8 Finanz⸗Ministerium. L1““ 9
Der Kataster⸗Kontrolleur, Steuer⸗Inspektor Brunner in Worbis ist zum Kataster⸗Inspektor ernannt und demselben die Kataster⸗Inspektor⸗Stelle bei der Königlichen Regierung in Königsberg i. Pr. verliehen worden. “
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8 G 8 eeee] 8
Bei der heute fortgesetzten Ziehung 4 Klasse 145. Königlich Preußischen Klassenlotterie siel 1 Hauptgewinn von 10,000 Thlr. au r. 69,4599. 4 Gewinne von 5000 Thlr. fielen auf Nr. 341. 8084. 42,919 und 87,719. 2 Gewinne von 2000 Thlr. auf Nr. 16,212 und 61,688. 1
41 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 346. 979. 6635. 9819. 9935. 11,183. 17,964. 18,194. 19,967. 22,560. 22,672. 24,324. 28,467. 28,532. 31,220. 31,787. 33,698. 34,216. 34,950. 35,585. 37,108. 41,419. 42,997. 47,467. 50,168. 56,575. 58,471. 61,404. 62,062. 66,008. 69,982. 75,244. 75,680. 79,109. 79,6958. 79,688. 80,133. 82,787. 85,083. 86,168 und 91,606.
36 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 11,867. 12,008. 15,845. 16,701. 19,627. 20,717. 20,963. 23,907. 30,968. 31,610. 33,049. 34,148. 35,115. 36,458. 36,684. 38,092. 40,480. 45,372. 46,742. 49,217. 49,454. 56,367. 58,150. 59,563. 64,468. 72,724. 74,228. 81,191. 83,427. 84,427. 85,404. 88,248. 89,115. 90,644. 91,580 und 91,801.
70 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 2083. 3930. 7349. 8478. 8658. 9036. 10,020. 13,041. 13,733. 13,812. 17, 8. 19,156. 20,831. 21,748. 23,629. 28,608. 30,468. 30,790. 32,332. 33,375. 36,939. 39,122. 39,446. 40,864. 42,836. 43,019. 43,242. 44,141. 45,507. 656. 48,402. 48,650. 48,875. 49,154. 50,792. 50,811. 51,359. 52,021. 56,924. 58,900. 60,083. 61,048. 62,941. 63,457. 64,135. 65,253. 65,356. 66,045. 67,595. 70,765. 72,224. 73,866. 74412. 76,254. 76,290. 76,784. 77,874. 81,658. 82,193. 84,020. 84,801. 87,902. 88,826. 88,969. 90,392. 91,759. 92,542. 93,013. 94,381 und 94,898. Berlin, den 22. April 1872.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Preußische Bank.
Die Hauptbank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, welche in ihrem Speicher niedergelegt wird, Darlehne ertheilen. Die Darlehne können, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in dem Bankspeicher abgeliefert ist, noch an demselben Tage in Empfang genommen werden. 88
Anträge der Art sind der Kürze. halber an den Bank⸗ Taxator Parrisius direkt zu richten, der an den Wollmarkts⸗ tagen im Bankgebäude anzutreffen sein wird.
Berlin, den 18. April 1872. 8 Königlich Preußisches Hauptbank⸗Direktorium.
Angekommen: Der General⸗Masor und Commandeur der 21. Infanterie⸗Brigade von Voigts⸗Rhetz aus Liegnitz.
Abgereist“ Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und General⸗ Inspecteur der Festungen von Kameke nach Schlesien ꝛc.
vani Nichtamtliches. eutsches Nei 9.
4 Preußen. Berlin, 22. April. Ihre Majestät di Kaiserin⸗Königin wohnte gestern dem Gottesdienste im ome und Abends der General⸗Versammlung des Vaterlän⸗ dischen Frauen⸗Vereins bei, welche von hier wie von auswärts zahlreich vertreten war. — Das Familiendiner fand im Palais bei den Kaiserlichen Majestäten statt. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing den Besuch der verwittweten Groß⸗ herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin und war heute bei einer Konferenz der auswärtigen Vertreter des Vaterländischen Frauen⸗ Vereins anwesend. — Heute findet ein Diner im Königlichen Palais statt. 1“] G
— Ihre Majestät die erwittwete Königin empfing vorgestern Mittag im Schlosse zu Charlottenburg den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht (Sohn), welcher zuvor chon die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie begrüßt atte, sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Friedrich
arl und die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin und ertheilte vor einer Spazierfahrt dem sächsischen Staats⸗
minister Freiherrn v. Friesen Audienz. X“
. Ihre Konigliche Hoheit die Prinzessin Carl ist am 19. d. Mts. Mittags in Darmstadt zum Besuche am Großherzoglich hessischen Hofe eingetroffen. Höch tdieselbe wurd
1 8
der Ausschuß des Bundesraths für
Hauses der Ab
hatte, zugleich über folgende vom
2346 .
