an, daß diese Nation finde, daß die extremen Parteien sowohl auf anderen Seite für immer v Partei, welche vor dem E egt; diese Partei muß er⸗ in könne; in Frankreich gengesetzter Gesinnung, wel christlichen Liebe vergißt; ohne diese L . haft katholisch sein. Der ersten Partei rathe anderen zur christlichen Lieb tracht, damit sie gemeinsam kämpfen. Ich segne Italien, das arme Land ist jene Blutsteuer, die man von den dienst fordert, nicht so gut wie eine Sklavenkett land, wo jetzt ein der katholisch Geist einen Kampf angefacht hat, auf da in seinen Gesinnungen verbleibe. nothwendig, da . besitzt, aber nicht minder nothwen Beten wir zu Gott, leihe, damit eine kräftige thörichten Men der Kirche alte und längst haben. Beten wir für das 6 Gebetes in so hohem Grad welche dem heiligen Stuhle so anhänglich ganz besonders und wünsche, welches es jetz Holland, kurz rika und dem Orient. volle Schisma in Kon
eeint und einträchtigen Sinnes ihren Weg — der einen wie auf der erschwinden mögen. Es giebt dort eine nfluß des Papstes eine allzu erkennen, daß ohne die Demuth keine aber besteht noch eine andere che vollständig die Gesetze der kann man nicht wahr⸗ ich zur Demuth, der allen aber zur Vereinigung und Ein⸗ Unglauben und die
roße Furcht Phtengerech
artei mi gerade entge iebe aber
ottlosigkeit be⸗ dem die Freiheit fehlt / Lande für den Kriegs⸗ e? Ich bete für Deutsch⸗ dlicher und ehrgeiziger das Land fest und be Allerdings ist es in allen Staaten horche, welcher die Staatsgewalt ig ist es, die Wahrh daß er den Bischöfen Deutschland ¹ der Kirche und der Gesellschaft wir in unser Gebet auch jene che sich Altkatholiken nennen, weil sie in widerlegte Irrthümer wieder eingeführt sterreichische Kaiserreich, welches eten wir auch für Belgien, ist; dieses Land segne ich gen verbleibe, n Irland, Polen, diejenigen in Ame⸗ er jenes verhängniß⸗
en Kirche fein
aß man demjenigen ge eit zu sagen. s Kraft ver⸗ e den Rechten Gottes, tütze seien. Schließen
uschen ein, wel
e bedarf. B
daß es in den Gesinnun Ich segne die Katholiken in Ir in ganz Europa, nicht minder aber Ich flehe zu Gott, daß stantinopel enden lasse.⸗« Der Papst schloß seine Rede, indem er vor Allem den ibigen Eintracht anrieth, damit im Glauben und in der Gerechtigke — »Economista d'Italia« zufolge b nister von den durch das neue 300 Millionen Banknoten zunäch
sie die Schlachten des Herrn it durchkämpfen können.
eabsichtigt der Finanz⸗ Finanzgesetz genehmigten
8 u““ „8 der Vereinigten Staaten eine Milderung der Lasten eintreten lassen werde, welche auf dem Seide⸗Export ruhen.
Mexiko. Die Regierungstruppen feiern über die In⸗ surgenten immer neue Triumphe; so besiegten sie dieselben im Staate Tabasco nach einem sechsstündigen Gefecht. Der Auf⸗ stand in Tabasco scheint somit sein Ende erreicht zu haben, da die Anführer sämmtlich geflohen sind. Porfirio Diaz soll sich nach New⸗York, die übrigen Rädelsführer nach den nörd⸗ lichen Theilen von Mexiko begeben haben. General Quiroga ist mit 600 Mann Kavallerie nach Monterey aufgebrochen und hat dem General Hinojosa den Befehl über Camargo über⸗ tragen. Cortino ist bis zum Staate Nuevo Leon vorgerückt und bedroht die Verbindungen Quiroga’'s mit dem Innern. Der Aufstand in Sierra Madre ist im Abnehmen begriffen. Zu Monterey erheben die Offiziere noch immer in gewaltthätiger Weise Zwangsanleihen. Mehrere auswärtige sind geschlossen und die Besitzer derselben ge⸗ angen gesetzt worden. Ulrich, der Konsul der Vereinigten Staaten, be indet sich gleichfalls im Gefängniß.
— Der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien sind auf dem Postdampfer »Boyne« am 27. März in Bahia angekommen.
