1872 / 90 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Abgangshafen

Southampton

Liverpool Bordeaux 8 Antwerpen

F 8 5 8 8

(Port Elisabeth, Pport Ratal) Colon (Neu⸗Granada) azaire Bremerhafen Hamburg

Southampton Bremerhafen

Southampton Hamburg ) Bremerhafen) St. Nazaire Cadix

Southampton St. Nazaire Southampton Liverpool St. Nazaire Bremerhafen Hamburg Southampton Liverpool Antwerpen Bordeaux

*

Grey-Town (Nicaragua)

(Venezuela)

1

(Vereinigte Staaten)

New-York ELiverpool Queenstown (Corb) Southampton

rest. Hambur B Bkemerhasen Spöouthampton 8 St. Nazaire

Southampton Liverpool St. Nazaire Bremerhafen

Hamburg

Liverpool

Southampton Liverpool Bordeaux Antwerpen

Southampton Liverpool St. Nazaire Bremerhafen Hamburg

Southampton Liverpool St. Nazaire Hamburg

Southampton

Liverpool St. Nazaire.

[Dän. Westindien)

Southampton St. Nazaire Bremerhafen Hamburg iverpoo Bordeaux

Southampton Liverpool

I8

Southampton Beuczanxtoen

am 2. und 17.

am 9. jed. Mon. ¹)

am 20. jed. Mon. ²) am 24. jed. Mon. am 1. jed. Mon. 8 16 am 10. und 25. jed. Mon. )

8 8 8

düs 1“

am 7. und 20. ed. S. am 7. jed. Mon. am 23. jed. MWon.

am 17. jed. Mon. 5 am 23. jed. Mon. am 7. jed. Mon.

8 am 2. jed. Mon.¹)

am 20. April am 20. jen Mhfht h.

sam 15. u. 30. jed. Mon. sam 2. und 17.

jed. Mon. Mon. hgg am 5. jed. g am 7. jed. Mon. am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.

. . 2 2 am 1. jed. 2 am 1., 16., 24. jed. Mon.

am 20. April (letzte Fahrt)

am 20. jed.

Dienst., Donn., S

Dienstag.

8 8 reit. (26. Apriy ) . .. 0 9

E1““

Sonnabend.

am 2. und 17. j

am 2. und 17. jed. 1)) am 8. eg. Mon.e Man. am 7. jed. Mon. 2 am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.

Freitag 1

5 23l’d. NMon.

88 . 2 9. ² am 1., 15; 24, jed. Mled. Moen. am 1. jed. Mon.

am 2. und 17. j am 20. je Vced Mon.) am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.

am 2. jed. Mon.” am 20. jed. Mon. am 7. jed. Mon. am 23. jed. Mon.

am 2. jed. Mon.) am 10. jed. Mon. am 20. jed. Mon.

W

sjam 2. und 17. jed. Mon.

am 7. jed. Mon.

sam 7. jed. Mon.

am 23. 8 Mon.

am 13.²) und 29.²) jed. Mon

am 1. und 16. jed. am 2. jed. Mon.¹)

Mon.

sam 10. jed. Mon.

St. Nazaire

Fant der 2., 9., en oder 25. auf Sen

aällt der 13., 20. 9 Die Fahrten von Bremerhafen resp.

29. auf Sonntag, so e

lam 20. jed. Mon.

Z111“

so erfolgt

olgt die

bfahrt am

Zee

die Abfahrt des Schiffes am

———

Bei regelmäßigem Gange der Eisenbahnasie 2. m. der Arschtut ericge üe,der Eisenbahnzüge c wird späͤtestens erfolgt:

am 7. jed. Mon. 10 Ab

am 17. jed. Mon. 10

am 22. jed. Mon. 8 ½⅜ fr.

am vorletzten Tage jed. Mon. 10 Abds.

am 8. und 23. jed. Mon. 8 ¾

8 8 8

am 5. und 18. jed. ., M. 8 89 ban. 1 am 6. jed. Mon. 8 fr. 1 am 22. jed. Mon. 2 ¼ Nachm.

am 15. jed. Mon. 10 A sam 22. jed. Mon. 2 ¾ Nöa. sam 6. jed. Mon. 8 ¾ fr.

am letzten jed. Mon. 10 Abds.

am 19. April. am 18. jed. Mon. 8 ⅜fr. am 10. und 25. jed. Mon. Sz fr.

