dann von der Bezirks⸗Kom⸗ mission in ihrer Sitzung vom 24. und 25. Juli 1871 einer eingehenden Prüfung unterzogen, nach mehrfachen Berichti⸗ gungen festgestellt und mit diesen Aenderungen in den Kreisen vorschriftsmäßig publizirt, auch nebst den im §. 31, der ge⸗ dachten Anweisung bezeichneten Unterlagen den Landräthen be⸗ hufs Offenlegung zur Einsicht der Betheiligten zugefer⸗ tigt worden. Aus Veranlassung der dagegen erhobenen Einwendungen und auf Grund der über Letztere ab⸗ egebenen Gutachten der Veranlagungskommissionen hat die Lgürkskommission in ihrer Sitzung vom 12. und 14. Oktober 1871 die Klassisikationstarife einer nochmaligen Prüfung unter⸗ worfen und nach Berichtigung verschiedener Positionen die Verwerfung der unberücksichtigt gelassenen Einwendungen be⸗ antragt. 5 8 b

FRücben. die Klassifikationsarbeiten bis zu diesem Stadium gediehen sind, hat sie der Bezirkskommissar mit einem ein⸗ gehenden Gutachten und unter Beifügung einer ausführlichen Beschreibung der Verhältnisse in der Provinz, soweit sie auf den Reinertrag der Liegenschaften von Einfluß sind, dem Finanz⸗ Minister eingereicht. Der formelle Gang des Verfahrens leidet hiernach an keinen Mängeln. Allerdings bedarf das Klassi⸗ sikationsprotokoll des Kreises Sonderburg noch der Vervoll⸗

ständigung; auch ist für die Kreise Ecke nförde, Husum, Norder⸗

dithmarschen, Eiderstedt und Pinneberg Klassifikationsprotokollen nothwendig. nicht, die Klassisikationstarife für die Provinz nahme der in diesem Monate hier zusammengetretenen Central⸗ Kommission zu unterbreiten.

Bayern. München, 27. März. Abgeordne vierstündiger durch un

ein Nachtra Dies hinderte jedoch der Beschluß⸗

zu den

Die Kammer der in der gestrigen Abendsitzung nach Debatte den Etat des Ministeriums des Innern 1 nahm die Positionen mei Anträgen an. Die nächste Sitzung fin Ostern st

Gestern Nachts herr Leonhard v. Hohenh war am 28. Juni 1788 schen Feldzug mit und b

nach den Ausschuß⸗ am Mittwoch nach

ist nach kurzem Krankenlager der Frei⸗ ausen⸗Hochhaus gestorben. zu Dachau geboren, ekleidete in letzter Zeit die Stelle eines Generalkapitäns der Königlichen Leibgarde der n den zwanziger Jahren w ronprinzen, späteren Königs Maximilian II. Kriegs⸗Minister.

Sachsen.

machte den russi⸗

artschiere. 1 amaligen „im Jahre 1847

ar er Hofmeister des

Dresden, 27. März. Registranden der beiden Kammern befand si liches Dekret, des Reichstags den L. Ständeversammlun erklären, daß die verlängert wird, sämmtliche De gemachten und werden können.

Die Erste Kamme en Bericht der

Auf den heutigen 1 ch ein König⸗ mittelst welchem der König wegen Zusammentritt andtag vom 6. April an vertagt und der anheimgiebt, sich damit einverstanden zu bis spätestens zum 4. November er Vertagung aber einzelne oder zur Vorberathung der den Ständen noch unerledigten Regierungsvorlagen einberufen

ertagun während putationen

r berieth in ihrer gestrigen Abend⸗ außerordentlichen Schuldeputation die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an Elementar⸗ Volksschulen betreffenden Gesetzentwurf. Debatte, an welcher der Präsident von Minister Dr. von Gerber u. A. zum betheiligten,

