Nebenausga
S
des unterzeichneten Kommandos, Neue Friedrich⸗Straße Nr. 87, par⸗
terre links, abzugeben, woselbst auch die Bedingungen und der Kosten⸗
amschlag täglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags eingesehen werden unen.
Berlin, den 2. Mai 1872. 8 Das Kommando des Kadettenhauses.
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—
[14741 Submission. Die Lieferung der nachbenannten Krankentragen, franco hier, ist an den Mindestfordernden zu überlassen, und sind Offerten bis zum 11. d. Mts., Morgens 9 Uhr, Die Lieferungszeit ist innerhalb 6 Wochen. Die Proben liegen im diesseitigen Depot zur Ansicht bereit. Es sind zu beschaffen: 156 Krankentragen, v“ 2 Räderbahren. v“ Alt⸗Damm, den 6. Mai 1872. ö66 Die Materialien⸗Verwaltungskommission des Pommerschen Train⸗Bataillons Nr. 2.
HIn- Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an Druckformularen für die Postanstalten in den Bezirken der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektionen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln, sowie für die Kaiserlichen Ober⸗
ostkassen in den genannten Orten, soll vom 4. Dezember 1872 ab im Wege der Submission vergeben werden. Zu diesem Zwecke ist ein Termin auf den 31. Mai c., Mittags 12 Uhr, anberaumt worden, bis wohin Offerten versiegelt und mit der Aufschrift
»Submission auf Lieferung von Postdrucksachen⸗«
in der Kanzlei der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion zu Breslau ab⸗ zugeben oder an dieselbe mit der Post frankirt einzusenden sind.
Der Submittent muß in seiner Offerte unter Beifü ung von Se Probebogen der vorgeschriebenen Papiersorten die Peihe für die letzteren Fertsalet von dem Preise für Satz, Druck und sonstige
en pro Rieß angeben, ohne Unterschied der Art des Satzes,
sowie ohne Rücksicht darauf, ob der Druck schwarz oder farbig und
ob er ein eitig oder zweiseitig mandaten, Postvorschuß⸗Anweisungen und Korrespondenzkarten ist der
sätzlich derselbe Preis gew
1 bvs daß er sich sämm
erfolgt; bei Postanweisungen, Post⸗ Preis auf je 100 Stück einschließlich des Beschneidens und des For⸗ mirens der einzelnen Päckchen zu bemessen. Für Korrespondenzkarten mit bezahlter Rückantwort, je 50 in einem Päckchen, wird grund⸗ ährt, wie für die doppelte Zahl einfacher
Korrespondenzkarten zu je 100 in einem Päckchen. Die Eingabe muß sugleich die Erklärung des Bewerbers ent⸗ 1 lichen Submissions⸗Bedingungen, welche bei jeder der drei Ober⸗Postdirektionen in Breslau, Liegnitz und Oppeln
eingesehen werden können, unterwerfen wolle.
Nur solche Submittenten können Berücksichtigung finden, welche
in der Provinz Schlesien ihre Offizin haben.
Breslau, den 2. Mai 1872.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. 8 “ Schroͤder.
[1473] 1“
8 8 . Submission auf eichne Bohlen und Bretter. Die von circa 100 Kubikmeter eichne Bohlen und
Bretter für den Strafanstaltsbau bei Rendsburg soll im Wege öffent⸗ licher Submission verdungen werden. 8s
8
rücksichtigt.
soll im Wege der Submission vergeben werden.
in unserem Geschäftslokale, raumt, bis zu welchem die Aufschrift:
Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Bauburenu von Morgens 9 bis Nachmittags 3 Uhr zur Einsicht aus und werden auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt.
Offerten mit der Aufschrift:
»Submission auf eichne Bretter und Bohlen 8 zum Strafanstaltsbau⸗
sind bis 20. Mai c., Mittags 12 Uhr, an die unter⸗
nete Baukommission einzusenden, zu welcher Zeit die Eröffnung
erselben stattfindet. Später eingehende Offerten werden ni
3 Rendsburg, den 2. Mai 1979. “ . Königliche Strafanstalts⸗Baukommission.
8 1
Die Lieferung von: 29 Stück eisernen Telegraphen⸗Masten
hege; — 1““
Termin hierzu ist auf: 1 Sonnabend, den 18. Mai d. J., Vormittags 11½ Uhr, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst, anbe⸗ Offerten frankirt und versiegelt mit der
Lieferung von Telegraphen 8 Masten« 8 — eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen in den
»Submission auf
mern und zwar:
[1480]
in Berlin
8 1“ „ 1 „
[1461]
2708
Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Kopien der . gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 1. Mai 1872. 8
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Verloosung, Amortisation, Finszahlung u. s. w. 8 1 von öffentlichen Papieren.
[1472. Bekuntit Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Ok⸗ tober 1853 zur Errichtung der hiesigen Gasanstalt kreirten 4 %
Posener Stadtobligationen sind heute folgende Nummern
gezogen worden: “ Itr. J. EETI. 6. à 50 Thlr.