— Eine neue westindische Post bringt u. A. die Nachricht, daß zwischen Salvador und Guatemala ein Schutz⸗ und Trutzbündniß zum Abschluß gelangt ist, dessen Punkte ein voll⸗ ständiges Interdikt gegen die Jesuiten in beiden Ländern ohne Rücksicht darauf, unter welchem Charakter sie sich darstellen, Pgenseitiger Schutz gegen inneren Aufruhr mit gegenseitiger Gewalt beider Regierungen Truppen auszuheben, Guatemala in Santa Ana, und Salvador in Chiquimula, und schließlich Vermeidung von Mißbräuchen der Presse, sind. Es ist bereits ein Dekret erlassen worden, welches die Publikation irgend eines periodischen oder fliegenden Blattes ohne vorherige Erlaubniß der Regierung untersagt.
set 80 Millionen in Umlauf zu setzen. 8 —
ürkei. Konstantinop der Sohn des Sultans, der Kaiserlichen Garde ernannt. b — Der russische Gesandt mabgereist. 8
Rumänien. Bukarest, 13. April. hat eine Bekanntmachung erlassen, Termin für das Bauunternehme an die russische Grenze auf den 9.
Rußland und Polen. dem »Reg. Anz.« wird, ist das Befinden der Kaise
Schweden und Norwe Der Reichsta
setzung der Pe
Effendi, wurde zum Öberbefehlshaber
e, General Ignatieff, i
Die Regierung nach welcher der Lizitations⸗ n der Bahn von Jassy bis Juni anberaumt ist.
St. Petersburg,
13. April. aus Liv
adia, 11. April, telegraphirt rin fortwährend befriedigend.
. Stockholm, erledigte vorgestern die rsonen⸗ oder Kopfsteuer. jetzt mit 80 Oere für jeden Mann und 40 erlegt wird, war von der Re herabgesetzt. Die während die Erste Kammer meinschaftliche Ab Herabsetzung mit 164 gegen 13
Dänemark. Kopenhagen, aus Florenz zufolge gedenkt die oder 29. d. M. in Lübeck zu sein, Königliche Dampfschiff »S nach der Residenz zu führen.
Amerika. Wa wärtigen Angeleg gegeben, betreff einer noch rückständigen entschädigung, welche die schuldete.
8. April. rage wegen Herab⸗ e Abgabe, welche d 40 Oere für jede Frau gierung in ihrem Vorschlage auf Zweite Kammer trat demselben bei, den Vorschlag verwarf. b indessen die Stimmen.
12. April. Einem Telegramm Königliche Familie am 28. ch ergangenem Befehl, das g« bereit liegen soll, um sie
die Hälfte Die ge⸗
auszusprechen, in anderen Annahme der
stimmung er
wo, na
shington, 1. April. Das Komite der au
enheiten hat seine Zustimmung zu einer end die Befreiung Japans von der B Summe von 375,000 Doll selbe der amerikani Diese Summe erwuchs aus dem nehmen eines der japanischen Fürsten im J eine vereinigte Expedition amerikani sischer und italienischer Schiffe eine Entsch
Vorlage ezahlung ar Kriegs⸗ schen Regierung feindseligen Be⸗ ahre 1864, welches scher, englischer, franzö⸗ zur Folge hatte. Im Ganzen Betrage er 700,000 Dollars auf Der Schaden, erlitten hatten, betrug dagegen
Die japanische Regierung hat egebenen Summe bezahlt, nnullirung weiterer For⸗ außerordentlich freundlichen Ent⸗ in Erwiderung desselben
seiner veeen öffnen wird.
