1872 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

den Staatsfonds zufällt, unter Abschnitt II.

Etats pro 1872 als Mehreinnahme gesondert zu verrechnen. 1

Berlin, den 13. April 1872. 8 8

8 Der Minister des Innern.

In Vertretung: Bitter.

An die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Ma⸗ rienwerder, Posen, Stettin, Breslau, Merseburg, Schleswig, Münster, Cassel, Wiesbaden, Cöln und

Sigmaringen und an das Königliche Polizei⸗Prä⸗

sidium hier

Finanz⸗Ministerium.

Der Kataster⸗Kontroleur Rienow zu Neustadt O./S. ist zum Kataster⸗Inspektor ernannt und demselben die Kataster⸗ Inspektor⸗Stelle bei der Königlichen Regierung in Gumbinnen verliehen worden. 1u“

Der Kataster⸗Kontroleur Ströbelt in Crefeld ist semn Kataster⸗Inspektor ernannt und demselben die Kataster⸗In pek⸗ tor⸗Stelle bei der Königlichen Regierung in Düsseldorf ver⸗ liehen worden.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung 4. Klasse 145. Königlich Preußischen Kla fecehe⸗ en n a. von 5000 Thlr. auf Nr. 1„Ser 2 Gewinne von 2000 Thlr. fielen auf Nr. 22,918 und 77 8

42 Bewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 7498. 8936. 9871. 9889. 10,538. 11,285. 12,472. 13,6384. 13,905. 14,085. 14,474. 17,990. 18235. 16,996. 20,644. 22,115. 22,307. 23,491. 24,682. 30,642. 31,089. 33,995. 34,604. 36,124. 38,566. 41,977. 43,696. 14,222. 49035. 53,154. 56,110. 56,593. 60,872. 61,123. 62,239. 67,196. 68,049. 70,363. 80,030. 82,090. 837714 und 90,306,

6) Gewinne von 500 Thlrn. auf Nr. 125. 2766. 4953. 5076. 9444. 12,192. 12,346, 15,840. 18,921. 19,915. 20,294. 31,182. 21,880. 96,084. 27,861. 29492. 28,982. 29,122. 29,356. 29,730. 31,159. 32,586. 33,825. 34,357. 35,854. 37,816. 39,153. 39,185. 39,203. 40,035. 41/030. 41,187. 42,539. 43,727. 44262. 14294. 44412. 44529. 45,9241. 46,076. 50511. 54,730. 56,935. 57,486. 59,879. 61,088. 66,238. c92 73,230. 74,110. 1. 16,318 29387 76,693. 77,156. 778811. 80,940. 81,124. 84,344 und 87,557.

6 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 80. 1084. 3776. 43105357. 8929. 9905. 11,511. 12,099. 12,147. 13,402. 14,994. 18,506 29,480. 20,576. 21/600. 22,02. 25,360. 27171. 29831. 28,037. 29,568. 30,210. 30,601. 31,079. 32,216. 32,276. 32,345. 35,619. 37,893. 37,941. 40,361. 41,133. 44,626. 44,673. 45,035. 46,803. 46,840. 50,387. 51,529. 52,365. 53,078. 57,966. 58,847. 59,645. 59,662. 59763. 59,868. 60771. 62,214. 62,878. 62,905. 67,640. 72.,395. 73,013. 75,253. 78,011. 82,506. 83491. 86,406. 86,472. 95,675. 93,507. 94,315 und 94,533. 1 Beerlin, den 25. April 1872. .“ .“

8 b igliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Rinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. ltxass. Bekanntmachu

