1872 / 83 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ladenpreise verschiedener Viktualien Tagen des Monats

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Weizenmehl Nr. 1 . 2 —— EE1ö11“ 1111“ 11 Gerstengraupen Gerstengrüze Buchweizengrüze

Kaß. 8.58 LE11““ Kaffee, Java⸗, inittter. EE1““ 3 gelber (in gebrannten Bohnen) Salz, gewöhnliches Speise⸗ Schweineschmalz

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1“ 11I18 vE rS 1e Regierung lasse ich hierbei .. Exemplare einer Cirkular⸗Verfügung, betreffend die Einrichtung des forst⸗ lichen Versuchswesens, nebst Beilage zur Vertheilung an die Oberförster und Forstmei und zur eigenen Nachachtung zugehen. Ich vertraue, daß auch die Herren Forstmeister und er Herr Ober⸗Forstmeister dem wichtigen Gegenstande ihre rege Theilnahme und Mitwirkung zuwenden, und sich insbesondere in denjenigen Revieren, in denen eine Nebenstation eingerichtet werden wird, worüber weitere Verfügung vorbehalten bleibt, bereitwillig an der Förderung des Zwecks durch anregende Leitung und Ueberwachung der Versuchsarbeiten betheiligen werden. u“ Berlin, den 14. März 187227. Der Finanz⸗Ministe Camphausen An die Königliche Regierung zu N.

Schon seit längerer Zeit ist es als ein großer Mangel anerkannt daß das forstwirthschaftliche Versuchswesen nicht genügend ausgebildel ist und noch einer einheitlichen planmäßigen Ortzantatien entbehrt. Hicsem Mangel ist es hauptsächlich beizumessen, daß die Forstwirth⸗ Uaf in ihrer Entwickelung seit einer Reihe von Jahren hinter den

Fortschritten zurückgeblieben ist, deren die Landwirthschaft auf Grund eines woblorganisirten Versuchswesens sich erfreut. In dem Gebiete der Waldivirthschaft hat bald die spekulative Theo⸗ rie, bald die einseitige Erfahrung das Uebergewicht für die Normirung der wirthschaftlichen Thätigkeit erlangt, und ein Hin⸗ und Herschwan⸗ ken herbeigeführt, welches nur durch eine organische Vereinigung bei⸗ der Richtungen vermittels eines planmäßigen Versuchswesens beseitigr werden kann. Auf keinem Felde wirthschaftlicher Thätigkeit ist das

Bedürfniß durch zahlreiche, exakte, lange Jahre hindurch fortgesetzte

komparative Versuche die Effekte der wirkenden Kräfte (Natur, Kapi⸗ tal, Arbeit) klar bu stellen so dringend, als gerade bei der Forstwirth⸗ schaft. Die verschiedensten Ansichten der Forstwirthe z. B. über den Einfluß des Streurechens, über die Abwendung klimatischer Gesahren, uͤber die Bearbeitung des Bodens zur Saat und Pflanzung, über die Wahl der Saamenmenge und der Pflanzweiten, über die Durch⸗ orstungen u. s. w. stehen einander gegenüber und harren einer Ent⸗ cheidung, von welcher auch das finanzielle Ergebniß der Waldwirth⸗ schaft sehr wesentlich abhängig ist.