am letzten und 15. 15 am 89 jed. Mon. .“ 10 Abd

am letzten und 15. jed. am 2. jed. Mon. geNereen. ver am 5. sed. Mon. 8 ¾ am 6. jed. Mon. 8. 8

8.

am 22. jed. Mon. 2 ½ Nachm.

am 7. jed. Mon. 10 Abds 8

am 10., 17., 26. jed. Mon. 8 am vorletzten Tage jed. ld dbeg, am vorletzten, 14., 2. jed. Mon. 8 ¾ fr.

am 19. April. 1“ 8

Sonnt,., Dienst Do 8 11 Sea. Abde. .2. Mittw. 8 ⅜fr., (24. April) ed. 2. Donnerst. 4 Hienzag 11 dlan: fr, 2. April). Freitag 7 ½ Abds. C1.“

am letzten und 15. jed. am 7. jed. Mon. 10 Nns- 8 am 18. jed. Mon. 88 fr.

am letzten und 15. jed. Mon⸗ am 2. jed. Mon.] Nbgen. 10 am 5. jed. Mon. 8 ½ 8 am 6. jed. Mon. 8 ½ fr. am 22. jed. Mon. 2 ¼ Nachm.

Monta g 10 Abds. Dienstag 10 Abds.

am 7. jed. Mon. 10 Abds.

am 10., 17., 26. jed. Mon.

am vorletzten, 141 22. 88 29,üe. am vorletzten Tage jed. Mon. 10 Abds.

am 15. und letzten jed am 17. jed. Mon. 18 Abeen. 8 am 18. jed. Mon. 8 ½ fr.

am 6. jed. Mon. 8 fr.

fam 22. jed. Mon. 2 ½ Nachm.

sam letzten jed. Mon. 10 A

[am 17. jed. Mon. 10 Aeda-e. am 5. jed. Mon. 8 fr.

am 22. jed. Mon. 2 ¼ Nachm.

am letzten jed. Mon. 10 am 7. jed. Mon. 10 am 18. jed. Mon. 8 ½

am 6. jed. Mon. 8 ¾

„am 22. jed. Mon. 2 ½ Nachm. am 10. und 26. jed. Mon. 10 Abds am vorletzten und 14. jed. Mon. &

am letzten jed. Mon. 10 1 am 7. jed. Mon. 10 8e, dö. am 18. jed. Mon. I fr.

folgenden Tage.

Tage vorher.

Hamburg nach Havana und New⸗Hrleans beginnen wieder Mitte September

der Abgang aus Berlin

zeiger und Koͤniglich Dienstag den 16 April

Preußif

Königreich Preußen. 500,000 Thalern, Prioritäts⸗Obligationen Eisenbahn⸗Gesellschaft. 2. April 1872. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Privilegium wegen Emission von 1,

8 47,500,000 Mark Gold, 4 5prozentiger Iil. Emission 98 Altona⸗Kieler om

Nachdem die Generalver ammlung der

Gesellschaft beschlossen hat, Altona⸗Kieler Eisenbahn von sowie zur Vermehrung der dazu er

lagekapital um eine 4,500,000 Mark Gold durch Ausgabe

III. Emission zu vermehren,

durch gegenwärtiges Privi gationen unter folgenden

werden in Apoints zu mern und zwar

750,000 Thlr. gleich unter den Rummern

750,000 Thlr. unter den

1 7500,

Nummern 7501 9000,

dem anliegenden Schema A. d mi sowie mit Empfangsanweisung für die

r 10 Jahre

derselben (Talon) nach

Auf der Rückseite der

Emittirung von 1,500,000 Thaler, gleich

und ein halb prozentiger) Altona⸗Kiele

7 1

III. Emission abgedruckt. 2. Der Nominalbetrag der Pri

8

Emission wird mit 4 ½ Prozent p. halbjährigen Raten post 31. Januar und vom 1.

Alktona bei der Hauptkasse der

schäftsführer daselbst, sowie in poon der Direktion hierzu

Ablauf der erwähnten aine Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen,

Jahren von den in den betreffenden tagen an nicht geschehen ist, verf

3. Diese Prioritätsanleihe III. 1877 anfangend, nach Maßgabe des bei ½ pCt. und jährlicher Zurechnung d gewonnenen Zinsen mittelst alljährlicher gezahlt. Die Verloosungen Mal 1877, und die Zahlungen am sinden. Der Gesellscha Jahren, mithin vom Jahre 1882 an; Verloosungen vorzunehmen.