von Se. Königlichen Hoheit dem Großherzog und dem Hofstaat am ohnhoh empfangen und in das Großherzogliche Residenz⸗
loß geleitet. Nach der Hoftafel reiste Ihre Koͤnigliche Hoheit Abends nach 7 Uhr wieder ab, bis zum Bahnhof von dem Großherzog und Gefolge wieder dorthin begleitet 8 G
111“]
8*
Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse desselben für Rech⸗ nungswesen und für das Landheer und die Festungen hielten heute Sitzungen ab.
— Das Bundesamt für das Heimathswesen hielt am vergangenen Dienstag im Reichskanzler⸗Amte eine erste öffentliche Sitzung ab, in welcher vier verschiedene Angelegen⸗ heiten zur Verhandlung gelangten.
— In der heutigen (10.) Sitzung des Reichstages, wel⸗ cher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, v. Fäustle, v. Mittnacht, v. Friesen, Geh. Ober⸗Justiz Dr. Friedberg und vere nhen undesbevollmächtigte un Kommissarien beiwohnten, richtete der Abg. Wiggers an den Ver⸗ treter des Reichskanzler⸗Amts folgende Interpellation:
Nachdem der Herr Präsident des Reichskanzler⸗Amtes in der Sitzung vom 25. Oktober 1871 dem Reichstage mitgetheilt hat, daß die Ausarbeitung des Entwurfs eines Reichspreßgesetzes erfolgt sei die Kommunikation desselben an die Regierungen der Einzelstaaten bevorstehe, und die Vorlegung des Entwurfs in der gegenwärtigen Reichstagssesston erwartet werden dürfe, sehen sich die Unterzeichneten veranlaßt, den Herrn Reichskanzler um Aufschluß darüber zu er⸗ suchen: in welchem Stadium sich diese Angelegenheit jetzt befindet?
Der Staatsminister Delbrück beantwortete die Interpella⸗ tion dahin:
Meine Herren! Ich werde mich bei meiner Antwort an die Frage halten, welche in der gedruckt vorliegenden Interpellation, die soeben von einem der Herren Interpellanten entwickelt wurde, gestellt wor⸗ den ist. Ich habe, wie der Herr Interpellant bemerkt hat, in der letzten Session des Reichstages die Ehre gehabt, mitzutheilen, daß der Bundesrath beschlossen habe,
den Reichskanzler zu ersuchen, den Entwurf eines Gesetzes zur Re⸗ gelung der gesammten Verhältnisse der Presse baldthunlichst aus⸗ arbeiten zu lassen, denselben zunächst den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten mitzutheilen und nach Eingang der von letzteren abgegebenen Erklärungen sodann dem Bundesrathe eine entsprechende Vorlage zu machen. 1
Ich habe hinzugefügt,
an die einzelnen Bundesregierungen werde versendet werden.
