Aktien-Gesellsochaf
Magdeburger Bade⸗ und Wasch⸗Anstalt. Generalversammlung. vb
In Gemäßheit der Vorschrift des §. 19 der unter dem 18. Mai 1857 Allerhöchsten Orts bestätigten Statuten u
werden die stimmberechtigten Herren Aktionäͤre zu der am 1 .Frritag, den 24. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, er Gesellschaft »Vereinigung«, Neueweg Nr. 5 hierselbst abzuhaltenden elften ordent lich (GFeneralversaäͤmmlung we et 1ö“
im Lokale d
ergebe st eingeladen. öZur Tagesordnung gehören: 8 ““ 1) Vortrag des Verwaltungsberichts und Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1871; 2) Wahl von 3 Mitgliedern des Verwaltungsrathes, da die Herrden IE“ Polizei⸗Präsident von Gerhardt 1.1“ Fabrikant O. Duvigneau und 8 aurermeister Hofmeister “ 8 nach der Anciennetät ausscheiden. 1“ mace2 “ Etwaige Anträge sind laut §. 20 der Statuten spätestens innerhalb 8 Tage des Verwaltungsrathes, hinlänglich motivirt, einzureichen. ““ Diejenigen Herren Aktionäre, welche beabsichtigen, dieser Generalversammlung beizuwohnen, ersuchen wir, Einlaßkarten hierzu in dem Bürecu unserer Anstalt, Fürstenstraße Nr. 23 b cine Treppe hoch, und zwar die hiesigen bis spätestens dagegen bis zum 24. Mai c., Mittags 12 Uhr, und ebendaselbst 14 Tage vorher den? erwaltungsbericht in Empfang zu nehmen. ⸗
Magdeburg, den 8. April 1872. v“ Der EE. a 8 E11116 Magdeburger Bade⸗ und Wa
„Gerhardt Vorsitzender.
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Eisenbahn.
r Generalversammlung der Aktionäre. In Gemäßheit der §§. 33 und 34 der Statuten werden die Aktionäre der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zur diesjaͤhri
egelmaͤßigen Generalversammlung eingeladen auf
Dienstag, den 28. Mai, Vormitta 1 in den Nathhaussaal zu Aachen,
um ) den Bericht über die Resultate der Rechnungsablage, über die vom Administrationsrathe ertheilte Rechnangecechang und über die Lage der Geschäfte der Gesellschaft entgegenzunehmen; ferner über die Erträge des Unternehmens, sowie bezüglich der Rück⸗ ür den Erneuerungs⸗ und Reserve⸗Fonds Verfügung zu treffen; b 2) von den Schritten Kenntniß zu nehmen, welche zur Ausführung der bereits beschlossenen Erweiterungen des Unternehmens ge⸗ schehen sind, insbesondere von den Seitens der Staatsregierung der Gesellschaft ertheilten Konzessionen und dem auf Grund früherer Ermächtigung festgestellten Nachtrage zu den Statuten der Gesellschaft; auch gutheißende Kenntniß zu nehmen von der
auf Grund früherer Ermächtigung bewirkten Uebernahme der Zechenbahnen des Cölner Bergwerk⸗Vereins und der Zechenbahnen
.