eben weiter nichts hergeleitet wer
21 Aeg. illionen festgese die Vereinigten die amerikanischen Schiffe nur ungefähr 4000 Dollar. jetzt ungefähr die Hälfte der ob glaubt, daß die derungen als einen Beweis egenkommens aufnehmen em amerikani Außerdem hoff
ädigung zt worden, von d
taaten kamen. welchen
und man selbe die
lung begriffenen politische 1 dürfnisse, die zu der Lösung seiner Aufgaben erforderlich sind, nicht
schen Handel einen in dem Maße vorher übersehen lassen, wie das bei bereits fertigen
daß die Regiern
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 15. April. In der Fitung des Reichstags am 13. d. M. monirte bei der Berathung des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags mit Portugal der Abg. Banks zu §. 18, demzufolge das Deutsche Reich die Deserteure von por⸗ tugiesischen Handels⸗ und Kriegsschiffen, gleichviel welcher Na⸗ tionalität sie angehören, auszuliefern hat, daß der Vertrag nicht ausdrücklich eine Ausnahme zu Gunsten der Deserteure deutscher Nationalität stipulire. Der Staats⸗Minister Del brück erklärte hierauf:
Meine Herren! Der Grundsatz, daß man eigene Angehörige nicht ausliefert, ist ein durch das ganze internationale Recht so entschieden durchgehender, alle bezüglichen Verhältnisse so beherrschender, daß er auch, wo er nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, als selbstverständlich angesehen werden kann. Die einzelnen Schiffahrtsverträge — es ist ja dies eine u aus einem Schiffahrtsvertrage, ähnliche kommen in Konsularverträgen vor — weichen in dieser Beziehung von einander ab. Man hat in manchen Fällen — man hat sich ja
bei solchen Verträgen in der Regel an irgend einen bestimmten von dem einen oder anderen Lande vorher abgeschlossenen Vertrag gehalten, sie weichen in dieser Beziehung von einander ab — man hat es in manchen Fällen für nöthig gehalten, diesen selbstverständlichen Satz Verträgen hat man es nicht für nöthig
gehalten. Der Satz selbst steht außer allem Zweifel. — Zu Artikel 19, welcher von dem Scheitern eines Schiffes
des einen Staates an der Küste des anderen handelt, fragte der b V- inand Nieß⸗ nicht bei dieser Gelegenheit regulirt werden könnte.
Abg. v. Freeden, ob die Angelegenheit des »Fer Hierauf entgegnete der Staats⸗Minister Delbruück:
Meine Herren! Ich glaube, daß die von dem Herrn Vorredner angeregte Frage mit dem vorliegenden Vertrage in der That nicht 8 im Zusammenhange steht. Die Deutsche Regierung und das Deutsche
Reich sind auch vor Abschluß dieses Vertrages mit ortugal in freund⸗ schaftlichen Beziehungen gewesen - und aus diesem Vertrage würde doch 12 U
tirung dieser freundschaftlichen Verhältnisse. Die Frage über den
Ferdinand Nieß, die den Reichstag wiederholt beschäftigt hat, wird 8 den Verlauf nehmen, der durch eine Auskunft, die in der letzten Session gegeben ist, bereits angezeigt war. 8
— Die Berathung über den Nachtragsetat für 1872 8
leitete der Staats⸗Minister Delbrück wie folgt ein:
Meine Herren! Für die erste Berathung des vorliegenden Gesez
entwurfs halte ich mich für verpflichtet, auf die Gründe hinzuweisen,
welche es überhaupt nothwendig gemacht haben, Ihnen einen Nach⸗ tragsetat für das laufende Jahr vorzulegen. mehr dazu für verpflichtet, als der Etat für das laufende Jahr imn einer Herbstsession festgestellt worden ist, und es mit Rücksicht darauf auffallen könnte, daß schon in dieser Frühjahrssession ein Nachtragse⸗
etat eingebracht wird. darauf hinweisen zu dürfen, daß bei einem jungen, in der Entwicke⸗
Ich halte mich um so
Ich glaube zunäaͤchst und im Allgemeinen
—
chen Organismus, wie das Reich, sich die Be⸗
und abgeschlossenen Staatswesen der Fall ist. So sind es denn auch
“
en können, als eine neue Dokumen⸗ 34
ür das laufende Jahr vorzulegen. Es ist zunächst Elsaß⸗Lothringen, für hes Veranlassung gegeben hat zu einem Theil der in dem Nach⸗ tragsetat vorgesehenen Bestimmungen. Es werden durch diese Be⸗ immungen allerdings direkte Ausgaben vom Reiche nicht verlangt, 8 entsprechende Betrag erscheint wieder in der Einnahme, indeß mußten sie auf dem Etat erscheinen, weil eine andere Einrichtung zweckmäßig nicht wohl getroffen werden konnte. 1
Die Einrichtung einer Centralverwaltung für Elsaß⸗Lothringen, die mit dem Reichskanzler⸗Amt verbunden ist, war, als der vorjährige Etat ausgearbeitet wurde, noch keineswegs so weit gediehen und ließ sich noch keineswegs mit der Bestimmtheit übersehen, gaß es möglich ewesen wäre, schon im vorigen Herbst in den Etat für das laufende
ahr die. bezüglichen Posten aufzunehmen. Es dies in gleicher
eise von der Farderang. die im Interesse Elsaß⸗Lothringens bei dem Rechnungshofe und bei dem Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht gestellt wor⸗ den ist. Ich weise wiederholt darauf hin, es sind dies Ausgabe⸗ pofitionen, denen eine entsprechende Einnahme gegenübersteht, welche aus den Landesrevenüen von Elsaß⸗Lothringen su decken ist.
