nach stellung des Vereins Berliner Künstler in der Kommandantenstraße. 1
Ihre Faeiöstrliche und Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin ertheilte der Schriftstellerin Frau Polko um 4 ½ Uhr Audienz. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein Diner von 44 Gedecken statt. Um 7 ½ Uhr begab Sich Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit ins Schauspiel⸗ haus und von da in das Palais zu Ihrer Majestät der Kai⸗
in⸗Königin. 1
mfach den aus Montreux eingegangenen Privat⸗ nachrichten ist das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht (Vater) zufriedenstellend. Höchstderselbe macht täglich Spaziergänge in die Umgegend und wohnte kürzlich einem militärischen Vortrage bei. 9 ““
— Se. Majestät der Kaiser und König baben für die Ausstellung von Blumen und Früchten, welche der Verein der Gartenfreunde Berlins vom 13. bis 17. d. M. in der Reitbahn des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums zum Besten des vaterländischen Frauenvereins veranstaltet, als ersten Preis die erste goldene Medaille bewilligt, ebenso Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin als zweiten Preis einen geschnitzten eichenen Tisch, dessen Platte das Bild des Königlichen Palais
8n 1““ 2 I1I1“ — — Der Bundesrath hielt gestern unter dem Vorsitze des Reichskanzlers eine Plenarsitzung ab. In derselben wur⸗ den: Vorlagen des Präsidiums, betreffend die Kosten für die zur Absperrung gegen die Rinderpest herangezogenen Civil⸗ wächter, die Ausführung des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und Italien und die eingegangenen Aeußerungen der Bundesregierungen, betreffend das deutsche Meilenmaß, den betreffenden Ausschüssen überwiesen, und hierauf Ausschuß⸗ berichte entgegengenommen über den zu Paris am 14. Fe⸗ bruar cr. unterzeichneten Postvertrag mit Frankreich und über die Etats: a) des Reichskanzler⸗Amts, b) des Rechnungshofes, c) des Reichs⸗Oberhandelsgerichts, d) der Einnahmen an Zöl⸗ len und Verbrauchssteuern, e) der Einnahmen an Wechsel⸗ 8 stempelsteuer, f) der Telegraphenverwaltung.
— In der gestrigen (2.) Sitzung des Reichstages theilte der Präsident Peeserigeoe mit, daß seit Montag 35 Mitglieder in das Haus eingetreten seien. Die Abtheilungen konstituirten sich in folgender Weise: 1) Stephani Vorsitzender), v. Bernuth (Stellvertreter), v. Wedekind (Schriftführer), Banks (Stellver⸗ freter; 2) v. Denzin, Graf Maltzan, Lucius, v. Minnigerode; 3) v. Frankenberg⸗Ludwigsdorff, v. Rönne, Eysoldt, v. Dörn⸗ berg; 4) Graf Münster, Miquel, Koch, v. Zedlitz; 5) Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, Runge, Wölfel, v. Davier; 8) Lamey, Löwe, Wolffsohn, Ludwig; 7) Lentz, Garnier, Websky, Westphal. Der Reichskanzler zeigte dem Hause an, daß der wegen un⸗ esetzlicher Wahlbeeinflussung bei der für ungültig erklärten Wahl des Abg. v. Schulenburg⸗Beetzendorf am 19. Oktober in Salzwedel in erster Instanz zu drei Wochen Gefängniß ver⸗ urtheilte Schulze Forbian in Folge seiner Berufung von dem Appellationsgericht in Magdeburg am 18. Januar d. J. frei⸗ gesprochen worden ist. “ . Eine große 1chl von Urlaubsges ohne Debatte bewilligt. Der hierauf erfolgende Namensaufruf ergab die Anwesen⸗ heit von 203 Mitgliedern; das Haus war also beschlußfähig, und beschloß nach dem Vorschlage des Präsidenten, in der nächsten Sitzung, Mittwoch 12 Uhr, die Wahl des Präfidiums vorzunehmen. 81 8 Se der heutigen vom Präsidenten Dr. Simson um um 12 Uhr eröffneten (3.) Plenarsitzung des Reichs⸗ tages wurde die Wahl der Präsidenten und der Schriftführer vollzogen. Bei der Wahl des ersten Präsidenten wurden 203 Stimmzettel abgegeben. Von diesen lauteten 192 auf den Namen des Abg. Dr. Simson, der somit gewählt ist und die
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Wahl mit einigen Worten des Dankes annahm. Bei Schluß
—