*
um Theil sind diese Aeußerungen in den allerletzten Wochen, zum
Auf Grundlage dieser Aeußerungen wird ankommen, dem Beschlusse des Bundesraths weiter amtliche Vorlage zu
heil Tagen, eingegangen. es sodann darauf an entsprechend, dem Bundesrathe eine wirkliche machen. Die Ausarbeitung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der von den einzelnen Bundesregierungen zu dem vorläufigen Ennvurfe gemachten Bemerkungen und die Berathung der solchergestalt zu Stande gekommenen Vorlage im Bundesrathe wird so viel Zeit er⸗ fordern, daß ich mit Bestimmtheit annehmen kann, es wird nicht möͤglich sein, dem jetzt versammelten Reichstage den Gesetzentwurf über die Materie vorzulegen. 1 Auf den Antrag des Abg. Freiherrn von Hoverbeck trat das Haus in eine Besprechung des Gegenstandes, an der sich die Abgg. Dr. Biedermann, v. Kusserom und Duncker betheiligten. — Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung der Uebersicht über die Gesetzgebung, sowie die Einrichtung und den Gang der Verwaltung in Elsaß⸗ Lothringen für 1871] 72 über. ¹
— Im weitern Verlauf der voegete g Sitzung des eordneten wurde der Gesetzentwurf,
betreffend die blösung der Reallasten in Schleswig⸗ Holstein nach sehr eingehender Spezialdebatte angenommen. Demnächst berichtete der Abg. Dr. Hammacher im Auftrage der Kommission für Handel und Finanzen über die Aenderun⸗ gen, welche das Herrenhaus an der Vorlage, betreffend en Ankauf der Taunusbahn u. s. w. vorgenommen Abg. v. Benda bei diesem Anlaß eingebrachte Resolution, welche lautet: 2 »Die Uebertragung des Konzessionswesens in Eisenbahnangelegen⸗ heiten seitens der Einzelstaaten auf die Verwaltung des Deutschen Reiches, soweit und so lange dieses Konzessionswesen überhaupt auf⸗
recht erhalten wird, ist eine und nicht länger abweisbare Nothwendigkeit. 8
Die Königliche Staatsregierung wolle die erforder⸗ lichen Schritte bei der Bundesregierung thun, damit dies Ziel bald⸗ thunlichst erreicht werde.«
Nach längerer Diskussion zwischen dem Staats⸗Minister Grafen von Itzenplitz und den Abg. Dr. Hammacher, von Benda, Zuckschwerdt, Dr. Windthorst, Dr. Löwe und Braun (Hersfeld) wurden die Korrekturen des Herrenhauses genehmigt die Resolution von Benda an die Kommission verwiesen.
Zoll⸗ und
daß, diesem Entschlusse entsprechend, der 8 vorläufige Entwurf eines solchen Gesetzes aufgestellt worden g, Versendung ist demnächst erfolgt und die Bundesregierungen haben mit einer Ausnahme sämmtlich sich über den Entwurf geäußert.
sammte Unterricht ist frei.
bei dem Reichskanzler und der
—
— Vorgestern fand
Fuͤrstin von Bismarck die erste Reichstags⸗Soiree statt,
welche von den Mitgliedern des Reichstags und von Bevoll⸗ mächtigten zum Bundesrath zahlreich besucht war.
— Das heutige Bulletin über das Befinden des Erb⸗
prinzen von Ratibor lautet:
Berlinz, 22. April. Die Eiterung des Brustraumes hat noch zu⸗ genommen; im Uebrigen ist der Zustand unverändert. v. Langenbeck.
— Der neuernannte österreichische Gesandte am schwe⸗ dischen Hofe, Baron von Walterskirchen, hat mit seiner
Gemahlin gestern Abend die Reise nach Stockholm fortgesetzt.
— Der vaterländische Frauenverein hat gestern Abend im Gebäude des Königlichen Handels⸗Ministeriums diesjährige Ceencr die galseren⸗8s abgehalten,
eine seriche auch Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Protektorin des Vereins, beizuwohnen geruhte.
— Das Königliche Institut für Kirchenmusik in Berlin, welches unlängst sein 50jähriges Bestehen gefeiert hat, ist zu dem Zweck gegründet worden: junge Musiker für den Staatsdienst, als Musiklehrer an den Seminarien und Gym⸗ nasien, als Kantoren, Chordirektoren und Organisten, theo⸗ retisch und praktisch auszubilden. Die Aufnahme ins Institut
ndet alljährlich zu Ostern und zu Michaelis statt und darf ie Zahl von 20 Schülern in jedem Semester nicht überschritten werden. Vorbedingungen zur Aufnahme sind 1b- Talent und Beruf zur Musik; sodann das Zeugniß des voll⸗ ständig absolvirten Kursus in einem Seminare oder in der Sekunda⸗Klasse eines Gymnasiums; endlich der Nach⸗ weis, daß der Aufzunehmende die Kosten seines Aufent⸗ halts in Berlin aus eigenen Mitteln zu bestreiten vermag. Als musikalische Vorbildung wird vorausgesetzt die Fähig⸗ keit 1) in der Harmonielehre: eine Choralmelodie mit und ohne gegebenen Baß korrekt 4ͤstimmig s harmonisiren; 2) im Gesange: mit dem Grade der Ausbildung, wel⸗ chen der Gesang⸗ Unterricht in den Seminarien und in den ersten Singklassen der Gymnasien zu erreichen vermag, Tonleitern, Choräle und Lieder, 39 Begleitung rein und korrekt auszuführen; 3) im Orgelspiel: Choralspielen mit obli⸗ gatem Pedal; Versuche in freien Vor⸗ und Zwischenspielen; Portrag leichter Orgelstücke von Nink, Rembt oder Fischer;; 1 Klavierspiel: technisch und in der Auffassung korrekter ortrag der Sonaten von Haydn, Mozart oder Clementi, unter Voraussetzung des Studiums der sogenannten Fünffinger⸗ Uebungen, der sämmtlichen Tonleitern und eines Eküdenwerks von Czerni, Bertini oder Löschhorn; 5) im Violinspiel Fertig⸗
