11u“ der Kaiser hat durch Ukas vom — die Kaiserliche Regierung zur Kreirung und Ausgabe dieser 5 proz. Obligationen ermächtigt, mit der Bestimmung, die Anleihe für die nachstehend genannten Eisen-
bahn-Gesellschaften und zwar: der Kiew-Brest, Losowo-Sewastopol, Landworowo-
und Konzessionsna ö““ v“ 8 1“ Die Her in London un
von Rothschild in Paris sind von der Kaiserlich Russischen Regierung ermächtigt worden
6 8
berichtigten Ratenzahlungen.
8
e in Livres Sterling
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in London b und in Paris bei den Herren Gebr. von Rothschild, in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne, in Berlin und Amsterdam bei den
später zu bezeichnenden Haäusern und in St. Petersburg bei der Kaiserlich
sischen
8 8
e zahlßar gemacht werden
Mittels nds werden diese
8
Ausloosung im Laufe von 81 Jahren al pari remboursirt. Die erste Ausloosung wird genen Obligationen sechs Monate
8 F11““ 1““ E“
Der Emissions-Cou Sterl. Nom. Cap. fest-
zahlbar mit
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2 0 8 9 2 definitiven Zuertheilun
September November
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Dige erste
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rtifikaten
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enn sämmtliche Einzahlungen geleistet werden, so verfall
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bskribenten em Montag Subskriptionen auf diese Obligationen müssen auf dem d Pr.
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gefügten Formulare eingereicht und von einer Kaution in Höhe von subskribirten Summe begleitet werden. Wenn der ganze Betrag der Kaution nach
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erfolgter Zutheilung nicht erforderlich sein sollte, so wird der Ueberschuss zurück- gezahlt, wogegen die Subskribenten eventuell sofort so viel nachzuzahlen haben,
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5 4.
als zur Komplettirung der ersten Einzahlung erforderlich ist.
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wird d
ie Kaution kgegeben 8 8 ü .
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Der Austausch der auszugebend n provisorischen Certifikate gegen definitive Stücke erfolgt nach Zahlung der im Prospektus bezeichneten letzten Rate, und zwar sobald die Obligationen von der Kaiserlich Russischen Regierung geliefert sein
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