Die Nummern der ausgeloosten §. 8 bezeichneten öffentlichen Blättern dreimal bekannt gemacht, zuletzt lungstermine. Für die ausgeloosten die Zinsen nur sie ausgeloost sind, bezahlt. Sollten Z aber nicht erhobener Prioritäts⸗ Oblig werden, so wird dieser zuviel bezahlte des Kapitals gekürzt. der d. Eisenbahnkommissariate alljährlich

Direktion und eines

vorher zur öffentlichen

den Inhabern von Der Altona⸗ sämmtliche P und durch Zahlung darf jedoch nicht vor 4. Die Inhaber der P

8 uf Höhe der darin verschriebenen Kapita g. insen Pfandgläubiger

d daher befugt wegen ihrer K * dehees ft und dessen ge⸗

nach §. 2 zu zahlenden Eisenbahn⸗Gesellschaft, und Zinsen sich Erträge, vor hörigen Coupons, 88 erster Emission d. d. 1. nd der Prior

den Inhab

8

behufs Erbauung einer Neumünster über Segeberg nach Oldesloe,

forderlichen fernere Summe von

wollen Wir in Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung für 1833, ilegium die Emission der erwähnten Obli⸗ Bedingungen genehmigen: ittirenden Prioritäts⸗Obligationen III. Emission ¹ 100 und 500 Thaler unter

2,250,000 Mark Gold in Apoints von 100.

gleich 2,250,000 Mark Gold in Apoints von 500 Thlr.

Obligationen wird dieses

oritäts⸗Obligationen dritter a. verzinst, numerando in der Zeit Juli bis 31. Juli eines der Gesellschaft und in Kiel durch den Ge⸗ den Städten,

bestimmt werden sollten, gezahlt, jedoch nach en Termine nur bei der deren Erhebu Coupons be allen der Gesellschaftskasse.

der aus dem amorti

Verloosungen al pari zurück⸗ zum ersten

den 2. Januar statt⸗

ft bleibt vorbehalten, nach Ablauf von zehn die planmäßigen

sollen alljährlich im Juli, darauf folgen

Obligationen werden in sofort nach erfolgter Ausl

innerhalb 14 Tagen vor Prioritäts⸗Obligationen werden ahres, in welchem

ereits ausgelooster, bezahlt Erhebung wird dem Die eier Mitglieder der inem 14 Tage Termine, zu welchem

is zum 31. Dezember desjenigen inscoupons ationen präsentirt un

Ueber die erfolgte Amortisation v 2. 8* epe Ausloosung geschieht in Altona in Gegenwart zwe protokollführenden Notars in ec Kenntniß zu bringenden Prioritäts⸗Obligationen der

Kieler Eisenbahn⸗Gesellschaft ist rioritätsobligationen oder einen die öffentlichen Blätter (§. 8) mit sechsmonatlicher

des Nennwerthes einzulösen.

dem 1. Januar 1882

rioritätsobligationen dri 1 Kapitalbeträge und der dafür Altona⸗Kieler

italien und

an das gesammte Vermögen de ern der Stammaktien und der zu

Prioritätsanleihe 3,000,000 Thaler

och nach den Inhabern der Juli 1864 im Betrage von hal nuar 1867 im

tätsanleihe zweiter Emission d. d.

gleich

Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗ Zweigbahn der

Betriebsmittel ihr An⸗ 1,500,000 Thaler, gleich einer Prioritäts⸗Anleihe

Gemäßheit des §. 2 des Seite 75 ff.)

fortlaufenden Num⸗

2oσ —uά

ausgefertigt und mit

weiter anliegenden

8

den Privilegium zur 4,500,000 Mark Gold (vier

r Prioritäts⸗Obligationen

die Zinsen werden in it vom 2. Januar bis eines jeden Jahres in

welche etwa sonst noch Hauptkasse in Altona.

ng innerhalb vier stimmten Zahlungs⸗

Emission wird, vom Jahre

gefügten Tilgun splanes mit irten Kapital

stärkere als

Zinsbetrag bei der eingereicht.