Sitzung d

Nach einer lebhaften Zehmen, der Staats⸗ Theil wiederholt sich hinausgehenden großer Majorität abgelehnt die Vorlage, bezw. die Be⸗ sentlichen wieder hergestellt. berieth die Erste Justizneubauten

wurden die über den Entwurf Vorschläge der Deputation mit sehr und mit der gleichen Majorität schlüsse der Zweiten Kammer im We In ihrer heutigen Vormittagssitzun Kammer das Königliche Dekret betreffs urzer Debatte wurden, im Gegensatze zu die Mittel zum Ankauf immte Terrain einnehmenden Häus Nachdem sie mehrere mündliche Berichte ertheilte die Kammer dem etzlichen Bestimmun⸗ und ihrer Hinter⸗

in Leipzig. den Beschlüssen der Zweiten Kammer, der, das dazu best stimmig bewilligt. der 2. Deputation erledigt hatte, Gesetzentwurfe wegen Abänderung einiger ges gen über die Pensionen der Staatsdiener lassenen in der von der Zweiten Kammer beschlossenen Fassung ohne Debatte ihre Zustimmung. Die Zweite Kammer f sitzung die Berathung der Privatei und setzte auf den der Linie Löbau⸗Weißwasser, n von der Regierung vorgeschlagen Osterfeste aus, genehmigte jedoch die hie Hierauf bewilligte senbahnbau, wobei über den Minister Freiherr ferner 2 Millionen Transportmittelparks, 1/,630,000 hrerer Bahnhöfe und Halte⸗ 000 Thaler zur Einführung des neuen Signal⸗ In rascher Folge genehmigte die Kamn ate für Neubauten in den Landesheil⸗, sanstalten, den Kredit für die Wiener Weltausstel⸗ ie Postulate für die Elbstromk endung der Kaianlagen am rechten Elb Marienbrücke in Dresden. Heute Vorm

ührte in ihrer gestrigen Abend⸗ senbahn⸗Projekte zu Ende Dr. Pfeiffer die Berathung die ursprünglich auf Staatskosten worden war, bis rbei in Frage die Kammer

Antrag des Abg.

zu erbaue nach dem kommenden Staatsverträge. 7 Millionen Thaler zum Staatsei Bau des Chemnitzer Bah von Friesen mannigfache Tvhaler Thaler stellen und 250, ystems.

ersorgung lung und

ofs der Finanz ufschlüsse gab,

ur Verstärkung des ür die Erweiterung me

ner sodann Straf⸗ und

orrektion und Voll⸗ ufer unterhalb der

ittag berieth die Zweite Kammer zunächst die Gesetzentwürfe, welche die Emeritirun rischen Geistlichen und die Emeritirung höhern Schulanstalten, s Errichtung von Pensi der Prediger und der t Das Emeritirungsge übrigen Gesetze fast ohne putation angenommen. heutigen Beschlüsse der Ersten der Leipziger Justizgebäude. zog ihren Antrag zurück, d dem Stadtrath zu Leipzig weger die Stadt in Verhan früheren Kammerbeschlüsse aufrecht.

der evangelisch⸗luthe⸗ ändiger Lehrer an den setzen wegen

owie Nachträge zu den Gesetz ad Waisen

skassen für die Wittwen un Lehrer an den evangelischen Schulen be⸗ wurde gegen 11 Stimmen, die batte in der Fassung der De⸗ Hierauf folgte das Referat über die Kammer in der Angelegenheit Die Majorität der Deputation ie Regierung zu ermächtigen, mit Verkaufs der Pleißenburg an im Uebrigen die

dlung zu treten; sie hielt n Debatten,

beharren. Württemberg. Stuttgart, 26. März.

gestimmt.

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rathen.

Aeußern, des Innern, der Justiz un Ständen ein Gesetzentwurf bee. Revision mungen über eaeeang der Civil

(Edikt vom 12. April 18

Gegenstandes sehr wünschenswerth sei.

hebung der ordentlichen Kontribution für das

nden, aufmerksam zu machen.

Haccius in Genf besuchen, dort verleben.

gesetz. Nach dem Ablösungsge

Reallast⸗Berechtigungen ablösbar, wenn die

Gesetz an.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. März gesezblatg⸗ veröffentlicht folgendes Gesetz vom e

wirksam für die im Reichsrathe vertretenen K Länder:

anordnen.