des Blattes ging das Haus zur Wahl des ersten Vize⸗Prã⸗
uchen wurde sodann
— Seit unserer Mittheilung vom 11. v. M. sind dem Fürsten von Bismarck ferner zahlreiche Adressen aus sämmtlichen Prorinsg der Preußischen Monarchie, den deut⸗ schen Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Oldenburg, Sachsen⸗ “ Reuß j. L., und den Staaten Großbritannien, Italien und der Schweiz zugegangen,
die Schulaufsicht und mit den in der 29. Sitzung des Hauses der Jveretelen von dem Fürsten Fre orten aus⸗ drücken. Die Orte, aus welchen diese Kundgebungen eingesandt worden, sind folgende: Provinz Preußen: Schwetz nebst anderen Städten und Ortschaften des Schwetzer Kreises, Danzig, Pr. Stargardt, Carthaus und be⸗ nachbarte Orte, Tuchel, Thorn nebst anderen Städten und Ortschaften des Kreises Thorn, Flatow und benachbarte Orte, die Orte der Danziger Nehrung; — Provinz Branden⸗ burg: Berlin, Potsdam, Neustadt⸗Eberswalde, Freienwalde, Werneuchen, Bernau, Alt⸗Lewin, Groß⸗ und Klein⸗Barnim, Alt⸗Trebbin, Pankow bei Berlin, Liebenwalde, Biesenthal, Neu⸗Lewin, Wegendorf, Buchholz, Wesendahl; — Provinz Pommern: Greifswald, Rügenwalde und benachbarte Orte, Zanow und benachbarte Orte, Wangerin; des
rovinz Posen: Pinne, RNawichz, Lobsens, Zduny, Hrhnde und Umgegend, Margonin und Umgegend, — Provinz Schlesien: Breslau, Oppeln nebst anderen Städten und Ortschaften des Kreises Oppeln, Warmbrunn, Freistadt und Umgegend, Neusalz a. O. und Umgegend, Beuthen a. O. und Umgegend, Neustädtel und Umgegend, Schlawa und Umgegend, Carolath a. O. und Umgegend, Groß⸗Glogau nebst anderen Städten und Ortschaften des Kreises Glogau, Neustadt nebst Städten und Ortschaften des Kreises Neustadt i. Schl., Frankenstein nebst anderen Orten des Kreises
ten des Kreises Löwenberg, Königshütte und neeg c Rei⸗ chenbach und benachbarte Orte, Gleiwitz, Grünberg „Greiffenberg, Freiburg, Militsch, Leobschütz, Hermsdorf, Giersdorf, Agneten⸗ dorf, Voigtsdorf, Petersdorf, Wernersdorf b. Kaiserswaldau, Tannhausen, Myslowitz, Altwasser, Hirschberg, Schonau, Briesnitz b. Wartha, Lähn u. Umg., — Provinz Sachsen⸗ Gardelegen, Genthin, Hundisburg, Kehnert, Uetz, Sandfurth, Bertingen, Mahlwinkel, Cobbel, Zibberick, Ringfurth, Groß⸗Rodensleben, Samswegen, Bleiche, Lindhorst, Hoetensleben, Althaldensleben, b Dahlenwarsleben, Olvenstedt, Hohenwarsleben, Ebendorf, Meitzendorf, Hermsdorf, Rogaetz, Bülstringen; — Provinz Schleswig⸗Holstin: Altona, Itzehoe, Klein Flottbeck; — Provinz Hannover: Hameln, Ohrum, Gif⸗ horn, Hohenhameln; — Provinz Westfalen: Dortmund Bielefeld, Herford; — ProvinzHessen⸗ Nassau Höchst a. M., Geisenheim, Homburg, Bad Langenschwalbach, Idstein, Borken⸗ heim, Nied bei Höchst, Aumenau, Oberkaufungen, Krittel,
Schleiden, Wittlich; — Königreich Bayern; Gemeinden des
Ober⸗ und Nieder⸗Cunnersdorf; — Königreich Württem⸗ berg: Stuttgart; — Großherzo thum Baden: Mannheim; — Großherzoghum Hessen: Mainz, Offenbach a. M. Lau⸗ terbach, Oppenheim a. R., Dittelsheim, Groß⸗Winterheim, Sauerschwabenheim, Leiselheim b. Worms; — Großherzog⸗ thum Oldenburg: Nordenhamm; — Herzogthum Sach⸗ sen⸗Altenburg: Schmölln; — Fürstenthum Reuß j.L.: Blankenstein b. Lobenstein;—Königreich Großbritannien: Liverpool; — Königreich Italien: Cuneo; — Schweiz: Zürich. Unterzeichnet sind die Adressen theils von städti⸗ schen Behörden, Orts⸗, Kirchen⸗ und Schulvorständen, Vereinen und Gesellschaften, theils von Personen, welche den verschiedensten Ständen und Bersfseefie, sowie den verschiedenen Konfessionen angehören. Viele 2 dressen sind mit mehreren hundert Unterschriften versehen; die aus Städten und bedeutenderen Ortschaften eingegangenen sind auch meist von Bewohnern der benachbarten Orte unter schrieben. Besondere Erwähnung verdienen: die Adresse aus dem Kreise Oppeln, welche von 2109 Personen, meist Katholiken, unter⸗
welche die Aeherinstimmeg der Einsender mit dem Gcfets über .