u einer solchen Entscheidung läßt sich aber nur auf dem Wege

gehörig organisirter Versuche gelangen. Es sind hierzu zwar bereits manche Anläufe auch bei der preußischen Staats⸗Forstverwaltung genommen Es sind in Preußen Versuche mit verschiedenen Pflanz⸗ weiten, verschiedenen Saamenmengen, Versuche über die Dauer un Verwendung des Buchenholzes, Versuche über die Folgen des Streu⸗ rechens u. s w angestellt, aber in Ermangelung gehöriger Organi⸗ ation für dauernde Beobachtungen, Vervielfältigung und Fortsetzung der Versuche, für wissenschaftliche Prüfung und Sichtung des Ma⸗ terials sind diese Versuche theils nach und nach, namentlich in Folge eingetretener Wechsel in den Personen der Beamten aufgegeben, theils ohne Resultat geblieben. In den andern deutschen Staaten ist die Lage der Sache im Wesentlichen dieselbe, obschon namentlich in Sachsen und Bayern durch Errichtung forstlich metcorologischer und physikalischer Stationen die Anfnge schon weiter gediehen sind. Man war überall vor der Schwierigkeit zurückgeschreckt, welche das forstliche Versuchs⸗ wesen dadurch bietet, daß zuverlässige Resultate nur nach einer langen Reihe von Jahren durch konsequent sortgesetzte Versuche und ununterbrochen aufmerksame Beobachtung erlangt werden können, während in an⸗ deren Wirthschaftsgebieten z. B. auch in der Landwirthschaft, oft schon ein Jahr, jedenfalls aber doch schon wenige Jahre zu einem de⸗ finitwen Abschluß führen. Aus der Erkenntniß der früberen Ver⸗ säumnisse und der Nothwendigkeit thatkraftigen Vorschreitens sind zu⸗ nächst die Schritte hervorgegangen, welche seitens der Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe im Jahre 1868 gethan sind, um bei sämmtlichen deutschen Regierungen auf eine einheitliche Förderung der Sache hinzuwirken. In Folge dessen ist von mehreren deutschen Regierungen mit der Errichtung forstlicher Versuchsstationen vorgegangen, und es sind auch für Preußen die vorbereitenden Schritte hierzu gethan.

„Das forstliche Versuchswesen bezweckt durch Anstellung plan⸗ mäßiger vergleichender Versuche die Wirkung zu erfor 82 wissenschaftlich zu begründen, welche durch die faemnmerfehschennmed Maßnahmen unter den verschiedenen Standortsverhältnissen zur Er⸗ reichung der forstwirthschaftlichen Zwecke hervorgebracht wird, um da⸗ durch 1 einer wissenschaftlich begründeten Erkenntniß der zweckmäßig⸗ sten Iesehchensnüng in 8 1 diese Versuche setzen voraus, daß der Einfluß klar gestellt i chen die verschiedenen Faktoren des Lesenn Plleng 89 Lach auf das Gedeihen und Verhalten des Waldes ausüben und erfordern 8 18 vings nen 89b— ʒve. dieser Faktoren und rer Wechselwirkung mit dem zur Erzielung wirthschaftlicher E erforderlichen Kapital und Frbelisaufrwande. Festlicher Erese Es werden daher stets Unter 8. chungender vorliegenden Verhält⸗ nisse und ihres naturgesetzlichen Zusammenhanges den Versuchen durch Maßnahmen bestimmte Zwecke zu erreichen, vorher⸗ gehem resp. dic wensechebegsatten müssen ie anzustellenden Versuche sind hiernach meist forsttechni Natur, bedürfen aber zu ihrer Begründung und * der forsttechnischen, naturwissenschaftlicher (meteorologischer, physikali⸗ physiologischer) Untersuchungen und theilweise auch Durch diese Erwägung wird die Gliederung der Organe Versuchswesens bedingt. Es ist nicht moͤglich, an afg. den Benc es nen Orten, an denen die Versuche ausgeführt werden müssen, die erforderlichen naturwissenschaftlichen Kräfte zur Anstellung der nöthi⸗ gen Untersuchungen zu beschaffen, und es empfiehlt sich daher, dieselben für mehrere einzelne Stationen gemeinschaftlich auf einer

konzentriren und von ihr für die Nebenstationen leiten zu lasse Hiernach soll folgende Organisation stattfinden: 1) Das forstliche Versuchswesen tritt in organische Verbindung mit den Forst⸗Akademien und unterliegt der wissenschaftlichen Ein⸗ wirkung der akademischen Lehrkörper unter der Oberleitung der Cen⸗ 1e sachlich 5 A Zwerden sachlich 5 Abtheilungen gebildet: eine forstli eine chemisch⸗physikalische, eine meteorologische, eine vn nen Fünhe gische und eine zoologische, und örtlich eingerichtet: eine ei der Forst⸗Akademie zu Neustadt⸗Eberswalde und mehrere Neben⸗ E 8 EEE“ ie bei der Forst⸗Akademie befindliche Hauptstation vereinigt alle 5 Abtheilungen in sich. Die auf geeigneten Oberfoͤrstereien 54 errichtenden Rebenstationen enthalten nur eine forstliche und eine meteorologische Abtheilung oder nur eine von beiden. 3) Die Bearbeitung des E“ bei der erfolgt durch die akademischen Lehrer und die zu diesem Behufe ihnen Gehülfen, für die forstliche Abtheilung durch einen be⸗ onders hierzu angestellten forsttechnischen Versuchs⸗Dirigenten. 8 Die Bedienung der meteorologischen Abtheilung kann durch hege dur erfolgen. Die Ausführung der forstlichen Arbeiten ge⸗

auptstation

chieht durch den Versuchs⸗Dirigenten der Hauptstation, dur berförster auf den Nebenstationen und für einzelne Fälle, iie urch besondere Kommissionen.