„ C. 32. 61. 66. 71. 89. 264. 334. 386 D. 11. 374. 386. 422. 598. 686. 742. 769. 782. 891. 914. 1034. 1060. 1066. 1140. 1233 à 25 Thlr. Der Nennwerth dieser Nummern kann nach dem 1. Juli eur.
bei unserer Kämmereikasse erhoben werden.
Von den früher geloosten Obligationen werden folgende Num⸗
Litr. A. Nr 35... über 500 Thlr.
„ B. » 146 9.64. 79 . 8 .174342 7000 llr.
„ C. » 22. 25. 30. 82. 90. 145. 256. 287.342 à 50 Thlr.
„ Do.EVPbbbb6üücäeeüöebeeääexx 958. 960. 966. 971. 1044. 1128. 1133.
1145. 1157. 1229. 1263. 1280. 1298 âà 25 Thlr.
wiederholt aufgerufen, mit dem Bemerken, daß die Valuta
für diese Obligationen seit deren Amortisation auf Ge⸗ fahr des Empfangsberechtigten und unverzinset im De⸗ positum liegt. 8 Posen, den 6. Mai 1877. Der Magistrat. Weeeeäxäxäx Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die durch Beschluß unserer Generalversammlung vom 4. d. Mts. auf 9 Prozent,
d. i. Thlr. 9 pro Aktie festsestelte Dividende pro 1871 bereits vom 15. Mai a. cr. ab gegen Einlieferung des
Dividendenscheines Nr. 3 an den nachstehend genannten Zahlstellen
unserer Bank: 8 bei der Berliner Handelsgesellschaft,
Herrn —₰ aques,
dem Schlesischen Bankverein,
2
» den Herren
» Herrn M. Schlesinger, Nr. 12.
Tauenzienplatz,
errn Jonas Cahn, 1“ erren Schraidt & Hoffmann, errn 5 H. Cohn, erren George Meusel & Co., errn Adolph Stürcke, 8
Coburg
Dessau
Dresden
Erfurt
Frankfurt a. M. amburg 8
Hannover önigsberg i. Pr. Ferben J. Leipzig “ erren Vammer & Schmidt, Herren Dingel & Co..,
der Norddeutschen Bank,
Magdeburg Gotha „» unserer Hauptka zur Auszahlung gelangt. 8 “
Pe.9
Gotha, 6. Mai 1877. Deutsche Grundkredit⸗Bank.
von Holtzendorff. Landsky. N. Friboes.
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ei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. November 1853 Rr. 451 der Gesetzammlung am 24. v. Mts. stattgehabten fuͤnf Und
dreißigsten Ausloosung von Schuldbriefen der
hiesigen Abloͤsungskasse, welche zur Ablösung von Grund⸗
lasten ausgegeben worden sind, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt wor 85 8 3 Serie A. Nr. 109. 8 Serie B. Nr. 345. 521. 719. 826. 903. 1109. 12 Serie C. Nr. 89. 108 und 469;, Serie D. Nr. 132; Serie E. Nr. 312. 364. 401. 415 und 445zaz)5),, S.. Ingadke bien dzeörtefe werd 8 e Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, b1 s a nebst den dazu ge busgen, noch nicht fhlürdun Zinsa Ferbert und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage
“
8
uffer & Co., r
der Dentschen Vereinsbank, der Provinzial⸗Wechslerbank, 8. imon Wwe. & Söhne,
B. Schuldbriefe zur Ablss
nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten,
23. Juni 1832 die Errichtung einer
des Erlasses der ree Bekanntmachung an gerechnet, bei der „Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende, bereits Herzoglichen Oblösungskasse⸗Verwaltun einzureichen und da⸗ früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich: gegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch l. Sch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese Serie B. Nr. 376. 394. 549. 639. und 2075. innerhalb des bezeichneten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang Serie C. Nr. 326. 347. und 410. u nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Serie D. Nr. 73. 8 Erlasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmt⸗ “ lichen ausgeloosten, oben bezeichneten Schuldbriefe auf. Serie F. Nr. 124. und 149.
Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß sehrache daß an dem II. Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen. obigen Ausloosungstage von den am 13. und 15. Mai 1868 aus⸗ Serie C. Nr. 030. 031. 042. 052. 0162, und 0165. ; Serie D. Nr. 0221. 0224. 0236. und 0237. “
loosten Schuldbriefen der Ablösungskasse, folgende, inzwischen zur Eö1 r übgs WöP1“ “ Serie E. Nr. 0271. 0289. 0343. 0366. 0368. 0369. 0404. und 0409. Serie F. Nr. 092. 0120. und 0135.