Frankenstein, Löwenberg nebst anderen Städten und Ortschaf⸗
Meseberg, Eimersleben,
Wolshagen; — Rheinprovinz: Waldbroel nebst anderen Orten Woliheses Waldbroel, Mühlbein a⸗Rh. Wesel, Rolandswerth,;,
Kantons Göllheim, Wonnweiler; — Königreich Sachsen: Löbau, Kronberg, Burgstädt, Hartmannsdorf, Ebersbach, Riesa,
gen, 8. April. Der Herzog ist heute nach Aachen zum Ge⸗ brauche einer Badekur gereist. 8
Berlin, den 23. März 1872. Aus der von Ew. Hochwohlgehoren überreichten Adresse einer woßen Zahl katholischer Einwohner des dortigen Kreises habe ich mit besonderer Freude ersehen, wie das inzwischen publizirte Schulaufsichts⸗ Gesetz auch innerhalb der katholischen Kirche eine Würdigung und Auslegung findet, welche dem Verhalten der Königlichen Regierung der Kirche gegenüber entspricht. 1 Wer behauptet, daß in Preußen das Volk des höchsten Gutes der Religion beraubt, die Freiheit des Glaubens verschränkt und die berechtigten Ansprüche der Kirche gefährdet wären, der verläumdet die
Regierung Sr. Majestät des Königs.
8 Ew. Hochwohlgeboren und Ihre Gesinnungsgenossen werden der Kirche und dem Staate gleichmäßig dienen, wenn Sie solchen verläum⸗ derischen Insinuationen mit der ganzen Kraft der Wahrheit und der eigenen Ueberzeugung entgegentreten. vNon Bismarck. An den Realschul⸗Direktor Herrn F. W. von Raczek Hochwohlgeboren, zu Neustadt in Oberschlesien.
— LAn die Stelle des verstorbenen Ober⸗Tribunals⸗Raths Goltdammer ist die Redaktion des hier erscheinenden Archivs für gemeines deutsches und preußisches Strafrecht von dem Ober⸗Tribunals⸗Rath Mager übernommen. Das kürzlich erschienene erste Heft enthält u. a. einen Aufsatz über die Systematik des deutschen Strafrechts.
— Der hiesige wissenschaftliche Kunstverein wird die Feier seines Stiftungsfestes am 22. d. M. begehen.
— Am 8. d. M. wurden hierselbst in dem Saale des Stände⸗ auses die Sitzungen des »Deutschen Landwirthschafs⸗ rathes« unter dem Vorsitz des Präsidenten des landwirthschaft⸗ lichen Centralvereins der Mark Brandenburg und der Nieder⸗ Lausitz, Ritterschafts⸗Rathes v. Wedell⸗Malchow, eröffnet. — Die Tagesordnung der ersten und konstituirenden Versammlung des Landwirthschaftsrathes umfaßte vorzugsweise folgende Gegen⸗ stände: Konstituirung des Berathung und Feststellung des Statuts und der Geschäfts⸗ . ordnung für denselben; Wahl des Präsidiums, des General⸗ sekretärs und des Ausschusses; Erweiterung des Landwirth⸗ schaftsraths auf Elsaß⸗Lothringen; Feststellung der Zahl seiner Mitglieder; Gesetzentwurf wegen Erhebung der Brausteuer im Deutschen Reiche (mit Ausschluß von Bayern, Württem⸗ berg, Baden und Elsaß⸗Lothringen); Reform der deutschen Banken, insbesondere der Zettelbanken; die deutschen Handels⸗ verträge, insoweit sie das Interesse der Landwirthschaft be⸗ rühren; Raum⸗ oder Fabrikat⸗Spiritussteuer, Anträge von Mitgliedern des Landwirthschaftsrathes; Berathung über Zeit und Tagesordnung der nächsten Session des Landwirthschafts⸗ rathes. — In der ersten Sitzung des Landwirthschaftsrathes wurden die ersten Gegenstände erledigt, mit Ausnabme der Berathung des letzten Paragraphen des Statuts, welche vertagt wurde. Zum Vorsitzenden wurde Herr v. Wedell⸗Malchow, als Stellvertreter die Herren Ministerial⸗Direktor von Wolfanger aus München und Graf zur Lippe⸗Weißenfeld durch Akklama⸗ ion gewählt. Alle drei Herren nahmen die Wahl an. Sachsen. Dresden, 9. April. Wie das »Dresdner Journal« meldet, reisten der König und die Königin heute Morgen über Chemnitz, Eger, München, Insbruck nach Riva am Gardasee, um daselbst einen mehrwöchentlichen Aufenthalt zu nehmen. Zum Stellvertreter des Königs in den Regie⸗ rungsgeschäften ist der Kronprinz ernannt. 1 Württemberg. Stuttgart, 6. April. Fürst Hein⸗ ich XXII. Reuß, ältere Linie, ist zum Besuch der Königlichen Familie hier angekommen. Baden. Karlsruhe, 8. April. Ihre Königliche Hoheit ie Landgräfin Anna von Hessen, Prinzessin von Preußen, ist heute Nachmittag von Baden hier eingetroffen
