1872 / 87 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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im Augusta⸗Hospital und beglückwünschte heute Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin zum Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria. ..“

Ihre Kaiserlichen und Königlichen der Kronprinz und die Kronprinzessin besuchten gestern Mittag um 10 Uhr den Viktoria⸗Bazar. Um 11 Uhr

ertheilte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz dem Kaiserlich russischen Obersten Zirovieff und dem bayerischen Major von der Tann, sowie dem Premier⸗Lieutenant von

Bissing vom Regiment Kronprinz⸗Dragoner Audienz. Um

8 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften in die Oper und im ½10 Uhr besuchte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Soiree bei Ihren Majestäten 44

Se. Königliche Hoheit Prinz Friedrich Carl ist, nach einer telegraphischen Meldung aus Konstantinopel, heute daselbst eingetroffen. Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Mecklenburg verweilt seit gester g

Die für morgen Vormittags 11 Uhr auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs angesetzte erste diesjährige Frühjahrs⸗Kirchenparade, an welcher das Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, das Garde⸗Pionier⸗ Bataillon und das Eisenbahn⸗Bataillon unter Befehl des Obersten von Dresky, Commandeurs der Garde⸗Artillerie⸗ Brigade, vhen mchmnen sollte, findet auf Allerhöchsten Befehl

Die Uebernahme des Protektorats der deutschen Betheiligung an der Wiener Weltausstellung durch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen hat zu folgendem Briefwechsel zwischen Höchstdemselben und dem Protektor der Weltausstellung, Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Carl Ludwig Veranlassung gegeben:

Gestatten mir Ew. Kaiserliche und Köͤnigliche Hoheit, der freudi empfundenen Befriedigung Ausdruck zu I. 979 mit welcher ich Höchst Ihre Ernennung zum Protektor für die Weltausstellung begrüßt habe. „Die Gewißheit, daß Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit per⸗ sönlich Ihre Theilnahme einem Unternehmen entgegenbringen, bei welchem wir auf die Billigung und Unterstützung aller civilisirten Völker gerechnet, ist mir Bürgschaft und Gewähr dafür, daß unsere Bestrebungen auch in Preußen⸗Deutschland Anerkennung und Wür⸗ digung gesunden haben. Nur mit lebhafter Freude können wir ein neues Gebiet der Mitarbeiterschaft Ffschlossen sehen, die uns jetzt schon in hohen Interessen des öffentlichen Lebens mit dem befreundeten Nachbarstaate verbindet.

In diesem Sinne darf ich mir zu diesem Entschlusse Ew. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit um so mehr Glück wünschen, als dieser Entschluß dazu nur beitragen kann, auch meine persönlichen Be⸗ ziehungen zu Höchstdenselben neu zu beleben. 1

Ich spreche hierfür Ew. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit meinen verbindlichsten Dank aus und verbleibe 1

dt; Ew. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit Erzherzog Carl Ludwig. Wien, den 13. März 1872. 88 ö“ H

8 Berlin, den 22. März 1872. ((C6 8 und Köͤniglichen Hoheit sage ich meinen leb⸗ haftesten Dank für die freundlichen Worte, mit welchen Höchstdieselben die Uebernahme des Protektorats der deutschen Betheiligung bei der Wiener Ausstellung durch mich zu begrüßen die Güte gehabt haben. Die Weltausstellungen bilden, wie die Erfahrung gezeigt hat, mächtige Hebel für die Förderung der wirthschaftlichen Arbeit, des Güteraustausches zwischen den Voöͤlkern und der allgemeinen Kultur. Ich hape deshalb den Gedanken, ein solches Unternehmen in der ge⸗ werbreichen und kunstsinnigen Hauptstadt des österreichischen Kaiser⸗ staates ins Werk zu setzen, von dem Augenblicke an, wo derselbe zu meiner Kenntniß gelangte, mit besonderer Freude begrüßt und das mir angetragene Ehrenamt um so bereitwilliger angenommen, als es mir willkommenen Anlaß bieten wird, die freundschaftlichen Be⸗ Uehnangen mit Ew. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu erneuern. Es ist mein aufrichtiger Wunsch, daß die Betheiligung des deutschen Kunst⸗ und Gewerbefleißes eine möglichst vollständige und würdige sein möge, und daß die von der Kaiserlichen Regierung in so opfer⸗ williger Weise dargebotene Gelegenheit zur Festigung bestehender und Eröffnung neuer Verbindungen dazu beitragen möge, die Freund⸗ schaft zwischen den Staaten Oesterreichs und Deutschlands zu stärken und zu fördern. 1 N