A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten. bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Verwaltung noch nicht
Serie A. Nr. 176; daher die Inhaber derselben
. präsentirt worden sind, und es werden ; — 8EFöF 1527. 1534. 1599. 1652. sn deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzin⸗
8 ung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. — 2 9 5. 194. 219. 220. 230. 353. 365,; genübsich wird berefn bekannt teSae. daß die am 1. Mai 1868 Rr. 84. 285 EEE83Z“ 8 fällig gewordenen Zinsabschnitte (Nr. 8) zu den Rentenbriefen Serie C. Nr. 91. 125. ¹ ee b 8 Nr. 0148 und Nr. 0159 und Serie E. Nr. 445 und 0291 bis jetzt 6— “ 1b Einlösung nicht präsentirt worden sind, weshalb diese Zinsabschn tte Bsung von Brauberechtigungen. in Folge des Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit Nr. 053. 060. 073. 074. 080.] 0100. 0107. 0117. 0120. verloren haben, und daß die Verzinsung sämmtlicher, zur Entschädi⸗ b. 68 98 0153. 0157. 0158. 0159. 0163. gung für aufgehobene nsssch. aucgenehener u“ 8 . 0173. . er Ablösungskasse, welche noch nicht zur Einlösung präsentirt Nr. 0230. 0231. 0238. 0243. 245. 0256; bE“ “ Nr. 0261. 0291. 0292. 0301. 0303.0304. 0308.0330. 0341. Got 1. Mai 1872 “ „nr. 0351. 0356. 0358. 0361. 0390. 0397. 0401. 0403; otha, am 1. Mai 1872. — Serie F. Nr. 063. 064. 066. 068. 074. 077. 093. 0106. 0109. 0122 Herzoglich Sächs. Staatsministerium. der gesetz⸗ 1 “ 1 Im Auftrag: 8 1““ 11XX“ ö “
Serie C.
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lichen Bestimmung gemäß, verbrannt worden sind.
88 “ Emissions-Beschluss 9 “ g nd die Ausgabe der dritten Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse zu Cassel.
Auf Grund der §§. 9 und 11 des Gesetzes vom 25. Dezember 1oe, g Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll zufolge Beschlusses
lständischen Ausschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 25. April d. J. unter folgenden von dem Herrn Ober⸗Präsidenten am 88 dorteei eh die dritte Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse
im Belaufe von einer Million Thaler ausgegeben werden: 1) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken: 1. 8 . 8 8 ü von 1000 Thalern Lit. b
1“” b ““ „ 72
8
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Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den andeskreditkasse betr.) 8 3 aäcli 2) Die Schuldverschreibungen werden zu vier Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. September fälligen
88 veieflige können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der 8— aber nur in dem Falle der zu bewirkenden
it dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen (s. unten Ziffer 4 folg.) gekündigt werden. (a 160/V.) Amorkifcho, oder seage e sölhines werden Virehnz je neeehn für die Ausleihung eintretenden V. rf ausgegeben. Die Verwendung derselben oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus besorgten Verkaufs, des Erlöses derselben darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belegung nach Vorschrift des §. 13 des Gesetzes vom 25. ezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forderungen in
b bekxages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden. — . Hets des, Nenneganccg 1m, mmindesens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem
vorausgegangenen Kalenderjahr auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Eyissee, sar italabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent zu bestimmen. h“ 58 Obebenttiche Kche Lonercgn den gecungen , auf Grund vorhergehender Ausloosung mittelst Kündigung nach Ablauf einer
s ündi rist (vergl. §§. 16 und 18 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869). “ 1“ heen ai enin Summe von der Direktion in thunlichst gleichem Verhältnisse auf die verschiedenen
Literas der ausgegebenen Schuldverschreibungen einzutheilen, und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu
v die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Literas ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
D0 Bekanntmachung über erfolgende Kündigungen ist nicht nur in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cassel, sondern
ichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu bewirken. G “ 18..oe helbuf an en nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth ausgezahlt (vergl. §. 18 des
Die 11“ sobald in dem Sea en ge Kalenderjahr die Ausgabe der diese dritte Serie von einer Million Thaler
bildenden Schuldverschreibungen vollendet ist; bis dahin er olgt die jährliche Einziehung der nach vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 4) ein⸗
zulösenden v mittelst efrouss ane Feeies Zenderaße ungen werden e gei n J mitl — bJ 9 eren gänzlicher Abtragung, als auch bei abschläglichen Zahlungen, einschließlich der tilgungsplanmä
äge, j the in Zahlung angenommen. 8 Kapitälahteige, seg he aen enh e8cn he Iazanch datzsäbelhen Kapitalabtrag und eine außerordentliche Stückzohlung in einer Summe
mittelst dieser Schuldverschreibungen zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist selbstverständlich die Herauszahlung eines Ueber
ässig. “ 8 ot 82 nicht zulecssig., am 3. Mai 1872. 2 1 g, 22
Die Di 0 4 de Land k
88 eee ePIo 2„ 22 290 n. Harnier. 5;41 1C-i72& 228 (1 , PnuIsfss5 19
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn. ben ⸗ Die Ausgabe unserer neuen Stammaktien erfolgt gegen Nücgch 88 in unserer Hauptkasse, Askanischer Platz Nr. 6, in den Geschäftsstunden⸗ vchentäg⸗
Berlin, den 30. April 17727. FE Direktion.
bei allen Rückzahlungen auf die mittelst der ersteren gewaͤhrten
schusses auf lestff oh
uldbriefe zur Ablösung von Grundlasten. 8
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8 2
asse. - daen 22109 ni
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