Abgangshafen
Southampton
Liverpool Bordeaux 8 Antwerpen
F 8 5 8 8
(Port Elisabeth, Pport Ratal) Colon (Neu⸗Granada) azaire Bremerhafen Hamburg
Southampton Bremerhafen
Southampton Hamburg ) Bremerhafen) St. Nazaire Cadix
Southampton St. Nazaire Southampton Liverpool St. Nazaire Bremerhafen Hamburg Southampton Liverpool Antwerpen Bordeaux
*
Grey-Town (Nicaragua)
(Venezuela)
1
(Vereinigte Staaten)
New-York ELiverpool Queenstown (Corb) Southampton
rest. Hambur B Bkemerhasen Spöouthampton 8 St. Nazaire
Southampton Liverpool St. Nazaire Bremerhafen
Hamburg
Liverpool “
Southampton Liverpool Bordeaux Antwerpen
Southampton Liverpool St. Nazaire Bremerhafen Hamburg
Southampton Liverpool St. Nazaire Hamburg
Southampton
Liverpool St. Nazaire.
[Dän. Westindien)
Southampton St. Nazaire Bremerhafen Hamburg iverpoo Bordeaux
Southampton Liverpool
I8
Southampton Beuczanxtoen
am 2. und 17.
am 9. jed. Mon. ¹)
am 20. jed. Mon. ²) am 24. jed. Mon. am 1. jed. Mon. 8 16 am 10. und 25. jed. Mon. )
8 8 8
düs 1“
am 7. und 20. ed. S. am 7. jed. Mon. am 23. jed. MWon.
am 17. jed. Mon. 5 am 23. jed. Mon. am 7. jed. Mon.
8 am 2. jed. Mon.¹)
am 20. April am 20. jen Mhfht h.
sam 15. u. 30. jed. Mon. sam 2. und 17.
jed. Mon. Mon. hgg am 5. jed. g am 7. jed. Mon. am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.
. . 2 2 am 1. jed. 2 “ am 1., 16., 24. jed. Mon.
am 20. April (letzte Fahrt)
am 20. jed.
Dienst., Donn., S
Dienstag.
8 8 reit. (26. Apriy ) . .. 0 9
E1““
Sonnabend.
am 2. und 17. j
am 2. und 17. jed. 1)) am 8. eg. Mon.e Man. am 7. jed. Mon. 2 am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.
Freitag 1
5 23l’d. NMon.
88 . 2 9. ² am 1., 15; 24, jed. Mled. Moen. am 1. jed. Mon.
am 2. und 17. j am 20. je Vced Mon.) am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.
am 2. jed. Mon.” am 20. jed. Mon. am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.
am 2. jed. Mon.) am 10. jed. Mon. am 20. jed. Mon.
W
sjam 2. und 17. jed. Mon.
am 7. jed. Mon.
sam 7. jed. Mon.
am 23. 8 Mon.
am 13.²) und 29.²) jed. Mon
am 1. und 16. jed. am 2. jed. Mon.¹)
Mon.
sam 10. jed. Mon.
St. Nazaire
Fant der 2., 9., en oder 25. auf Sen
aällt der 13., 20. 9 Die Fahrten von Bremerhafen resp.
29. auf Sonntag, so e
lam 20. jed. Mon.
Z111“
so erfolgt
olgt die
bfahrt am
“ Zee
die Abfahrt des Schiffes am
— — ———
Bei regelmäßigem Gange der Eisenbahnasie 2. m. der Arschtut ericge üe,der Eisenbahnzüge c wird späͤtestens erfolgt:
am 7. jed. Mon. 10 Ab
am 17. jed. Mon. 10 —
am 22. jed. Mon. 8 ½⅜ fr.
am vorletzten Tage jed. Mon. 10 Abds.
am 8. und 23. jed. Mon. 8 ¾
8 8 8
am 5. und 18. jed. ., M. 8 89 ban. 1 am 6. jed. Mon. 8 ⅜ fr. 1 am 22. jed. Mon. 2 ¼ Nachm.
am 15. jed. Mon. 10 A sam 22. jed. Mon. 2 ¾ Nöa. sam 6. jed. Mon. 8 ¾ fr.
am letzten jed. Mon. 10 Abds.
am 19. April. am 18. jed. Mon. 8 ⅜fr. am 10. und 25. jed. Mon. Sz fr.