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aiserlichen und Königlichen Hoheit Frriedrich Wilhelm.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

In der heutigen (4.) Sitzung des Reichstags, wel⸗ cher am Tische des Bundesrathes der Reichskanzler Fürst von Bis⸗

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Hoheiten

marck, der Staats⸗Minister Delbrück und mehrere Bevollmäch⸗ tigte zum Bundesrathe beiwohnten, nahm zunächst der Abg. v. Bennigsen das Wort und erklärte mit dem Ausdruck des Dankes die Annahme der auf ihn Feeesn Wahl zum zwei⸗ ten Vize⸗Präsidenten. Nachdem

hierauf mit ehrenden Worten der seit der letzten Session ver⸗

orbenen Mitglieder Greil und Graf Strachwitz gedacht, und

as Haus sich zu Ehren ihres Andenkens von den Sitzen er⸗ hoben hatte, trat dasselbe in die Tagesordnung. Bezüglich

der zu wählenden Kommisstonen beschloß das Haus, zunächst nur eine Petitions⸗ und eine Geschäftsordnungs⸗Kom⸗ mission niederzusetzen, erstere aus 28, letztere aus 14

Mitgliedern bestehend. Ein Antrag des Abg. v. Hoverbeck,

auch die Wahl einer Budgetkommission vorzunehmen, wurde

nach dem Widerspruch des Abg. v. Hennig abgelehnt. Es folgten sodann Wahlprüfungen. Auf den Antrag der IV. Ab⸗ theilung beschloß das Haus, die Wahl des Kreis⸗Schulinspektors Strecke (12. Breslauer Wahlbezirk) zu beanstanden und die stattgehabte Wahlbeeinflussung untersuchen zu lassen. Nach einem Amendement des Abgeordneten von Mallinckrodt soll diese Untersuchung eine gerichtliche sein. Ohne Debatte wurden sodann die Uebereinkünfte mit Spanien und Italien über die Ausdehnung der zwischen dem Nord⸗ deutschen Bunde und den genannten Staaten bestehen⸗ den Konsular⸗Verträge auf das Deutsche Reich (s. S. 2030 d. Bl.) in erster und zweiter Lesung genehmigt; dagegen gab die Berathung über die Konfular⸗Kon⸗ vention zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika (s. S. 2031 d. Bl.) zu einer längeren Dis⸗ kussion in Betreff der Uebersetzung Veranlassung, an der sich die Abgg. Dr. Schleiden, Dr. Kapp, der Bevollmächtigte zum Bun⸗ desrathe Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath König, der Abg. Freiherr Nordeck zu Rabenau, der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Abg. Dr. Biedermann und der Staats⸗Minister Delbrück betheiligten. Schließlich wurde die Konvention in erster und zweiter Lesung unverändert genehmigt und die

nächste Sitzung auf Sonnabend 1 Uhr anberaumnt.

Der gestrigen Mittheilung über den Schluß der Ver⸗

handlungen der Kommission zur Ausarbeitung einer

deutschen Seemanns⸗Ordnung haben wir heute über das Ergebniß der Berathungen noch hinzuzufügen, daß durch das⸗ selbe eine allseitig befriedigende Lösung der im ersten Theile der Verhandlungen zuweilen hervorgetretenen Gegensätze an⸗ gebahnt ist. Die Kommission hat schließlich die von preußischer Seite aufgestellten Vorlagen nicht nur in den allgemeinen Grund⸗

zügen, sondern auch in der überwiegenden Mehrzahl der einzelnen Bestimmungen ohne wesentliche Aenderungen angenommen und

denjenigen wichtigeren Punkten, in welchen gleichwohl von den Vorlagen abgegangen ist, stehen entsprechende Zugeständnisse von entgegengesetzter Seite gegenüber. p Der von der Kommission vorgelegte Entwurf einer »See⸗ manns⸗Ordnung« besteht aus 111 Paragraphen, welche in fol⸗ gende sieben Abschnitte zerfallen: 5 Secefahrtsbücher und Musterung. Vertragsverhältniß. L1“ Disziplinar⸗Bestimmungen. Strafbestimmungen. 6) Allgemeine Bestimmungen. 44““ Die »Seemanns⸗Ordnung« soll die Verhältnisse der Schiffs⸗ mannschaft auf Seeschiffen zum Schiffer und Rheder nicht nur in privat⸗, sondern auch in kriminalrechtlicher und in polizei⸗