und von Ihren Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin am
ro n Bahnhof empfangen worden; Se. Hoheit der Prinz von Hessen folgte seiner Gemahlin nach. Den hessischen Ferrchaften zu Ehren fand im Großherzoglichen Schlosse Familiendiner statt, nach welchem die Hohen Gäste um halb
acht Uhr wieder nach Baden zurückkehrten.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗
ODesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. April. Das Reichs⸗ gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom 1. April 1872, be⸗
deutschen Landwirthschaftsraths;
a entscheiden ist, in welcher die im §. 2 des Gesetzes vom 4. Mai 1869 vorgeschriebene Einholung des Gutachtens des Landtages nicht thunlich ist, kann das Gutachten des Landes⸗ ausschusses das Gutachten des Landtages ersetzen«. Endlich fol⸗ gendes Gesetz vom 31. März 1872, enthaltend die Uebergangs⸗ bestimmungen zur Sicherstellung des erhöhten Friedensstandes der 25 Kavallerie⸗Regimenter, welche sich aus den im Reichs⸗ rathe vertretenen Königreichen und Ländern ergänzen:
Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt:
81 is zum 1. Oktober 1873 ist der Abgang auf den erhöhten Friedensstand, welcher sich bei den Kavallerie⸗Regimentern nach voll⸗ ständiger Einberufung der verfügbaren Liniendienstpflichtigen noch er⸗ giebt, durch Heranziehung der entsprechenden Anzahl von Reserve⸗ männern dieser Regimenter zu decken.
„H. 2. Die Deckung des Abganges erfolgt in erster Reihe durch freiwillig sich meldende Reservemänner.
Wird hierdurch der Abgang bei einem Regimente nicht gedeckt, so werden die Reservemänner des lüngsten Jahrganges dieses Regi⸗ ments nach der Losreihe einberufen, wobei jedoch solche, welche bereits auf Grund der Bestimmungen des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 assentirt wurden, gegen ihren Willen zu dieser Dienstleistung nicht zurückbehalten werden können.
§. 3. Die Beibehaltung solcher einberufenen Reservemänner in der aktiven Dienstleistung darf sich gegen den Willen der Betreffenden nicht über ein Jahr erstrecken.
§. 4. Die auf Grund dieses Gesetzes von den freiwillig sich mel⸗ denden oder einberufenen Reservemännern in der aktiven Dienstleistung zugebrachte Zeit ist denselben auf ihre Reservepflicht dreifach anzu⸗ rechnen und bleiben dieselben von der im §. 36 des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 bestimmten dreimaligen Waffenübung befreit.
. c. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit und hat die im §. 4 festgesetzte Anrechnung der aktiven Dienstleistung auf die Reservedienstpflicht auch jenen Reservemännern zugutezukommen, welche seit dem 1. März 1871 bei den Kavallerie⸗ Regimentern in der aktiven Dienstleistung zurückbehalten und bereits aus dieser Dienstleistung wieder entlassen worden sind.
§. 6. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1873 außer Wirksamkeit.
§ 7. Mein Landesvertheidigungs⸗Minister hat im Einvernehmen mit dem Reichs⸗Kriegsminister die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verfügungen zu erlassen.
Oefen, am 31. März 1872.
Franz Joseph m. ͤͤöͤ.
Auersperg m. p. Horst m. p., Oberst.