am letzten und 15. 15 am 89 jed. Mon. .“ 10 Abd
am letzten und 15. jed. am 2. jed. Mon. geNereen. ver am 5. sed. Mon. 8 ¾ am 6. jed. Mon. 8. 8
8.
am 22. jed. Mon. 2 ½ Nachm.
am 7. jed. Mon. 10 Abds 8
am 10., 17., 26. jed. Mon. 8 am vorletzten Tage jed. ld dbeg, am vorletzten, 14., 2. jed. Mon. 8 ¾ fr.
am 19. April. 1“ 8
Sonnt,., Dienst Do 8 11 Sea. Abde. .2. Mittw. 8 ⅜fr., (24. April) ed. 2. Donnerst. 4 Hienzag 11 dlan: fr, 2. April). Freitag 7 ½ Abds. C1.“
am letzten und 15. jed. am 7. jed. Mon. 10 Nns- 8 am 18. jed. Mon. 88 fr.
am letzten und 15. jed. Mon⸗ am 2. jed. Mon.] Nbgen. 10 am 5. jed. Mon. 8 ½ 8 am 6. jed. Mon. 8 ½ fr. am 22. jed. Mon. 2 ¼ Nachm.
Monta g 10 Abds. Dienstag 10 Abds.
am 7. jed. Mon. 10 Abds.
am 10., 17., 26. jed. Mon.
am vorletzten, 141 22. 88 29,üe. am vorletzten Tage jed. Mon. 10 Abds.
am 15. und letzten jed am 17. jed. Mon. 18 Abeen. 8 am 18. jed. Mon. 8 ½ fr.
am 6. jed. Mon. 8 ⅞ fr.
fam 22. jed. Mon. 2 ½ Nachm.
sam letzten jed. Mon. 10 A
[am 17. jed. Mon. 10 Aeda-e. am 5. jed. Mon. 8 ⅞ fr.
am 22. jed. Mon. 2 ¼ Nachm.
am letzten jed. Mon. 10 am 7. jed. Mon. 10 am 18. jed. Mon. 8 ½
am 6. jed. Mon. 8 ¾
„am 22. jed. Mon. 2 ½ Nachm. “ am 10. und 26. jed. Mon. 10 Abds am vorletzten und 14. jed. Mon. &
am letzten jed. Mon. 10 1 am 7. jed. Mon. 10 8e, dö. am 18. jed. Mon. I fr.
folgenden Tage.
Tage vorher.
Hamburg nach Havana und New⸗Hrleans beginnen wieder Mitte September
der Abgang aus Berlin
zeiger und Koͤniglich Dienstag den 16 April
Preußif
Königreich Preußen. 500,000 Thalern, Prioritäts⸗Obligationen Eisenbahn⸗Gesellschaft. 2. April 1872. 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Privilegium wegen Emission von 1,
8 47,500,000 Mark Gold, 4 5prozentiger Iil. Emission 98 Altona⸗Kieler om
Nachdem die Generalver ammlung der
Gesellschaft beschlossen hat, Altona⸗Kieler Eisenbahn von sowie zur Vermehrung der dazu er
lagekapital um eine 4,500,000 Mark Gold durch Ausgabe
III. Emission zu vermehren,
durch gegenwärtiges Privi gationen unter folgenden “
werden in Apoints zu mern und zwar
750,000 Thlr. gleich unter den Rummern
750,000 Thlr. unter den
1 — 7500,
Nummern 7501 — 9000,
dem anliegenden Schema A. d mi sowie mit Empfangsanweisung für die
r 10 Jahre
derselben (Talon) nach
Auf der Rückseite der
Emittirung von 1,500,000 Thaler, gleich
und ein halb prozentiger) Altona⸗Kiele
7 1
III. Emission abgedruckt. 2. Der Nominalbetrag der Pri
8
Emission wird mit 4 ½ Prozent p. halbjährigen Raten post 31. Januar und vom 1.
Alktona bei der Hauptkasse der
schäftsführer daselbst, sowie in poon der Direktion hierzu
Ablauf der erwähnten aine Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen,
Jahren von den in den betreffenden tagen an nicht geschehen ist, verf
3. Diese Prioritätsanleihe III. 1877 anfangend, nach Maßgabe des bei ½ pCt. und jährlicher Zurechnung d gewonnenen Zinsen mittelst alljährlicher gezahlt. Die Verloosungen Mal 1877, und die Zahlungen am sinden. Der Gesellscha Jahren, mithin vom Jahre 1882 an; Verloosungen vorzunehmen.