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licher Desiehung erschöpfend regeln. In ersterer veiezug war 1

schaft⸗

dieses Ziel nur durch Aufhebung des »von der Schiffsmann 1 handelnden Tit. 4, Buch V. des Allg. Deutschen Handelsgesetzbuchs zu erreichen. Die Kommission hat sich denn auch —abweichend von

demzuerst auf oldenburgischer und hanseatischer Seite eingenomme⸗ nen Standpunkt für eine solche Aufhebung entschieden, zugleich

aber die aufgehobenen Bestimmungen mit den erforderlichen

Zusätzen mehrentheils unverändert in der »Seemanns⸗Ordnung⸗« reproduzirt. Die bei weitem wichtigste Abweichung von den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (Art. 453, 542) liegt

darin, daß die Kommission und zwar auf Anregung von Seiten eines Rheders mit dem in Deutschland bisher noch

immer festgehaltenen Prinzipe gebrochen hat, nach welchem bei

zufälligem Verluste des Schiffes der Rheder nur mit Schiff und Fracht (kortune de mer) für die Forderungen der zur Schiffs⸗

mannschaft gehörenden Personen aus den Dienst⸗ und Heuer⸗ verträgen haftet. Die Kommission hat sich dafür entschieden auch in solchen Verlustfällen die persönliche Haftung des

Rheders (fortune de terre) eintreten zu lassen.

In kriminalrechtlicher und polizeilicher Beziehung galt es, die fast für jeden der betheiligten Küstenstaaten durch ältere und neuere Partikulargesetze zerstreuten Bestimmungen zu sichten, auszugleichen und in neuer Fassung den heutigen Be

er Präsident Dr. Simson

deutschen Fluß⸗ und Kanalschiffahrt« hat unterm 8.

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dürfnissen der gesammten deutschen Küsten anzupassen. Preu⸗ ßischerseits kamen dabei insbesondere das Gesetz zur Aufrecht⸗ erhaltung der Mannszucht auf den Seeschiffen vom 31. März 1841, das Gesetz über die Bestrafung von Seeleuten preußischer Handelsschiffe, welche sich dem übernommenen Dienste entziehen, vom 20. März 1854, und das Gesetz, betreffend die Rechtsver⸗

ältnisse der Schiffsmannschaft auf den Seeschiffen, vom

März 1864 in Betracht. Im Großen und Ganzen tst es gerumgen, auch hierin ein erfreuliches Einverständniß zu er⸗ ielen.

z Neben dem Entwurfe einer »Seemanns⸗Ordnung« hat die Kommission noch den Entwurf zu einem 0eso. betreffend die Verpflichtung deutscher Kauffahrteischiffe zur Mitnahme hülfs⸗ bedürftiger Seeleute, ausgearbeitet und vorgelegt. Dieser Entwurf schließt sich im Wesentlichen der preußischen Verord⸗ nung vom 5. Oktober 1833, betreffend die Verpflichtung der preußischen Seeschiffer zur Mitnahme verunglückter vaterlän⸗ discher Schiffsmänner, an. Doch war auch hier in manchen Beziehungen den mit der Ausdehnung auf das gesammte Deutsche Reich und den heutigen Verkehrsverhältnissen ver⸗

bundenen Anforderungen entsprechende Rechnung zu tragen.

Der Ausschuß des »Centralvereins für 2 das zweite CEirkular erlassen. Dasselbe bringt einen Aufsa über »Vorschläge zur Verbesserung der Elbschiffahrt«, sowie ein Referat des Regierungs⸗Raths Dr. Meitzen über die von Seiten der Reichsregierung veranlaßten statistischen Erhebungen in Hinsicht des Verkehrs auf den Wasserstraßen Deutschlands.

Das Referat theilt mit, daß das Bedürfniß, nähere Kenntniß von dem Binnenverkehr innerhalb des Zollvereins zu erlangen, den Bundesrath des Deutschen Reiches bestimmt habe, einheitliche und umfassende Erhebungen nicht allein be⸗ züglich der Einfuhr über die Zollvereinsgrenzen nach Waaren⸗ gattung, Gewicht und Bestimmungsorten, sondern auch be⸗ züglich der Fracht auf den verschiedenen Eisenbahnstrecken und ben Güterverkehrs auf den zu erstreben.