Die administrative Oberleitung, namentlich die Genehmigung und Anordnung derjenigen Versuche und Arbeitspläne, bei denen die forstlichen Nebenstationen konkurriren, 8700 durch die Central⸗Forst⸗ behörde, die Kontrolle der Arbeiten auf den Nebenstationen durch die Regierungs⸗Forstbeamten und nach Bedür niß durch die Versuchs⸗ dirigenten der Hauptstation, endlich die Berichterstattung von den Nebenstationen an die Hauptstation durch die Oberfoͤrster.

In welcher Weise die enes und Arbeitstheilung der Ver⸗ suchsstationen verschiedener Länder und die Veröffentlichung der Unter⸗ suchungs⸗Ergebnisse zu bewirken ist, bleibt der Vereinigung bei Gele⸗ hehhhn der jährlichen Versammlungen deutscher Forstwirthe vor⸗ ehalten.

Diesem Organisationsplane entsprechend ist die Hauptstation bei der Forst⸗Akademie zu Neustadt⸗Eberswalde vu dehr Fasatchie 8 in Wirksamkeit getreten. Die obere Leitung des Versuchswesens nach den von der Central⸗Forstverwaltung im Finanz⸗Mmisterium zu treffenden weiteren Anordnungen ist dem Direktor der Forst Akademse⸗ Ober⸗Forstmeister Danckelmannübertragen. Unter ihm fungiren als ausschließlich für das Versuchswesen angestellte Beamte: der Oberförster Bernhardt für die forsttechnische Abtheilung als 8 ä— e für d der Chemiker Dr. Schütze für die chemisch⸗physikalische Abt mmit Unterordnung unter den Proschbh FF Fen- gae Akademie Dr. Remelse, und von den Lehrern der Afademie:— 8 * der Professe Dr. Remele für die meteorologische Abtheilung, der Fehncshr Dr. Hartig für die pflanzen⸗physiologische Ab⸗ he Ig; 88 der Professor Dr. Altum für die erlogisch Abtheilung. 8* Behufs der Auswahl der zur Errichtung von Nebenstationen geeigneten Oberförstereien hat die erforderliche Erörterung statt⸗ efunden, und es wird in nächster Zeit mit der Einrichtung der Neben⸗ ationen vorgegangen werden. „Der Erfolg des forstlichen Versuchswesens hängt aber wesentlich mit davon ab, daß demselben seitens der Herren Oberförster eine lebendige Theilnahme und eifrige Mitwirkung zugewendet wird. In⸗ dem ich mich überzeugt halte, daß dieselben bereitwillig zur Förderung der Sache nach Kraͤften beitragen werden, bemerke ich, daß die Leistungen, welche für diese Zwecke ctwa werden verlangt werden, u den Dienstobliegenheiten der Forstbeamten zu rechnen sind, auf eren pünktliche und besonders gründliche und sorgfältige Erfüllung

Werth gelegt werden muß. Die Herren Oberförster werden veranlaßt, sich hiernach zu achten⸗

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und vorkommenden Falls die beifolgende Geschäftsordnung fůr Berlin, den 14.

dem Akademie⸗Direktor als Kommissarius der Central⸗Forstbehörde nach deren ihm zu ertheilenden Anweisungen ob. Derselbe entwirft

Vorständen, welche Versuche und Untersuchungen und in welcher Weise sie auszuführen sind, stellt die Arbeitspläne und speziellen

Station, einer Hauptstation bewirken, auf dieser das Versuchswesen verwendbaren Mittel.

bei der Hauptstation mit dem ständigen Per

der Bestätigung der Arbeitspläne und permittelt der Direktor den schriftlichen Verkehr, vertheilt die ein⸗

ihm untergebenen Hülfspersonals (§. 5) und über alle anderen Gegen⸗ bmnde Fegebea e welche nicht den Anordnungen

vorstände überwiesen sind. menen Versuche, Untersuchungen und Erhebungen (§. 6) hat der

orstliche Versuchswesen zu beachten. K 1 Camphausen.