lagen
nach Neu⸗Essen und Nordstern; 8
3.) unter Bestätigung sämmtlicher noch nicht erledigten Beschlüsse früherer Generalversammlungen die Direktion zu ermächtigen:
92 a) auf Grund des Beschlusses der Feraiversenemntans vom 31. Mai 1870 zum Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Cöln
durch das Dhünn⸗ und Wupperthal nach Rittershausen, Barmen und Elberfeld, mit Abzweigungen nach Hückeswagen,
Lennep und Remscheid, mit einer festen Brücke oder einer Trajektanstalt bei Cöln resp. Mülheim; ** zur Fortführung
dieser Bahn von Rittershausen nach Hagen und Hoerde, sowie nach Steele, Bochum und Witten;
b) dumn n Betrieb einer Zweigbahn von Düsseldorf nach Elberfeld und Barmen mit Abzweigungen nach der Speldorf⸗ roisdorfer Linie;
zum Bau und Betrieb einer Sweigbahn von Duisburg über Rheine nach Quackenbrück und zum Bau und Betrieb einer
Zweigbahn von Duisburg durch das Emscherthal nach Dortmund, Hamm und Osnabrück mit Abzweigungen nach der Anschlußbahn der Zeche Nordstern, nach Ruhrort, nach Melle und Löhne; d) LE“ Modifikation des Ausgangspunktes der der Gesellschaft konzessionirten Bahn von Brühl oder Sechtem nach irchen; Hho.) zum Bau und Betrieb einer Abkürzung der Linie Cöln⸗Bonn; f) zum Bau und Betrieb einer Verbindungsbahn von der Essen⸗Wattenscheider Strecke nach dem Bahnhofe Wanne der Cöln⸗ 1 Mindener Eisenbahn und der erforderlichen Anschlußbahnen an die benachbarten Zechen und Etablissements; g) zur Verwendung weiterer drei Millionen Thaler zur Vermehrung des Betriebsmaterials, zur Erweiterung der Bahnhöfe, der Reparaturwerkstätten und Betriebseinrichtungen der im Betrieb befindlichen Bahnen, sowie zur Beschaffung dieser
Sunmme durch Ausgabe von Aktien oder Obligationen;
4) die Direktion zu ermächtigen, die Konzession zu den vorstehend bezeichneten, owie den in früheren Generalversammlungen be⸗ schlossenen Zweigbahnen successive oder auf einmal, auch getrennt für einzelne Theile dieser Zweigbahnen, nachzusuchen, die Kon⸗ zessionsbedingungen endgültig zu vereinbaren und diejenigen Modifikationen und Nachträge zu den Statuten endgültig und für die Gesellschaft bindend festzustellen, welche sich als nothwendig oder zweckmäßig ergeben werden, insbesondere auch den §. 43
Litera C. der Statuten abzuändern, ferner das zur Ausführung der verschiedenen Erweiterungen des Unternehmens erforderliche
Kapital durch Ausgabe von Aktien oder asa eheh zu beschaffen, auch fortan, so wie bisher, zu Bauzwecken vorübergehend 8 aus 1,88 Betriebe eingehenden Mittel vorschußwesse zu verwenden und Darlehen mit oder ohne Verpfändung von Effekten aufzunehmen.
5) Neuwahlen für den Administrationsrath vorzunehmen.
. Nach den §§. 30 und 31 der Statuten nehmen nur diejenigen Aktionäre Theil an der Generalversammlung, welche den Besitz ihrer Aktien wenigstens 14 Tage vor dem Datum dieser öffentlichen Ein erufung in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen, und welche innerhalb der dieser Generalversammlung vorhergehenden letzten drei Tage sich entweder selbst oder durch Bevollmächtigte legitimiren, daß ihr Aktienbesitz noch immer so besteht, wie er in den Büchern der Gesellscha eingeschrieben ist.
Coöln, s . Lrr a.1“ 1 3 1 9COee““ der Rheinischen Eisenbahngesellschaft.
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den 22. Mai c., die auswärtigen
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Handel
bildende Künste in Breslau.
Besondere Beilage Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗An 161416 vom 20. April 1872.
8 b“ iß: Chronik des Deutschen Reiches. — Zur Geschichte der Turniere am brandenburgisch⸗preußischen Hofe. I. — Die
1ö1u und Schiffahrtsverträge Deutschlands mit dem Auslande. — Die Provinz Hannover. I. —
bei Berlin. VI. (Die Verschönerungen des Thiergartens unter des jetzt regierenden Kaisers und Humboldt⸗Stiftung für Naturforschung und Reisen. 1. — Türschmanns Recitatio De
Der Königliche Thiergarten Königs Majestät.) — Die s he Provinzial⸗Museum für
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8 8 “ “ v1AAAA“A“ 8 Die Vierteljahrs⸗Hefte des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »Besonderen Beilagen« des Neichs⸗ und Staats⸗Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 7 ½ Sgr. vierteljährlich zu beziehen.
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8 8 Chronik des Deutschen Reiches.
28. März. Gesetz für Fisen eiiegen⸗ betreffend den
Waffengebrauch des? ilitärs im Friedensdienste.
