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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der
(R. v. Decker).
Königlichen Seheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei
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Beilage chs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußisch Sonnabend den 27. Apriil
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Personal-Veränderungen in der Armer. 8
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Offiziere, Portepee⸗Fähnriche c.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzun en. Den 13, April 1872. Mützell, Sec. Lt. vom Penn Ne
8 Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, in das See⸗Bat. ersetzt.
Den 18. April 1872. Gr. v. Merveldt, Serc Lt. vom Westfäl. Jag. Bat. Nr. 7, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Eckert, Hauptm. und Comp. Chef im Magdeburg, Jäg, Bak. Nr. 4, in das Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7 versetzt. Gr. v. d. Schulenburg⸗Wolfsburg, Pr. Lt. vom Magdeburg. Pg. Bat. Nr. 4, zum Hauptm. und Comp. EChef,
Lattorf, Sec. Lt. von demselben Bat., zum Pr. Lt. befördert.
Den 20. April 1872. Alt, Hauptm. und Comp. Chef vom See⸗Bat./ ein Pat. seiner Charge verliehen. Gr. v. Schweiniz,
Fr. Lt. vom See⸗Bat., in das 7. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 44, von eyking, Sec. Lt vom Gren. 8 Kronprinz (1. Ostpr.) Nr. 1, itze, Sec. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, Boymann,⸗ Sec. Lt. vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, in das Sce⸗Bat. versetzt.
Den 23. April 1872. v. Wolfframsdorff, Prem. Lt., ggr. dem 3. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 62, von seinem Kommdo. zur enstleist hei einer Milit. Intendant. entbunden.
b B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
Den 20. April 1872. Petzel, Oberst und Commandeur des Pomm. Feld⸗Art. Regts. Nr. 2, v. Freydorf, Oberst und Com⸗ mandeur des Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, in Genehm. ihrer Ab⸗ Fügee geseec, ersterer als Gen. Major, letzterer mit der Regts. Unif.)
eide mit Pension zur Disp. gestellt. v. Stangen, Oberst a. D., zuletzt Direktor der Milit. Reitschule, in die Kategorie der zur Per. gestellten Off. versetzt.
Den 23. April 1872. Brückner, Sec. Lt. von der Res. des 6 Thür. Inf. Regts. Nr. 95, mit Pension und seiner bisher. Unif, Luja: Sec. Liecut. von der Inf. des 2. Bats. (Eisenach, 5. Thüring,
Landw. Regts. Nr. 94, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Landw. Armee⸗Unif., Vogt, Sec. Lieut. von der der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Den 16. Februar 1872. Doepel, Sec. Lt. a. D., Garn. Verwaltungs⸗Inspektor in Hildesheim, nach Rendsburg, Reddig,
Den ebruar 1872. Köhler, Kasernen⸗J Fulda, nach Northeim versetzt.
Radeck, Kasernen⸗Inspektor in Posen, nach Sprottau versetzt. 16“”
Den 5. März 1872. Albeck, Kasernen⸗Inspektor in Einbeck, Offenbach v. Frisch, Kasernen⸗Inspektor in Düsseldorf, nach Baben⸗ hausen, Hendeß, Kasernen⸗Inspektor in Cassel, nach⸗ Einveck nach Constanz versetzt.
Den 13. April 1872. Franken, Zahlm. Aspir. vom 1 Bat. vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, Ersterer zum Zahlm. bei dem 2. Bat. 2, Rhein. Inf. Regts. Nr. 28 und Letzterer zum Zahlmeister bei dem
Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee.