Die Nummern der ausgeloosten §. 8 bezeichneten öffentlichen Blättern dreimal bekannt gemacht, zuletzt lungstermine. Für die ausgeloosten die Zinsen nur sie ausgeloost sind, bezahlt. Sollten Z aber nicht erhobener Prioritäts⸗ Oblig werden, so wird dieser zuviel bezahlte des Kapitals gekürzt. der d. Eisenbahnkommissariate alljährlich
Direktion und eines
vorher zur öffentlichen
den Inhabern von Der Altona⸗ sämmtliche P und durch Zahlung darf jedoch nicht vor 4. Die Inhaber der P
8 uf Höhe der darin verschriebenen Kapita g. insen Pfandgläubiger
d daher befugt wegen ihrer K * dehees ft und dessen ge⸗
nach §. 2 zu zahlenden Eisenbahn⸗Gesellschaft, und Zinsen sich Erträge, vor hörigen Coupons, 88 erster Emission d. d. 1. nd der Prior
den Inhab
8
behufs Erbauung einer Neumünster über Segeberg nach Oldesloe,
forderlichen fernere Summe von
wollen Wir in Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung für 1833, ilegium die Emission der erwähnten Obli⸗ Bedingungen genehmigen: ittirenden Prioritäts⸗Obligationen III. Emission ¹ 100 und 500 Thaler unter
2,250,000 Mark Gold in Apoints von 100.
gleich 2,250,000 Mark Gold in Apoints von 500 Thlr.
Obligationen wird dieses
oritäts⸗Obligationen dritter a. verzinst, numerando in der Zeit Juli bis 31. Juli eines der Gesellschaft und in Kiel durch den Ge⸗ den Städten,
bestimmt werden sollten, gezahlt, jedoch nach en Termine nur bei der deren Erhebu Coupons be allen der Gesellschaftskasse.
der aus dem amorti
Verloosungen al pari zurück⸗ zum ersten
den 2. Januar statt⸗
ft bleibt vorbehalten, nach Ablauf von zehn die planmäßigen
sollen alljährlich im Juli, darauf folgen
Obligationen werden in sofort nach erfolgter Ausl
innerhalb 14 Tagen vor Prioritäts⸗Obligationen werden ahres, in welchem
ereits ausgelooster, bezahlt Erhebung wird dem Die eier Mitglieder der inem 14 Tage Termine, zu welchem
is zum 31. Dezember desjenigen inscoupons ationen präsentirt un
Ueber die erfolgte Amortisation v 2. 8* epe Ausloosung geschieht in Altona in Gegenwart zwe “ protokollführenden Notars in ec Kenntniß zu bringenden Prioritäts⸗Obligationen der
Kieler Eisenbahn⸗Gesellschaft ist rioritätsobligationen oder einen die öffentlichen Blätter (§. 8) mit sechsmonatlicher
des Nennwerthes einzulösen.
dem 1. Januar 1882
rioritätsobligationen dri — 1 Kapitalbeträge und der dafür Altona⸗Kieler
italien und
an das gesammte Vermögen de ern der Stammaktien und der zu
Prioritätsanleihe 3,000,000 Thaler
och nach den Inhabern der Juli 1864 im Betrage von hal nuar 1867 im
tätsanleihe zweiter Emission d. d.
gleich
Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗ Zweigbahn der
Betriebsmittel ihr An⸗ 1,500,000 Thaler, gleich einer Prioritäts⸗Anleihe
Gemäßheit des §. 2 des Seite 75 ff.)
fortlaufenden Num⸗
2oσ —uά
ausgefertigt und mit
weiter anliegenden
“ 8
den Privilegium zur 4,500,000 Mark Gold (vier
r Prioritäts⸗Obligationen
die Zinsen werden in it vom 2. Januar bis eines jeden Jahres in
welche etwa sonst noch Hauptkasse in Altona.
ng innerhalb vier stimmten Zahlungs⸗
Emission wird, vom Jahre
gefügten Tilgun splanes mit irten Kapital
stärkere als
Zinsbetrag bei der eingereicht.
