15 einmal wö abend, aus K Steitin: Mittags lin, Ankunft in Kopenhagen: am
Morgens, Abgan Annaft in Seinn: am darauf folgenden Tage
fragen theile
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der Ansprüche der außerhalb Großbritanniens wohnhaften Gläubiger anberaumt ist. Der d. Js. Angesetzte Termin London, den 27. März 1
1838
Linie Stettin⸗Kopenhagen. Dauer der Ueberfahrt Stunden. Die Fahrten finden in der Zeit bis zum 31. Mai chenklich, und zwar aus Stettin jeden Sonn⸗ Kopenhagen jeden Mittwoch statt. Abgang von Ankunft des Schnellzuges aus
nach
Ber⸗
darauf folgenden Tage 3 Uhr Nachmittags, orgens.
VBerlin, den 30. März 1872. 8 . Kaiserliches General⸗Postamt Stephan.
8 Bekanntmachung 8 betreffend die im Konkurs befindliche Leb 8 versicherungs⸗Gesellschaft European.
die an mich gerichteten zahlreichen Mit Bezug auf di gerich 3 Deutsch
i jerdurch allen Betheiligten in büüs hnch noch kein Termin zur Anmeldung und Irlands
auf den 8. April betrifft 1 die britischen Gläubiger. Der Generalkonsul des Deutschen Reiches. Wilke.
aus Kopenhagen:
6
8
rgebenst mit, daß
88
Berlin zu Geheimen Finanz⸗Rälhen und vortragenden Räthen im Finan
8
wied, Hausmann zu Eß sowie den Bergwerks⸗Direktoren 1 schlesien und Strauch zu St. Andreasberg am Charakter als Berg⸗Rath zu verleihen; “ — Den Gymnasial⸗Oberlehrer Carl Friedrich Menzel in Ratibor zum Gymnasial⸗Direktor zu ernennen;
9
feld, beide zu Barmen;
zu Barth den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
8
Königreich Preußen. En Se. Majestät der Köntgr haben Allergnädigst geruht: Die Regierungs⸗Räthe Scholz und Dr. Michelly in
Ministerium zu ernennen; Den VBergrevier⸗Beamten, Bergmeistern: Victor zu Neu⸗ Essen und Birnbaum zu⸗ Magdeburg, Broja zu Zabrze in Ober⸗ Harze, den
Dem Handelskammer⸗Präsidenten, Fabrikbesitzer Wilhelm
sterroth und dem Fabrikbesitzer Carl Ludwig Wesen⸗ sowie
Dem Kaufmann und Schiffsrheder Heinrich Rodbertus
Arbeiten.
je Bureau⸗Diätarien Milbrath, Wittich⸗ Byxon se
Kind zum Geheimen Revisor, der Ei enbahn⸗Sekretär Uter⸗
mann zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator,
und die Kanzlei⸗Diätarien Salewski, Schirmer, Düring, Breier und Gasse I. zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären bei dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten ernannt worden.
Dem Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Redlich, bisher zu Saarbrücken, ist an Stelle des aus dem Staatsdienste geschie⸗ denen Regierungs⸗Raths Hartnack die Wahrnehmung der Geschäfte des Vorsitzenden der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Cassel kommissarisch übertragen.
Der bisherige Baumeister Adolf Daemicke zu Cöslin ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die technische Hilfsarbeiter⸗Stelle bei der dortigen Königlichen Regierung verliehen worden.
Der bisherige Baumeister Anton Nudolf Friedrich zu Königsberg i. Pr. ist zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die Kreisbaumeister⸗Stelle zu Pr. Hol⸗ land verliehen worden. 8
Der bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Hannover beschäftigte bisherige Gerichts⸗Assessor Wilhelm Senftleben ist in Folge seiner definitiven Uebernahme in den Staats⸗ Eisenbahndienst zum Regierungs⸗Assessor ernannt worden. . Justiz⸗Ministerium. 8 Der Rechtsanwalt und Notar Barchewitz in Schö⸗ nau i. Schl. ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht u Landeshut i. Schl., mit Anweisung seines Wohnsitzes da⸗ selbst versetzt worden. “
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Allgemeine Verfügung vom 16. März 1872, be⸗
treffens die Abänderung des §. 6 der Justruktion vom 15. No⸗
vember 1866 über die. geschäftliche Behandlung der Begna⸗
digungsgesuche aus dem ehemaligen Königreich Hannover
Nach den Bestünmungen des Postreglements vom 30. No⸗ vember 1871, §. 17 (Beilage zur Nr. 62 des Post⸗Amtsblatts von 1871) findet die Ertheilung von Einlieferungsscheinen seitens der Postbehörden an Privatpersonen, abgesehen von den Sen⸗
Verfügung vom 15.