des Ministers für Handel, Gewerbe und öͤßentliche Arbeiten und des Merastlas für die landwirthschaftlichen 1“ betreffend die Anwendung des hannoverschen esetzes vom 16. September 1846 über die Veräußerungspflicht behufs der Anlage von Schiffahrtskanälen auf den Bau der linksemsischen Schiffahrts⸗ und Veenkanäle im Landdrostbezirk Osnabrück. Anter Bezugnahme auf den §. 4 des Gesetzes, die Ver⸗ äußerungspflicht behuf Anlage von Schiffahrtskanälen be⸗ treffend, vom 16. September 1 6 (Hannoversche Gesetz⸗Samm⸗ lung 1. Seite 193) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Allerhöchster Genehmigun Sr. Majestät des Königs beschlossen ist, im Bezirke der Landdrostei zu Vsnabrud die im Nachfolgenden bezüglich ihrer Richtun und Ausdehnung näher beschriebenen Schi ahrts⸗ und Veenkanäle on Staatswegen zur Ausführung zu bringen. Der Ems⸗Vechte⸗Kanal verläßt die Ems oberhalb es Stauwerks am Haneken, der Mündung des Emskanals imittelbar gegenüber und wendet sich in westlicher Richtung der Vechte in der Nähe der Stadt Nordhorn zu. Er durch⸗ chneidet zunächst die nördliche Ecke der Elberger Mark und eht in fast gerader Linie schrä durch das Territorium des Vüts Herzford und durch die südliche Spitze der Lohner Mark auf die Altendorf⸗Heseper Marken⸗ und Gemeindegrenze zu, welcher er bis an die v Kolonate der Gemeinde olgt. Hier wendet sich der Kanal nach Norden, überschreite odann die Lingen⸗Nordhorner Chaussee in der Nähe der letzteren Stadt, und verläuft in westlicher Richtung bis in die unmittel⸗ ähe des nördlich der Stadt belegenen neuen Leichenhofes. Punkte aus wird ein kurzer Zweigkanal die Ver⸗

111“

bnen ait der die Stadt Nordhorn durchströmenden Vechte ellen. Von dem Endpunkte des Ems⸗Vechte⸗Kanals bei Nordhorn aus geht der Süd⸗Nord⸗Kanal dem Hohenkörbener Wege entlang nach Norden, verläßt den letzteren in der Nähe des Büschers Kolonats und Peht in nordöstlicher Richtung, die Altendorfer und Bakelder Gemeinheit durchschneidend, auf die Grenze der Altendorf⸗Nordhorner Markabfindung.

achdem der Kanal dieser Grenze weiter gefolgt ist, wendet er sich unter Saehhevne des Altendorfer see auf die Grenze zwischen der 1.822 rbener Mark einer⸗, und den Marken von Altendorf und Wietmarschen andrerseits, durchschneidet sodann die westliche Ecke der Iee er Mark, um die Landstraße von Lüngen nach Neuenhaus bei der Leebrücke zu überschreiten, und folgt sodann der Osterwalder⸗Wietmarscher Markengrenze bis an die Gemeindegrenze der Alten Piccardie.

Es soll ferner der Süd⸗Nord⸗Kanal mit dem unteren Laufe der Vechte durch einen Zweigkanal verbunden werden, welcher von dem Punkte, wo der Hauptkanal den Hohenkörbener Weg verläßt, ausgeht und durch die Grundstücke der Gemeinde Bokholt in der Nähe des Harmelink⸗Kolonats züungefähr dem Kloster Frenswegen gegenüber, in die Vechte mündet.

Auch wird bea schtig⸗ den Süd⸗Nord⸗Kanal von einem innerhalb der Gemeinde Wietmarschen belegenen Punkte aus durch eine gerade Kanallinie mit der Ems am Haneken direkt zu verbinden; vorerst soll je⸗ doch nur der Ausbau der Ts dens 1 dieser Linie zur Ausführung gelangen, der Art, daß ein Zweigkanal der Lehe oder der Lohner Beke aufwärts folgend die Alexishütt se mit dem Süd⸗Nord⸗Kanal in Verbindung etzen wird.

1 Die Hauptkanäle sollen planmäßig eine Breite von 15,7 Meter (oder 50 Fuß) im Wasserspiegel erhalten, auch sollen zu beiden Seiten derselben Wege in der Meter angelegt werden.

Berlin, den 20. April 1872. 1 Der Minister für Handeh Gewerbe und öffentliche Arbeiten

raf von Igen Btach 1

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Selchhwu,..

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden

Bekanntmachung. Bei der am 13. April d. J. öffentlich bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritätsaktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind diejenigen

331 Stück Serie I. à 100 Thlr. und 8 262 » »„ II. à 62 ½¼ Thlr.

czogen worden, welche durch unsere in Nr. 92 dieses Blattes

55 entlichte Bekanntmachung nebst den rückständigen nach ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besitzer dieser Aktien werden wiederholt aufgefordert, die Kapital seträge derselben

nach Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben.