Eine zweite, im vorigen Herbst noch nicht fest zu übersehende Organisation ist das statistische Amt für das Deutsche Reich. Es ist bereits in den Erläuterungen zum Etat für das Reichskanzler⸗Amt, welcher Ihnen im Herbst vorlag, darauf hingewiesen worden, daß die Errichtung einer solchen statistischen Centralstelle für das Reich in Aussicht genommen sei. Die nähere Begrenzung sowohl der Auf⸗ gabe, als, was davon abhängig ist, des Personals, ließ sich erst spät im vorigen Jahre übersehen, sie hat deshalb erst in diesem Nachtrags⸗ etat Aufnahme finden können. Ausführlich erläutert sind die Gesichts⸗ punkte, die dabei leitend gewesen sind, in der Denkschrift, die dem Etat beigefügt ist. — G
Eine allerdings nicht erhebliche Ausgabe ist sodann veranlaßt erst durch einen Beschluß, welchen der Reichstag gegen Ende seiner vor⸗ jährigen Session gefaßt hat, es ist das eine Subvention für das lommischegermanisge Museum in Mainz.
Erheblicher sind die Kosten, welche sich auf die Marineverwaltung beziehen und die unter zwei verschiedene Gesichtspunkte fallen. Einmal rühren sie her aus einer veränderten Organisation der obersten Marine⸗ verwaltung, einer Veränderung, welche erst mit dem Beginne des laufenden Jahres eingetreten ist, welche im vorigen Jahre noch nicht eststand und deshalb bei Aufstellung des vorjährigen Etats noch nicht bstandh un werden konnte. Sodann, und das ist die Hauptpost in dem Nachtragsetat, kommt eine Forderung in 28g welche gestellt wird zur Vermehrung der Indienststellung unserer Kriegsfahrzeuge. Die Mittel, welche der laufende Etat dafür gewährt, reichen nur aus, auf den bereits vorhandenen Stationen Kriegsschiffe zu unterhalten, diejenigen Schiffe in Dienst zu stellen, welche zur Ausbildung der Mannschaften erforderlich sind, und diejenigen Fahrzeuge, welche an unsern Küsten sich befinden; sie reichen nicht aus, um ein Geschwader unter Segel zu halten, welches im Stande ist, je nach Bedarf an denjenigen Punkten, wo es zur Unterstützung der diplomatischen Aktion der Vertreter des Reiches des Erscheinens Unserer Flagge bedarf, sich einzufinden und ferner überhaupt unsere Flagge in entfernten Gegenden zu zeigen. Das Letztere ist, wie alle Berichte unserer Agenten, namentklich in Südamerika und Mittelamerika beweisen, etwas, was von allen dort ansässigen Deutschen — und wir haben ja da ausgedehnte und wichtige deutsche Kolonien — lebhaft gewünscht wird. Das Erstere ist wünschenswerth deshalb, um rasch, wo der Bedarf es erfordert, an der Stelle zu sein und um nicht zu sein, wegen eines vielleicht unerheblichen Vorganges in unsern Häfen eine Indienststellung plötzlich anzuordnen, welche durch den Wiederhall, den sie gewinnt, einen vielleicht ganz unbedeutenden Vorfall zu einem bedeutenden macht. Es ist das der Grund, weshalb die verbündeten Regierungen Ihnen vorschlagen, durch eine Nachtragsbewilligung die Admiralität in den Stand zu setzen, im Laufe des Herbstes dieses
ahres ein Geschwader auszurüsten und in See gehen zu lassen. Der Etat für das Jahr 1873 wird die Forderungen enthalten, welche er⸗ forderlich sind, um im Jahre 1873 dieses Geschwader unterhalten zu können. Es ist dies dasjenige, was ich über die fortdauernden Aus⸗ aben zu sagen habe. 1 — 3 dhhr. den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben figurirt eigentlich nur eine einzige, bedeutende Post, es sind das 50,000 Thlr., die von Ihnen erbeten werden für die Zwecke der Wiener Aus⸗ stellung, welche im nächsten Jahre stattfinden soll. Die hier gestellte Forderung hat hauptsächlich den Zweck, das Einverständniß des Reichstages mit den Gesichtspunkten herbeizuführen, welche die ver⸗ bündeten Regierungen in :595. auf die Unterstützung der Betheili⸗ ung der deutschen Landwirthschaft, des deutschen Gewerbfleißes und e. n.; Kunst bei der bevorstehenden Ausstellung ins Auge gefaßt haben. In einer Denkschrift, welche dem Etat beiliegt, sind die Beschlüsse, welche der Bundesrath, vesnee Zustimmung des Reichstages zu der Etatisirung der Mittel, in dieser Beziehung gefaßt hat, nieder⸗ gelegt. Der Etat für das nächste Jahr wird eine weitere Forderung enthalten, welche dazu “ ist, die Mittel zur vollständigen Aus⸗ ührung des Planes zu gewähren. 88
1 Aiczer 8 . Summe für das statistische Amt findet sich sodann noch in den außerordentlichen Ausgaben ein Fetrag zur Her⸗ stellung des Konsulatsgebäudes in Jerusalem. Das Bedürfniß hierzu ist erst vor kurzem eingetreten und zwar in so dringender Weise, daß, während es fruͤher in der Absicht lag, die betreffende Forderung erst ür das nächste Jahr zu stellen, es sich als unvermeidlich ergeben hat,
e schon in diesem Jahre auf den Nachtragsetat zu bringen.