31. März. Gesetz für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die amt⸗ liche Geschäftssprache. 8
2. April. Preußisches Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1871 auf die Zusammenlegung von Grundstücken, welche einer gemeinschaft⸗ lichen Facun nicht unterliegen.
7. April. Der Großherzog von Sachsen nimmt aus den Föhce des neu ernannten österreichisch⸗ungarischen Gesandten, Frhrn. von Frankenstein, dessen Beglaubigungsschreiben ent⸗
egen. b ü 9. April. Der eaeg Le Mecklenburg⸗Strelitz nimmt aus den Händen des Herrn Odo Russell dessen Kreditive als Königlich großbritannischer bevollmächtigter Minister am dortigen Hofe entgegen.
3. April. Der Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha reist nach Italien ab. vertagt.
15. April. Die württembergische Ständeversammlung wird
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Zur Geschichte der Turniere am brandenburgisch⸗
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5 Die Ausführung des Wappen⸗Caroussels zur diesjährigen
Vorfeier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers und Königs, sowie der ansprechende Gedanke, der dieser Veranstal⸗ tung zu Grunde lag, lenken den Blick auch auf frühere Fest⸗ lichkeiten gleicher Art in Berlin und in den Kreisen des Hofes. Zum erstenmale begegneten wir in dem Wappen⸗Caroussel neben der Verherrlichung und Huldigung, die allen solchen Festen ihre Weihe und edeutung giebt, einem streng durch⸗ geführten historischen Gedanken: das allmähliche Anwachsen es preußischen Staates, versinnlicht durch die chronolo⸗
gische Zusammenfügung der einzelnen Wappenschilde der Pro⸗ vinzen zu dem großen preußischen Staatswappen, wie es 1817 festgestellt wurde. 118“ 1
Früher war es theils das wirkliche Ritterspiel oder dessen Nach⸗ ahmung, theils nur Pracht in der Allegorie, in der kontrastirenden
Zusammenstellung, im Schmuck des Raumes und der Umgebung.
Allerdings findet sich schon im Jahre 1599 bei Anwesenheit des
Administrators von Kursachsen Wilhelm Friedrich in Cöln an der Spree, daß die Wappenbilder des Staats dem festlichen Arrangement einer „unvermummten Schlittenfahrt« zu Grunde gelegen. .
Die Markgrafen Christian und Joachim Ernst, so wie der um diese Zeit am Kurfürstlichen Hofe anwesende Herzog von Holstein und viele von Adel, sich näm⸗ lich verabredet, den Administrator zu überraschen. Sie ver⸗ sammelten sich Abends in der Wohnung des Hofmarschalls Bernd von Arnim, und fuhren mit Musik und vielen Wind⸗ lichtern ins Schloß. Am Tage darauf wurde die Schlitten⸗ fahrt mit 14 Schlitten wiederholt, auf welchen die sämmtlichen Wappenthiere des damaligen Brandenburgischen Wappens, »Adler, Löwen, Greife, gar künstlich mit Gold, Silber und andern Farben angestrichen gewesen, die adeligen Herr⸗ schaften sehr prächtige Kleider trugen und die Pferde mit kostbaren Decken behängt waren.« 1
Der Name »⸗Stechbahn« erinnert in Berlin an die glän⸗ zenden Ritterstechen und Turniere, welche unter der Regierung Joachims II. und Johann George'’s abgehalten wor⸗ den sind. Durch die Neubauten an der Stelle der frühe⸗ ren Stechbahn wird der Name wahrscheinlich bald ganz verschwinden, wie auch die älteste Stechbahn mit dem Umbau des Königlichen Schlosses Ende des XVII. Jah hunderts ver⸗
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Schloßportalen Nr. 1 und 2, vor den Parterrefenstern Schlosses, und wich erst den Verschönerungen, welche Kur⸗ fürst Friedrich III. dem Wohnsitze seiner Ahnen bestimmte. Vor dieser ältesten Stechbahn, zwischen dem damals noch auf dem Schloßplatz stehenden Dom und der langen Brücke, fand eines jener glänzenden Turniere statt, welches Kurfürst Jo⸗ hann George am Sonntage Oculi 1581 zur Feier der Ge⸗ burt des Markgrafen Christian, seines ersten Sohnes, mit der dritten Gemahlin in Cöln a. d. Spree abgehalten und über welches sich unter den sogenannten Königschen Handschriften der Königl. Bibliothek eine ausführliche Beschreibung erhalten hat, die in ihrer Umständlichkeit derjenigen des Chronisten Angelus über das ähnliche Turnier im Jahre 1592 nichts nachgiebt, während beide aber auch den Vorzug historischer Verläßlichkeit haben.