Berlin, den 24. April 1872. ——Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe. Hering. 88

Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, General⸗Major, General à la 82

Angekommen:

suite Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspektion, aus Schlessien. vI“

EIöB Nichtamtliches. .X 8 D e u t s ch e 8 R e i ““ 11“ Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern den Vortrag des Civil⸗ Kabinets entgegen und empfingen im Laufe des Tages den Femerchalh erwarth von Bittenfeld, den Handels⸗ inister rafen von Itzenplitz und den eeS ber feal sss von Rauch.

Fen empfingen Se. Majestät der Kaiser und König den General à la suite von Reitzenstein, den General⸗Lieute⸗ nant z. D. von Derenthall und den Grafen Theodor zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, sowie militärische Meldungen, und nahmen Vorträge entgegen vom Kriegs⸗Minister Grafen von Roon und dem Flügel⸗Adjutanten Oberst von Albedylll..

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte vorgestern Abend Ihre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg, wohnte gestern dem Gottesdienste in Bethanien bei und war Kute im Augusta⸗Hospital anwesend. 1

Heute findet eine musikalische Abendunterhaltung im König⸗

lichen Palais statt, zu welcher die gewöhnlichen Einladungen

ergangen sind.

reite von 10 und 3

1u““ ““ 11““

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist, einer depesche aus Konstantinopel ssors⸗ am gestri⸗ gen Tage mit dem österreichischen Lloyddampfer uüber Fürna nach Wien gereist. Der Sultan hat Höchstdemselben vor seiner Abreise den Medjidjeorden erster Klasse verliehen; von der deutschen Kolonie ist Sr. Koͤniglichen Hoheit als Andenken an Seinen Aufenthalt in Konstantinopel ein antikes Schwert über⸗ reicht worden. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Groß⸗ erzogin von Mecklenburg⸗Schwerin kam am Dien⸗ ag Vormittag von Charlottenburg nach Berlin und stie im Koͤniglichen Schlosse ab, woselbst bald nach der Ankun der hiesicke mecklenburgische Gesandte, Stgats⸗Minister von Bülow, empfangen wurde. Mittags besuchte Ihre Königliche 55* einige Wohlthätigkeits⸗Anstalten und Ausstellungen und ehrte darauf wieder nach Charlottenburg zuruͤck. An dem Diner im Stadtschlosse daselbst nahm auch Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin Theil.

1“

Der Ausschuß des Bundesrathes 5 Zoll⸗- und Steuerwesen, so wie die vereinigten Ausschüsse Feen für

Flas Ltgrenihen und für das Landheer und die Festungen, ferner für Elsaß⸗Lothringen und für Justizwesen, so wie der Ausschuß für Elsaß⸗Lothringen hielten gestern, der Bundesrath, die Ausschüsse desselben für Handel und Verkehr und für Rech⸗ nungswesen und die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute Situngen ab.

Im weiteren Verlaufe der 11. Sitzung des Reichs⸗

tages am 23. d. M. wurde die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten (S. S. 2081 d. Bl.), fortgesetzt. §. 10 der Vorlage lautet:

Jeder Reichsbeamte hat die Verpflichtung, das ihm übertragene Amt der Verfassung, den Gesetzen und sonstigen Anordnungen ent⸗ sprechend, gewissenhaft wahrzunehmen und durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, sich würdig zu zeigen.

Der Abg. Behringer beantragte: a) anstatt der Worte: „der Verfassung, den Gesetzen und sonstigen Anordnungen ent⸗ sprechend« zu setzen: ⸗der Reichsverfassung, den Gesetzen und den von seinen Vorgesetzten innerhalb ihrer amtlichen Zu⸗ Se. getroffenen dienstlichen Anordnungen entsprechend⸗,

) in der letzten Zeile die Worte: »des Ansehens und Ver⸗ trauens« zu streichen. Der Abg. Dr. Ewald wollte statt der Worte »sonstigen Anordnungen« setzen » gesetzlichen Anord⸗ nungen⸗«. ach längerer Diskussion zwischen dem Bundes⸗ kommissar, Unter⸗Staatssekretär Dr. Achenbach und den Abgg.

Dr. Ewald, v. Zedlitz, Lasker, v. Kardorff, Miquel, Planck

und Dr. Windthorst (Meppen) wurde §. 10 mit dem Amende⸗ ment Behringer genehmigt. 8 11 des Entwurfs lautet:

Ueber die vermöge seines Amtes ihm bekannt gewordenen An⸗ gelegenheiten hat der Beamte Verschwiegenheit zu beobachten, auch nachdem das Dienstverhältniß aufgelöst ist.