Bei der Diskussion des Etats entgegnete der Staats⸗Minister
Delbrück d bg. Richter: 8 Brüc⸗ Pv. eber 9h Frage, wie der Reichstag die Geschäfts⸗
behandlung der Vorlage einzuleiten hat, enthalte ich mich jeder
2171
diese Umstände, die dahin geführt haben, Ihnen einen Nachtragsetat
Aeußerung. Da ich vermuthe, daß nach den bis jetzt laut ewordenen Anträgen beschlossen werden wird, so kann ich auch darauf verzichten, auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten fuͤr Rudolstadt ein⸗ zugehen, die sich auf die Marine beziehen; ich möchte nur eine Bemerkung machen in Bezug auf dasjenige, was er im Eingange seines Vortrags rück⸗ chtlich zweier neu geschaffener Stellen gesagt hat. Diese beiden Stellen ehen, wie ich glaube, verfassungsmäßig durchaus nicht auf gleicher Linie. ach Inhalt des über die Vereinigung von Elsaß⸗Lothringen mit dem Deutschen Reiche erlassenen Gesetzes war es unzweifelhaft in der vFegh r Sr. Majestät des Kaisers, in Gemeinschaft mit dem Bundes⸗ rath die Stelle eines Ministerial⸗Direktors — wenn Sie es so nennen wollen — für die Verwaltung in Elsaß⸗Lothringen zu begründen, und diese Stelle auf den Landesverwaltungs⸗Etat von Elsaß⸗ Lothringen zu bringen. Von diesem Satze ausgehend ist diese Stelle eschaffen und wenn sie hier jetzt auf dem Reichshaushalts⸗Etat er⸗ scheint so ist unzweifelhoft die Befugniß des Reichstags anzuerkennen, diese Stelle hier zu streichen, in welchem Falle sie alsdann auf dem Etat von Elsaß⸗Lothringen erscheinen würde. Anders verhält es sich mit der Stelle des Chefs der Admiralität. in dieser Beziehung habe ich zu bemerken, daß dem derzeitigen Herrn hef der Admiralität der hier ausgeworfene Gehalt zur Zeit weder bewilligt noch bezahlt ist, daß also der Reichstag in dieser Beziehung vollkommen freie Hand hat, und daß, was die Errichtung der Stelle selbst anlangt, soweit sie eben vermöge ihrer Verbindung mit dem Etat ein Akt der Gesetzgebung ist, insoweit durch die jetzige Vor⸗ laße die Sit wag des Reichstages zu dieser Organisation er⸗ eten wird.
Nach dem Abg. Duncker nahm der Bundeskommissar Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis in Betreff des statistischen Amts des Reichs das Wort: 1 b
Die Frage, ob das statistische Amt des Reiches durch eine Er⸗ weiterung des preußischen statistischen Amtes zu beschaffen sei, ist auch bei den vorbereitenden Berathungen über diesen Gegenstand zur Er⸗ wägung gekommen; es hat sich aber, je sorgfältiger man die Ver⸗ hältnisse prüfte, um so mehr als nothwendig herausgestellt, ein selbständiges Reichsamt für diesen Zweck zu schaffen. Der Herr Vorredner hat Beispiele anderer preußischer Behörden herangezogen, welche zu Reichsbehörden geworden sind, das Beispiel des auswärti⸗ gen Amtes und das Se der Postverwaltung. Ja, dieser Ueber⸗ gang ist dadurch nothwendig und gewissermaßen selbstverständlich ge⸗ worden, daß die Postverwaltung sowohl wie die auswärtige Ver⸗ tretung von Preußen auf den Norddeutschen Bund, beziehungsweise auf das Reich überging, so daß Preußen für diese Zwecke eigene Behörden nicht mehr nothwendig hatte. .