Behan Königreich Hannover, wird d in 1 Postbehörde über die an dieselbe abgelieferten Beßnadigunge,
gesuche nur dann, worden, Finlieferungsscheine ertheilt.
Danzig ist das
betreffend die geschäftliche dem vormaligen daß die
November 1866,
lung der Begnadigungsgesuche aus hc9g . 8 deghlb dahin abgeändert,
ommandir
“ *
wenn solche frankirt und re Der Justiz⸗Minister.. Leonhardt. 8
Berlin, den 16.
An die Zustizbehörden in der Provinz Hannover.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8. Medizinal⸗Angelegenheiten.
“ 1 Dem Gymnasial⸗Direktor C. F. Menzel ist die Direktion
des Gymnasiums in Inowraclaw übertragen worden.
Dem Oberlehrer Dr. Abdolf Moller am Gymnasium in rädikat »Professor« verliehen worden.
Der Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Johannes Julius
Schubring zu Lübeck, ist in gleicher Eigenschaft an das Wilhelms⸗Gymnasium zu Berlin berufen worden, 1
Lehrer Dr. Wilhelm Berblinger am
Gymnasium in Rendsburg, ist zum Oberlehrer befördert worden.
Der ordentliche Lehrer Ieop .— Frzehern an 82 Real⸗ ule in Fraustadt ist zum Oberlehrer befördert worden.
5 Am Fymnastum in vnseberg ga. d. W. ist die Beförde⸗
rung der ordentlichen Lehrer Dr. Gustav Adolf Hermann
Der ordentliche
L“ und Paul Christian David Klaucke zu
berlehrern genehmigt worden.
9— 8 889 Seminar⸗Uebungsschule zu Franzburg, Schirmer, ist in gleicher Eigenschaft an das cvangelische Schullehrer⸗Seminar zu Pölitz versetzt worden.
Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Barby ist der
bisherige Hülfslehrer Schüler als ordentlicher Lehrer ange⸗
ellt worden. f Der Lehrer Herzog an der Seminar⸗Uebungsschule zu
Se ist als ordentlicher Lehrer an das evangelische Schuüllehrer⸗Seminar zu Reichenbach O.L. versetzt worden. Der Waisenhaus⸗Hülfslehrer Altmaun zu Bunzlau ist als Lehrer der Uebungsschule bei dem evangelischen Schullehrer⸗ Seminar daselbst angestellt worden.
Die Innmmatrikulation für das bevorstehende Sommer⸗ Semester beginnt am 6. April d. J. und findet bis auf Weite⸗ res woͤchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends um 12 Uhr im Senatssaale statwtt. Behufs derselben haben 1““ 1) die Studirenden, welche von einer anderen Uni⸗ versität kommen, ein vollständiges Abgangs⸗ Zeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten nebst dem Schul⸗ Zeugniß, 2) diejenigen, welche die Universitäts⸗Studien erst beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß, und falls sie Ausländer sind, ausreichende Legi⸗ timationspapiere vorzulegen. 1—
In Betreff derjenigen Inländer, welche ohne das vor⸗ schriftsmäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des König⸗ lichen Universitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug Berlin, den 27. März —— Iate Immatrikulations⸗Kommission hiesiger Königlichen
G — 27
898
Lehnert. welche gar keiner Maturitäts⸗ beim Besuche einer inländischen
Dove.
Diejenigen jungen Leute, prüfung sich unterzogen haben, Universität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ und Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an hiesiger Univer⸗ sität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kurakorium ge⸗ richtet werden und haben Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung, sowie ein solches über die erwor⸗ bene wissenschaftliche Ausbildung bveizulegen. Die Immatriku⸗ lation erfolgt übrigens nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Immiatrikulation sowohl auf der Matrikel, als auch auf der Erkenzungskarte und dem Anmeldebuche vermerkt. Gesuche um Werlaggerung der Ma⸗ trikel sind vor Ablauf des dritten Semtesters bei de zeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueverreichung der Matri⸗ kel, des Anmeldebuchs und der Erkennungskarte anzubringen.
Berlin, den 27. März 1872.
Königliches A11“ 18
dungen mit Werthsangabe und von Postanweisungen, nur wrekommandirte Briefe statt. Der §. 6 der a
gemeinen *
— Lehnert.