in denen der Kriegs⸗Minister von Fabrice wiederholt das Wort ergriff, wurde mit 36 gegen 31 Stimmen beschlossen, den An⸗ trag wegen Verkaufs der Pleißenburg beizubehalten und ebense mit 51 gegen 16 Stimmen, bei den früheren Beschlüssen zu Die Erste Kammer hat den Gesetzentwurf über die Steuerverlängerung einstimmig angenommen und ebenso den Gesetzentwürfen über die Besteuerung des aus dem Ausland fließenden Kapital⸗ Renteneinkommens, sowie den Abänderungen des Gesetzes von 1852 über die Steuer vom Kapital⸗, Renten⸗, Dienst⸗ und Be⸗ rufseinkommen nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu⸗

In der gestrigen Abendsitzung der Zweiten Kammer wurde der vom Abg. Mayer von Heilbronn und Genossen estellte Antrag wegen Konzessionirung einer Eisenbahn von ppingen nach Heilbronn und Verständigung über den Betrieb der Bahn mit der badischen Regierung an ie volkswirthschaftliche Kommission überwiesen. Für die Erbauung einer weiteren Staats⸗ erenanstal⸗ (in Schussenried) wurden, mit Einrechnung von rüher schon bewilligten 70,000 Fl., im Ganzen 450,000 Fl. bewilligt. Hierauf fuhr die Kammer in der Berathung der Besoldungsaufbesserungen der Bediensteten der einzelnen Dienst⸗ sweigee, und zwar der Eisenbahn⸗, Telegraphen⸗ und Bodensee⸗ ampfschiff ahrts⸗Bediensteten fort. In der heutigen Abend⸗ sitzung wird die Besoldungsaufbesserung der Geistlichkeit, welche im Ganzen 207,468 Fl. und als weiterer Zuschuß die israelitische Centralkirchenkasse 1800 Fl. bestimmt sind, be⸗

Hessen. Darmstadt, 27. März. In einem an die Zweite Kammer der Stände gerichteten Schreiben der Groß⸗ herzoglichen Ministerien des Se. Hauses und des

er Finanzen wird den der Bestim eamten in den Ruhestand 20) sammt Motiven mit dem Be⸗ merken 1ve daß eine schleunigste Behandlung dieses

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwer in, 27. März. Das heut erschienene Regierungsblatt Nr. 19 enthält u. A.: Edikt zur Er Etatsjahr Joh 1872 73. Aufforderung an die betreffenden Behörden, 8 nach Paris gehenden und dort Arbeit suchenden unbemittelten 28. auf die Schwierigkeit, dort jetzt Beschäftigung zu

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. März Das »Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach« enthält in Nr. 15 u. A. einen der revidirten Gemeinde⸗Ordnung vom 18. Januar 1854 und zu dem Gesetze über die Freizügigkeit vom 6. Februar 1868.

Anhalt. Dessau, 25. März. Der Herzog und die Herzogin sind heute von hier nach Genf abgereist. schaften werden das Osterfest mit dem Erbprinzen Leopold und dem Prinzen Friedrich, welche das Institut des Professor

Nachtrag zu Die Herr⸗

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 26. März. Die Gesetzsammlung hat in jüngster Zeit publizirt: die Notariatsordnung, das A blösungs⸗ und Dissidenten⸗

see sind sämmtliche, Pfarreien, Schulen oder den milden Stiftungen zustehenden ämmtlichen in einer Gemeinde, bez. Feldmark, dem betroffenen Berechtigten Leistungen abgelöst werden. Die Entsch 1 em Berechtigten durch Gewährung eines Kapitals zu leisten, welches in dem 25fachen Betrage der nach dem 10jährigen Durchschnitt zu ermittelnden jährlichen Geldrente besteht. Das Dissidentengesetz schließt sich eng an das betreffende fächsische

den Kirchen,

ädigung ist

euß. Gera, 26. März. Heute kehrte der Fürst, nach vierwöchentlicher Abwesenheit, aus Italien hierher zurück.

13. März 1872, treffend eine Zusatzbestimmung zum §. 18 des Staatsgrund⸗ gesehes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1871,

önigreiche und

Tritt der Fall des Erlöschens eines Reichsrathsmandates aus was immer für einem gesetzlichen Grunde während der Dauer einer Reichsrathssession ein, so kann der Kaiser die Vornahme der neuen Wahl unmittelbar durch die landtagswahlberechtigten Gebiete, Städte und Körperschaften (§. 7) nach Maßgabe des über die Durchführung

unmittelbarer Wahlen in das Abgeordnetenhaus bestehenden Gesetzes