Der junge Markgraf Christian, welcher später Baireuth
erhielt, war am 30. Januar 1581 auf dem Schlosse in Cölln
eboren und schon am Abende dieses Tages entwarf der Kur⸗ ürst selbst ein Verzeichniß derjenigen Fürstlichen Herrschaften, welche durch besonders dazu eee Kurfürstliche Junker nicht allein von dem freudigen Ereigniß benachrichtigt, sondern auch zu den Tauffeierlichkeiten eingeladen werden sollten.
Da aber zur Unterhaltung der Fürstlichen Taufgäste ein roßes Turnier stattfinden sollte, lärte, nichts sparen zu wollen,
schreiben an über hundert Herren von
schwunden ist. Diese älteste Stechbahn lag vor den jetzigen e
so mußten gleichzeitig Aus⸗ Adel, Grafen, Herren
für welches der Kurfürst er⸗
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und Junker, erlassen werden, um dieselben zur Theilnabme an dem Turnier und zur Aufwartung am Kurfürstlichen Hofe ein⸗
zuladen. Dieses Ausschreiben ist vom 5. Februar datirt und zeigt den namentlich bezeichneten Empfängern an, daß sie sich, außer durch die Gewalt Gottes, durch nichts verhindern lassen
sollten, am Donnerstag vor dem Sonntage Oculi, in der Kur⸗
fürstlichen Residenz zu erscheinen, um c Pferden, Reisigen und Knechten Theil zu nehmen. Außerdem erschienen auf besondere Einladung: Ku rfürst August von Sachsen mit 427 Kutsch⸗, Wagen⸗ und Reisigenpferden und
Fürst Joachim Ernst von Anhalt, Schwiegervater des
Kurfürsten und Großvater des neugeborenen Markgrafen, mit 137 Pferden. .““
Die ritterlichen Feste sowohl, als die ganze Tauffeierlichkeit, waren auf mehrere Tage berechnet und müssen eine außerordent⸗ liche Regsamkeit in dem damals noch kleinen Berlin und Cöln hervorgerufen haben. on späteren Freihäuser — wurden benachrichtigt, , starke Einquartierung vor ubereiten hätten, und das Kurfürst⸗ liche Rentamt erhielt den Befehl, sich reichlich auf Speise, Trank und Pferdefutter einzurichten. für das Turnier zeitig aufgerichtet. 1 bahn vor dem jetzigen Portale 1. und 2 des Schlosses, wurden mit amphitheatralisch aufsteigenden Sitzen versehen, der Raum über denselben zu einem langen Balkon eingerichtet, auf der Seite der langen Brücke, breiten Straße und vor dem dama⸗ ligen Dome Tribünen erbaut, und so der ganze Schloßplatz zu einem Festraum umgeschaffen.
Die am Turnier betheiligten Edelleute fanden sich scho früher ein, theils um sich zu besprechen und ihre Pferde fü das Ringelrennen zu üben, theils um bei dem Einzuge de Kurfürsten von Sachsen gegenmartis zu sein, weil dieser unter den Fürstlichen Gästen die höchste Würde bekleidete. Schon acht Tage vorher hatten sich 10 Herren vom Adel an die Grenze en Jüterbogk und Zossen begeben, um den Kurfürsten mit seinem Gefolge zu empfangen. Genannt wer⸗ den von diesen: Graf Botho von Regenstein, Zacharias von Grüneberg, Statthalter zu Cüstrin, Hans von Buch und Wulf von Closter, Hauptmann zu
ossen. Sie begrüßten den Kurfürsten im Namen ihres Herrn und geleiteten den langen Reisezug bis an das Köpenicker Thor, damals in der Wa straße, wo der Magistrat von Berlin den hohen Gast empfing und die Bürger in voller
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an dem Turnier mit
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Alle Besitzer von Burglehnen — die daß sie sich auf