2. Januar d. J. die Bekanntmachung vom 21. Dezember v. J. (Staats⸗Anzeiger “ die
b 1 ¼ Thlr. ausmachen, ein Agio von ½
mü unter⸗
Das 17. Stück der Gese San 8 Fegeben 18. Pnisa vs tz uimlung, welches heute aus⸗ I as Gesetz, betreffend die den Medizinalbeamten dar di Sehe hema “ Pder sanitäts⸗ Fett 2. e d ü 8.— 4 egas 1ee an⸗ 42 gewährenden Vergütungen Vom Nr. 7987 das Gesetz, betreffend die Pensionirung d 8 mntecheßen Staatzbramien, sowie der n,gs eeren Unterrichtsan äte ng Ifregpehn 99 stalten mit Ausschluß der Universitäten. „Berlin, den 30. März 1872. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
1“]
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
betreffend die schon jetzt zuläffige Einlösung der zur Rückza nd die schon jetzt zuläf g der zur Rückzahlun am 1. Juli 1872 gekündigten Schuldverschreibungen Thahfang
1 prozentigen Anleihe vom Jahre 1859, gegen Gewährung eines
gio. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom (Staats⸗Anzeiger Nr. 2), wonach die durch
Nr. 201) zur baaren Einlösung am 1. Juli d ekündi
Schuldverschreibungen der fünfprozenti 8 Btdatg alläre ge Fons Jahre 1859 bei der 8 Einlösung bestimmten Staatsschulden⸗ Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, sowie bei den Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen, und bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. schon vor dem Kündigungs⸗ termine in der in der zuerst bezeichneten Bekanntmachung vorgeschriebenen Weise eingelöst werden können, bringen wir auf Grund der Bestimmung im Absatz 2 des §. 4 des Gesetzes vom 18. Dezember v. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 593) in Gemäßheit höherer Anordnung weiter zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß die gedachten Kassen ermächtigt sind, denen, welche die Eine. jener Schuldverschreibungen in der Zeit vom 1. bis 30. April d. J., bewirken, auf je 100 Thaler Kapital, mit Einschluß der vom 1. Januar d. J. ab aufgelaufenen Zin⸗ sen und eines Agios den festen Betrag von 101 ¾ Thlr. zu zahlen. Dieser Betrag enthält für den Termin des 1. April, an welchem die Zinsen für die ersten drei Monate des Jahres
Berlin, den 28. März 1872. Teht 9 3. zaun3 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering.
Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗
Nath und Direktor der Handels⸗ und Gewerbe⸗Abtheiluna des
Handels⸗Ministeriums, Moser, aus Wien.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des XIII. (Königlich württembergischen) Armee⸗Corps, von Stülpnagel, nach Stuttgart.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 4. Ingenieur⸗Inspektion, Klotz, nach Schlesien.
Nlichtamtliches.
Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 30. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Obersten von Albedyll entgegen.
Um 3 Uhr fuhren Allerhöchstdieselben spazieren und empfingen
alsdann den Präsidenten von Ernsthausen aus Straßburg.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienste im Dome bei. — Beide Kaiserliche Majestäten waren gestern bei der Aufführung des Oratoriums in der Singakademie anwesend. — Ihre Mgjestät die Kaiserin⸗ Königin geleitete Abends Ihre Königlichen Hoheiten den Groß⸗ dechag und die Großherzogin von Baden auf den Bahnhof, woselbst sich die hohen Gäste verabschiedeten.
Eeu6*X Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormittag um 10 Uhr in den Dom, und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin wohnte dem Gottesdienst in der Eng⸗ lischen Kapelle in Begleitung des Prinzen Wilhelm, des Prin⸗ zen Heinrich und der Prinzessin Charlotte bei. Um 1 ½ Uhr begaben sich die Kronprinzlichen Herrschaften mit Höchstihren Kin⸗ dern nach Charlottenburg. Zum Diner erschienen beide Kaiserliche Majestäten und die badischen Herrschaften im Kronprinzlichen Palais. Um 8 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit nach der Singakademie und um 10 Uhr nach dem Potsdamer Bahnhof zur Verabschiedung
Herrschaften. .“ 8
In der Sitzung des Bundesraths 8 in welcher der Staats⸗Minister Zecbrbsen Vor⸗ wurde über mehrere Resolutionen des Kongresses 1 r Landwirthe, betreffend Steuerreformen ꝛc., und dem⸗ p über einige Eingaben Beschluß gefaßt. Sodann wur⸗ den drei Entwürfe zu Gesetzen für Elsaß⸗Lothringen berathen und angenommen, nämlich der Gefetzentwurf über die amt⸗ liche Geschäftssprache, der Gesetzentwurf über den Waffen⸗ gebrauch des Militärs im Friedensdienste und der Gesetzent⸗ wurf, betreffend die für die Universität Straßburg im
1872 zu verwendenden Mittel.