Die Thätigkeit eines statistischen Amtes dagegen geht nicht von Preußen auf das Reich über, sondern es wird, wie bisher, eben so auch künftig, für die Bedürfnisse des preußischen Staates, ein preu⸗ 8 statistisches Amt nothwendig sein; und ebenso wie bisher für
en Zollverein eine central⸗statistische Behörde bestand, ebenso, nur in noch weiterem Umfange, ist für Reichszwecke eine statistische Central⸗ Behörde erforderlich. — Die statistischen Aemter der Einzelstaaten be⸗ halten einestheils die Aufgabe, die von den Behörden der Einzel⸗ staaten aufgenommenen Zahlungen durch Verarbeitung des Materials für die Reichsstatistik vorzubereiten. Dieses ist eine Thätigkeit, die das Reich den Einzelstaaten schon aus dem einfachen Grunde nicht abnehmen kann, weil die Behörden der Einzelstaaten ihre intimen Beziehungen zu einander haben, die einen unmittelbaren Verkehr ermöglichen, Beziehungen, welche zwischen der Reichsbehoöͤrde und den Unterbehörden der Einzelstaaten nicht bestehen können. Sie haben erner die Aufgabe einer wissenschaftlichen Bearbeitung der statistischen
hebungen für die Zwecke der respektiven Staaten, und da der Umfang der Aufgaben, welche die Einzelstaaten im Reiche verfolgen, noch ein sehr erheblicher ist, so wird auch die wissenschaftliche Thätigkeit der statistischen Organe für die Zwecke der Einzelstaaten noch einen umfangreicheren Eö Für das Reichsamt besteht zum Theil ebenfalls die Aufgabe, ihm zugehen⸗ des Rohmaterial statistisch zu verarbeiten; das ist die Aufgabe, welche das Reichsamt in Bezug auf die Handels⸗, Verkehrsstatistik, auf die Statistik der Reichssteuern zu birfolgen hat. Im Uebrigen aber — und damit beantworte ich zugleich eine andere Frage des Herrn Vor⸗ redners — wird das Reichsamt nicht an die Unterbehörden der Einzel⸗ staaten sich wenden, um statistische Erhebungen zu veranlassen. Statistische Erhebungen können nur durch den Bundesrath, beziehungs⸗ weise durch die einzelnen Staatsregierungen angeordnet und durch die Verwaltungsbehörden vorgenommen werden, und die Resultate dieser Erhebungen werden bis zu der Reife, welche noth⸗ wendig ist, um sie zum Gegenstande der Reichsstatistik zu
“
eines von ihren eigenen Regierungen nen segehenen Auftrages, sei es, daß der Auftrag aus eigener Initiative erfolgt ist, sei es, daß er der Initiative des Bundesraths zu verdanken ist. Die Centralbehörde für die Reichs⸗ statistik wird in Betreff dieser gemeinsamen Erhebungen, welche nament⸗ lich in Betreff der Volkszählung stattfinden, zunächst für strenge und fort⸗ gesetzte Einheitlichkeit der statistischen Aufnahmen aller Einzelstaaten in jeder Beziehung Sorge zu tragen haben; und es liegt ganz auf der Hand, daß diese Sorge viel leichter geübt werden kann von einer Reichsbehörde, als von der Behörde eines Einzelstaates. Sie wird ferner die Aufgabe haben, das bereits geordnet eingehende statistische Material zu einer gesammten Reichsstatistik zusammenzustellen und die erforderliche wissenschaftliche Bearbeitung dieses Materials, theils im allgemeinen wissenschaftlichen Interesse, theils zu Zwecken der Reichsgesetzgebung resp. auch zum Zwecke der Einzelnstaaten vorzu⸗ nehmen haben. — Auch diese Aufgabe ist eine solche, welche mit der erforderlichen Gleichmäßigkeit leichter von einer Centralbehörde des
Reichs, als von der Centralbehörde eines einzelnen Staates erfüllt
machen, durch die Behörden der Einzelstaaten vorbereitet werden, kraft