— Die auf Grund einer von der ungarischen Delegation bei Verhandlung des Heeresbudgets pro 1872 gefaßten Resolu⸗ tion zu berufende Enquete⸗Kommission zur Prüfung des gesammten Ausrüstungswesens (Montur, Rüstung, Feld⸗ geräthe, Bettensorten, ärztliche und Spitalsrequisiten) wird am 29. d. M. im Reichs⸗Kriegsministerium zusammentreten. Der Reichs⸗Kriegsminister hat den Sektionschef GM. Alexander
Benedek als Delegirten zur Kommission abgeordnet.
Pesth, 8. April. Nach bedeutungslosen Interpellationen beantragte Helfy in der heutigen Sitzung des Unterhauses, die Debatte über die Wahlnovelle morgen zu unterbrechen und dringende Gesetzentwürfe auf die Tagesordnung zu setzen oder, wenn die bisherige Tagesordnung aufrecht erhalten werden sollte, mögen dringende Vorlagen in den Abendsitzungen von 8 bis 10 Uhr erledigt werden. Die Indrucklegung wurde an⸗ geordnet. Um der Eisenbahn⸗ und der Finanzkommission die Erledigung der ihr “ Arbeiten zu ermöglichen, ward auf Antrag Pulsky's beschlossen, heute und morgen die Abend⸗ itzungen ausfallen zu lassen. Sodann wurde die Debatte über ie Wahlnovelle fortgesetzt. Csanady wurde wegen unparlamen⸗ tarischer Ausdrücke zweimal zur Ordnung gerufen. Die Linke bestreitet, daß der Präsident berechtigt gewesen sei, den Redner zu unterbrechen und begann eine längere Debatte hierüber, die morgen fortgesetzt werden soll.
— 9. April. Beide Häuser des Reichstags be⸗ schlossen, anläßlich der Verlobung der Erzherzogin Gisela eine Gratulations⸗Deputation an die Kaiserlichen Majestäten zu entsenden. 5
Belgien. Brüssel, 9. April. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Graf d'Aspremont⸗Lynden, empfing heute den französischen Staatsrath Ozenne, welcher in Angelegenheit des belgisch⸗französischen Handelsvertrages hier an⸗ wesend ist. Die von Frankreich vorgeschlagenen Abänderungen des genannten Vertrages sollen nur wenig erheblich sein und bee. einem Berathungs⸗Komite zur Prüfung unterbreitet werden.
sidenten über. zeichnet ist, die Adresse aus dem Kreise Schwetz mit ungefähr
— der letten Notiz über die Ausprägung von 1500 Unterschriften, die Adresse aus dem Kreise Freistadt i. Schl., Reichs 8EEE111 lis zum 25. Mneg 8.9. 8 den welche 1526 Unterschriften trä t, 2 ee an dem 1. . Münzstaͤtten des Deutschen Reiches in Zwanzigmark⸗Stücken Groß⸗Glogau mit 1768 Uüster 2 Fmach ssß 8 858 66,583,540 Mark ausgeprägt worden. In der Zeit vom vativen Vereine der Stadtbezir 4. ö“ veus 1 24. bis 30. März d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt parochie) und 54 — 60 (innerha er Pa z g in Berlin 3,754,980 Mark, in Hannover Kre. zu Berlin.
treffend die Handhabung der Disziplinargewalt über Advokaten — und Advokaturkandidaten; das Gesetz vom 1. April 1872, be⸗ treffend die Vollziehung von Freiheitsstrafen in Einzelhaft und die Bestellung von Strafvollzugs⸗Kommissionen; das Gesetz vom 1. April 1872, womit der §. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 200 Mark, in “ R. - Sa2 — shit “ 1” 8 . 1 eis ; gerichten abgeändert wird. Dasselbe lautet: »Wenn über An⸗ b 5 2 eine aus dem Kreise Neustadt i. Schl. eingegangene ger gea⸗ 1 1 982e “ 1 pr ffs 11 Pe Rhüche 989 Mark⸗ 3. Abressa⸗ welche über 1000 Unterschriften trägt, hat 8- Fürst räge auf Frrichtung einzelner Gewerbegerichte zu einer Zeit zusammen 6,780,460 Mark. Die Gesammtausprägung stellt von Bismarck unter dem 23. v. Mts. üieeütsti 8
In der heutigen Sitzung der Repräsentanten⸗ kammer theilte der Minister des Auswärtigen auf eine Inter⸗ pellation die Note Frankreichs, betreffend die Kündigung des belgisch⸗französischen Handelsvertrages, sowie die Antwort Belgiens der Versammlung mit. Gleichzeitig erklärte der Minister, daß Vorbesprechungen wegen Abänderung des Ver⸗ trages mit dem französischen Staatsrath Ozenne heute einge⸗ J“ v 11““