Den 21. April 1872.
in gleicher Eigenschaft zur 18. Division, Frhr. v. Richthofen, Divisions⸗Auditeur der 18. Dwision, in
Inf. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 40, mit Pension, sämmtlich Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Kasernen⸗Inspektor in Graudenz, nach Hildesheim versetzt. 228 F nspektor in Den 1. März 1872. nach Gießen, Nitschke, Kasermen⸗Inspektor in Magdeburg, nach versa 8 en 24. März 1872. Henninger, Kasern. Inspekt. in Kehl, (Erkelenz) 5. Rhein Landw. Nrgts. Nr. 65, Lielit, Zahlm. Aspir. 2. Vat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68 ernannt. 8 Puhlmann, Justizrath, Divisions⸗ Auditeur der 13. Division, gleicher Eigenschaft zur 28. Division vom 1. Juni d. J. ab versetzt.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 27. April. In der gestrigen Sitzung des Fee tags erklärte der Bundeskonmüse Unterstaatssekretär Dr. Achenbach über das zu §. 21 des Gesetzentwurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, Seitens des Abgeord⸗ neten Lesse gestellte Amendement, nach welchem Reichsbeamte, die im Auslande wohnen, eventuell ihren Gerichtsstand vor dem Stadtgericht zu Berlin haben sollen:
Die Reichsregierung steht dieser Frage ganz objektiv gegenüber, je würde nichts Wesentliches dagegen zu erinnern finden, wenn das lmendement Lesse angenommen werden sollte. Im Uebrigen scheint
mir kein Bedürfniß vorzuliegen, von der Vorlage, wie sie in das Haus gebracht ist, abzuweichen. Ich würde mich in dieser Beziehung den Auführumgen des Herrn Abg. v. Vernuth anschließen.
Wenn der Herr Abg. Lesse darauf aufmerksam gemacht hat; daß
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das Einkommen desselben verhältnißmäßig zu verringern.
gewesen sei, als in derselben Bestimmungen über die sogenannten uara status getroffen worden wären, so glaube ich ist dabei über⸗ ehen, daß diese Bestimmungen grade dadurch nothwendig geworden waren, weil sich die extraordinäre Vorschrift in jener Vorlage befand, nach welcher die betreffenden Beamten sämmtlich vor dem Stadt⸗ ericht in Berlin Recht nehmen sollten. Es hätte daraus leicht der chluß gezogen werden können, daß die jura status ebenfalls nach dem Rechte dieses Forums zu beurtheilen seien. Nun, nachdem diese extraordinäre Vorschrift gefallen ist, versteht es sich panz von selbst, daß die jura status ganz in demselben Sinne zu eurtheilen sein werden, wie dies die in dem früheren Jahre einge⸗ brachte Vorlage ausdrücklich aussprach. Die jetzige Vorlage enthält nach dieser Richtung durchaus keine materielle lb richung Ich glaube, es wird sich demgemäß im Interesse der Sache em⸗ pfehlen, die SvLö e mit dem Zusatz, welcher von den Herren Abg. v. Bernuth und Genossen vorgeschlagen ist, anzunehmen.
— Auf eine Anfrage des Abg. Kanngießer zu §. 24 ent⸗ gegnete der Bundeskommissar:
Meine Herren! Ich bin selbstverständlich nicht in der Lage, einen Ausspruch dahin zu thun, daß die verbündeten Regierungen der vor⸗ liegenden Ausführung in allen Punkten beitreten, eben so wenig aber bin ich in der Lage, ihr ser Zeit zu widersprechen. Ich kann nur meinestheils konstatiren, daß, wenn der Herr Vorredner insbesondere die beiden Fhnee des Urlaubs und des Gewerbsbetriebs der zur Dis⸗ position gestellten Beannten hervorgehoben hat, ich darin mit ihm vollständig übereinstimmen zu können glaube, daß ein Urlaub nicht nachzusuchen ist und daß zweitens auch das, was den Gewerbsbetrieb betrifft und was ferner in jenem §. 16 bestimmt sein möchte, auf Beamte, die vorläufig in Ruhe versett sind, keine Anwendung findet. Im Uebrigen wird das Haus wohl selbst mit mir die Ueberzeugun sheilen, daß ich nicht im Stande bin, bindende Erklärungen bezügli der abgegebenen Ausführungen meinestheils hier auszusprechen.