nigin, als
474
*
keit in den 3 ersten Lagen; korrekter Vortrag aller Tonleitern,
der leichteren Etüden aus der Violinschule von reuzer und Baillot. — Die Aufnahme in das Institut erfolgt auf ein Jahr; doch wird besonders talentvollen und fleißigen Schülern gern ein längerer Besuch desselben gestattet. Der ge⸗ In den verflossenen 50 Jahren haben gegen 600 Schüler das Institut besucht, von denen, die Privatstellen ungerechnet, 144 in den Staatsdienst getreten sind und zwar 30 als ordentliche Seminar⸗Musiklehrer, die übrigen als Organisten, Kantoren und Chordirektoren. Von diesen Angestellten ist an 4 derselben das Prädikat »Professor⸗« und an 26 das Prädikat »Königlicher Musikdirektor⸗ ertheilt worden. Drei ehemalige Schüler des Instituts fungirten als Kapellmeister, darunter der bekannte Okto Nicolai. Als Lehrer
waren am Institut thätig Bernhard Klein, Bach, Reissiger,
Grell, Killitschgit; gegenwärtig sind es noch Haupt, Schneider, Löschhorn und Resseltl. 8
— Das an der Seestraße (in der Nähe des Plötzensees) bei Berlin errichtete Strafgefängniß, dessen Eröffnung am 26. März d. J. stattgefunden hat, ist zur Vollziehung von Freiheitsstrafen, mit Ausschluß von Zuchthausstrafen, bestimmt und dient vorzugsweise als gerichtliches Gefängniß für das Stadtgericht und das Kreisgericht zu Berlin. Es ist als
gerichtliches Gefängniß dem Kammergerichte unterstellt und
steht unter der oberen Aufsicht des ersten Präsidenten desselben. Die Verwaltung dieses Gefängnisses wird von einem Vorsteher geleitet, welcher dasselbe auch nach außen vertritt und bei dem Verkehr mit Behörden sich der Bezeichnung »Direktion des Strafgefängnisses bei Berlin⸗ bedient. Zum Direktor ist der
Nürnberg, Oscar
bisherige Direktor des Zellengefängnisses in “
irth, ernannt. Bayern. München, In der Zweiten Abände⸗
Kammer wurde heute der Gesetzentwurf, die 1 rung des bayerischen Militärstrafgesetzes nach den bezüg⸗ lichen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches be⸗ treffend, in der von der Kammer der Reichsräthe be⸗ schlossenen Fassung mit 119 gegen 8 Stimmen angenommen.
1“” 88 “
20. April.
2347
Damit ist der Staatsregierung zugleich die Ermächtigung ein⸗ 1 dann, wenn bei dem Erlasse eines allgemeinen Mili⸗ für das Deutsche Reich der Landtag nicht ver⸗ sammelt sein sollte, den Gesetzentwurf über die Abänderungen, welche das neue Reichsgesetz für das bayerische Militärstraf⸗ gese⸗ nothwendig macht, den Gesetzgebungsausschüssen beider ammern vorzulegen und es werden zu leich diese Ausschüsse ermächtigt, den Gesetzentwurf unter Vorbehalt der defi⸗ nitiven Zustimmung beider Kammern vorläufig anzunehmen. — Der Antrag Völks auf Umgestaltun des obersten Rech⸗ nungshofes wurde in der Fassung, wie erselbe aus der Be⸗ rathung der Kammer der RNeichsräthe hervorgegangen, ab⸗ gelehnt, dagegen in einer vom Antragsteller modifizirten Fassung genehmigt. Hiernach soll die Regierung un Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfs an den nächsten Landtag gebeten werden, durch welchen der Rechnungshof eine dem Ministerium gegenüber vollständig selbständige Stellung erhält und eine Behörde bildet, welche die Kontrole des ganzen Staatshaushalts führt und über die Ein⸗ haltung der Etatsgesetze den Kammern direkte Mittheilungen macht. Auch soll durch denselben Gesetzentwurf das Verfahren geregelt werden, welches gegen die verantwortlichen Staats⸗ beamten, welche wegen gesetzwidriger Verwendung von Staats⸗ geldern zur Rechenschaft gezogen werden, zur Anwendung zu bringen ist. In dem mo ifizirten Antrage ist somit die e⸗ stimmung des ursprünglichen Antrags, daß einer jeden der bei⸗ den Kammern das Anklagerecht gegen Staatsdiener, welche den Etats cn zuwiderhandeln, zustehen solle, beseitigt. 42 Sachsen. Dresden, 20. April. Der Kronprinz und die Kronprinzessin haben heute die Villa bei Strehlen be⸗
zogen.