Hierzu lagen folgende Amendements vor: 1) des Abg. Behringer und Genossen: hinter »Angelegenheiten« einzuschal⸗ ten: »welche Geheimhaltung erfordern«. 2) Des Abg. Kann⸗

ießer: hinter »Angelegenheiten« einzuschalten: »deren Geheim⸗ ihrer Natur nach erforderlich oder von seinen Vor⸗ gesetzten vorgeschrieben ist«. .

An der Debatte betheiligten sich neben vielen Useordacen der Reichskanzler Fürst Bismarck und der Bundes ommissar Unter⸗Staatssekretär Dr. Achenbach. Demnächst wurde §. 11 mit dem Amendement Kanngießer angenommen. §. 12 der Vorlage lautet:

»Reichsbeamte haben die vve er. eines Gutachtens als Sach⸗ verständige, soweit hierzu nicht die Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde ertheilt ist, zu verweigern. Ebenso haben Reichsbeamte, auch wenn sie nicht mehr im Dienste sind, ihr Zeugniß in Betreff derjenigen Thatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Amts⸗ verschwiegenheit sich besieht, insoweit zu verweigern, als sie nicht dieser Verpflichtung in dem 8Seen Falle durch die ihnen vorgesetzte oder zuletzt vorgesetzt gewesene Dienstbehörde entbunden sind.«

p heena lagen folgende Amendements vor: 1) des Abg. r. Bähr

Alinei⸗ 1 zu fassen; Wo die allgemeine Verpflichtung zur Erthei⸗ lung von Gutachten besteht, dürfen gleichwohl die Reichsbeamten dasselbe verwei „wenn sich solches nicht mit der Dienstpflicht ver⸗ einbart, es fch enn, daß die vorgesetzte Behörde die Erlauniß gegeben; 11“

Do X“

in Alinea 1 einzuschieben a) vor dem Worte »Ertheilung⸗ das Wort »außergerichtliche«, b) nach dem Worte »Sachverständige« die Worte »ohne Entgelt«. . 1

Nach langer Debatte zwischen dem Bundeskommissar Unter⸗ Staatssekretär Dr. Achenbach und den Abgg. Lasker, Dr. Bähr,

Miquel, Schwarze und von Patow wurde §. 12 mit dem

11“ 1“ *

Amendement Miqubel angenomme Berathung vertagt.

In der heutigen (12.) Sitzung des Neichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister 8 Delbrück, von Fäustle, von Friesen, von Mittnacht, der Unter⸗- staatssekretär Dr. Achenbach und einige andere Bundes⸗Kom⸗ missare beiwohnten, setzte das Haus die Spezialberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichs⸗ beamten, fort. §. 13 der Vorlage lautet:

Die Zulässigkeit der gerichtlichen Verfolgung eines Reichsbeamten wegen dienstlicher Handlungen oder Unterlassungen wird durch ein Reichsgesetz geregelt. Bis zum Erlasse dieses Gesetzes sind dafür die⸗ jenigen in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten enthaltenen Bestimmungen maßgebend, welche am dienstlichen Wohnsitze des Reichsbeamten für die Behandlung derselben Frage bezüglich der Staatsbeamten gelten. Bei denjenigen Reichsbeamten, deren dienst⸗ licher Wohnsitz sich im Auslande befindet, mit Ausnahme der Wahl⸗ vensrn. kommen die in leßi ger Beziehung am Orte des ordentlichen

be Felccen Gerichtsstandes (§. 21) geltenden Bestimmungen zur An⸗ endung.

Der Abg. von 9 beantragte folgende Fassung:

»Jeder Reichsbeamte ist für die Gesetzmäßigkeit seiner amtlichen Handlungen verantwortlich.