Zu §. 30 (einstweilige Versetzung von Beamten in Ruhe⸗ stand) erklärte der Bundes⸗Kommissar mit Bezug auf die ver ee vorliegenden Amendements nach dem Abg. Grumb⸗ recht:
An sich, meine Herren, ist es ja ein anerkannter Grundsatz des deutschen Staatsrechtes, daß kein Beamter ein Recht darauf hat, über⸗ haupt beschäftigt zu werden. Auf der andern Seite steht aber fest, daß wenn der Staat einen Beamten nicht beschäftigen will, er ihm deshalb das zugesicherte Gehalt noch nicht entziehen darf. Für ge⸗ wisse Fälle soll nur die Zurdispositionsstellung es ermöglichen, einen Beamten zeitweise außer Dienst zu setzen und mit Rücksicht b
om Standpunkt des Beamten aus wird diese vorläufige Versetzung in den Ruhestand geringeren Bedenken unterliegen, wenn das Ruhegehalt in einem angemessenen Verhältnisse zu dem wirklichen Gehalte steht. Die gegenwärtige Vorlage versucht die Härten, die in einzelnen Gesetz⸗ gebungen in dieser Beziehung hervorgetreten sind, auszugleichen und u mildern, und ich glaube wohl, Sie werden darin mit mir einver⸗ tanden sein können, daß das Verhältniß, welches vorgeschlagen ist, ein entsprechendes ist und daß daher in vermögensrechtlicher Beziehung keine allzu große Schädigung bei dem betreffenden Beamten eintreten wird. Wenn man von diesem Gesichtspunkte aus die Vorlage prüft, so glaube ich, kann man bei den Kategorien, die zur Disposition gestellt werden dürfen, wohl mit ge⸗ ringerer Strenge die Sache beurt eilen, als wenn der Fall gegeben wäre, daß gleichzeitig sehr wesentliche Feh in vermögensrechtlicher Beziehung durch die Versetzung in den Ruhestand eintreten würden Ich bemerke dies besonders, weil gewisse Kategorien von Beamten in diesem Hause bezeichnet worden sind, bei denen es nicht angemessen erscheinen soll, sis zur Disposition zu stellen: es gehören dahin: die Sübe Naheheenserei die Vorsteher der Postämter, und die Telegraphen⸗ irektoren.
Was die Gründe anbetrifft, weshalb diese Beamten in die Vor⸗ ap aufgenommen sind, so will ich es nicht als maßgebend anführen, daß bekanntlich eine preußische Verordnung jene Beamtenkategorien ebenfalls enthält. Ich betone vielmehr, und es ist dies auch von anderer Seite bereits angeführt worden, daß gewisse Verhältnisse im Staatsleben eintreten können, in welchen der Staat gerade auf diesen Posten ganz sichere und völlig zuverlässige Personen haben muß. Im Ganzen genommen werden solche Verhältnisse selten sein, und es wird daher nur sehr selten der Fall eintreten, daß Beamte dieser Kategorien vorläufig in den Ruhrstand versetzt werden müssen. Die Nothwendig⸗ keit der Möglichleit dagegen, solche Beamte je nach den thatsächlichen Umständen zeitweise von ihren Posten zu entsernen, glaube ich, dürfte mit Erfolg wohl nicht zu bestreiten sein. Das sind die Motive des Gesetzentwurfes, die Gründe, welche Veranlassung gegeben haben, diese Kategorien aufzuführen.
n Betreff des Antrages des Abgeordneten Römer enthalte ich mich einer Acußerung; nur das muß ich bemerken, daß, wenn der Antrag in der gegenwärtigen Form bleibt, es mir nicht zulässig er⸗ scheint, das zweite alinea des §. 34 zu streichen, indem dieses alinen meiner Auffassung nach eine ganz selbständige Bedeutun n jenem Antrage besitzt und behalten wird. Ich glaube der
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