Zutritt gestattet ist.

geschehen.

der

der Gesellscha

diesen

erforderlichen, der Gesellscha so lange wie der beschränkung bezieht bahn, der Zweigbahnen und auch nicht auf

eines besseren Betriebes o neben den Bahnhöfen für erforderlich erachtet und Seitens der Re⸗

gierung gestattet werden.

die Zahlunß nach Maßgabe ausgenommen:

den in oosung dem Zah⸗

das Recht vorbehalten, Theil derselben durch zu kündigen Kündigung

tter Emission

Betrage von 2,500,000 Thaler und d. von 1,000,000 Thaler im 30⸗Thalerfuß, zu halten.

Eine Veräußerung der * Bahnkörper oder zu den Bahnhöfen

1 r Gef t gehörenden Grundstücke ist unstatthaft, die Prioritäts⸗Obligationen der ersten und zweiten sowohl dritten Emission nicht eingelöst sind. Diese Veräußerungs⸗ sich jedoch nicht auf die außerhalb der

und der Bahnhöfe befindlichen Grun solche geringfügige Veräußerungen, welche im Interesse der verbesserter Kommunikation mit oder

§. 5. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befu der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern,

a) wenn ein Zinszahlungstermin länger als drei Monate un⸗

berichtigt bleibt; b) wenn gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird;

Exekution durch c) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht inne ge⸗

halten wird. In den Fällen sub a und b kann das Kapital von dem Tage an, an welchem einer derselben eintritt, mit Zinsen zurückgefordert werden, und zwar ad a) bis sur Zahlung des betreffenden Zins⸗ coupons, und im Falle sub b) bis zur Aufhebung der Exekution. In dem sub c) Feken Falle ist jedoch eine dreimonatliche

Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗ te nur innerhalb dreier Monate

Obligation von diesem Kündigungsrech 1 von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amorti⸗

sationsquantums hätte stattfinden sollen. §. 6. Die Auszahlung der ausgeloosten oder von der Direktion gekündigten Prioritäts⸗Obligationen erfolgt in Altona im Hauptbureau an die Vorzeiger der betreffenden Priorit ts⸗Obligationen gegen Aus⸗ lieferung derselben und der dazu ehanthen nicht fälligen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritätsobligationen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur

Zahlung präsentirt werden. Die im Wege der Amortisation oder Kündigung eingelösten Prioritäts⸗Obligationen werden in Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines Notars verbrannt und, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Die in Folge der Rückforderung von Seiten des Inhabers (§. 5) eingelösten Prioritäts⸗Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder auszugeben befugt. 8

§. 7. Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt sind und, der Bekanntmachung in den Blättern ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direktion der Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber dessen⸗ ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffent⸗ lichen Aufruf zur Realisation eing so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, welches unter Angabe der

Nummern der werthlos Direktion öffentlich bekannt zu machen ist. solchen ausgeloosten und nicht innerhalb

der bezeichneten Frist eht es der General⸗Versammlu Realisirung derselben aus Billigk

§. 8. Alle nach diesen Beding

Bekanntmachungen er 1 Altonaer Merkur, in der Kieler Zeitung, in in den Schleswig⸗Holsteinischen Anzeigen, in den richten, in der Leipziger Eisenbahnzeitung, in der

Zeitung. Für den Fall,⸗

gründen zu beschließen.

wird

bekannt gemacht werden d scheinende Zeitung der eingehenden Zeitung

Zur Urkunde dieses haben W Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedi währleistung von Seiten des Staats zu geben oder

zu präjudiziren. 8 Gegeben Berlin, den 2. April 18722. (L. S.) Wilhelm.

C1“

2. M.

8

8

Graf von Itzenplitz. Camphausen

gewordenen Prioritäts⸗Obligationen von der Die Gesellschaft hat aus ein⸗ elösten Prioritäts⸗Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr; doch nge frei die gänzlicht oder theilweise

ei

ungen erforderlichen öffentlichen folgen in nachstehenden Zeitungen: in dem

in den Itzehoer Nachrichten, amburger Nach⸗ erliner Börsen⸗

daß im Laufe der Zeit die eine oder die andere es in den übrigen Blättern

dieser Zeitungen 2b sollte/ . 2 welche andere in demselben Territorio er⸗ substituirt werden wird.

Wir das gegenwärtige landesherrliche Inserem

ung eine Ge⸗ echten Dritter 8*