Württemberg. Stuttgart, 20. April. Das »Re⸗ gierungsblatt für das Königreich Württemberg« Nr. 15 vom 15. d. Mts. enthält das Gesetz, betreffend die religiösen 1““ das Finanzgesetz für die zwei Jahre
671 - 73.
Der heutige »Staats⸗Anzeiger für Württemberg« bringt fol⸗ gende Berichtigung: »Ein Artikel des »Rheinischen Merkurs« ent⸗ hält über das Verhalten der Königlichen Regierungzu den Beschlüssen des Vatikanischen Konzils eine Darstellung, welche schon früher als unrichtig bezeichnet worden und wiederholt als solche zu erklären ist. Auch was in jenem Artikel von einem Briefe ge⸗ sagt ist, welchen Bischof v. Hefele angeblich im Frühjahr 1871 an einen früheren württembergischen Kultus⸗Minister geschrieben haben soll, verhält sich, sicherem Vernehmen nach, ganz anders.«
Hessen. Darmstadt, 21. April. Der Großherzog hat den Superintendenten der Superintendentur Starkenburg, Oberpfarrer der Haupt⸗ und Residenzstadt Darmstadt und ersten Rath in dem Ober⸗Konsistorium, Prälaten Dr. Carl Zimmermann, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt, und den Superintendenten der Superintendentur Oberhessen, Dr. Friedrich Carl Simon, zu seinem Nachfolger ernannt.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 20. April. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter ist heute Morgen nach Charlottenburg abgereist. *
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. April. Der 819eeg hat das Statut über das Dienstauszeich⸗ nungskreuz und die Prämienzulage beim Großherzoglichen Militär vom 14. Nov. 1834 aufgehoben und im Anschluß an die betreffenden Königlich preußischen Bestimmungen eine Dienst⸗ auszeichnung für Unteroffiziere und Gemeine des Großherzog⸗ lichen Kontingents mit Einschluß des Landwehrstamm⸗ Kom⸗ mandos und des Gendarmerie⸗Corps gestiftet, welche in 3 Klassen nach vollendeter 9⸗, 15⸗ und 21jähriger Dienstzeit ver⸗ liehen wird und in einer mit dem Namenszuge des Groß⸗ herzogs versehenen und auf einem Bande in den Landesfarben 8 tragenden Schnalle von Eisen, bez. Silber oder Gold besteht. Nach dem hierüber publicirten Statut vom 9. März d. J. soll bei der Ausführung desselben so verfahren werden, als wenn
dasselbe bereits am 1. Oktober 1867 ertheilt wäre.
Reuß, 19. April. Die Fürstin⸗Mutter ist heute Nachmittag aus Rom zurückgekehrt. — Die heute ausgegebene Nummer 347 der Gesetzsammlung für Reuß j. L. enthält das in letzter Landtagssession berathene Wassergesetz (betreffend die Benutzung des Wassers und den Schutz gegen dasselbe).
Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, 19. April. Mit der Nr. 16 der Anzeigen des Fürstenthums wird das 8. Stück der Landesverordnungen ausgegeben, welches enthält: das Ge⸗ setz, betreffend Regelung der Wegebaulast und anderer damit in Verbindung stehender Rechtsverhältnisse, vom 18. April d. 888
Bremen, 18. April. Die Bür erschaft verhandelte gestern über den Antrag des Senats, das Richterkolleg um drei neue Mitglieder zu verstärken, unter Ausdehnung der Wähl⸗ barkeit auf auswärtige deutsche Juristen. Der Vorschlag des Senats wurde mit einigen Veränderungen angenommen, welche den Zweck haben, die H ranziehung Auswärtiger noch mehr zu
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