Bezüglich letzterer ist durch die Aufhebung der Schiffahrts⸗ abgaben das Mittel weggefallen, Notizen über den durchgehen⸗ den Stromverkehr zu erlangen. Es. wird deshalb nach den Vorschlägen einer in den Jahren 1870 und 1871 für die wei⸗ tere Ausbildung der Statistik des Zollvereins berufenen Kom⸗ mission von Sachkundigen fortan gemäß dem auf dem Rhein bereits durchgeführten Verfahren in jedem Haupthafen jedes angekommene und jedes abgehende Fahrzeug (bezw. Floß) nach Gattung, Heimathsort, Tragfähigkeit und Herkunfts⸗ oder Bestimmungsort verzeichnet werden, ebenso wird Notiz über Gattung und Gewicht der ausgeladenen und eingeladenen

Güter stattfinden. Die Güter werden dabei nach 146 Gattungen

übereinstimmend mit den Eisenbahnnotirungen Unterschieden werden. Eine gleiche Notiz wird an den Hauptschleusen der Kanäle für den Durchgangsverkehr stattfinden. Verbunden mit der Verzeichnung an den Orten, an denen die Wasser⸗ straße die Zollvereinsgrenze berührt, und mit den Aufnahmen über die Seeschiffahrt wird dadurch das Auftreten der Fracht⸗ Güter nach Masse und Transportrichtung überblickt und ein außerordentlich erweitertes Bild des Handelsverkehrs gewonnen werden können.

Daneben sind periodische Erhebungen über Zahl, Trag⸗ fähigkeit und Holz⸗ oder Eisenbau der im Besitz deutscher Eigenthümer stehenden Fluß⸗, Kanal⸗, Haff⸗ und üstenschiffe vorgeschrieben. 1

Endlich soll etwa von 5 zu 5 Jahren eine Beschreibung sämmtlicher deutscher Wasserstraßen auf Grund spezieller Be⸗ richte der bezüglichen Strombau⸗Beamten gegeben werden, welche in möglichst gedrängter und übersichtlicher Weise: An⸗ fangs⸗, Endpunkt und Länge der Wasserstraße, Zusammen⸗ hang mit anderen; Maximalgröße, Tiefgang und Tragfähig⸗ keit der Schiffsgefäße; Hauptpunkte des Nivellements, die mittlern, höchsten und tiefsten monatlichen Wasserstände an den Hauptpegeln und deren Bedeutung für die Schiffbarkeit; Dauer und Unterbrechungen der Schiffahrtsperioden, Eis⸗ und Ueberschwemmungsverhältnisse; Zahl und Dimensionen der Schleusen, Schiffahrtshindernisse aller Art und Korrektions⸗ bauten; Hafenplätze und Verkehrsanstalten; Kettenschiffahrt und

. 82 So er 9 andere ähnliche Fragen, auch nuf Kanäle und Seen üb ertragen,

angeben soll. Um den Besuch der wiener Weltausstellung im

nächsten Jahre möglichst zu erleichtern, hat der Handels⸗Minister die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen füͤr den Fall, daß die An⸗ schlußbahnen eine gleiche Ermäßigung eintreten lassen, ermächtigt, auf den bedeutenderen Stationen der unter ihrer Verwaltung stehenden Bahnen für die 1., 2. und 3. Wagenklasse besondere direkte Billets für die Reise nach Wien und zurück, unter Er⸗

äßi F Höhe von 50 pCt., mit

1“

-a) Bücher 21; b) musikalische Kompositionen 73 c) Kun

4wöchentlicher Gültigkeitsdauer auszugeben, auch auf diese Billets Unterbrechungen der Reise auf gewissen, noch festzu⸗ stellenden Couponstationen zu gestatten.

Für die übrigen Eisenbahnverwaltungen soll nach der Be⸗ des Ministers eine gleiche Vergünstigung erwirkt werden.