— Das Staats⸗Ministerium trat h e8. 2 rium trat heu Sitzung zusammen. 114“*“ 8.
ellun Ermittelun
b8 Reinertrages der Liegenschaften beh ifs anderweiter
S der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein,
8 düroßs und Hessen⸗Nassau, sowie im Kreise Meisenheim zu
vee hie netten. TT1’“ am 14. d. M. hier retene Central⸗Kommission hat ihre Arbei
am 21. d. M. beendigt. 8 süt sihre Fsgrscs
— In Folge des Gesetzes vom 11. Februar 1870, b
Ausführung der anderweiten Rleceaeth der E11“ den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗ Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim, und nach Vorschrift der darin bezogenen Anweisung für das Verfahren bei Ermit⸗ telung des Reinertrages der Liegenschaften vom 21. Mai 1861 sind die Grundsteuer⸗Veranlagungsarbeiten für die Provinz Hannover eingeleitet und, nachdem sie bis zu dem im § 32 jener Anweisung bezeichneten Stadium gediehen waren, zur Prüfung vorgelegt und der vom 14. bis 21. d. Mis⸗ hier versammelt gewesenen Central⸗Kommission zur Beschluß⸗ fassung über die von den Veranlagungs⸗Kommissionen für die
27. März sitz führte deutscher 8
einzelnen Kreise vegeranszeerse von der Bezirks⸗Kommission
aufgestellten Für sämmtliche beschreibungen von den
Klassifikations⸗Tarife
8 unterbreitet worden. 37 Kreise der
d Prching sind die Kreis⸗ 1b⸗ Veranlagungs⸗ Komnmissaren . Tund von den ordnungsmäßig vontnleseren eranlagungs⸗Kommissionen nach vorheriger Berichti⸗ ung einzelner Punkte genehmigt worden. Zugleich haben sich — eine Theilung des Kreises in mehrere Klassifikationsdistrik — eine Theilung de Klassisikationsdistrikte ist nirgends für erforderlich erachtet worden — veekzu ver⸗ Fis und demnächst nach einem vollständigen Begange des Kreises und nach Auslegung einer großen Anzahl von Muster⸗ stücken auf Grund der bei der örtlichen Untersuchung gemach⸗
ten Beo 88 8 5 e⸗
ten Beohachtungen den ürifsesürendhälte ades Kiassiftkations⸗ protokoll schließlich festgestellt. Schon in diesem Stadium des Geschäftes hat die Bezirkskommission von den Arbeiten in, den Kreisen durch einzelne dahin abgeordnete Mit⸗ glieder nähere Kenntniß genommen und dann in ihrer Sitzung vom 24. bis 29. Juli 1871 über die Klassifikationstarife Be⸗ schluß gefaßt. Die aus diesen Berathungen hervorgegangenen, mehrfach abgeänderten Tarife sind sodann ordnungsmäßig pu⸗ blizirt und nebst den dazu gehörigen Unterlagen behufs Offen⸗ legung zur Einsicht der Betheiligten den betreffenden Kreis⸗ Hauptmännern zugefertigt worden. Ueber die angemeldeten Reklamationen, die sämmtlich den Veranlagungs⸗Kommissionen zur Begutachtung vorgelegt worden, hatte die Bezirks⸗Kommission in ihrer Sitzung vom 19. bis 21. Oktober 1871 Beschluß ge⸗ faßt, daran einige Aenderungen der publizirten Tarife geknüpft, und hatte sodann der Bezirks⸗Kommissar die zum Abschluß ge brachten Arbeiten mit einem eingehenden Gutachten dem Finanz⸗ Minister eingereicht.
— Die »Berliner Borsen⸗Zeitung« bringt in ihrem Abend⸗ blatte vom 16. März c. (Nr. 129) eine Notiz über die Ver zögerung des von der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesellschaft aus⸗ zuführenden Baues der Bahn von Görlitz bis zur Landes⸗
renze bei Seidenberg in der Richtung auf Reichenberg. Danach
oll sich der gedachte Bahnbau deshalb verzögern, weil der Handels⸗ Minister die Errichtung einer Kopfstation in Görlitz verlange, die Verwaltung der Berlin⸗Görlitzer Bahn aber hierauf unter keinen Umständen eingehen wolle, während ein von ihr neuer⸗ dings ausgearbeitetes Projekt, demzufolge in der Nähe des großen Neisse⸗Viadukts bei Görlitz die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn überschritten und die neue Bahn von dort unter
heruües “ vhabutc⸗ auf die Höhen am linken Neisse⸗Ufer geführt werden so eichfalls auf Wid . osne de 18 „gleichf f Widerspruch ge
Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahr ist ind Sachverhalt folgenber: 5 Fecherh. ist. ggibs f Die Verlängerung der Berlin⸗Görlitzer Bahn nach Seiden⸗
von den badischen
berg bedingt eine Durchkreuzung der von Kohlfurt über Görlitz
iese Kommissionen über den Klassisikationstarif für den Kreis
Jahr 8
N1212
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