Geschäftsordnung für das forstliche Versuchswesen. F. 1. (Allgemeine Einrichtung.) Das mit der Forst⸗Akademie

organisch verbundene forstliche Versuchswesen ressortirt von der Central⸗ orstbehörde des Finanz⸗Ministerii, zerfällt sachlich in 5 Abtheilungen, rtlich in die bei der Forst⸗Akademie befindliche Hauptstation und in

die auf geeigneten Oberförstereien eingerichteten Nebenstationen 2**ꝙꝑDͤDie Abtheilungen sind: eine forstliche, eine chemisch⸗physikalische,

eine meteorologische, eine pllanzen vohstol gische und eine zoologische. b

Die Hauptstation vereinigt alle Abtheilungen in sich. Die Neben⸗ stationen enthalten nur die forstliche und die meteorologische Abthei⸗

lung oder nur eine von beiden. §. 2. (Direktor). Die Gesammtleitung des Versuchswesens liegt

die Etats, beschließt nach Berathung mit den betheiligten Abtheilungs⸗

Kostenanschlaͤge fest und beantragt die Bestätigung derselben durch die Central⸗Forstbehörde. 4 Auf Grund des bestätigten Plans und Kostenanschlags verfügt und überwacht der Direktor die Ausführung und disponirt über die

Für diejenigen Versuche und 9v2-, el. welche ausschließlich

onale derselben und in

den Grenzen der etatsmäßigen Mitte ausgeführt werden, bedarf es

Kostenanschläge durch die Central⸗Forstbehörde nicht.

6 Unter der Firma »Hauptstation des forstlichen Versuchswesens⸗

ehenden, zeichnet die abgehenden Seschäftssacheng verfügt über ie fonstigen geschäftlichen Einrichtungen, über die Verwendung des

es Ministerii vorbehalten oder dem Geschäftsbereiche der Abtheilungs⸗

Ueber sämmtliche, im Laufe des verflossenen Jahres vorgenom⸗

Direktor im Januar einen Jahresbericht an die Tentral⸗Forstbehörde

tten. stä hes (Abtheilungsvorftände, Die Abtheilungsvorstände ent⸗

erfen die Arbeitspläne und die speziellen Kostenanschläge, leiten auf Fersas derselben die Ausführung der Versuche und hünestascaengen und besorgen die Zusammen ellung und Verarbeitung der Re⸗ sultate, soweit sie nicht in einzelnen Fällen der Direktor übernimmt. Sie bearbeiten die Geschäftsangelegenheiten ihrer Abtherlung als Decernenten und Referenten, liquidiren die innerhalb ihres Geschäfts⸗ bereichs bei der Hauptstation erwachsenden Kosten und bescheinigen die dem Direktor zur Zahlungsanweisung Sern egeinaan Liquidationen und Rechnungen. In Abwesenheit des Direktors as die Vertretung desselben dem Vorstande der forstlichen Abtheilung ob.

In den zur Hauptstation gehörenden Lehrforsten der Ober⸗ förstereien Biesenthal und Liepe besorgt der Vorstand der forstlichen Abtheilung die spezielle Leitung und Kontrolle der forstlichen Versuche, Untersuchungen und Erhebungen. Er bedient sich zur Ausführung der Arbeiten der ihm dienstlich untergebenen Forstschutz⸗Beamten dieser Oberförstereien im Einvernehmen mit den Oberförstern, welche verpflichtet sind, nicht nur die pünktliche Vollziehung der getroffenen Anordnungen mit zu überwachen, sondern auch den Zwecken des Versuchs⸗ wesens in allen Beziehungen die von ihnen gewünschte Mitwirkung und Förderung zu leisten. Etwaiger Schriftwechsel zwischen dem Vorstande der seültcen Abtheilung en. V889 1 ö geht 1 ie Oberförster zur Kenntnißnahme und Vistrung. Meersteticnen) Die Vorstände der Nebenstationen Ober⸗ förster) sind in Betreff des Versuchswesens dem Direktor (§. 2) dienst⸗ lich untergeordnet und haben dessen Anweisungen genau und pünktlich