Hat derselbe jedoch nach den Anordnungen eines Vorgesetzten ge⸗ handelt, welche innerhalb des Kreises der amtlichen Zuständigkeit des Letzteren und in gesetzlicher Form erlassen waren, so trifft die civil⸗ rechtliche und dienstliche Verantwortlichkeit dafür den Anordnenden

allein.⸗ An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Böhme nnaßea Dr. Römer (Württemberg), Frhr. v. Zedlitz, der undeskommissar Dr. Achenbach, die 28. Sgsecß und Dr. i

Schwarze. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Nachdem der General⸗Direktor der portugiesischen Posten Dom Eduardo de Lessa am 21. aus Lissabon hier eingetroffen ist, haben die Unterhandlungen zum Abschlusse eines neuen Postvertrages mit Prtgs am 22. auf dem General⸗ Postamt begonnen. An denselben nehmen Theil; der König⸗ lich portugiesische Gesandte Graf v. Rilvas und Herr v. Lessa, der General⸗Postdirektor Stephan und der Geheime Post⸗Rath und vortragende Rath im General⸗Postamt Günther. Man hofft zu einer Ermäßigung des gegenwärtig 6 Groschen betra⸗ genden Portos auf 3 Groschen fu gelangen und auch im Uebrigen für den Postverkehr mit Portugal gleiche Erleichte⸗ rungen zu erzielen, wie sie nach dem vor einigen Tagen ab⸗ geschlossenen Postvertrage mit Spanien für den deutsch⸗spani⸗ schen Postverkehr erlangt sind.

Als Gegen⸗Demonstration gegen die Zustimmungs⸗

Adressen der Deutschen in Posen zu den Aeußerungen des F von Bismarck bei den Verhandlungen über das sp

chulaufsichtsgesetz hat ein polnischer Literat, trotz des Wider⸗

ruchs von Seiten einiger polnischer Blätter, verschiedene pol⸗ nische Volksversammlungen in der Provinz Posen veranlaßt, welche fast ausschließlich von Bauern und Handwerkern besucht wur⸗ den. Diese Versammlungen haben Adressen an den Reichskanzler abgesandt, in welchen sie gegen das Schulaufsichtsgesetz protesti⸗ ren und ihre Uebereinstimmng mit ihren Deputirten aus⸗

sprechen. Auf eine 1 Adressen ist nach der »Pos. Ztg.« nachstehende Antwort erfolgt 8 Berrlin, den 18. April 1872. Aus der von Ew. Wohlgeboren Namens einer am 17. v. Mts. in Gostyn stattgehabten Volksversammlung an mich eingesandten Adresse habe ich mit Befriedigung ersehen, danß der Regierung Sr. Ma⸗ jestät des Königs von der Mehrheit der Bevölkerung das Vertrauen entgegen gebracht wird, daß die Regierung Sr. Majestät »im Namen der Gerechtigkeit und im Sinne der Gesetze der preußischen konstitutionellen Monarchie nicht zulassen werde, daß irgend ein Theil ihrer Staatsangehörigen beeinträchtigt werde.“ Die Mehrheit der Einwohner des Großherzogthums Posen hat, so lange dasselbe zu Preußen gehört, durch Treue und Tapferkeit im Kriege jederzeit bewiesen, daß sie Sr. Majestät dem Könige anhäng⸗ lich und dankbar ist für die Rechtssicherheit und die ohlfahrt, deren sich das Land erfreut, seit es zu Preußen gehört, und die älteren Leute unter denselben wissen noch heut, wie schlimm die Zustände zur Zeit ihrer Väter waren, bevor das Großherzogthum preußisch wurde. Se. Majestät der König hat volles Vertrauen zu der Dank⸗ barkeit und Ergebenheit Seiner polnischen Unterthanen; aber die Ab⸗ geordneten derselben haben diesem Gefühle bisher nicht Ausdruck gegeben. Dem Herzen des Königs stehen alle Unterthanen, die polnisch und die deutsch reden, gleich nahe, und wer Ihnen sagt), daß dies nicht der Fall, oder daß die Gesetze nicht für alle die gleichen seien, dem bitte ich Sie keinen Glauben zu schenken, und gegen die Feinde des Friedens auf der Huth zu sein, welche ihren eigenen Vortheil suchen wenn auch die Wohlfahrt des Landes und der Mehrheit seiner Be völkerung darüber in Unfrieden und in Schaden geriethe.

8 v. Bismarck. An den Schuhmachermeister Herrn Peter Swierkowski Wohlgeboren

Am 23. d. M. ist der Wirkliche Geheime⸗Rath un frühere General⸗Direktor der Museen, von Olfers, verstorben Seine Thätigkeit in der Verwaltung der Museen da

n. Demnächst wurde die