Zur Eintragung in die Seitens der Geheimen Registratur des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten geführten Verzeichnisse zum Schutz der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung sind während des vierten Vierteljahrs 1871 angemeldet worden: A. Aus Preußen sauf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1837): Kunstwerke: a) Oelbilder. 101, darunter 24 Bilder in Oel⸗ farbendruck; b) Bildhauerarbeiten 60; c) Lithographien 2/ d) Kupferstiche 2; e) Bleistiftzeichnungen 12; f) Photographien 6/ g) Galvanoplastik I. Summa 184. B. Aus Großbritannien und Irland l(auf Grund der Verträge vom 13. Mai 1846 und 14. Juni 1855): a) Bücher 10; b) musikalische Komposi⸗ tionen 5; c) Kunstwerke —. Summa 15. C. Aus Frank⸗ reich (auf Grund des Vertrages vom 2. August 18c. werke 4; d) dramatische Werke, resp. Opern und Operetten 7. Summa 105. D. Aus Belgien (auf Grund des Vertrages vom 28. März 1863): a) Bücher 3; b) musikalische Komposi⸗ tionen 1; c) Kunstwerke 1. Summa 5. E. Aus Italien (auf Grund des Vertrages vom 12. Mai 1869): a) Bücher —; b) musikalische Kompositionen 24; c) Kunstwerke (überhaupt erst 1 Anmeldung). Summa 24. F. Aus der Schweiz (auf Grund des Vertrages vom 13. Mai 1869): a) Bücher küberhaupt erst 3 Anmeldungen); b) musikalische Komposi⸗ tionen (überhaupt noch gar keine Anmeldung); c) Kunst⸗ werke (überhaupt noch gar keine Anmeldung).

Von der Dampfkorvette »Nymphe«, welche sich in Australien befindet, sind Nachrichten hier eingetroffen, welche ausführlichen Bericht über die Reise des Schiffes erstatten. Die Mannschaften des Schiffes sind daselbst überall von den Be⸗ wohnern, den nichtdeutschen wie den deutschen, auf das Freund⸗ lichste aufgenommen worden. Die Deutschen befinden sich da⸗ selbst meist in einer sehr günstigen Lage, so daß der Wunsch ausgesprochen wird, die deutschen Auswanderer möchten doch

dics Kolonie vorzugsweise für ihre Niederlassung ins Auge fassen.

Der Verein für Beförderung des Garten baues in den Königlich preußischen Staaten wird in diesem Sommer bei Gelegenheit seiner funfzigjährigen Jubel⸗ feier eine Festausstellung in Berlin veranstalten. Das eben ausgegebene Programm theilt die Preisaufgaben mit für die aus⸗ gesetzten Preise. Wir erwähnen unter denselben von Sr. Majestät dem Kaiser und König die große goldene Medaille, von Ihrer Majestät der verwittweten Königin die Marmorbüste König Friedrich Wilhelm IV., vom landwirthschaftlichen Ministe⸗ rium goldene, silberne und bronzene Medaillen. Die Geldpreise erreichen die Höhe von 3225 Thlr. Für die Einrichtungen hap der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten eine Bei⸗ hülfe bewilligt. Alle die Ausstellung betreffenden Briefe sind an das Bureau des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues, Französischestraße 48 I., zu richten.

Der am 10. d. Mts. hierselbst zusammengetretene Chirurgen⸗Kon 6 wird nach der festgestellten Tages⸗ ordnung bis zum 13. tagen. Der Geheime Ober⸗Medizinal⸗ Rath Dr. von Langenbeck hat die Begrüßung der Versamm⸗ lung übernommen. Vorträge sind übernommen von R. Volck⸗ mann (Halle): »Zur vergleichenden Statistik der Kriegs⸗ und Friedensverletzungen«, Busch. (Bonn), Schilling (Cassel), Schede (Halle) und Metzler (Darmstadt) über verschiedene chirurgisch⸗technische Themata.

Der unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin stehende Letteverein hält die erste diesjährige Generalversammlung Mittwoch, den 17. d. Mts., im Hörsaale des deutschen Gewerbe⸗ museums ab. 5

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Für das zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs veranstaltet gewesene Wappenfest hat, wie früher mitgethettt der Oberst⸗Kämmerer, Graf von Redern, die Festmusik komponirt. Dieselbe ist jetzt zum Besten des »Kaiser Wilhelm⸗Vereins« in der Musika⸗ lienhandlung von Bote u. Bock hierselbst erschienen.

Der hiesige Magistrat macht unterm 8. d. M. be⸗ kannt, daß behufs Aufstellung der Gemeindewählerlisten, welche nach dem beendeten Quartalsumzug erfolgen muß, jedem Hauseigenthümer dieser Tage ein Schema zugehenwird, in wel⸗

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