u befolgen. Sie besorgen auf Grund der von der Central⸗Forst⸗ behörde bestätigten, ihnen vom Direktor auszugsweise mitzutheilenden Arbeitspläne die Ausführung der den Nebenstationen überwiesenen Versuche und Untersuchungen, führen Buch über deren Ergebnisse,

richten und abgesehen von den vorerwähnten Ausnahmefällen per Couvert der Regierung (Finanzdirektion) als portopflichtige Dienst⸗ sache frankirt abzusenden.

Die vorstehenden Bestimmungen erstrecken sich nicht auf Neben⸗ sülighen in Privat⸗ oder Gemeindeforsten. Die Geschäftsordnung ür diese unterliegt in jedem einzelnen Falle besonderer Vereinbarun

§. 5. (Hülfspersonal.) Das bei dem Versuchswesen verwende Fenhärsenat besteht theils aus dem ständigen Hülfspersonale der

auptstation und der meteorologischen Nebenstationen, theils au vorübergehend zur Besorgung einzelner Geschäfte bestellten Hülfs⸗ arbeitern und Kommissionen.

Das ständige⸗Hülfspersonal der Hauptstation (Beamte für Schreib⸗ und Rechnenarbeiten, für Beaufsichtigung der Versuche und Versuchs⸗ felder, zur Bedienung der meteorologischen welches den Direktor dienstlich untergeben ist, empfängt von diesem oder na dessen Bestimmung von den Abtheilungsvorständen, dasjenig der meteorologischen Nebenstationen von deren Vorständen (Ober förstern) seine Geschäftsanweisung. Die auf Zeit beschäftigten

ülfsarbeiter und Kommissionen werden von dem Direktor den btheilungsvorständen überwiesen. Sie haben ihre Liquidatione den letzteren zur Bescheinigung und durch diese dem Direktor zur Zahlungsanweisung einzureichen. §. 6. (Außerordentliche Erhebungen.) In den Bereich des forst⸗ lichen Versuchswesens gehören außer den anzustellenden Versuchen und Untersuchungen auch Erhebungen über außergewöhnliche Vorkommnisse in den Forsten, z. B. Sturmschäden, Schneebrüche, Insektenschäden. Ueber die Art solcher Erhebungen befindet das Ministerium auf An⸗ trag des Direktors nach dessen Berathung mit den betheiligten Ab⸗ theilungsvorständen.

§. 7. (Buchführung und Rechnungslegung.) Ueber die angestell⸗ ten Versuche, Untersuchungen und Erhebungen werden bei den Haupt⸗ und Nebenstationen für jeden Gegenstand besondere Akten und Lager⸗ bücher nach näherer Anweisung des Direktors geführt. b

Die Akten der Hauptstation werden in der Dienst registratur des Direktors aufbewahrt, alle ein⸗ und abgehenden Ge chastssachen in dessen Dienstjournal eingetragen. 6“

Die Lagerbücher der Nebenstation sind alljährlich an den dafür bestimmten Terminen an die Hauptstation zur Berichtigung der dor⸗ tigen Lagerbücher einzureichen. 1 1b

Die Lagerbücher der Hauptstation werden bis zum Abschlusse der Arbeiten von den Abtheilungsvorständen geführt und in deren Dienst⸗ lokalen aufbewahrt, nach Beendigung der Arbeiten dagegen an die Registratur des Direktors abgegeben.

Die Rechnungslegung erfolgt von dem Rendanten der Forst⸗ Akademie⸗Kasse in der Forst⸗Akademie⸗Rechnung.

8 8. Veröffentlichung der Ergebnisse.) Ueber die Veröffentlichung der Ergebnisse beschließt der Direktor in Gemeinschaft mit den bethei⸗ ligten Abtheilungsvorständen. 18 1

Berlin, den 14. März 1872. 8* .

Camphausen.