Zutritt gestattet ist.
geschehen.
der
der Gesellscha
diesen
erforderlichen, der Gesellscha so lange wie der beschränkung bezieht bahn, der Zweigbahnen und auch nicht auf
eines besseren Betriebes o neben den Bahnhöfen für erforderlich erachtet und Seitens der Re⸗
gierung gestattet werden.
die Zahlunß nach Maßgabe ausgenommen:
den in oosung dem Zah⸗
das Recht vorbehalten, Theil derselben durch zu kündigen Kündigung
tter Emission
Betrage von 2,500,000 Thaler und d. von 1,000,000 Thaler im 30⸗Thalerfuß, zu halten.
Eine Veräußerung der * Bahnkörper oder zu den Bahnhöfen
1 r Gef t gehörenden Grundstücke ist unstatthaft, die Prioritäts⸗Obligationen der ersten und zweiten sowohl dritten Emission nicht eingelöst sind. Diese Veräußerungs⸗ sich jedoch nicht auf die außerhalb der
und der Bahnhöfe befindlichen Grun solche geringfügige Veräußerungen, welche im Interesse der verbesserter Kommunikation mit oder
§. 5. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befu der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern,
a) wenn ein Zinszahlungstermin länger als drei Monate un⸗
berichtigt bleibt; b) wenn gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird;
Exekution durch c) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht inne ge⸗
halten wird. “ In den Fällen sub a und b kann das Kapital von dem Tage an, an welchem einer derselben eintritt, mit Zinsen zurückgefordert werden, und zwar ad a) bis sur Zahlung des betreffenden Zins⸗ coupons, und im Falle sub b) bis zur Aufhebung der Exekution. In dem sub c) Feken Falle ist jedoch eine dreimonatliche
Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗ te nur innerhalb dreier Monate
Obligation von diesem Kündigungsrech 1 von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amorti⸗
sationsquantums hätte stattfinden sollen. §. 6. Die Auszahlung der ausgeloosten oder von der Direktion gekündigten Prioritäts⸗Obligationen erfolgt in Altona im Hauptbureau an die Vorzeiger der betreffenden Priorit ts⸗Obligationen gegen Aus⸗ lieferung derselben und der dazu ehanthen nicht fälligen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritätsobligationen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur
Zahlung präsentirt werden. Die im Wege der Amortisation oder Kündigung eingelösten Prioritäts⸗Obligationen werden in Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines Notars verbrannt und, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Die in Folge der Rückforderung von Seiten des Inhabers (§. 5) eingelösten Prioritäts⸗Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder auszugeben befugt. 8
§. 7. Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt sind und, der Bekanntmachung in den Blättern ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direktion der Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber dessen⸗ ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffent⸗ lichen Aufruf zur Realisation eing so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, welches unter Angabe der
Nummern der werthlos Direktion öffentlich bekannt zu machen ist. solchen ausgeloosten und nicht innerhalb
der bezeichneten Frist eht es der General⸗Versammlu Realisirung derselben aus Billigk
§. 8. Alle nach diesen Beding
Bekanntmachungen er 1 Altonaer Merkur, in der Kieler Zeitung, in in den Schleswig⸗Holsteinischen Anzeigen, in den richten, in der Leipziger Eisenbahnzeitung, in der
Zeitung. Für den Fall,⸗
gründen zu beschließen.
wird
bekannt gemacht werden d scheinende Zeitung der eingehenden Zeitung
Zur Urkunde dieses haben W Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedi währleistung von Seiten des Staats zu geben oder
zu präjudiziren. 8 Gegeben Berlin, den 2. April 18722. (L. S.) Wilhelm.
C1“
2. M.
8
8
Graf von Itzenplitz. Camphausen
gewordenen Prioritäts⸗Obligationen von der Die Gesellschaft hat aus ein⸗ elösten Prioritäts⸗Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr; doch nge frei die gänzlicht oder theilweise
ei
ungen erforderlichen öffentlichen folgen in nachstehenden Zeitungen: in dem
in den Itzehoer Nachrichten, amburger Nach⸗ erliner Börsen⸗
daß im Laufe der Zeit die eine oder die andere es in den übrigen Blättern
dieser Zeitungen 2b sollte/ . 2 welche andere in demselben Territorio er⸗ substituirt werden wird.
Wir das gegenwärtige landesherrliche Inserem
ung eine Ge⸗ echten Dritter 8*