Der Königlichen Regierung lasse ich hierbei Exemplare einer an die Herren Oberförster gerichteten Cirkular⸗Verfügung, betreffend Ermittelungen über das Verhalten der Lärchen⸗ bestände und das Auftreten der Lärchenkrankheit zugehen, zur Kenntnißnahme und Vertheilung an die Königlichen, sowie event. auch an die Gemeinde⸗ und Privat⸗Oberförster des dor⸗ tigen Bezirks und vielleicht an Privat⸗Forstbesitzer, von denen beachtungswerthe Mittheilungen zu erwarten sein möchten.

Bezuͤgliche Aeußerungen der Herren Fe tne her und Ober-⸗Forstmeister werden ebenfalls mit Dank entgegengenom⸗ Berlin, den 16. März 1873. 38 ghe nyst⸗

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1114.A“

A1AI Der Finanz⸗Minister. C11“ n sämmtliche Königliche Regierungen e cl. G“ inanz⸗Direktion zu Hannover. Das Verhalten der Lärche in vielen Gegenden Deutschlands hat in neuerer Zeit die Aufmerksamkeit der Wissenschaft und Praxis in Die schätzbaren Eigenschaften dieser Holzart als eines beiständi⸗ gen Bestandsgliedes in Beständen fast aller übrigen Holzgattungen,

fertigen die von ihnen zu bescheinigenden und in calculo sn ver⸗ tretenden Liquidationen über die entstandenen Kosten, weisen die letzteren innerhalb der ihnen von dem Direktor durch Vermittelung der Regierung (Finanzdirektion) eröffneten Kredite zur vorschuß⸗ weisen Zahlung auf die Revier⸗Forstkasse an, erichten am 4. April, 1. Juli, 1. Oktober über die Höhe der geleisteten Aus⸗ gaben und üͤberreichen pünktlich am 28. Dezember der Hauptsiation eine Zusammenstellung der im verflossenen Jahre von der Revier⸗ Forstlasse vorgeschoslenen Kosten nebst Belägen zur Erstattung durch die Forst⸗Akademie⸗Kasse. See I 8. Atoofhnwechsel zwischen Haupt⸗ und Nebenstationen geht mit Ausnahme der periodisch einzureichenden Tabellen und der besonders schleunigen Sachen durch die Regierung (Finanzdirektion), deren forst⸗ technische Mitglieder die ordnungsmäͤßige Ausführung der Versuche und Untersuchungen auf den Nebenstationen überwachen. Behufs Eröffnung eines Kredits bei der Revier⸗Forstkasse wendet ich der Direktor an die Regierung (Finanzdirektion), welche den be⸗ reffenden Rendanten mit Anweisung zu versehen hat.

je weanmnee Sberförster in Angelegenheiten des Versuchs⸗ Die Berichte der Oberförster in Ange e Versuchs- esens sind an »die H. uptstation des forstlichen Versuchswesens« zu

en Im Auftrage: v. Hagen.

u Sigmaringen, und an die Könsgliche 1öe hohem Maße in Anspruch genommen. ihre Raschwüchsigkeit und technische Brauchbarkeit haben vielerorts

zum Anbau der VLärche erm ntert.

Dieselbe hat aber den gehegten Erwartungen keineswegs entsprochen. Es hat sich bei ihr vielmehr, anscheinend seit 1850, eine eigenthümliche Krankheit eingestellt, welche der Lärchenkrebs oder die Lärchenkrankheit genannt worden ist; daß die Lärche von einer nicht lokalen, sondern allgemeinen Widrigkeit des Standortes in Norddeutschland leidet, scheint die weite Verbreitung der ihr eigenen. Krankheit anzudeuten.

Die Lärchenkrankheit, welche in allmäliger Erschöpfung der Er⸗ nährungsthätigkeit, dünner und blasser Benadelung, Abwelkken der Zweigspitzen, meist auch in der Entstehung von Krebsstellen und in energischen beefrodertitsn zbetsichen des Baumes durch Entwickelung schlafender Knospen sich äußert und sehr häufig mit den Absterben des Stammes endet, sieht in Verbindung mit der Entwickelung eines Schmarotzerpilzes (peziza amorpha) dessen Mycelium die Rinde zerstört und dessen Fortpflanzungsorgane theils äußerlich an abgestorbenen Zweigen in Gestalt kleiner kugeliger oder schüsselförmiger Sporenträger zum Vorschein kommen, theils zu

( I zrehs * 9 ind 9 eben. Entstehung der Krebsstellen in der Rinde ves bc osten Sübe h,